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In der Katholischen Kirche werden vom 28. Dezember bis 17. Jänner keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz am Montagnachmittag in einer neuen Rahmenordnung zur Feier der Gottesdienste beschlossen. Die Regelung setzen eine dementsprechende Vereinbarung um, die kurz zuvor von den 16 gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften mit Kultusministerin Susanne Raab getroffen wurde.
"Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen", hält das Regelwerk der Bischofskonferenz fest. Darüber hinaus ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig. Die ab Montag in einer Woche geltenden Regeln entsprechen weitgehend den Regelungen, die bereits beim letzten Lockdown vom 17. November bis 6. Dezember gegolten haben.
Lackner: Im Lockdown die Hoffnung stärken
"Wie in vielen europäischen Ländern tritt auch bei uns kurz nach Weihnachten erneut ein Lockdown in Kraft. Aufgrund der ernsten Situation sind alle aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten. Daher werden die staatlichen Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Pandemie von der Katholischen Kirche wie bisher mitgetragen", erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, gegenüber Kathpress.
"Die Weihnachtsfreude ist heuer sicher verhaltener als sonst, vielleicht ist sie aber auch inniger und tiefer." Er sei "sehr dankbar", dass auch am Stephanitag und am Sonntag unter den gebotenen strengen Auflagen noch Gottesdienste stattfinden können, so Lackner. "Damit ist ermöglicht, dass sich die Gläubigen besser auf verschiedene Gottesdienste verteilen können und dass alle, die zu Weihnachten eine Messe mitfeiern möchten, das auch wirklich tun können."
Auch und gerade während des Lockdowns gehe das christliche Leben weiter, so der Erzbischof: "Die Kirchen bleiben zum persönlichen Gebet offen und im kleinsten Kreis wird stellvertretend für die Gemeinde der Gottesdienst gefeiert und vielfach im Internet übertragen. Vor allem sollen wir in den nächsten Wochen daheim unseren Glauben leben. Wer miteinander betet, hält zusammen, auch wenn es schwierig wird. Dieses Wort von Mutter Teresa hat sich schon so oft bewahrheitet. Beten stärkt den Frieden und gibt Hoffnung", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz.
Gottesdienste im kleinsten Kreis
Detaillierte Regeln gibt es für "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste". Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Dabei muss "Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten", heißt es ausdrücklich.
Wie bisher ist beim Gottesdienst ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Wenn für das Wahrnehmen eines liturgischen Dienstes etwa durch einen Priester das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zeitlich begrenzt nicht möglich ist, sind zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einzuhalten.
Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden. "Innerhalb der Gruppe der fünf bis höchstens zehn Mitfeierenden ist nur der Gesang von Solisten bzw. Kantoren zulässig, die wenigstens die notwendigen Gesänge übernehmen sollen", heißt es im Blick auf die Gottesdienstgestaltung. An die Stelle der übrigen Gesänge solle Instrumentalmusik treten, wobei ein Zusammenwirken von Vokal- und Instrumentalsolisten mit bis zu fünf Personen möglich ist.
Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.
Keine Mundkommunion
Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester den Mund-Nasenschutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.
Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. Es ist nur mehr die Handkommunion möglich: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben des MNS möglich ist", heißt es dazu weiter.
Taufen und Trauungen verschieben
Während des Lockdowns sind Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.
Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.
(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)
Weihnachten ist das Fest der Geburt Christi und mit Ostern das höchste Glaubensfest der Christen. Viele Menschen freuen sich darauf und die Kirchen in Österreich haben sich daher auf Maßnahmen geeinigt, damit auch in Zeiten der Corona-Pandemie die Gläubigen die Weihnachts-Gottesdienste gemeinsam, sicher und würdig feiern können. Dies wird in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) betont.
Der Vorsitzende des ÖRKÖ, Prof. Rudolf Prokschi, stellte fest, dass der gemeinsame Gottesdienst zu Weihnachten ein zentraler und unverzichtbarer Bestandteil der Glaubenspraxis ist. Die bisherigen Schutzmaßnahmen, die das Kultusministerium und die Kirchen bereits vor einer Woche vereinbart hatten, bleiben weiterhin verbindlich, seien aber jetzt sinnvoll ergänzt worden.
Daher gibt es zu den Weihnachtsfeiertagen eine erhöhte Zahl an Gottesdiensten, damit sich die Anzahl der Mitfeiernden besser verteilen kann. Daneben werden die Gemeinden darin bestärkt, Gottesdienste auch via Video zu übertragen, um den Gläubigen ein Mitfeiern von zu Hause zu ermöglichen. Nach Möglichkeit werden die Gemeinden ein Anmeldesystem für die Gottesdienstbesucher anbieten sowie die Gottesdienste gestaffelt organisieren.
