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Kreativität, Durchhaltevermögen und Solidarität haben Österreich schon immer ausgezeichnet und werden auch in der kommenden Zeit wieder besonders notwendig sein. Das hat Militärbischof Werner Freistetter in einer Videobotschaft zum Nationalfeiertag betont. Der Nationalfeiertag sei in diesem Jahr ganz anders als sonst. Es gebe keine große Leistungsschau des Bundesheeres auf dem Heldenplatz und auch die feierlichen Angelobung und Kranzniederlegung könne man nur via Livestream folgen. "Das lässt niemanden kalt, auch mich nicht", räumte der Militärbischof ein.
"Der Nationalfeiertag war und ist für mich immer etwas Besonderes", so Freistetter weiter. Er rief dazu auf, diesen so ungewöhnlichen Nationalfeiertag 2020 zum Anlass zu nehmen, "uns an unsere Stärken zu erinnern". Er denke "an die vielen humanitären, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen, die wir gemeinsam in Österreich in der Zweiten Republik gemeistert haben".
Die aktuelle Corona-Pandemie verlange allen auch deswegen so viel ab, "weil sie uns dort trifft, wo wir als Menschen am empfindlichsten sind. Sie verlangt von uns, dass wir auf Zwischenmenschliches, auf Nähe auf Berührung weitestgehend verzichten - alles Dinge, nach denen wir uns sehnen, die wir zum Überleben brauchen." Das Virus mache vor keinem Lebensbereich halt, sei es am Arbeitsplatz, in der Familie oder bei Treffen mit Freunden. Überall müsse man sich nun schon seit über einem halben Jahr einschränken. "Das alles macht uns müde und zermürbt uns."
Aber auch im Blick auf Allerheiligen und dann Weihnachten und den Jahreswechsel werde es wohl noch die zuvor angeführten Stärken brauchen, stimmt der Bischof die Angehörigen des Militärs bzw. die gesamte österreichische Bevölkerung auf herausfordernde Zeiten ein.
Er wolle an diesem Nationalfeiertag ganz besonders dafür beten, so Freistetter, "dass wir alle gemeinsam diese Krise überwinden werden" und er lade alle ein, "in dieses Gebet miteinzustimmen". Gleichzeitig appelliere er aber auch an alle, "auch weiterhin die Regeln des Abstands und der Kontaktverminderung mitzutragen, auch wenn es zunehmend schwerfällt".
Das Video, das Kathpress vorab vorliegt, ist ab Montag, 26. Oktober, auf der Facebook-Seite der Militärdiözese abrufbar (https://www.facebook.com/Militaerseelsorge).
Die Kirchen und Religionsgesellschaften verschärfen in Absprache mit den staatlichen Stellen ihre Corona-Präventionsmaßnahmen. Die wichtigste Änderung ist, dass ab Montag ein Mund-Nasenschutz während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes zu tragen ist. Neu ist auch, dass für religiöse Feiern aus einmaligem Anlass wie Trauungen zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen ein Präventionskonzept zu erarbeiten ist, dessen Einhaltung durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen ist. Wie das Kultusministerium nach der Corona-Pressekonferenz der Bundesregierung am Donnerstag in einer Aussendung mitteilte, wurden die neuen Maßnahmen wie bisher üblich "mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinbart". "Wie bisher sind öffentliche Gottesdienste von den allgemein gültigen Veranstaltungsregeln ausgenommen", wird ausdrücklich festgehalten.
Das Ministerium würdigte die bisherigen Maßnahmen der Kirchen und Religionsgemeinschaften zur Eindämmung des Corona-Virus, weil diese vielfach "strenger als rechtlich vorgesehen" umgesetzt wurden. Nach dem erneuten Anstieg der Infektionen habe es in den letzten Tagen "ausführliche Gespräche" zur aktuellen Lage gegeben. Für die Katholische Kirche hat daran der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, teilgenommen, wie dieser gegenüber Kathpress bestätigte.
