Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten.
Wenn Sie fortfahren, nehmen wir an, dass Sie mit der Verwendung von Cookies auf den Webseiten von mildioz.at einverstanden sind.

 

 

Ab Sonntag, 7. Februar, sind öffentlich zugängliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Dienstag in einer neuen Vereinbarung mit Kultusministerin Susanne Raab geeinigt. Zusätzlich zu den bestehenden Schutzmaßnahmen wie der Zurverfügungstellung von ausreichend Desinfektionsmitteln und dem Aussetzen von Gemeinde- und Chorgesängen ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten, es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Darüber hinaus setzen die Kirchen und Religionsgesellschaften laut Vereinbarung zur Eindämmung des Virus wie bisher auf den Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und eingeschränkte Sitzplatzanzahl.

In den vergangenen Tagen hatten die katholischen Bischöfe über die Eckpunkte der Vereinbarung beraten. Das bestätigte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, im Interview mit Kathpress. Auf Grundlage der neuen Vereinbarung erarbeitet die Bischofskonferenz nun eine Rahmenordnung, die die Details für die Feier von Gottesdiensten im Bereich der Katholischen Kirche ab 7. Februar festlegt, u.a. auch die Regeln für den Beginn der Fastenzeit inklusive der Feier der Aschermittwochliturgie. Die neue Rahmenordnung soll bis Donnerstagabend fertig sein, kündigte Schipka an.

Kultusministerin Susanne Raab dankte am Dienstag in einer Aussendung den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie allen Gläubigen "für das Durchhalten während des Lockdowns". Sie hätten "einen wichtigen Beitrag geleistet, die Infektionszahlen zu senken". Sie sei sich bewusst, so Raab, "dass der Glaube für viele Menschen in unserem Land gerade in schwierigen Zeiten eine wichtige Stütze darstellt" und sie sei daher froh, dass öffentliche Gottesdienste nun wieder möglich sind. Mit den neuen Schutzmaßnahmen würden die Kirchen und Religionsgemeinschaften gleichzeitig sicherstellen, "dass sich das Coronavirus nicht weiterhin ausbreitet".

Bis Samstag, 6. Februar, finden demnach keine öffentlich zugänglichen Gottesdienste statt, die die Katholische Kirche von sich aus für die Dauer des strengen Lockdowns ausgesetzt hat. Weiterhin möglich sind - gemäß der "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste" in ihrer aktuellen Version - nicht-öffentlich zugängliche Gottesdienste mit maximal 10 Personen, die im Vorhinein namentlich erfasst sein müssen, damit auf diese Weise stellvertretend für die Gemeinde die heilige Messe gefeiert werden kann. - Schon bisher nur mit FFP2-Maske und 2 Metern Abstand.

Darüber hinaus sind die Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet, wo freilich ebenfalls - aufgrund staatlicher Vorgaben - der Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen ist.

Die Katholische Kirche hat ihre Corona-Schutzmaßnahmen adaptiert: Wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz in Kirchen und bei Gottesdiensten verpflichtend war, ist ab sofort eine FFP2-Maske zu tragen. Der bisher geltende Mindestabstand von 1,5 Metern wird darüber hinaus auf zwei Meter erhöht. Das hat die katholische Bischofskonferenz am Montag beschlossen. Die am Dienstag auf Grundlage des Beschlusses veröffentlichte "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste" gilt bis vorerst 6. Februar. In dieser Zeit bleibt wie bisher die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ausgesetzt. Die Kirchen stehen wie bisher tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet unter Einhaltung der neuen Regeln offen.

Die neuen Regelungen entsprechen - bis auf die beiden Neuerung - den bisherigen kirchlichen Vorschriften, die seit 28. Dezember 2020 für die Zeit des verschärften Lockdowns gelten. In dieser Zeit ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig. Taufen und Trauungen sind weiterhin auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Gottesdienste im kleinsten Kreis

Detaillierte Regeln gibt es für "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste": Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegten Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Dabei muss "Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten", heißt es ausdrücklich.

Anders als bisher ist beim Gottesdienst ein jetzt erhöhter Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr haben eine FFP2-Maske zu tragen. Keine Maskenpflicht besteht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Kinder von sechs bis 14 Jahren können statt der FFP2-Maske wie bisher einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Wenn für das Wahrnehmen eines liturgischen Dienstes etwa durch einen Priester das Tragen einer FFP2-Maske zeitlich begrenzt nicht möglich ist, sind zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einzuhalten.

Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden. "Innerhalb der Gruppe der fünf bis höchstens zehn Mitfeiernden ist nur der Gesang von Solisten bzw. Kantoren möglich, welche wenigstens die notwendigen Gesänge übernehmen sollen", heißt es im Blick auf die Gottesdienstgestaltung. An die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik treten, wobei ein Zusammenwirken von Vokal- und Instrumentalsolisten mit bis zu fünf Personen möglich ist.

Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.

Keine Mundkommunion

Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es darüber hinaus rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum die FFP2-Maske anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.

Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. Es ist nur mehr die Handkommunion möglich: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der FFP2-Maske möglich ist", heißt es dazu weiter.

Taufen und Trauungen verschieben

Während des Lockdowns sind Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen der FFP2-Maske und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.

Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.

(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)
 

Die Kirchen und Religionsgesellschaften haben in Absprache mit Kultusministerin Susanne Raab die bisher geltende Corona-Vereinbarung verlängert: Analog zum allgemein geltenden Lockdown werden bis vorerst Ende nächster Woche öffentliche Gottesdienste ausgesetzt. Wie es danach weitergeht, wird entsprechend der dann gültigen neuen allgemeinen Regelungen vereinbart, gab das Ministerium gegenüber Kathpress am Donnerstag bekannt. Wie bereits jetzt stehen die Kirchen für persönliche Gebete weiter offen.

In der Katholischen Kirche werden vom 28. Dezember bis 17. Jänner keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz am Montagnachmittag in einer neuen Rahmenordnung zur Feier der Gottesdienste beschlossen. Die Regelung setzen eine dementsprechende Vereinbarung um, die kurz zuvor von den 16 gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften mit Kultusministerin Susanne Raab getroffen wurde.

"Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen", hält das Regelwerk der Bischofskonferenz fest. Darüber hinaus ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig. Die ab Montag in einer Woche geltenden Regeln entsprechen weitgehend den Regelungen, die bereits beim letzten Lockdown vom 17. November bis 6. Dezember gegolten haben.

Lackner: Im Lockdown die Hoffnung stärken

"Wie in vielen europäischen Ländern tritt auch bei uns kurz nach Weihnachten erneut ein Lockdown in Kraft. Aufgrund der ernsten Situation sind alle aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten. Daher werden die staatlichen Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Pandemie von der Katholischen Kirche wie bisher mitgetragen", erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, gegenüber Kathpress.

"Die Weihnachtsfreude ist heuer sicher verhaltener als sonst, vielleicht ist sie aber auch inniger und tiefer." Er sei "sehr dankbar", dass auch am Stephanitag und am Sonntag unter den gebotenen strengen Auflagen noch Gottesdienste stattfinden können, so Lackner. "Damit ist ermöglicht, dass sich die Gläubigen besser auf verschiedene Gottesdienste verteilen können und dass alle, die zu Weihnachten eine Messe mitfeiern möchten, das auch wirklich tun können."

Auch und gerade während des Lockdowns gehe das christliche Leben weiter, so der Erzbischof: "Die Kirchen bleiben zum persönlichen Gebet offen und im kleinsten Kreis wird stellvertretend für die Gemeinde der Gottesdienst gefeiert und vielfach im Internet übertragen. Vor allem sollen wir in den nächsten Wochen daheim unseren Glauben leben. Wer miteinander betet, hält zusammen, auch wenn es schwierig wird. Dieses Wort von Mutter Teresa hat sich schon so oft bewahrheitet. Beten stärkt den Frieden und gibt Hoffnung", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz.

Gottesdienste im kleinsten Kreis

Detaillierte Regeln gibt es für "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste". Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Dabei muss "Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten", heißt es ausdrücklich.

Wie bisher ist beim Gottesdienst ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Wenn für das Wahrnehmen eines liturgischen Dienstes etwa durch einen Priester das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zeitlich begrenzt nicht möglich ist, sind zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einzuhalten.

Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden. "Innerhalb der Gruppe der fünf bis höchstens zehn Mitfeierenden ist nur der Gesang von Solisten bzw. Kantoren zulässig, die wenigstens die notwendigen Gesänge übernehmen sollen", heißt es im Blick auf die Gottesdienstgestaltung. An die Stelle der übrigen Gesänge solle Instrumentalmusik treten, wobei ein Zusammenwirken von Vokal- und Instrumentalsolisten mit bis zu fünf Personen möglich ist.

Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.

Keine Mundkommunion

Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester den Mund-Nasenschutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.

Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. Es ist nur mehr die Handkommunion möglich: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben des MNS möglich ist", heißt es dazu weiter.

Taufen und Trauungen verschieben

Während des Lockdowns sind Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.

Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.

(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)

 
Vom 28. Dezember bis 17. Jänner werden keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden. Darauf haben sich die 16 Kirchen und Religionsgesellschaften mit dem Kultusministerium am Montag geeinigt. Anlass dafür sind die neuen Verschärfungen zur Eindämmung des Coronavirus. Somit können öffentliche Gottesdienste wie geplant an den Weihnachtsfeiertagen bis einschließlich Sonntag, 27. Dezember, unter Einhaltung der bisherigen Schutzmaßnahmen stattfinden. Ab dem 28. Dezember werden die Gotteshäuser den Gläubigen weiterhin etwa für persönliche Gebete offenstehen. Eine Ausnahme wird für jene Gläubigen gelten, die am 6. und 7. Jänner das orthodoxe Weihnachtsfest nach dem Julianischen Kalender feiern. Sie werden unter strengsten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen öffentliche Gottesdienste feiern können.

