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Die Bischofskonferenz hat bei ihrer Vollversammlung in Mariazell weitgehende Erleichterungen bei öffentlichen Gottesdiensten beschlossen. Die neue Rahmenordnung gilt ab Samstag (20. Juni) und bringt Lockerungen bei der Eucharistiefeier, aber auch bei Trauungen und Firmungen. So wird künftig das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes überhaupt nicht mehr nötig sein. Weiterhin empfohlen ist die Handkommunion, die Mundkommunion ist aber wieder erlaubt. Auch die Weihwasserbecken können wieder befüllt werden, wobei das Wasser häufig zu wechseln ist. Grundsätzlich sollen die Gläubigen am Sonntag die Messe wieder in der Gemeinde feiern, eine Entbindung von der Sonntagspflicht sehen die Richtlinien der Bischofskonferenz nicht mehr vor.

Die Rahmenordnung der Bischöfe enthält sowohl verbindliche Vorgaben als auch wichtige Empfehlungen und ersetzt die Regelungen, die ab 29. Mai gegolten haben. Als wichtigste Verpflichtung bleibt die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Mindestabstand darf nur für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden. Pflicht ist weiterhin das unverzügliche Desinfizieren oder Waschen, wenn es bei der Kommunionspendung zu einer Berührung gekommen ist.

Die Rahmenordnung setzt auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen für Personen, die mit liturgischen Diensten beauftragt sind und stellt insgesamt bei allen auf die gebotene "Eigenverantwortung und Rücksichtnahme" ab. "Wenn nötig, steht es jeder Diözese frei, zusätzliche Regelungen diözesan oder bloß regional zu erlassen", wird als neue Bestimmung festgehalten.

Empfohlen wird weiterhin das Bereitstellen von Desinfektionsmitte und das häufige Reinigen und Desinfizieren von Flächen und Gegenständen, die oft berührt werden. Auch ein Willkommensdienst wird nach wie vor empfohlen, genau so wie das bestmögliche Durchlüften der Kirche nach dem Gottesdienst. Für das gemeinsame Singen und Sprechen gibt es jetzt keine Einschränkung mehr, solange der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann.

Messfeier und Kommunionempfang

Detaillierte und erleichterte Regeln gibt es für die Messfeier und den Empfang der Kommunion: Wie bisher, so darf man sich zum Friedensgruß nicht die Hand reichen; auch die Hostien müssen während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nachdem der Zelebrant bzw. andere Kommunionspender selbst kommuniziert haben, müssen sie die Hände desinfizieren oder waschen. Erst danach können sie die Hostien austeilen, wobei jetzt wieder die Worte "Der Leib Christi" und das "Amen" als Antwort gesprochen werden können.

"Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von einem Meter immer einzuhalten. Handkommunion ist empfohlen, Mundkommunion ist möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten", heißt es, wobei betont wird: "Sollte es zu einer Berührung kommen, muss die liturgische Handlung für das Waschen oder Desinfizieren der Hände unterbrochen werden."

Gottesdienste unter freiem Himmel

Auch bei Gottesdiensten im Freiem bleibt als wichtigste Grundregel der Abstand von mindestens einem Meter zwischen den Mitfeiernden, außer bei Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Auf den Mindestabstand ist auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten. "Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert wird. Dazu gehört, dass Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen."

Weiters ist nach wie vor geregelt, dass die "Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen" sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.

Lockerungen bei Trauungen und Firmungen

Aufgrund der Sorge vor einer überregionalen Ausbreitung des Virus ist die Teilnehmerzahl bei der Trauung auf 100 Personen beschränkt. Sie kann ab 1. Juli auf bis zu 250 Personen erhöht werden, jedoch unter der Voraussetzung zugewiesener und gekennzeichneter Sitzplätze. Ab 1. August sind dann Trauungen mit bis zu 500 Personen zulässig, wobei ab einer Teilnahme von über 250 Personen ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist, außer wenn man sich auf dem zugewiesenen Sitzplatz aufhält. Darüber hinaus ist ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

Lockerungen gibt es auch bei Firmungen, die gemäß diözesanen Regelungen bisher nur vereinzelt und in sehr kleinem Kreis stattfinden konnten. Sie können hinsichtlich der Teilnehmerzahl jetzt so wie bei Trauungen stattfinden. Die Form der Firmspendung kann ohne Einschränkungen erfolgen, nur das Reichen der Hände kann nicht stattfinden.