Konkret sieht die ab Montag, 21. September, geltende Vereinbarung für öffentliche Gottesdienste vor, dass ein Mindestabstand von einem Meter zu jenen Personen einzuhalten ist, mit denen man nicht gemeinsam in einem Haushalt wohnt. Diese Regel ist für die Katholische Kirche keine Verschärfung, sie gilt österreichweit seit Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten nach dem Lockdown ab Mitte Mai. Die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der Spendung von Sakramenten.
Eine Verschärfung stellt die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes dar. Ausgenommen davon ist wie bisher beispielsweise der Priester bei der Messe, wenn genügend Abstand zu den Gläubigen gegeben ist. Für den Kommuniongang bedeutet die Regelungen somit, dass neben den Gläubigen auch die Kommunionspender einen Mund-Nasenschutz tragen müssen.
Darüber hinaus muss für den Gottesdienst Desinfektionsmittel bereitgestellt gestellt werden und auch der Gesang ist zu reduzieren. "Für öffentliche Gottesdienste im Freien sind Sitzplätze für alle zur Verfügung zu stellen", wurde weiters vereinbart.
Eine neue Maßnahme betrifft "religiöse Feiern aus einmaligen Anlass" wie beispielsweise Trauungen und Begräbnisse. Hierfür ist zusätzlich von der zuständigen kirchlichen Gemeinde ein Präventionskonzept zu erarbeiten, und die Einhaltung ist durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen. "Das Kontaktpersonenmanagement ist durch geeignete Maßnahmen wie zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze zu gewährleisten", heißt es dazu.
"Für andere allgemeine Veranstaltungen einer Kirche oder Religionsgemeinschaft bzw. Familienzusammenkünfte nach dem Gottesdienst gelten die allgemeinen Verordnungsregeln", heißt es in der Aussendung des Kultusministeriums weiter, dass darauf hinweist, dass bei einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen weitere Maßnahmen wie die Erhöhung des Mindestabstands möglich sind.
Abschließend wird festgehalten, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften die vereinbarten Regeln im eigenen Bereich selbstständig umsetzen. "Bei regionalen Infektionsfällen wie bisher die Vorgangsweise der lokalen Kirchen und Religionsgemeinschaften in Abstimmung mit den vor Ort zuständigen Gesundheitsbehörden."
Resümierend hält Kultusministerin Susanne Raab: "Die Bundesregierung und die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben bisher bei der Eindämmung des Corona-Virus sehr gut zusammengearbeitet. Vor dem Hintergrund der neuesten Entwicklung der Infektionszahlen haben wir nun neue, schärfere Maßnahmen erarbeitet, um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. So schaffen wir den bestmöglichen Schutz für alle Gläubigen."
Die Coronavirus-Ampel der Bundesregierung wurde am Freitag offiziell in Betrieb genommen. Während die Ampel für den Großteil Österreichs auf Grün steht, gilt für die Städte Wien, Linz, Graz und den Bezirk Kufstein gelbes Licht, wofür eine erweiterte Maskenpflicht vorgesehen ist. Das war die erste Empfehlung der staatlichen Covid-Kommission. Infolgedessen hat die Erzdiözese Wien Freitagnachmittag die Empfehlung ausgegeben, dass die Gläubigen in der Stadt Wien wegen der Ampelstufe Gelb wieder während des gesamten Gottesdienstes einen Mund-Nasenschutz tragen und dass das gemeinsame Singen reduziert wird.
Weiterhin gelten die ohnehin in Kraft gebliebenen Maßnahmen wie die Einhaltung des Mindestabstands und die besonderen Hygienevorschriften rund um den Kommuniongang. Das bestätigte Diözesansprecher Michael Prüller gegenüber "Kathpress".
In der katholischen Kirche in Österreich nimmt mit dem Herbst in den Pfarren und darüber hinaus das kirchliche Leben wieder Fahrt auf. Zu den traditionellen kirchlichen Feiern und Aktivitäten (wie Erntedank) kommt, dass etwa Erstkommunionen oder Firmungen in den kommenden Monaten nachgeholt werden sollen. Bis auf Weiteres sollte dies unter Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen auch möglich sein.
