Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten.
Wenn Sie fortfahren, nehmen wir an, dass Sie mit der Verwendung von Cookies auf den Webseiten von mildioz.at einverstanden sind.

 

Eine ab Freitag, 11. Juni, geltende neue Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz bringt weitere Erleichterungen beim Chorgesang: So muss bei "festen Teams" wie Kirchenchören kein Mindestabstand mehr eingehalten werden und auch die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Voraussetzung dafür ist freilich, dass die "3-G-Regel" - im Sinne von geimpft oder genesen oder getestet - befolgt wird. Die neuen Regelungen ergänzen die Lockerungen, die seit Donnerstag für alle öffentlichen Gottesdienste gelten. Sie brachten die Reduzierung des Mindestabstands von zwei auf einen Meter. Bei Gottesdiensten im Freien entfällt für alle Gläubigen die FFP2-Maskenpflicht, die im Innenbereich weiter aufrecht bleibt.

Anlass für die kurzfristige Adaptierung des kirchlichen Regelwerks ist die mittlerweile 5. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung, die am Mittwochabend veröffentlicht wurde. Sie sieht für Chöre vor, dass der Mindestabstand von einem Meter und die Maskenpflicht bei Vornahme geeigneter Schutzmaßnahmen entfallen. Dazu gehört das Bilden fester Teams, zu denen laut Chorverband auch Kirchenchöre zählen.

Weil bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel kein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr - im Sinne von geimpft, getestet oder genesen - nötig ist, bleibt ein Großteil der bisherigen Schutzmaßnahmen weiter aufrecht. So ist bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen das Tragen von FFP2-Masken weiter Pflicht - auch beim Gemeindegesang, der in reduzierter Form erfolgen soll. Desinfektionsmittel muss ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

Beim Empfang der Kommunion treten die Gläubigen weiterhin mindestens zwei Meter zur Seite. Auch bei der Beichte bleibt der Mindestabstand von zwei Metern aufrecht. Bei "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" - gemeint sind damit Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.

Das aktuelle Regelwerk für den Bereich der Katholischen Kirche enthält zahlreiche weitere Schutzmaßnahmen. Ihr Ziel ist, "dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können".

(Gesamte Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept)

Am Donnerstag, 3. Juni, begeht die Katholische Kirche das Fest Fronleichnam. Gottesdienste und auch Prozessionen sind heuer möglich, es gelten bei den Prozessionen aber die gleichen Präventionsmaßnahmen wie bei Gottesdiensten; dies beinhaltet etwa das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken sowie das Einhalten eines Abstands von zwei Metern zwischen haushaltsfremden Personen auch im Freien. Das macht besonders festliche Prozessionen mit vielen Teilnehmern nur schwer möglich. In vielen Pfarren entfallen deshalb auch die Prozessionen oder sie finden nur in stark gekürzter und schlichter Form statt. In manchen Pfarren wird auch der Fronleichnamsgottesdienst ins Freie verlegt.

Im Wiener Stephansdom steht Kardinal Christoph Schönborn um 10.15 Uhr dem feierlichen Hochamt vor. Nach einer anschließenden Andacht spendet er den eucharistischen Segen über die Stadt. Der traditionelle Stadtumgang entfällt.

Im Linzer Mariendom feiert Bischof Manfred Scheuer um 10 Uhr den Festgottesdienst zu Fronleichnam mit der Gemeinde. Am Ende des Gottesdienstes führt eine schlichte Prozession vom Hafnerportal zum Rudigierportal, wo bei der Station der Abschluss gefeiert wird.

Im Seenland Oberösterreich finden bei Schönwetter üblicherweise auch Prozessionen auf dem Wasser statt. Die Seeprozessionen in Hallstatt und Traunkirchen entfallen heuer aber coronabedingt.

Eine abgespeckte Fronleichnamsfeier gibt es beispielsweise auch in Innsbruck. Ähnlich wie im Vorjahr wird der Fronleichnamstag um 9 Uhr im Dom zu St. Jakob in Innsbruck mit einem festlichen Gottesdienst mit Bischof Hermann Glettler begonnen, dem dann eine einfache Prozession mit dem Allerheiligsten zur Annasäule in der Maria-Theresien-Straße folgt. Dort wird eine kurze Wort-Gottes-Feier mit Predigt und Segen für Stadt Innsbruck und das Land Tirol stattfinden.

Bischof Glettler hat in einer Aussendung am Montag die große Bedeutung des Fronleichnamsfestes unterstrichen: "Gerade heuer, im Jubiläumsjahr unseres Diözesanpatrons Petrus Canisius, braucht es zur Stärkung von Glaube und Zuversicht dieses öffentliche Zeugnis für Christus, der sich als 'überweltliches Brot' allen Menschen schenkt. Der geistliche Dienst der Fürbitte und des Segens für alle Bewohnerinnen und Bewohner unserer Städte und Dörfer ist gerade jetzt, wo die sozialen und psychischen Folgen der Krise immer deutlicher werden, dringend notwendig."

Der Salzburger Erzbischof Franz Lackner befindet sich ab Donnerstag in Rom und wird dort zeitlich versetzt das Fronleichnamsfest feiern. Weil Fronleichnam in Italien kein staatlicher Feiertag ist, werden die meisten Messen zu dem Hochfest erst am darauffolgenden Wochenende gefeiert. Daher leitet der Salzburger Erzbischof, der den Ehrentitel "Primas Germaniae" trägt, am Samstagabend im Vatikan die traditionelle Fronleichnamsfeier in der Kirche des Campo Santo Teutonico neben dem Petersdom.

