Wann?
- Mithilfe bei Überbringung von Todesnachrichten
- Seelsorgliche Begleitung Angehöriger bei plötzlichen oder schrecklichen Todesfällen
- Unterstützung im Einsatzgeschehen für einzelne Einsatzkräfte
- Einsatznachgespräch für einzelne Einsatzkräfte oder Gruppen von Einsatzkräften
- Gesprächsangebot in persönlichen Krisensituationen
- Betreuung von Verletzten während langer Wartezeiten
- Beistand für Sterbende und Angebot von religiösen Riten (wenn gewünscht)
- Betreuung von Unfallverursachern (Schuldproblematik)
- Vermittlung weiterer Hilfe für Betroffene und Angehörige
- Assistenzleistung in dringenden Situationen im Bereich Notfallseelsorge, Krisenintervention und Stressverarbeitung für nicht militärische Einsatzkräfte
Bei wem?
- Heeresangehörige als Betroffene von Unfällen oder Einsatzgeschehen
- Angehörige von Betroffenen und Verstorbenen aus dem Militärbereich
- militärische Einsatzkräfte während laufender Einsätze
- zivile Einsatzkräfte in Zusammenarbeit bei militärischen Einsätzen
- zivile Helfer bei Assistenzeinsätzen des Bundesheeres
- Heeresangehörige und deren Familienangehörige in seelischen Krisen