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Österreichs Bischöfe unterstützen das anstehende Klimavolksbegehren. Das betonen sie in ihrer Erklärung zum Abschluss der Vollversammlung der Bischofskonferenz in Mariazell. Wörtlich halten die Bischöfe fest: "Die Folgen des globalen Klimawandels werden längerfristig weitaus verheerender ausfallen als jene der aktuellen Pandemie." Deshalb braucht es den "Geist der Achtsamkeit und Entschlossenheit", so die Bischöfe in Anspielung auf ihr pfingstliches Hirtenwort, in dem sie die Zukunftsperspektive einer geistvoll erneuerten Normalität in Österreich skizzieren.
Die Bischöfe verweisen auf Papst Franziskus. Dieser habe schon vor fünf Jahren im programmatischen Dokument "Laudato si" dargelegt, wie die ökologischen und sozialen Krisen durch eine persönliche Umkehr hin zu einem nachhaltigen und verantwortungsvollen Lebensstil überwunden werden können. Damit verbunden brauche es verbindliche Regeln für eine ökologische und soziale Wirtschaft, die dem Menschen dient.
Mit der gegenwärtigen Wiederbelebung der Wirtschaft würden sich Möglichkeiten ergeben, emissionsarme und klimasensible Wirtschaftskreisläufe zu schaffen, zeigen sich die Bischöfe zuversichtlich. Zugleich halten sie fest: "Eine lebendige, florierende Wirtschaft muss keine maßlos wachsende Wirtschaft sein." Und das gelte auch für den Konsum: "Konsum ja, aber mit Maß und Ziel. Das heillose Immer-Mehr zerstört das Leben. Vor diesem Hintergrund würden die Bischöfe das anstehende Klimavolksbegehren unterstützen. - Die Eintragungswoche für das Klimavolksbegehren ist österreichweit von 22. bis 29. Juni.
Unterstützung für Kirche in Brasilien
In ihrer Erklärung erinnern die Bischöfe auch an die im Oktober 2019 stattgefundene Amazonien-Synode. Diese habe die Not der Indigenen, die Bedrohung des Regenwaldes und die damit verbundenen globalen Auswirkungen anschaulich vor Augen geführt. Durch die Pandemie habe sich die Situation nun dramatisch verschärft. Wie Bischof Erwin Kräutler berichtet, seien Indigene durch das Coronavirus besonders gefährdet. Durch das illegale Eindringen von Holzfällern oder Goldsuchern könnten ganze Völker dem Virus zum Opfer fallen.
Die politische Führung in Brasilien sei dafür allerdings "blind und fördert sogar die Abholzung des Regenwaldes und die Ausbeutung von Rohstoffen in Amazonien". Die katholischen Bischöfe in Brasilien hätten dagegen entschieden Stellung bezogen "und sie benötigen dafür auch unsere Unterstützung und Solidarität", so die heimischen Bischöfe.
Militärdekan Peter Papst folgt zum Jahreswechsel Leszek Ryzka als Militärgeneralvikar im Militärordinariat nach. Freistetter: „Papst ist erfahrener Militärseelsorger und mit den Strukturen bestens vertraut.“
Wien, 03. Juni 2020. Militärdekan Peter Papst wird zum Jahreswechsel 2020/2021 Militärgeneralvikar Leszek Ryzka als Generalvikar des Militärordinariats nachfolgen, das gab die Militärdiözese heute in einer Aussendung bekannt. Ein Wechsel wird zum Jahreswechsel deswegen notwendig, da Ryzka als Bundesbeamter zu diesem Zeitpunkt in den Ruhestand gehen wird. „Ich danke Militärgeneralvikar Ryzka schon jetzt für sein engagiertes Wirken für die Militärseelsorge, freue mich aber auch noch auf die restliche Zusammenarbeit bis zum Jahresende“, so Bischof Freistetter.
Papst ist mit Strukturen vertraut
„Peter Papst ist ein erfahrener Militärseelsorger, der auch mit den Strukturen des Militärordinariats bestens vertraut ist“, betonte Militärbischof Freistetter. Als Militärgeneralvikar sei eine große Vertrautheit mit den Abläufen in der Kirche aber im Besonderen auch im Bundesheer von besonderer Bedeutung, begründete der Bischof seine Wahl. „Militärdekan Papst verfügt über diese Erfahrung und ich freue mich auf die Zusammenarbeit“, so der Bischof.
