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Im Zuge der allgemeinen Öffnungsschritte durch die Bundesregierung am 10. Juni hat sich Kultusministerin Susanne Raab am Dienstag mit allen Kirchen und Religionsgesellschaften auf eine Anpassung der bestehenden Vereinbarung für die Abhaltung von öffentlichen Gottesdiensten geeinigt.

Die bisher bestehenden Schutzmaßnahmen (verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken, Mindestabstand zwischen den Gläubigen und ausreichend Desinfektionsmittel) werden aufgrund der sinkenden Infektionszahlen und analog zu den allgemeinen Regelungen nun angepasst: So wird es ab 10. Juni nicht mehr notwendig sein, bei öffentlichen Gottesdiensten im Freien eine FFP2-Maske zu tragen, und der Mindestabstand zwischen den Gläubigen wird bei allen öffentlichen Gottesdiensten von zwei Metern auf einen Meter verringert.

Am Donnerstag, 3. Juni, begeht die Katholische Kirche das Fest Fronleichnam. Gottesdienste und auch Prozessionen sind heuer möglich, es gelten bei den Prozessionen aber die gleichen Präventionsmaßnahmen wie bei Gottesdiensten; dies beinhaltet etwa das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken sowie das Einhalten eines Abstands von zwei Metern zwischen haushaltsfremden Personen auch im Freien. Das macht besonders festliche Prozessionen mit vielen Teilnehmern nur schwer möglich. In vielen Pfarren entfallen deshalb auch die Prozessionen oder sie finden nur in stark gekürzter und schlichter Form statt. In manchen Pfarren wird auch der Fronleichnamsgottesdienst ins Freie verlegt.

Im Wiener Stephansdom steht Kardinal Christoph Schönborn um 10.15 Uhr dem feierlichen Hochamt vor. Nach einer anschließenden Andacht spendet er den eucharistischen Segen über die Stadt. Der traditionelle Stadtumgang entfällt.

Im Linzer Mariendom feiert Bischof Manfred Scheuer um 10 Uhr den Festgottesdienst zu Fronleichnam mit der Gemeinde. Am Ende des Gottesdienstes führt eine schlichte Prozession vom Hafnerportal zum Rudigierportal, wo bei der Station der Abschluss gefeiert wird.

Im Seenland Oberösterreich finden bei Schönwetter üblicherweise auch Prozessionen auf dem Wasser statt. Die Seeprozessionen in Hallstatt und Traunkirchen entfallen heuer aber coronabedingt.

Eine abgespeckte Fronleichnamsfeier gibt es beispielsweise auch in Innsbruck. Ähnlich wie im Vorjahr wird der Fronleichnamstag um 9 Uhr im Dom zu St. Jakob in Innsbruck mit einem festlichen Gottesdienst mit Bischof Hermann Glettler begonnen, dem dann eine einfache Prozession mit dem Allerheiligsten zur Annasäule in der Maria-Theresien-Straße folgt. Dort wird eine kurze Wort-Gottes-Feier mit Predigt und Segen für Stadt Innsbruck und das Land Tirol stattfinden.

Bischof Glettler hat in einer Aussendung am Montag die große Bedeutung des Fronleichnamsfestes unterstrichen: "Gerade heuer, im Jubiläumsjahr unseres Diözesanpatrons Petrus Canisius, braucht es zur Stärkung von Glaube und Zuversicht dieses öffentliche Zeugnis für Christus, der sich als 'überweltliches Brot' allen Menschen schenkt. Der geistliche Dienst der Fürbitte und des Segens für alle Bewohnerinnen und Bewohner unserer Städte und Dörfer ist gerade jetzt, wo die sozialen und psychischen Folgen der Krise immer deutlicher werden, dringend notwendig."

Der Salzburger Erzbischof Franz Lackner befindet sich ab Donnerstag in Rom und wird dort zeitlich versetzt das Fronleichnamsfest feiern. Weil Fronleichnam in Italien kein staatlicher Feiertag ist, werden die meisten Messen zu dem Hochfest erst am darauffolgenden Wochenende gefeiert. Daher leitet der Salzburger Erzbischof, der den Ehrentitel "Primas Germaniae" trägt, am Samstagabend im Vatikan die traditionelle Fronleichnamsfeier in der Kirche des Campo Santo Teutonico neben dem Petersdom.

