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Die besondere Verbundenheit mit dieser Zeit
Der Advent - eine Zeit, mit der wir seit unseren Kindheitstagen ganz besonders verbunden sind und an der bis heute ganz eigene und bestimmte Vorstellungen hängen. Eine Zeit, in der Brauchtum großgeschrieben wird, eine Zeit der besonderen Gerüche und Düfte, eine Zeit des Heimeligen, aber auch der Kälte, eine Zeit der Besinnung und auch des Hektischwerdens.
Der Name Advent
Der Name „Advent“ stammt vom lateinischen adventus und wird mit Ankunft übersetzt. Es geht um die Ankunft Jesu. Auf diese, auf dieses göttliche Geschenk, bereiten sich die Christen in den Tagen des Advents vor, der zum Hochfest der Geburt Jesu, der Menschwerdung Gottes, hinführt: auf Weihnachten. Weihnachten sind vier Adventssonntage vorgelagert, die allesamt festlich gefeiert werden um die Vorfreude zu steigern und den Menschen Hoffnung zu schenken. Mit dem ersten Adventssonntag beginnt das neue Kirchenjahr.
Die Herkunft des Advents
Dem Begriff »Advent« entspricht der griechische Begriff »epiphaneia« (Erscheinung) und beschreibt die Ankunft bzw. den Besuch eines Amtsträgers. Er wurde insbesondere für die Ankunft von Königen oder Kaisern verwendet. Aber auch die Ankunft eines Gottes im Tempel wurde damit beschrieben. Vom Christentum wurde diese Bezeichnung übernommen, um die besondere Beziehung zu Jesus Christus hervorzuheben.
Frühere Praxis
In der frühen Kirche war der Advent eine Fastenzeit. Diese dauerte vom 11. November bis zum ursprünglichen Weihnachtstermin, dem 6. Jänner (Erscheinung des Herrn). Diese Fasten- und Adventzeit wurde auch als geschlossene Zeit tituliert. In dieser durfte nach damaliger Auffassung weder getanzt noch gefeiert werden. Auch feierlichen Trauungen fanden in diesem Zeitraum keine statt.
Die Reduzierung der Sonntage der Adventzeit von sechs auf vier
Im 7. Jahrhundert legte Papst Gregor die Zahl der Sonntage von sechs auf vier fest, womit die Adventzeit ihre heute Form bekam. Die Zahl Vier sollte dabei die viertausend Jahre symbolisieren, welche die Menschheit nach dem Sündenfall im Paradies auf das Kommen des Erlösers zuwarten musste - so die damalige Auffassung der kirchlichen Geschichtsschreibung. Im Konzil von Trient wurde diese Regelung dann bestätigt, nachdem sich davon abweichende regionale Traditionen entwickelten und sich zu etablieren begannen.
Die zwei Bedeutungslinien der Adventszeit
Bezüglich der Bedeutung der Adventszeit lassen sich zwei Richtungen ausmachen: Der gallische und der römische Deuteansatz. Im gallischen Gebiet wurde der Bedeutungsschwerpunkt im endzeitlichen Motiv der Wiederkunft Christi gesehen, was infolge dazu führte, dass der Advent zu einer Zeit der ernsthaften Buße wurde. Im römischen Einflussbereich wurde das weihnachtlich-freudige Motiv des Ankommen Gottes, seiner Menschwerdung im Hier der Welt, ins Zentrum gerückt. Bis heute haben beide Richtungen ihre Geltungen und beiden Ansätzen wird in der Liturgie an den unterschiedlichen Adventssonntagen Raum gegeben.
Die Adventzeit hat ihre frühe Bedeutung als Fastenzeit in der orthodoxen Kirche beibehalten, die 40 Tage vor dem Weihnachtsfest ihren Anfang nimmt. Verboten sind in dieser Zeit dann tierische Produkte und Milch.
