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Das Institut für Religion und Frieden, in Kooperation mit dem Österreichischen Institut für Internationale Politik, veranstaltete am 22. April 2009 in der Landesverteidigungsakademie in Wien einen Studientag zum Thema: „Soft und/oder Hard Power: Die EU auf dem Weg zur Militärmacht?“. Ziel der Tagung war es, sicherheitspolitische und ethische Aspekte der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu erörtern.
 
Ein Bericht von Dr. Gerhard Marchl
   
Dr. Franco Algieri, Forschungsdirektor des Austria Institut für Europa- und Sicherheitspolitik in Maria Enzersdorf bei Wien skizzierte in seinem Eingangsreferat das Spannungsverhältnis zwischen Soft und Hard Power, wobei er zunächst diese beiden vom Amerikaner Joseph Nye geprägten Begriffe erklärte: Während Hard Power auf Machtausübung durch Drohung und Belohnung beruhe, ziele Soft Power zwar auch auf die Beeinflussung anderer ab, jedoch auf Basis von Anziehungskraft der eigenen Kultur, politischen Werte und Außenpolitik.
 
Die EU verfüge sowohl über Hard Power, wenn sie beispielsweise andere Staaten mit Sanktionen belege, als auch über Soft Power, also über Werte, die für andere Staaten und Akteure attraktiv seien. Allerdings, so kritisierte Algieri, handle auch die EU nicht immer im Sinne ihrer eigenen Werte. Letztlich gelte es auch für die EU Smart Power anzustreben, also eine Kombination aus Hard und Soft Power.
 
Dr. Gunther Hauser vom Institut für Strategie und Sicherheitspolitik an der Landesverteidigungsakademie befasste sich in seinem Beitrag mit den Neuerungen, die der Vertrag von Lissabon im Bereich der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik bringt. Sein Hauptaugenmerk richtete er auf die sog. Beistandsverpflichtung in Artikel 42 des künftigen EU-Vertrages, wonach im Falle eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat die anderen „ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe“ schuldeten. Dies, so Hauser, schließe aber nicht zwingend militärische Mittel ein. Anders gelagert sei die Solidaritätsklausel, die ebenfalls im Vertragswerk enthalten ist: Bei Terroranschlägen oder Naturkatastrophen würden nötigenfalls auch jene militärischen Mittel mobilisiert, die die Mitgliedstaaten der Union bereitgestellt haben.
 
Univ. Prof. Dr. Heinz Gärtner vom Österreichischen Institut für Internationale Politik ging von einer neuen Partnerschaft zwischen den USA und Europa durch Präsident Obama aus. Dieser habe schon in seiner Rede in Berlin im August 2008 gemeint, dass alle Partner ein Recht auf Mitentscheidung hätten, sich aber auch beteiligen und Opfer bringen müssten. Explizit aber habe Obama bisher nicht mehr europäische Truppen für Afghanistan gefordert. Gärtner geht davon aus, dass die Jahre 2009/2010 nicht zuletzt auch wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise einen enormen Wandel in den internationale Beziehungen bringen werden, selbst wenn die USA die stärkste Macht bleiben dürften. Allerdings würden die USA künftig weniger einseitig vorgehen und somit den Europäern entgegenkommen. Das Schlagwort könnte lauten: „Multilateral wenn möglich, unilateral wenn nötig.“
 
Dr. Jochen Rehrl, tätig im Büro für Sicherheitspolitik im Verteidigungsministerium, gestaltete einen Überblick über das bisherige Engagement Österreichs im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Das Land habe von Anfang an einen aktiven Beitrag geleistet und sich an den meisten militärischen Einsätzen der EU beteiligt, wenn auch tendenziell mit zahlenmäßig eher bescheidenen Mitteln. Auch zu den zivilen Missionen (vor allem Polizeimissionen) habe das Land im Regelfall beigetragen. Hier sei allerdings die Zusammenarbeit zwischen zuständigen Ministerien in Wien (Verteidigung, Inneres, Äußeres, Justiz) zu verbessern, um künftig schneller auf Anfragen reagieren zu können. Österreich, so Rehrl abschließend, werde sich auch in Zukunft aktiv an der Weiterentwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beteiligen.
 
Monsignore Miroslaw Wachowski widmete sich in Vertretung des verhinderten Msgr. Michael W. Banach (Ständiger Vertreter des Heiligen Stuhls bei der OSZE, der IAEO und der CTBTO) den sicherheitspolitischen Herausforderungen in Europa aus der Sicht der Katholischen Kirche. Er betonte eingangs, dass die Katholische Kirche mit dem Vatikan als Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft die einzige Religionsgemeinschaft weltweit sei, die diplomatische Beziehungen aufnehme und sich im Rahmen der internationalen Gemeinschaft einbringe. Dieser einzigartige Status beruhe auf der geschichtlichen Entwicklung und der hohen moralischen Autorität des Papsttums.
In seinen bilateralen und multilateralen Beziehungen lasse sich der Heilige Stuhl von folgenden Prinzipien leiten: Vorrang der menschlichen Person, ihrer Würde und Rechte; die Förderung und nötigenfalls Verteidigung des Friedens, die sich u.a. anhand des Einsatzes des Papstes für Frieden im Nahen Osten zeige; Unterstützung demokratischer Strukturen; Errichtung einer internationalen Ordnung, die auf Gerechtigkeit und Recht beruht; Gleichheit der Nationen, auch in der Solidarität miteinander. In diesem Zusammenhang betonte Wachwoski, dass Krieg niemals als Mittel der Konfliktaustragung akzeptiert werden könne.
Eine besondere sicherheitspolitische Herausforderung aus der Sicht des Heiligen Stuhls sei die Förderung der Religionsfreiheit. Diese könne nicht nur zum Wohl jedes einzelnen Staates beitragen, sondern auch zum internationalen Frieden.
 
Dr. Heinz-Gerhard Justenhoven, Direktor des Instituts für Theologie und Frieden in Hamburg, befasste sich in seinem Beitrag mit ethischen Gesichtspunkten der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Eingangs erinnerte er daran, dass die europäische Einigung ein Friedensprojekt ist. Es sei dadurch gekennzeichnet, dass die Mitgliedstaaten souveräne Rechte gemeinsamen europäischen Institutionen übertragen würden. Justenhoven verwies zudem darauf, dass die EU nicht zuletzt mit der Grundrechtecharta über eine explizite Wertebasis verfüge. Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Menschenrechte seien auch im EU-Vertrag als gemeinsame Werte festlegt.
Im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, wo sich die Mitgliedstaaten die Letztentscheidung noch vorbehalten, sei die Union laut Justenhoven ethisch dazu verpflichtet, zum umfassenden Weltfrieden beizutragen. Auf dem Weg zu diesem Ziel müsse sie nicht nur einen kooperativen Multilateralismus fördern, sondern vor allem darauf achten, dass Konflikte im Sinne der Gerechtigkeit bewältigt werden. Damit die EU diesen Weg beschreiten und international mehr Gewicht gewinnen kann, ist für Justenhoven die Überwindung der einzelstaatlichen Interessen auch im Bereich der Sicherheitspolitik nötig.
 
Dr. Gerhard Marchl vom Institut für Religion und Frieden der Katholischen Militärseelsorge nahm eine ethische Bewertung eines Militäreinsatzes der EU vor, nämlich der Operation Artemis. Diese hatte im Jahre 2003 die Aufgabe, schwere Menschenrechtsverletzungen in der Stadt Bunia in der kriegsgeplagten Demokratischen Republik Kongo abzustellen. Marchl ging nun der Frage nach, ob diese EU-Kriseninterventionstruppe ethisch ausreichend legitimiert war. Er kam zum Schluss, dass die Operation nicht nur erfolgreich, sondern ethisch gerechtfertigt gewesen sei und den Werten der EU entsprochen habe. Allerdings sei die EU danach vorerst nicht bereit gewesen, sich dauerhaft politisch und militärisch zu engagieren, um im gesamten Kongo einen umfassenden Frieden herzustellen. Seit 2005 jedoch habe die EU wieder mehr Verantwortung übernommen und sei u.a. wieder mit zivilen Missionen im Land präsent.
 