Diese Übereinkunft wurde am Montag gemeinsam von der zuständigen Kultusministerin Susanne Raab und Vertretern der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften getroffen. Die Regelung entspricht inhaltlich jener Vereinbarung, die bereits vom 16. November bis 6. Dezember gegolten hat.

"Auch wenn uns der Kampf gegen die Corona-Pandemie schon seit so langer Zeit begleitet und uns bereits viel abverlangt hat, werden die nächsten Monate wieder besonders herausfordernd. Unser oberstes Ziel muss es jetzt sein, die Infektionszahlen zu senken und die Krankenhäuser und Intensivstationen zu entlasten", erklärte dazu Kultusministerin Raab. Gleichzeitig dankte die Ministerin allen Kirchen und Religionsgesellschaften, dass nach der Ausnahmeregelung für die Weihnachtsfeiertage vorerst ab 28. Dezember keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden. "Mit dieser Vereinbarung leisten die Kirchen und Religionsgemeinschaften einen wichtigen Beitrag, damit wir unser Ziel, die Ansteckungszahlen deutlich zu reduzieren, auch erreichen können", so Raab.
 

Die weltweit gerechte Verteilung von Covid-Impfstoff hat Bischof Werner Freistetter eingefordert. In einem ersten Schritt müsse es deshalb möglich sein, dass es zu einem raschen weltweiten Impfen von Gesundheitspersonal und Risikogruppen noch im Jahr 2021 kommt. "Wir können diese Krise lediglich global bekämpfen. Es braucht überall geimpftes Gesundheitspersonal, um die Pandemie in den Griff zu bekommen und eine adäquate Versorgung der Bevölkerung überhaupt zu ermöglichen", so Freistetter wörtlich in einer Aussendung am Dienstag.

Für die Umsetzung des Rechts auf Gesundheit müssten Impfstoffe als globale öffentliche Güter weltweit verfügbar sein und gerecht verteilt werden, betonte Freistetter, der in der Bischofskonferenz für Weltkirche-Agenden zuständig ist und den Vorsitz über die Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission (KOO) inne hat.

Ungleichheit nimmt zu

Die KOO machte in der Aussendung auf die jüngst publizierten Zahlen zur weltweiten Ungleichverteilung von Impfstoff gegen Covid19 aufmerksam. Die von der wissenschaftlichen Informations- und Analysefirma Airfinity erhobenen und von einem britischen NGO-Netzwerk analysierten Zahlen hätten sichtbar gemacht, dass an die 70 Länder mit niedrigem und unterem mittleren Einkommen im nächsten Jahr nur Impfstoff für ein Zehntel ihrer Bevölkerung werden erwerben können. Im Gegensatz dazu konnten sich wohlhabende Staaten Impfstoffe für eine Mehrfachimpfung ihrer Bevölkerung für 2021 reservieren. Der eingeschränkte Zugang für arme Länder liege demnach sowohl am Preis, geprägt durch die Patente der Pharmaunternehmen, an den Lagerungsbedingungen als auch den Standorten der Entwicklung.

Der fehlende Zugang zum Impfstoff werde auf Dauer die globale Ungleichheit dramatisch verschlimmern, warnte KOO-Leiterin Anja Appel. Denn weiterhin hohe Infektions- und Todesraten würden auch die strukturellen Kettenreaktionen verschlimmern, "sodass die armen Länder sozial, gesundheitlich und wirtschaftlich geschwächt bleiben werden und die Fortschritte der letzten Jahrzehnte zunichtegemacht werden".

Appell an Bundesregierung

Appel appellierte an die österreichische Bundesregierung, sich für eine internationale Finanzierung von Impfstoffen für Risikogruppen und systemerhaltendes Personal auch in anderen Ländern einzusetzen und die WHO in ihrem Engagement für globale Ansätze in der Nutzung der Forschungserkenntnisse zu stärken.

Mittelfristig sollte im Sinne einer gerechten Medikamentenverteilung das jetzige System der Medikamentenentwicklung und -produktion verändert werden. "Es braucht, gerade im Zusammenhang mit Notfallmedikamenten oder Impfstoffen eine Veränderung der Entwicklungsfinanzierung, um danach eine preiswerte, faire Verteilung ohne jahrelange Patentrechte zu ermöglichen", so Appel.