Weiters stellen die Gemeinden durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch während der Gottesdienste sicher, dass die vereinbarten Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt die Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu jenen Personen, mit denen man nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Während des Gottesdienstes ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, diese Pflicht gilt auch bei Gottesdiensten im Freien. Daher wird bei Bedarf den Mitfeiernden ein Mund-Nasen-Schutz beim Kircheneingang bzw. Zugang zum Feiergelände zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sollen Desinfektionsmittel ausreichend vorhanden sein. Gemeinde- und Chorgesänge bleiben auch zu Weihnachten ausgesetzt. Maßnahmen wie die kürzere Dauer von Gottesdiensten und die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank zur Einhaltung des Mindestabstandstands sollen ein sicheres Feiern ermöglichen.
"Neben diesen allgemeinen Maßnahmen können die einzelnen Kirchen im eigenen Bereich zusätzliche Regeln und Empfehlungen zur konkreteren Ausgestaltung erarbeiten", hielt der ÖRKÖ-Vorsitzende fest und sagte: "Ich bin überzeugt, dass durch eine schlichte und würdige Liturgie der Kern der Weihnachtsbotschaft so zum Leuchten kommen kann, dass sie den Menschen gerade in dieser Zeit Freude und Hoffnung gibt."
Bischöfe laden zum Mitfeiern ein
Vor diesem Hintergrund laden die katholischen Bischöfe nach Maßgabe der Pandemieentwicklung die Gläubigen ein, das Weihnachtsfest zu Hause in der Familie und mit einem Gottesdienst zu begehen. Wo dies nicht möglich ist, sollen die zahlreichen medialen Angebote zum Mitfeiern genützt werden. Für die Gottesdienste zu Weihnachten tagsüber und in der Nacht ist die Rahmenordnung der Bischofskonferenz für die Feier öffentlicher Gottesdienste maßgeblich. Das erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, am Freitag gegenüber Kathpress, nachdem die Bischöfe am Vortag darüber gemeinsam beraten hatten.
Weil alle geltenden Regelungen und Schutzmaßnahmen einzuhalten sind, hat bei den Weihnachtsgottesdiensten demnach weiterhin der Gemeinde- und Chorgesang zu entfallen. Solistischer Gesang und Instrumentalmusik sollen den festlichen Charakter der Gottesdienste unterstreichen. Diese Regelungen gelten auch für Gottesdienste im Freien.
Im Rahmen der Beratung der Bischofskonferenz sei deutlich geworden, dass die Diözesen bereits Konkretisierungen und Empfehlungen an die Pfarrgemeinden im Blick auf die Weihnachtsfeiertage gemacht haben bzw. noch geben werden, führte Erzbischof Lackner weiter aus. So sollen beispielsweise zusätzliche Krippenandachten stattfinden und deren Dauer verkürzt werden, damit sich die Anzahl der Mitfeiernden gut verteilen kann. Wo es aufgrund der zu erwartenden Anzahl der Mitfeiernden nötig ist, kann es auch eine zusätzliche Christmette geben. "Ziel aller Bemühungen muss es sein, dass alle, die einen Weihnachtsgottesdienst mitfeiern wollen, dafür auch eine Möglichkeit finden. Wenn wir uns in den Pfarren jetzt darauf verantwortungsvoll vorbereiten, dann wird Weihnachten gerade heuer zu einem Fest der Freude werden", sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz.
Die Katholische Kirche setzt die Feier von öffentlichen Gottesdiensten zeitlich befristet von 17. November bis 6. Dezember aus. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz am Montagnachmittag in einer neuen Rahmenordnung zur Feier der Gottesdienste beschlossen. Die Regelung setzen eine dementsprechende Einigung um, die kurz zuvor von den 16 gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften bei einer Videokonferenz mit Kultusministerin Susanne Raab getroffen wurde. "Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen", hält das Regelwerk der Bischofskonferenz fest. Darüber hinaus ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Weiters legen die Bischöfe fest, dass Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben sind. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.
Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.
