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11. Feber 2013: Benedikt XVI. kündigte seinen Rücktritt an

11. Feber 2013: Benedikt XVI. kündigte seinen Rücktritt an Bild von Francesco Nigro auf Pixabay

 

Benedikt XVI. war nach seinem Tod zu Silvester noch nicht aufgebahrt, da entbrannte der Kampf um die Deutung seines Vermächtnisses - Trotz theologischer Kontroversen waren sich alle Nachrufe in einem einig: Geschichte schrieb er mit seinem Rücktritt im Februar 2013 

Was mancher zunächst für einen Faschingsscherz hielt, war eine historische Sensation: Am 11. Februar 2013, zufällig ein Rosenmontag, verlas Benedikt XVI. im Vatikan vor versammelten Kardinälen mit leiser Stimme auf Latein eine zunächst nicht leicht verständliche Erklärung: „Im Bewusstsein des Ernstes dieses Aktes erkläre ich daher mit voller Freiheit, auf das Amt des Bischofs von Rom (...) zu verzichten, so dass ab dem 28. Februar 2013, um 20.00 Uhr, der Bischofssitz von Rom, der Stuhl des heiligen Petrus, vakant sein wird und von denen, in deren Zuständigkeit es fällt, das Konklave zur Wahl des neuen Papstes zusammengerufen werden muss.” Die Sensation war perfekt.

Es war nicht der erste freiwillige Rücktritt eines Papstes

Zuletzt hatte vor über 700 Jahren ein Papst sein Amt freiwillig niedergelegt: Coelestin V., der aber nur wenige Monate regiert hatte. Nachdem sich der erste Schock über Benedikts Erklärung gelegt hatte, überwogen zustimmende Reaktionen. Benedikt XVI. habe das Papsttum entmystifiziert und in gewisser Weise menschlicher gemacht, so viele Kommentatoren.

Galt Benedikts Amtsverzicht an sich als weitgehend vorbildhaft, so wurden sein Status und seine Rolle danach kontroverser beurteilt. Weil er weiter Weiß trug, sich mit "Heiliger Vater" anreden und "Papst emeritus" nennen ließ, begann eine mitunter so genannte  »Zwei-Päpste-Zeit«. Was sachlich falsch ist. Es gab und gibt nur einen Papst, dem Benedikt vor seinem Rücktritt bereits absoluten Gehorsam versprochen hatte.

Dennoch sorgte der Anblick eines emeritierten Papstes in Weiß für Verwirrung - auch weil einzelne Franziskus-Kritiker sich auf ihn beriefen. Gegen Benedikts Willen, der manchem deswegen die Tür wies. In der Öffentlichkeit aber kam diese Distanzierung nicht immer deutlich genug an. Selbst ein prominenter Politiker wie Italiens zeitweiser Innenminister Matteo Salvini zeigte sich noch später in einem T-Shirt mit der Aufschrift "Mein Papst ist Benedikt XVI."

Franziskus enthielt sich jeder Distanzierung

Papst Franziskus selbst hütete sich, auch nur den Verdacht einer Distanzierung anzudeuten. Das behielt er auch nach dem Tod Benedikts bei. In einem Interview am 24. Jänner etwa lobte er seinen Vorgänger als "Gentleman"; mit dessen Tod am 31. Dezember habe er „einen Vater verloren”.

Schon länger fordern Historiker und Kirchenjuristen für künftige Papstrücktritte, genauer: den Amtsverzicht, eigene klare Regeln. Ein Rücktritt muss von jemand anderem angenommen werden; den Amtsverzicht eines Papstes aber kann kein anderer Mensch annehmen.

Dass ein Papst aus dem Amt scheiden kann und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, regelt das Kirchenrecht in Kanon 332 mit zwei Bedingungen: Der Amtsverzicht muss frei geschehen und hinreichend kundgetan werden. Mehr nicht. An diese Vorgaben hat sich Benedikt XVI. gehalten. Die Art seines Rücktritts hingegen und seinen Status als „Papst emeritus” hatte er mit Vertrauten selbst entworfen.

Dennoch hat Franziskus laut eigener Aussage bisher noch keine neue Regelung erwogen. Zuerst benötige der Vatikan mehr Erfahrung mit päpstlichen Rücktritten, bevor er sich daran mache, sie zu „regulieren oder zu regeln”.

Päpstlichen Amtsverzicht neu regeln

Es gibt Vorschläge, denen zufolge ein päpstlicher Amtsverzicht auch in schwierigen Fälle berücksichtigt wird wie bei Demenz, Koma oder Entführung. Benedikt entschied frei und bei klarem Verstand. Was aber, wenn der Amtsinhaber infolge eines Unfalls, Attentats oder einer physischen oder psychischen Krankheit dazu nicht in der Lage wäre? Die bisherige Regelung, der zufolge der Apostolische Stuhl dann „gehindert” ist (sede impedita), müsste daher genauer gefasst werden.

Im Sommer 2021 begannen Fachleute unter Moderation der Bologneser Kirchenrechtlerin Geraldina Boni, auf einer mehrsprachigen Internetplattform Vorschläge für genauere Regelungen zusammenzutragen und zu diskutieren. Es ging um neue kirchenrechtliche Normen sowohl für den freien, bewussten Amtsverzicht eines Papstes wie für seine völlige Amtsunfähigkeit. Wer soll eine solche feststellen, wenn der Papst selbst es nicht mehr kann? Und wer entscheidet, ob der Amtsinhaber sich noch äußern kann oder nicht?

Vorschläge für Status und Lebensform eines „emeritierten Papstes” wurden, solange Benedikt noch lebte, eher zurückhaltend diskutiert. Man habe sich darauf beschränkt, einige „Normen aufzunehmen, um schädliche Missverständnisse zu vermeiden”, so Boni in einem Fachartikel. Vor allem sei es darum gegangen, die Rechte des Zurücktretenden so zu mäßigen, „dass die Würde desjenigen, der den Thron Petri besetzt hat, in keiner Weise verletzt wird”.

Regeln müssten solche Vorschriften den Akt des Rücktritts mit Formalitäten und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens. Darüber hinaus angeraten sind laut Boni Bestimmungen über Titel und Anrede, Wohnsitz, Unterhaltsmittel, Beziehungen zum amtierenden Papst, persönlichen Stand, Lebensweise, kirchliche und öffentliche Pflichten, Beerdigung und Begräbnis des Zurückgetretenen.

Papst Franziskus selbst, so sagte er, wäre nach einem Amtsverzicht emeritierter Bischof von Rom und würde in der Residenz für pensionierte Priester in der Ewigen Stadt leben wollen. Je klarer der Status eines ehemaligen Papstes ist, umso weniger besteht die Gefahr, dass Kritiker des neuen sich um den früheren scharen.

 

Quelle: ein Bericht von Roland Juchem auf Kathpress