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Die Broschüre versammelt Auszüge aus den „Briefen und Tagebuchblättern“ des Wehrmachtssoldaten Johannes Niermann, der am 18. Juni 1940 in Frankreich bei Kämpfen an der oberen Aisne gefallen ist. Es wurde nach seinem Tod in Düsseldorf als Manuskript gedruckt und geheftet. Erscheinungsjahr und Seitenzahlen fehlen. Auf der Vorderseite des schwarzen Umschlag ist ein Schwert in Kreuzform aus weißem Papier aufgeklebt, auf dem Blatt vor dem Titelblatt ein Foto Niermanns aus Familienbesitz. 

Österreichs Bischöfe haben den Fahrplan für den von Papst Franziskus ausgerufenen synodalen Prozess skizziert, der im Oktober 2023 in die Weltbischofssynode "Eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Partizipation, Mission" in Rom münden soll. In einer Erklärung im Anschluss an ihre Sommervollversammlung in Mariazell hat die Bischofskonferenz ausdrücklich den synodalen Prozess des Papstes begrüßt und ihre Unterstützung bekundet. Sie lädt zugleich alle Gläubigen ein, "sich gemeinsam auf diesen Weg zu begeben" und erinnert an das Ziel der Einmütigkeit. Synodalität stehe dafür, "sich offen und ehrlich auszutauschen, einander zuzuhören, und sich im gemeinsamen Gebet zu vertiefen, um zu erkennen, was Gott uns heute sagen will".

Um die Kirche "insgesamt synodaler" zu machen, soll über die Bischofssynode 2023 zunächst auf diözesaner, dann auf kontinentaler Ebene beraten werden. Als Verantwortlichen für den synodalen Prozess in Österreich wählte die Bischofskonferenz bei ihrer Zusammenkunft ihren Vorsitzenden, den Salzburger Erzbischof Franz Lackner, der in dieser Aufgabe vom Kärntner Diözesanbischof Josef Marketz unterstützt wird.

Nach der offiziellen Eröffnung der ersten dezentral beginnenden Bischofssynode am 9. und 10. Oktober durch Papst Franziskus in Rom fällt in jeder Diözese weltweit der Startschuss für Beratungen auf dieser teilkirchlichen Ebene. Dafür werde noch ein Leitfaden und ein Fragebogen vorgelegt, so die Bischöfe. Nicht nur Diözesen, auch Kurienbehörden, Ordensgemeinschaften, katholische Vereinigungen, Gemeinschaften und katholische Fakultäten sollen für sich einen solchen synodalen Prozess unternehmen, so der Wunsch des Papstes.

Während der Konsultationen in Österreich werde Erzbischof Lackner engen Kontakt sowohl zu den Diözesen als auch zum vatikanischen Synodensekretariat halten. Die gebündelten Ergebnisse würden der Bischofskonferenz zu deren Frühjahrs-Vollversammlung im März 2022 vorgelegt, eine Zusammenfassung ergeht sodann an das Generalsekretariat der Synode in Rom, teilten die Bischöfe weiter mit. Ein daraus erstelltes erstes Arbeitsdokument werde ab Herbst 2022 auf kontinentaler Ebene beraten, ein zweites berücksichtige auch diese synodalen Beratungen und bilde dann die Grundlage für die Bischofssynode im Oktober 2023.

Im Zuge der allgemeinen Öffnungsschritte durch die Bundesregierung am 10. Juni hat sich Kultusministerin Susanne Raab am Dienstag mit allen Kirchen und Religionsgesellschaften auf eine Anpassung der bestehenden Vereinbarung für die Abhaltung von öffentlichen Gottesdiensten geeinigt.

Die bisher bestehenden Schutzmaßnahmen (verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken, Mindestabstand zwischen den Gläubigen und ausreichend Desinfektionsmittel) werden aufgrund der sinkenden Infektionszahlen und analog zu den allgemeinen Regelungen nun angepasst: So wird es ab 10. Juni nicht mehr notwendig sein, bei öffentlichen Gottesdiensten im Freien eine FFP2-Maske zu tragen, und der Mindestabstand zwischen den Gläubigen wird bei allen öffentlichen Gottesdiensten von zwei Metern auf einen Meter verringert.

