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Ein Projekt der ORF-Hauptabteilung "Religion und Ethik multimedial" in Kooperation mit Uni Wien. Mehr als drei Dutzend Beiträge in TV, Radio und auf ORF.at gehen der Frage nach, "was im Leben zählt" und "was in Krisen trägt"

Der ORF setzt in den kommenden Wochen einen Programmschwerpunkt zur Frage "Was glaubt Österreich?". In dem Projekt, das die ORF-Hauptabteilung "Religion und Ethik multimedial" in Kooperation mit der Uni Wien durchführt, "wollen wir wissen, was Menschen in Österreich glauben, was ihnen Halt im Leben gibt, worin sie Sinn finden, wie sie in einer pluralen Gesellschaft gut zusammenleben möchten", kündigte Abteilungsleiterin Barbara Krenn am Donnerstag gegenüber Kathpress an. Mehr als drei Dutzend Beiträge in TV, Radio und auf ORF.at sind zwischen 27. Mai und 17. Juni geplant. Das multimediale Projekt soll sich in mehreren Etappen über das ganze nächste Jahr erstrecken und Raum schaffen "für die 'großen Fragen' im Leben, für die sonst wenig Raum bleibt", so die ORF-Ankündigung.

Der Fokus gilt dabei der Österreich prägenden Vielfalt an Glaubens- und Lebenswelten - besonders den 16 in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften -, die sich parallel zur Gesamtgesellschaft verändern. Krenn berichtete von einem neu entwickelten TV-Sendeformat, in dem die ORF-Mitarbeitenden mit "neuen und alten" Österreicherinnen und Österreichern in allen Bundesländern und Altersgruppen über Sinn-Fragen - wie den Umgang mit Schuld, Tod und Sterben, über Freiheit, Hoffnung, Glück, Liebe, Gemeinschaft und Gerechtigkeit - sprechen. Dies werde wissenschaftlich begleitet und soll die Grundlage für eine Mitte 2024 vorliegende repräsentative Studie über Wert- und Glaubensvorstellungen der Bevölkerung angesichts Herausforderungen wie Digitalisierung, Säkularisierung und Pluralisierung sein, so Krenn.

ORF-Generaldirektor Roland Weißmann betonte zum Projekt, als allen Bürgerinnen und Bürgern Österreichs verpflichtetes Medienunternehmen wolle der ORF Diversität wahrnehmen und hochhalten - "auch was die Glaubens- und Wertvorstellungen der Österreicherinnen und Österreicher betrifft". Diese Vielfalt solle in den Audio-, Fernseh- und Onlineangeboten vorgestellt und miteinander in Diskussion gebracht werden. "Auch so wollen wir einen Beitrag zur Überwindung gesellschaftlicher Spaltungen leisten", sagte Weißmann weiter.

Beginn am Pfingstwochenende

Die erste Etappe von "Was glaubt Österreich?" startet am Samstag, 27. Mai mit der gleichnamigen TV-Serie, die bis zum 17. Juni an allen Samstagen im Rahmen der Sendung "Religionen der Welt" (16.55 Uhr, ORF2) und an allen Sonn- und Feiertagen im Rahmen der Sendung "Was ich glaube" (16.55 Uhr, ORF2) ausgestrahlt wird.

Am Sonntag, 28. Mai, startet das neue 16-teilige Radio-Format "Was glaubt Österreich?" im Rahmen der Ö1-Sendung "Lebenskunst" (sonn- und feiertags, 7.05 Uhr, Ö1). Es begleitet jüngere Menschen an Orte und zu Gemeinschaften, die für sie wichtig sind und wo sie Halt erfahren. "Was glaubt Österreich" wird ab dem 28. Mai zudem auch als Podcast (https://sound.ORF.at) verfügbar sein.

Mit "Liebe, Glück und Gott - So glaubt Österreich" und "So sind wir - Die Träume der Jungen" setzt die TV-Religionsreihe "kreuz und quer" am Dienstag, 30. Mai, ab 22.35 Uhr in ORF2 und mit "Feiern wie die Götter - So feiert Österreich", am 6. Juni ab 22.35 Uhr in ORF2 einen ersten Programmakzent.

Online sind religion.ORF.at und topos.ORF.at involviert: am Pfingstsonntag, 28. Mai, mit "Was tut ein Mensch, der glaubt" über das Verhältnis von Glaube und Wissen und über die Veränderungen der Glaubenslandschaft in Österreich im Zuge der Corona-Pandemie.

Alle Informationen zu "Was glaubt Österreich?" und alle Beiträge zum Projekt zum Nachhören, Nachschauen und Nachlesen sind auf https://religion.orf.at/wasglaubtoesterreich zu finden.