 

 

„Westliche, universelle oder christliche Werte? Menschenrechte, Migration, Friedenspolitik im Europa des 21. Jahrhunderts“ war der Titel eines Studientags des Instituts für Religion und Frieden und der Stiftung PRO ORIENTE am 24. November 2010 an der Landesverteidigungsakademie Wien. Theologen und Vertreter verschiedener christlicher Kirchen sowie Fachleute diskutierten über den Zusammenhang von Werten, den Menschenrechten und der Menschenwürde, beleuchteten verschiedene Aspekte von Migration und Integration und gingen der Frage nach, unter welchen Umständen militärische Interventionen legitim sein können.

Freitag, 26. November 2010

PANEL I: Menschenrechte – Universelle oder vor allem westliche Werte?

Univ.-Prof. Dr. Ingeborg Gabriel vom Institut für Sozialethik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien betonte die weltweite Geltung der Menschenrechte. Sie erteilte dem kulturellen Relativismus, wonach der Westen die Menschenrechte dem Rest der Welt aufgezwungen habe, eine Absage, denn die Opfer von Menschenrechtsverletzungen würden sehr wohl auf ihre Einhaltung pochen. Als Probleme für ihre Durchsetzung machte Gabriel die Kluft zwischen Theorie und Praxis (auch aufgrund der westlichen Heuchelei), die Erosion des Menschenbildes und das ambivalente Verhältnis zu den Religionen aus. Die Haltung der Katholischen Kirche gegenüber den Menschenrechten habe sich in den letzten 100 Jahren sehr gewandelt. Seit einigen Jahrzehnten sei sie ein wesentlicher Akteur für die Durchsetzung der Menschenrechte.

Vater Alexander Vasyutin, Priester und Mitarbeiter des kirchlichen Außenamts der Russischen Orthodoxen Kirche, legte den Standpunkt seiner Kirche gegenüber den Menschenrechten dar, wobei er sich auf das Dokument „Grundlagen der Lehre der Russisch-Orthodoxen Kirche über die Würde, die Freiheit und die Menschenrechte“ vom Juli 2008 bezog. Darin wird die unveräußerliche Menschenwürde betont, die jedoch durch sittlich unwürdiges Leben zerstört werde. Die zum Teil kritischen Reaktionen der anderen Kirchen auf das Dokument zeigten, so Vasyutin, den Diskussionsbedarf auf. Daher werde die russisch-orthodoxe Kirche im Jahr 2011 mehrere Konsultationen veranstalten.

Für Univ.-Prof. Dr. Gerhard Luf vom Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht an der Universität Wien sind die Menschenrechte das Ergebnis einer Leidensgeschichte im Zuge der Entstehung des modernen Staates. Da dieser nun weltweit Wirklichkeit geworden sei, würden auch die Menschenrechte weltweit gelten. Die Kirchen hätten gegen etliche Menschenrechte Widerstand geleistet, doch nun könnten sie diese auf drei Arten bereichern: stimulierend, kritisierend und vertiefend. Beispielsweise sollten sich die Kirchen noch massiver für den unbedingten Wert des Menschen einsetzen. Zum vielfach verwendeten und zugleich unterschiedlich interpretierten Begriff der Menschenwürde meinte Luf, dass jeder Mensch Würde habe, auch der größte Verbrecher.

 

PANEL II: Migration – Welche Antworten hat die europäische Zivilgesellschaft?

Dr. Gunther Hauser, Institut für Strategie und Sicherheitspolitik an der Landesverteidigungsakademie Wien, betonte eingangs, dass Migranten keine Verbrecher oder Terroristen seien. Dennoch stelle die illegale Migration Richtung Europa derzeit vor allem über die Türkei und Griechenland ein enormes Sicherheitsproblem dar. Die EU-Agentur FORNTEX versuche, bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme behilflich zu sein. Illegale Migration, so Hauser, sei eng mit Schattenwirtschaft und organisiertem Verbrechen (Drogen- und Menschenhandel etc.) verbunden. Extremistische, vor allem islamistische Gruppen würden sich ausbreiten. Dem Missbrauch der Religion sei Einhalt zu gebieten, falsch verstandene Religionsfreiheit sei fehl am Platz.

Dr. Werner Binnenstein-Bachstein, Geschäftsführer der Caritas der Erzdiözese Wien, unterstrich, dass für die Caritas alle Menschen die gleiche Würde und die gleichen Rechte hätten. Jene von Migranten und Ausländern würden jedoch vielfach missachtet, und Fremde würden oft pauschal als Sicherheitsproblem gesehen. Für die Caritas seien nicht die Migrationsströme, sondern der Umgang mit Flüchtlingen und Fremden ein Thema. Binnenstein-Bachstein betonte, dass es auch viele legale Migranten in Österreich gebe: klassische Gastarbeiter, Schlüsselarbeitskräfte und Saisonniers. Wenn Österreich die illegale Migration aus Entwicklungsländern eindämmen wolle, müsse es auch bereit sein, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen. Was die Integrationspolitik betrifft, so sei die Caritas nicht blauäugig. Regeln seien von allen einzuhalten, doch sei es unerlässlich, Menschen, die oft schon seit Jahren im Land lebten, in die Gesellschaft einzubinden.

 

PANEL III: Friedenspolitik, Interventionen im Namen der Menschenrechte – Wann soll welches Eingreifen erlaubt sein?

Univ.-Prof. Dr. Leopold Neuhold vom Institut für Ethik und Gesellschaftslehre an der Universität Graz befasste sich mit dem Zusammenhang zwischen Frieden und den Menschenrechten. Friede könne nur in einem Prozess erreicht werden; dazu brauche es eine umfassende Strategie, die alle Ebenen einbindet, vom Einzelnen bis zur internationalen Staatengemeinschaft. Die Verwirklichung der Menschenrechte könne auch mit der Anwendung militärischer Gewalt verbunden sein, z.B. im Rahmen einer humanitären Intervention. Neuhold betonte, dass jeder Mensch Anspruch auf die Menschenrechte habe und dass es verschiedene Instrumente zu deren Durchsetzung gebe. Notfalls könne auch eine Menschenrechtsverletzung als Mittel zur Durchsetzung der Menschenrechte dienen. Letztere seien auch mit Pflichten jedes Einzelnen verbunden.

Prof. Dr. Stefan Tobler (Evangelisch-Theologische Fakultät der Univ. Sibiu/Hermannstadt in Rumänien) ging der Frage nach, ob die Menschenrechte ein Kriegsgrund sein können. Er verwies auf eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland aus dem Jahr 2007 („Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“), die als Ziel den gerechten Frieden propagiert, zu dem auch die Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte gehören. Dennoch schließt das Dokument militärische Mittel nicht aus. Was es dafür aber brauche, so Tobler, ist ein Rechtsrahmen, den nur die bzw. eine ausgeweitete UN-Charta bieten könne. Bei der Prüfung der Legitimität eines militärischen Eingreifens seien die Kriterien des Gerechten Kriegs (gerechter Grund, legitime Autorität, äußerstes Mittel, Verhältnismäßigkeit der Güter, richtige Absicht, vernünftige Aussicht auf Erfolg) anzuwenden. Da all diese Kriterien nur schwer zu erfüllen seien, kann es aus der Sicht Toblers nur wenig legitime Einsätze geben.

Bischofsvikar Dr. Werner Freistetter, Leiter des Instituts für Religion und Frieden der katholischen Militärseelsorge, befasste sich mit aktuellen Herausforderungen und den ethischen Kriterien von militärischen Einsätzen. Als Herausforderungen nannte er u.a. die Bedrohung durch Terrorismus und Massenvernichtungswaffen und Durchsetzungsprobleme der UNO. Militärische Mittel, so Freistetter, können nur Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets sein, und die eingreifenden Armeen müssen eine Reihe von Fähigkeiten mitbringen, wie z.B. Kenntnis der Religion und Rücksichtnahme auf die „Sitten und Gebräuche“ im Einsatzraum. Die militärischen Aufgaben können dabei von friedenserzwingenden Maßnahmen bis zu Rettungseinsätzen reichen. Über die Legitimität eines Kampfeinsatzes würden die Kriterien des Gerechten Krieges entscheiden. Diese Werte und Kriterien den Soldaten näherzubringen, sei auch Aufgabe der Militärseelsorger.