Lackner: In Extremsituation Verantwortung zeigen
"Mit den neuen Regeln der Rahmenordnung unterstützt die Katholische Kirche wie bisher alle staatlichen Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Pandemie", erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, gegenüber Kathpress. "Weil sich unser Land in einer Extremsituation befindet und ab Dienstag ein sehr weitgehender Lockdown in Kraft tritt, wird die Kirche mitziehen und ab morgen öffentliche Gottesdienste bis zum 6. Dezember aussetzen. Christliche Nächstenliebe heißt jetzt, verantwortungsvoll zu handeln und einander zu schützen", so der Salzburger Erzbischof. "Die zeitlich befristeten Einschränkungen sind nötig, damit wir bald wieder gemeinsam Gottesdienste feiern können."
Auch und gerade während des Lockdowns gehe das religiöse Leben weiter, so der Erzbischof: "Die Kirchen bleiben zum persönlichen Gebet offen und im kleinsten Kreis wird hinter verschlossen Türen stellvertretend für die Gemeinde der Gottesdienst gefeiert und vielfach im Internet übertragen. Vor allem sollen wir jetzt als Hauskirche unseren Glauben leben. So können wir einander im Herzen nahe sein und die Herzen für jene öffnen, die Hilfe brauchen."
Gottesdienste im kleinsten Kreis
Detaillierte Regeln gibt es für "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste im kleinsten Kreis". Sie können am Sonntag, aber auch an Wochentagen, von höchstens fünf bis zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Dabei muss "Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten", heißt es ausdrücklich.
Wie bisher ist beim Gottesdienst ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Wenn für das Wahrnehmen eines liturgischen Dienstes etwa durch einen Priester das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zeitlich begrenzt nicht möglich ist, sind zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einzuhalten.
Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden. Nur der Sologesang ist zulässig, an die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel, Soloinstrumente) treten. Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.
Keine Mundkommunion
Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester den Mund-Nasenschutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.
Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. Es ist - wie zuletzt - nur mehr die Handkommunion möglich: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben des MNS möglich ist", heißt es dazu weiter.
(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)
Die Katholische Kirche wird beim angekündigten Corona-Lockdown mitziehen und öffentliche Gottesdienste zeitlich befristet aussetzen." Das erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, am Samstag im Interview mit Kathpress. "Die näheren Details werden noch in Abstimmung mit den anderen Kirchen und Religionsgesellschaften festgelegt, die dann wieder eine Vereinbarung mit der Regierung treffen werden", so Lackner.
Am Samstagnachmittag hat Bundeskanzler Sebastian Kurz bei einer Pressekonferenz einen verschärften und bis 6. Dezember zeitlich befristeten Lockdown vor allem für die Schulen und den Handel, aber auch mit Einschränkungen für das religiöse Leben angekündigt. Im Vorfeld hatte es dazu ein direktes Gespräch des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz gegeben. Kurz dankte Erzbischof Lackner und den anderen Kirchen und Religionsgesellschaften ausdrücklich, dass sie freiwillig öffentliche Gottesdienste aussetzen wollen. Nur mit den neuen Einschränkungen des Lockdowns könne man "die Vorweihnachtszeit und das Weihnachtsfest retten", so Kurz.
Kirchen bleiben offen
"Ähnlich wie beim Lockdown im Frühjahr werden die Kirchen für das persönliche Gebet offen bleiben", informierte Lackner über die Grundzüge der geplanten Änderungen. "Öffentliche Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen werden aber weitestgehend und zeitlich befristet ausgesetzt. Gottesdienste können dann wie im Frühjahr nur in verschlossenen Räumen und im kleinsten Kreis stellvertretend für die Gemeinde gefeiert werden." Damit sei gesichert, dass die Eucharistiefeier stattfindet und man über die Medien mitfeiern kann. Darüber hinaus sei auch im Lockdown die seelsorgliche Begleitung von Kranken und Sterbenden weiterhin möglich.
Wie der Vorsitzende der Bischofskonferenz weiter erklärte, sei diese Vorgangsweise bereits unter den Bischöfen abgesprochen. In einem nächsten Schritt werden sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Montag gemeinsam untereinander abstimmen und weitere Aspekte klären. Sie bilden die Grundlage für eine neue Vereinbarung mit der Bundesregierung, die den Rahmen für das religiöse Leben während des neuen Lockdowns zeitlich befristet vorgibt.
"Der Glaube gibt Halt und Kraft im Alltag genau so wie im Lockdown. Christliche Nächstenliebe muss sich jetzt im rücksichtsvollen Schutz der Mitmenschen, in Eigenverantwortung sowie in aufmerksamer Nähe und Hilfe für Bedürftige bewähren", hielt Erzbischof Lackner fest.