Quelle: kathpress.at

Im Mittelpunkt steht der "Heilige Geist" und der Auftrag, die an Christus Glaubenden zu sammeln

Pfingsten - eines der ältesten und wichtigsten Feste des Christentums

50 Tage nach Ostern, dem Fest der Auferstehung Jesu, begeht die Kirche das Pfingstfest. Es ist eines der ältesten und wichtigsten Feste des Christentums. Im Mittelpunkt steht die Sendung des Heiligen Geistes auf die Jünger Jesu und der Auftrag, die Frohe Botschaft des Evangeliums zu verkünden und in die Welt zu tragen. Im Sinne eines "Geburtstags" der Kirche wird zu Pfingsten daher auch die Initialzündung zur Gründung der Kirche als Gemeinschaft aller an Christus Glaubenden gefeiert. Eng verbunden mit dem Pfingstfest ist das Sakrament der Firmung. Der Pfingstsonntag fällt in diesem Jahr auf den 28. Mai.

Die Wurzeln des Pfingstfestes

Die Wurzeln des Pfingstfestes reichen bis in die Traditionen des Judentums zurück. Dort wurde es zunächst als eines der drei Hauptfeste des Jahres - das "Fest der ungesäuerten Brote", das "Fest der Ernte" und das "Fest der Lese" - begangen, wie das Buch Exodus (Ex 23,14-17) berichtet: Zunächst als Fest der Darbringung der Erstlingsfrüchte im Tempel gefeiert, trat immer stärker die Erinnerung an das Exodusgeschehen, den Auszug aus Ägypten, in den Vordergrund. Die zeitliche Verortung genau 50 Tage nach dem Passah-Fest geht auf eine späte Entwicklung, vermutlich aus dem 1. Jahrhundert v. Chr., zurück. Darauf bezieht sich auch der Name des Festes: "Pfingsten" kommt vom griechischen Wort "pentekoste" (der fünfzigste).

Was erzählt die Apostelgeschichte über das Pfingstereignis

Die christlichen Wurzeln des Festes liegen in der Apostelgeschichte, wo erzählt wird, dass der Geist Gottes auf die nach dem Tod Jesu zum Wochenfest nach Jerusalem zurückgekehrten Jünger herabkam: „Da kam plötzlich vom Himmel her ein Brausen, wie wenn ein heftiger Sturm daherfährt, und erfüllte das ganze Haus, in dem sie waren. Und es erschienen ihnen Zungen wie von Feuer, die sich verteilten; auf jeden von ihnen ließ sich eine nieder.” (Apg 2,2-3)

Der Geist befähigte die Jünger, wie es in Apg 2,4 heißt, „in fremden Sprachen zu reden, wie es der Geist ihnen eingab.” Die Erzählelemente, die der Autor der Apostelgeschichte, Lukas, verwendet, verweisen unmittelbar auf die alttestamentlichen Ereignisse am Sinai. Dadurch wird die enge Verbindung zu den jüdischen Wurzeln deutlich, wie auch durch den Konnex zwischen dem pfingstlichen Sprachwunder und der Sprachverwirrung beim Turmbau zu Babel im Alten Testament (Gen 11,1-9).

Die Darstellung des Pfingstwunders

Dargestellt wird das Pfingstwunder der Sendung des Heiligen Geistes zumeist in Form einer Taube, die auf die Menschen herabkommt. In ländlichen Gebieten wird das Pfingstfest zugleich auch als Frühlingsfest begangen, bei dem Häuser geweißt und Birkenzweige an Türen und Fenstern angebracht werden.

Pfingstmontag - das Fest "Maria, Mutter der Kirche"

Der Pfingstmontag wird in der katholischen Kirche seit 2018 als Fest "Maria, Mutter der Kirche" begangen. Der von Papst Franziskus ausgerufene Marienfeiertag ist ein nicht verpflichtend zu begehender Gedenktag. Hintergrund des Festes ist, dass die Gottesmutter Maria schon in der frühen Kirche als Muttergestalt für die Gemeinschaft der Gläubigen, die Kirche, beschrieben worden ist. Sie war laut den biblischen Berichten auch beim Pfingstereignis in Jerusalem dabei.

 

Quelle: kathpress.at

Militärbischof Werner Freistetter, der auch heimischer Weltkirche-Bischof ist, ruft im Vorfeld der internationalen Verhandlungen zur Biodiversität (COP-15) und zum Klimaschutz (COP-26) zu Änderung des eigenen Lebensstils und konkreten politischen Entscheidungen auf.