Die Geschichte des Fronleichnamsfests reicht bis ins 13. Jahrhundert zurück. Zu Fronleichnam bezeugen Katholiken ihren Glauben an die bleibende Gegenwart Jesu Christi im Sakrament der Eucharistie. Das Wort "Fronleichnam" leitet sich vom mittelhochdeutschen "vron", das heißt "Herr", und "lichnam", also "lebendiger Leib", ab und bedeutet "Lebendiger Leib des Herrn". In den Prozessionen wird die konsekrierte Hostie in einem Schaugefäß, der Monstranz, mitgetragen. Ein "Himmel" genannten Stoffbaldachin beschirmt dabei die Monstranz. Vielfach werden - zumindest in Pandemie-freien Zeiten - entlang der Prozessionsrouten Birkenbäumchen aufgestellt und die Fenster mit Blumen und Kerzen geschmückt. Kinder streuen Blütenblätter auf den Prozessionsweg.

Die Vigil vor dem Pfingstfest war eine nächtliche Gebetswache, die in Gemeinschaft gefeiert wurde. Fast wie in der Osternacht wurden sechs Lesungen, die die Hauptstationen der Heilsgeschichte vorstellten, vorgetragen. Die Orationen jeweils danach wurden mittels meditativer Musikstücke mit Querflöte und Orgel von Jehan Alain, C. Ph. E. Bach und Debussy unterstützt. „Es sind Werke aus bewegter Luft“ erwähnte Rektor Gugerel in Anspielung auf das Wirken des Geistes.

„Hier bin ich“ sagten Frau Annemarie, Gerlinde und Irene gleich am Anfang des Pontifikalamtes und bekundeten öffentlich ihre Bereitschaft zum Lektorendienst. Militärbischof Freistetter wies auf die Notwendigkeit hin, zusammen in einem Geist in der Kirche zu wirken. „Wir alle sind eins in Christus, aber es ist kein Einheitsbrei, jeder wird einzeln berufen und so gibt es viele Dienste in der großen Gemeinschaft der Kirche!“ Daraus ergebe sich laut Ordinarius auch die Hoffnung auf ein Zusammenwirken trotz aller Konflikte. Die Botschaft des Evangeliums sei: „Der Friede sei mit euch!“, Jesus öffne die Türen, weil Friede möglich ist dank Vergebung und Versöhnung, was wir allen schenken können. „Diese Dimension ist die Beauftragung!“ so zukunftsweisend beendete der Militärbischof seine Predigt.

Beide Tage wurden musikalisch von Konzertorganistin Ines Schüttengruber gestaltet mit Christoph Schauer an der Flöte und mit Sopranistin Marie-Luise Schottleitner.

Bericht: S. Claus

Ab Mittwoch kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu Erleichterungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Die Regelungen dafür hat die Bischofskonferenz am Dienstag veröffentlicht. Die neue Rahmenordnung gilt österreichweit für den Bereich der Katholischen Kirche und setzt die Vereinbarung um, die die Kirchen und Religionsgesellschaften am Freitag mit der zuständigen Kultusministerin Susanne Raab geschlossen haben.

Weil bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel kein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr - im Sinne von geimpft, getestet oder genesen - nötig ist, bleiben die bisherigen Schutzmaßnahmen aufrecht. Demnach ist beim Gottesdienst weiterhin ein Abstand von mindestens zwei Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten. Das Tragen von FFP2-Masken bleibt verpflichtend, Desinfektionsmittel muss ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

Lockerungen gibt es beim liturgischen Gesang der Feiergemeinde sowie beim Chorgesang. Bei der Kommunionspendung sind die Worte "Der Leib Christi - Amen" nunmehr wieder unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen möglich. Für Taufen und Trauungen werden die bisherigen zahlenmäßigen Beschränkungen aufgehoben. Sie können so wie Erstkommunionen und Firmungen im Rahmen der Corona-Regeln für Gottesdienste gefeiert werden, wobei für derartige "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" zusätzlich ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend sind.

"Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können", wird im Regelwerk eingangs festgehalten. "Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."

Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Die Rahmenordnung gilt nur für Gottesdienste. Für andere kirchliche Veranstaltungen wie Gruppentreffen, das Pfarrcafe oder die Chorprobe "gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp", wird festgehalten.

Mindestabstand und FFP2-Masken-Pflicht

Im Detail hält die neue Rahmenordnung fest, dass bei der Feier öffentlicher Gottesdienste wie bisher ein Zwei-Meter-Mindestabstand für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen ist. Dies gilt sowohl für Gottesdienste in geschlossenen Räumen als auch im Freien. Die Maskenpflicht gilt während des gesamten Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Schwangere und Kinder bis zum 6. Lebensjahr; Kinder von 6 bis 14 können statt der FFP2-Maske auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Um den gebotenen Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten, sind Vorkehrungen wie das "Absperren von Kirchenbänken" zu treffen, heißt es in der Rahmenordnung. Der Mindestabstand von zwei Metern darf dann unterschritten werden "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der Spendung von Sakramenten. In diesem Fall ist immer eine FFP2-Maske zu tragen.

Weiters legt die Rahmenordnung wie zuletzt fest, dass Gottesdienste "in der gebotenen Kürze" zu feiern sind und ein "Willkommensdienst" darauf zu achten hat, dass Abstände eingehalten und Menschenansammlungen verhindert werden.

"Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen einer FFP2-Maske während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten", lautet eine weitere Ausnahme. Da ein häufiges An- und Ablegen einer FFP2-Maske problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel auch keine Maske tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist mit zwei Metern Mindestabstand und Maske wie bisher möglich.

Allgemeine Regeln

Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde soll vor dem Gottesdienst die Ankommenden empfangen und die nötigen Hinweise geben. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden.

"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.

Wer einen liturgischen Dienst wahrnimmt, hat vor dem Gottesdienst die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie beispielsweise der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, "so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden", wird ausdrücklich festgehalten.

"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Auch dabei gilt der Mindestabstand von zwei Metern und die FFP2-Maskenpflicht. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.

Liturgischer Gemeinde- und Chorgesang

Anders als zuletzt ist der Gemeindegesang mit FFP2-Maske in reduzierter Form jetzt wieder möglich. Dabei sollte auf das Gloria, den Kehrvers zum Antwortpsalm, den Ruf vor dem Evangelium, das Sanctus und ein zum Tag bzw. Fest passendes Lied "nicht verzichtet werden". Empfohlen werden vor allem Gesänge im Wechsel zwischen Kantorin bzw. Kantor und Gemeinde, wobei Lieder und Gesänge grundsätzlich instrumental begleitet werden sollen.

