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Frühjahrsvollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz in Reichenau/Rax

Ein Bericht von Walter Schaufler   
 
Erstmalig tagte die Österreichische Bischofskonferenz auf  „militärischem Boden“. Die Frühjahrsvollversammlung der österreichischen Bischöfe fand von 3. – 6. März im Seminarzentrum des Bundesheeres in Reichenau an der Rax statt. Militärbischof Christian Werner lud als Gastgeber am 4. März zu einem Festgottesdienst in die Pfarrkirche von Reichenau, an dem neben der Führungsspitze des Österreichischen Bundesheeres, Generalstabschef Edmund Entacher, sein Stellvertreter Othmar Commenda sowie die Sektionsleiter Holenia, Apfalter und Segur-Cabanac, auch Spitzenvertreter des öffentlichen Lebens und der Einsatzorganisationen, unter ihnen auch Landespolizeikommandant Arthur Reis erschienen waren. Kardinal Christoph Schönborn würdigte beim anschließenden Empfang das ausnehmend gute Zusammenwirken des Bundesheeres und der Kirche, das sich besonders auch im Wirken der Militärseelsorge zeigt. Er bedankte sich namens der Bischofskonferenz bei der anwesenden Generalität für die umfangreichen Unterstützungsleistungen, die das Bundesheer beim Mitteleuropäischen Katholikentag und beim letztjährigen Papstbesuch erbracht hat. Auch General Entacher hob in seiner Grußbotschaft die Bedeutung des seelsorgerischen Wirkens der Kirche im Rahmen der Militärseelsorge als wichtige Serviceleistung für die Soldaten, gerade in immer anspruchsvoller werdenden Aufgabenstellungen, hervor.
 
Ein umfangreiches Programm, das auch den Besuch des apostolischen Nuntius in Österreich, Erzbischof Edmond Farhat, beinhaltete, nahm die Bischöfe ganz in Anspruch und ließ nur wenig Zeit um die  eindrucksvolle Landschaft des Luftkurgebietes zu genießen.
 
Frühjahrsvollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz
3. bis 6. März 2008, Schloss Reichenau (Niederösterreich)
 