Wir alle sind gefordert
Bischof Werner Freistetter hat zum engagierten politischen wie persönlichen Einsatz für den Erhalt der Biodiversität und die Einbremsung des Klimawandels aufgerufen. "Wir sind alle gefordert, und ganz besonders die Menschen in politischer und gesellschaftlicher Verantwortung, Lösungen zu finden, um der fortschreitenden Zerstörung unseres Planeten entgegenzuwirken", so Freistetter in einer Aussendung vom Sonntag, zum ersten Jahrestag der Veröffentlichung der Papst-Enzyklika "Fratelli tutti". Freistetter ist in der Österreichischen Bischofskonferenz für den Themenbereich Mission und Entwicklung zuständig. Dazu zählt auch die Koordinierungsstelle der Bischofskonferenz (KOO), die sich ganz diesen Umweltthemen wie auch dem weltweiten Einsatz gegen Armut und für Gerechtigkeit verschrieben hat.

Schritte setzen für eine sozial und ökologisch gerechtere Zukunft unseres Planeten
In den kommenden Monaten würden auf internationaler Ebene wesentliche Schritte gesetzt, "die für eine sozial und ökologisch gerechtere Zukunft unseres Planeten und aller Menschen, auch der kommenden Generationen, von wesentlicher Bedeutung sein werden", so der Bischof. Er verwies auf die anstehenden internationalen Verhandlungen zur Biodiversität (COP-15) im Oktober 2021 (online) und April 2022 (Kunming) sowie zum Klimaschutz (COP-26) im November 2021 in Glasgow. Zum einen sollen konkrete Maßnahmen beschlossen werden, um den gravierenden und bedrohlichen Verlust der Biodiversität aufzuhalten und schließlich umzukehren. Zum anderen gelte es, die in Paris im Winter 2015 beschlossenen Ziele zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und eines Anstiegs der Erwärmung um max. 1,5 Grad bis 2100 auch konkret zu bewerkstelligen.

Es gilt, als gesamte Gesellschaft den Weg der Veränderung zu beschreiten
Freistetter: "Es liegt in unser aller Verantwortung, eine zukunftsfähige Vision anzustoßen, um somit das globale Gemeinwohl zu sichern, das Wirtschaften neu auszurichten und den Zeitpunkt zu nutzen, als gesamte Gesellschaft den Weg der Veränderung zu beschreiten." Eine öko-soziale Transformation werde alle fordern und könne nur dann gelingen, "wenn sie nicht nur mit einer Änderung des Lebensstils, sondern auch durch ambitionierte nationale und globale Vorhaben vorangetrieben wird". Dazu brauche es eine politische Arbeit und Kommunikation, "die den Zusammenhalt und das friedliche Miteinander stärkt".

Wie Freistetter weiter ausführte, gedenke man 2021 auch des 130. Jahrestages der Veröffentlichung der Enzyklika Rerum novarum von Papst Leo XIII. Diese gilt als Beginn der katholischen Soziallehre, die mit der vor einem Jahr am 3. Oktober 2020 veröffentlichten Enzyklika "Fratelli tutti" von Papst Franziskus ihren aktuellsten Beitrag erhalten hat. In dieser jüngsten Enzyklika betone Papst Franziskus die Bedeutung der Ausrichtung des politischen Tuns auf ein weltweites Gemeinwohl. Schon vor sechs Jahren hatte er in "Laudato Si" zur radikalen ökologischen Umkehr aufgerufen, auf persönlicher wie auf gesellschaftlicher Ebene.

Ein neuer Fortschritt:einer, "der ...gesünder, menschlicher, sozialer und ganzheitlicher ist."
Der Bischof zitierte zudem aus einem Brief des Papstes vom 27. Mai 2021 zum Auftakt der UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen. Gerichtet an UNEP-Exekutivdirektorin Inger Andersen und an den Generaldirektor der FAO, Qu Dongyu, mahnt der Papst zum dringlichen Handeln und zeigt zugleich eine positive Perspektive auf: "Wir haben die nötige Freiheit, die Technologie zu begrenzen und zu lenken; wir können sie in den Dienst einer anderen Art von Fortschritt stellen, einer, die gesünder, menschlicher, sozialer und ganzheitlicher ist", schreibt der Papst. Die Wiederherstellung der Natur, die die Menschen beschädigt haben, bedeute in erster Linie, "dass wir uns selbst wiederherstellen", so Franziskus. Bischof Freistetter machte sich den Appell des Papstes zu eigen: "Lasst uns mitfühlend, kreativ und mutig sein. Mögen wir unseren angemessenen Platz als 'Wiederherstellungsgeneration' einnehmen."

Quelle: kathpress vom 03 10 2021

Ab Donnerstag, 1. Juli, kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu weiteren Erleichterungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Die Regelungen dafür hat die Bischofskonferenz am Mittwoch veröffentlicht. Galt zuletzt noch ein Mindestabstand von einem Meter, so entfällt dieser jetzt gänzlich. Statt der FFP2-Maske ist künftig ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) in geschlossenen Kirchenräumen verpflichtend. Grund dafür ist, dass bei Gottesdiensten die "3G-Regel" grundsätzlich nicht gilt, es sei denn, sie wird vorab bei "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung eigens vereinbart. Beim Gemeindegesang gibt es keine Einschränkungen mehr. Die neue Rahmenordnung gilt österreichweit für den Bereich der Katholischen Kirche.