Interreligiöse Fragen sind von hoher Relevanz für den militärischen Einsatz, betonte Msgr. Petrus Bsteh, der Leiter der Kontaktstelle für Weltreligionen der österreichischen Bischofskonferenz, bei der Begrüßung der TeilnehmerInnen des Studientags „Vom ‚christlichen Abendland‘ zum ‚Europa der vielen Religionen‘?“. Der Studientag fand am 11. Mai 2011 in der Diplomatischen Akademie in Wien statt. Weitere Veranstalter waren das Institut für Religion und Frieden (Bischofsvikar Dr. Werner Freistetter) und die Forschungsplattform „Religion and Transformation in Contemporary European Society“ an der Universität Wien.

Ein Bericht von Christian Wagnsonner und Gerhard Marchl   
Donnerstag, 12. Mai 2011 

Nach einem kurzen Überblick über Religionen und religiöse Einflüsse in der europäischen Geschichte kam Bsteh zu dem Schluss, dass das Christentum keineswegs der einzige Faktor im Verlauf der Ausbildung einer europäischen Identität gewesen ist. So sind vor allem auch Elemente islamischer Kultur, die ihrerseits vieles aus dem jüdischen Sakralrecht, dem hellenistischen Reichsrecht und der römischen Zivilisation übernommen hatten, in den Aufbauprozess des „christlichen Abendlands“ eingegangen. Eine Besonderheit Europas war die Entwicklung der westlich-säkularen Denkart. Nach dem Zusammenbruch der weltweiten kolonialen und missionarischen Expansion Europas strömen religiöse Traditionen aus aller Welt nach Europa, nicht zum ersten Mal auch Elemente asiatischer Religionen. Grundprinzip für das heutige plurale Europa muss der Dialog sein. Es geht nicht um Aufrüstung der Vorurteile, sondern um die Schaffung eines Raums des Vertrauens füreinander. Diese Lösungen sollen intensiv von unten und aus dem Inneren der Religionen erarbeitet werden.

Aus Sicht von ao.Univ.Prof. DDr. Christian Stadler vom Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Universität Wien muss die europäische Geschichte und Geistesgeschichte bis heute auf dem Hintergrund der antiken Philosophie als Gegeneinander von platonischen und aristotelischen Ansätzen gelesen werden. Das lässt sich noch heute etwa an Auseinandersetzungen in der Europäischen Union zeigen: Die französisch-deutsche Rechtskultur ist eher platonisch geprägt, ideengeleitet, von einer großen Perspektive bestimmt. Veränderungen erfolgen eher von oben bzw. durch EU-weite Regelungen. Dem steht der case-law-basierte angelsächsische Ansatz gegenüber. Westliche Säkularisation wurde als Trennung von Transzendenz und Immanenz, von Geistlichkeit und Weltlichkeit, von Kirche und Staat, Religion und Politik verstanden. Dabei konnte der Schwerpunkt entweder auf der Stärkung der Transzendenz (platonische Ansätze) oder der Immanenz (aristotelische Ansätze) liegen. Säkularisation bedeutet nicht nur Aufhebung geistlicher Herrschaft oder Enteignung kirchlicher Güter. Sie bezeichnet auch den Prozess der Trennung der Gesellschaft und ihrer Lebenswelt von religiösen Werten und Haltungen. Dabei darf nicht übersehen werden, dass Säkularisation ein Produkt des Christlichen ist, im Christentum ist dieser Zug zur Relativierung immer schon enthalten gewesen. Europa ist ohne das Christentum nicht zu verstehen, was aber nicht bedeutet, dass Europa christlich-theokratisch regiert werden soll.
Wichtig wäre, nicht bei einer Vielheit stehen zu bleiben, sondern von der Vielheit wieder zu einer Einheit zu kommen. Leider ist die Begeisterung für das Friedensprojekt Europa heute kaum mehr spürbar. Es soll ein offenes Projekt bleiben, offen für alle, die fähig und willens sind, da mitzugehen. Am Ende weist Stadler auf den vieldeutigen Begriff der Grenze hin: Europa hat viel mit Grenzen zu tun. Grenzen trennen, Grenzen verbinden aber auch. Grenzen können und sollen überschritten werden. In Europa wurden aber auch immer wieder Grenzen überschritten, die man besser nicht überschritten hätte.

Mufti Dr. Nedžad Grabus von der Islamischen Gemeinschaft in Slowenien widmete sich dem Verhältnis zwischen Christentum und Islam in Geschichte und vor allem Gegenwart. Er erinnerte daran, dass die Beziehungen in der Vergangenheit, auch jener der letzten zwanzig Jahre (Stichwort: Massaker gegen Muslime in Bosnien und muslimische Terroranschläge), von vielen Konflikten geprägt gewesen sind. Obwohl die beiden Religionen mit dem Eingottglauben und darüber hinaus wichtige Gemeinsamkeiten hätten, werde heute nur allzu oft das Trennende in den Vordergrund gestellt. Er bedauerte, dass gerade Muslime vielfach im Gegensatz zur jüdisch-christlichen Welt als „die anderen“ gesehen würden. Nicht selten begegnen, so Grabus weiter, Christen und Muslime einander mit Misstrauen, Vorurteilen und Ablehnung. Extremisten könnten ihre Ideen verbreiten, die moderaten Kräfte würden in den Hintergrund gedrängt.
Immerhin jedoch, wie Grabus hervorhob, habe 2007 eine Vielzahl islamischer Würdenträger unterschiedlicher Richtungen in einem offenen Brief an Papst Benedikt XVI. und in Reaktion auf dessen Regensburger Rede den Respekt vor dem Christentum und seinen heiligen Schriften betont. Um das Verhältnis zwischen Christentum und Islam dauerhaft zu verbessern, sei ein offen geführter interreligiöser Dialog, der möglichst viele einschließe, dringend nötig. Gelingen könne dieser Prozess nur, wenn sich beide Religionsgemeinschaften von folgenden Grundsätzen leiten ließen: Vermeidung beleidigender Sprache, respektvoller Umgang mit dem anderen, Suche nach gemeinsamen Werten, kritischer Umgang mit Hindernissen und Missständen, Einhaltung rechtlicher Grundlagen, Kenntnis grundlegender religiöser Vorstellungen und die Bitte an Gott um Beistand.

Ao.Univ.Prof. DDr. Kurt Appel vom Institut für Fundamentaltheologie der Universität Wien, der Sprecher der Plattform „Religion and Transformation in Contemporary European Society“, entwickelte einen Begriff von Religion, der für die Zukunft Europas fruchtbar gemacht werden könnte: Religion in diesem Sinn gibt den Blick frei für die Sterblichkeit und die Verletzlichkeit des Menschen, der sich selbst und dem der Andere immer entzogen bleibt. Religion kann auch ein Weg sein, über persönliche Schuld weit hinausgehende Schuldzusammenhänge aufzudecken und einen Umgang mit Schuld jenseits der heute allgegenwärtigen Schuldverdrängung zu eröffnen. Sie kann ihn damit konfrontieren, dass eine letzte Verzeihung von Gott her möglich ist. In der Endlichkeit des Menschen liegt auch eine große Kostbarkeit, ohne sie gäbe es keine Offenheit auf Transzendenz. Die Bedeutung von Religion könnte letztlich darin liegen, diese innere Transzendenz des Menschen vor Augen zu führen, seine Unverfügbarkeit und Verletzlichkeit – in Gemeinsamkeit mit vielen Religionen, die es in Europa gibt und geben wird. Die Frage nach einer europäischen Identität ist problematisch. Identitäten, die sich auf ein paar charakteristische Merkmale reduzieren lassen, sind Produkte einer heute weit verbreiteten Virtualisierung und werden der Wirklichkeit der Welt und der Menschen nicht gerecht. Die Europäische Union ist ein beachtliches Projekt, in dem es hoffentlich noch so viel geistige Substanz gibt, dass es im Sinn der Gründer weitergeführt werden kann. Appel hofft, dass die Religionen dazu ihren Beitrag leisten können.