Die Geschichte des Fronleichnamsfests reicht bis ins 13. Jahrhundert zurück. Zu Fronleichnam bezeugen Katholiken ihren Glauben an die bleibende Gegenwart Jesu Christi im Sakrament der Eucharistie. Das Wort "Fronleichnam" leitet sich vom mittelhochdeutschen "vron", das heißt "Herr", und "lichnam", also "lebendiger Leib", ab und bedeutet "Lebendiger Leib des Herrn". In den Prozessionen wird die konsekrierte Hostie in einem Schaugefäß, der Monstranz, mitgetragen. Ein "Himmel" genannten Stoffbaldachin beschirmt dabei die Monstranz. Vielfach werden - zumindest in Pandemie-freien Zeiten - entlang der Prozessionsrouten Birkenbäumchen aufgestellt und die Fenster mit Blumen und Kerzen geschmückt. Kinder streuen Blütenblätter auf den Prozessionsweg.

Ab Mittwoch kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu Erleichterungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Die Regelungen dafür hat die Bischofskonferenz am Dienstag veröffentlicht. Die neue Rahmenordnung gilt österreichweit für den Bereich der Katholischen Kirche und setzt die Vereinbarung um, die die Kirchen und Religionsgesellschaften am Freitag mit der zuständigen Kultusministerin Susanne Raab geschlossen haben.

Weil bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel kein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr - im Sinne von geimpft, getestet oder genesen - nötig ist, bleiben die bisherigen Schutzmaßnahmen aufrecht. Demnach ist beim Gottesdienst weiterhin ein Abstand von mindestens zwei Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten. Das Tragen von FFP2-Masken bleibt verpflichtend, Desinfektionsmittel muss ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

Lockerungen gibt es beim liturgischen Gesang der Feiergemeinde sowie beim Chorgesang. Bei der Kommunionspendung sind die Worte "Der Leib Christi - Amen" nunmehr wieder unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen möglich. Für Taufen und Trauungen werden die bisherigen zahlenmäßigen Beschränkungen aufgehoben. Sie können so wie Erstkommunionen und Firmungen im Rahmen der Corona-Regeln für Gottesdienste gefeiert werden, wobei für derartige "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" zusätzlich ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend sind.

"Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können", wird im Regelwerk eingangs festgehalten. "Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."

Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Die Rahmenordnung gilt nur für Gottesdienste. Für andere kirchliche Veranstaltungen wie Gruppentreffen, das Pfarrcafe oder die Chorprobe "gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp", wird festgehalten.

Mindestabstand und FFP2-Masken-Pflicht

Im Detail hält die neue Rahmenordnung fest, dass bei der Feier öffentlicher Gottesdienste wie bisher ein Zwei-Meter-Mindestabstand für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen ist. Dies gilt sowohl für Gottesdienste in geschlossenen Räumen als auch im Freien. Die Maskenpflicht gilt während des gesamten Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Schwangere und Kinder bis zum 6. Lebensjahr; Kinder von 6 bis 14 können statt der FFP2-Maske auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Um den gebotenen Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten, sind Vorkehrungen wie das "Absperren von Kirchenbänken" zu treffen, heißt es in der Rahmenordnung. Der Mindestabstand von zwei Metern darf dann unterschritten werden "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der Spendung von Sakramenten. In diesem Fall ist immer eine FFP2-Maske zu tragen.

Weiters legt die Rahmenordnung wie zuletzt fest, dass Gottesdienste "in der gebotenen Kürze" zu feiern sind und ein "Willkommensdienst" darauf zu achten hat, dass Abstände eingehalten und Menschenansammlungen verhindert werden.

"Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen einer FFP2-Maske während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten", lautet eine weitere Ausnahme. Da ein häufiges An- und Ablegen einer FFP2-Maske problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel auch keine Maske tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist mit zwei Metern Mindestabstand und Maske wie bisher möglich.

Allgemeine Regeln

Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde soll vor dem Gottesdienst die Ankommenden empfangen und die nötigen Hinweise geben. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden.

"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.

Wer einen liturgischen Dienst wahrnimmt, hat vor dem Gottesdienst die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie beispielsweise der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, "so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden", wird ausdrücklich festgehalten.

"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Auch dabei gilt der Mindestabstand von zwei Metern und die FFP2-Maskenpflicht. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.