Anlass für die neuen Regelungen sind weitgehende Lockerungen, die ab Juli in Österreich gelten und dazu geführt haben, dass die zuletzt zwischen dem Kultusministerium und den Kirchen sowie Religionsgesellschaften getroffene Corona-Vereinbarung mit 30. Juni ausläuft. Im Gegenzug haben sich die Kirchen und Religionen bereit erklärt, dass sie "weiterhin im eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen treffen".

Die neue Rahmenordnung reagiere auf die "derzeit günstigen epidemiologischen Bedingungen", so die Bischöfe, wo zum grundsätzlichen Verzicht auf die "3G-Regel" erklärt wird: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (geimpft, getestet, genesen) möglich." Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."

Ab Juli dürfen die Weihwasserbecken in den Kirchen wieder gefüllt werden. Weiterhin muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden und ein Willkommensdienst soll Besucher empfangen und auf die Regeln hinweisen. Bei "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" - also Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.

Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Die Rahmenordnung gilt nur für Gottesdienste. Für andere kirchliche Veranstaltungen wie Gruppentreffen, das Pfarrcafé oder die Chorprobe "gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp", wird festgehalten.

MNS-Pflicht und Hygieneregeln

Im Detail hält die neue Rahmenordnung fest, dass bei der Feier öffentlicher Gottesdienste ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist, wobei Kinder bis zum 6. Lebensjahr davon ausgenommen sind. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht.

"Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen des MNS während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation ausreichende Sicherheitsabstände und die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten", lautet eine weitere Ausnahme. Da ein häufiges An- und Ablegen des MNS problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel vom Einzug bis zur Kommunion keine Maske tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist mit MNS "möglich und wünschenswert".

Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass beim Kircheneingang gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen sind. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden. "Wenn die Weihwasserbecken gefüllt werden, muss das Wasser häufig (zumindest 2x pro Woche) gewechselt und das Becken jedes Mal gründlich gereinigt werden", wird festgehalten.

"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.

Wer einen liturgischen Dienst wahrnimmt, hat vor dem Gottesdienst die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Die bisherige Regelung, wonach bei einem direkten Handkontakt die liturgische Handlung zu unterbrechen ist, entfällt ersatzlos.

"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.

Gemeinde- und Chorgesang

Weil gemeinsames Singen und Sprechen wesentliche Bestandteile der Liturgischen Feier sind, unterliegt der Gemeindegesang ab Juli keiner Einschränkung mehr. Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen gilt freilich dabei die Maskenpflicht.

Chorgesang im Gottesdienst sowie Chorproben sind möglich, wenn der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht wird. Demnach ist bei der Chorleitung zu belegen, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Neu ist, dass unter diesen Voraussetzungen der Mindestabstand und die Maskenpflicht gänzlich entfallen. Weiters wird festgehalten, dass die "Empfehlungen des Chorverband Österreich", gelten, die unter https://chorverband.at abrufbar sind. Diese Regelungen gelten auch für Kinder- und Jugendchöre sowie für Vokal/Instrumentalensembles.

Messe und Kommunionempfang

Detaillierte Regel gibt es weiterhin zur Messfeier und zum Kommunionempfang: Während der Messe müssen die Hostien bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum den MNS anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird wie bisher festgehalten.

Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen nur mehr "ein ausreichender Abstand" einzuhalten. Wie schon seit 19. Mai, so werden jetzt die Worte "Der Leib Christi - Amen" beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen ausreichend weit zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen", wobei dabei die Maske angehoben wird. Zur Mundkommunion gilt wie zuletzt: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".

Sakramente und "3G-Nachweis"

Konnten Taufen und Trauungen lange nur "im kleinsten Kreis" stattfinden, so gelten für sie seit 19. Mai - genauso wie für Erstkommunionen und Firmungen - die allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste. Zusätzlich ist bei diesen "Feiern aus einmaligem Anlass" ein Präventionskonzept verpflichtend. Bei diesen besonderen Feierformen kann die Verpflichtung zum Tragen eines MNS entfallen, wenn stattdessen ein "3G-Nachweis" von allen erbracht wird. Die Initiative dafür muss von der feiernden Gemeinschaft ausgehen, wobei dann vom Vorsteher der Feier im Vorfeld die Entscheidung zu treffen ist. Gleichzeitig muss eine geeignete Vorgehensweise zur Kontrolle des Nachweises vereinbart sein und deren Einhaltung sichergestellt werden.