Am Donnerstag, 3. Juni, begeht die Katholische Kirche das Fest Fronleichnam. Gottesdienste und auch Prozessionen sind heuer möglich, es gelten bei den Prozessionen aber die gleichen Präventionsmaßnahmen wie bei Gottesdiensten; dies beinhaltet etwa das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken sowie das Einhalten eines Abstands von zwei Metern zwischen haushaltsfremden Personen auch im Freien. Das macht besonders festliche Prozessionen mit vielen Teilnehmern nur schwer möglich. In vielen Pfarren entfallen deshalb auch die Prozessionen oder sie finden nur in stark gekürzter und schlichter Form statt. In manchen Pfarren wird auch der Fronleichnamsgottesdienst ins Freie verlegt.

Im Wiener Stephansdom steht Kardinal Christoph Schönborn um 10.15 Uhr dem feierlichen Hochamt vor. Nach einer anschließenden Andacht spendet er den eucharistischen Segen über die Stadt. Der traditionelle Stadtumgang entfällt.

Im Linzer Mariendom feiert Bischof Manfred Scheuer um 10 Uhr den Festgottesdienst zu Fronleichnam mit der Gemeinde. Am Ende des Gottesdienstes führt eine schlichte Prozession vom Hafnerportal zum Rudigierportal, wo bei der Station der Abschluss gefeiert wird.

Im Seenland Oberösterreich finden bei Schönwetter üblicherweise auch Prozessionen auf dem Wasser statt. Die Seeprozessionen in Hallstatt und Traunkirchen entfallen heuer aber coronabedingt.

Eine abgespeckte Fronleichnamsfeier gibt es beispielsweise auch in Innsbruck. Ähnlich wie im Vorjahr wird der Fronleichnamstag um 9 Uhr im Dom zu St. Jakob in Innsbruck mit einem festlichen Gottesdienst mit Bischof Hermann Glettler begonnen, dem dann eine einfache Prozession mit dem Allerheiligsten zur Annasäule in der Maria-Theresien-Straße folgt. Dort wird eine kurze Wort-Gottes-Feier mit Predigt und Segen für Stadt Innsbruck und das Land Tirol stattfinden.

Bischof Glettler hat in einer Aussendung am Montag die große Bedeutung des Fronleichnamsfestes unterstrichen: "Gerade heuer, im Jubiläumsjahr unseres Diözesanpatrons Petrus Canisius, braucht es zur Stärkung von Glaube und Zuversicht dieses öffentliche Zeugnis für Christus, der sich als 'überweltliches Brot' allen Menschen schenkt. Der geistliche Dienst der Fürbitte und des Segens für alle Bewohnerinnen und Bewohner unserer Städte und Dörfer ist gerade jetzt, wo die sozialen und psychischen Folgen der Krise immer deutlicher werden, dringend notwendig."

Der Salzburger Erzbischof Franz Lackner befindet sich ab Donnerstag in Rom und wird dort zeitlich versetzt das Fronleichnamsfest feiern. Weil Fronleichnam in Italien kein staatlicher Feiertag ist, werden die meisten Messen zu dem Hochfest erst am darauffolgenden Wochenende gefeiert. Daher leitet der Salzburger Erzbischof, der den Ehrentitel "Primas Germaniae" trägt, am Samstagabend im Vatikan die traditionelle Fronleichnamsfeier in der Kirche des Campo Santo Teutonico neben dem Petersdom.

