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Errichtung im Bundesheer der Zweiten Republik

Der Abschluss ...

... des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 und die Entschließung des Nationalrates vom 7. Juni 1955 über die Erklärung der Neutralität (der Beschluß des Neutralitätsgesetzes erfolgte am 26. Oktober 1955 - einen Tag nach dem Abzug der letzten alliierten Besatzungstruppe) bildeten die Voraussetzungen für ein freies Österreich. Mit dem Beschluß des Wehrgesetzes am 7. September 1955 wurde die gesetzliche Grundlage für die Aufstellung des Bundesheeres geschaffen. Hiefür bildeten die Verbände der am 1. September 1952 in den westlichen Besatzungszonen aufgestellten "B-Gendarmerie" (Bereitschaftsgendarmerie) den personellen Grundstock.

Im Jahr 1956 standen rund 7.000 Mann, davon 340 Offiziere und 200 Unteroffiziere, zur Verfügung. Mit Bildung des Amtes für Landesverteidigung im Bundeskanzleramt unter Staatssekretär Ferdinand Graf wurden aus den Verbänden der B-Gemdarmerie die Grenzschutzabteilungen des Bundesheeres aufgestellt.

Die österreichische Bischofskonferenz war von Beginn an um die Einrichtung einer Militärseelsorge bemüht und beauftragte damit den Salzburger Domkapitular Johann Innerhofer. Mit einem Schreiben vom 11. Juli 1956 wurden der nunmehrige Bundesminister Ferdinand Graf und sein Staatssekretär, Karl Stefani, von dieser Absicht informiert.

Obwohl zu dieser Zeit die Gültigkeit des 1933 abgeschlossenen Konkordates umstritten war, gelang es dem damaligen Sekretär der Bischofskonferenz, Dr. Alfred Kostelecky, unter Hinweis auf die Einrichtung der Militärseelsorge für die Volkswehr im Jahr 1920 durch den damaligen Staatssekretär Dr. Julius Deutsch, die Zustimmung von ÖVP und SPÖ für die Errichtung der Militärseelsorge zu erlangen. Der Ministerrat stimmte in seiner Sitzung am 4. Oktober 1956 der Errichtung der Militärseelsorge im Bundesheer zu.

 

Die damalige Heeresgliederung sah folgende Kommanden, die unmittelbar dem Bundesministerium für Landesverteidigung unterstellt waren, vor:

•  Gruppenkommando I in Wien, territorial zuständig für Wien, Niederösterreich und das Burgenland, führte die 1., 2. und 3. Brigade
•  Gruppenkommando II in Graz, territorial zuständig für die Steiermark und Kärnten, führte die 5. und 7. Gebirgsbrigade
•  Gruppenkommando III in Salzburg, territorial zuständig für Salzburg, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg, die 4. Brigade, die 6. Gebirgsbrigade und die 8. Brigade. (Den Gruppenkommanden unterstanden unmittelbar auch Stabs-, Versorgungs- und Unterstützungstruppen.)
• Dem Kommando der Luftstreitkräfte in Wien unterstanden das Fliegerführungskommando in Langenlebarn, die Flieger- und Fliegerabwehrkräfte sowie die Fliegerfernmeldeverbände

Vier Militärseelsorger traten am 15. Oktober 1956 ihren Dienst an:
  Kanonikus Johann INNERHOFER (Erzdiözese SALZBURG) im Bundesministerium für Landesverteidigung als Leiter der Militärseelsorge,
  Domvikar Prof. Franz Gruber (Erzdiözese WIEN) beim Gruppenkommando I in WIEN,
  Prof. Franz UNGER (Diözese GRAZ/Seckau) beim Gruppenkommando 11 in GRAZ und
  Kooperator Rudolf WEINBERGER (Diözese LINZ) beim Gruppenkommando III in SALZBURG.

Dienstrechtlich waren die Militärgeistlichen zunächst Vertragsbedienstete im Entlohnungsschema 1, Entlohnungsgruppe a.

Mit dem Eintritt von Domkurat Josef Gaupmann (Diözese St. Pölten) mit 1. Juni 1957 ins Bundesheer übernahm dieser die Militärpfarre beim Gruppenkommando 1 und Militärkurat Franz Gruber wurde Militärpfarrer beim Kommando der Luftstreitkräfte.

Vom 1. bis zum 15. Oktober 1957 fand der erste Einführungskurs für Militärpfarrer in Wien statt. Die Bundesregierung beschloß am 21. Dezember 1957 die Anerkennung des Konkordates von 1933 (der Nationalrat beschloß die Anerkennung dann am 12. Juli 1960).

Mit Wirkung vom 1. Februar 1958 wurde Kanonikus Johann Innerhofer zum Leiter der Abteilung Militärseelsorge im Bundesministerium für Landesverteidigung unter gleichzeitiger Ernennung zum Militärdekan bestellt und ihm die Funktion eines "Provikars" übertragen (die Ernennung des "Militärvikars" erfolgte erst später).

Diese Abteilung war organisatorisch Teil der damaligen Sektion I (Präsidialaufgaben, Recht und Personal), ihr oblag die "Seelsorgliche Betreuung der Angehörigen des Bundesheeres; Personalangelegehheiten der Militärseelsorger". Auch der Leiter der Evangelischen Militärseelsorge im Bundesheer, Militärdekan Hellmut May, gehörte dieser Abteilung an, die in der Stift-Kaserne (Mariahilfer Straße 22 - 24) untergebracht worden war.

Gemäß dem geltenden Kirchenrecht (CIC 1917) waren die vollen bischöflichen Rechte eines Militärbischofs beim Papst. Mit Dekret der Heiligen Konsistorialkongregation vom 21. Februar 1959 wurde der damalige Erzbischof von Wien, DDr. Franz Kardinal König, von Papst Johannes XXIII. zu seinem Stellvertreter in diesem Seelsorgebereich, zum "Vicarius Castrensis" (Militärvikar) des österreichischen Bundesheeres, ernannt. Damit war die Militärseelsorge nun auch dem Kirchenrecht gemäß strukturiert.