1. Siebzig Jahre nach 1938
Denk an die Tage der Vergangenheit, lerne aus den Jahren der Geschichte!
70 Jahre nach den dramatischen Ereignissen des März 1938 gedenken die österreichischen Bischöfe vor allem der vielen, die auf Grund dieser Ereignisse verfolgt, eingekerkert, verschleppt und ermordet wurden. Unzählige wurden in den folgenden Jahren in den Tod gerissen oder vertrieben. Die Bischöfe laden die heute Lebenden ein, in dieses Gedenken an die Opfer einzustimmen. Glaubende tun dies im Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes.
„Denk an die Tage der Vergangenheit, lerne aus den Jahren der Geschichte“, heißt es im Lied des Mose im Alten Testament (Dtn 32,7). Der Blick auf die Vergangenheit ist notwendig, auch wenn die Probleme von heute scheinbar ganz andere sind. Wie im Leben des Einzelnen ist auch im Leben der Völker das Vergangene wirksam, im Guten wie im Bösen.
Im März 1938 wurde Österreich als Staat von der Landkarte gelöscht. Ein Teil des Volkes jubelte, viele begrüßten den „Anschluss“ an Deutschland, weil sie Österreich für nicht lebensfähig hielten, ein Teil des Volkes weinte, viele waren orientierungslos. Die Jahre davor hatten nicht dazu beigetragen, den Sinn für das Gemeinsame zu stärken.
Von den Nachgeborenen wird heute oft die Frage gestellt, warum damals, im März 1938, und in den sieben düsteren Jahren danach, die Christen – auch ihre Hirten – nicht stärker der Macht des Hasses, der Unmenschlichkeit und der Diktatur entgegengetreten sind. Der Versuch einer Antwort muss die kirchliche und die geistig-gesellschaftliche Situation in den Blick nehmen. Die Historiker haben seither viel zum tieferen Verständnis dieser Situation und ihrer vielfältigen Ursachen beigetragen.
Alle, die damals als Bischöfe, Priester, Theologen in der Kirche Verantwortung trugen, standen – wie jeder einzelne Gläubige – in der Spannung zwischen zwei Weisungen aus dem Neuen Testament. Auf der einen Seite das Wort aus dem Römerbrief: „Jeder leiste den Trägern der staatlichen Gewalt den schuldigen Gehorsam“ (Röm 13,1), auf der anderen Seite das klare Petrus-Wort aus der Apostelgeschichte: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5,29).
Immer wieder wurde um die richtige Gewichtung dieser beiden Worte gerungen, wie auch das Martyrium des Seligen Franz Jägerstätter bezeugt; sie bleibt eine Herausforderung für jeden, der seinen Glauben ernst nimmt. Das Zweite Vatikanische Konzil hat die Bedeutung jenes Gesetzes hervorgehoben, das von Gott dem Herzen des Menschen eingeschrieben ist: „Im Inneren seines Gewissens entdeckt der Mensch ein Gesetz, das er sich nicht selbst gibt, sondern dem er gehorchen muss und dessen Stimme ihn immer zur Liebe und zum Tun des Guten und zur Unterlassung des Bösen anruft“ (Gaudium et Spes Nr. 16).
Diese „Stimme des Gewissens“ muss wohl in Österreich – wie in anderen Teilen Mitteleuropas – durch die geistige Entwicklung seit den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts bei vielen übertönt worden sein. Die absurde Ideologie des Nationalsozialismus kam nicht von ungefähr; sie baute auf einem verbreiteten Weltbild auf, das an die Stelle der Überzeugung von der gleichen Würde aller Menschen auf Grund ihrer Gottebenbildlichkeit rassistische, antisemitische, nationalistische und völkische Fantasien gesetzt hatte. In prophetischer Weise formulierte der österreichische Dichter Franz Grillparzer schon 1849: „Von Humanität durch Nationalität zur Bestialität.“ In Österreich gab es aber auch vor dem März 1938 viele warnende Stimmen – gerade aus dem Lager der Katholiken. Zu erinnern ist beispielsweise an Irene Harand, Dietrich von Hildebrand oder den Franziskanerpater Cyril Fischer. Sie entlarvten die NS-Ideologie als einen Kampf, der sich letztlich gegen Gott und auch gegen den Menschen richtete. Nach dem „Anschluss“ wurden diese Stimmen gewaltsam zum Schweigen gebracht.
Heute – 70 Jahre danach – erinnern die Bischöfe an das Wort von Papst Johannes Paul II. im Rahmen seiner großen Vergebungsbitte im Heiligen Jahr 2000. In seinem Aufruf zur „Reinigung des Gedächtnisses“ hatte Johannes Paul II. die Kirche eingeladen, dass sie „vor Gott hinkniet und Verzeihung für die vergangenen und gegenwärtigen Sünden ihrer Kinder erfleht“. Johannes Paul II. sprach damals von „der objektiven Verantwortung, die die Christen verbindet, da sie Glieder des Mystischen Leibes Christi sind, und die die Gläubigen von heute dazu drängt – im Licht einer genauen historischen und theologischen Kenntnis – zusammen mit der eigenen Schuld auch die [Schuld] der Christen von gestern anzuerkennen. Auch wenn wir keine persönliche Verantwortung haben ..., tragen wir doch die Last der Irrungen und der Schuld derer, die uns vorangegangen sind. Die Verfehlungen der Vergangenheit anzuerkennen, trägt auch dazu bei, unsere Gewissen angesichts der Herausforderungen der Gegenwart wieder zu wecken.“
Gleichzeitig gilt die Dankbarkeit jenen Söhnen und Töchtern der Kirche, die bis in den Tod dem Evangelium treu geblieben sind, unter ihnen die Selige Sr. Restituta Kafka, der Selige Pfarrer Otto Neururer, Provikar Carl Lampert, Pater Franz Reinisch und
Hans Karl Zessner-Spitzenberg. In Dankbarkeit ist festzustellen, dass es in Österreich seit mehr als 60 Jahren Freiheit, Demokratie, freie Meinungsäußerung und viel Wohlstand gibt. In dieser Situation sollte es leichter sein als vor 70 Jahren, die richtigen Entscheidungen im Blick auf das Gemeinwohl zu treffen.
Im Gedenken an jene, die damals den Mut hatten, gegen den Strom zu schwimmen, ermutigen die Bischöfe dazu, auch heute Bedrohungen der Menschenwürde entgegenzutreten.
 