Weihnachten ist das Fest der Geburt Christi und mit Ostern das höchste Glaubensfest der Christen. Viele Menschen freuen sich darauf und die Kirchen in Österreich haben sich daher auf Maßnahmen geeinigt, damit auch in Zeiten der Corona-Pandemie die Gläubigen die Weihnachts-Gottesdienste gemeinsam, sicher und würdig feiern können. Dies wird in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) betont.

Der Vorsitzende des ÖRKÖ, Prof. Rudolf Prokschi, stellte fest, dass der gemeinsame Gottesdienst zu Weihnachten ein zentraler und unverzichtbarer Bestandteil der Glaubenspraxis ist. Die bisherigen Schutzmaßnahmen, die das Kultusministerium und die Kirchen bereits vor einer Woche vereinbart hatten, bleiben weiterhin verbindlich, seien aber jetzt sinnvoll ergänzt worden.

Daher gibt es zu den Weihnachtsfeiertagen eine erhöhte Zahl an Gottesdiensten, damit sich die Anzahl der Mitfeiernden besser verteilen kann. Daneben werden die Gemeinden darin bestärkt, Gottesdienste auch via Video zu übertragen, um den Gläubigen ein Mitfeiern von zu Hause zu ermöglichen. Nach Möglichkeit werden die Gemeinden ein Anmeldesystem für die Gottesdienstbesucher anbieten sowie die Gottesdienste gestaffelt organisieren.

Weiters stellen die Gemeinden durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch während der Gottesdienste sicher, dass die vereinbarten Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt die Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu jenen Personen, mit denen man nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Während des Gottesdienstes ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, diese Pflicht gilt auch bei Gottesdiensten im Freien. Daher wird bei Bedarf den Mitfeiernden ein Mund-Nasen-Schutz beim Kircheneingang bzw. Zugang zum Feiergelände zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sollen Desinfektionsmittel ausreichend vorhanden sein. Gemeinde- und Chorgesänge bleiben auch zu Weihnachten ausgesetzt. Maßnahmen wie die kürzere Dauer von Gottesdiensten und die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank zur Einhaltung des Mindestabstandstands sollen ein sicheres Feiern ermöglichen.

"Neben diesen allgemeinen Maßnahmen können die einzelnen Kirchen im eigenen Bereich zusätzliche Regeln und Empfehlungen zur konkreteren Ausgestaltung erarbeiten", hielt der ÖRKÖ-Vorsitzende fest und sagte: "Ich bin überzeugt, dass durch eine schlichte und würdige Liturgie der Kern der Weihnachtsbotschaft so zum Leuchten kommen kann, dass sie den Menschen gerade in dieser Zeit Freude und Hoffnung gibt."

Bischöfe laden zum Mitfeiern ein

Vor diesem Hintergrund laden die katholischen Bischöfe nach Maßgabe der Pandemieentwicklung die Gläubigen ein, das Weihnachtsfest zu Hause in der Familie und mit einem Gottesdienst zu begehen. Wo dies nicht möglich ist, sollen die zahlreichen medialen Angebote zum Mitfeiern genützt werden. Für die Gottesdienste zu Weihnachten tagsüber und in der Nacht ist die Rahmenordnung der Bischofskonferenz für die Feier öffentlicher Gottesdienste maßgeblich. Das erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, am Freitag gegenüber Kathpress, nachdem die Bischöfe am Vortag darüber gemeinsam beraten hatten.

Weil alle geltenden Regelungen und Schutzmaßnahmen einzuhalten sind, hat bei den Weihnachtsgottesdiensten demnach weiterhin der Gemeinde- und Chorgesang zu entfallen. Solistischer Gesang und Instrumentalmusik sollen den festlichen Charakter der Gottesdienste unterstreichen. Diese Regelungen gelten auch für Gottesdienste im Freien.

Im Rahmen der Beratung der Bischofskonferenz sei deutlich geworden, dass die Diözesen bereits Konkretisierungen und Empfehlungen an die Pfarrgemeinden im Blick auf die Weihnachtsfeiertage gemacht haben bzw. noch geben werden, führte Erzbischof Lackner weiter aus. So sollen beispielsweise zusätzliche Krippenandachten stattfinden und deren Dauer verkürzt werden, damit sich die Anzahl der Mitfeiernden gut verteilen kann. Wo es aufgrund der zu erwartenden Anzahl der Mitfeiernden nötig ist, kann es auch eine zusätzliche Christmette geben. "Ziel aller Bemühungen muss es sein, dass alle, die einen Weihnachtsgottesdienst mitfeiern wollen, dafür auch eine Möglichkeit finden. Wenn wir uns in den Pfarren jetzt darauf verantwortungsvoll vorbereiten, dann wird Weihnachten gerade heuer zu einem Fest der Freude werden", sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz.