Chorgesang im Gottesdienst ist möglich, wenn der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht wird. Demnach ist zu belegen, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Beim Singen ohne FFP2-Maske ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten, wird der Mindestabstand geringfügig unterschritten, gilt auch beim Singen die Maskenpflicht. "Für die Proben von Kirchenchören gelten dieselben Bestimmungen der COVID-19-Öffnungsverordnung wie für Vereine", so die Rahmenordnung unter Verweis auf die Internetseite des Chorverbands (https://chorverband.at).

Messe und Kommunionempfang

Detaillierte Regel gibt es zur Messfeier und zum Kommunionempfang: Während der Messe müssen die Hostien bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester die FFP2-Maske anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird festgehalten.

Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Anders als zuletzt werden jetzt die Worte "Der Leib Christi - Amen" beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen", wobei dabei die Maske angehoben wird. Eine Präzisierung betrifft die Mundkommunion: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".

Sakramente

Konnten Taufen und Trauungen zuletzt nur "im kleinsten Kreis" stattfinden, so gelten jetzt für sie - genauso wie für Erstkommunionen und Firmungen - die allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste. Zusätzlich ist bei diesen besonderen Feierformen ein Präventionskonzept verpflichtend.

Details betreffen beispielsweise das Taufwasser, das für jede Tauffeier eigens bereitet und gesegnet wird. Der Taufspender muss beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung eine FFP2-Maske tragen. Bei der Trauung ist geregelt, dass ein Spalier der Gäste nur im Freien unter Einhaltung des Zwei-Meter-Abstands gebildet werden kann. Bei der Erstkommunion dürfen die Kinder zum Empfang der Hostie den Mund-Nasen-Schutz ablegen. Bei der Firmung legt der Firmspender die FFP2-Maske an, desinfiziert seine Hände und signiert die Stirn des Firmlings mit Chrisam. Das Auflegen der Hand auf das Haupt des Firmlings entfällt genauso wie der Händedruck als Friedenszeichen.

Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein; "andernfalls ist das Tragen von FFP2-Masken notwendig".

Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.

Bei Begräbnissen gelten für die Totenwache, das Requiem oder die Wort-Gottes-Feier in der Kirche weiterhin die bisherigen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst. "Am Friedhof und in Aufbahrungshallen gelten die staatlichen Vorgaben", heißt in der Rahmenordnung. War diese staatlicherseits bisher auf 50 Personen limitiert, so entfällt ab 19. Mai aufgrund der neuen Verordnung diese Obergrenze.

Präventionskonzept

Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen sind besondere Gottesdienstformen sowohl hinsichtlich der Liturgie als auch der Gottesdienstbesucher. Deshalb sind bei derartigen "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" spezielle Covid-Sicherheitsmaßnahmen wie die Erarbeitung eines Präventionskonzeptes und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Das wird in der neuen Rahmenordnung der Bischofskonferenz festgehalten, zu der ergänzend auch ein "Präventionskonzept" für Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung am Dienstag veröffentlicht wurde. Es enthält "Allgemeine Hygienemaßnahmen", Regelungen zur "Steuerung der Menschenströme", für ein "Kontaktpersonenmanagement", die Nutzung sanitärer Einrichtungen sowie Verhaltensregeln beim Auftreten einer Infektion.

Um das Einhalten der Mindestabstände während der Feier sowie beim Ein- und Austreten aus der Kirche gewährleisten zu können, sind etwa entsprechende Markierungen der Wege und Sitzplätze vorzusehen. Aber auch Einbahnregelungen beim Betreten und Verlassen der Kirche sollen vorgenommen werden. Bereits im Vorfeld der Feier müssen Begrenzungen der einzuladenden Personen gesucht und kommuniziert werden.

Kontaktpersonenmanagement

Notwendig ist ein Kontaktpersonenmanagement, also das Erfassen der anwesenden Feiergemeinde, um für den Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer beim Gottesdienst anwesend war. Dazu sollen Kontaktdatenblättern ausgefüllt werden. Die darauf vermerkten Daten der teilnehmenden Personen (Name und Telefonnummer) sind für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Empfohlen wird auch das Erstellen von Fotos der Feiergemeinde zum Zweck der Dokumentation und Zuordnung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten bzw. Fotos unverzüglich zu löschen.

Wie auch immer die Datenerfassung konkret gehandhabt wird, es muss sichergestellt sein, dass im Nachhinein festgestellt werden kann, wer sich wo in der Kirche aufgehalten hat, um die Personen im Infektionsfall benachrichtigen zu können.

Die Kirche setzt bei den empfohlenen Maßnahmen stark auf die Kooperation der Gottesdienstbesucher. So sollen die Familien der Täuflinge bereits im Vorfeld eine Liste der Mitfeiernden (mit zumindest Name und Telefonnummer) erstellen, die dann bei der Feier selbst mit den tatsächlich Anwesenden abgeglichen werden und am Ende der Taufe dem Vorsteher der Tauffeier übergeben werden. Selbiges Prozedere sollen im Wesentlichen auch im Rahmen einer Erstkommunion angewendet werden. Und auch die Firmlinge sollen eine solche Liste der mitfeiernden Angehörigen bereitstellen; Brautpaare eine solche der geladenen Gäste.

Präventionsbeauftragter

Sollte es während oder nach der Feier zu einem Verdachtsfall kommen, "müssen die Betroffenen umgehend abklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt", heißt es in der kirchlichen Handreichung weiter. Im Falle einer Infektion sei neben der zuständigen Gesundheitsbehörde jedenfalls umgehend auch die Pfarre zu informieren. Und: "Die Pfarre steht der Behörde für Auskünfte gegenüber der zuständigen Behörde zur Verfügung."