Die Geschichte des Fronleichnamsfests reicht bis ins 13. Jahrhundert zurück. Zu Fronleichnam bezeugen Katholiken ihren Glauben an die bleibende Gegenwart Jesu Christi im Sakrament der Eucharistie. Das Wort "Fronleichnam" leitet sich vom mittelhochdeutschen "vron", das heißt "Herr", und "lichnam", also "lebendiger Leib", ab und bedeutet "Lebendiger Leib des Herrn". In den Prozessionen wird die konsekrierte Hostie in einem Schaugefäß, der Monstranz, mitgetragen. Ein "Himmel" genannten Stoffbaldachin beschirmt dabei die Monstranz. Vielfach werden - zumindest in Pandemie-freien Zeiten - entlang der Prozessionsrouten Birkenbäumchen aufgestellt und die Fenster mit Blumen und Kerzen geschmückt. Kinder streuen Blütenblätter auf den Prozessionsweg.

Mit einer Aktualisierung der Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste hat die österreichische Bischofskonferenz auf neue staatliche Vorgaben reagiert, die regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung ermöglichen. Hieß es bereits bisher, dass der jeweilige Ortsbischof Detailbestimmungen für Pfarren in einer Region oder gegebenenfalls für seine gesamte Diözese erlassen könne, so hält die neue Rahmenordnung, die am Dienstag, 23. März, unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung veröffentlicht wurde, fest, dass ein Bischof diese Anpassungen folgend der staatlichen Rechtslage vornehmen müsse.

Wörtlich heißt es dazu in einer Fußnote der Rahmenordnung: "Wenn regionale Verschärfungen der staatlichen Rechtslage erfolgen, muss der Diözesanbischof auf Diözesan-, Dekanats- oder Pfarrebene ebenfalls entsprechende Verschärfungen anordnen; umgekehrt kann er auch weniger einschränkende Bestimmungen in Kraft setzen, soweit diese Bestimmungen den in diesen Bereichen geltenden Regelungen des staatlichen Rechts für vergleichbare Situationen entsprechen." Einen weiteren Unterschied zur bisher geltenden Rahmenordnung stellt außerdem die Erlaubnis von Trauungen "im kleinsten Kreis" dar. Bisher galt, dass Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben seien.

Darüber hinaus hält die neue Rahmenordnung fest, dass die Feier öffentlicher Gottesdienste prinzipiell unter Einhaltung des Zwei-Meter-Mindestabstandes für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, und dem verpflichtenden Tragen einer FFP2-Maske möglich bleibt. Dies gilt sowohl für Gottesdienste in geschlossenen Räumen wie auch im Freien. Die Maskenpflicht gilt während des gesamten Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Schwangere und Kinder bis zum 6. Lebensjahr; Kinder von 6 bis 14 können statt der FFP2-Maske auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Mindestabstand und FFP2-Masken-Pflicht

Um den gebotenen Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten, sind Vorkehrungen wie das "Absperren von Kirchenbänken" zu treffen, heißt es in der Rahmenordnung. Der Mindestabstand von zwei Metern darf dann unterschritten werden "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der Spendung von Sakramenten. In diesem Fall ist immer eine FFP2-Maske zu tragen.

Weiters legt die Rahmenordnung wie schon in der bisherigen Fassung fest, dass Gottesdienste "in der gebotenen Kürze" zu feiern sind und ein "Willkommensdienst" darauf zu achten hat, dass Abstände eingehalten und Menschenansammlungen verhindert werden. Weiterhin nicht möglich bleiben außerdem Gemeinde- und Chorgesang. Nicht betroffen davon ist der Gesang von bis zu vier Solisten. Diese oder eine Kantorin bzw. ein Kantor sollen wenigstens die unbedingt notwendigen Gesänge übernehmen; an die Stelle der übrigen Gesänge solle Instrumentalmusik (Orgel, bis zu vier Soloinstrumente) treten. "Diese Regelungen gelten auch für Gottesdienste im Freien", wird festgehalten.

"Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen einer FFP2-Maske während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten", lautet eine weitere Ausnahme. Da ein häufiges An- und Ablegen einer FFP2-Maske problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel auch keine Maske tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist mit 2 Metern Mindestabstand und Maske möglich.

Allgemeine Regeln

Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde soll vor dem Gottesdienst die Ankommenden empfangen und die nötigen Hinweise geben. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden.

