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Historischer Amtsverzicht von Benedikt XVI. jährt sich heute zum 10. Mal

Historischer Amtsverzicht von Benedikt XVI. jährt sich heute zum 10. Mal Bild von Wengen auf Pixabay

Eine „kirchliche Sensation” bahnte sich an. 

Was mancher zunächst für einen Faschingsscherz hielt, war kirchengeschichtlich eine Sensation 
Begleitet vom vollen Geläut des Petersdoms und aller Kirchen der Stadt Rom stieg der päpstliche Hubschrauber von den vatikanischen Gärten aus in den Abendhimmel in Richtung Castel Gandolfo auf. Dort angekommen, wandte sich Benedikt XVI. an diesem 28. Februar 2013 ein letztes Mal als amtierender Papst an die Gläubigen. Er sei künftig bloß ein „einfacher Pilger, der die letzte Etappe seines Weges auf dieser Erde geht”. Exakt am 28. Februar um 20 Uhr war Benedikt XVI. nicht mehr Papst. Der historische freiwillige Amtsverzicht, der der erste eines Papstes nach mehr als sieben Jahrhunderten war, jährt sich am Dienstag zum zehnten Mal.

17 Tage vor dem eigentlichen Schlusspunkt schlug die Nachricht vom bevorstehenden Ende der Amtszeit Benedikts XVI. (2005-2013) vor zehn Jahren wie der Blitz aus heiterem Himmel ein. Mit leiser Stimme und auf Latein verlas der damals 85-jährige Pontifex am 11. Februar 2013 vor im Vatikan versammelten Kardinälen seine Rücktrittserklärung. „Quapropter ... declaro me ministerio Episcopi Romae, Successoris Sancti Petri, ... renuntiare.” Die lateinkundige Redakteurin Giovanna Chirri von der italienischen Nachrichtenagentur ANSA, die der TV-Liveübertragung des Konsistoriums folgte, vermeldete die Sensation als Erste. Es war zufällig Rosenmontag, und nicht wenige glaubten zunächst an einen Faschingsscherz.

Erster Papstrücktritt der Neuzeit
Vor Benedikt hatte zuletzt im 13. Jahrhundert ein Papst freiwillig einen solchen Schritt gesetzt: Coelestin V., der vor seinem Rückzug 1294 aber nur wenige Monate regiert hatte. Nachdem sich der erste Schock über Benedikts Erklärung gelegt hatte, überwogen zustimmende Reaktionen. Benedikt XVI. habe das Papsttum entmystifiziert und in gewisser Weise menschlicher gemacht, so viele Kommentatoren.

Eine Entzauberung des Papsttums
„Damit hat er das Papsttum entzaubert”, sagte etwa auch der Theologe Wolfgang Beinert (89) zuletzt im Interview der deutschen Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) über Benedikts Amtsverzicht. Denn dieses sei keine himmlische Institution, „wo der liebe Gott persönlich amtiert, sondern das ist ein Amt, das ein Mensch besetzt, wie alle anderen Ämter auch. Und dieser Mensch kann hinfällig werden.”

Debatte um den Emeritus in Weiß entbrannte
Galt Benedikts Amtsverzicht an sich als weitgehend vorbildhaft, so wurden sein Status und seine Rolle danach kontroverser beurteilt. Weil er weiter Weiß trug, sich mit „Heiliger Vater” anreden und „Papst emeritus” nennen ließ, begann eine mitunter sogenannte „Zwei-Päpste-Zeit”. Was sachlich falsch ist. Es gab auch in der dieser Zeit mit Papst Franziskus nur einen Papst, dem Benedikt vor seinem Rücktritt bereits absoluten Gehorsam versprochen hatte.

Dennoch sorgte der Anblick eines emeritierten Papstes in Weiß für Verwirrung - auch weil einzelne Franziskus-Kritiker sich auf ihn beriefen. Gegen Benedikts Willen, der manchem deswegen die Tür wies. In der Öffentlichkeit aber kam diese Distanzierung nicht immer deutlich genug an.

Benedikts Nachfolger Franziskus selbst hütete sich, auch nur den Verdacht einer Distanzierung anzudeuten. Das behielt er auch nach dem Tod Benedikts am Silvestertag 2022 bei. In einem Interview Ende Jänner etwa lobte er seinen Vorgänger als „Gentleman”; mit dessen Tod am 31. Dezember habe er „einen Vater verloren”.

Neue Regeln für den Amtsverzicht?
Dass ein Papst aus dem Amt scheiden kann und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, regelt das Kirchenrecht in Kanon 332 mit nur zwei Bedingungen: Der Amtsverzicht muss frei geschehen und hinreichend kundgetan werden. Mehr nicht. An diese Vorgaben hat sich Benedikt XVI. gehalten. Die Art seines Rücktritts hingegen und seinen Status als "Papst emeritus" hatte er mit Vertrauten selbst entworfen.

Klarere Regeln für den Amtsverzicht gefordert
Schon länger fordern Historiker und Kirchenjuristen für künftige Papstrücktritte, genauer: den Amtsverzicht, eigene klare Regeln. Dennoch hat Franziskus laut eigener Aussage bisher noch keine neue Regelung erwogen. Zuerst benötige der Vatikan mehr Erfahrung mit päpstlichen Rücktritten, bevor er sich daran mache, sie zu „regulieren oder zu regeln”.

Rücktritte „sollten nicht zur Mode werden”
Dennoch hat der amtierende Papst nach eigener Aussage schon zwei Monate nach seiner Wahl eine Rücktrittserklärung für den Fall seiner Amtsunfähigkeit unterzeichnet. „Ich habe es für den Fall getan, dass ich ein gesundheitliches Problem hätte, das mich an der Ausübung meines Amtes hindern würde, und ich nicht bei vollem Bewusstsein und in der Lage bin, zurückzutreten”, sagte Franziskus vor wenigen Wochen bei einem Gespräch mit Jesuiten. Dabei wiederholte er auch, dass er nach einem Amtsverzicht emeritierter Bischof von Rom wäre und in der Residenz für pensionierte Priester in der Ewigen Stadt leben wollen würde.

„Ich glaube, dass das Amt des Papstes auf Lebenszeit ist.”
Seine eigenen Vorkehrungen bedeuteten jedoch „keineswegs, dass der Rücktritt von Päpsten, sagen wir, zu einer Mode, zu einer normalen Sache werden sollte”, fügte Franziskus hinzu. „Benedikt XVI. hatte den Mut, dies zu tun, weil er aufgrund seiner Gesundheit keine Kraft hatte, weiterzumachen. Das steht für mich im Moment nicht auf der Tagesordnung. Ich glaube, dass das Amt des Papstes auf Lebenszeit ist. Ich sehe keinen Grund, warum das nicht so sein sollte.”

Quelle: kathpress