Für die katholische Kirche in Österreich gilt grundsätzlich die Rahmenordnung für Gottesdienste der Bischofskonferenz vom 20. Juni als Grundlage aller Maßnahmen. Am 27. Juli haben die heimischen Diözesen - mit Ausnahme von Vorarlberg - freiwillig aufgrund steigender Infektionszahlen einige Adaptionen oder Verschärfungen vorgenommen. Die wichtigste Änderung Ende Juli war, dass in Regionen mit steigenden Corona-Zahlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Gottesdienst wieder verpflichtend ist.
Wichtigste Verpflichtung der Rahmenordnung ist freilich nach wie vor die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.
Empfohlen wird weiterhin das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und das häufige Reinigen und Desinfizieren von Flächen und Gegenständen, die oft berührt werden. Auch ein Willkommensdienst wird nach wie vor empfohlen, genau so wie das bestmögliche Durchlüften der Kirche nach dem Gottesdienst. Für das gemeinsame Singen und Sprechen gibt es laut Rahmenordnung in der derzeit gültigen Fassung noch keine Einschränkung, solange der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann.
Handkommunion ist empfohlen, Mundkommunion ist möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Sollte es zu einer Berührung kommen, muss die liturgische Handlung für das Waschen oder Desinfizieren der Hände unterbrochen werden.
Die Rahmenordnung setzt grundsätzlich auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen für Personen, die mit liturgischen Diensten beauftragt sind und stellt insgesamt bei allen auf die gebotene "Eigenverantwortung und Rücksichtnahme" ab. Es steht auch jeder Diözese frei, zusätzliche Regelungen diözesan oder bloß regional zu erlassen. - Die Erzdiözese Wien hat dies nun eben getan.
Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz wird derzeit vom Österreichischen Liturgischen Institut in Abstimmung mit Referatsbischof Anton Leichtfried und dem Rechtsreferat der Bischofskonferenz angepasst. Sobald die staatliche Rechtslage voraussichtlich Ende September novelliert ist, wird die Bischofskonferenz die aktualisierte Fassung der Rahmenordnung beschließen, erläuterte Bischofskonferenz-Sprecher Paul Wuthe am Freitag gegenüber "Kathpress".
Weiters wird vonseiten des Österreichischen Pastoralinstituts in Abstimmung mit u.a. Referatsbischof Alois Schwarz bereits eine neue Handreichung zur Corona-Ampel für den Bereich der Pastoral erstellt, in der die geltenden Rechtsgrundlagen und notwendige bzw. empfohlenen Maßnahmen für das kirchliche Leben in Pfarren und anderen Bereichen zusammengefasst werden sollen.
Die derzeit gültige Rahmenordnung ist im vollen Wortlaut abrufbar unter: www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung.
Die "Stopp Corona"-App bekommt Unterstützung durch den Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, Peter Schipka: "Ich halte es für einen Akt der Nächstenliebe, einen persönlichen Beitrag gegen die Verbreitung des Corona-Virus zu leisten und damit Menschenleben zu schützen. Die Stopp-Corona-App unterstützt mich dabei", schrieb Schipka in einem Testimonial, das jetzt auf der Homepage der App veröffentlicht wurde. Wie der Generalsekretär gegenüber Kathpress bestätigte, verwende er selbst bereits seit Monaten die App, die vom Österreichischen Roten Kreuz betrieben wird und schon mehrfach überarbeitet wurde.
Schipka vertritt die Bischofskonferenz in der "Stopp Corona"-Plattform, an der Vertreter aus dem Gesundheitsbereich und der Politik, Sozialpartner, Religionsgemeinschaften sowie Datenschützer und weitere zivilgesellschaftliche Initiativen mitwirken. Die konstituierende Sitzung der Plattform fand online am 7. Juli 2020 statt. "Vertreter der Glaubensgemeinschaften überprüfen alle Vorschläge auf die Auswirkungen auf ihre Gemeinden", heißt es dazu auf der Homepage.
Bei der seit Ende August verbesserten Version der App funktioniert der sogenannte digitale Handshake nun auf allen Geräten mit den Mobil-Betriebssystemen iOS (Apple) und Android (Google). Befinden sich zwei Handys, auf denen die App aktiviert ist, in der Nähe, erfolgt ein digitaler Handshake über Bluetooth. Wenn ein so gespeicherter anonymer Kontakt in den nächsten drei Tagen Corona-Symptome oder eine Erkrankung meldet, prüft die App, ob man sich länger als 15 Minuten in engerem Abstand zu diesem Gerät befunden hat.