Der Salzburger Erzbischof Franz Lackner hat erstmals in seinem neuen Amt als Bischofskonferenz-Vorsitzender eine Vollversammlung der österreichischen Bischöfe eröffnet. Anders als ursprünglich geplant, finden die am Montagnachmittag gestarteten viertägigen Beratungen inmitten der Corona-Pandemie nicht als Präsenzsitzung in Salzburg, sondern erstmals in Form einer Videokonferenz statt.
"Aufgrund des Lockdowns haben sich die Bischöfe bewusst dazu entschieden, sich dieses Mal digital zu treffen und auszutauschen", sagte Lackner unmittelbar vor Beginn der Beratungen im Kathpress-Interview. Die gemeinsame Videokonferenz sei "Ausdruck eines verantwortungsvollen Umgangs mit der aktuellen Corona-Lage". Zudem hätten die Bischöfe bereits in den vergangenen Monaten mit dieser Form der Kommunikation bei informellen Videokonferenzen Erfahrungen sammeln können.
Aus aktuellem Anlass werden die Auswirkungen der Corona-Situation auf das kirchliche Leben, die Seelsorge und Hilfsangebote ein Hauptthema der Beratungen des Episkopats sein, führte Lackner aus. Weitere wichtige Punkte werden die gesellschaftliche Situation nach dem Terroranschlag vor einer Woche in Wien sein. Auch die jüngste päpstliche Sozialenzyklika "Fratelli tutti" steht auf der Tagesordnung der Bischofskonferenz.
Die digitalen Beratungen der Bischöfe dauern bis Donnerstagmittag, 12. November. Erzbischof Lackner wird am Freitag, 13. November, um 10 Uhr, in Wien im Rahmen einer Pressekonferenz über die Ergebnisse der Beratungen der Bischöfe informieren.
Seit Dienstag ist der zweite Corona-Lockdown in Kraft und er bringt für das kirchliche Leben große Einschränkungen. Anders als beim ersten Lockdown, wo es keine öffentlichen Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen gab, bleiben aber jetzt die "unverzichtbaren Grundvollzüge des Glaubens möglich", wie die Bischofskonferenz bereits im Vorfeld der Verschärfungen betont hat. So sind öffentliche Gottesdienste mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen weiter möglich. Abgesagt bzw. verschoben werden hingegen Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen, sowie die meisten kirchlichen Veranstaltungen wie etwa das Pfarrcafe, Bibelkreise, Einkehrtage und Bildungsveranstaltungen. Weiter zulässig sind karitative Aktionen wie die Wärmestube, Lebensmittelausgaben oder der Besuch in der Pfarrbibliothek.
Für die Feier der Gottesdienste und Sakramente hat die Bischofskonferenz eine neue Rahmenordnung erlassen, die seit Dienstag in Kraft ist. Die wichtigste Änderung bei den Schutzmaßnahmen betrifft den erhöhten Mindestabstand von 1,5 Metern. Darüber hinaus ist bei allen Gottesdiensten - also auch im Freien - ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Erlaubte Ausnahmen sind detailliert geregelt. Die Kirchen bleiben so wie beim Lockdown für das persönliche Gebet der Gläubigen grundsätzlich geöffnet. Gleichzeitig bieten die Diözesen Behelfe und Materialien an, um im privaten Kreis als "Hauskirche" den Glauben zu praktizieren. Darüber hinaus wird empfohlen, religiöse Sendungen und Angebote im ORF und in privaten sowie kirchlichen Medien zu nützen.
Daneben hat die Bischofskonferenz gemeinsam mit den Diözesen eine Konkretisierung erarbeitet, die auflistet, inwiefern und unter welchen Bedingungen auch andere kirchliche Veranstaltungen während des Lockdowns möglich sind. Eine Kathpress-Recherche zeigt, dass das meiste davon "nicht in physischer Präsenz möglich ist": Das betrifft Kinder- und Jugendgruppen (Jungschar, Ministrantenstunden, Pfadfinder) genau so wie die Erstkommunion- oder Firmvorbereitung. Abgesagt müssen sie deswegen aber nicht sein. "Bitte alle vorhandenen verantwortbaren Möglichkeiten nutzen: Telefon, Video, Gespräch über den Gartenzaun...", hält dazu beispielsweise die Erzdiözese Wien in ihren Richtlinien fest.