Taufen können wie bisher schon ohne besondere Einschränkungen stattfinden, wobei natürlich die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten sind. Für Begräbnisse gelten am Friedhof und in Aufbahrungshallen die staatlichen Vorgaben. Für Gottesdienste davor oder danach in der Kirche gelten die allgemeinen Regeln der Rahmenordnung.

Keine Änderungen gibt es hinsichtlich der Beichte. Diese kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können.

Erleichterungen gibt es bei der Krankenkommunion und der Krankensalbung, wo gegenüber früher nur mehr die allgemeinen Abstandsregeln gelten und auch hier das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes entfällt. "Vor und nach den liturgischen Vollzügen ist es wichtig, dass der Priester die Hände gründlich wäscht oder desinfiziert", wird festgehalten.

Die neue Rahmenordnung ist im vollen Wortlaut abrufbar unter:Download

Österreichs Bischöfe unterstützen das anstehende Klimavolksbegehren. Das betonen sie in ihrer Erklärung zum Abschluss der Vollversammlung der Bischofskonferenz in Mariazell. Wörtlich halten die Bischöfe fest: "Die Folgen des globalen Klimawandels werden längerfristig weitaus verheerender ausfallen als jene der aktuellen Pandemie." Deshalb braucht es den "Geist der Achtsamkeit und Entschlossenheit", so die Bischöfe in Anspielung auf ihr pfingstliches Hirtenwort, in dem sie die Zukunftsperspektive einer geistvoll erneuerten Normalität in Österreich skizzieren.

Die Bischöfe verweisen auf Papst Franziskus. Dieser habe schon vor fünf Jahren im programmatischen Dokument "Laudato si" dargelegt, wie die ökologischen und sozialen Krisen durch eine persönliche Umkehr hin zu einem nachhaltigen und verantwortungsvollen Lebensstil überwunden werden können. Damit verbunden brauche es verbindliche Regeln für eine ökologische und soziale Wirtschaft, die dem Menschen dient.

Mit der gegenwärtigen Wiederbelebung der Wirtschaft würden sich Möglichkeiten ergeben, emissionsarme und klimasensible Wirtschaftskreisläufe zu schaffen, zeigen sich die Bischöfe zuversichtlich. Zugleich halten sie fest: "Eine lebendige, florierende Wirtschaft muss keine maßlos wachsende Wirtschaft sein." Und das gelte auch für den Konsum: "Konsum ja, aber mit Maß und Ziel. Das heillose Immer-Mehr zerstört das Leben. Vor diesem Hintergrund würden die Bischöfe das anstehende Klimavolksbegehren unterstützen. - Die Eintragungswoche für das Klimavolksbegehren ist österreichweit von 22. bis 29. Juni.

Unterstützung für Kirche in Brasilien

In ihrer Erklärung erinnern die Bischöfe auch an die im Oktober 2019 stattgefundene Amazonien-Synode. Diese habe die Not der Indigenen, die Bedrohung des Regenwaldes und die damit verbundenen globalen Auswirkungen anschaulich vor Augen geführt. Durch die Pandemie habe sich die Situation nun dramatisch verschärft. Wie Bischof Erwin Kräutler berichtet, seien Indigene durch das Coronavirus besonders gefährdet. Durch das illegale Eindringen von Holzfällern oder Goldsuchern könnten ganze Völker dem Virus zum Opfer fallen.

Die politische Führung in Brasilien sei dafür allerdings "blind und fördert sogar die Abholzung des Regenwaldes und die Ausbeutung von Rohstoffen in Amazonien". Die katholischen Bischöfe in Brasilien hätten dagegen entschieden Stellung bezogen "und sie benötigen dafür auch unsere Unterstützung und Solidarität", so die heimischen Bischöfe.