Militärsenior DDr. Karl-Reinhart Trauner, der stellvertretende Leiter der evangelischen Militärseelsorge in Österreich, stellte die Frage nach der Zukunft der Religion in Europa, ausgehend von der Tageslosung aus dem Buch Amos, nach der die Menschen das Wort des Herrn suchen werden, es aber doch nicht finden. Menschen, die etwas gefunden haben, sind spätestens seit der Aufklärung verdächtig. Pluralität, Differenzierung und Relativierung sind allerdings schon in der Bibel angelegt: Es gibt zwei Schöpfungsberichte und vier Evangelien, in denen zum Teil dasselbe in verschiedenen Varianten erzählt wird. Die biblischen Texte lassen verschiedene Ideen nebeneinander stehen, ohne den Anspruch auf Wahrheit aufzugeben. Der Mensch muss mit dieser Relativierung umgehen. Er wird allein schon dadurch relativiert, dass er in Relation (Beziehung) zu Gott und zu anderen Menschen steht. Relativierung in diesem Sinn ist nichts Negatives, sondern ermöglicht und bestimmt erst das Zusammenleben der Menschen. Europa lässt sich aus Trauners Sicht nicht durch Linien auf Landkarten definieren, sondern durch eine besondere Art des Denkens. Die europäische Denktradition beruht auf dem Zusammenkommen griechischen und christlichen Denkens, wie man es schon bei Paulus findet. Europa ist dort, wo Menschen in dieser Denktradition stehen. Bei der Frage von weiteren EU-Beitritten ist vor allem entscheidend, ob die Arten des Denkens kompatibel sind. Europa in diesem Sinn schließt eine Vielheit kultureller und religiöser Traditionen gerade nicht aus. Es geht darum, wie Einheit, wie ein geeintes Europa in der Vielheit kultureller und religiöser Traditionen gelebt werden kann.

Kann aktive Gewalt Ausdruck des Glaubens sein, oder zieht sich der Glaube bei den ersten Ballungen der Gewalt zurück? Bringt Krieg nicht eine gewaltige Krise auch für Religion und Politik mit sich? Hat Friede mit der Abwesenheit von Religionen zu tun? Und braucht es den Zwang, die zwingende Notwendigkeit, um Friede und Sicherheit zu gewährleisten? Diese Fragen stellte Msgr. Petrus Bsteh bei der Eröffnung des Studientags „Der gefallene Gott? Religion und Atheismus im Gefolge bewaffneter Konflikte“ am 5. Dezember 2012 in der Landesverteidigungsakademie in Wien. Veranstaltet wurde der Studientag vom Institut für Religion und Frieden in Kooperation mit dem Forum für Weltreligionen.

Ein Bericht von Christian Wagnsonner   
Donnerstag, 6. Dezember 2012  

Ao. Univ.Prof. DDr. Hermann Hold vom Institut für Historische Theologie der Universität Wien zeichnete die Entstehung einer profanen Todesgläubigkeit seit dem Ausgang des Mittelalters nach. Der Glaube an Gott als den, der über den Tod verfügt, wird zunehmend vor allem vor dem Hintergrund der spätmittelalterlichen Pestepidemie von einer Todesgläubigkeit ersetzt, die den Tod als allumfassende Macht sieht, der auch Gott nichts entgegenzusetzen hat. Dem Tod werden göttliche Attribute zugeschrieben, er wird personifiziert, mit ihm könne verhandelt werden, um einen Aufschub zu erwirken, aber niemand kann ihm entkommen. Diese profane Todesgläubigkeit ist bis heute weit verbreitet, und lässt sich auch in vielen Formen heutiger Verkündigung und in manchen liturgischen Formulierungen nachweisen. Mit dem christlichen Verständnis von Tod, der durch Christus besiegt ist, hat sie wenig zu tun. Eine christliche Sterbekultur, die vor allem bei den Sterbesakramenten ansetzen könnte, bei denen alle Körperöffnungen gesalbt wurden, macht es möglich, im Sterben nicht nur das Vergehen und Loslassen, sondern auch den möglichen Gewinn zu sehen, der aus der Zukunft, aus einem tatsächlich allmächtigen Gott erwachsen kann.

Nach der Entschärfung der religiösen Konflikte in Europa sieht em. Univ. Prof. Dr. Heinrich Schneider die Notwendigkeit, auch die immer noch sehr starke Orientierung an Nationalstaaten zu überwinden in Richtung auf eine supranationale Gemeinwohlorientierung, die seit Vitoria und dann wieder seit Gaudium et spes zur kirchlichen Lehrtradition gehört. Vitoria zähle nicht – wie vielfach behauptet wird – zu den Vätern des modernen Völkerrechts, das ja auf dem Westfälischen Frieden und dem Prinzip der nationalstaatlichen Souveränität beruht. Vitoria fasst vielmehr einen supranationalen Zusammenschluss der europäischen Völker ins Auge, ein für damalige Verhältnisse ungeheurer Gedanke. Das Konstrukt staatlicher Souveränität sei im Grunde ein pseudoreligiöses Konstrukt. In modernen Gesellschaften ist nach wie vor eine Neigung zu konstatieren, beim Versuch der Durchsetzung von Machtansprüchen bzw. Interessen das eigene Projekt im Extremfall zu „heiligen“. Christen sollen sich solchen Formen religiös oder pseudoreligiös begründeter Gewaltpolitik widersetzen. Die Frage der Toleranz und der Religionsfreiheit war nach Böckenförde der große Leidensweg der europäischen Geschichte. Nach den Gewalterfahrungen der Konfessionskriege und dem Wegfall der Religion als verbindendem Moment stellte die Aufklärung die Frage, wie man unabhängig von Religion Kriterien, Normen für ein gemeinsames Leben entwickeln könne: Dabei rekurrierte man entweder auf die konfessionsneutrale Erfahrung (englische Aufklärung) oder auf die konfessionsneutrale Vernunft (französischer Rationalismus). Von dieser historischen Einbettung her gesehen erscheint es ziemlich naiv, von der muslimischen Welt zu fordern, sie müsse die europäische Aufklärung „nachholen“.

Ao. Univ.Prof. DDr. Johann Schelkshorn vom Institut für christliche Philosophie der Universität Wien sieht die Entstehung des Christentums im Kontext der achsenzeitlichen Aufbrüche (wie auch Konfuzianismus und Buddhismus), die sich gegen Religionen mit mythischen Weltbildern und Vorstellungen eines sakralen Königtums richteten. Später wurden sie allerdings selbst zur Grundlage von Großreichen, was mit Resakralisierungsprozessen verbunden war, die bis heute nachwirken. Die Gewalteskalation am Beginn der Neuzeit (Konquista Amerikas, Expansionsbewegungen) sind zum Teil im Kontext dieser Resakralisierung zu sehen, später wird die Idee eines christlichen Weltreichs von Theologen wie Vitoria einer radikalen Kritik unterzogen, die Barbarendiskurse zurückgewiesen: Kein Mensch ist von Natur aus Sklave. Zum ersten Mal wird von ihm die Menschheit als moralische Einheit gesehen, was eine Interventionspflicht bei massiver Eskalation der Gewalt zur Folge hätte. Die neuzeitliche Aufklärung ist als zweite Achsenzeit zu verstehen, in der Resakralisierungen aufgebrochen wurden. Allerdings bleibt das Verhältnis zur Gewalt ambivalent, die Aufklärung ist keine Einbahnstraße in Richtung Menschenrechte und Demokratie: Materialistische Formen der Aufklärung beerben entweder das moralische Denken des Christentums oder negieren radikal jede moralische Norm – eine Premiere in der Philosophiegeschichte. Der Durchbruch zur Vernunft bei Kant vermag zwar eine universalistische Ethik im Prinzip zu begründen, lässt aber zu, dass bestimmten Rassen die volle Vernunftfähigkeit abgesprochen wird, öffnet damit der Rechtfertigung kolonialer Gewalt im 18. Jahrhundert Tür und Tor. Im 19. Jahrhundert wird Moralphilosophie bzw. Ethik philosophisch verabschiedet: v.a. durch die Geschichtsphilosophie und den Positivismus, der damals etwa in den meisten lateinamerikanischen Staaten zur Staatsdoktrin wurde. Die Resakralisierungstendenzen des 19. Jahrhunderts, deren Hohlheit zunehmend offenkundig wurde, provozierten das Aufkommen der Religionskritik sowie den völligen Zusammenbruch der Strukturen zu Beginn des 20. Jahrhunderts (1. Weltkrieg). Nach dem 2. Weltkrieg musste man erst wieder tragfähige ethische Konzepte entwickeln. Philosophen wie Heidegger, Horkheimer und Adorno machten die neuzeitliche (instrumentelle) Vernunft als Ursache der Gewalteskalationen der Neuzeit ausfindig. Ein Ausweg, den schon Camus vorwegnahm, besteht darin, im Bewusstsein der Endlichkeit der Vernunft nach neuen Normen zu suchen.