2. Klimaschutz
Die Verantwortung für die Schöpfung zählt zu den selbstverständlichen Aufgaben der Christen. Der österreichische Alpenraum gehört zu jenen Regionen in Europa, die am stärksten vom Klimawandel betroffen sind. Die Temperaturerhöhung ist in den Alpen mehr als doppelt so stark wie im globalen Durchschnitt. Die Schäden durch Überschwemmungen, Stürme, Dürreperioden und Waldbrände vervielfachen sich.
Um diese Folgen des Klimawandels einzudämmen, müssen nach Auskunft der Wissenschaftler die Kohlendioxid-Emissionen bis 2050 um mindestens 50 Prozent gesenkt werden. Österreich ist verpflichtet, in diesem Zusammenhang einen entsprechenden Anteil zu leisten. Dies umso mehr, als auch in Österreich die Kohlendioxid-Emissionen seit 1990 kontinuierlich gestiegen sind.
Papst Benedikt XVI. erinnert immer wieder daran, dass im Blick auf den Klimaschutz ein „moralisches Erwachen“ notwendig ist. Gott hat den Menschen nicht bestellt, um die Schöpfung auszubeuten und zu gefährden, sondern um Hüter dieses kostbaren Gutes zu sein.
Für die österreichischen Bischöfe bedeutet dies auch eine Selbstverpflichtung für die katholische Kirche in Österreich, sich im eigenen Bereich für den Schutz der Umwelt, für Nachhaltigkeit und für einen Lebensstil einzusetzen, der der Verantwortung für die Schöpfung entspricht. Die Bischöfe danken jenen Christen, die hier eine Pionierrolle übernommen haben. Manches ist geschehen, noch viel mehr muss getan werden – von den einzelnen Christen, von den Pfarrgemeinden, von kirchlichen Bewegungen und katholischen Organisationen –, damit jenes „moralische Erwachen“ geschieht, von dem der Papst spric
 
3. Stammzellenforschung
Im Bereich der Stammzellenforschung hat sich durch den Nachweis pluripotenter Stammzellen, die direkt aus Zellen geborener Menschen gewonnen werden können (induzierte pluripotente Stammzellen/iPS), eine völlig neue Situation ergeben. Ein Rückgriff auf embryonale Stammzellen – zu deren Gewinnung menschliches Leben getötet werden muss – ist mit den Erfordernissen der Forschung nicht mehr begründbar. Daher fordern die österreichischen Bischöfe ein absolutes gesetzliches Verbot jeglicher „verbrauchenden Forschung“ mit menschlichen Embryonen. Die Tötung menschlicher Embryonen zur Gewinnung embryonaler Stammzellen ist mit der Menschenwürde und dem von der Staatengemeinschaft anerkannten und geschützten Menschenrecht auf Leben unvereinbar.
Das anzustrebende absolute gesetzliche Verbot jeglicher „verbrauchenden Embryonenforschung“ muss auch den Import menschlicher embryonaler Stammzellen einschließen. Die Verantwortlichen in Staat, Wissenschaft und Industrie sollten alles daran setzen, im Interesse der Patienten die heute schon erfolgreichen Therapien mit ethisch unproblematischen adulten Stammzellen weiter auszubauen sowie die Rolle der österreichischen Grundlagenforschung im Bereich der induzierten pluripotenten Stammzellen zu stärken.
Voneinander unabhängige internationale Forschergruppen sind zum Ergebnis gekommen, dass aus Hautzellen gewonnene induzierte pluripotente Stammzellen in ihren Eigenschaften mit embryonalen Stammzellen vergleichbar, ja sogar ihnen in der therapeutischen Anwendung überlegen sind. Die Reaktionen der wissenschaftlichen Fachwelt haben die herausragende Bedeutung dieser neuen Ergebnisse unterstrichen. Aber auch die Forschung mit pluripotenten menschlichen Stammzellen aus Nabelschnurblut und Fruchtwasser hat große Fortschritte gemacht. In allen diesen Bereichen ist die Gewinnung der Zellen ethisch unbedenklich; die Bischöfe freuen sich, dass österreichische Wissenschaftler wesentlichen Anteil am Fortschritt in diesen Forschungsbereichen haben.
 
