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Osterbotschaft des Militärbischofs Militärbischof Werner Freistetter, Bild: kathpress

Liebe Schwestern und Brüder!

Vor sechzig Jahren, am Gründonnerstag des Jahres 1963, erschien die päpstliche Enzyklika „Pacem in terris“ über den in Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe und Freiheit gründenden Frieden unter allen Völkern. Es war die letzte Enzyklika Johannes XXIII., der noch im selben Jahr starb und den Abschluss des von ihm einberufenen Zweiten Vatikanischen Konzils nicht mehr erlebte.

In einer Zeit der Verschärfung der politischen Gegensätze, die vor allem im Bau der Berliner Mauer und der Kubakrise zum Ausdruck kam, setzte sich der Papst nachdrücklich für ein wachsendes Bewusstsein der Einheit der Menschheitsfamilie und für weltweiten Frieden ein: „Was Wir bisher über die Fragen ausgeführt haben, welche die menschliche Gesellschaft gegenwärtig so beunruhigen und die mit dem Fortschritt der Menschheitsfamilie eng zusammenhängen, das hat Unserm Herzen jene starke Sehnsucht eingegeben, von der alle Menschen guten Willens entflammt sind: daß auf dieser Erde der Friede gesichert werde.“ (Pacem in terris 89)
Wenn er mit seinem Vorgänger Pius XII. vor Krieg warnt, mit dem „alles […] verloren sein“ könne (Pacem in terris 62), dann weiß er auch aufgrund persönlichen Erlebens, wovon er spricht: Er war nicht nur ein erfahrener kirchlicher Diplomat – ab 1944 etwa als Nuntius in Frankreich –, sondern kannte den Krieg auch aus der Perspektive des Soldaten: Nach dem Kriegseintritt Italiens im Ersten Weltkrieg 1915 wurde er einberufen und diente zuerst als Sanitäter, dann als Militärseelsorger.
In seiner großen Friedensenzyklika versucht Johannes XXIII. den Menschen jene Grundlagen ins Bewusstsein zu rufen, auf denen der Friede unter den Völkern aufbaut. Gleich im ersten Satz, in dem er sich auf die Zusage des Friedens durch die Engel bei der Geburt Jesu im Lukasevangelium bezieht, macht er deutlich, dass wahrer Friede, wie er uns von Gott verheißen ist, auf Ordnung beruht, und zwar nicht auf einer menschengemachten, zwangsweise auferlegten, sondern auf jener sittlichen Ordnung, die aus christlicher Sicht von Gott selbst kommt. Im weiteren Gang der Enzyklika entfaltet der Papst die Elemente dieser Ordnung anhand der zentralen Begriffe Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe und Freiheit.

Die sittliche Ordnung ist vernunftgemäß und allen Menschen zugänglich, wobei das persönliche Gewissen eine entscheidende Rolle spielt: „Jedoch hat der Schöpfer der Welt die Ordnung ins Innere des Menschen eingeprägt; sein Gewissen tut sie ihm kund und befiehlt ihm unbedingt, sie einzuhalten“ (Pacem in terris 3). Die Regierenden sind aufgrund der großen Verantwortung in besonderer Weise an sie gebunden. Auch die wechselseitigen Beziehungen der Völker sollen in ihrem Sinn gestaltet werden. Die universale Geltung der sittlichen Ordnung lässt keine moralfreien Räume in nationaler wie internationaler Politik zu.
Es ist ein wichtiges Verdienst der Enzyklika, die Gründung der Vereinten Nationen und vor allem die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ausdrücklich als begrüßenswerte Entwicklung gewertet und mit der sittlichen Ordnung zusammengesehen zu haben: „Denn jedes Grundrecht des Menschen leitet seine Kraft und Autorität aus dem natürlichen Sittengesetz her“ (Pacem in terris 15). Die Achtung der Menschenwürde und die Sorge um die Einhaltung der Menschenrechte zählen zu den fundamentalen Voraussetzungen für den Frieden in der Welt.