(Infos zum ÖRKÖ unter www.oekumene.at - Rahmenordnung der Bischofskonferenz im Volltext abrufbar unter: www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung
 

Bischof Werner Freistetter hat die Bevölkerung zur Teilnahme an den Corona-Massentests aufgerufen. Dies sei ein "wichtiger Schritt, um sich in dieser Situation der Pandemie Orientierung zu verschaffen", so der Bischof. Auch er selbst werde sich testen lassen, fügte Freistetter hinzu. Laut seinen Informationen würden die Test sehr professionell ablaufen und die Menschen fühlten sich gut begleitet und betreut. Freistetter äußerte sich in einem kurzen Video, das die Militärdiözese am Montag auf ihren Social Media-Kanälen veröffentlichte. (u.a. www.facebook.com/Militaerseelsorge)

Der Bischof dankte darin auch den vielen Soldaten, die im Rahmen der Massentest im Einsatz sind. Dieser Einsatz sei für Soldaten sicher ungewöhnlich. Aber der oberste Leitsatz des Bundesheeres sei "Schutz und Hilfe", und darum gehe es ganz sicher auch bei diesen Covid-Tests, betonte der Militärbischof.

Die ersten Tests begannen vergangenen Freitag in Wien, Tirol und Vorarlberg. Wien testet noch die ganze Woche, während Tirol und Vorarlberg ihre Tests mit Sonntag bereits abschlossen. Demnach nahmen in Tirol rund 32 Prozent und in Vorarlberg 31 Prozent der Bevölkerung teil. Das Burgenland startet am 10. Dezember, Oberösterreich am 11. Dezember, am 12. Dezember folgen die restlichen Bundesländer, jeweils mit unterschiedlichen Schlussdaten.

 
 

Ab Montag, 7. Dezember, werden in der Katholischen Kirche wieder öffentliche Gottesdienste mit erhöhten Schutzmaßnahmen gefeiert. Die Österreichische Bischofskonferenz hat dazu am Freitag eine neue Rahmenordnung veröffentlicht, die landesweit gilt. Die wichtigsten Regeln sind, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten einzuhalten ist. Sowohl in geschlossen Räumen als auch im Freien ist dabei ein Mund-Nasenschutz zu tragen, Gemeinde- und Chorgesang sind nicht möglich. Trauungen sowie die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung "sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben", heißt es in dem Regelwerk, das eine am Donnerstag mit dem Kultusministerium geschlossene Vereinbarung für den kirchlichen Bereich umsetzt. Detailregeln für die Feier von Weihnachtsgottesdiensten befinden sich noch in Ausarbeitung.

"Der erhoffte Rückgang der Corona-Infektionen macht es endlich wieder möglich, öffentliche Gottesdienste zu feiern", erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, am Freitag im Interview mit Kathpress. "Der gemeinsam gelebte Glaube gibt gerade jetzt vielen Menschen Halt und Hoffnung und wird so zum Segen für die ganze Gesellschaft." Die nach wie vor nötigen Schutzmaßnahmen und Einschränkungen seien sinnvoll und notwendig, betonte Lackner.

"Wenn wir heuer den Advent und Weihnachten nicht so wie gewohnt feiern werden, so kann der Wegfall so mancher vorweihnachtlichen Gewohnheit uns mitunter dabei helfen, den eigentlichen Kern dieser besinnlichen Zeit tiefer zu erfahren: So wie bei der biblischen Herbergssuche klopft Gott auch an unser Herz, will Einlass finden und es weiten, damit auch wir unser Herz öffnen für die oft versteckte Einsamkeit und Not unserer Mitmenschen", gab der Salzburger Erzbischof zu bedenken.

"Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können", wird im Regelwerk eingangs festgehalten. "Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme." Wie schon bisher, so kann jeder Diözesanbischof auf Grundlage dieser Rahmenordnung strengere Detailbestimmungen für die Pfarren in einer Region und gegebenenfalls in der gesamten Diözese erlassen.

Die von der Bischofskonferenz beschlossenen Maßnahmen entsprechen weitgehend den Regelungen, die bereits vor dem harten Lockdown ab 3. November praktiziert wurden. Sie gelten bis vorerst 6. Jänner 2021 und müssen für Weihnachten noch konkretisiert werden. "Es ist geplant, dass die Regeln für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten zu Weihnachten tagsüber und auch in der Nacht für Weihnachten bis spätestens Ende nächster Woche erstellt sind und dann veröffentlicht werden", erklärte dazu am Freitag der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, gegenüber Kathpress.

Mehr Abstand, kein Gemeindegesang

Im kirchlichen Bereich gilt anders als sonst ein erhöhter Mindestabstand. Um den gebotenen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten, "kann die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank erforderlich" sein, heißt es in der neuen Rahmenordnung. "Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten, vor den Ein- und Ausgängen sind unbedingt zu vermeiden", ein "Willkommensdienst" hat auch darauf zu achten. Darüber hinaus sollen "Gottesdienste in der gebotenen Kürze" gefeiert werden. Wo es möglich ist, soll an Wochentagen der Gottesdienst in der großen Kirche statt in der Wochentagskapelle stattfinden.