Liturgischer Gemeinde- und Chorgesang

Anders als zuletzt ist der Gemeindegesang mit FFP2-Maske in reduzierter Form jetzt wieder möglich. Dabei sollte auf das Gloria, den Kehrvers zum Antwortpsalm, den Ruf vor dem Evangelium, das Sanctus und ein zum Tag bzw. Fest passendes Lied "nicht verzichtet werden". Empfohlen werden vor allem Gesänge im Wechsel zwischen Kantorin bzw. Kantor und Gemeinde, wobei Lieder und Gesänge grundsätzlich instrumental begleitet werden sollen.

Chorgesang im Gottesdienst ist möglich, wenn der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht wird. Demnach ist zu belegen, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Beim Singen ohne FFP2-Maske ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten, wird der Mindestabstand geringfügig unterschritten, gilt auch beim Singen die Maskenpflicht. "Für die Proben von Kirchenchören gelten dieselben Bestimmungen der COVID-19-Öffnungsverordnung wie für Vereine", so die Rahmenordnung unter Verweis auf die Internetseite des Chorverbands (https://chorverband.at).

Messe und Kommunionempfang

Detaillierte Regel gibt es zur Messfeier und zum Kommunionempfang: Während der Messe müssen die Hostien bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester die FFP2-Maske anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird festgehalten.

Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Anders als zuletzt werden jetzt die Worte "Der Leib Christi - Amen" beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen", wobei dabei die Maske angehoben wird. Eine Präzisierung betrifft die Mundkommunion: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".

Sakramente

Konnten Taufen und Trauungen zuletzt nur "im kleinsten Kreis" stattfinden, so gelten jetzt für sie - genauso wie für Erstkommunionen und Firmungen - die allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste. Zusätzlich ist bei diesen besonderen Feierformen ein Präventionskonzept verpflichtend.

Details betreffen beispielsweise das Taufwasser, das für jede Tauffeier eigens bereitet und gesegnet wird. Der Taufspender muss beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung eine FFP2-Maske tragen. Bei der Trauung ist geregelt, dass ein Spalier der Gäste nur im Freien unter Einhaltung des Zwei-Meter-Abstands gebildet werden kann. Bei der Erstkommunion dürfen die Kinder zum Empfang der Hostie den Mund-Nasen-Schutz ablegen. Bei der Firmung legt der Firmspender die FFP2-Maske an, desinfiziert seine Hände und signiert die Stirn des Firmlings mit Chrisam. Das Auflegen der Hand auf das Haupt des Firmlings entfällt genauso wie der Händedruck als Friedenszeichen.

Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein; "andernfalls ist das Tragen von FFP2-Masken notwendig".

Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.

Bei Begräbnissen gelten für die Totenwache, das Requiem oder die Wort-Gottes-Feier in der Kirche weiterhin die bisherigen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst. "Am Friedhof und in Aufbahrungshallen gelten die staatlichen Vorgaben", heißt in der Rahmenordnung. War diese staatlicherseits bisher auf 50 Personen limitiert, so entfällt ab 19. Mai aufgrund der neuen Verordnung diese Obergrenze.

Präventionskonzept

Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen sind besondere Gottesdienstformen sowohl hinsichtlich der Liturgie als auch der Gottesdienstbesucher. Deshalb sind bei derartigen "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" spezielle Covid-Sicherheitsmaßnahmen wie die Erarbeitung eines Präventionskonzeptes und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Das wird in der neuen Rahmenordnung der Bischofskonferenz festgehalten, zu der ergänzend auch ein "Präventionskonzept" für Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung am Dienstag veröffentlicht wurde. Es enthält "Allgemeine Hygienemaßnahmen", Regelungen zur "Steuerung der Menschenströme", für ein "Kontaktpersonenmanagement", die Nutzung sanitärer Einrichtungen sowie Verhaltensregeln beim Auftreten einer Infektion.

Um das Einhalten der Mindestabstände während der Feier sowie beim Ein- und Austreten aus der Kirche gewährleisten zu können, sind etwa entsprechende Markierungen der Wege und Sitzplätze vorzusehen. Aber auch Einbahnregelungen beim Betreten und Verlassen der Kirche sollen vorgenommen werden. Bereits im Vorfeld der Feier müssen Begrenzungen der einzuladenden Personen gesucht und kommuniziert werden.

Kontaktpersonenmanagement

Notwendig ist ein Kontaktpersonenmanagement, also das Erfassen der anwesenden Feiergemeinde, um für den Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer beim Gottesdienst anwesend war. Dazu sollen Kontaktdatenblättern ausgefüllt werden. Die darauf vermerkten Daten der teilnehmenden Personen (Name und Telefonnummer) sind für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Empfohlen wird auch das Erstellen von Fotos der Feiergemeinde zum Zweck der Dokumentation und Zuordnung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten bzw. Fotos unverzüglich zu löschen.