Peter Papst wurde am 8. September 1961 in Villach geboren und ist derzeit als Militärdekan an der Militärpfarre an der Landesverteidigungs- und Theresianischen Militärakademie tätig. Der 58-Jährige ist seit 1991 im Bereich des Militärordinariats engagiert.
Er studierte Fachtheologie an der Universität Wien und der Hochschule Heiligenkreuz und schloss sein Studium zum Magister der Theologie im Jahr 1993 ab. Militärbischof Alfred Kostelecky weihte Peter Papst am 11. Oktober 1992 in der St. Georgs-Kathedrale in Wiener Neustadt zum Priester, mit 1. Dezember 1993 erfolgte die Ernennung zum Militärkaplan.
Viele Stationen in der Militärseelsorge
Militärdekan Papst blickt auf vielfältige Tätigkeiten im Bereich der Militärseelsorge zurück. So war er u.a. an der Heeresunteroffiziersakademie in Enns, in der Dekanatspfarre bei der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung in Wien, als Rektor der Spitalskapelle im Heeresspital in Wien, als Pfarradministrator der Militärpfarre 4 beim Militärkommando Niederösterreich, als Rektor der Stiftskirche sowie als Militärpfarrer an der Landesverteidigungs- und Theresianischen Militärakademie tätig. Zuletzt ernannte ihn Militärbischof Werner Freistetter 2018 zum stellvertretenden Dechant für den Dekanatsbereich I/Ost.
Peter Papst war zudem als Militärpfarrer in einer Reihe von Auslandseinsätzen, u.a. auf den Golan-Höhen und in Bosnien-Herzegowina, eingesetzt.
Mehr als 26 Jahre lang leitete er die katholische Weltkirche und führte sie ins neue Jahrtausend: Das von 1978 bis 2005 währende Pontifikat von Papst Johannes Paul II. war das zweitlängste der 2.000-jährigen Kirchengeschichte. Zudem war der Pole mit bürgerlichem Namen Karol Wojtyla der erste nichtitalienische Papst nach 455 Jahren. Am 18. Mai wäre der Papst, dessen Heiligsprechung nach seinem Tod 2005 in Rekordzeit erfolgte 100 Jahre alt geworden.
In seinem Vierteljahrhundert als Pontifex hat Johannes Paul II. rastlos die Welt bereist und vor Milliarden Gläubigen gepredigt. Als "politischer Papst" trug er maßgeblich zum Fall der Mauer und dem Ende von Ostblock und Sowjet-Regime bei. Der erste Besuch eines Papstes in einer Synagoge (1986) und an der Tempelmauer in Jerusalem (2000), das "große Mea Culpa" (2000), mit dem der Pontifex für Fehler und Versäumnisse von Katholiken in der Geschichte um Verzeihung bat, zählen zu jenen Gesten, die Jahrhunderte überdauern.
Johannes Paul II. hat aber auch den Vatikan modernisiert. Er hat ein neues Gesetzbuch für die Kirche erlassen und im neuen Katechismus der Katholischen Kirche den Stand der Glaubenslehre am Ende des 20. Jahrhunderts festgehalten. Und er hat in 14 Enzykliken die katholische Dogmatik insbesondere in Fragen der Gesellschafts- und Morallehre weiterentwickelt.
Freilich: So gefeiert Johannes Paul II. zu Pontifikatsbeginn und in seinen letzten Amtsjahren war, so revolutionär neue manche Öffnungen und Gesten bleiben, so sehr wurde er ab den 1990er Jahren auch kritisiert: in Moral- oder Disziplinarfragen, für Bischofsbestellungen, den Umgang mit so manch progressivem Theologen und auch den Umgang der Kirche mit sexuellem Missbrauch durch Kleriker.
via: Kathpress
Wie ab 1. Mai erfolgten Lockerungen der gesetzlichen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie bringen auch Präzisierungen für das Betreten von Kirchen und "Einrichtungen zur Religionsausübung". Demnach muss jede Person einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Mindestabstand von einem Meter einhalten; weiters müssen mindestens 10 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen. Das geht aus einer Verordnung des Gesundheitsministeriums hervor, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurde. Gegenüber Kathpress bestätigte am Freitag das staatliche Kultusamt, dass die Verordnung lediglich das Betreten von Kirchen zum persönlichen Gebet berührt und regelt, was bis jetzt auch zulässig war. Davon unberührt ist die Feier von öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen, die ab 15. Mai unter Auflagen wieder möglich ist und zwischen Staat, Kirchen und Religionen vereinbart wurden.