"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.

Wer einen liturgischen Dienst wahrnimmt, hat vor dem Gottesdienst die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie beispielsweise der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, "so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden", wird ausdrücklich festgehalten.

"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Auch dabei gilt der Mindestabstand von zwei Metern und die FFP2-Maskenpflicht. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.

Detailregeln für Kommunionempfang

Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester die FFP2-Maske anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird festgehalten.

Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen." Eine Präzisierung betrifft die Mundkommunion: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".

Taufen und Trauungen dürfen unter der Vorgabe "im kleinsten Kreis" stattfinden. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein; "andernfalls ist das Tragen von FFP2 Masken notwendig".

Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.

"Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor", heißt es unter Bezugnahme auf die aktuelle Corona-Verordnung.

Detailregeln für Karwoche und Ostern

Am vergangenen Freitag, 19. März, hatte die Bischofskonferenz bereits detaillierte Regelungen für die öffentlichen Gottesdienste und Feiern in der Karwoche und zu Ostern erlassen. Demnach sind die Feiern der Heiligen Woche und Ostern heuer "unter den Bedingungen der aktuell geltenden Rahmenordnung" und unter spezieller Berücksichtigung einiger weiterer Vorgaben möglich, so die Bischöfe.

Damit setzte die Bischofskonferenz im Wesentlichen die Vorgaben der vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 17. Februar um. Konkret bedeutet dies, dass Gottesdienste unter Beachtung der FFP2-Maskenpflicht und der Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, möglich sind. Dies gilt u. a. auch für Prozessionen am Palmsonntag sowie zu Ostern. Entfallen muss hingegen die Tradition der Fußwaschungen am Gründonnerstag. (Alle Detailregelungen für die Karwoche und Ostern: www.bischofskonferenz.at/karwoche-ostern-2021)

Wird es heuer möglich sein, die traditionellen Gottesdienste der Karwoche als höchster Festwoche im Kirchenjahr zu feiern? Auf diese Frage, die viele Gläubige nach dem Ausfall öffentlicher Gottesdienste im vergangenen Jahr umtreibt, haben die österreichischen Bischöfe nun eine klare und positive Antwort gegeben: "Die Feiern der Heiligen Woche und zu Ostern sind unter den Bedingungen der aktuell geltenden Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste nach Maßgabe der im Folgenden angeführten Präzisierungen möglich." (Im Wortlaut abrufbar sind die Regelungen unter www.bischofskonferenz.at/karwoche-ostern-2021)

Die Regelungen für die Feier der Gottesdienste in der Heiligen Woche und zu Ostern setzen im Wesentlichen die Vorgaben der vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 17. Februar um. Konkret bedeutet dies, dass Gottesdienste unter Beachtung der FFP2-Maskenpflicht und der Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, möglich sind.

Dies gelte auch für die Prozessionen am Palmsonntag sowie zu Ostern, halten die Bischöfe fest: "Eine Prozession ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern jederzeit eingehalten wird. Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend." Wenn keine Prozession möglich sein sollte, könne das Gedenken an den Einzug Jesu in Jerusalem auch im Innern der Kirche mit dem Einzug verbunden werden. Möglich sei auch eine Gestaltung des Palmsonntagsgottesdienstes zur Gänze im Freien.

Entfallen muss corona-bedingt die Tradition der Fußwaschung am Gründonnerstag, heißt es in dem Dokument weiter. Ebenso müsse am Ende des Gottesdienstes vom Letzten Abendmahl jede Form einer allgemeinen Prozession entfallen. "Möglich ist aber die Übertragung des Allerheiligsten in einer Prozession der liturgischen Dienste an den Ort der Aufbewahrung."