Der Beginn der Adventszeit heute
Advent beginnt immer mit einem Sonntag (erster Adventsonntag) und endet an einem festen Datum, dem 25. Dezember, dem Weihnachtsfest. Der letzte Sonntag vor Weihnachten ist der vierte Adventssonntag. So ergibt es sich, dass die Adventszeit je nach Jahr unterschiedlich lang sein kann. Der Beginn der Adventzeit ist variabel, er richtet sich danach aus, auf welche Daten die Wochentage fallen, wobei der erste Advent jeweils zwischen dem 27. November und dem 3. Dezember fällt.
Advent in Zeiten der Covid-19 Pandemie
Advent und die damit verbundenen Bräuchen werden im heurigen Jahr stark von Corona beeinflusst sein. Vieles, was uns lieb und teuer war, wird damit wohl nicht oder nur im eingeschränkten Maße möglich sein. Adventmärkte werden erst verspätet eröffnet, dürfen wohl auch nicht länger als bis 1900 oder 2000 Uhr geöffnet bleiben, das Ausschenken von Punsch, Glühwein und sonstigen wärmenden Getränken dürfte untersagt werden. Ob Adventkonzerte stattfinden dürfen – es hängt in den Sternen.
Was tun? Nutzen wir diese veränderte Zeit, suchen wir den versteckten, den tieferen Sinn von Advent, der uns durch die Hektik und den Konsumzwang, in den man eingetaucht wird, verloren gegangen ist. Vielleicht ist dies eine Chance, um den Advent intensiver und ursprünglicher wieder zu erleben.
Die Katholische Kirche setzt die Feier von öffentlichen Gottesdiensten zeitlich befristet von 17. November bis 6. Dezember aus. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz am Montagnachmittag in einer neuen Rahmenordnung zur Feier der Gottesdienste beschlossen. Die Regelung setzen eine dementsprechende Einigung um, die kurz zuvor von den 16 gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften bei einer Videokonferenz mit Kultusministerin Susanne Raab getroffen wurde. "Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen", hält das Regelwerk der Bischofskonferenz fest. Darüber hinaus ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Weiters legen die Bischöfe fest, dass Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben sind. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.
Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.
Lackner: In Extremsituation Verantwortung zeigen
"Mit den neuen Regeln der Rahmenordnung unterstützt die Katholische Kirche wie bisher alle staatlichen Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Pandemie", erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, gegenüber Kathpress. "Weil sich unser Land in einer Extremsituation befindet und ab Dienstag ein sehr weitgehender Lockdown in Kraft tritt, wird die Kirche mitziehen und ab morgen öffentliche Gottesdienste bis zum 6. Dezember aussetzen. Christliche Nächstenliebe heißt jetzt, verantwortungsvoll zu handeln und einander zu schützen", so der Salzburger Erzbischof. "Die zeitlich befristeten Einschränkungen sind nötig, damit wir bald wieder gemeinsam Gottesdienste feiern können."
Auch und gerade während des Lockdowns gehe das religiöse Leben weiter, so der Erzbischof: "Die Kirchen bleiben zum persönlichen Gebet offen und im kleinsten Kreis wird hinter verschlossen Türen stellvertretend für die Gemeinde der Gottesdienst gefeiert und vielfach im Internet übertragen. Vor allem sollen wir jetzt als Hauskirche unseren Glauben leben. So können wir einander im Herzen nahe sein und die Herzen für jene öffnen, die Hilfe brauchen."
Gottesdienste im kleinsten Kreis
Detaillierte Regeln gibt es für "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste im kleinsten Kreis". Sie können am Sonntag, aber auch an Wochentagen, von höchstens fünf bis zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Dabei muss "Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten", heißt es ausdrücklich.
Wie bisher ist beim Gottesdienst ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Wenn für das Wahrnehmen eines liturgischen Dienstes etwa durch einen Priester das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zeitlich begrenzt nicht möglich ist, sind zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einzuhalten.
Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden. Nur der Sologesang ist zulässig, an die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel, Soloinstrumente) treten. Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.
Keine Mundkommunion
Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester den Mund-Nasenschutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.
Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. Es ist - wie zuletzt - nur mehr die Handkommunion möglich: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben des MNS möglich ist", heißt es dazu weiter.
(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)
Die Katholische Kirche wird beim angekündigten Corona-Lockdown mitziehen und öffentliche Gottesdienste zeitlich befristet aussetzen." Das erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, am Samstag im Interview mit Kathpress. "Die näheren Details werden noch in Abstimmung mit den anderen Kirchen und Religionsgesellschaften festgelegt, die dann wieder eine Vereinbarung mit der Regierung treffen werden", so Lackner.
Am Samstagnachmittag hat Bundeskanzler Sebastian Kurz bei einer Pressekonferenz einen verschärften und bis 6. Dezember zeitlich befristeten Lockdown vor allem für die Schulen und den Handel, aber auch mit Einschränkungen für das religiöse Leben angekündigt. Im Vorfeld hatte es dazu ein direktes Gespräch des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz gegeben. Kurz dankte Erzbischof Lackner und den anderen Kirchen und Religionsgesellschaften ausdrücklich, dass sie freiwillig öffentliche Gottesdienste aussetzen wollen. Nur mit den neuen Einschränkungen des Lockdowns könne man "die Vorweihnachtszeit und das Weihnachtsfest retten", so Kurz.
Kirchen bleiben offen
"Ähnlich wie beim Lockdown im Frühjahr werden die Kirchen für das persönliche Gebet offen bleiben", informierte Lackner über die Grundzüge der geplanten Änderungen. "Öffentliche Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen werden aber weitestgehend und zeitlich befristet ausgesetzt. Gottesdienste können dann wie im Frühjahr nur in verschlossenen Räumen und im kleinsten Kreis stellvertretend für die Gemeinde gefeiert werden." Damit sei gesichert, dass die Eucharistiefeier stattfindet und man über die Medien mitfeiern kann. Darüber hinaus sei auch im Lockdown die seelsorgliche Begleitung von Kranken und Sterbenden weiterhin möglich.
Wie der Vorsitzende der Bischofskonferenz weiter erklärte, sei diese Vorgangsweise bereits unter den Bischöfen abgesprochen. In einem nächsten Schritt werden sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Montag gemeinsam untereinander abstimmen und weitere Aspekte klären. Sie bilden die Grundlage für eine neue Vereinbarung mit der Bundesregierung, die den Rahmen für das religiöse Leben während des neuen Lockdowns zeitlich befristet vorgibt.
"Der Glaube gibt Halt und Kraft im Alltag genau so wie im Lockdown. Christliche Nächstenliebe muss sich jetzt im rücksichtsvollen Schutz der Mitmenschen, in Eigenverantwortung sowie in aufmerksamer Nähe und Hilfe für Bedürftige bewähren", hielt Erzbischof Lackner fest.
Der Salzburger Erzbischof Franz Lackner hat erstmals in seinem neuen Amt als Bischofskonferenz-Vorsitzender eine Vollversammlung der österreichischen Bischöfe eröffnet. Anders als ursprünglich geplant, finden die am Montagnachmittag gestarteten viertägigen Beratungen inmitten der Corona-Pandemie nicht als Präsenzsitzung in Salzburg, sondern erstmals in Form einer Videokonferenz statt.
"Aufgrund des Lockdowns haben sich die Bischöfe bewusst dazu entschieden, sich dieses Mal digital zu treffen und auszutauschen", sagte Lackner unmittelbar vor Beginn der Beratungen im Kathpress-Interview. Die gemeinsame Videokonferenz sei "Ausdruck eines verantwortungsvollen Umgangs mit der aktuellen Corona-Lage". Zudem hätten die Bischöfe bereits in den vergangenen Monaten mit dieser Form der Kommunikation bei informellen Videokonferenzen Erfahrungen sammeln können.
