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Studientag zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, einschließlich ethischer Aspekte

Das Institut für Religion und Frieden, in Kooperation mit dem Österreichischen Institut für Internationale Politik, veranstaltete am 22. April 2009 in der Landesverteidigungsakademie in Wien einen Studientag zum Thema: „Soft und/oder Hard Power: Die EU auf dem Weg zur Militärmacht?“. Ziel der Tagung war es, sicherheitspolitische und ethische Aspekte der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu erörtern.
 
Ein Bericht von Dr. Gerhard Marchl
   
Dr. Franco Algieri, Forschungsdirektor des Austria Institut für Europa- und Sicherheitspolitik in Maria Enzersdorf bei Wien skizzierte in seinem Eingangsreferat das Spannungsverhältnis zwischen Soft und Hard Power, wobei er zunächst diese beiden vom Amerikaner Joseph Nye geprägten Begriffe erklärte: Während Hard Power auf Machtausübung durch Drohung und Belohnung beruhe, ziele Soft Power zwar auch auf die Beeinflussung anderer ab, jedoch auf Basis von Anziehungskraft der eigenen Kultur, politischen Werte und Außenpolitik.
 
Die EU verfüge sowohl über Hard Power, wenn sie beispielsweise andere Staaten mit Sanktionen belege, als auch über Soft Power, also über Werte, die für andere Staaten und Akteure attraktiv seien. Allerdings, so kritisierte Algieri, handle auch die EU nicht immer im Sinne ihrer eigenen Werte. Letztlich gelte es auch für die EU Smart Power anzustreben, also eine Kombination aus Hard und Soft Power.
 
Dr. Gunther Hauser vom Institut für Strategie und Sicherheitspolitik an der Landesverteidigungsakademie befasste sich in seinem Beitrag mit den Neuerungen, die der Vertrag von Lissabon im Bereich der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik bringt. Sein Hauptaugenmerk richtete er auf die sog. Beistandsverpflichtung in Artikel 42 des künftigen EU-Vertrages, wonach im Falle eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat die anderen „ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe“ schuldeten. Dies, so Hauser, schließe aber nicht zwingend militärische Mittel ein. Anders gelagert sei die Solidaritätsklausel, die ebenfalls im Vertragswerk enthalten ist: Bei Terroranschlägen oder Naturkatastrophen würden nötigenfalls auch jene militärischen Mittel mobilisiert, die die Mitgliedstaaten der Union bereitgestellt haben.
 
Univ. Prof. Dr. Heinz Gärtner vom Österreichischen Institut für Internationale Politik ging von einer neuen Partnerschaft zwischen den USA und Europa durch Präsident Obama aus. Dieser habe schon in seiner Rede in Berlin im August 2008 gemeint, dass alle Partner ein Recht auf Mitentscheidung hätten, sich aber auch beteiligen und Opfer bringen müssten. Explizit aber habe Obama bisher nicht mehr europäische Truppen für Afghanistan gefordert. Gärtner geht davon aus, dass die Jahre 2009/2010 nicht zuletzt auch wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise einen enormen Wandel in den internationale Beziehungen bringen werden, selbst wenn die USA die stärkste Macht bleiben dürften. Allerdings würden die USA künftig weniger einseitig vorgehen und somit den Europäern entgegenkommen. Das Schlagwort könnte lauten: „Multilateral wenn möglich, unilateral wenn nötig.“
 
Dr. Jochen Rehrl, tätig im Büro für Sicherheitspolitik im Verteidigungsministerium, gestaltete einen Überblick über das bisherige Engagement Österreichs im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Das Land habe von Anfang an einen aktiven Beitrag geleistet und sich an den meisten militärischen Einsätzen der EU beteiligt, wenn auch tendenziell mit zahlenmäßig eher bescheidenen Mitteln. Auch zu den zivilen Missionen (vor allem Polizeimissionen) habe das Land im Regelfall beigetragen. Hier sei allerdings die Zusammenarbeit zwischen zuständigen Ministerien in Wien (Verteidigung, Inneres, Äußeres, Justiz) zu verbessern, um künftig schneller auf Anfragen reagieren zu können. Österreich, so Rehrl abschließend, werde sich auch in Zukunft aktiv an der Weiterentwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beteiligen.
 