Der Konflikt in Syrien spiele sich auf drei Ebenen ab, wie Mag. Waseem Haddad vom Institut vom Institut für Systematische Theologie und Religionswissenschaft der Universität Wien erläuterte: zwischen Teilen der syrischen Bevölkerung und dem Regime, als Einflussgebiet von Staaten wie dem Iran oder Saudi-Arabien und auf der Ebene der Auseinandersetzung westlicher Staaten und regionaler Akteure. Begonnen haben die Auseinandersetzungen mit friedlichen Protesten nach der Gefangennahme von Schülern, die Parolen des arabischen Frühlings auf eine Mauer geschrieben haben. Das Regime ist von Anfang an hart gegen die Demonstranten vorgegangen und war durch die Friedlichkeit der Proteste verunsichert. Erst ab einem bestimmten Punkt wurde aus den friedlichen Protesten aus verschiedenen Gründen z. T. ein bewaffneter Kampf. Dieser Übergang lag sowohl im Interesse des Regimes (dessen Vorgehen sich dadurch leichter legitimieren ließ) als auch einiger arabischer Monarchien, die nach einem friedlichen Machtwechsel in Syrien ein Übergreifen auf ihre Staaten befürchteten, während ein bewaffneter Kampf eher abschreckende Wirkung hat. Präsident Assad gehört der religiösen Minderheit der Alawiten an, und seit seiner Machtübernahme können die Alawiten in Syrien in Sicherheit leben. Es ist aber nicht richtig, von einer Herrschaft der Alawiten über die Sunniten (die mit 70% die Bevölkerungsmehrheit stellen) zu sprechen, wie oft behauptet wird. In Assads Baath-Partei sind Menschen verschiedener religiöser Bekenntnisse. Das gilt auch für die Demonstranten, wo neben Sunniten auch Alawiten, Christen, Drusen etc. vertreten sind. Die christlichen, aber auch sunnitische Religionsführer unterstützen noch Assad, während der Großteil der Jugendlichen auf Seiten der Demonstranten zu finden sind. Die meisten Christen haben sich nicht entschieden, sind an der Beteiligung an einem bewaffneten Kampf nicht interessiert. Die Krise in Syrien ist keine religiöse, sondern hat politische Gründe. Es gab zwar Kämpfe zwischen den Angehörigen religiöser Gruppen in Homs, das hat sich aber nicht ausgebreitet. Allerdings ist eine zunehmende Islamisierung des Widerstands zu beobachten. Konflikte zwischen den Rebellengruppen sind jedenfalls vorprogrammiert, falls die bewaffneten Rebellen die Überhand gewinnen sollten, ein Religionskrieg aber (noch) nicht in Sicht. Eine zu enge Anlehnung der religiösen Minderheiten an das Regime hält Haddad vor allem im Blick auf die Zukunft für problematisch. Es ist auch die Frage zu stellen, was der Wert der Religionsfreiheit war, den die religiösen Minderheiten unter Assad und seinem Vater genossen haben, wenn es dafür große Probleme mit der Achtung der Meinungsfreiheit gab. Wichtig wäre ein Dialog mit allen anderen (religiösen) Gruppen, um langfristig ein Modell zu finden, das für alle Syrer Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit sichert.

Mag Christian Wlaschütz hat in den letzten Jahren in Kolumbien gelebt und gearbeitet und dort ein Versöhnungsprojekt geleitet. Kolumbien, das 13x so groß ist wie Österreich, hat eine lange demokratische Tradition seit der Unabhängigkeit 1819, die demokratischen Institutionen sind allerdings noch nicht sehr weit entwickelt, weil die feudalen Strukturen nach der Unabhängigkeit kaum verändert wurden, die Ungerechtigkeit in der Verteilung des Landes besteht weiter. Leider ist auch die aktuelle Regierung nicht bereit, die Landfrage strukturell anzugehen. Zudem erschweren geographische und klimatische Bedingungen den Zugriff des Staates auf das gesamte Territorium. Auch viele staatliche Serviceleistungen (Bildung, Gesundheitsversorgung etc.) werden in weiten Teilen Kolumbiens nicht angeboten. Dem Staat gelingt es seit Jahrzehnten nicht, mit den beiden großen Rebellengruppen fertig zu werden, die Strategie, kaum kontrollierbare paramilitärische Einheiten mit staatlicher Unterstützung operieren zu lassen, hat sich eher als kontraproduktiv (für die Interessen der Bevölkerung) erwiesen. Der jahrzehntelange Bürgerkrieg, die (Drogen-)Kriminalität, der Kampf um die Ressourcen, an denen Kolumbien eigentlich sehr reich ist, hat hunderttausende Todesopfer gefordert und zu einer „Kultur der Gewalt“ geführt. Millionen mussten ihre Häuser verlassen. Die katholische Kirche, die bei weitem größte religiöse Gruppe in Kolumbien, engagiert sich stark in der Friedensarbeit. Die Rolle der Kirche liegt in der Förderung des Dialogs (als Garant bei Verhandlungen, „pastorale“ Dialoge), in der Arbeit mit Opfern, in der spirituellen Begleitung, in der Versöhnungsarbeit und vor allem in einer bewussten Option für die Armen. Ein Problem liegt in der Spaltung der Kirche in eine „Kirche der Hierarchie“ und eine „Kirche des Volkes“: Letztere ist vor allem in den Pfarren verankert ist und versucht, das Evangelium auf die konkreten Realitäten in Kolumbien anzuwenden, sich für Gerechtigkeit und Befreiung einzusetzen, zivil und unbewaffnet.

Die abschließende Podiumsdiskussion stellte die Frage, ob Militär Feindbild der Religionen oder im Gegenteil letzter Garant religiöser Werte sei. Zumindest für ihre eigene Religion konnten der Wiener Militärpfarrer MilSup Dr. Harald Tripp, der ehemalige Generaltruppeninspektor Gen i.R. Karl Majcen und der orthodoxe Militärseelsorger Univ.Doz. DDDr. Alexander Lapin ausschließen, dass Militär Feindbild der Religion sei. Majcen verwies in diesem Zusammenhang auf das 2. Vatikanische Konzil, das in Gaudium et spes festhielt: „Wer als Soldat im Dienst des Vaterlandes steht, betrachte sich als Diener der Sicherheit und Freiheit der Völker. Indem er diese Aufgabe recht erfüllt, trägt er wahrhaft zur Festigung des Friedens bei.“ Tripp sieht die Bedeutung der Religion in der Hilfe bei der ethischen Orientierung, insbesondere in kritischen Lebensphasen und in Einsätzen. Glaubende Soldaten seien besonders gefordert, ihren Kameraden gleich welchen religiösen Bekenntnissen Ansprechpartner auch in religiösen Fragen zu sein, sie zu ermutigen und für sie zu beten, wenn sie das selbst nicht mehr können. Lapin stellte die Frage, welche Werte es denn sind, die es heute wert sind verteidigt zu werden. Sind es eher materielle oder ideelle? Es ist auch die Frage zu stellen, ob wir Religion überhaupt noch als ein schützenswertes Gut einschätzen. Der Leiter des Instituts für Religion und Frieden, Bischofsvikar Dr. Werner Freistetter wies auf die traditionelle Verwobenheit von Religion und Militär in Europa hin; während der kommunistischen Herrschaft in Osteuropa sei es allerdings zu einer Verwobenheit von Militär und Atheismus gekommen. Bei uns sei die Zeit allerdings vorbei, in der sich Institutionen wie das Militär und die Kirche aufeinander stützen konnten oder mussten, auch wenn die Gefahr einer Verzweckung von Religion durch das Militär oder umgekehrt nicht ganz gebannt ist. Die Legitimation der Militärseelsorge besteht heute aber ausschließlich im Recht jedes Einzelnen auf freie Religionsausübung.

 

Zu einem Studientag über die „Sprachen Heiliger Schriften und ihre Auslegung“, besonders im Blick auf „Krieg und Gewalt – Recht und Frieden in Judentum, Christentum und Islam“ lud das Institut für Religion und Frieden im Rahmen der Reihe „Forum Ethik“ am 30. Mai 2012 in die Landesverteidigungsakademie in Wien. Kooperationspartner waren die Plattform Religion and Transformation in Contemporary European Society der Universität Wien und das Forum für Weltreligionen.