Aus aktuellem Anlass werden die Auswirkungen der Corona-Situation auf das kirchliche Leben, die Seelsorge und Hilfsangebote ein Hauptthema der Beratungen des Episkopats sein, führte Lackner aus. Weitere wichtige Punkte werden die gesellschaftliche Situation nach dem Terroranschlag vor einer Woche in Wien sein. Auch die jüngste päpstliche Sozialenzyklika "Fratelli tutti" steht auf der Tagesordnung der Bischofskonferenz.
Die digitalen Beratungen der Bischöfe dauern bis Donnerstagmittag, 12. November. Erzbischof Lackner wird am Freitag, 13. November, um 10 Uhr, in Wien im Rahmen einer Pressekonferenz über die Ergebnisse der Beratungen der Bischöfe informieren.
Eigentlich hätte rund um den 9. November heuer wieder die Bedenkreihe "Mechaye Hametim - Der die Toten auferweckt" stattfinden sollen. Zentral ist dabei immer der ökumenische Gottesdienst in der Ruprechtskirche in der Wiener Innenstadt, genau dort, wo Montagabend der Terroranschlag in Wien verübt wurde. Der Gottesdienst bzw. weitere Veranstaltungen mussten coronabeding abgesagt werden, nun haben die Organisationen des Gedenkens ihre Betroffenheit über den Anschlag zum Ausdruck gebracht.
"In großer Betroffenheit und Trauer gedenken wir der Opfer des Terroranschlags der vergangenen Nacht. Deren Angehörigen gilt unsere tiefe Verbundenheit", hieß es am Dienstag in einer Stellungnahme. In Solidarität mit der jüdischen Gemeinschaft, die in solchen Situationen stets besonders bedroht ist, laden man deshalb gerade jetzt zum Gedenken der Novemberpogrome 1938 ein. Denn auch wenn fast alle Veranstaltungen und Gottesdienste zum Gedenken an die Novemberpogrome abgesagt werden mussten, sei damit das Gedenken nicht abgesagt.
In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 wurden im ganzen Deutschen Reich, also auch in Österreich, die Synagogen in Brand gesteckt, jüdische Geschäfte und Wohnungen verwüstet. Allein in Wien wurden im Zuge des Terrors insgesamt 42 Synagogen und Bethäuser zerstört. 6.547 Wiener Juden kamen in Haft, knapp unter 4.000 davon wurden in das Konzentrationslager Dachau verschleppt. Die Nationalsozialisten gaben diesem Tag den euphemistischen Ausdruck "Reichskristallnacht". Mit dem Novemberpogrom radikalisierten sie die Vertreibung und Enteignung der jüdischen Bevölkerung.
"Mechaye Hametim" ist eine gemeinsame Initiative der römisch-katholische Gemeinde St. Ruprecht in Wien, des Albert-Schweitzer-Haus - Forum der Zivilgesellschaft, der Evangelische Akademie Wien, der Evangelischen Hochschulgemeinde Wien, des Katholischen Akademikerverbandes Wien, der Wochenzeitung "Die Furche", der Katholischen Aktion Österreich, des Koordinierungsausschusses für christlich-jüdische Zusammenarbeit und der Theologischen Kurse Wien.
Die Organisationen laden für den 9. November zu einem persönlichen Gedenken. Dazu gibt es am 9. November Hilfestellungen auf der Website des Koordinierungsausschusses für christlich-jüdische Zusammenarbeit. Auf www.christenundjuden.org besteht u.a. die Möglichkeit, Worte des Gedenkens auf den Blog "Gedenken der Novemberpogrome 1938" zu posten. Die Bevölkerung wird auch eingeladen, im Laufe des Tages in aller Stille Orte aufzusuchen, an denen es früher jüdisches Leben gab; also etwa Synagogen oder verschiedene Gedenkstätten. Eine weitere Möglichkeit: Beim Mahnmal für die österreichischen jüdischen Opfer der Schoah am Judenplatz eine Kerze zu entzünden.