Wie auch immer die Datenerfassung konkret gehandhabt wird, es muss sichergestellt sein, dass im Nachhinein festgestellt werden kann, wer sich wo in der Kirche aufgehalten hat, um die Personen im Infektionsfall benachrichtigen zu können.

Die Kirche setzt bei den empfohlenen Maßnahmen stark auf die Kooperation der Gottesdienstbesucher. So sollen die Familien der Täuflinge bereits im Vorfeld eine Liste der Mitfeiernden (mit zumindest Name und Telefonnummer) erstellen, die dann bei der Feier selbst mit den tatsächlich Anwesenden abgeglichen werden und am Ende der Taufe dem Vorsteher der Tauffeier übergeben werden. Selbiges Prozedere sollen im Wesentlichen auch im Rahmen einer Erstkommunion angewendet werden. Und auch die Firmlinge sollen eine solche Liste der mitfeiernden Angehörigen bereitstellen; Brautpaare eine solche der geladenen Gäste.

Präventionsbeauftragter

Sollte es während oder nach der Feier zu einem Verdachtsfall kommen, "müssen die Betroffenen umgehend abklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt", heißt es in der kirchlichen Handreichung weiter. Im Falle einer Infektion sei neben der zuständigen Gesundheitsbehörde jedenfalls umgehend auch die Pfarre zu informieren. Und: "Die Pfarre steht der Behörde für Auskünfte gegenüber der zuständigen Behörde zur Verfügung."

Ein wesentliches Element der kirchlichen Sicherheitsmaßnahmen ist zudem die Ernennung eines Präventionsbeauftragten für jeden Gottesdienst "aus einmaligem Anlass", der auf die Einhaltung des Konzepts zu achten hat. Freilich: Der Beauftragte wie auch die für die Feiern eingesetzten Personen oder Ordnerdienste, die das Einhalten der Präventionsmaßnahmen überwachen, "können für ein allfälliges Missachten der Vorgaben nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden", wie es wörtlich heißt.

(Rahmenordnung im Wortlaut unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)

(Präventionskonzept als Download unter: https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-praeventionskonzept)

Im Vorfeld der Öffnungsschritte durch die Bundesregierung am 19. Mai hat sich Kultusministerin Susanne Raab am Freitag mit allen Kirchen und Religionsgemeinschaften auch auf eine Anpassung der bestehenden Vereinbarung für die Abhaltung von öffentlichen Gottesdiensten geeinigt.

Die bisher bestehenden Schutzmaßnahmen (verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken, Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Gläubigen und ausreichend Desinfektionsmittel) sind weiter gültig. In Zukunft wird der im Rahmen der Ausübung von Gottesdiensten wichtige liturgische Gesang unter Einhaltung von entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen und in reduzierter Form, so wie vor dem Lockdown, wieder möglich sein.

Diese angepasste Vereinbarung ist ab 19. Mai gültig, die entsprechende Umsetzung dieser Vereinbarung wird von den jeweiligen Religionsgesellschaften individuell erfolgen.

Lockerungen bei Taufen und Trauungen

Für den Bereich der Katholischen Kirche wird die Bischofskonferenz ihre Rahmenordnung für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten in den nächsten Tagen anpassen. Das erklärte der St. Pöltner Weihbischof Anton Leichtfried als zuständiger Liturgie-Bischof am Freitag gegenüber Kathpress, der die Änderungen beim liturgischen Gesang näher erläuterte.

Demnach wird ab 19. Mai der Gemeindegesang wieder möglich sein, dieser ist aber "in Hinblick auf dessen Dauer und Umfang zu reduzieren". Das Chorsingen im Gottesdienst ist nur möglich, wenn der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht wird. Demnach ist zu belegen, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Beim Singen ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten, wobei die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Für die Proben von Kirchenchören gelten dieselben Bestimmungen der COVID-19-Öffnungsverordnung wie für Vereine, so Leichtfried, der dabei auf die Internetseite des Chorverbands (https://chorverband.at) verwies.

Erleichterungen wird es auch bei Taufen und Trauungen geben: Konnten diese bisher nur im kleinsten Kreis stattfinden, so sind sie ab Mittwoch gleich wie Erstkommunionen und Firmungen unter Einhaltung der allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste und mit einem entsprechenden Präventionskonzept wieder möglich.