Zuletzt hatte Kultusministerin Susanne Raab am Dienstag (28. April) die Rahmenbedingungen für Gottesdienste erneut präzisiert: So müssen bei den ab 15. Mai wieder möglichen öffentlichen Gottesdienste in geschlossenen Räumen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen. Wobei weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist.
Darüber hinaus ist für Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst der Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste der Kirchen oder Religionsgemeinschaften sicherzustellen.
Mit dieser Öffnung werde einerseits das Grundbedürfnis nach Religionsausübung sichergestellt, andererseits in verantwortungsvoller Weise ein schrittweises Herangehen an die Normalität vorgenommen, erklärte Raab am Dienstag. Die Umsetzung müsste von Kirchen und Religionsgemeinschaften im jeweiligen Bereich sichergestellt werden. Im Namen der Bundesregierung bedankte sich die für Kultusangelegenheiten zuständige Kanzleramtsministerin bei den Kirchen und Religionsgesellschaften für ihre Unterstützung und bat um "genaue Einhaltung der Maßnahmen bei der schrittweisen Öffnung".
Detailregeln durch Bischofskonferenz
Die Österreichische Bischofskonferenz hat bereits am Dienstag auf diese Präzisierungen positiv reagiert. "Es ist sehr erfreulich, dass die bisherigen Einschränkungen für das kirchliche Leben jetzt rascher, als allgemein erwartet zurückgenommen werden. Es zeigt sich damit, dass die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften mitgetragenen Maßnahmen die erhofften Erfolge im Kampf gegen die Corona-Pandemie gebracht haben." Das sagte Kardinal Schönborn nach der Videokonferenz der Ad-hoc-Kommission der Bischofskonferenz, die am Dienstagvormittag über die aktuellen Entwicklungen beriet.
Die neuen Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen seien die "Grundlage für Detailregelungen, die die Bischofskonferenz für den Bereich der Katholischen Kirche gerade ausarbeitet", so der Kardinal gegenüber Kathpress. "Wir kommen damit schrittweise der von so vielen erhofften Normalisierung des kirchlichen Lebens näher. Wir Bischöfe danken den politischen Entscheidungsträgern und den Gläubigen für die bisher erwiesene Verantwortung und Rücksicht ausdrücklich", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Er äußerte sich namens der Bischöfe dankbar über die Erleichterungen, "wir sind uns aber sehr bewusst, dass es nach wie vor große Disziplin und Eigenverantwortung von allen braucht, damit die Überwindung der Krise nachhaltig ist".
30 Personen bei Begräbnis
Hintergrund für die ab 1. Mai bestehenden Lockerungen ist der anhaltende Rückgang bei Coronavirus-Infektionen, womit die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen beendet wurden. Ab heute Freitag gilt die generelle Regelung, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist. Es können sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist. In geschlossenen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch hier gilt die 10-Quadratmeter-Regel pro Person.
Dabei gibt es eine Ausnahme für Begräbnisse: Statt wie sonst 10 Personen bei Veranstaltungen sind bei Beerdigungen künftig 30 Personen zugelassen. Jedoch müssen auch hier alle Teilnehmenden weiterhin einen Sicherheitsabstand von mindestens einen Meter einhalten. "Weiters ist in geschlossenen Räumen eine den Mund-und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen muss darüber hinaus pro Person eine Fläche von 10 m2 zur Verfügung stehen", heißt es in der COVID-19-Lockerungsverordnung.
Die von der Regierung bekannt gegebenen Entwicklungen und Lockerungen im Blick auf die Corona-Pandemie haben positive Folgen für die ab 15. Mai wieder möglichen öffentlichen Gottesdienste in geschlossenen Räumen. So müssen bei der Feier pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Darüber hat Kultusministerin Susanne Raab die Kirchen und Religionen am Dienstag informiert. "Es war mir wichtig, dass es bei der Wiederaufnahme der Gottesdienste ab 15. Mai auch eine Vereinfachung parallel zum Handel geben wird", erklärte Raab gegenüber Kathpress. "Mit dieser Vereinfachung ist gesichert, dass mehr Gläubige bei den Gottesdiensten teilnehmen können, aber trotzdem der Schutz der Menschen berücksichtigt wird."