Angesichts der gravierenden Folgen der Corona-Pandemie plädieren die österreichischen Bischöfe "für eine geistvoll erneuerte Normalität". In ihrer Erklärung zum Abschluss der Vollversammlung der Bischofskonferenz in Mariazell greifen sie damit ihr eigenes gleichnamiges pfingstliches Hirtenwort auf und halten wörtlich fest: "Wir Bischöfe sind überzeugt: Die Krise kann in Österreich und weltweit nur dann etwas Positives bewirken, wenn sie zu konkreten und grundlegenden Lebensstiländerungen führt, damit die Menschheitsfamilie in Frieden und Gerechtigkeit im gemeinsamen Haus der von Gott geschenkten Schöpfung gut leben kann." Ein wesentlicher Aspekt dieser neuen Normalität müsse auch der umfassende Lebensschutz sein.

Die Corona-Krise habe eindrucksvoll bewiesen, "wie stark der Zusammenhalt zwischen den Generationen ist". Über alle Nationen und Kulturen hinweg sei durch die Krise deutlich geworden, "dass der Schutz vulnerabler und älterer Menschen eine geradezu heilige Pflicht ist". Dieses hohe Ethos, das ganz einem christlichen Menschenbild entspricht, gelte es zu bewahren und zu stärken. Wörtlich halten die Bischöfe fest: "Jedes Leben, ob ungeboren oder geboren, ist zu schützen und zu fördern." Dem entspreche ein breiter gesellschaftlicher Konsens in Österreich, der gegen eine Freigabe der Tötung auf Verlangen und der Beihilfe zur Selbsttötung ist und stattdessen auf einen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung setzt.

Sieben notwendige Grundhaltungen

Noch immer halte die Corona-Pandemie viele Menschen, Staaten und Institutionen weltweit in Bann und mache "die Verletzlichkeit unserer Lebenswelt in erschreckender Weise bewusst", schreiben die Bischöfe weiter in ihrer Erklärung. Dankbar könne man aber in Österreich feststellen, "dass die tiefgreifenden Schutzmaßnahmen, mit denen auch starke Einschränkungen des kirchlichen und religiösen Lebens verbunden waren, gewirkt haben".

Für die von den Bischöfen propagierte "geistvoll erneuerte Normalität" seien Grundhaltungen nötig, die die Bischöfe gleichsam als sieben Gaben des Heiligen Geistes erbitten und als Kirche gemeinsam mit allen Menschen guten Willens leben wollen. Diese Grundhaltung sind der "Geist der Dankbarkeit und Demut", der "Geist der Verbundenheit und Versöhnung", der "Geist der Aufmerksamkeit und Solidarität", "Geist der Wertschätzung und Lernbereitschaft", der "Geist der Achtsamkeit und Entschlossenheit", der "Geist der Lebensfreude und Geduld" sowie der "Geist des Vertrauens und der Zuversicht".

Hinsichtlich der "Lebensfreude" plädieren die Bischöfe für eine gesamtgesellschaftliche Entschleunigung, "damit wir nicht als Getriebene und Gehetzte zugrunde gehen". Ganz wesentlich seien dafür der freie Sonntag und eine entsprechende Sonntags-Kultur.

"Schatz des christlichen Glaubens"

Wie es in der Erklärung weiter heißt, falle es vielen Menschen schwer, eine Zeit der Ungewissheit und der vielen offenen Fragen auszuhalten. Einige flüchteten sich in esoterische Praktiken oder würden anfällig für teils "krude Verschwörungstheorien". Wieder andere würden sich einem übertriebenen Aktivismus hingeben. Zur Überwindung von Krisensituationen seien aber Besonnenheit, Klugheit und entschlossene Tatkraft notwendig. "Dabei möchten wir den Schatz des christlichen Glaubens gerne mit allen teilen", so die Bischöfe: "Dieser Glaube wischt keine Probleme weg, verleiht aber eine unerwartete Trotzdem-Kraft in aller Not, einen langen Atem sowie Geduld und Ausdauer. Wer glaubt, lebt von Gottes Zusage, immer neu beginnen zu dürfen und die dafür notwendigen Anschubhilfen des Heiligen Geistes zu erhalten."

Die erhoffte geistvolle Erneuerung betreffe die Gesellschaft wie auch die Kirche selbst, so die Bischöfe abschließend. Sie wollten sich daher weiterhin "für eine lern- und erneuerungsbereite Kirche einsetzen".