Bei Begräbnissen gelten für die Totenwache, das Requiem oder die Wort-Gottes-Feier in der Kirche weiterhin die bisherigen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst. Aufgrund der neuen gesetzlichen Lockerung ist auf dem Friedhof die Personenzahl aber nicht mehr limitiert, wie Leichtfried verdeutlichte.

Die neuen Corona-Regelungen werden auch für das Fest Fronleichnam (3. Juni) gelten, führte der Liturgie-Bischof weiter aus. "Bei günstigem Wetter ist es möglich, die Eucharistie im Freien zu feiern. Prozessionen sind nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens zwei Metern jederzeit eingehalten wird", so Leichtfried. Er wies darauf hin, dass bei Gottesdiensten im Freien weiterhin die FFP2-Maskenpflicht gilt.
 
 

Wird es heuer möglich sein, die traditionellen Gottesdienste der Karwoche als höchster Festwoche im Kirchenjahr zu feiern? Auf diese Frage, die viele Gläubige nach dem Ausfall öffentlicher Gottesdienste im vergangenen Jahr umtreibt, haben die österreichischen Bischöfe nun eine klare und positive Antwort gegeben: "Die Feiern der Heiligen Woche und zu Ostern sind unter den Bedingungen der aktuell geltenden Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste nach Maßgabe der im Folgenden angeführten Präzisierungen möglich." (Im Wortlaut abrufbar sind die Regelungen unter www.bischofskonferenz.at/karwoche-ostern-2021)

Die Regelungen für die Feier der Gottesdienste in der Heiligen Woche und zu Ostern setzen im Wesentlichen die Vorgaben der vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 17. Februar um. Konkret bedeutet dies, dass Gottesdienste unter Beachtung der FFP2-Maskenpflicht und der Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, möglich sind.

Dies gelte auch für die Prozessionen am Palmsonntag sowie zu Ostern, halten die Bischöfe fest: "Eine Prozession ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern jederzeit eingehalten wird. Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend." Wenn keine Prozession möglich sein sollte, könne das Gedenken an den Einzug Jesu in Jerusalem auch im Innern der Kirche mit dem Einzug verbunden werden. Möglich sei auch eine Gestaltung des Palmsonntagsgottesdienstes zur Gänze im Freien.

Entfallen muss corona-bedingt die Tradition der Fußwaschung am Gründonnerstag, heißt es in dem Dokument weiter. Ebenso müsse am Ende des Gottesdienstes vom Letzten Abendmahl jede Form einer allgemeinen Prozession entfallen. "Möglich ist aber die Übertragung des Allerheiligsten in einer Prozession der liturgischen Dienste an den Ort der Aufbewahrung."

Die am Karfreitag übliche Kreuzverehrung müsse heuer beschränkt werden auf die Verneigung oder eine Kniebeuge - eine Berührung des Kreuzes, wie vielerorts üblich, ist nicht erlaubt. Zudem empfehlen die Bischöfe, aus Anlass der Pandemie eine eigene, zusätzliche Fürbitte zu halten. Diese war bereits im vergangenen Jahr veröffentlicht und empfohlen worden und sieht die Bitte für all jene Menschen vor, die schwer an Corona erkrankt sind sowie für alle, die sich für diese Menschen einsetzen und sich in den verschiedensten Lebensbereichen für die Überwindung der Pandemie engagieren. (Fürbitte online: https://www.liturgie.at/dl/NpNNJKJKknNlKJqx4kJK/Gro__e_Fu_rbitte_Karfreitag_2021_Corona__pdf)

Im Blick auf die musikalische Gestaltung der Gottesdienste in der Heiligen Woche verweisen die Bischöfe auf Handreichungen und Noten- sowie Textmaterial, das die Österreichische Kirchenmusikkommission eigens erarbeitet hat. Dieses ist unter https://www.kirchenmusikkommission.at/home/133523/die-feier-der-heiligen-woche-musikalisch-gestalten abrufbar.

Weitere Informationen zu den Feiern von Firmung und Erstkommunion könnten "erst nach neuer Bewertung nach Ostern" erfolgen, wiesen die Bischöfe abschließend hin.

Wenn die Corona-Pandemie vor Augen führt, "wie verletzlich unsere Gesellschaft und unser Leben sind", sollte das auch zu Empathie gegenüber Flüchtlingen führen. Wie die österreichischen Bischöfe zum Thema "Hilfe für Menschen auf der Flucht" am Freitag darlegen, sei ein menschenwürdiges Leben in Sicherheit nicht selbstverständlich. "Diese Erfahrung sollte uns auch hellhörig machen, wenn Menschen gezwungen sind, vor Krieg und Verfolgung aus ihrer Heimat zu fliehen", heißt es in einer Erklärung im Anschluss an die dieswöchige Online-Vollversammlung der Bischofskonferenz.