Ein wesentliches Element der kirchlichen Sicherheitsmaßnahmen ist zudem die Ernennung eines Präventionsbeauftragten für jeden Gottesdienst "aus einmaligem Anlass", der auf die Einhaltung des Konzepts zu achten hat. Freilich: Der Beauftragte wie auch die für die Feiern eingesetzten Personen oder Ordnerdienste, die das Einhalten der Präventionsmaßnahmen überwachen, "können für ein allfälliges Missachten der Vorgaben nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden", wie es wörtlich heißt.

(Rahmenordnung im Wortlaut unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)

(Präventionskonzept als Download unter: https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-praeventionskonzept)

Im Vorfeld der Öffnungsschritte durch die Bundesregierung am 19. Mai hat sich Kultusministerin Susanne Raab am Freitag mit allen Kirchen und Religionsgemeinschaften auch auf eine Anpassung der bestehenden Vereinbarung für die Abhaltung von öffentlichen Gottesdiensten geeinigt.

Die bisher bestehenden Schutzmaßnahmen (verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken, Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Gläubigen und ausreichend Desinfektionsmittel) sind weiter gültig. In Zukunft wird der im Rahmen der Ausübung von Gottesdiensten wichtige liturgische Gesang unter Einhaltung von entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen und in reduzierter Form, so wie vor dem Lockdown, wieder möglich sein.

Diese angepasste Vereinbarung ist ab 19. Mai gültig, die entsprechende Umsetzung dieser Vereinbarung wird von den jeweiligen Religionsgesellschaften individuell erfolgen.

Lockerungen bei Taufen und Trauungen

Für den Bereich der Katholischen Kirche wird die Bischofskonferenz ihre Rahmenordnung für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten in den nächsten Tagen anpassen. Das erklärte der St. Pöltner Weihbischof Anton Leichtfried als zuständiger Liturgie-Bischof am Freitag gegenüber Kathpress, der die Änderungen beim liturgischen Gesang näher erläuterte.

Demnach wird ab 19. Mai der Gemeindegesang wieder möglich sein, dieser ist aber "in Hinblick auf dessen Dauer und Umfang zu reduzieren". Das Chorsingen im Gottesdienst ist nur möglich, wenn der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht wird. Demnach ist zu belegen, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Beim Singen ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten, wobei die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Für die Proben von Kirchenchören gelten dieselben Bestimmungen der COVID-19-Öffnungsverordnung wie für Vereine, so Leichtfried, der dabei auf die Internetseite des Chorverbands (https://chorverband.at) verwies.

Erleichterungen wird es auch bei Taufen und Trauungen geben: Konnten diese bisher nur im kleinsten Kreis stattfinden, so sind sie ab Mittwoch gleich wie Erstkommunionen und Firmungen unter Einhaltung der allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste und mit einem entsprechenden Präventionskonzept wieder möglich.

Bei Begräbnissen gelten für die Totenwache, das Requiem oder die Wort-Gottes-Feier in der Kirche weiterhin die bisherigen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst. Aufgrund der neuen gesetzlichen Lockerung ist auf dem Friedhof die Personenzahl aber nicht mehr limitiert, wie Leichtfried verdeutlichte.

Die neuen Corona-Regelungen werden auch für das Fest Fronleichnam (3. Juni) gelten, führte der Liturgie-Bischof weiter aus. "Bei günstigem Wetter ist es möglich, die Eucharistie im Freien zu feiern. Prozessionen sind nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens zwei Metern jederzeit eingehalten wird", so Leichtfried. Er wies darauf hin, dass bei Gottesdiensten im Freien weiterhin die FFP2-Maskenpflicht gilt.
 
 

Die Österreichische Bischofskonferenz hat bei ihrer Vollversammlung die Zuständigkeiten unter den Bischöfen für die nächsten fünf Jahre vergeben und teilweise neu geordnet. Dabei hat Diözesanbischof Josef Marketz das neu geschaffene Referat "Umwelt und Nachhaltigkeit" übernommen. Der Kärntner Bischof war als jüngstes Mitglied der Bischofskonferenz bisher noch für kein Ressort zuständig. Jetzt wurde ihm zudem auch die Verantwortung für Soziales übertragen, wofür zuletzt Militärbischof Werner Freistetter zuständig war. Neuer Vorsitzender der Finanzkommission ist Diözesanbischof Benno Elbs, diese Aufgabe hatte zuvor Diözesanbischof Alois Schwarz inne.

Die Zuständigkeit für den Bereich Berufungspastoral und das Canisiuswerk wechselt von Diözesanbischof Wilhelm Krautwaschl zu Weihbischof Hansjörg Hofer. Der Grazer Bischof bleibt für Bildung und Schule zuständig und übernimmt als Referatsbischof für das Laienapostolat jetzt auch die Zuständigkeit für die "Allianz für den Sonntag" sowie den Katholischen Laienrat Österreichs und die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände. Für die beiden Laienorganisationen war zuletzt Militärbischof Freistetter zuständig. Weihbischof Franz Scharl ist jetzt für das Thema "Verfolgte Christen" verantwortlich, das zuletzt bei Kardinal Christoph Schönborn lag.

Die allermeisten Zuständigkeiten sind aber unverändert geblieben. So ist Kardinal Schönborn weiter für die Medien zuständig, Erzbischof Franz Lackner ist neben seinen zahlreichen Aufgaben als Vorsitzender der Bischofskonferenz für die Universitäten und Theologischen Fakultäten verantwortlich, und der Stellvertretende Episkopatsvorsitzende, Diözesanbischof Manfred Scheuer, bleibt für die Ökumene und das Judentum zuständig.

Der St. Pöltner Bischof Alois Schwarz behält die Verantwortung für Pastoral, Katechese und Evangelisierung und ist weiterhin für das Referat Wirtschaft und Landwirtschaft zuständig. Diözesanbischof Ägidius Zsifkovics bleibt für die beiden Ressorts Europa sowie Flucht, Migration und Integration verantwortlich. Bischof Elbs ist weiter Caritas-Bischof, Militärbischof Freistetter bleibt für die Referate Weltkirche sowie Weltreligionen zuständig. Kunst und Kultur liegen in der Verantwortung von Diözesanbischof Hermann Glettler, der auch weiter für Ehe, Familie und Lebensschutz zuständig bleibt.