Ähnlich ergeht es allen anderen seelsorglichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, aber auch im Freien: Einkehrtage, Bildungsveranstaltungen, Gebetskreise, Bibelrunden können alle nicht in persönlicher Anwesenheit und Nähe erfolgen. Ausfallen müssen auch das beliebte Pfarrcafe nach dem Gottesdienst, Adventmärkte und Chorproben. Auch Fußwallfahrten sind bis auf Weiters "nicht zulässig", heißt es ausdrücklich.
Karitatives Wirken bleibt aufrecht
Demgegenüber bleibt das karitative Wirken der Kirche weiterhin aufrecht: "Gerade in der derzeitigen Situation ist es wichtig, dass hilfsbedürftige Menschen Unterstützung finden! Entsprechende Angebote können und sollen durchgeführt werden", heißt es dezidiert in den Richtlinien der Erzdiözese Wien. Aus diesem Grund können die von der Caritas organisierten und in den Pfarren durchgeführten Wärmestuben durchgeführt werden. Ebenso sind Lebensmittelausgaben in Sozialmärkten oder im Rahmen der Caritas-Aktion "LeO" (Lebensmittel und Orientierung) nicht nur möglich, sondern aufgrund der sozialen Auswirkungen der Pandemie "noch stärker nachgefragt als bisher", wie die Caritas gegenüber Kathpress bestätigte. Freilich, die allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wie Mindestabstand und Maskenpflicht sind auch hier einzuhalten.
Weiterhin offen bleiben auch die rund 700 Pfarrbibliotheken in ganz Österreich. Ihr Angebot bleibt eine wertvolle Hilfe in der Zeit des Lockdowns.
Damit das eingeschränkte kirchlichen Leben in den Pfarrgemeinden weiterhin eine organisatorische Basis hat, dürfen "berufliche bzw. dienstliche Zusammenkünfte unter physischer Anwesenheit der Teilnehmer am gleichen Ort nur dann stattfinden, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeiten erforderlich sind". Daher sollen pfarrliche Sitzungen des Pfarrgemeinderats oder des pfarrlichen Vermögens- und Verwaltungsrats "wenn irgendwie möglich per Telefon- bzw. Videokonferenz stattfinden oder andernfalls verschoben werden", hält die Erzdiözese Wien fest.
Die Kirchen und Religionsgesellschaften verschärfen in Absprache mit den staatlichen Stellen ihre Corona-Präventionsmaßnahmen. Die wichtigste Änderung ist, dass ab Montag ein Mund-Nasenschutz während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes zu tragen ist. Neu ist auch, dass für religiöse Feiern aus einmaligem Anlass wie Trauungen zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen ein Präventionskonzept zu erarbeiten ist, dessen Einhaltung durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen ist. Wie das Kultusministerium nach der Corona-Pressekonferenz der Bundesregierung am Donnerstag in einer Aussendung mitteilte, wurden die neuen Maßnahmen wie bisher üblich "mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinbart". "Wie bisher sind öffentliche Gottesdienste von den allgemein gültigen Veranstaltungsregeln ausgenommen", wird ausdrücklich festgehalten.
Das Ministerium würdigte die bisherigen Maßnahmen der Kirchen und Religionsgemeinschaften zur Eindämmung des Corona-Virus, weil diese vielfach "strenger als rechtlich vorgesehen" umgesetzt wurden. Nach dem erneuten Anstieg der Infektionen habe es in den letzten Tagen "ausführliche Gespräche" zur aktuellen Lage gegeben. Für die Katholische Kirche hat daran der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, teilgenommen, wie dieser gegenüber Kathpress bestätigte.
Konkret sieht die ab Montag, 21. September, geltende Vereinbarung für öffentliche Gottesdienste vor, dass ein Mindestabstand von einem Meter zu jenen Personen einzuhalten ist, mit denen man nicht gemeinsam in einem Haushalt wohnt. Diese Regel ist für die Katholische Kirche keine Verschärfung, sie gilt österreichweit seit Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten nach dem Lockdown ab Mitte Mai. Die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der Spendung von Sakramenten.
Eine Verschärfung stellt die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes dar. Ausgenommen davon ist wie bisher beispielsweise der Priester bei der Messe, wenn genügend Abstand zu den Gläubigen gegeben ist. Für den Kommuniongang bedeutet die Regelungen somit, dass neben den Gläubigen auch die Kommunionspender einen Mund-Nasenschutz tragen müssen.
Darüber hinaus muss für den Gottesdienst Desinfektionsmittel bereitgestellt gestellt werden und auch der Gesang ist zu reduzieren. "Für öffentliche Gottesdienste im Freien sind Sitzplätze für alle zur Verfügung zu stellen", wurde weiters vereinbart.
