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Im Rahmen der Reihe 1914-Frieden-2014 des Instituts für Religion und Frieden, des Friede-Instituts für Dialog, der Journalists and Writers Foundation und des Forums für Weltreligionen sprach Univ.-Prof. Dr. Hans Köchler am 21. Mai 2014 an der Landesverteidigungsakademie in Wien über „Krieg im 21. Jahrhundert“. Köchler ist Professor für Philosophie an der Universität Innsbruck und Präsident der International Progress Organisation (I.P.O.), einer NGO mit UN-Beraterstatus. 2000 wurde er von UN-Generalsekretär Kofi Annan zum Internationalen Beobachter beim Lockerby-Prozess ernannt.

Ein Bericht von Christian Wagnsonner   

In seiner Begrüßung erinnerte der Kommandant der Landesverteidigungsakademie, Generalleutnant Erich Csitkovits, an die Schlacht bei Aspern vor genau 205 Jahren. Vieles habe sich seither verändert, mit politischen, sozialen und kulturellen Umwälzung gehe auch eine sich wandelnde Art der Kriegsführung einher. Csitkovits verwies dabei insbesondere auf den war on terrorism, die Problematik gescheiterter Staaten (failed states) sowie cyber war und cyber security.

Dr. Paul Georg Ertl vom Institut für Human- und Sozialwissenschaften stellte in seiner Einleitung drei Dimensionen des Krieges heraus: Mythos (Erzählung), Gewalt und Hodos (Weg) als konkrete Praxis zwischen Mythos und Gewalt. Die Rede vom Krieg sei heute vielschichtiger und diffuser geworden, die große Erzählung, der große Mythos wurde durch viele kleine Mythen ersetzt. Auch die Rede vom Frieden hat sich gewandelt. Friede ist heute mehr als Nicht-Krieg.
Normative Ansprüche sind mit ihm untrennbar verbunden: Sicherung des Lebens, der Freiheit der Menschen und seiner politisch-gesellschaftlichen Ordnung.

Die Spezies Mensch habe sich aus Sicht von Univ.Prof. Hans Köchler in den letzten 100 Jahren im Grunde nicht geändert. Die Friedensliebe ist leider nicht größer geworden. Geändert haben sich lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Legitimationsstrategien militärischer Gewalt, nicht aber die moralische Qualität der Gewaltanwendung. Vor dem 1. Weltkrieg hatte der staatliche Souverän das Recht, einen Krieg zu beginnen, sofern er ihn formaliter korrekt erklärte. Heute ist gemäß der Charta der Vereinten Nationen nur mehr ein Verteidigungskrieg erlaubt. Allerdings darf der UN-Sicherheitsrat unter bestimmten Umständen kollektive militärische Maßnahmen beschließen, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen. Allgemeine Zustimmung in der internationalen Gemeinschaft findet heute zudem das humanitäre Einschreiten zum Schutz des Lebens, wenn der Staat seiner Verantwortung, die Bürger vor schweren Menschenrechtsverletzungen zu schützen (responsibility to protect), nicht nachkommen kann oder will. Ein moralisches Dilemma in diesem Zusammenhang sei, dass das Leben durch Maßnahmen geschützt werden soll, die auch die Zerstörung von Leben implizieren. Heute werde militärische Gewalt meist mit dem Hinweis legitimiert, dass es gar nicht mehr anders gehe, dass man dazu also moralisch gezwungen sei, um einen Aggressor zurückzuschlagen oder Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern. Dabei sei allerdings nicht immer klar, ob die eigentlichen Motive wirklich so moralisch sind. Die Durchsetzung nationaler Interessen spiele bei der Legitimation militärischer Gewalt kaum mehr eine Rolle. Die USA argumentieren in jüngster Zeit allerdings wieder verstärkt damit.


Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Entwicklung des humanitären Völkerrechts vorangetrieben (Genfer Konventionen und Zusatzprotokolle). In den letzten Jahren kam es sogar zur Ausformulierung eines internationalen Strafrechts, das der Friedenssicherung durch Prävention und Abschreckung dienen solle.
Im letzten halben Jahrhundert habe die Glaubwürdigkeit der Friedensbeteuerungen vieler Staaten massiv gelitten. Das betrifft vor allem die nukleare Bewaffnung. Jeder Staat, der nukleare Waffen besitzt, ist in der Lage, alle anderen Staaten zu erpressen. Es ist deshalb nicht leicht, den Nichtnukle-arstaaten klar zu machen, dass das Ungleichgewicht in ihrem Sicherheitsinteresse liegt und sie einen Vertrag einhalten sollen, der manchen Staaten den Besitz nuklearer Waffen erlaubt, ihn allen anderen aber verbietet.
Das ultramoderne Gesicht des Krieges ist nach Köchler durch folgende aktuelle Entwicklungen gekennzeichnet:
- Cyberwar, den Rumsfeld als 5. Einsatzbereich des Militärs (neben Land, Wasser, Luft und Weltraum) bezeichnete und in dem sich die USA nach einer Direktive des Präsidenten aus dem Jahr 2012 auch einen Erstschlag vorbehalte. Durch das Internet haben sich auch den Geheimdiensten bei entsprechender Ausstattung ungeahnte Möglichkeiten eröffnet.
- Asymmetric Warfare: Der Unterschied der militärischen Kräfteverhältnisse werde immer größer. Wer nicht über Spitzentechnologie verfüge, sei bei einem Schlagabtausch chancenlos.
- Zunehmende Abstraktheit der Gewaltanwendung durch neue Technologien: Durch die Videospielmentalität könnte die Tötungshemmung immer mehr herabgesetzt werden. Andererseits verkraften viele Operatoren unbemannter Flugzeuge die Situation eines Kampfes psychisch nur sehr schwer, wenn sie selbst fernab des Kampfgebiets keinerlei Risiko ausgesetzt sind. Manchen Völkerrechtlern in den USA erscheint die Drohnenkriegsführung als ideales Mittel der Kriegsführung, in Wirklichkeit sei sie aber eine Art „technologisch induzierte Feigheit“.
Präzisionswaffen seien zudem ziemlich nutzlos, wenn die Zielaufklärung mangelhaft ist.
- Auslagerung militärischer Kernaufgaben an Söldnerfirmen.
- Die Rede vom „collateral damage“ kaschiere die moralische Fragwürdigkeit der Tötung Unschuldiger. Wer sei für die Kosten-Nutzen-Abwägung zuständig, wie viele Unbeteiligte dürfe man etwa töten, wenn man einen Taliban aufs Korn nehme.
- Gezielte Tötungen (targeted killings) außerhalb militärischer Auseinandersetzungen seien völkerrechtlich und moralisch sehr problematisch. Dabei dürfe eine gesuchte Person überall, auch in ihrem zivilen Umfeld und auch außerhalb des eigenen Staatsgebiets getötet werden. Ankläger, Richter und Exekutor fallen oft in einer Institution zusammen. Der „Global War on Terrorism“ sei als eine Art ewiger Krieg konzipiert, bei dem der Gegner dämonisiert, die ganze Welt zum Kriegsgebiet und der Krieg zum Dauerzustand erklärt wird.
- Die Praxis umfassender Wirtschaftssanktionen sei aus ethischer Sicht sehr problematisch, weil auch auf diesem Weg der Tod vieler Menschen verursacht werden könne. Heute gebe es in den Vereinten Nationen einen Konsens darüber, dass vor der Verhängung von Wirtschaftssanktionen geprüft werden muss, ob sie menschenrechtskonform seien.
- Embedded Journalism als Möglichkeit der Kontrolle der Presse durch militärische Stellen: Nach den Erfahrungen des Vietnamkriegs sei man zur Schlussfolgerung gekommen, dass Journalisten nur dann eine Zulassung bekommen sollten, wenn sie die Einbettung in die Streitkräfte akzeptieren.
- Präventivdoktrin: In rechtsstaatlichen Systemen sei Prävention durch Abschreckung und Schutz der Bevölkerung heute einzige Legitimation für Strafmaßnahmen. Das gelte auch für die Gewaltanwendung im internationalen Kontext, wo man versuche, nicht in erster Linie auf Bedrohungen zu reagieren, sondern – sofern man dazu die Möglichkeit hat – eine militärtechnologische Überlegenheit aufzubauen, die potentielle Angreifer von vornherein abschreckt.
Abschließend hielt Köchler fest, dass Krieg heute zwar als Aggressionskrieg verboten, aber nicht generell geächtet sei. Mächtige Staaten können, wenn sie Krieg führen wollen, nicht effektiv in die Schranken gewiesen werden. Die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats haben nicht nur ein Vetorecht, sondern unterstehen auch nicht der Stimmenthaltungspflicht, wenn sie selbst in einen Konflikt involviert sind. Neue Gefahren seien heute, dass die Grenzen zwischen Militär und zivilem Bereich verschwimmen, dass die Hemmung, Gewalt anzuwenden, sinke und die Tendenz bestehe, Todesfolgen von aktuellen militärischen Interventionen auszublenden. Solange der Machtwettbewerb aufrecht bleibe, so lange werde es Krieg geben. Heute seien die Folgen angesichts der Globalisierung allerdings ungleich schwerwiegender als früher. Das Völkerrecht könne in seiner jetzigen Form nur die Schwachen weiter zähmen, die Mächtigen aber nicht in die Schranken weisen. Ohne globalen Bewusstseinswandel werde sich daran wenig ändern.