"Aufgrund der aktuellen Situation müssen Gemeindegesang und Chorgesang derzeit unterbleiben", heißt es ausdrücklich. Nicht betroffen davon ist der Gesang von bis zu vier Solisten. Diese oder eine Kantorin bzw. ein Kantor sollen wenigstens die unbedingt notwendigen Gesänge übernehmen; an die Stelle der übrigen Gesänge solle Instrumentalmusik (Orgel, bis zu vier Soloinstrumente) treten. "Diese Regelungen gelten auch für Gottesdienste im Freien", wird festgehalten.

Maskenpflicht und allgemeine Regeln

In der Rahmenordnung sind weitere Regeln enthalten, die größtenteils schon bisher galten: So darf der Mindestabstand von 1,5 Metern dann unterschritten werden "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der Spendung von Sakramenten. In diesem Fall ist immer ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Generell gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasenschutz tragen können.

"Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen eines Mund-Nasenschutzes während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten", lautet eine weitere Ausnahme. Da ein häufiges An- und Ablegen des Mund-Nasenschutzes problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel auch keine Maske tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist mit 1,5 Meter Mindestabstand und Maske möglich.

Die Maskenpflicht gilt auch beim Gottesdienst unter freiem Himmel. Im Freien ist ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und Desinfektionsmittel bereitzustellen.

Lüften, Willkommensdienst, Hygiene

Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde soll vor dem Gottesdienst die Ankommenden empfangen und die nötigen Hinweise geben. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden.

"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.

Wer einen liturgischen Dienst wahrnimmt, hat vor dem Gottesdienst die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie beispielsweise der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, "so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden", wird ausdrücklich festgehalten.

"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Diese Regelung galt bereits in allen Phasen der Corona-Krise.

Messfeier und Kommunion

Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.

Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester den Mund-Nasenschutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird festgehalten.

Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben des MNS möglich ist."

Taufe, Trauung, Erstkommunion, Firmung

Wie schon zuletzt praktiziert, sind Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Das gilt ebenso für die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung.

Auch Taufen mögen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Anders als zuletzt ermöglicht die neue Rahmenordnung aber eine Taufe, wenn eine Verschiebung nicht möglich ist. In diesem Fall darf die Taufe "nur im kleinsten Kreis stattfinden". "Analog zu den staatlichen Bestimmungen können neben dem Taufspender nur Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten anwesend sein", heißt es dazu erläuternd.

Beichte, Krankenkommunion, Begräbnis

Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne "das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein".

Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.

"Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor", heißt es unter Bezugnahme auf die aktuelle Corona-Verordnung.

Keine öffentlichen Gottesdienste bis 6. Dezember

Bis zum Sonntag, 6. Dezember, finden somit keine öffentlichen Gottesdienste statt, die die Katholische Kirche von sich aus für die Dauer des strengen Lockdowns ausgesetzt hat. Weiterhin möglich bis zum 2. Adventsonntag sind nicht-öffentliche Gottesdienste mit maximal 10 Personen, die im Vorhinein namentlich erfasst sein müssen, damit auf diese Weise stellvertretend für die Gemeinde die heilige Messe gefeiert werden kann. Darüber hinaus sind die Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.

(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)

Ab Montag, 7. Dezember, sind öffentliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Donnerstag in einer neuen Vereinbarung mit dem Kultusministerium geeinigt. Im Wesentlichen gelten damit wieder jene Regeln, die bereits vor dem Lockdown ab 3. November praktiziert wurden. Demnach ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten einzuhalten, bei dem wie bisher ein Mund-Nasenschutz zu tragen ist.

Am Donnerstagvormittag hatten die katholischen Bischöfe im Rahmen einer Videokonferenz die Eckpunkte der Vereinbarung beraten. Das bestätigte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, im Interview mit Kathpress. "Auf Grundlage der Vereinbarung erarbeitet die Bischofskonferenz jetzt eine Rahmenordnung, die die Details für die Feier von Gottesdiensten im Bereich der Katholischen Kirche ab 7. Dezember festlegt. Darüber hinaus wird an den Regeln für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten zu Weihnachten tagsüber und auch in der Nacht noch gearbeitet", erklärte Schipka.

Kultusministerin Susanne Raab dankte allen Kirchen und Religionsgemeinschaften "für das Durchhalten während des Lockdowns. Es ist sehr wichtig, dass die Religionsausübung nun wieder in Form von öffentlichen Gottesdiensten möglich sein wird, weil sie den Gläubigen in dieser herausfordernden Zeit sehr viel Halt gibt", betonte Raab in einer Aussendung und hielt fest: "Mit dieser Vereinbarung und den strengen Maßnahmen werden die Kirchen und Religionsgemeinschaften weiterhin sicherstellen, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet."