Eine neue Maßnahme betrifft "religiöse Feiern aus einmaligen Anlass" wie beispielsweise Trauungen und Begräbnisse. Hierfür ist zusätzlich von der zuständigen kirchlichen Gemeinde ein Präventionskonzept zu erarbeiten, und die Einhaltung ist durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen. "Das Kontaktpersonenmanagement ist durch geeignete Maßnahmen wie zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze zu gewährleisten", heißt es dazu.
"Für andere allgemeine Veranstaltungen einer Kirche oder Religionsgemeinschaft bzw. Familienzusammenkünfte nach dem Gottesdienst gelten die allgemeinen Verordnungsregeln", heißt es in der Aussendung des Kultusministeriums weiter, dass darauf hinweist, dass bei einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen weitere Maßnahmen wie die Erhöhung des Mindestabstands möglich sind.
Abschließend wird festgehalten, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften die vereinbarten Regeln im eigenen Bereich selbstständig umsetzen. "Bei regionalen Infektionsfällen wie bisher die Vorgangsweise der lokalen Kirchen und Religionsgemeinschaften in Abstimmung mit den vor Ort zuständigen Gesundheitsbehörden."
Resümierend hält Kultusministerin Susanne Raab: "Die Bundesregierung und die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben bisher bei der Eindämmung des Corona-Virus sehr gut zusammengearbeitet. Vor dem Hintergrund der neuesten Entwicklung der Infektionszahlen haben wir nun neue, schärfere Maßnahmen erarbeitet, um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. So schaffen wir den bestmöglichen Schutz für alle Gläubigen."
Österreich soll sich an der Aufnahme von Flüchtlingen aus dem niedergebrannten griechischen Lager Moria beteiligen und die katholische Kirche will diese Maßnahme im eigenen Bereich aktiv unterstützen. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz in einer gemeinsamen Stellungnahme zu den jüngsten Ereignissen auf Lesbos am Mittwoch erklärt. Darin danken die Bischöfe der Bundesregierung für die angekündigte großzügige Soforthilfe vor Ort, halten dies aber für nicht ausreichend. Die Bischofskonferenz empfiehlt daher der Bundesregierung nachdrücklich "die Aufnahme eines fairen Kontingents von Flüchtlingen".
"Mit größter Sorge und Betroffenheit" reagieren die Bischöfe auf die Szenen rund um den Brand des Flüchtlingslagers und halten fest: "Es sind Bilder des Elends, die zum Himmel schreien. Sie rufen uns in eine Verantwortung, von der wir uns nicht dispensieren können." Die schon zuvor katastrophale Situation tausender Fluchtreisender habe sich dort zu einem "wahren Alptraum" verschärft.
Jedes politische Kalkül über die Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen in Europa sei angesichts der aktuellen Notlage daher völlig verfehlt. "Jetzt zählt rasches und entschlossenes Handeln. Wir können und dürfen nicht wegschauen", appelliert die Bischofskonferenz und hält fest: "Es gibt keine Alternative zur schnellen und systematischen Evakuierung der Asylsuchenden aus den griechischen Lagern."
Neben der zugesagten Soforthilfe solle sich Österreich so wie andere europäische Länder auch an der Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria beteiligen. "Was hindert uns, dem Beispiel anderer Länder zu folgen? Europa hat die Kraft zur Solidarität - sie ist jetzt gefragt", betonen die katholischen Bischöfe. Sie verweisen darauf, dass es zahlreiche Einzelpersonen und Institutionen in Österreich gibt, die zur Aufnahme von Flüchtlingen bereit seien. "Selbstverständlich sind auch wir als katholische Kirche in Österreich wieder dazu bereit, ein angemessenes Kontingent von verzweifelten Menschen in unseren kirchlichen Einrichtungen und Räumen zu beherbergen", hält die Bischofskonferenz fest. "Wir folgen damit auch dem Beispiel von Papst Franziskus und erinnern dankbar an die humanitären Aufnahmeprogramme aus den syrischen Elendslagern vor wenigen Jahren."
Ausdrücklich danken die Bischöfe allen, die schon bisher mit höchstem Einsatz gegen das Flüchtlingselend an den südöstlichen Außengrenzen Europas gekämpft haben. "Lassen wir die vielen Engagierten im Dienst an den Notleidenden nicht allein! Jetzt braucht es weitere Schritte einer großzügigen Nächstenliebe, die Leben rettet."
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