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Lockdown: Keine öffentlichen Gottesdienste nach Weihnachtsfeiertagen

 Neue Übereinkunft des Kultusministeriums mit allen 16 Kirchen und Religionsgesellschaften zur Eindämmung des Coronavirus gilt vom 28. Dezember bis 17. Jänner - Ausnahmeregelung für orthodoxes Weihnachtsfest Neue Übereinkunft des Kultusministeriums mit allen 16 Kirchen und Religionsgesellschaften zur Eindämmung des Coronavirus gilt vom 28. Dezember bis 17. Jänner - Ausnahmeregelung für orthodoxes Weihnachtsfest Foto: Kathpress/Pernsteiner
 
Vom 28. Dezember bis 17. Jänner werden keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden. Darauf haben sich die 16 Kirchen und Religionsgesellschaften mit dem Kultusministerium am Montag geeinigt. Anlass dafür sind die neuen Verschärfungen zur Eindämmung des Coronavirus. Somit können öffentliche Gottesdienste wie geplant an den Weihnachtsfeiertagen bis einschließlich Sonntag, 27. Dezember, unter Einhaltung der bisherigen Schutzmaßnahmen stattfinden. Ab dem 28. Dezember werden die Gotteshäuser den Gläubigen weiterhin etwa für persönliche Gebete offenstehen. Eine Ausnahme wird für jene Gläubigen gelten, die am 6. und 7. Jänner das orthodoxe Weihnachtsfest nach dem Julianischen Kalender feiern. Sie werden unter strengsten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen öffentliche Gottesdienste feiern können.

Diese Übereinkunft wurde am Montag gemeinsam von der zuständigen Kultusministerin Susanne Raab und Vertretern der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften getroffen. Die Regelung entspricht inhaltlich jener Vereinbarung, die bereits vom 16. November bis 6. Dezember gegolten hat.

"Auch wenn uns der Kampf gegen die Corona-Pandemie schon seit so langer Zeit begleitet und uns bereits viel abverlangt hat, werden die nächsten Monate wieder besonders herausfordernd. Unser oberstes Ziel muss es jetzt sein, die Infektionszahlen zu senken und die Krankenhäuser und Intensivstationen zu entlasten", erklärte dazu Kultusministerin Raab. Gleichzeitig dankte die Ministerin allen Kirchen und Religionsgesellschaften, dass nach der Ausnahmeregelung für die Weihnachtsfeiertage vorerst ab 28. Dezember keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden. "Mit dieser Vereinbarung leisten die Kirchen und Religionsgemeinschaften einen wichtigen Beitrag, damit wir unser Ziel, die Ansteckungszahlen deutlich zu reduzieren, auch erreichen können", so Raab.