Die am Karfreitag übliche Kreuzverehrung müsse heuer beschränkt werden auf die Verneigung oder eine Kniebeuge - eine Berührung des Kreuzes, wie vielerorts üblich, ist nicht erlaubt. Zudem empfehlen die Bischöfe, aus Anlass der Pandemie eine eigene, zusätzliche Fürbitte zu halten. Diese war bereits im vergangenen Jahr veröffentlicht und empfohlen worden und sieht die Bitte für all jene Menschen vor, die schwer an Corona erkrankt sind sowie für alle, die sich für diese Menschen einsetzen und sich in den verschiedensten Lebensbereichen für die Überwindung der Pandemie engagieren. (Fürbitte online: https://www.liturgie.at/dl/NpNNJKJKknNlKJqx4kJK/Gro__e_Fu_rbitte_Karfreitag_2021_Corona__pdf)

Im Blick auf die musikalische Gestaltung der Gottesdienste in der Heiligen Woche verweisen die Bischöfe auf Handreichungen und Noten- sowie Textmaterial, das die Österreichische Kirchenmusikkommission eigens erarbeitet hat. Dieses ist unter https://www.kirchenmusikkommission.at/home/133523/die-feier-der-heiligen-woche-musikalisch-gestalten abrufbar.

Weitere Informationen zu den Feiern von Firmung und Erstkommunion könnten "erst nach neuer Bewertung nach Ostern" erfolgen, wiesen die Bischöfe abschließend hin.

„Wie können Religionen in der Debatte zum sinnvollen Umgang mit Geld und materiellen Ressourcen einen Beitrag leisten?“ Mit dieser und anderen Fragestellungen beschäftigt sich eine interreligiöse Fachtagung der Kommission Weltreligionen am Mittwoch, 10. März. „Die Tagung nimmt dieses Spannungsverhältnis zwischen Religionen und Wirtschaft in den Blick, es kommen Personen aus den einzelnen Religionsgemeinschaften über ihren Umgang und Zugang zu Wort“, so Militärbischof Werner Freistetter. Er ist Vorsitzender der bischöflichen Kommission und wird sich zum Beginn der Tagung mit Grußworten an die Teilnehmer wenden.

 

„Religionsgemeinschaften sind einerseits Kritikerinnen im Feld der Wirtschaft, andererseits aber gleichzeitig durchaus bedeutende Player in diesem Metier.“ Dieser Spannungsbogen reiche von prophetischer Geißelung der Auswüchse eines hemmungslosen Kapitalismus, moralischen Geboten und Empfehlungen an die eigenen Gläubigen bis zur selbstkritischen Frage nach ethischen Kriterien im eigenen Umgang mit materiellen Ressourcen und zu visionären Entwürfen alternativer Wirtschaftsmodelle, so der Ankündigungstext der Veranstaltung. Und weiter: „Inwiefern können Religionen in diesem Sinne glaubwürdig ein Potenzial für eine bessere Zukunft unterstützen?“

Unter den Referierenden sind u.a. Georg Tafner, Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik, Humboldt-Universität zu Berlin, Nicole Bauer, Institut für Praktische Theologie, Universität Innsbruck, Jehoshua Ahrens, Gemeinderabbiner in Darmstadt und Beauftragter für interreligiösen Dialog des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Hessen, Mouddar Khouja, Generalsekretär der Österreichisch-Arabischen Handelskammer und Mitglied des Schura-Rates der IGGÖ in Wien, Birgit Feldbauer-Durstmüller, Institut für Controlling & Consulting, Johannes Kepler Universität Linz, Magdalena Kraus, Doktorandin, Institut für Internationale Entwicklung an der Universität Wien, Cornelia Schreiegg, Politik- und Religionswissenschafterin, Salzburg.

Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Kommission Weltreligionen der Österreichischen Bischofskonferenz und St. Virgil Salzburg mit dem Institut für Religionen und Frieden, der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Edith Stein, der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Graz, dem Referat für Dialog der Religionen der Erzdiözese Salzburg und dem Zentrum Theologie Interkulturell und Studium der Religionen der Universität Salzburg.