Auch unbekannte Personen, die man getroffen hat, wie etwa Sitznachbarn in der Kirche oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, können durch die App-Nutzung benachrichtigt werden. Die App erleichtert somit das Nachvollziehen der Kontakte von infizierten Personen maßgeblich und soll helfen, Infektionsketten zu unterbrechen. Aus diesem Grund enthält die App auch die Funktionen "Meldung" und "Symptomcheck". Die App ist umso wirksamer, je mehr Menschen sie auch verwenden.
(Infos: https://www.stopp-corona.at)
Aufgrund der nach wie vor zur Vorsicht gebietenden Lage bezüglich Covid-19 und aller diesbezüglichen Sicherheits- und Hygienevorschriften haben sich die Verantwortlichen des Militärkommandos NÖ und der Militärpfarre NÖ 1 entschieden, die für 17. September 2020 geplant gewesene 4. Niederöstereichische Blaulichtwallfahrt auf das kommende Jahr 2021 zu verschieben.
Die Blaulichtwallfahrt wird also somit 2021 im Bezirk Baden, näherhin im Raum Triestingtal/Wienerwald, stattfinden. Die Streckenführung wird wie bereits geplant Hafnerberg, Kleinmariazell und St. Corona am Schöpfl umfassen. Sobald der neue Termin feststeht, werden wir ihn bekannt geben.
Wir bedanken uns schon jetzt bei allen, die uns bei den bisherigen Planungen unterstützt haben, besonders den Herren Bürgermeister und Vizebürgermeister der Marktgemeinde Altenmarkt-Thenneberg und der Kommunität des Klosters Kleinmariazell.
Wir freuen uns bereits auf die Blaulichtwallfahrt 2021 bei dann hoffentlich großteils überwundener Corona-Pandemie und laden schon jetzt herzlich dazu ein - nicht zuletzt, um die Anliegen der Krise mit auf den Weg und ins Gebet zu nehmen.
Die Bischofskonferenz hat bei ihrer Vollversammlung in Mariazell weitgehende Erleichterungen bei öffentlichen Gottesdiensten beschlossen. Die neue Rahmenordnung gilt ab Samstag (20. Juni) und bringt Lockerungen bei der Eucharistiefeier, aber auch bei Trauungen und Firmungen. So wird künftig das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes überhaupt nicht mehr nötig sein. Weiterhin empfohlen ist die Handkommunion, die Mundkommunion ist aber wieder erlaubt. Auch die Weihwasserbecken können wieder befüllt werden, wobei das Wasser häufig zu wechseln ist. Grundsätzlich sollen die Gläubigen am Sonntag die Messe wieder in der Gemeinde feiern, eine Entbindung von der Sonntagspflicht sehen die Richtlinien der Bischofskonferenz nicht mehr vor.
Die Rahmenordnung der Bischöfe enthält sowohl verbindliche Vorgaben als auch wichtige Empfehlungen und ersetzt die Regelungen, die ab 29. Mai gegolten haben. Als wichtigste Verpflichtung bleibt die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Mindestabstand darf nur für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden. Pflicht ist weiterhin das unverzügliche Desinfizieren oder Waschen, wenn es bei der Kommunionspendung zu einer Berührung gekommen ist.
Die Rahmenordnung setzt auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen für Personen, die mit liturgischen Diensten beauftragt sind und stellt insgesamt bei allen auf die gebotene "Eigenverantwortung und Rücksichtnahme" ab. "Wenn nötig, steht es jeder Diözese frei, zusätzliche Regelungen diözesan oder bloß regional zu erlassen", wird als neue Bestimmung festgehalten.
Empfohlen wird weiterhin das Bereitstellen von Desinfektionsmitte und das häufige Reinigen und Desinfizieren von Flächen und Gegenständen, die oft berührt werden. Auch ein Willkommensdienst wird nach wie vor empfohlen, genau so wie das bestmögliche Durchlüften der Kirche nach dem Gottesdienst. Für das gemeinsame Singen und Sprechen gibt es jetzt keine Einschränkung mehr, solange der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann.