Auch in der politischen Auseinandersetzung ist ein Mindestmaß an Respekt und Wertschätzung gegenüber Religionen und gläubigen Menschen immer einzuhalten." - Das mahnen die heimischen Bischöfe in ihrer Erklärung zum Abschluss der Vollversammlung der Bischofskonferenz in Mariazell ein. Sie stellen diese Forderung in den Kontext ihres Aufrufs zu umfassenden Reformen in Politik, Wirtschaft, und Gesellschaft. Die nötigen Veränderungen könnten nur im "Geist der Wertschätzung und Lernbereitschaft" erkannt und umgesetzt werden, schreiben die Bischöfe.

Das Gegenteil von Wertschätzung und Dankbarkeit sei ein permanenter Ungeist der Empörung, der Verdächtigung, des Vernaderns. "Für diesen Ungeist darf weder in den persönlichen zwischenmenschlichen Beziehungen noch in der politischen Debatte Platz sein", heißt es in der Erklärung wörtlich. Statt Polarisierung brauche Österreich einen "Wettlauf der konstruktiven Ideen".

Ein wertschätzendes Miteinander lebe von einer möglichst gewaltfreien Kommunikation und positiven Fehlerkultur, so die Bischöfe und weiter: "Deutlich distanzieren wir uns vom Missbrauch und der Instrumentalisierung von Religion für politische Zwecke."

Umweltdebatten dürfen das Thema Gerechtigkeit nicht aussparen: Das hat Bischof Werner Freistetter anlässlich des Fünf-Jahr-Jubiläums der Papstenzyklika "Laudato si" betont. In einer gemeinsamen Aussendung mit der Katholischen Sozialakademie Österreichs (ksoe), der Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission (KOO), der "Katholischen ArbeitnehmerInnen Bewegung Österreich" (KABÖ) und Fachstelle Überdiözesaner Umweltarbeit appellierte Freistetter am Donnerstag an die Bundesregierung, die jetzige Krise als Chance für eine sozial-ökologische Wende zu nützen.

Die Sozial- und Umweltenzyklika wurde am 18. Juni 2015 vorgestellt, Papst Franziskus rief darin zu mehr Engagement für die Schöpfung auf. "Eine Mahnung die auch heute noch aktuell ist", betonte Freistetter, der u.a. für Weltkirche und auch die in der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) tätigen kirchlichen Organisationen zuständig ist. Auch fünf Jahre später besteche die Enzyklika "durch brennende Aktualität und Weitblick", würdigten die kirchlichen Organisationen.

Die Corona- wie auch die Klima-Krise forderten dazu heraus, den Lebens-, Produktions- und Konsumstil unserer Gesellschaften zu überdenken, meinte Freistetter. In der aktuell so herausfordernden Zeit werde klar, dass "die Lösung unserer Probleme nicht ausschließlich in Technik und Wirtschaft zu finden ist, sondern der gemeinsamen Anstrengung aller gesellschaftlicher Akteure bedarf", betonte auch ksoe-Direktorin Magdalena Holztrattner. Die Bundesregierung könne "den nationalen Konsens der Corona-Krise nutzen, um in den nächsten Jahrzehnten viele hunderttausende Menschenleben in der Klima-Krise zu retten", so Holztrattner.

Ähnlich die Geschäftsführerin der KOO, Anja Appel, für die die Klimakrise "letztlich eine Konsequenz von ungerechten wirtschaftlichen, sozialen und politischen Systemen" ist. Dringend gefordert sei daher der "Ansatz einer ganzheitlichen Ökologie" sowie ein neues Entwicklungsmodell für gerechteren Zugang zu Energie, Lebensmitteln, Wasser, Gesundheit, Bildung und Mobilität.

Klimavolksbegehren unterstützen

Als Auftrag der Kirche nannten alle Institutionen den Einsatz für "gerechte und menschenwürdige Lebensbedingungen". Als konkreten Schritt "unterstützen wir deshalb auch das Klimavolksbegehren in der Eintragungswoche vom 22. bis 29. Juni", so die kirchlichen Institutionen und Freistetter unisono.

Auch die "ARGE Schöpfungsverantwortung" rief zur Unterzeichnung des Klimavolksbegehrens auf. "Die Coronakrise wird irgendwann vorbei sein, die Klimakrise kommt aber erst richtig auf uns zu", argumentierte die Interessenvereinigung für kirchliche Umweltarbeit in Österreich in einer aktuellen Aussendung. Es gehe "schlicht um unser aller Zukunft".