Details betreffen beispielsweise das Taufwasser, das für jede Tauffeier eigens bereitet und gesegnet wird. Der Taufspender muss beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung einen MNS tragen. Bei der Trauung ist geregelt, dass jetzt wieder ein Spalier der Gäste ohne Einhaltung gesonderter Regeln gebildet werden kann. Bei der Erstkommunion dürfen die Kinder wie schon zuletzt zum Empfang der Hostie den Mund-Nasen-Schutz ablegen. Bei der Firmung legt der Firmspender den MNS an, desinfiziert seine Hände und signiert die Stirn des Firmlings mit Chrisam. Das Auflegen der Hand auf das Haupt des Firmlings entfällt genauso wie der Händedruck als Friedenszeichen. Zwischen Firmspender, Firmling und Paten müssen keine besonderen Abstände mehr eingehalten werden.

Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem jetzt nur mehr "ausreichende Abstände" gewahrt werden müssen. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein; "andernfalls ist das Tragen eines MNS notwendig".

Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.

Bei Begräbnissen gelten für die Totenwache, das Requiem oder die Wort-Gottes-Feier in der Kirche weiterhin die bisherigen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst. "Am Friedhof und in Aufbahrungshallen gelten die staatlichen Vorgaben", heißt in der Rahmenordnung. War diese staatlicherseits lange auf 50 Personen limitiert, so ist diese Obergrenze bereits seit 19. Mai aufgehoben.

Präventionskonzept

Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen sind besondere Gottesdienstformen sowohl hinsichtlich der Liturgie als auch der Gottesdienstbesucher. Deshalb sind bei derartigen "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" spezielle Covid-Sicherheitsmaßnahmen wie die Erarbeitung eines Präventionskonzeptes und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Das wird in der neuen Rahmenordnung der Bischofskonferenz erneut festgehalten, zu der ergänzend auch ein "Präventionskonzept" für Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung am Mittwoch veröffentlicht wurde. Es enthält "Allgemeine Hygienemaßnahmen", Regelungen zur "Steuerung der Menschenströme", für ein "Kontaktpersonenmanagement", die Nutzung sanitärer Einrichtungen sowie Verhaltensregeln beim Auftreten einer Infektion.

Wird eine größere Anzahl von Personen erwartet, dann werden Markierungen und sichtbare Hinweise empfohlen. Aber auch Einbahnregelungen beim Betreten und Verlassen der Kirche sollen vorgenommen werden. Ein Willkommens- bzw. Ordnerdienst am Eingang soll Hinweise zum Einhalten der nötigen Maßnahmen geben.

Kontaktpersonenmanagement

Notwendig ist ein Kontaktpersonenmanagement, also das Erfassen der anwesenden Feiergemeinde, um für den Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer beim Gottesdienst anwesend war. Dazu sollen Kontaktdatenblättern ausgefüllt werden. Die darauf vermerkten Daten der teilnehmenden Personen (Name und Telefonnummer) sind für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Empfohlen wird auch das Erstellen von Fotos der Feiergemeinde zum Zweck der Dokumentation und Zuordnung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten bzw. Fotos unverzüglich zu löschen.

Wie auch immer die Datenerfassung konkret gehandhabt wird, es muss sichergestellt sein, dass im Nachhinein festgestellt werden kann, wer sich wo in der Kirche aufgehalten hat, um die Personen im Infektionsfall benachrichtigen zu können.

Die Kirche setzt bei den empfohlenen Maßnahmen stark auf die Kooperation der Gottesdienstbesucher. So sollen die Familien der Täuflinge bereits im Vorfeld eine Liste der Mitfeiernden (mit zumindest Name und Telefonnummer) erstellen, die dann bei der Feier selbst mit den tatsächlich Anwesenden abgeglichen werden und am Ende der Taufe dem Vorsteher der Tauffeier übergeben werden. Selbiges Prozedere sollen im Wesentlichen auch im Rahmen einer Erstkommunion angewendet werden. Und auch die Firmlinge sollen eine solche Liste der mitfeiernden Angehörigen bereitstellen; Brautpaare eine solche der geladenen Gäste.

Präventionsbeauftragter

Sollte es während oder nach der Feier zu einem Verdachtsfall kommen, "müssen die Betroffenen umgehend abklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt", heißt es in der kirchlichen Handreichung weiter. Im Falle einer Infektion sei neben der zuständigen Gesundheitsbehörde jedenfalls umgehend auch die Pfarre zu informieren. Und: "Die Pfarre steht der Behörde für Auskünfte gegenüber der zuständigen Behörde zur Verfügung."

Ein wesentliches Element der kirchlichen Sicherheitsmaßnahmen ist zudem die Ernennung eines Präventionsbeauftragten für diese besonderen Gottesdienstformen, der auf die Einhaltung des Konzepts zu achten hat. Freilich: Der Beauftragte wie auch die für die Feiern eingesetzten Personen oder Ordnerdienste, die das Einhalten der Präventionsmaßnahmen überwachen, "können für ein allfälliges Missachten der Vorgaben nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden", wie es wörtlich heißt.

(Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept)

Am Freitag, 18. Juni 2021, firmte Militärbischof Werner Freistetter vier junge Kameraden aus verschiedenen NÖ Einheiten in der Stadtpfarrkirche Ternitz, Bezirk Neunkirchen, im südlichen NÖ. Der Firmgottesdienst wurde musikalisch von der Combo der Militärmusik NÖ mitgestaltet.
 
Die Kameraden wurden  in den letzten Tagen im Bundesheer-Seminarzentrum Seebenstein von Militärdekan Alfred Weinlich, unserem Militärpfarrer Militäroberkurat Oliver Hartl und Hilmar Grutschnig, Mitarbeiter im Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Medien, unter der organisatorischen Leitung von Vizeleutnant Dietmar Aichinger, Pfarradjunkt der Militärpfarre NÖ 2, auf den Empfang des Sakramemtes vorbereitet.
 
Wir danken dem Ternitzer Stadtpfarrer Mario Böhrer für seine Gastfreundschaft, dem Team des Seminarzentrums Seebenstein für die gute Versorgung und wohlwollende Behandlung, allen Beteiligten für ihren Beitrag - und wünschen den Neugefirmten alles Gute und Gottes Segen!

sterreichs Bischöfe reisen Ende November zum Ad-limina-Besuch nach Rom. Das teilte die Bischofskonferenz am Donnerstag nach ihrer dieswöchigen Sommervollversammlung in Mariazell mit. Von 29. November bis 4. Dezember werden die Mitglieder der Bischofskonferenz mit Papst Franziskus sowie Vertretern der vatikanischen Kurienbehörden zusammentreffen und über die Situation der Kirche in Österreich beraten.

Der Rom-Besuch der Bischöfe war ursprünglich für Februar 2021 vorgesehen gewesen. Er wurde aber, wie alle anderen geplanten Ad-limina-Termine im Vatikan, wegen der Corona-Einschränkungen verschoben. Der bisher letzte Ad-limina-Besuch der Mitglieder der Österreichischen Bischofskonferenz datiert aus dem Jänner 2014.

Die "visitatio ad limina apostolorum" (Besuch an den Schwellen der Apostelgräber) ist für die Bischöfe der Weltkirche vom Kirchenrecht in regelmäßigen Abständen vorgesehen. Ihren Ursprung haben die Ad-limina-Besuche in den Wallfahrten zu den Gräbern der Apostel Petrus und Paulus in Rom. Aus diesem Grund werden die Bischöfe auch zu den vier päpstlichen Basiliken St. Peter, St. Paul vor den Mauern, St. Johannes im Lateran und Santa Maria Maggiore pilgern.

Marketz neuer "Pastoral-Bischof"

Im Rahmen der Bischofskonferenz-Vollversammlung in Mariazell kam es auch zu einem teilweisen Wechsel der inhaltlichen Zuständigkeiten zwischen den Diözesanbischöfen Alois Schwarz (St. Pölten) und Josef Marketz (Gurk-Klagenfurt). Marketz wurde mit der Verantwortung für den Themenbereich "Pastoral, Katechese und Evangelisierung" betraut, den Schwarz zuvor abgegeben hatte. Schwarz übernimmt dafür die zuletzt bei Marketz liegende Zuständigkeit für das Referat "Umwelt und Nachhaltigkeit".

Der Themenbereich "Kirche und Sport" verbleibt so wie das Ressort "Wirtschaft und Landwirtschaft" weiter bei Bischof Schwarz. Für den Bereich "Soziales" einschließlich der Zuständigkeit für die Katholische Sozialakademie Österreichs und die Kommission Iustitia Pax ist weiterhin Bischof Marketz verantwortlich.

Österreichs Bischöfe haben den Fahrplan für den von Papst Franziskus ausgerufenen synodalen Prozess skizziert, der im Oktober 2023 in die Weltbischofssynode "Eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Partizipation, Mission" in Rom münden soll. In einer Erklärung im Anschluss an ihre Sommervollversammlung in Mariazell hat die Bischofskonferenz ausdrücklich den synodalen Prozess des Papstes begrüßt und ihre Unterstützung bekundet. Sie lädt zugleich alle Gläubigen ein, "sich gemeinsam auf diesen Weg zu begeben" und erinnert an das Ziel der Einmütigkeit. Synodalität stehe dafür, "sich offen und ehrlich auszutauschen, einander zuzuhören, und sich im gemeinsamen Gebet zu vertiefen, um zu erkennen, was Gott uns heute sagen will".