Geistliche Berufe und kirchliche Dienste fallen wie bisher in die Zuständigkeit von Weihbischof Anton Leichtfried, der auch für das Referat Liturgie verantwortlich ist. Weihbischof Stephan Turnovszky bleibt für die Kinder- und Jugendseelsorge zuständig.

Weitere Zuständigkeiten und eine Gesamtübersicht über alle Bischöflichen Kommissionen und Referate in der Bischofskonferenz unter: https://www.bischofskonferenz.at/ueberuns/zustaendigkeiten

 

Ab Sonntag, 7. Februar, sind öffentlich zugängliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Dienstag in einer neuen Vereinbarung mit Kultusministerin Susanne Raab geeinigt. Zusätzlich zu den bestehenden Schutzmaßnahmen wie der Zurverfügungstellung von ausreichend Desinfektionsmitteln und dem Aussetzen von Gemeinde- und Chorgesängen ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten, es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Darüber hinaus setzen die Kirchen und Religionsgesellschaften laut Vereinbarung zur Eindämmung des Virus wie bisher auf den Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und eingeschränkte Sitzplatzanzahl.

In den vergangenen Tagen hatten die katholischen Bischöfe über die Eckpunkte der Vereinbarung beraten. Das bestätigte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, im Interview mit Kathpress. Auf Grundlage der neuen Vereinbarung erarbeitet die Bischofskonferenz nun eine Rahmenordnung, die die Details für die Feier von Gottesdiensten im Bereich der Katholischen Kirche ab 7. Februar festlegt, u.a. auch die Regeln für den Beginn der Fastenzeit inklusive der Feier der Aschermittwochliturgie. Die neue Rahmenordnung soll bis Donnerstagabend fertig sein, kündigte Schipka an.

Kultusministerin Susanne Raab dankte am Dienstag in einer Aussendung den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie allen Gläubigen "für das Durchhalten während des Lockdowns". Sie hätten "einen wichtigen Beitrag geleistet, die Infektionszahlen zu senken". Sie sei sich bewusst, so Raab, "dass der Glaube für viele Menschen in unserem Land gerade in schwierigen Zeiten eine wichtige Stütze darstellt" und sie sei daher froh, dass öffentliche Gottesdienste nun wieder möglich sind. Mit den neuen Schutzmaßnahmen würden die Kirchen und Religionsgemeinschaften gleichzeitig sicherstellen, "dass sich das Coronavirus nicht weiterhin ausbreitet".

Bis Samstag, 6. Februar, finden demnach keine öffentlich zugänglichen Gottesdienste statt, die die Katholische Kirche von sich aus für die Dauer des strengen Lockdowns ausgesetzt hat. Weiterhin möglich sind - gemäß der "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste" in ihrer aktuellen Version - nicht-öffentlich zugängliche Gottesdienste mit maximal 10 Personen, die im Vorhinein namentlich erfasst sein müssen, damit auf diese Weise stellvertretend für die Gemeinde die heilige Messe gefeiert werden kann. - Schon bisher nur mit FFP2-Maske und 2 Metern Abstand.

Darüber hinaus sind die Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet, wo freilich ebenfalls - aufgrund staatlicher Vorgaben - der Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen ist.

Die Katholische Kirche hat ihre Corona-Schutzmaßnahmen adaptiert: Wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz in Kirchen und bei Gottesdiensten verpflichtend war, ist ab sofort eine FFP2-Maske zu tragen. Der bisher geltende Mindestabstand von 1,5 Metern wird darüber hinaus auf zwei Meter erhöht. Das hat die katholische Bischofskonferenz am Montag beschlossen. Die am Dienstag auf Grundlage des Beschlusses veröffentlichte "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste" gilt bis vorerst 6. Februar. In dieser Zeit bleibt wie bisher die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ausgesetzt. Die Kirchen stehen wie bisher tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet unter Einhaltung der neuen Regeln offen.

Die neuen Regelungen entsprechen - bis auf die beiden Neuerung - den bisherigen kirchlichen Vorschriften, die seit 28. Dezember 2020 für die Zeit des verschärften Lockdowns gelten. In dieser Zeit ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig. Taufen und Trauungen sind weiterhin auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Gottesdienste im kleinsten Kreis

Detaillierte Regeln gibt es für "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste": Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegten Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Dabei muss "Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten", heißt es ausdrücklich.

Anders als bisher ist beim Gottesdienst ein jetzt erhöhter Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr haben eine FFP2-Maske zu tragen. Keine Maskenpflicht besteht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Kinder von sechs bis 14 Jahren können statt der FFP2-Maske wie bisher einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Wenn für das Wahrnehmen eines liturgischen Dienstes etwa durch einen Priester das Tragen einer FFP2-Maske zeitlich begrenzt nicht möglich ist, sind zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einzuhalten.

Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden. "Innerhalb der Gruppe der fünf bis höchstens zehn Mitfeiernden ist nur der Gesang von Solisten bzw. Kantoren möglich, welche wenigstens die notwendigen Gesänge übernehmen sollen", heißt es im Blick auf die Gottesdienstgestaltung. An die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik treten, wobei ein Zusammenwirken von Vokal- und Instrumentalsolisten mit bis zu fünf Personen möglich ist.

Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.

Keine Mundkommunion

Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es darüber hinaus rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum die FFP2-Maske anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.

Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. Es ist nur mehr die Handkommunion möglich: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der FFP2-Maske möglich ist", heißt es dazu weiter.

Taufen und Trauungen verschieben

Während des Lockdowns sind Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen der FFP2-Maske und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.

Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.