Ein Bericht von Christian Wagnsonner   
Mittwoch, 30. Mai 2012

Moussa al-Hassan Diaw vom Institut für Islamische Religionspädagogik der Universität Osnabrück sprach über „Konflikt, Gewalt und Frieden stiften in den Primärquellen des Islam“. Im Islam gilt Gewalt als Teil des irdischen Lebens, die Erde ist kein Paradies. Zur Eindämmung der Gewalt gibt es Regeln und Normen, auch für die Anwendung militärischer Gewalt. Die Bestimmungen des Korans in dieser Frage sind im historischen Kontext zu sehen und beziehen sich vielfach auf den Kampf der islamischen Umma (Gemeinde) gegen die mekkanischen Polytheisten. Krieg darf grundsätzlich nur zur Verteidigung geführt werden. Abu Bakr, der Nachfolger des Propheten, wies seine Kämpfer an, keine Kinder, alten Menschen und Frauen zu verletzen oder zu töten, keine Fruchtbäume zu fällen, sowie kein Vieh zu schlachten außer zum eigenen Lebensunterhalt. Wenn der Gegner sich ergibt, darf er nicht mehr bekämpft werden. Al-Dschihad bedeutet Bemühung, Anstrengung, Einsatz, besonders im Alltag, auch gegen die eigenen negativen Bestrebungen. Eine Form des Dschihad, der sog. kleine Dschihad, bezeichnet in der orthodoxen islamischen Tradition den bewaffneten Kampf zur Verteidigung der islamischen Umma. Den Begriff„heiliger Krieg“ gibt es im orthodoxen Islam nicht. Moderne „Dschihadisten“sind hoch ideologisierte sektenartige Gruppen, die davon ausgehen, dass die Regierung und ihre Institutionen bzw. der Großteil der eigenen Gesellschaft mit dem ursprünglichen Islam nicht übereinstimmen und deshalb bekämpft werden müssen.

Marianne Grohmann vom Institut für Alttestamentliche Wissenschaft und Biblische Archäologie der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien zeigte, wie die sog. Feindpsalmen mit ihren drastischen Bildern von Gewalt und Rache in jüdischen und christlichen Auslegungen interpretiert werden. Viele Texte im Buch der Psalmen sind voll von Gewalt. Zum Teil werden solche Stellen in der Liturgie ausgelassen, weil man der Ansicht ist, dass diese Bilder der Gewalt heute nicht mehr zeitgemäß oder verständlich sind und die Gefahr besteht, dass sprachliche Gewalt zur Legitimation realer Gewalt missbraucht wird. Die Bitten an Gott um Gewalt gegen ungenannte Feinde in Psalm 58 sind Hilfeschreie von Menschen, die in Bedrängnis sind. Die Bitte ist Ausdruck des Wunsches nach ausgleichender Gerechtigkeit. Die Rache geht nicht von Gott aus, und ob und wie die Gewalt auch reale Form annimmt, ist nicht bekannt. Ziel des Psalms ist die Gerechtigkeit, die nur Gott herstellen kann und die Menschen ermutigen soll, gerecht zu handeln. Es geht nicht um grenzenlose Rache, sondern um die Beendigung von Machtmissbrauch und Unrecht, die geltendes Recht missachtet. Am Beginn des Königspsalms Ps 144 steht Gott, der den Kampf lehrt und selbst in den Krieg zieht. Aber schon der 2. Vers zeigt, dass es sich bei den Betern um machtlose Menschen handelt, und in den nächsten beiden Versen werden jegliche menschliche Machtphantasien zurückgewiesen, er erinnert den Menschen an seine Vergänglichkeit und zeigt seine Grenzen auf. Gott wird dann an das Rettungsgeschehen am Sinai erinnert und an sein Handeln in der Natur. Wer die Feinde sind, die lügen und deren Handeln trügerisch ist, bleibt im Text unklar. Psalm 144 geht einen langen Weg vom Krieg zum Frieden, Ziel und Ende des Psalms ist Segen, Fruchtbarkeit bei Pflanzen, Tieren und Menschen. Drei Lesestrategien können grundsätzlich helfen, einen Zugang zu schwierigen biblischen Texten zu bekommen: erstens den ganzen Text ohne Auslassungen zu lesen, zweitens eine historische Einordnung der Texte zu versuchen und sich des geschichtlichen Abstands bewusst zu sein, drittens mithilfe der biblischen Bilder eigene Erfahrungen von Gewalt und Ungerechtigkeit zur Sprache zu bringen. Die elementare Sprache der Psalmen ermöglicht es, Rachegefühle zum Ausdruck zu bringen und sich schrittweise von ihnen zu verabschieden. Rache bzw. Bestrafung geht nicht von Gott aus, sondern erscheint in der Gebetssprache als menschliche Phantasie. Der Gott Israels ist nicht ein Gott der Mächtigen, sondern er leidet mit jenen, die Ungerechtigkeit und Gewalt erleben.

Das ambivalente Verhältnis von Recht und Gewalt im Alten Testament beleuchtete Ludger Schwienhorst-Schönberger vom Institut für Alttestamentliche Bibelwissenschaft der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien. Einerseits ist das Recht dazu da, die Gewalt einzugrenzen, andererseits bedarf das Recht der Gewalt, um seiner Aufgabe der Gewaltbegrenzung nachkommen zu können. Im Alten Testament wird auf einer ersten Ebene die Eingrenzung der Gewalt durch das Recht mithilfe rechtmäßiger Gewalt als sittlich erlaubt und geboten angesehen. Allerdings wird durch dieses Modell Gewalt nicht überwunden, bleibt eine mehr oder weniger verborgene Realität, die immer wieder hervorbricht. Es löst das Problem nur vorläufig, ist gleichsam eine Stabilisierung auf niedrigem Niveau. Gesellschaften neigen oft dazu, die dafür notwendige (latente) Gewalt zu verschleiern. Ein zweites biblisches Modell versucht die Gewalt bloßzustellen und zu überwinden, indem ein Gerechter, der in der Wahrheit Gottes lebt, Opfer unrechtmäßiger Gewalt wird und sie gewaltlos erleidet. In besonderer Weise kommt dieses Modell im Buch Jesaja in den vier Liedern vom Gottesknecht zum Ausdruck. Durch den Tod des Gerechten wird der Gesellschaft einen Spiegel vorgehalten, sie wird mit ihrer gewalttätigen Gottlosigkeit konfrontiert. Auch dieses Modell kann keine letzte Antwort sein, weil es die Gewalt begrenzenden ethischen Maßstäbe außer Kraft setzt und damit unrechtmäßiger Gewalt Tür und Tor öffnen könnte. Erst die endgültige Wiederherstellung des Rechts als ein von Gott in Gang gesetztes Geschehen vermag Unrecht und Gewalt auf Dauer überwinden – ein Geschehen, das allerdings mit Metaphern der Gewalt zum Ausdruck gebracht werden kann.

Landesverteidigungsakademie, 1070 Wien: Auf Einladung des Militärbischofs für Österreich, Mag. Christian Werner, fand am 2. Februar 2012 an der Landesverteidigungsakademie ein Studientag für Kommandanten zum Thema „Persönlichkeit und Charakter“ statt.

Univ.Doz. DDr. Raphael Bonelli ging zunächst der Frage nach „Wie werde ich, was ich bin?“, und erläuterte Grundlagen, Dimensionen und Zusammenhänge von Temperament, Persönlichkeit und Charakter. Es gibt zwar eine biologische und neurologische Basis für individuelle Prägungen ebenso wie die Einflüsse der sozialen Umwelt, dennoch verbleibt dem Menschen ein Bereich von Freiheit und Verantwortung für die Formung seines Charakters und seiner Persönlichkeit. In seinen Ausführungen zu Selbsterkenntnis und Charakterbildung betonte er daher auch die Bedeutung von Tugendhaltungen wie Weisheit, Mut, Liebe, Gerechtigkeit, Mäßigung und Offenheit für Transzendenz, damit menschliches Leben authentisch  sein und gelingen kann.