Die neue Regelung bringt eine deutliche Erleichterung gegenüber den am vergangenen Donnerstag von Ministerin Raab gemeinsam mit Kardinal Christoph Schönborn präsentierten Kriterien, die noch 20 Quadratmeter pro Person vorsahen. Weiterhin verpflichtend ist für Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst der Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste der Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sicherzustellen.
Mit dieser Öffnung werde einerseits das Grundbedürfnis nach Religionsausübung sichergestellt, andererseits in verantwortungsvoller Weise ein schrittweises Herangehen an die Normalität vorgenommen, so Raab. Die konkrete Umsetzung müssten die Kirchen und Religionsgemeinschaften im jeweiligen Bereich sicherstellen. Im Namen der Bundesregierung bedankte sich die für Kultusangelegenheiten zuständige Kanzleramtsministerin bei den Kirchen und Religionsgesellschaften für ihre Unterstützung und bat dabei um "genaue Einhaltung der Maßnahmen bei der schrittweisen Öffnung".
Detailregeln durch Bischofskonferenz
Die Österreichische Bischofskonferenz hat die von der Regierung angekündigten Lockerungen für Gottesdienste positiv aufgenommen. "Es ist sehr erfreulich, dass die bisherigen Einschränkungen für das kirchliche Leben jetzt rascher als allgemein erwartet zurückgenommen werden. Es zeigt sich damit, dass die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften mitgetragenen Maßnahmen die erhofften Erfolge im Kampf gegen die Corona-Pandemie gebracht haben." Das sagte Kardinal Schönborn nach der Videokonferenz der Ad-hoc-Kommission der Bischofskonferenz, die am Dienstagvormittag über die aktuellen Entwicklungen beriet.
Die neuen Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen seien die "Grundlage für Detailregelungen, die die Bischofskonferenz für den Bereich der Katholischen Kirche gerade ausarbeitet", so der Kardinal gegenüber Kathpress. "Wir kommen damit schrittweise der von so vielen erhofften Normalisierung des kirchlichen Lebens näher. Wir Bischöfe danken den politischen Entscheidungsträgern und den Gläubigen für die bisher erwiesene Verantwortung und Rücksicht ausdrücklich", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Er äußerte sich namens der Bischöfe dankbar über die Erleichterungen, "wir sind uns aber sehr bewusst, dass es nach wie vor große Disziplin und Eigenverantwortung von allen braucht, damit die Überwindung der Krise nachhaltig ist".
30 Personen bei Begräbnis
Hintergrund für die Lockerungen ist der anhaltende Rückgang bei Coronavirus-Infektionen, den Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Dienstagmorgen im Rahmen einer Pressekonferenz mit Zahlen belegte. Demnach laufen die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen in der derzeitigen Form mit 30. April ab. Daher wird ab 1. Mai die generelle Regelung gelten, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist. Es können sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist.
Dabei gibt es eine Ausnahme für Begräbnisse: Statt wie sonst 10 Personen bei Versammlungen im öffentlichen Raum sind bei Beerdigungen künftig 30 Personen zugelassen. Auch hier müssen alle Teilnehmenden jedoch weiterhin einen Sicherheitsabstand von mindestens einen Meter einhalten, so Anschober bei der Regierungspressekonferenz.
Die katholische Kirche begeht am 26. Jänner erstmals den von Papst Franziskus ausgerufenen "Sonntag des Wortes Gottes". In seinem Motu Proprio (Apostolisches Schreiben) "Aperuit Illis" legte er fest, dass der dritte Sonntag im Jahreskreis der Feier, der Betrachtung und der Verbreitung der Bibel gewidmet sein soll. Die österreichischen Bischöfe unterstützen die Einführung dieses Themensonntags, der bewusst in Nähe zur Weltgebetswoche für die Einheit der Christen angesetzt ist und damit die Verbundenheit aller Christen durch die Heilige Schrift stärken will. "Christen sollen sich vom Wort Gottes begeistern lassen, weil es die bevorzugte Weise ist, wie sich Gottes Geist den Menschen mitteilt", hielt die Bischofskonferenz dazu fest.