Keine Gemeinde- und Chorgesänge

So wie alle anderen staatlichen Regelungen für die erleichterte Phase des Lockdowns tritt auch die Vereinbarung zu den Gottesdiensten mit 7. Dezember, 0 Uhr, in Kraft. Demnach darf der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, unterschritten werden, "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert - hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasenschutz zu tragen". Die Vereinbarung enthält zwei Schutzmaßnahmen, die auch schon ab 3. November gegolten haben: So werden Gemeinde- und Chorgesänge bis auf Weiteres ausgesetzt. "Aufschiebbare religiöse Feiern werden auch aufgeschoben", heißt es weiter und als Beispiel werden dafür Trauungen genannt. Wie bisher muss bei Gottesdiensten Desinfektionsmittel ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

"Darüber hinaus werden die Kirchen und Religionsgesellschaften weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus setzen", legt die Vereinbarung fest. Als Beispiele werden der Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank genannt.

Bis zum Sonntag, 6. Dezember, finden somit keine öffentlichen Gottesdienste statt, die die Katholische Kirche von sich aus für die Dauer des strengen Lockdowns ausgesetzt hat. Weiterhin möglich bis zum 2. Adventsonntag sind nicht-öffentliche Gottesdienste mit maximal 10 Personen, die im Vorhinein namentlich erfasst sein müssen, damit auf diese Weise stellvertretend für die Gemeinde die heilige Messe gefeiert werden kann. Darüber hinaus sind die Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.

Empfehlungen

Sommer, Sonne, Abenteuer – die Feriencam…

Sommer, Sonne, Abenteuer – die Feriencamps der Militärpfarren in Österreich

Die Sommerferien stehen vor der Tür, und für viele Eltern stellt sich die Frage: „Wohin mit den Kindern?“ Wer nach einer wertvollen Alternative zu klassischen Ferienlagern sucht, sollte einen genaueren... Weiterlesen

24. Juni: Johannistag – Zwischen Sonnenw…

24. Juni: Johannistag – Zwischen Sonnenwende, Feuer und Prophetie

Am 24. Juni feiert die Kirche eines der wenigen Hochfeste, das nicht an den Tod, sondern an die Geburt eines Heiligen erinnert: Johannes den Täufer. Er gilt als der letzte... Weiterlesen

Christi Himmelfahrt: Was feiern wir da e…

Christi Himmelfahrt: Was feiern wir da eigentlich?

Zwischen Himmel und Erde, zwischen Abschied und Nähe – Christi Himmelfahrt lädt ein, neu hinzusehen. Was steckt hinter diesem oft übersehenen Feiertag? Eine kurze spirituelle Spurensuche in sieben Fragen. Ist Christi... Weiterlesen

Die 65. Internationale Soldatenwallfahrt…

Die 65. Internationale Soldatenwallfahrt nach Lourdes 2025

Jahr für Jahr strömen Millionen Gläubige zur Grotte von Masabielle, wo 1858 der Legende nach die Jungfrau Maria einem jungen Mädchen namens Bernadette erschienen ist. Seit 1958 kommen jährlich auch... Weiterlesen

65. Internationale Soldatenwallfahrt nac…

65. Internationale Soldatenwallfahrt nach Lourdes ist beendet

Internationale Soldatenwallfahrt nach Lourdes als Mahnung und Hoffnungsträger  Ein Ort des Gebets, der Begegnung – und der leisen, aber kraftvollen Botschaft, dass Frieden möglich ist. Die 65. Internationale Soldatenwallfahrt im südfranzösischen... Weiterlesen

Ein Moment des Innehaltens während der V…

Ein Moment des Innehaltens während der Vorbereitungen in Lourdes

Es ist bereits zur schönen Tradition geworden, dass sich die Pilgerleitung in Lourdes gemeinsam mit dem Aufbautrupp der Melker Pioniere eine Stunde Zeit zur Einkehr nimmt, bevor die Teilnehmer zur... Weiterlesen

Leo XIV.: Wissenswertes rund um die feie…

Leo XIV.: Wissenswertes rund um die feierliche Amtseinführung des neuen Papstes

Am kommenden Sonntag wird es auf dem Petersplatz festlich: Papst Leo XIV. wird in sein Amt eingeführt – zehn Tage nach seiner Wahl zum Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche. Was bei... Weiterlesen

Mit Maria durch den Mai – Ein Monat der …

Mit Maria durch den Mai – Ein Monat der Hoffnung und Hingabe

Von alten Riten zur geistlichen Begleiterin im Jetzt   Wenn der Mai ins Land zieht, legt sich ein sanfter Schleier aus Blüten über die Landschaft – und über die Herzen vieler Gläubiger... Weiterlesen

"Nein zum Krieg der Worte" – P…

"Nein zum Krieg der Worte" – Papst Leo XIV. würdigt Journalisten bei erster Audienz

In bewegenden Worten hat sich Papst Leo XIV. an die Medienschaffenden der Welt gewandt. Bei seiner ersten offiziellen Audienz als neues Oberhaupt der katholischen Kirche sprach er nicht nur über... Weiterlesen

HABEMUS PAPAM!