Der österreichischen Bundesregierung zollen die Bischöfe Lob für ihre konkreten Hilfsmaßnahmen zugunsten von Heimatvertriebenen in Nordsyrien, in Griechenland oder in Bosnien-Herzegowina. Diese notwendige Hilfe vor Ort entspreche dem großen humanitären Engagement, das Österreich in der Vergangenheit immer wieder eindrucksvoll bewiesen habe.

Zugleich erneuern die Bischöfe ihren Appell, angesichts der dramatischen Zustände auf den griechischen Ägäis-Inseln zusätzlich schutzbedürftige Familien mit kleinen Kindern und unbestrittenen Fluchtgründen in Österreich aufzunehmen. Auch andere EU-Länder seien dazu bereit, und hierzulande gebe es seitens von Gemeinden, Pfarren und Zivilgesellschaft vielfach deklarierte Bereitschaft, Menschen aufzunehmen, zu betreuen und zu integrieren.

Ein europaweit koordiniertes humanitäres Aufnahmeprogramm wäre nach den Worten der Bischöfe "konkreter Ausdruck jener Werte, für die Europa und das Christentum stehen". Auch Papst Franziskus habe in seiner Sozialenzyklika "Fratelli tutti" für den Umgang mit Menschen auf der Flucht eine Richtschnur vorgegeben, die auch für Österreich gelten solle: "aufnehmen, schützen, fördern und integrieren".

Bis heute fehle in Europa leider schmerzlich eine gerechte und solidarische Lösung im Umgang mit Geflüchteten, heißt es in der Erklärung weiter. "Grenzen zu sichern und Menschen zu schützen dürfen einander niemals ausschließen", so die Bischöfe. Menschenwürde und Menschenrechte müssten ausnahmslos für alle Menschen gelten, "unabhängig davon, wo sie geboren wurden".

Mit einem Appell, auch weiterhin im Sinne des Gemeinwohls die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise mitzutragen, haben sich die österreichischen Bischöfe aus Anlass des ersten Jahrestages der Corona-Pandemie zu Wort gemeldet. Verbunden mit dem Dank an all jene, "die im vergangenen Jahr einen Beitrag zur Überwindung der Pandemie geleistet haben und dies immer noch tun" erinnern die Bischöfe in einer Erklärung zum Ende ihrer Frühjahrsvollversammlung daran, "dass wir alle Verantwortung übernehmen müssen und im Dienst an der Gemeinschaft zur Verwirklichung einer 'geistvollen Normalität' beitragen können." Dazu zähle u.a. als "logische Empfehlungen" die Teilnahme am staatlichen Impfprogramm und die weitere Einhaltung der Hygienevorschriften.

Die Bevölkerung habe die Einschränkungen des vergangenen Jahres "mit großem Verständnis und einem erstaunlichen Geist solidarischer Verbundenheit" mitgetragen, so die Bischöfe. Nichtsdestotrotz habe das "Auf und Ab von restriktiven Maßnahmen und ersehnten Lockerungen, von phasenweise wohl auch überzogen scheinenden Beschneidungen bürgerlicher Freiheitsrechte und nicht weniger riskanten Öffnungsschritten" zu hohen Erwartungen ebenso wie zu "intensiven Enttäuschungen" geführt. "Die Kultur des Zusammenhalts und der gegenseitigen Wertschätzung wurde in unserem Land auf eine enorme Belastungsprobe gestellt. Und wir sind immer noch mittendrin in den Auseinandersetzungen um richtige Entscheidungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen."

Die Kirche sei den Menschen seelsorglich, sozial und caritativ nahe - auch wenn die religiöse bzw. gottesdienstliche Praxis "teilweise auf ein Minimum reduziert" werden musste. "Das war ein seelisches Leid für viele" - Dennoch habe der Glauben den Menschen Zuversicht gegeben und sie u.a. "zu einer Kreativität der Für- und Seelsorge inspiriert", so die Bischöfe. "Achten wir darauf, den Geist der Wertschätzung füreinander trotz unterschiedlicher Lösungsansätze für die anstehenden Probleme nicht zu verlieren."