Dr. Reinhard Pichler beschäftigte sich in seinem Vortrag mit Wegen aus Sinnkrisen. Die Sinnfrage wird im täglichen Leben meist nicht ausdrücklich gestellt, Lebenssinn ist auch nicht durch einen Entschluss des Willens herzustellen, dennoch ist Sinn im Leben ähnlich gegenwärtig wie die Luft zum Atmen. Ausdrücklich bewusst wird die Frage oft in Krisenzeiten. Es geht dann darum, sich neu für das Leben und für das eigene Person-Sein zu entscheiden, um weiter mit „innerer Zustimmung“ leben zu können. Dr. Pichler zeigte dies konkret an den Beispielen der Überwindung des Angstkreises und dem Umgang mit dem Burn Out-Syndrom. Er ging dabei besonders auf jene sozialen und persönlichen Bedingungen ein, die in diesem Zusammenhang für Männer in unserer Gesellschaft bestimmend sind.

In den regen Diskussionen der Teilnehmer zeigte sich, dass diese Fragen gerade für militärische Kommandanten mit ihrer besonderen Verantwortung große Bedeutung haben. Hilfen aus der Psychotherapie, die im Blick auf die Lebenswirklichkeit gangbare Wege aufzeigen, stoßen dabei auf großes Interesse.

Von 7. bis 14. Juli 2013 verlegte das Institut Religion und Frieden auf Einladung der mexikanischen Militärseelsorge ihre wissenschaftliche Tätigkeit nach Mexico City. 
Ein Bericht von Nadja Rossmanith   
 
Auf Einladung der Militärseelsorge von Mexiko durch Padre Leonardo Rojas Perez fuhr Msgr.Werner Freistetter, Leiter des Instituts für Religion und Frieden (IRF) mit einigen seiner MitarbeiterInnen von 7. bis 14. Juli 2013 nach Mexico City, um dort einen Studientag zu veranstalten. Diese einmalige Gelegenheit zur Kooperation ergab sich aus dem persönlichen Kontakt im Rahmen der jährlichen Enquete des IRF.
 
Der Studientag wurde mit einer abendlichen Messfeier in der Capellanía Militar eröffnet, welche Msgr. Freistetter auf Spanisch zelebrierte. Am nächsten Tag wurden den mexikanischen Militärseelsorgern  die Geschichte und Aufgaben der Militärseelsorge in Österreich sowie des Instituts  Religion und Frieden nähergebracht und über die jährliche Enquete und die bevorstehende Diözesansynode berichtet. Anschließend präsentierten die Gastgeber die Lage der Militärseelsorge in Mexiko. In der nachfolgenden Diskussion wurden aktuelle und zukünftige Herausforderungen der beiden Militärseelsorgen besprochen.
Abgerundet wurde diese sehr interessante und beeindruckende Reise durch den Besuch der Basilica de Guadalupe, dem größten Marienwallfahrtsort der Welt.
Wie sieht heute das Verhältnis zwischen Kirchen und Staat in Österreich und in Europa aus? Und wie sind aus heutiger Sicht die religionspolitischen Entscheidungen im römischen Reich des frühen 4. Jahrhunderts zu beurteilen, die die Geschichte Europas mit geprägt haben? Diese Fragen waren Gegenstand einer gemeinsamen Veranstaltung der drei Militärseelsorgen des Österreichischen Bundesheers am 19. November 2013 im Jakob-Kern-Haus Wien 13, zu der das Institut für Religion und Frieden, das Institut für Militärethische Studien, die Orthodoxe Militärseelsorge und die Militärpfarre Wien eingeladen hatten.
Ein Bericht von Christian Wagnsonner   

Piero Bordin, der Gründer und langjährige Intendant von Art Carnuntum, führte die Zuhörer zurück in die Zeit der Spätantike. Die Mailänder Vereinbarung von 313 war nur eines jener bahnbrechenden Ereignisse, die den Wandel in der Religionspolitik der römischen Kaiser manifestierten. Bereits zwei Jahre zuvor hatte Galerius 311 mit dem Edikt von Nikomedia eine Politik religiöser Toleranz eingeleitet und die Christenverfolgungen beendet. Das Edikt wurde im Namen aller vier zugleich regierenden römischen Kaiser erlassen, zu denen damals bereits Konstantin gehörte.
Nach dem Tod des Galerius 311 und dem Sieg Konstantins über seinen Rivalen Maxentius an der Milvischen Brücke 312 blieben schließlich zwei Kaiser übrig: Konstantin und Licinius, die in der Vereinbarung von Mailand 313 an das Edikt von Nikomedia anknüpften und Religionsfreiheit und freie Religionsausübung für jedermann zuließen, auch für Christen.
Aus österreichischer Sicht ist besonders interessant, dass bereits 308 in Carnuntum im heutigen Niederösterreich eine Kaiserkonferenz stattfand, bei der man versuchte, die komplizierten Machtverhältnisse im römischen Vierkaiserreich zu regeln. Dabei wurde u.a. Konstantin als westlicher Unterkaiser („Caesar“) anerkannt. Was dort genau besprochen wurde, wissen wir heute nicht, man dürfe aber annehmen, dass hier auch schon die künftige religionspolitische Wende grundgelegt wurde. Das Beeindruckende an dieser Wende ist, dass sie nicht das Ergebnis von Krieg oder Bürgerkrieg war, sondern auf politische Entscheidungen zurückgeht. Die Absicht dieser Maßnahmen können wir uns auch heute zum Vorbild nehmen: Sie beruht auf der Einsicht, dass das Wohl des Gemeinwesens nur gewahrt werden kann, wenn auch Religionsfreiheit und freie Religionsausübung gesichert sind.
 
Michael Bünker, Bischof der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich und Generalsekretär der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE), sprach über „Europa und die Kirchen – zur Diskussion über das christliche Europa“.
In allen Bereichen des Projekts Europa sei heute Skepsis angebracht. Zwar habe es nach dem Zweiten Weltkrieg in Europa eine nie dagewesene Periode des Friedens gegeben – mit Ausnahme der Balkankriege. Andererseits werden die Verteidigungsausgaben laufend erhöht und Kooperationen auf militärischer Ebene verstärkt. Weiters hat die Europäische Union vor allem seit Beginn der Wirtschaftskrise an Vertrauen in der Bevölkerung verloren. Es wurde erkannt, dass sie nicht allen ihren Mitgliedsländern Wohlstand garantieren kann.
Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die Religionen? Die religiöse Landschaft in den einzelnen europäischen Ländern ist sehr unterschiedlich. Insgesamt nimmt die Zahl der Menschen, die keiner Religion angehören, zu. Die Rede von der Wiederkehr der Religion hat sich bislang als nicht zutreffend erwiesen, zumindest was die Zugehörigkeit zu den Religionsgemeinschaften betrifft. Ängste spielen eine wachsende Rolle (etwa „dem Islam“ gegenüber), auch Hasskriminalität nimmt zu. Eine Untersuchung zeigt, dass eine nicht geringe Zahl an Zugewanderten in Europa Opfer von Gewalt wird, und zwar nicht nur verbaler Gewalt. Ein bisschen vom Geist der Vereinbarung von Mailand bzw. des Edikts von Nikomedia täte Europa heute sicher gut. Ein Rückblick auf die historischen Entwicklungen sollte aber durchaus mit Selbstkritik verbunden sein: So wurde das Christentum bald vom Verfolgten zum Verfolger. Selbst bei den Reformatoren des 16. Jahrhunderts lassen sich in der Frage von Toleranz und Religionsfreiheit Widersprüchlichkeiten aufzeigen, trotz Verabschiedung vom traditionellen Ketzerrecht. Bei Luther kommt das Wort Toleranz nur ein Mal vor. Toleranz allein ist im Übrigen zu wenig, wenn sie nicht zur Anerkennung des bzw. der anderen führt.
Die theoretischen Grundlagen der Menschenrechte wurden von Denkern gelegt, die dem Christentum verpflichtet waren, und die Behauptung, dass Menschenrechte und die Ideen der Aufklärung nur gegen Religion durchsetzbar waren, ist in dieser Allgemeinheit nicht haltbar. In einer gemeinsamen Erklärung, der Charta Oecumenica von 2001, bekennen sich die christlichen Kirchen zu einem humanen und sozialen Europa, in dem die Menschenrechte geachtet werden. Zugleich verpflichten sie sich ihrerseits, die Religionsfreiheit und das Recht auf freie Religionsausübung aller Menschen anzuerkennen.
Bischof Bünker schloss mit einer kleinen Wiener Erinnerung: Mozarts türkisches Singspiel „Die Entführung aus dem Serail“ wurde just zu der Zeit mit großem Erfolg aufgeführt, als die Habsburger im Geheimen einen präventiven Krieg gegen die Türkei planten. Die Letztfassung des Librettos stammt von einem reformierten Christen. Grundtenor der ganzen Oper ist: In der Liebe wie in der Religion gibt es keinen Zwang…
 