(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)
 

Als "Zeichen der Hoffnung" für eine atomwaffenfreie Welt hat Militärbischof Werner Freistetter das Inkrafttreten des internationalen Atomwaffenverbotsvertrags bezeichnet. Das von Österreich mitinitiierte Abkommen, das am Freitag (22. Jänner) in Kraft tritt, beflügele "den Traum von einer atomwaffenfreien Welt", so der Bischof in einer Stellungnahme am Donnerstag. Nun sei es wichtig, möglichst viele Länder - besonders auch solche, die über beträchtliche Mengen an Atomwaffen verfügen - davon zu überzeugen, dass dieser Traum Wirklichkeit werden kann. Dass Österreich hier ein Vorreiter ist und sich in dieser Form ganz besonderes für eine nuklearwaffenfreie Welt einsetze, sei "besonders begrüßenswert", betonte Freistetter.

Der Militärbischof unterstrich in diesem Zusammenhang die klare Position des Vatikans. So habe der Heilige Stuhl den Atomwaffenverbotsvertrag als wichtiges Instrument zum Aufbau des Friedens und zur Stärkung der Abrüstungsbemühungen mitinitiiert und an die noch zögernden oder ablehnend eingestellten Staaten appelliert, diesen zu unterzeichnen bzw. zu ratifizieren.

Verbot ist moralische und humanitäre Pflicht

Zugleich erinnerte der Militärbischof an die eindeutigen Aussagen von Papst Franziskus: Dieser bezeichnete die Abschaffung von Atomwaffen mehrmals als "moralische und humanitäre Pflicht" und forderte die Abschaffung aller nuklearen Waffen. Man müsse sich - so das Kirchenoberhaupt - die Frage nach der Nachhaltigkeit einer "auf Angst gegründeten Stabilität" stellen, die "die Angst noch vergrößert und vertrauensvolle Beziehungen zwischen den Völkern untergräbt". Vielmehr sei wechselseitiges Vertrauen und auf das Gemeinwohl abzielender Dialog unabdingbar, erklärte der Papst etwa in seiner jüngsten Enzyklika "Fratelli tutti".

Und in seiner Videobotschaft zur 75. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 20. September 2020 hob Papst Franziskus hervor: "Insbesondere die 'nukleare Abschreckung' schürt einen Geist der Angst, der auf der Bedrohung der gegenseitigen Vernichtung gründet und letztlich die Beziehungen zwischen den Völkern vergiftet und den Dialog behindert. Deshalb ist es so wichtig, die wichtigsten internationalen Rechtsmittel zur nuklearen Abrüstung zu unterstützen: die Nichtverbreitung und das Verbot."

Wahre Gründe des Unfriedens beseitigen

Wie Bischof Freistetter betonte, reiche es aber nicht aus, nur die Abschaffung aller Atomwaffen zu fordern. Die Produktion von Atomwaffen folge der Logik einer gegenseitigen Abschreckung, die ihren Ursprung in internationalen Konflikten, Machtstreben und Bedrohungsszenarien hat. Man müsse daher die wahren Gründe, die zum Unfrieden unter den Völkern führen, verstehen und beseitigen. "Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, ist die Schaffung einer umfassenden internationalen Friedensordnung, wie sie Papst Franziskus immer wieder einfordert, der einzige Weg", zeigte sich der Militärbischof überzeugt.

Der Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) ist das erste rechtsverbindliche internationale Instrument, das Atomwaffen ausdrücklich verbietet. Das Abkommen war im Sommer 2017 von 122 Staaten bei den Vereinten Nationen in New York verabschiedet worden. Mehr als 80 Länder haben es bisher unterzeichnet, darunter auch der Heilige Stuhl als eigenes Völkerrechtssubjekt. Inzwischen haben 50 Staaten den Vertrag auch ratifiziert. Am 22. Jänner 2021, 90 Tage nach der 50. Ratifizierung, tritt der Vertrag in Kraft, der jedoch nur für die unterzeichnenden Staaten gilt. Die neun Atommächte und ebenso die Mitgliedsländer der NATO lehnen das Abkommen ab.

Am Montag haben die Kirchen und Religionsgesellschaften in Absprache mit Kultusministerin Susanne Raab die bisher geltende Corona-Vereinbarung verlängert: Analog zu den allgemein geltenden Ausgangsbeschränkungen im Lockdown werden die öffentlichen Gottesdienste vorerst bis zum Ende der ersten Februarwoche ausgesetzt. Wie es danach weitergeht, wird entsprechend der dann gültigen neuen allgemeinen Regelungen vereinbart, hieß es am Montagnachmittag in einer Aussendung des Ministeriums. Wie bereits jetzt stehen die Kirchen jedoch für persönliche Gebete weiter offen.

"Unser Ziel muss weiter sein, dass die Infektionszahlen in Österreich nach unten gehen. Die aktuelle Situation erfordert nun weiteres Durchhalten", erklärte Kultusministerin Raab und sagte: "Ich danke den Kirchen und Religionsgesellschaften für ihren Einsatz und dass sie mithelfen, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bringen."

Für den Bereich der Katholischen Kirche werden damit erneut jene Regelungen verlängert, die seit dem 28. Dezember gelten und seitens der Bischofskonferenz festgelegt wurden. Demnach sind derzeit "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste" im kleinsten Kreis zulässig. Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde und unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen gefeiert werden. Taufen und Trauungen sind während des Lockdowns auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)

Empfehlungen

Tanner: Soldatenberuf braucht religiöse …

Tanner: Soldatenberuf braucht religiöse Begleitung

ÖVP-Verteidigungsministerin sieht religiöse Vielfalt im Bundesheer als "wesentlichen Wert" - Debatte mit 70 Grundwehrdienern verschiedener Religionszugehörigkeiten in Wien Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) hat die Bedeutung der religiösen Begleitung für den Soldatenberuf... Weiterlesen

„Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, de…

„Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist“

Soldatenfirmung in Güssing mit Militärbischof Werner Freistetter Am 12. April 2024 fand in der prachtvollen Basilika Güssing eine bewegende Zeremonie statt, bei der fünf Soldaten das Sakrament der Firmung erhielten. Unter... Weiterlesen

