Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten.
Wenn Sie fortfahren, nehmen wir an, dass Sie mit der Verwendung von Cookies auf den Webseiten von mildioz.at einverstanden sind.

 

Diese Seite drucken

Salzburg: Tagung fragt nach zeitgemäßem Staat-Religion-Verhältnis

Militärbischof Freistetter bei der Eröffnung der Salzburger Tagung Militärbischof Freistetter bei der Eröffnung der Salzburger Tagung Foto: H. Klingen/Kathpress

Freistetter: Frage nach Verhältnis Staat-Kirche ist "sehr alte Frage in neuem Gewand" - Kirchenrechtler Berkmann: Begünstigung einzelner Religionsgemeinschaften verstößt nicht notwendigerweise gegen staatliche Neutralitätspflicht

 

Wie stellt sich heute ein zeitgemäßes Verhältnis zwischen Staat und Religionen dar? Sollte es eine striktere Trennung geben oder ist das gegenwärtige Kooperationsmodell wie es etwa zwischen den christlichen Kirchen und dem Staat besteht, auch zukünftig das beste Modell? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt einer prominent besetzten Tagung, die am Donnerstag im Salzburger Bildungshaus St. Virgil unter dem Titel "Religion und Staat: Trennung, Kooperation, Vereinnahmung?" stattfand. Die Aktualität des Themas zeige sich u.a. in den laufenden öffentlichen Debatten über den konfessionellen Religionsunterricht oder die Präsenz von religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit, betonte Militärbischof Werner Freistetter zur Eröffnung der Tagung.

Noch vor einigen Jahren sei man von einer Marginalisierung und Privatisierung der Religion ausgegangen - diese soziologische Prognose habe sich heute erledigt, führte der Bischof weiter aus. Und so erweise sich die Frage nach einem produktiven Staat-Religion-Verhältnis gewissermaßen als "sehr alte Frage in neuem Gewand". Beleuchtet wurde diese Frage u.a. vom Münchener Kirchenrechtler Burkhard Berkmann, der Wiener Politikwissenschaftlerin Astrid Mattes, dem Leiter des Kultusamtes beim Bundeskanzleramt, Oliver Henhapel, der Biochemikerin Renee Schröder sowie dem Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), Ibrahim Olgun, und dem Innsbrucker Erziehungswissenschaftler Erol Yildiz.

Auf die gegenseitige Angewiesenheit von Staat und Religionen verwies der Münchener Kirchenrechtler Burkhard Berkmann: Die religiöse Funktion der Sinnstiftung und der Wertgenerierung sei ein wichtiges Gut, welches der moderne Rechtsstaat in verschiedener Form auch rechtlich verankert und anerkennt. Ebenso würden Religionen dem Staat u.a. im Bereich der Bildung, des Sozialwesens und der Kultur wichtige Dienste erfüllen. Ein Beispiel der wertschätzenden Anerkennung dieser Funktionen und Leistungen sei etwa der viel zitierte Artikel 17 des EU-Vertrages, in welchem die EU einen "offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog" mit den Kirchen und religiösen Gemeinschaften regle.

Das Gebot staatlicher Neutralität werde durch diese Anerkennung eines "wechselseitigen Gebens und Nehmens" indes nicht verletzt, so Berkmann weiter: "Die staatliche Neutralitätspflicht wird nicht verletzt, wenn der Staat eine bestimmte Begünstigung an eine erhöhte Verpflichtung für das Gemeinwohl knüpft und damit zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften differenziert". Das Ziel müsse die Kooperation im Interesse des Menschen sein, so Berkmann: "Wenn es um die Gestaltung des Verhältnisses zwischen Staat und Religion geht, muss es in Wirklichkeit um die Frage gehen, wie die beiden so zusammenarbeiten können, dass nicht sie selbst, sondern der Mensch den größten Nutzen daraus zieht."

Ausgerichtet wurde die Tagung gemeinsam vom Zentrum Theologie Interkulturell und Studium der Religionen der Universität Salzburg und der Kommission Weltreligionen der Österreichischen Bischofskonferenz.

 

(Meldung: Kathpress)