4. Kinder sind kein Schadensfall
Neuerlich hat der Oberste Gerichtshof eine Entscheidung gefällt, die eine in der Gesellschaft ohnehin verbreitete Haltung stützt, das Lebensrecht von Menschen mit Behinderung in Frage zu stellen. Den Eltern eines behinderten Kindes, dessen Behinderung von einer Krankenhausärztin während der Schwangerschaft nicht erkannt worden war, wurde der Ersatz sämtlicher Lebensunterhaltskosten für das Kind zugesprochen. Auch wenn der sechsjährige Bub nicht so aufgeweckt und intelligent wäre, wie er es nach den Medienberichten offensichtlich ist, wäre er trotzdem kein „Schadensfall“.
Die Entscheidung ist folgenschwer. Denn Ärzte könnten in Zukunft noch mehr darauf drängen, dass beim geringsten Anzeichen der Möglichkeit einer Behinderung des ungeborenen Kindes eine Abtreibung erfolgt, um „Schadenersatzzahlungen“ vorzubeugen. Dadurch werden „Angstdiagnosen“ gegen ungeborene Kinder gefördert und die Eltern weiteren Verunsicherungen ausgesetzt.
Die österreichischen Bischöfe sind über diese Entwicklung zutiefst besorgt und appellieren an den Gesetzgeber, umgehend Bestimmungen umzusetzen, die das Lebensrecht von Menschen mit Behinderung sicherstellen und Schadenersatzzahlungen aus der Tatsache der Geburt eines Menschen verunmöglichen.
Die einmalige Würde und das Lebensrecht jedes Menschen scheint vielen nicht mehr ganz bewusst zu sein, was in unserer Gesellschaft zu einer sehr großen Bedrohung werden kann.
 
5. Neubesetzung der Kommissionen, Referate und Kontakte
Bei der Vollversammlung der Bischofskonferenz wurden die Zuständigkeiten für bestimmte Fachgebiete erneuert bzw. wie folgt neu festgelegt:
KOMMISSIONEN:
Katechetische Kommission: Weihbischof Franz SCHARL (Nachbesetzung von Erzbischof Alois KOTHGASSER)
REFERATE:
Allgemeine Pastoral: Diözesanbischof Alois SCHWARZ (inkl. „Wallfahrtsseelsorge“ und „Kirchenaustritt“)
Ausländerseelsorge: Weihbischof Franz SCHARL
Erwachsenenbildung: Diözesanbischof Manfred SCHEUER
Kath. Bibelwerk und Theol. Fernkurs: Weihbischof Anton LEICHTFRIED
Katholische Krankenanstalten: Diözesanbischof Klaus KÜNG
Laientheologen: Erzbischof Alois KOTHGASSER
Ökumene: Kardinal Christoph SCHÖNBORN und Diözesanbischof Manfred SCHEUER
Umweltfragen: Diözesanbischof Alois SCHWARZ
Weltreligionen: Erzbischof Alois KOTHGASSER
KONTAKTE:
Kirche und Sport: Weihbischof Franz LACKNER
Seminar für kirchliche Berufe: Weihbischof Anton LEICHTFRIED