Fastentücher: Eine alte Tradition in der…

Fastentücher: Eine alte Tradition in der Kirche

Besucht man in der Fastenzeit eine Kirche oder einen der darin abgehaltenen Gottesdienste, so fällt auf, dass der Altar oder bildliche Darstellungen Jesu mit einem meist künstlerisch gestalteten Tuch verhangen... Weiterlesen

Palmsonntag: Der Beginn der Karwoche

Palmsonntag: Der Beginn der Karwoche

Palmsonntag: Der Beginn der Karwoche Was trug sich am Palmsonntag vor mehr als 2000 Jahren zu, woher hat dieser Tag seinen Namen und welche Bräuche werden an diesem Tag begangen? Interessantes... Weiterlesen

Orthodoxe Fastenzeit beginnt am 18. März…

Orthodoxe Fastenzeit beginnt am 18. März

Ostern feiern orthodoxe Christen heuer am 5. Mai - Woche vor der Fastenzeit wird in der Orthodoxie als "Butterwoche" oder auch "Käsewoche" bezeichnet Für die orthodoxen Christinnen und Christen in Österreich... Weiterlesen

Brauchtum rund um Ostern

Brauchtum rund um Ostern

Eier, Lamm und Hase: Tierische Osterbräuche als Symbol für Auferstehung - Palmbuschen, Osterspeisensegnung und Ratschen Rund um Ostern gibt es seit Jahrhunderten eine bunte Reihe von Bräuchen und Symbolen, die bis... Weiterlesen

ORF bringt "Stunde für den Frieden…

ORF bringt "Stunde für den Frieden" am Sonntag in der TVthek

Ansprache von Bundespräsident Van der Bellen sowie der Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen und Religionsgesellschaften ab Sonntag, 13 Uhr, in voller Länge zum Nachsehen Zu einer "Stunde für den Frieden" hatte... Weiterlesen

Lackner: Am "Tag des Judentums…

Lackner: Am "Tag des Judentums" um Frieden für Israel beten

Der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz bekräftigte Auftrag aller Christen, entschieden gegen Hass und Gewalt gegenüber Juden aufzutreten. Der Salzburger Erzbischof Franz Lackner ruft dazu auf, am kirchlichen "Tag des Judentums" (17... Weiterlesen

Ökumenischer Rat ruft zur Teilnahme am …

Ökumenischer Rat ruft zur Teilnahme am "Tag des Judentums" auf

"Tag des Judentums" am 17. Jänner wird heuer bereits zum 25. Mal begangen - Ökumenischer Rat der Kirchen dankbar und "voll Freude", dass der "Tag des Judentums" mittlerweile in ganz... Weiterlesen

Pastoraltagung 2024: Pochen auf "ve…

Pastoraltagung 2024: Pochen auf "verantwortungsvolles Wirtschaften"

Pastoraltagung 2024: Pochen auf "verantwortungsvolles Wirtschaften" Renommierte Fachtagung vom 11. bis 13. Jänner in Salzburg/St.Virgil unter dem Titel "Gutes Leben" - Themen sind u.a. "Gut und Böse" in der Ökonomie, Kirchenfinanzen... Weiterlesen

Militärpfarre bei der Direktion 1 (Graz)…

Militärpfarre bei der Direktion 1 (Graz) sorgte für glückliche Kinderaugen

13 Jahre ist es her, als Vizeleutnant Heinz Vieider und Militärseelsorger Markus Riegler im UN-Einsatz am Golan waren. Dort besuchten die beiden auch das Kloster, in dem der Franziskaner Engelbert... Weiterlesen

Freistetter: Sternsinger verkünden …

Freistetter: Sternsinger verkünden "weihnachtliche Friedensbotschaft"

Sternsingergruppe aus Frauenkirchen bei Militärbischof Freistetter und Bundesministerin Tanner - Österreichs größte entwicklungspolitische Spendenaktion feiert 2023/24 rundes Jubiläum - Rund 85.000 Kinder und Jugendliche bis 7. Jänner unterwegs Die Sternsingeraktion der... Weiterlesen

Rauhnächte: Bedeutung, Ursprung und manc…

Rauhnächte: Bedeutung, Ursprung und manch Wissenswertes

Wer kennt sie nicht, die mystische Zeit der Rauhnächte. Die Zeit, in der frühere Kulturen glaubten, dass da die Tore zur „Anderswelt“ weit offen standen. Diese Zeit, so glaubte man... Weiterlesen

26. Dezember: Gedenktag des Heiligen Ste…

26. Dezember: Gedenktag des Heiligen Stephanus

Einblicke in das Leben und Sterben des Heiligen Unmittelbar nach Weihnachten, also nach dem Fest der Geburt Jesu, gedenkt die Kirche des Hl. Stephanus. Allein schon dieser Patz, den ihm die... Weiterlesen

Rund 2,4 Milliarden Christen weltweit fe…

Rund 2,4 Milliarden Christen weltweit feiern Weihnachten

Das kirchliche Fest der Geburt Christi wird seit dem 4. Jahrhundert gefeiert - Franz von Assisi "erfand" 1223 die Weihnachtskrippe - Erster Wiener Christbaum stand 1814 im Salon von Baronin... Weiterlesen

Weihnachtsgottesdienste finden: Katholis…

Weihnachtsgottesdienste finden: Katholische Kirche bietet Online-Hilfe

Insgesamt 10.000 Gottesdienste können österreichweit zu Weihnachten und Neujahr via App und Website abgefragt bzw. gesucht werden - Neu: Auch Gottesdienstübertragungen werden angezeigt Der Besuch eines Gottesdienstes gehört für viele Österreicherinnen... Weiterlesen

Ökumenischer Gottesdienst mit Abgeordnet…

Ökumenischer Gottesdienst mit Abgeordneten

Militärbischof Freistetter thematisiert angesichts des Nahost-Krieges die biblische Sehnsucht nach Heimat, Gerechtigkeit und Frieden    Wien, 12.12.2023 (KAP) Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates haben gemeinsam mit Vertretern der christlichen Kirchen einen... Weiterlesen