Um die Kirche "insgesamt synodaler" zu machen, soll über die Bischofssynode 2023 zunächst auf diözesaner, dann auf kontinentaler Ebene beraten werden. Als Verantwortlichen für den synodalen Prozess in Österreich wählte die Bischofskonferenz bei ihrer Zusammenkunft ihren Vorsitzenden, den Salzburger Erzbischof Franz Lackner, der in dieser Aufgabe vom Kärntner Diözesanbischof Josef Marketz unterstützt wird.

Nach der offiziellen Eröffnung der ersten dezentral beginnenden Bischofssynode am 9. und 10. Oktober durch Papst Franziskus in Rom fällt in jeder Diözese weltweit der Startschuss für Beratungen auf dieser teilkirchlichen Ebene. Dafür werde noch ein Leitfaden und ein Fragebogen vorgelegt, so die Bischöfe. Nicht nur Diözesen, auch Kurienbehörden, Ordensgemeinschaften, katholische Vereinigungen, Gemeinschaften und katholische Fakultäten sollen für sich einen solchen synodalen Prozess unternehmen, so der Wunsch des Papstes.

Während der Konsultationen in Österreich werde Erzbischof Lackner engen Kontakt sowohl zu den Diözesen als auch zum vatikanischen Synodensekretariat halten. Die gebündelten Ergebnisse würden der Bischofskonferenz zu deren Frühjahrs-Vollversammlung im März 2022 vorgelegt, eine Zusammenfassung ergeht sodann an das Generalsekretariat der Synode in Rom, teilten die Bischöfe weiter mit. Ein daraus erstelltes erstes Arbeitsdokument werde ab Herbst 2022 auf kontinentaler Ebene beraten, ein zweites berücksichtige auch diese synodalen Beratungen und bilde dann die Grundlage für die Bischofssynode im Oktober 2023.

Österreich ohne die Caritas wäre unvorstellbar." - Das betonen die heimischen Bischöfe zum Abschluss der Sommervollversammlung der Bischofskonferenz in Mariazell in einer Erklärung. Anlass ist das 100-jährige Bestehen der Caritas in Österreich. Die Bischöfe sagen in ihrer Erklärung "Danke und Vergelt's Gott für 100 Jahre Dienst am Nächsten und für die starke Stimme der Caritas für all jene, die selbst keine Stimme haben oder nicht gehört werden".

Rund 1.600 professionelle Caritas-Einrichtungen in ganz Österreich würden gemeinsam mit den mehr als 3.000 Pfarren im Land ein verlässliches Netz bilden, "das gleichermaßen geprägt ist von Barmherzigkeit, Mitmenschlichkeit und Fachkompetenz". Caritas sei praktizierte Nächstenliebe mit tausenden hauptamtlichen und rund 50.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Mehrheit von ihnen seien Frauen und rund 75 Prozent aller Leitungspositionen in der Caritas sind mit Frauen besetzt, betonen die Bischöfe: "Alle in der Caritas Engagierten sind jeden Tag aufs Neue bemüht, in jedem Menschen Christus zu sehen und ihm auf Augenhöhe und in geschwisterlicher Liebe und Respekt zu begegnen."

Die Caritas habe keine parteipolitischen Agenden, halten die Bischöfe fest. Sie stehe keiner Partei "näher" oder "ferner". Ihr Platz sei schlicht "an der Seite der Armen und all jener, die Hilfe brauchen; ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihres Geschlechts". Zu den Aufgaben der Caritas gehöre es auch, "mitunter unbequem zu sein und Verantwortungsträger daran zu erinnern, ihre Arbeit an den Grundsätzen von Gemeinwohl und Gerechtigkeit auszurichten", so die Bischöfe und weiter: "Wenn die Caritas das Wort ergreift, dann ergreift die Kirche in Österreich das Wort. Wir Bischöfe stehen zur Caritas in unseren Diözesen und auf Österreich-Ebene." Der Einsatz für die Schwächsten, für die Armen, Alten, Kranken und Flüchtenden "ist und bleibt für uns alle christlicher Grundauftrag".

Als Signal der Solidarität mit an Hunger leidenden Menschen hat die Bischofskonferenz beschlossen, dass am Freitag, 30. Juli, um 15 Uhr im Gedenken an die Sterbestunde Jesu in möglichst allen Pfarrgemeinden in Österreich die Glocken für fünf Minuten geläutet werden. Das Läuten der Kirchenglocken gegen Hunger solle entsprechende Hilfsmaßnahmen der Caritas unterstützen.

Abtreibung ist keine "Gesundheitsdienstleistung": Mit dieser Feststellung haben sich Österreichs Bischöfe von einer Eingabe an das Europäische Parlament distanziert. Im Bericht des kroatischen Abgeordneten Predrag Matic über "Die Situation der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte in der EU im Rahmen der Frauengesundheit", der am 23. Juni im Europäischen Parlament zur Diskussion und Abstimmung vorliegt, fänden sich neben wichtigen Fragen auch fragwürdige Positionierungen "im hochsensiblen Bereich der Abtreibung".