Nach Ansicht von Stefan Schima, Professor am Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht an der Universität Wien, werde die Konstantinische Wende in der Regel überschätzt. Bereits vorher gab es Kaiser, die dem Christentum aufgeschlossen gegenüberstanden, vielleicht sogar einen christlichen Kaiser. Auch nach dem Edikt von Mailand kam es noch zu Christenverfolgungen, bereits unter Licinius im Osten und später in der 2. Hälfte des 4. Jahrhunderts unter den Großneffen Konstantins. Als Vorsitzender einer innerkirchlichen Versammlung (Konzil von Nicäa, 325) drang der Kaiser auf eine einheitliche Entscheidung, eine Pluralität christlicher Bekenntnisse wollte er aus politischen Gründen nicht zulassen.
Den Vorsitz auf einer Kirchenversammlung könnte heute in Österreich und vielen anderen europäischen Staaten kein Repräsentant der Staatsgewalt mehr einnehmen. Zu anderen Maßnahmen Konstantins gibt es aber noch Parallelen: Staatlich relevant ist die kirchliche Gerichtsbarkeit nur mehr insofern, als das auch für alle anderen juristischen Personen (z.B. Vereine) zutrifft. Es gibt noch Regelungen zum Schutz des Ansehens des geistlichen Standes (z.B. während einer Gefängnisstrafe) und Rechtshilfe zwischen kirchlichen und staatlichen Gerichten, wobei diese Regelung aber faktisch nicht mehr relevant ist. Konstantin hatte weiters den Sonntag sowie Feiertage gefördert, und es gab Vermögenszuwendungen an die Religionsgemeinschaften. Den Sonntag gibt es in Österreich natürlich noch, ebenso wie zahlreiche christliche (katholische) Feiertage. Auch staatliche Vermögenszuwendungen an die Religionsgemeinschaften existieren heute: Im Vermögensvertrag von 1960 wurden etwa jährliche Zahlungen an die katholische Kirche vereinbart, es gibt aber auch direkte Zahlungen an einige andere Glaubensgemeinschaften. Weitere staatliche Leistungen sind die Bezahlung der Gehälter an kirchlichen Privatschulen, Finanzierung von Dienststellen in der Militärseelsorge und Zahlungen im Rahmen des Denkmalschutzes, wobei aber dabei in den meisten Fällen durchaus öffentliches Interesse vorliegt (Fremdenverkehr, Bildung…).
Heute können Religionsgemeinschaften in Österreich als Vereine organisiert sein, als eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften sowie als anerkannte Religionsgemeinschaften, die den Status von Körperschaften öffentlichen Rechts haben. Kriterien für eine Anerkennung sind u.a.: Lehre, Gottesdienst und Verfassung müssen gesetzeskonform und dürfen nicht sittlich anstößig sein. Es muss zumindest eine Kultusgemeinde auf Dauer erhalten werden können. Eine gewisse Mindestbestandsdauer und Mitgliederzahl sowie eine positive Grundeinstellung Gesellschaft und Staat gegenüber sind erforderlich, und die Einnahmen dürfen nur religiösen Zwecken zufließen.
Das Staatsgrundgesetz von 1867 gewährt den anerkannten Religionsgemeinschaften das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsausübung, der Staatsvertrag 1919 auch allen Einzelnen. Die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950, die in Österreich Verfassungsrang hat, nimmt auch nichtreligiöse Weltanschauungsgemeinschaften in den Blick, in Österreich können sie aber im Moment nur Vereine sein.
Der österreichische Staat steht den Religionsgemeinschaften grundsätzlich neutral gegenüber, wobei man aber zwischen „hereinnehmender Neutralität“ im nicht streng hoheitlichen Bereich (z. B. Religionsunterricht, Kreuz im Klassenzimmer) und „distanzierender Neutralität“ im hoheitlichen Bereich (z.B. Justiz etc.) unterscheiden muss. Auch hier gibt es allerdings Ausnahmen. Nach dem Paritätsprinzip müssen die Religionsgemeinschaften gleich behandelt werden, wobei in manchen Bereichen allerdings Ungleichheiten bzgl. Mitgliederzahlen oder Strukturen zu berücksichtigen sind und anerkannte Religionsgemeinschaften außerdem gewisse Privilegien haben: Recht auf Religionsunterricht, Subvention der Lehrergehälter an Schulen der Religionsgemeinschaften, steuerliche Begünstigungen, steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen, Befreiung der Seelsorger vom Wehrdienst bzw. vom Geschworenen- und Schöffenamt, und: Die Bundessektenstelle hat ihnen gegenüber keine Beobachtungskompetenz…
 
Die meisten Landsleute wissen nach Ansicht von Mirko Kolundzic, des Pressesprechers der Orthodoxen Bischofskonferenz in Österreich, nur sehr wenig über die Orthodoxen Kirchen. Grund dafür ist vielfach das schlechte Image der Herkunftsländer orthodoxer Immigranten. Zudem bewegen sich diese oft in geschlossenen Milieus, aufgrund einer gewissen Furcht vor der Öffentlichkeit, die z.T. mit den Erfahrungen orthodoxer Christen unter kommunistischer Herrschaft erklärt werden kann. Auf einer panorthodoxen Konferenz in der Schweiz wurde beschlossen, in der „Diaspora“ Bischofskonferenzen einzurichten, um die Einheit der Orthodoxie in Pastoral, Liturgie, Katechetik, religiöser Publizistik und im Umgang mit Massenmedien zu fördern und sichtbar zu machen. Auch in Österreich wurde eine Orthodoxe Bischofskonferenz eingerichtet, dessen Pressesprecher Kolundzic seit 2012 ist. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit steckt allerdings noch in den Kinderschuhen und sollte trotz der schwierigen Bedingungen in den nächsten Jahren kontinuierlich ausgebaut werden. Leider werden auch die guten Beziehungen der orthodoxen Kirchen zum österreichischen Staat in der Öffentlichkeit noch kaum wahrgenommen.
 
Im zweiten Teil seines Vortrags sprach Kolundzic über die Beziehungen zwischen Staat und Orthodoxer Kirche in Serbien. Die Serbisch-Orthodoxe Kirche versteht sich seit vielen Jahrhunderten als Märtyrerkirche: Nach einer kurzen Hochblüte wurde das mittelalterliche Serbische Reich Ende des 14. Jahrhunderts von den Osmanen erobert. Nach Erlangung der Selbständigkeit Anfang des 20. Jahrhunderts brachten die beiden Weltkriege neue Martyrien, vor allem die brutale Verfolgung durch die Faschisten im 2. Weltkrieg. Während der kommunistischen Herrschaft wurden viele Priester ermordet. Bis 1960 verlor die Kirche ein Drittel ihrer Bischöfe und die Hälfte ihrer Priester, fast 90% des Kirchenbesitzes wurde enteignet. Dieser Phase offenen oder perfid versteckten Terrors folgte seit den 1960er Jahren eine Phase der Kontrolle. Man hielt die Kirche für nicht mehr so stark und gefährlich, wollte aber wissen, wer noch den alten (nichtkommunistischen) Werten anhing und wer bereit war, sich an die politischen Verhältnisse anzupassen.
Das Regime der Neokommunisten unter Milosevic erkannte die Notwendigkeit einer nationalen bzw. demokratischen Verpackung und sah in der Orthodoxen Kirche ein passendes Instrument. Die Orthodoxe Kirche war nicht dazu berufen bzw. hatte nicht die Kraft, sich gegen die Vereinnahmung durch das Regime zu wehren und glaubte naiv, dass das Volk nun zu den alten Traditionen und zur Demokratie zurückkehren würde. Im Krieg stand die Kirche auf der Seite ihres Volkes, wie sie das immer getan hat. Nach der militärischen und politischen Niederlage 1999 stellte sich das Volk gegen seine Regierung und wurde dabei von der Orthodoxen Kirche massiv unterstützt. Trotz der Staatsnähe der Kirche während der 90er Jahre war die Kirche nie im Ganzen nationalistisch, weil orthodoxer Universalismus und Pragmatismus bei vielen Geistlichen nach wie vor eine wichtige Rolle spielten. Heute ist die Kirche eine Institution ohne wirkliche Macht, aber sehr geachtet.

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