Eine einzige geplante Veranstaltung der Bedenkreihe "Mechaye Hametim" wird tatsächlich stattfinden, wenn auch nur online: das Podiumsgespräch "Trügerische Sicherheit: Sinn und Unsinn von Verschwörungstheorien" mit der Philosophin Caroline Heinrich, dem Judaisten Armin Lange und Giulia Silberberger von "Der goldene Aluhut". Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 11. November, um 19 Uhr statt
Seit Dienstag ist der zweite Corona-Lockdown in Kraft und er bringt für das kirchliche Leben große Einschränkungen. Anders als beim ersten Lockdown, wo es keine öffentlichen Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen gab, bleiben aber jetzt die "unverzichtbaren Grundvollzüge des Glaubens möglich", wie die Bischofskonferenz bereits im Vorfeld der Verschärfungen betont hat. So sind öffentliche Gottesdienste mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen weiter möglich. Abgesagt bzw. verschoben werden hingegen Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen, sowie die meisten kirchlichen Veranstaltungen wie etwa das Pfarrcafe, Bibelkreise, Einkehrtage und Bildungsveranstaltungen. Weiter zulässig sind karitative Aktionen wie die Wärmestube, Lebensmittelausgaben oder der Besuch in der Pfarrbibliothek.
Für die Feier der Gottesdienste und Sakramente hat die Bischofskonferenz eine neue Rahmenordnung erlassen, die seit Dienstag in Kraft ist. Die wichtigste Änderung bei den Schutzmaßnahmen betrifft den erhöhten Mindestabstand von 1,5 Metern. Darüber hinaus ist bei allen Gottesdiensten - also auch im Freien - ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Erlaubte Ausnahmen sind detailliert geregelt. Die Kirchen bleiben so wie beim Lockdown für das persönliche Gebet der Gläubigen grundsätzlich geöffnet. Gleichzeitig bieten die Diözesen Behelfe und Materialien an, um im privaten Kreis als "Hauskirche" den Glauben zu praktizieren. Darüber hinaus wird empfohlen, religiöse Sendungen und Angebote im ORF und in privaten sowie kirchlichen Medien zu nützen.
Daneben hat die Bischofskonferenz gemeinsam mit den Diözesen eine Konkretisierung erarbeitet, die auflistet, inwiefern und unter welchen Bedingungen auch andere kirchliche Veranstaltungen während des Lockdowns möglich sind. Eine Kathpress-Recherche zeigt, dass das meiste davon "nicht in physischer Präsenz möglich ist": Das betrifft Kinder- und Jugendgruppen (Jungschar, Ministrantenstunden, Pfadfinder) genau so wie die Erstkommunion- oder Firmvorbereitung. Abgesagt müssen sie deswegen aber nicht sein. "Bitte alle vorhandenen verantwortbaren Möglichkeiten nutzen: Telefon, Video, Gespräch über den Gartenzaun...", hält dazu beispielsweise die Erzdiözese Wien in ihren Richtlinien fest.
Ähnlich ergeht es allen anderen seelsorglichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, aber auch im Freien: Einkehrtage, Bildungsveranstaltungen, Gebetskreise, Bibelrunden können alle nicht in persönlicher Anwesenheit und Nähe erfolgen. Ausfallen müssen auch das beliebte Pfarrcafe nach dem Gottesdienst, Adventmärkte und Chorproben. Auch Fußwallfahrten sind bis auf Weiters "nicht zulässig", heißt es ausdrücklich.