 

Die Teilnahme an der Online-Tagung ist kostenlos (Anmeldung unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Weitere Informationen: www.virgil.at/bildung/veranstaltung/geld-und-religionen-online-21-0192/  Anmeldung per mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Papst Franziskus beendet am Montag seine viertägige Irak-Reise. Es war der erste Papstbesuch in dem islamisch geprägten Krisenland. Nach der Abschiedszeremonie auf dem Flughafen Bagdad wird das Kirchenoberhaupt Montagfrüh den Rückflug nach Rom antreten. Die Ankunft in der Ewigen Stadt ist für 12.55 Uhr geplant. Üblicherweise gibt es während des Rückflugs von einer Auslandsreise eine sogenannte "Fliegende Pressekonferenz" des Papstes mit den mitreisenden Medienvertretern.

Zum Abschluss seines historischen Besuchs im Irak feierte Franziskus am Sonntagnachmittag in der kurdischen Regionalhauptstadt Erbil einen Gottesdienste mit Tausenden Gläubigen. Im Franso-Hariri-Stadion mahnte er die von jahrelangem Krieg und Terror gepeinigten Menschen, nicht nach Rache zu sinnen. Stattdessen sollten Angehörige aller Religionen "gemeinsam vereint für eine Zukunft in Frieden und Wohlstand arbeiten", so sein Appell.

Zuvor ehrte der Papst die Opfer der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) und verurteilte Gewalt im Namen der Religion. In der einstigen Terroristen-Hochburg Mossul betete er für all jene, die von den selbsternannten Gotteskriegern während ihrer blutigen Herrschaft im Nordirak ermordet, versklavt und vertrieben wurden. In Karakosch ermutigte er die christliche Minderheit des Landes, ihrer Heimat nicht den Rücken zu kehren und ihr geistliches Erbe zu bewahren.

Der 84-Jährige war am Freitag im Irak angekommen. Die Visite fand unter schwierigen Pandemie- und Sicherheitsbedingungen statt. In seiner Auftaktrede im Präsidentenpalast Bagdads rief Franziskus zu nationaler Einheit und religiöser Toleranz auf. Zugleich mahnte er zu dringenden Reformen, um gegen Machtmissbrauch, Korruption und Perspektivlosigkeit vorzugehen. Hass und Terror im Namen Gottes verurteilte er auch bei dieser Gelegenheit deutlich.

Mehrere symbolträchtige Begegnungen des Papst standen im Zeichen des interreligiösen Dialogs. In Nadschaf traf er am Samstag den einflussreichen schiitischen Großajatollah Ali al-Sistani zu einer privaten Unterredung. Viele Beobachter werteten dies als historischen Brückenschlag zwischen katholischer Kirche und schiitischem Islam. Für internationale Beachtung sorgte zudem ein interreligiöses Friedenstreffen in der südirakischen Stadt Ur. Sie gilt als Heimat der biblischen Gestalt Abraham, auf die sich Juden, Christen und Muslime gleichermaßen als Stammvater berufen.

Unter strenger Einhaltung der Corona-Maßnahmen und des Präventionskonzepts für einmalige Gottesdienste wurde am Freitag, 12. Februar eine Gruppe von Soldaten aus dem Bereich der Niederösterreichischen Militärpfarren von Probst Markus Grasl im Auftrag von Militärbischof Werner Freistetter gefirmt.

Drei Tage lang wurden Rekruten aus verschiedenen niederösterreichischen Garnisonen in der Militärpfarre NÖ 1 von Militärdekan Alfred Weinlich, Diakon Vizeleutnant Andreas Binder und unserem Militärpfarrer Militäroberkurat Oliver Hartl in geblockter Form vorbereitet. Am heutigen Freitag, 12. Februar 2021, empfingen sie in der St. Pöltener Franziskanerkirche das Sakrament der Firmung. Im Auftrag des Militärbischofs war als Firmspender Propst Markus Grasl vom Stift Reichersberg gekommen.