Die "sehr einseitige Sichtweise" des Berichts auf Schwangerschaft, Abtreibung und die Rechte aller dabei involvierten Personen lehnen die Bischöfe "entschieden ab", wie es am Donnerstag in einer Erklärung im Anschluss an ihre Vollversammlung in Mariazell heißt. "Europa braucht ein klares Ja zum Leben, ein Ja zur werdenden Mutter und ein Ja zum ungeborenen Kind, damit es Zukunft hat."

Das grundsätzliche Anliegen des Berichts, die Gesundheit und die Rechte von Frauen zu schützen, bewertet der heimische Episkopat als positiv. Gemeinsam mit den anderen Bischofskonferenzen in der Europäischen Union halten die österreichischen Bischöfe fest: Die menschliche Gesundheit sei ein Kernanliegen der katholischen Kirche. Das Plädoyer für die Freigabe der Abtreibung als Gesundheitsdienstleistung lehne die Kirche ab, zumal die Kompetenz im Gesundheitsbereich fast ausschließlich bei den Mitgliedsstaaten und nicht bei der EU liege.

"Einseitig" und "ethisch unhaltbar" sei der Resolutionsentwurf des sogenannten Matic-Berichts deshalb, weil er der komplexen Situation einer Schwangerschaft keinerlei in keiner Weise Rechnung trage: "Er übersieht die schwierige Situation von schwangeren Frauen in Not oder Konfliktsituationen und klammert vor allem das Lebensrecht des ungeborenen Kindes vollständig aus." Es werde bewusst übersehen, dass das ungeborene Kind "kein Eigentum seiner Eltern" ist, sondern ein eigenständiges Lebensrecht besitze.

Ebenso unhaltbar sei die Behauptung im Bericht, wonach Abtreibung eine "Gesundheitsleistung" sei, zu der Staaten aufgrund internationaler Menschenrechtsverträge verpflichtet sind. Die Bischofskonferenz hält dem entgegen: Kein internationaler Vertrag oder Menschenrechtsvertrag kenne ein solches "Recht auf Abtreibung" und sehe eine damit einhergehende Verpflichtung der Mitgliedsstaaten vor.

Weiterhin garantiert bleiben müsse auch das Recht, dass medizinische Einrichtungen und das dortige Personal aus Gewissensgründen die Mitwirkung an einer Abtreibung verweigern können. Dieses Recht habe die EU in ihrer Grundrechte-Charta verankert.

Im vom Papst ausgerufenen "Jahr der Familie" wollen die österreichischen Bischöfe die kirchliche Ehe-Vorbereitung neu gestalten. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, als katholische Kirche zukünftig noch bewusster alle Familien zu stärken und zu "ermutigen, ihre wichtige Aufgabe zur Gestaltung unserer Gesellschaft wahrzunehmen", heißt es in einer Erklärung der Bischofskonferenz zum Abschluss ihrer Vollversammlung in Mariazell. Die individuelle Situation jedes Paares gelte es in der Vorbereitung einer kirchlichen Eheschließung in den Pfarren und Gemeinschaften stärker zu berücksichtigen. Auf ihrem persönlichen Weg hin zur Trauung sollen die Brautpaare eine für sie relevante Unterstützung erfahren und dabei auch "die Freude des Glaubens erleben können".

Die Corona-Pandemie habe die Bedeutung familiärer Strukturen neu ins Bewusstsein gerufen, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sei Geborgenheit und Entlastung geboten worden, betonen die Bischöfe. "Mit dieser dankbaren Feststellung soll nicht verschwiegen werden, dass es aufgrund beengten Wohnraums, beruflicher und schulischer Aufgaben, die in den häuslichen Bereich verlagert wurden, und anderer Umstände auch zu psychischen Belastungen und teilweise auch Gewalterfahrungen gekommen ist", räumen die Bischöfe ein. Dennoch sei unbestritten: "Familien sind für die Zukunft unserer Gesellschaft entscheidend!"

Jede staatliche und kirchliche Investition in den Aufbau von Familien, deren ideelle und wirtschaftliche Unterstützung und wenn nötig therapeutische Begleitung seien eine "Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft". Auch die Kirche wisse um den Wert von "Familien als Erfahrungsorte eines alltagsrelevanten Glaubens und eines sozialen Zusammenhalts, von dem alle profitieren".

Die zahlreichen kirchlichen Aktivitäten und Initiativen im "Jahr der Familie", das Papst Franziskus zum fünfjährigen Jubiläum des nachsynodalen Schreibens "Amoris laetitia" ausgerufen hat, findet sich auf der Website www.jahrderfamilie.at.

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