Die österreichischen Bischöfe kommen ab Montag zu ihrer Frühjahrsvollversammlung zusammen. Die viertägigen Beratungen finden auch wegen einer am Donnerstag bekannt gewordenen Corona-Infektion im Umfeld des Salzburger Erzbischofs Franz Lackner erneut in Form einer Videokonferenz statt. Der Bischofskonferenz-Vorsitzende hat sich in Selbstisolation begeben, hat selbst aber keine Symptome einer Erkrankung und wurde inzwischen mehrfach negativ getestet. Lackner wird die Online-Vollversammlung wie geplant am Montagnachmittag eröffnen und bis zum voraussichtlichen Ende am Donnerstag leiten. Ursprünglich hatten sich die Bischöfe im niederösterreichischen Benediktinerkloster Seitenstetten treffen wollen.

Eröffnet wird die Vollversammlung mit einem Studiennachmittag zum Thema Menschenhandel, der vom Wiener Weihbischof Franz Scharl inhaltlich vorbereitet wurde. Auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das kirchliche Leben, die Seelsorge und Hilfsangebote werden erneut ein Hauptthema der Beratungen sein, erklärte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, im Kathpress-Interview. Der durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs virulent gewordene Themenbereich Suizidbeihilfe und Sterbebegleitung befindet sich ebenfalls auf der Tagesordnung der Bischöfe.

Die Österreichische Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller Diözesen in Österreich. Derzeit gehören ihr 15 Mitglieder aus den zwei Erzdiözesen, sieben Diözesen, der Militärdiözese und der Territorialabtei Wettingen-Mehrerau an. Aufgaben der Bischofskonferenz sind das Studium und die Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, die gegenseitige Beratung und notwendige Koordinierung der kirchlichen Arbeit, der gemeinsame Erlass von Entscheidungen sowie die Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Sie trifft ihre Entscheidungen in Rahmen von Vollversammlungen, die in der Regel im März, Juni und November stattfinden. (Infos: www.bischofskonferenz.at)
 

Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf die Liturgie am Aschermittwoch, mit dem in der katholischen Kirche die Fastenzeit beginnt: So wird der Aschenritus heuer "wortlos und ohne Berührung" gespendet, wie es die vatikanische Gottesdienstkongregation weltweit festgelegt hat. Die Gläubigen erhalten daher in diesem Jahr kein Aschenkreuz auf die Stirn, sondern es wird die Asche auf das Haupt gestreut. "Diese in anderen Ländern übliche Form, erinnert uns ganz nüchtern, realistisch und augenscheinlich an die Vergänglichkeit des Lebens", erklärte der österreichische Liturgie-Bischof Anton Leichtfried am Montag im Interview mit Kathpress. Neu ist auch, dass es beim diesjährigen Aschermittwochgottesdienst eine eigene Fürbitte für alle an Corona Verstorbenen geben wird.

Konkret bedeutet das für den Ritus, dass der Vorsteher des Gottesdienstes über die Asche ein Segensgebet spricht und die Asche ohne weitere Begleitworte mit Weihwasser besprengt. Der Priester, Diakon oder die bzw. der vom Bischof beauftragte Leiterin oder Leiter nimmt danach das Gefäß mit der gesegneten Asche und spricht für alle Anwesenden gut vernehmlich eines der im Messbuch vorgesehenen Worte. Das könne die Formel "Bekehrt euch und glaubt an das Evangelium" oder "Bedenke, Mensch, dass du Staub bist und wieder zum Staub zurückkehren wirst" sein, so der St. Pöltener Weihbischof. "Anschließend setzt sie bzw. er eine FFP2-Maske auf und streut ohne weitere Worte jenen, die zur Aschenauflegung herantreten, Asche in der Form eines Kreuzes auf das Haupt." Der Ritus werde somit wortlos und ohne Berührung vollzogen. Nach dem Austeilen der Asche sind die Hände zu waschen.

Fürbitte für Corona-Tote

In Österreich wird heuer am Aschermittwoch auch eigens für alle an Corona Verstorbenen gebetet. Dies geschieht im Rahmen einer europaweiten Gebetsinitiative. "Der Rat der Europäischen Bischofskonferenzen hat dazu aufgerufen, dass an jedem Tag der Fastenzeit je ein Land besonders für die Verstorbenen der Corona-Pandemie beten möge. Österreich ist gemeinsam mit Albanien gleich am Aschermittwoch an der Reihe", erklärte dazu Leichtfried.