Propst Markus Grasl verwies in seiner Predigt auf die Zusage Gottes, dass ER in unserem Leben da ist, dass ER uns begleitet und uns annimmt, so wie wir sind: "Das ist unsere christliche Hoffnung, die trägt und uns immer wieder neue Perspektiven eröffnet. Lebt diese Zusage und gebt sie anderen weiter!", so der Propst zu den Kameraden.
Die Neugefirmten und ihre Paten freuten sich über einen lagebedingt zwar bescheidenen, aber trotzdem gelungenen Festtag, der ihnen hoffentlich ein Leben lang in guter Erinnerung bleibt.
 

 

Ab Sonntag, 7. Februar, sind öffentlich zugängliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Dienstag in einer neuen Vereinbarung mit Kultusministerin Susanne Raab geeinigt. Zusätzlich zu den bestehenden Schutzmaßnahmen wie der Zurverfügungstellung von ausreichend Desinfektionsmitteln und dem Aussetzen von Gemeinde- und Chorgesängen ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten, es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Darüber hinaus setzen die Kirchen und Religionsgesellschaften laut Vereinbarung zur Eindämmung des Virus wie bisher auf den Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und eingeschränkte Sitzplatzanzahl.

In den vergangenen Tagen hatten die katholischen Bischöfe über die Eckpunkte der Vereinbarung beraten. Das bestätigte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, im Interview mit Kathpress. Auf Grundlage der neuen Vereinbarung erarbeitet die Bischofskonferenz nun eine Rahmenordnung, die die Details für die Feier von Gottesdiensten im Bereich der Katholischen Kirche ab 7. Februar festlegt, u.a. auch die Regeln für den Beginn der Fastenzeit inklusive der Feier der Aschermittwochliturgie. Die neue Rahmenordnung soll bis Donnerstagabend fertig sein, kündigte Schipka an.

Kultusministerin Susanne Raab dankte am Dienstag in einer Aussendung den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie allen Gläubigen "für das Durchhalten während des Lockdowns". Sie hätten "einen wichtigen Beitrag geleistet, die Infektionszahlen zu senken". Sie sei sich bewusst, so Raab, "dass der Glaube für viele Menschen in unserem Land gerade in schwierigen Zeiten eine wichtige Stütze darstellt" und sie sei daher froh, dass öffentliche Gottesdienste nun wieder möglich sind. Mit den neuen Schutzmaßnahmen würden die Kirchen und Religionsgemeinschaften gleichzeitig sicherstellen, "dass sich das Coronavirus nicht weiterhin ausbreitet".

Bis Samstag, 6. Februar, finden demnach keine öffentlich zugänglichen Gottesdienste statt, die die Katholische Kirche von sich aus für die Dauer des strengen Lockdowns ausgesetzt hat. Weiterhin möglich sind - gemäß der "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste" in ihrer aktuellen Version - nicht-öffentlich zugängliche Gottesdienste mit maximal 10 Personen, die im Vorhinein namentlich erfasst sein müssen, damit auf diese Weise stellvertretend für die Gemeinde die heilige Messe gefeiert werden kann. - Schon bisher nur mit FFP2-Maske und 2 Metern Abstand.

Darüber hinaus sind die Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet, wo freilich ebenfalls - aufgrund staatlicher Vorgaben - der Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen ist.

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Die römisch-katholische Kirche begeht am 8. Dezember, neun Monate vor dem Fest der Geburt Mariens (8.September), das Hochfest der Empfängnis Mariens. Die vollständige Bezeichnung des Festes lautet: Hochfest der ohne... Weiterlesen

7über7-Vortrag mit Militärbischof Werner…

7über7-Vortrag mit Militärbischof Werner Freistetter

Im Rahmen der Vortragsreihe „7über7“ hält Bischof Werner Freistetter am 04. Dezember 2023 den Vortrag zum Thema: "Geschichte, Geist und Praxis der Militärseelsorge in Österreich". Der Vortrag wird im Anschluss an... Weiterlesen

Vor 175 Jahren starb der "Stille Na…

Vor 175 Jahren starb der "Stille Nacht"-Dichter Joseph Mohr

Vor 175 Jahren Joseph Mohr. Ewige Ruhe fand der Leichnam des Priesters in Wagrain - sein Kopf in Oberndorf Es war der Barbara-Tag (4. Dezember) 1848: Um 8.30 Uhr starb im Wagrain... Weiterlesen