Das Klimavolksbegehren fordert Klimaschutz in der Verfassung, einen Stopp klimaschädlicher Treibhausgase, Förderung von Klimaschutz sowie nachhaltigen Mobilität und Energie. Bereits zum Start des Volksbegehrens hatten verschiedene kirchliche Organisation wie die Katholische Aktion, die Katholische Jugend sowie die kirchlichen Umweltbeauftragten Österreichs ihre Unterstützung dafür bekundet. (Link: www.klimavolksbegehren.at)
 
 

Diese Woche machten sich Militärpfarrer Militärkurat Oliver Hartl und Pfarradjunkt Offiziersstellvertreter Roman Paier auf den Weg in den Wienerwald, um die Vorbereitungen zu der für 18. September 2020 geplanten 4. NÖ Blaulichtwallfahrt zu konkretisieren.

Um die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie einhalten zu können, musste die Marschstrecke umgedreht werden: War ursprünglich der Abmarsch in St. Corona am Schöpfl und der abschließende Gottesdienst in der Wallfahrtskirche Hafnerberg geplant, so soll nun der Hafnerberg Ausgangspunkt sein, Kleinmariazell Statio mit Labung, und St. Corona das Ziel mit Gottesdienst und Ausklang.

Weil aus Sicherheitsgründen der Wallfahrtsgottesdienst mit dem Militärbischof als Feldmesse gefeiert werden soll, besprach sich heute unser Militärpfarrer mit dem Bürgermeister der Marktgemeinde Altenmarkt-Thenneberg, Abgeordneten zum NÖ Landtag Josef Balber, und Vizebürgermeister Vizeleutnant Erich Weigl über einen passenden Feierplatz in St. Corona. - Nicht nur der Ort an sich ist gerade in diesem Jahr prädestiniert als Wallfahrtsziel, sondern auch der Gottesdienstplatz zwischen einem Gedenkkreuz für die Opfer der letzten Kämpfe des Zweiten Weltkrieges und einem ehemaligen Mob-Lager aus der Zeit der Raumverteidigung des Kalten Krieges.

Danach erkundeten Militärpfarrer und Pfarradjunkt die geplante Marschstrecke: Ausgehend von der Wallfahrtskirche Hafnerberg über einen Anstieg mit Kreuzwegstationen, über die Höhen des Wienerwaldes mit herrlichen Ausblicken auf Hocheck, Reisalpe und Muckenkogel wieder hinunter zum ehemaligen Benediktinerstift Kleinmariazell, welches die „Mittelstation“ auf dem Pilgermarsch bildet. Von Kleinmariazell führt dann der zweite, in etwa gleich lange Teil der Strecke weiter entlang der „Via sacra“ durch die bergige Wald- und Wiesenlandschaft bis St. Corona am Fuße des Schöpfls, des mit fast 900 m höchsten Berges des Wienerwaldes.

Für die 4. NÖ Blaulichtwallfahrt am Freitag, 18. September 2020, ist in etwa folgender Ablauf geplant:
- 9:00 Uhr Pilgersegen vor der Wallfahrtskirche Hafnerberg und Abmarsch
- Marschstrecke Teil 1: 6 km
- 10:30 Uhr Statio und Labung in Kleinmariazell; Einstiegsmöglichkeit für jene, die nur den zweiten Teil der Strecke gehen möchten
- Marschstrecke Teil 2: 7 km
- 13:00 Uhr Wallfahrtsgottesdienst mit Militärbischof Werner Freistetter als Feldmesse in St. Corona am Schöpfl und Ausklang bei militärischem Löffelgericht...

Wir hoffen, dass sich die Lage im September so präsentiert, dass die Blaulichtwallfahrt durchgeführt werden kann.
Sollte es nicht möglich sein, würde die geplante 4. Blaulichtwallfahrt 1 : 1 auf das Jahr 2021 verschoben. Wir hoffen freilich, dass dies nicht notwendig ist.

In diesem Sinn: Heilige Corona, bitte für uns! https://www.facebook.com/images/emoji.php/v9/t80/1/16/1f64f.png")">?https://www.facebook.com/images/emoji.php/v9/t55/1/16/1f607.png")">?