Messfeier und Kommunionempfang
Detaillierte und erleichterte Regeln gibt es für die Messfeier und den Empfang der Kommunion: Wie bisher, so darf man sich zum Friedensgruß nicht die Hand reichen; auch die Hostien müssen während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nachdem der Zelebrant bzw. andere Kommunionspender selbst kommuniziert haben, müssen sie die Hände desinfizieren oder waschen. Erst danach können sie die Hostien austeilen, wobei jetzt wieder die Worte "Der Leib Christi" und das "Amen" als Antwort gesprochen werden können.
"Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von einem Meter immer einzuhalten. Handkommunion ist empfohlen, Mundkommunion ist möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten", heißt es, wobei betont wird: "Sollte es zu einer Berührung kommen, muss die liturgische Handlung für das Waschen oder Desinfizieren der Hände unterbrochen werden."
Gottesdienste unter freiem Himmel
Auch bei Gottesdiensten im Freiem bleibt als wichtigste Grundregel der Abstand von mindestens einem Meter zwischen den Mitfeiernden, außer bei Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Auf den Mindestabstand ist auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten. "Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert wird. Dazu gehört, dass Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen."
Weiters ist nach wie vor geregelt, dass die "Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen" sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.
Lockerungen bei Trauungen und Firmungen
Aufgrund der Sorge vor einer überregionalen Ausbreitung des Virus ist die Teilnehmerzahl bei der Trauung auf 100 Personen beschränkt. Sie kann ab 1. Juli auf bis zu 250 Personen erhöht werden, jedoch unter der Voraussetzung zugewiesener und gekennzeichneter Sitzplätze. Ab 1. August sind dann Trauungen mit bis zu 500 Personen zulässig, wobei ab einer Teilnahme von über 250 Personen ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist, außer wenn man sich auf dem zugewiesenen Sitzplatz aufhält. Darüber hinaus ist ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
Lockerungen gibt es auch bei Firmungen, die gemäß diözesanen Regelungen bisher nur vereinzelt und in sehr kleinem Kreis stattfinden konnten. Sie können hinsichtlich der Teilnehmerzahl jetzt so wie bei Trauungen stattfinden. Die Form der Firmspendung kann ohne Einschränkungen erfolgen, nur das Reichen der Hände kann nicht stattfinden.
Taufen können wie bisher schon ohne besondere Einschränkungen stattfinden, wobei natürlich die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten sind. Für Begräbnisse gelten am Friedhof und in Aufbahrungshallen die staatlichen Vorgaben. Für Gottesdienste davor oder danach in der Kirche gelten die allgemeinen Regeln der Rahmenordnung.
Keine Änderungen gibt es hinsichtlich der Beichte. Diese kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können.
Erleichterungen gibt es bei der Krankenkommunion und der Krankensalbung, wo gegenüber früher nur mehr die allgemeinen Abstandsregeln gelten und auch hier das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes entfällt. "Vor und nach den liturgischen Vollzügen ist es wichtig, dass der Priester die Hände gründlich wäscht oder desinfiziert", wird festgehalten.
Die neue Rahmenordnung ist im vollen Wortlaut abrufbar unter:Download
Corona-bedingt hielt heuer Militärbischof Werner Freistetter das Pontifikalamt zu Fronleichnam mit einer anschließenden Kurzprozession in seiner Kathedrale. Er freute sich besonders über die Anwesenheit Altbischofs Christian Werner, der ihm zu seinem fünfjährigen Bischofsjubiläum gratulierte.
Gandios wurde das Hochfest von Marie-Luise Schottleitner und Ines Schüttengruber musikalisch umrahmt. Das Schlusswerk von Johann Sebastian Bach „Mein gläubiges Herze“ BWV 68 war der feierliche Höhepunkt.