Adventkranzsegnungen

Adventkranzsegnungen

Diese Woche segnete Militärbischof Werner Freistetter sowohl im Amtsgebäude Rossau Bernardis-Schmid als auch in der Generalstabsabteilung, in Anwesenheit von General Rudolf Striedinger, Adventkränze. Unter anderem nahm auch Frau Bundesminister Klaudia... Weiterlesen

Stichwort: Advent

Stichwort: Advent

Erster Adventsonntag ist am 3. Dezember, der Heilige Abend fällt heuer auf einen Sonntag 3. Dezember: Der Beginn der vorweihnachtlichen Adventzeit Mit dem ersten Adventsonntag am 3. Dezember beginnt nicht nur... Weiterlesen

Klimakonferenz in Dubai beginnt

Klimakonferenz in Dubai beginnt

Papst Franziskus wird nun doch nicht zum Auftakt des UN-Weltklimatreffens nach Dubai reisen. Am Dienstagabend wurde die für das kommende Wochenende geplante dreitägige Reise abgesagt. Das zuletzt erkrankte 86-jährige Kirchenoberhaupt... Weiterlesen

Wissenswertes rund um den Advent

Wissenswertes rund um den Advent

Advent - das ist eine Zeit, die jeder von uns mit ganz bestimmten und persönlichen Vorstellungen und Erinnerungen verbindet. Advent -  das ist (wäre) eine Zeit des Ruhigwerdens, der inneren... Weiterlesen

Soldatenkirche am Truppenübungsplatz Liz…

Soldatenkirche am Truppenübungsplatz Lizum/Walchen nun offiziell in die Liste der "Seelenplatzerl" der kath. Jugend aufgenommen

Am 20.11.23 wurde die Christkönig-Kirche am Truppenübungsplatz Lizum/Walchen nun offiziell in die Liste der "Seelenplatzerl" der kath. Jugend feierlich aufgenommen. Bei bestem Wetter zelebrierte Militärpfarrer Christoph Gmachl-Aher mit Diakon Amtsrat Richard... Weiterlesen

15. November: Hl. Leopold

15. November: Hl. Leopold

Seit der Heiligsprechung im Jahr 1485 wird der Leopoldi Tag immer am 15. November begangen (in Anlehnung an sein Todesdatum 15. November 1136). Das Zentrum der Festlichkeiten ist Klosterneuburg. Dort... Weiterlesen

St. Martin - bis heute einer der populär…

St. Martin - bis heute einer der populärsten Heiligen Europas

Er teilte seinen warmen Soldatenmantel mit einem Bettler. Er entsagte seinem sicheren Offiziersleben und legte sich als Sozialbischof mit Staat und Kirche an. Sankt Martin - ein beliebter Heiliger, für... Weiterlesen

Synode in Rom

Synode in Rom

Im Vatikan ist am Wochenende die erste Session der Bischofssynode über Synodalität zu Ende gegangen. Rund 350 Gläubige, die Mehrheit von ihnen Bischöfe, hatten vier Wochen lang über Formen für... Weiterlesen

Allerheiligen und Allerseelen in der Mil…

Allerheiligen und Allerseelen in der Militärdiözese

Allerheiligen und Allerseelen wurde in den Militärpfarren besonders gefeiert. Begonnen wurde dieses Hochfest mit dem traditionellen Requiem für die Verstorbenen der (ehemaligen) Garnisonen Bruckneudorf, Kaisersteinbruch und Neusiedl. Bischofvikar Alexander Wessely... Weiterlesen

Die Synode an den runden Tischen

Die Synode an den runden Tischen

Eine weltweite Synode an großen runden Tischen: Das Bild der derzeitigen Beratungen im Vatikan steht für einen neuen Stil des Austauschs in der katholischen Kirche - Es scheint zu funktionieren... Weiterlesen

Bildergalerien

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62. Intern. Solda...
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