Adventimpulsplakate des Referats für Öff…

Adventimpulsplakate des Referats für Öffentlichkeitsarbeit und Medien

Jedes Jahr hin zum Advent stellt das Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Medien den katholischen Militärpfarren Österreichs Impulsplakate zur Verfügung. Diese werden infolge in den Kasernen in den Schaukästen und vor... Weiterlesen

Kärntner Adventkonzert in der St. Georgs…

Kärntner Adventkonzert in der St. Georgs-Kathedrale

Traditionelles Kärntner Adventkonzert am 9. Dezember Am Samstag, 09.12.2023, laden die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten und das Kommando der Theresianischen Militärakademie um 19:00 Uhr zum traditionellen Kärntner Adventkonzert in der St.Georgs-Kathedrale an... Weiterlesen

8. Dezember: Das Hochfest Mariä Empfängn…

8. Dezember: Das Hochfest Mariä Empfängnis

Die römisch-katholische Kirche begeht am 8. Dezember, neun Monate vor dem Fest der Geburt Mariens (8.September), das Hochfest der Empfängnis Mariens. Die vollständige Bezeichnung des Festes lautet: Hochfest der ohne... Weiterlesen

7über7-Vortrag mit Militärbischof Werner…

7über7-Vortrag mit Militärbischof Werner Freistetter

Im Rahmen der Vortragsreihe „7über7“ hält Bischof Werner Freistetter am 04. Dezember 2023 den Vortrag zum Thema: "Geschichte, Geist und Praxis der Militärseelsorge in Österreich". Der Vortrag wird im Anschluss an... Weiterlesen

Vor 175 Jahren starb der "Stille Na…

Vor 175 Jahren starb der "Stille Nacht"-Dichter Joseph Mohr

Vor 175 Jahren Joseph Mohr. Ewige Ruhe fand der Leichnam des Priesters in Wagrain - sein Kopf in Oberndorf Es war der Barbara-Tag (4. Dezember) 1848: Um 8.30 Uhr starb im Wagrain... Weiterlesen

Adventkranzsegnungen

Adventkranzsegnungen

Diese Woche segnete Militärbischof Werner Freistetter sowohl im Amtsgebäude Rossau Bernardis-Schmid als auch in der Generalstabsabteilung, in Anwesenheit von General Rudolf Striedinger, Adventkränze. Unter anderem nahm auch Frau Bundesminister Klaudia... Weiterlesen

Stichwort: Advent

Stichwort: Advent

Erster Adventsonntag ist am 3. Dezember, der Heilige Abend fällt heuer auf einen Sonntag 3. Dezember: Der Beginn der vorweihnachtlichen Adventzeit Mit dem ersten Adventsonntag am 3. Dezember beginnt nicht nur... Weiterlesen

Klimakonferenz in Dubai beginnt

Klimakonferenz in Dubai beginnt

Papst Franziskus wird nun doch nicht zum Auftakt des UN-Weltklimatreffens nach Dubai reisen. Am Dienstagabend wurde die für das kommende Wochenende geplante dreitägige Reise abgesagt. Das zuletzt erkrankte 86-jährige Kirchenoberhaupt... Weiterlesen

Wissenswertes rund um den Advent

Wissenswertes rund um den Advent

Advent - das ist eine Zeit, die jeder von uns mit ganz bestimmten und persönlichen Vorstellungen und Erinnerungen verbindet. Advent -  das ist (wäre) eine Zeit des Ruhigwerdens, der inneren... Weiterlesen

Soldatenkirche am Truppenübungsplatz Liz…

Soldatenkirche am Truppenübungsplatz Lizum/Walchen nun offiziell in die Liste der "Seelenplatzerl" der kath. Jugend aufgenommen

Am 20.11.23 wurde die Christkönig-Kirche am Truppenübungsplatz Lizum/Walchen nun offiziell in die Liste der "Seelenplatzerl" der kath. Jugend feierlich aufgenommen. Bei bestem Wetter zelebrierte Militärpfarrer Christoph Gmachl-Aher mit Diakon Amtsrat Richard... Weiterlesen

15. November: Hl. Leopold

15. November: Hl. Leopold

Seit der Heiligsprechung im Jahr 1485 wird der Leopoldi Tag immer am 15. November begangen (in Anlehnung an sein Todesdatum 15. November 1136). Das Zentrum der Festlichkeiten ist Klosterneuburg. Dort... Weiterlesen

St. Martin - bis heute einer der populär…

St. Martin - bis heute einer der populärsten Heiligen Europas

Er teilte seinen warmen Soldatenmantel mit einem Bettler. Er entsagte seinem sicheren Offiziersleben und legte sich als Sozialbischof mit Staat und Kirche an. Sankt Martin - ein beliebter Heiliger, für... Weiterlesen

Synode in Rom

Synode in Rom

Im Vatikan ist am Wochenende die erste Session der Bischofssynode über Synodalität zu Ende gegangen. Rund 350 Gläubige, die Mehrheit von ihnen Bischöfe, hatten vier Wochen lang über Formen für... Weiterlesen

Allerheiligen und Allerseelen in der Mil…

Allerheiligen und Allerseelen in der Militärdiözese

Allerheiligen und Allerseelen wurde in den Militärpfarren besonders gefeiert. Begonnen wurde dieses Hochfest mit dem traditionellen Requiem für die Verstorbenen der (ehemaligen) Garnisonen Bruckneudorf, Kaisersteinbruch und Neusiedl. Bischofvikar Alexander Wessely... Weiterlesen

Die Synode an den runden Tischen

Die Synode an den runden Tischen

Eine weltweite Synode an großen runden Tischen: Das Bild der derzeitigen Beratungen im Vatikan steht für einen neuen Stil des Austauschs in der katholischen Kirche - Es scheint zu funktionieren... Weiterlesen

Bildergalerien

Altarweihe in der...
Lourdes 2018
Requiem für Kaise...
Weltjugendtag 201...
62. Intern. Solda...
Konferenz der Mil...