Während er in Pacem in terris in der Tradition der katholischer Soziallehre über weite Strecken ethisch argumentiert und sich erstmals auch „an alle Menschen guten Willens“ wendet, kommt der Papst im Kern der Argumentation, der Berufung zur universalen Gemeinschaft, nicht ohne theologische Begründung aus. Alle (!) Menschen sind nicht nur „durch die Gemeinsamkeit des Ursprungs“ (Schöpfung), sondern – hier liegt das eigentliche österliche Zentrum der Enzyklika – auch durch die Gemeinsamkeit „der christlichen Erlösung und des letzten Zieles“ untereinander verbunden. (Pacem in terris 65) Diese Gemeinsamkeit hebt die Unterschiede unter den Menschen und ihre Zugehörigkeit zu verschiedenen Völkern und Nationen nicht auf, hat sie aber immer schon überschritten, wie das angesichts des „Recht[s] auf Auswanderung und Einwanderung“ besonders deutlich wird: „ja, es muß ihm [jedem Menschen] auch erlaubt sein, sofern gerechte Gründe dazu raten, in andere Staaten auszuwandern und dort seinen Wohnsitz aufzuschlagen“, weil er durch seine Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat „in keiner Weise auf[hört], Mitglied der Menschheitsfamilie und Bürger jener universalen Gesellschaft und jener Gemeinschaft aller Menschen zu sein.“ (Pacem in terris 12)

Zwei Jahre später wird die Pastorale Konstitution „Gaudium et spes“ des Zweiten Vatikanischen Konzils in einer sehr prägnanten Stelle formulieren, was das für den einzelnen Soldaten im Dienst seines Staates und seinen Beitrag zum Frieden bedeutet: „Wer als Soldat im Dienst des Vaterlandes steht, betrachte sich als Diener der Sicherheit und Freiheit der Völker. Indem er diese Aufgabe recht erfüllt, trägt er wahrhaft zur Festigung des Friedens bei.“ (Gaudium et spes 79) An dieser Stelle ist nicht nur vom katholischen oder christlichen Soldaten die Rede, die universale Ausrichtung seines Dienstes kommt eigentlich jedem Soldaten aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Menschheit zu, auch wenn er das nicht ausdrücklich so versteht bzw. wenn das in seinem Auftrag nicht ausdrücklich festgehalten ist. Jeder sittlich gerechtfertigte Dienst des Soldaten ist zugleich Dienst am universalen Gemeinwohl. Das betrifft etwa Einsätze zur Sicherung oder Wiederherstellung des Friedens im Auftrag der Vereinten Nationen, Maßnahmen im Rahmen nationaler Selbstverteidigung oder Verpflichtungen im Rahmen eines Verteidigungs¬bündnisses.

Denken wir bei der Feier der Österlichen Drei Tage heuer in besonderer Weise an jene umfassende und unverlierbare Gemeinschaft aller Menschen, der wir als von Gott zur Freiheit Geschaffene und durch Kreuz und Auferstehung Erlöste immer schon angehören, ob wir uns dessen nun bewusst sind oder nicht, ob wir uns als gläubig verstehen oder nicht, ob wir eine wichtigere oder scheinbar unwichtigere Aufgabe für das Gemeinwohl erfüllen.

Denken wir in besonderer Weise an unsere Soldatinnen und Soldaten im Auslands- und Assistenzeinsatz, die auch zu Ostern ihren Dienst für die Sicherheit der Menschen gewissenhaft erfüllen. Denken wir an die Menschen in der Ukraine und an alle, die unter bewaffneten Konflikten leiden, die Gewalt, Verunsicherung und Entbehrungen erdulden müssen, die um Freunde und Angehörige trauern und sich nach Frieden sehnen.

Möge der österliche Geist der Freude und der Hoffnung auf ein Ende von Hass und Gewalt, von dem der Text des heiligen Papstes erfüllt ist, auch in unseren Herzen wachsen und die Schönheit des Lebens in Gemeinschaft und Liebe erkennen lassen, zu dem Gott uns seit Anbeginn der Zeit berufen hat.

Ihnen allen wünsche ich ein frohes und gesegnetes Osterfest!

 

Dr. Werner Freistetter

Militärbischof für Österreich