In seiner Predigt betonte der Bischof, dass Gott da ist und die vielen Menschen dieser Welt ein Leib in ihm sind: „Wir dürfen das wahre Brot des Himmels feiern und es enthüllt das Geheimnis, das verborgen ist. Brot und Wein sind das Zeichen der Hingabe Gottes, es ist eine Bewegung von Gott auf uns zu! In der Sequenz wurde das große Wunder der Liebe besungen und Gottes Liebe ist ER selbst.“
Der Militärbischof bat auch für alle zu beten, denn wir alle sind berufen, uns einmal im Reich Gottes zu Tisch zu setzen!
Nach dem Hochfest gab es die eucharistische Anbetung mit dem Segen und anschließend eine Prozession mit dem Schlusssegen mit den Klängen des „Großer Gott, wir loben dich“
An diesem Tag war auch das 5-jährige Jubiläum des Weihetages von Bischof Freistetter, dazu gratulierte der emeritierte Militärbischof Werner und das Rektorat übergab ein Geschenk, worüber sich der jetzige Bischof sichtlich freute.
Die Militärseelsorge ist ein wesentlicher Teil im Österreichischen Bundesheer und wichtig für das Wohlbefinden und die psychische Stabilität der Soldatinnen und Soldaten.
Doch wo liegen eigentlich die Sorgen jener, die ihre Pflicht an der Grenze als Posten, Streife oder Kommandant einer Einheit erfüllen? Gibt es Unterschiede, ob Frau oder Mann? Militärkurat Oliver Hartl betreut seit Beginn des Covid-19-Einsatzes Soldatinnen und Soldaten und macht vor allem eines: Er hört genau zu und nimmt vorhandene Probleme ernst.
Sowohl von den Aufschub-Präsenzdienern und Kaderangehörigen als auch von Milizsoldaten wird die Betreuung durch den Militärpfarrer positiv aufgenommen, bietet sich doch damit einmal eine Gesprächsmöglichkeit mit jemandem abseits der üblichen Dienstaufsichten. "Die Verlängerung des Grundwehrdienstes und eingesetzt sein oft fern der Heimat stellte für manche junge Kameraden schon eine besondere Herausforderung dar", so Militärkurat Hartl, "aber die Kameraden waren durchaus motiviert, waren bzw. sind sie doch direkt daran beteiligt, die Coronavirus-Pandemie einzudämmen und der Bevölkerung ein sicheres Gefühl zu vermitteln." Ein Rekrut aus Salzburg, der in Niederösterreich eingesetzt war, brachte zum Ausdruck, dass ihm diese Zeit sicher sein Leben lang in Erinnerung bleiben wird: "Dieser Einsatz brachte viele brauchbare Erfahrungen, die einen prägen."
Mit dem Einsatz der Miliz wandelte sich auch die Betreuung etwas, so Militärpfarrer Hartl: "Unter den Kameraden der Miliz ist besonders die soziale Dynamik nicht zu unterschätzen. Vom Akademiker bis zum Hilfsarbeiter greifen alle zusammen, und es funktioniert!" Das kann ein Vorausbild sein für die Zeit nach Covid-19. "Das Coronavirus wird nicht nur die Welt, sondern auch die Gesellschaft in unserem Land nachhaltig verändern", ist sich der Militärpfarrer sicher, "in Grundzügen ist dies beim derzeitigen Assistenzeinsatz bereits erkennbar: Ausbildung und Einsatz auf das Ziel hin, dass es in unserem Land wieder besser wird. Und das Bewusstsein, dass dies ohne Zusammenhalt und Engagement nicht möglich ist. Diese Erfahrung wird man wohl in der ganzen Gesellschaft machen müssen. Hier wird sie schon gemacht."
Ob der Militärpfarrer nicht manchmal die Befürchtung hat, selber mit dem Virus angesteckt zu werden? "Zum einen halten uns natürlich auch wir Militärseelsorger strikt an die gültigen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen", so Militärkurat Hartl, "und zum anderen relativiert sich die Sorge in der bereichernden Erfahrung, einen wichtigen Beitrag in der gegenwärtigen Krise zu leisten, was die im Einsatz stehenden Kameraden auch schätzen und dankbar annehmen. Denn die Kanzlei wäre der letzte Ort, wo man einen Militärpfarrer jetzt brauchen würde."
via: Bundesheer
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