Karitatives Wirken bleibt aufrecht
Demgegenüber bleibt das karitative Wirken der Kirche weiterhin aufrecht: "Gerade in der derzeitigen Situation ist es wichtig, dass hilfsbedürftige Menschen Unterstützung finden! Entsprechende Angebote können und sollen durchgeführt werden", heißt es dezidiert in den Richtlinien der Erzdiözese Wien. Aus diesem Grund können die von der Caritas organisierten und in den Pfarren durchgeführten Wärmestuben durchgeführt werden. Ebenso sind Lebensmittelausgaben in Sozialmärkten oder im Rahmen der Caritas-Aktion "LeO" (Lebensmittel und Orientierung) nicht nur möglich, sondern aufgrund der sozialen Auswirkungen der Pandemie "noch stärker nachgefragt als bisher", wie die Caritas gegenüber Kathpress bestätigte. Freilich, die allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wie Mindestabstand und Maskenpflicht sind auch hier einzuhalten.
Weiterhin offen bleiben auch die rund 700 Pfarrbibliotheken in ganz Österreich. Ihr Angebot bleibt eine wertvolle Hilfe in der Zeit des Lockdowns.
Damit das eingeschränkte kirchlichen Leben in den Pfarrgemeinden weiterhin eine organisatorische Basis hat, dürfen "berufliche bzw. dienstliche Zusammenkünfte unter physischer Anwesenheit der Teilnehmer am gleichen Ort nur dann stattfinden, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeiten erforderlich sind". Daher sollen pfarrliche Sitzungen des Pfarrgemeinderats oder des pfarrlichen Vermögens- und Verwaltungsrats "wenn irgendwie möglich per Telefon- bzw. Videokonferenz stattfinden oder andernfalls verschoben werden", hält die Erzdiözese Wien fest.
Coronabedingt konnte die, normalerweise vor Ostern stattfindende Chrisammesse mit der Segnung der Heiligen Öle erst jetzt und nur im kleinsten Rahmen gefeiert werden.
Die Lesungen am Ende des Kirchenjahres – das neue Kirchenjahr beginnt am 1. Advent am 29. November – haben immer mit der Ankunft des Herrn sowie mit dem Warten und die Bereitung auf seine Ankunft zu tun. „Es ist eine Zeit und ein Auftrag für die Kirche und uns, das Evangelium zu erfüllen!“ erläuterte der Militärbischof. Es sei ein optimistisches Bild, wo wir den Weg in diese Welt finden und unsere Klugheit einsetzten müssen. Das Evangelium sei da, um uns Vertrauen zu schenken, denn der Herr kommt im Tun der Kirche und der Welt und auch in unserer persönlichen Geschichte.
Die gesegneten Öle wie Chrisam, das Stärke, Kraft und Anteilnahme an der Salbung Christi vermittle und eine enge Verbindung mit ihm ermögliche, Katechumenenöl, das Öl der Taufbewerber als Anteil am königlichen Priestertum Christi und das Krankenöl, das den Beistand Christi ermögliche, helfen uns das Reich Gottes anzukündigen und das Kommen Jesu zu erwarten. „Er, der kommt, ist Herr dieser Geschichte, es bildet den Bogen vom Anfang unseres Glaubens bis zur Vollendung!“ beendete der Bischof seine Predigt.
Das Krankenöl wurde am Altar während des Hochgebetes, während das Chrisam- und das Katechumenenöl vor dem Schlusssegen gesegnet wurden.
„So segne uns der Herr, der uns begleitet zur Begegnung mit ihm in seinem Licht!“
Text: S. Claus
"Ich weiß, dass mein Erlöser lebt!" Mit diesem hoffnungsvollen Gedanken gestaltete Militärbischof Werner Freistetter die Allerseelenliturgie am 2. November abends in der St. Georgs-Kathedrale.
Nach der Feierlichkeit am Allerheiligentag feiere die Kirche nun eher die stille Hoffnung, den anderen Blick vom Menschen her, der durch das Dunkle gehe, meinte der Bischof. „Die Sicherheit der Erlösung entsteht und diese Hoffnung erstreckt sich auf die Ganze Schöpfung und liefert ein wunderbares Bild der Vollendung, wo wir seine Stimme hören: Er ruft die Toten aus den Gräbern, aus dem Todesschatten“ erklärte der Ordinarius weiter, „All dies ist Wirklichkeit in unserem Leben, wir gedenken unseren Verstorbenen mit Trauer aber auch mit Hoffnung: Wir begegnen den Tod und wir hören die Stimme des Herrn“.