Monsignore Miroslaw Wachowski widmete sich in Vertretung des verhinderten Msgr. Michael W. Banach (Ständiger Vertreter des Heiligen Stuhls bei der OSZE, der IAEO und der CTBTO) den sicherheitspolitischen Herausforderungen in Europa aus der Sicht der Katholischen Kirche. Er betonte eingangs, dass die Katholische Kirche mit dem Vatikan als Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft die einzige Religionsgemeinschaft weltweit sei, die diplomatische Beziehungen aufnehme und sich im Rahmen der internationalen Gemeinschaft einbringe. Dieser einzigartige Status beruhe auf der geschichtlichen Entwicklung und der hohen moralischen Autorität des Papsttums.
In seinen bilateralen und multilateralen Beziehungen lasse sich der Heilige Stuhl von folgenden Prinzipien leiten: Vorrang der menschlichen Person, ihrer Würde und Rechte; die Förderung und nötigenfalls Verteidigung des Friedens, die sich u.a. anhand des Einsatzes des Papstes für Frieden im Nahen Osten zeige; Unterstützung demokratischer Strukturen; Errichtung einer internationalen Ordnung, die auf Gerechtigkeit und Recht beruht; Gleichheit der Nationen, auch in der Solidarität miteinander. In diesem Zusammenhang betonte Wachwoski, dass Krieg niemals als Mittel der Konfliktaustragung akzeptiert werden könne.
Eine besondere sicherheitspolitische Herausforderung aus der Sicht des Heiligen Stuhls sei die Förderung der Religionsfreiheit. Diese könne nicht nur zum Wohl jedes einzelnen Staates beitragen, sondern auch zum internationalen Frieden.
 
Dr. Heinz-Gerhard Justenhoven, Direktor des Instituts für Theologie und Frieden in Hamburg, befasste sich in seinem Beitrag mit ethischen Gesichtspunkten der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Eingangs erinnerte er daran, dass die europäische Einigung ein Friedensprojekt ist. Es sei dadurch gekennzeichnet, dass die Mitgliedstaaten souveräne Rechte gemeinsamen europäischen Institutionen übertragen würden. Justenhoven verwies zudem darauf, dass die EU nicht zuletzt mit der Grundrechtecharta über eine explizite Wertebasis verfüge. Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Menschenrechte seien auch im EU-Vertrag als gemeinsame Werte festlegt.
Im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, wo sich die Mitgliedstaaten die Letztentscheidung noch vorbehalten, sei die Union laut Justenhoven ethisch dazu verpflichtet, zum umfassenden Weltfrieden beizutragen. Auf dem Weg zu diesem Ziel müsse sie nicht nur einen kooperativen Multilateralismus fördern, sondern vor allem darauf achten, dass Konflikte im Sinne der Gerechtigkeit bewältigt werden. Damit die EU diesen Weg beschreiten und international mehr Gewicht gewinnen kann, ist für Justenhoven die Überwindung der einzelstaatlichen Interessen auch im Bereich der Sicherheitspolitik nötig.
 
Dr. Gerhard Marchl vom Institut für Religion und Frieden der Katholischen Militärseelsorge nahm eine ethische Bewertung eines Militäreinsatzes der EU vor, nämlich der Operation Artemis. Diese hatte im Jahre 2003 die Aufgabe, schwere Menschenrechtsverletzungen in der Stadt Bunia in der kriegsgeplagten Demokratischen Republik Kongo abzustellen. Marchl ging nun der Frage nach, ob diese EU-Kriseninterventionstruppe ethisch ausreichend legitimiert war. Er kam zum Schluss, dass die Operation nicht nur erfolgreich, sondern ethisch gerechtfertigt gewesen sei und den Werten der EU entsprochen habe. Allerdings sei die EU danach vorerst nicht bereit gewesen, sich dauerhaft politisch und militärisch zu engagieren, um im gesamten Kongo einen umfassenden Frieden herzustellen. Seit 2005 jedoch habe die EU wieder mehr Verantwortung übernommen und sei u.a. wieder mit zivilen Missionen im Land präsent.