Die Österreichische Bischofskonferenz hat einen neuen Vorsitzenden: Erzbischof Franz Lackner (63) folgt Kardinal Christoph Schönborn (75) nach, der nach 22 Jahren das Amt von sich aus altersbedingt zurücklegt hat. Der Metropolit der Salzburger Kirchenprovinz war schon in den letzten fünf Jahren Schönborns Stellvertreter in der Bischofskonferenz. Die Wahl erfolgte am Dienstag in Mariazell, wo der katholische Episkopat bis Donnerstag seine Vollversammlung abhält. Zum Stellvertretenden Vorsitzenden der Bischofskonferenz wurde der Linzer Bischof Manfred Scheuer (64)  gewählt.

Kardinal Schönborn hatte die Sommervollversammlung am Montagnachmittag noch eröffnet und die Sitzung bis zur Wahl am Dienstagvormittag geleitet. Mit der Annahme seiner Wahl hat dann der Salzburger Erzbischof in einem Zug das Amt an der Spitze der Bischofskonferenz übernommen. Kurz danach erfolgte die Wahl des Stellvertretenden Vorsitzenden. Das neue Führungsduo Lackner-Scheuer steht somit für die nächsten sechs Jahre an der Spitze des heimischen Episkopats.

Mit dieser personellen Weichenstellung endet die mittlerweile 22 Jahre andauernde Ära von Kardinal Schönborn an der Spitze der Bischofskonferenz. Am 30. Juni 1998 hatte der Wiener Erzbischof vom damaligen Grazer Diözesanbischof Johann Weber den Vorsitz in der Bischofskonferenz übernommen, den er aufgrund mehrfacher Wiederwahl seither ohne Unterbrechung innehatte. Zuletzt war Schönborn im November 2016 für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt worden.

Anfang März hatte Kardinal Schönborn schriftlich von sich aus seinen Rücktritt erklärt. Somit hätte ursprünglich die Wahl seines Nachfolgers bereits Mitte März stattfinden sollen. Die Frühjahrsvollversammlung der Bischofskonferenz musste jedoch aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig abgesagt werden und Kardinal Schönborn wurde damals von den Bischöfen gebeten, sein Amt bis auf Weiteres auszuüben.

Gleichzeitig wurde damals von der Bischofskonferenz eine bischöfliche Ad-hoc-Kommission unter dem Vorsitz des Kardinals eingesetzt, der auch Erzbischof Lackner sowie die Diözesanbischöfe Scheuer (Linz) und Wilhelm Krautwaschl (Graz-Seckau) angehören. Die Kommission hat seither in der Regel wöchentlich per Videokonferenz getagt und sich mit allen wichtigen und unaufschiebbaren Fragen angesichts der Corona-Krise befasst.

Moderator, Gesicht und Stimme

Der Vorsitzende der Bischofskonferenz ist kirchenrechtlich gesehen kein "Oberbischof" und hat daher auch keine Befugnisse, in die vom Kirchenrecht klar geregelten und sehr umfassenden Kompetenz der Diözesanbischöfe einzugreifen. Formal ist er nur ein auf sechs Jahre gewählter Vorsitzender eines Gremiums, das relativ wenige Eigenkompetenzen hat. Freiwillig und somit einstimmig können die Diözesanbischöfe jedoch die Themenbereiche ausdehnen, die sie österreichweit verbindlich regeln wollen, was auch immer wieder geschieht und gerade während der Corona-Krise der Fall war.

Der Vorsitzende leitet laut Statut die Vollversammlung der Bischofskonferenz, die er zuvor einberufen und mit Unterstützung des Generalsekretärs vorbereitet hat. Seine Aufgabe ist nach innen mehr die eines Moderators unter den Bischöfen, gleichzeitig ist er nach außen Stimme und Gesicht des österreichischen Episkopats. Weil zu seinen Kompetenzen auch die Beziehungen zwischen Kirche und Staat gehören, hat der jeweilige Vorsitzende der Bischofskonferenz real ein großes Gewicht in der österreichischen Kirche.

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Die Militärpfarre beim Militärkommando Burgenland lud am 10.10.2023 zur inzwischen 14. Wallfahrt der Kreaturen. Der Weg führte dabei zur Spittelwaldkapelle, wo eine stimmungsvolle Messe gefeiert wurde. Seit der ersten "Wallfahrt der... Weiterlesen

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