Das Gebet „Barmherziger Gott, erbarme dich unserer Verstorbenen. Du hast sie in der Taufe als deine Kinder angenommen; schenke ihnen in der Freude des Himmels das verheißene Erbe.
Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn“ beendete den Gottesdienst.
In der neuen bischöflichen Gruft wurde danach das Gebet und den Segen für alle Verstorbenen gesprochen, als Ersatz für die Gräbersegnung am Akademiefriedhof, die heuer ohne Gläubige stattfinden musste.
Es war auch der letzte Tag, wo die Gemeinde mitgesungen hat, zur Eindämmung der Pandemie wird bis auf Weiteres auf Gemeindegesang verzichtet.
Text: S. Claus
Wegen der stark steigenden Corona-Infektionen sollen heuer zu Allerheiligen und Allerseelen keine gemeinsamen Friedhofsfeiern stattfinden. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz in einer am Donnerstag veröffentlichten Regelung festgelegt. Die Bischöfe reagieren damit auf ein Ersuchen der Bundesregierung im Blick auf die stark gestiegenen Corona-Infektionen und halten fest, dass das Totengedenken daher heuer nicht in gewohnter Weise möglich ist.
"Gemeinsame Gottesdienste zu Allerheiligen und Allerseelen am Friedhof können in diesem Jahr nicht stattfinden. Die Gräber werden aber gesegnet werden, wenn auch nicht im Rahmen einer gemeinsamen Feier", heißt es ausdrücklich in dem Aufruf der Bischofskonferenz, der an die Pfarrgemeinden adressiert ist.
Gleichzeitig ermutigen die Bischöfe ausdrücklich dazu, anlässlich von Allerheiligen und Allerseelen die Gräber zu besuchen und für die Verstorbenen zu beten. "Von größeren Familienzusammenkünften möge aber heuer in diesem Zusammenhang Abstand genommen werden", heißt es weiter.
Hilfen für das persönliche Gebet für die Verstorbenen zu Hause und an den Gräbern seien "im Gotteslob, den diözesanen Websites sowie unter www.netzwerk-gottesdienst.at"; zu finden, so die Bischöfe, die betonen: "Wie bei jedem Gottesdienst wird gerade auch zu Allerheiligen und Allerseelen in den Kirchen der Verstorbenen gedacht und für sie gebetet werden."
Im Interview mit Kathpress bekräftigte der Bischofskonferenz-Vorsitzende Lackner die Vorgangsweise und den Appell der Bundesregierung, heuer auf Feier und Familientreffen rund um Allerheiligen zu verzichten: "Für uns als Christinnen und Christen ist das gemeinsame Gebet für die Toten, denen wir vieles verdanken, überaus wichtig. Wir bedauern sehr, dass sich die Situation in den vergangenen Wochen derart zugespitzt hat und wir nun hinsichtlich der gemeinsamen Friedhofsfeiern Regelungen treffen müssen."
Als katholische Kirche wollen man "wie bisher verantwortungsvoll mit der schwierigen Situation umgehen und daher dem Ersuchen der Regierung und der Landeshauptleute nachkommen, dass das christliche Totengedenken heuer nur im kleinsten Rahmen stattfinden soll", sagte der Salzburger Erzbischof und schloss: "Bitte beten wir für die Verstorbenen und besuchen wir die Gräber unserer Lieben, aber diesmal nicht im Rahmen gemeinsamer Feiern oder größerer Familienzusammenkünfte."
Aufruf der Bischofskonferenz im Wortlaut unter: https://www.bischofskonferenz.at/handreichungen/allerheiligen-allerseelen-2020
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