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Die Apostolische Konstitution

Bis zur Erlassung der Apostolischen Konstitution "Spirituali militum curae" durch Papst Johannes Paul II. am 21. April 1986 lagen die vollen bischöflichen Rechte für die Militärseelsorge beim Papst. War der für die Militärseelsorge verantwortliche Bischof bislang also als "Vicarius Castrensis" Stellvertreter des Papstes für diesen Bereich, wurden nun die vollen bischöflichen Rechte einem Bischof des jeweiligen Staates übertragen.

Die Apostolische Konstitution sah nun die Möglichkeit vor, einen eigenen Militärbischof, der einem Diözesanbischof gleichgestellt war, zu ernennen. Seine Jurisdiktion ist zu der des jeweiligen zuständigen Diözesanbischofs kumulativ.

Die österreichische Bischofskonferenz machte von dieser Möglichkeit Gebrauch und schlug für diese Funktion neben zwei weiteren Kandidaten den langjährigen Sekretär der Bischofskonferenz, Prälat Dr. Alfred Kostelecky vor.