Das Österreichische Liturgische Institut hat für die Fürbitte folgenden Text vorgeschlagen: "Wir beten für alle, die an der Corona-Pandemie verstorben sind: "Allmächtiger, ewiger Gott, du bist gnädig und reich an Huld. Erbarme dich all der Frauen und Männer, die an der Corona-Pandemie gestorben sind. Nimm sie auf in dein ewiges Reich und lass sie teilhaben an deiner Herrlichkeit."

Angesichts des Todes und der Trauer solle an diesem Aschermittwoch auch an die Begleitworte beim Begräbnis erinnert werden. Sie lauten: "Von der Erde bist du genommen und zur Erde kehrst du zurück. Der Herr aber wird dich auferwecken." Es gehe darum "mit Realismus, Ernst und mit der Zuversicht dieser frohen Botschaft diese Fastenzeit zu beginnen", hielt der Liturgie-Bischof fest.

Beginn der Fastenzeit

Am Aschermittwoch, in diesem Jahr am 17. Februar, beginnt die 40-tägige Fastenzeit vor Ostern. Seit Ende des 11. Jahrhunderts gibt es die Tradition, sich an diesem Tag in Gottesdiensten ein Aschenkreuz auf die Stirn zeichnen oder Asche aufs Haupt streuen zu lassen. Die aus gesegneten Palmzweigen vom Vorjahr gewonnene Asche gilt als Symbol der Trauer und Buße.

Das Aschenkreuz steht für den Beginn der Bußzeit und zugleich für die Hoffnung der Christen auf Auferstehung. Der Aschermittwoch ist neben dem Karfreitag der einzige Tag, der in der katholischen Kirche als strenger Fasttag gilt. Das Kirchenrecht schreibt Abstinenz und Fasten vor. Ausgenommen davon sind Kinder, Alte und Kranke.

 

Ab Sonntag, 7. Februar, sind öffentlich zugängliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Dienstag in einer neuen Vereinbarung mit Kultusministerin Susanne Raab geeinigt. Zusätzlich zu den bestehenden Schutzmaßnahmen wie der Zurverfügungstellung von ausreichend Desinfektionsmitteln und dem Aussetzen von Gemeinde- und Chorgesängen ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten, es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Darüber hinaus setzen die Kirchen und Religionsgesellschaften laut Vereinbarung zur Eindämmung des Virus wie bisher auf den Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und eingeschränkte Sitzplatzanzahl.

In den vergangenen Tagen hatten die katholischen Bischöfe über die Eckpunkte der Vereinbarung beraten. Das bestätigte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, im Interview mit Kathpress. Auf Grundlage der neuen Vereinbarung erarbeitet die Bischofskonferenz nun eine Rahmenordnung, die die Details für die Feier von Gottesdiensten im Bereich der Katholischen Kirche ab 7. Februar festlegt, u.a. auch die Regeln für den Beginn der Fastenzeit inklusive der Feier der Aschermittwochliturgie. Die neue Rahmenordnung soll bis Donnerstagabend fertig sein, kündigte Schipka an.

Kultusministerin Susanne Raab dankte am Dienstag in einer Aussendung den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie allen Gläubigen "für das Durchhalten während des Lockdowns". Sie hätten "einen wichtigen Beitrag geleistet, die Infektionszahlen zu senken". Sie sei sich bewusst, so Raab, "dass der Glaube für viele Menschen in unserem Land gerade in schwierigen Zeiten eine wichtige Stütze darstellt" und sie sei daher froh, dass öffentliche Gottesdienste nun wieder möglich sind. Mit den neuen Schutzmaßnahmen würden die Kirchen und Religionsgemeinschaften gleichzeitig sicherstellen, "dass sich das Coronavirus nicht weiterhin ausbreitet".

Bis Samstag, 6. Februar, finden demnach keine öffentlich zugänglichen Gottesdienste statt, die die Katholische Kirche von sich aus für die Dauer des strengen Lockdowns ausgesetzt hat. Weiterhin möglich sind - gemäß der "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste" in ihrer aktuellen Version - nicht-öffentlich zugängliche Gottesdienste mit maximal 10 Personen, die im Vorhinein namentlich erfasst sein müssen, damit auf diese Weise stellvertretend für die Gemeinde die heilige Messe gefeiert werden kann. - Schon bisher nur mit FFP2-Maske und 2 Metern Abstand.

Darüber hinaus sind die Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet, wo freilich ebenfalls - aufgrund staatlicher Vorgaben - der Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen ist.

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