Die katholischen Gottesdienste in allen Diözesen stehen am 26. Jänner unter dem thematischen Schwerpunkt "Sonntag des Wortes Gottes". Das Österreichische Katholische Bibelwerk stellt den Pfarrgemeinden Materialien und Anregungen zur Verfügung, wie dieser "Bibelsonntag" gestaltet werden könnte. Auch ein Predigtvorschlag ist online abrufbar.
Drei "Jahre der Bibel" in Österreich
In Österreich wird bereits seit geraumer Zeit besonderes Augenmerk auf die Heilige Schrift gelegt: Im Advent 2018 begannen im Zuge der Einführung der neuen Messlektionare mit den Texten der revidierten Einheitsübersetzung drei "Jahre der Bibel" (www.jahrederbibel.at). Sie stehen unter dem Motto "BIBEL hören.lesen.leben" und werden ebenfalls vom Bibelwerk inhaltlich begleitet. Die diesjährige Österreichische Pastoraltagung stand Anfang Jänner in Salzburg im Zeichen der Bibel. Ein weiterer Höhepunkt werden die Bibel-Festwochen von 25. September bis 4. Oktober 2020 sein.
Gemeinsam mit dem neu eingeführten "Sonntag des Wortes Gottes" sollen die drei Themenjahre die Gläubigen dazu motivieren, die Bibel wieder häufiger in die Hand zu nehmen und als Quelle für ihr Glaubensleben zu entdecken. Hilfreich dabei ist eine neue Bibel-App des Katholischen Bibelwerkes "Die Bibel EÜ" mit der gesamten revidierten Einheitsübersetzung, den Tageslesungen und Bibelleseplänen.
Für Bibelwerksdirektorin Elisabeth Birnbaum zeigt die Einführung des "Sonntags des Wortes Gottes", dass katholische Frömmigkeit und Bibellektüre - anders als zu Zeiten der Reformation - kein Gegensatz mehr darstellen. Reste eines katholischen, lange Zeit "genuin ambivalenten Verhältnisses" zur Bibel seien zwar immer noch vorhanden, würden aber abgebaut. "Katholik/innen dürfen und sollen die Bibel hochachten und beachten, sie lesen und bedenken, und zwar weltweit", schrieb Birnbaum auf der theologischen Feuilleton-Website feinschwarz.net.
Bibeltexte sollen nicht "vorbeirauschen"
Der in der Bischofskonferenz für die Heilige Schrift verantwortliche Referatsbischof Anton Leichtfried (St. Pölten) vergleicht laut der Bibelwerks-Website die Art, wie in manchen Gottesdiensten die Bibelworte erlebt werden, mit der Stimmung an einem großen Bahnhof: "Züge rauschen durch, manche bleiben kurz stehen. Über Lautsprecher gibt es alle möglichen Durchsagen, die teilweise akustisch schwer verständlich sind." Ähnlich würden manchmal die Lesungen aus der Heiligen Schrift an den Ohren und Augen der Gläubigen vorbeirauschen, "ohne dass diese einsteigen und mitfahren können", wird der Weihbischof zitiert.
Das Bibelwerk rät dazu, die Predigt in Gottesdiensten gut vorbereitet am Bibeltext auszurichten: "Auf alle Lesungstexte sollte in der Homilie eingegangen werden, da besonders die schwierigeren Texte Hilfestellungen für einen guten Zugang benötigen." Für viele Gläubige sei der Gottesdienst die einzige Begegnung mit der Bibel und die Predigt die einzige Vertiefung dazu.
Das Wort Gottes habe somit in der katholischen Messfeier einen besonderen Stellenwert. Es wird vom Ambo - einem erhöhten Ort im Altarraum - nach einer festen Leseordnung vorgetragen, die die Gemeinde mit möglichst vielen Texten der Bibel vertraut machen soll. In einem dreijährigen Zyklus werden die Evangelien (Markus, Matthäus und Lukas) gelesen. Die erste, meist alttestamentliche Lesung ist thematisch darauf abgestimmt, als zweite Lesung sind meist Paulus-Briefe vorgesehen. Nach dem Evangelium erläutert der Priester den Schrifttext in seiner Homilie. Bei einer Messfeier folgt danach die Eucharistiefeier als zweiter Teil; doch auch reine Wortgottesdienste sind möglich und gelten als vollwertige Liturgie. (www.bibelwerk.at)
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