HABEMUS PAPAM!

Der Militärbischof für Österreich, Dr. Werner Freistetter, in einer ersten Reaktion zur Papstwahl: „Ich freue mich sehr, dass der neue Papst den Namen Leo gewählt hat. Ich durfte ihn im Februar... Weiterlesen

Weißer Rauch über Rom – Die Welt hat ein…

Weißer Rauch über Rom – Die Welt hat einen neuen Papst

Ein Augenblick der Geschichte: Punkt 18:08 Uhr durchbrach ein schneeweißer Rauchschleier den römischen Abendhimmel – das uralte Zeichen, das Generationen verbindet, ließ keinen Zweifel: Die katholische Kirche hat einen neuen... Weiterlesen

Johannes Freitag - Ein Bischof offen fü…

Johannes Freitag  - Ein Bischof offen für die Zukunft und einladend zum Dialog

Feierliche Weihe im Grazer Dom Am 1. Mai 2025 erlebte der Grazer Dom einen bewegenden Moment kirchlicher Erneuerung: Johannes Freitag, bisher Stadtpfarrer von Trofaiach und Seelsorgeraumleiter „An der Eisenstraße“, wurde zum... Weiterlesen

Johannes Freitag zum Weihbischof geweiht…

Johannes Freitag zum Weihbischof geweiht – Ein Fest der Freude im Grazer Dom

Ein besonderes Ereignis für Kirche und Gesellschaft Im vollbesetzten Grazer Dom wurde am Donnerstag, dem 1. Mai 2025, ein bedeutendes Kapitel in der Geschichte der Diözese Graz-Seckau aufgeschlagen: Der bisherige Pfarrer... Weiterlesen

Probe und Einweisung bei der Militärmusi…

Probe und Einweisung bei der Militärmusik Tirol für die  65. PMI Lourdes 2025

Am 29. April 2025 traf sich Militärdekan Oliver Hartl, Delegationsleiter der österreichischen Teilnehmer an der 65. Internationalen Soldatenwallfahrt (PMI), mit der Militärmusik Tirol in Innsbruck zu einer intensiven musikalischen Probe... Weiterlesen

Graz bereitet sich auf Bischofsweihe von…

Graz bereitet sich auf Bischofsweihe von Johannes Freitag vor

Am 1. Mai erhält die steirische Landeshauptstadt hohen kirchlichen Besuch – zur Weihe des neuen Weihbischofs der Diözese Graz-Seckau, Johannes Freitag, wird eine Vielzahl an geistlichen Würdenträgern, politischen Repräsentanten und... Weiterlesen

Österreich nimmt Abschied von Papst Fran…

Österreich nimmt Abschied von Papst Franziskus

Ein Requiem im Wiener Stephansdom vereinte Kirche, Politik und Gläubige Mit einem feierlichen Requiem im Wiener Stephansdom verabschiedete sich Österreich am Montagabend offiziell von Papst Franziskus. Unter großer Anteilnahme von Kirche... Weiterlesen

Einweisung für das Aufbaukommando PMI Lo…

Einweisung für das Aufbaukommando PMI Lourdes 2025

 Am 28. April 2025 fand in der Birago-Kaserne Melk eine Einweisung für das Aufbaukommando der 65. Internationalen Soldatenwallfahrt (PMI) nach Lourdes statt. Das Kommando wird heuer vom Pionierbataillon 3 –... Weiterlesen

Ostern bei AUTCON27/UNIFIL im LIBANON

Ostern bei AUTCON27/UNIFIL im LIBANON

Derzeit befinden sich 164 Soldatinnen und Soldaten im Einsatzraum. Die Soldatinnen und Soldaten des österreichischen Kontingents, sind unter anderem für die Logistik sowie die Brandbekämpfung im Camp NAQOURA verantwortlich. Zu den... Weiterlesen

Chrisammesse mit Militärbischof Freistet…

Chrisammesse mit Militärbischof Freistetter

In der Soldatenkirche in der Schwarzenbergkaserne in Wals-Siezenheim feierte am Dienstag der Karwoche Militärbischof Dr. Werner Freistetter in Konzelebration mit dem erst kürzlich ernannten Weihbischof für die Diözese Graz-Seckau, Militäroberkurat... Weiterlesen

Schriftenreihe der Militärbischöflichen …

Schriftenreihe der Militärbischöflichen Bibliothek

Die Schriftenreihe der Militärbischöflichen Bibliothek behandelt Fragen der Soldatenseelsorge und militärischen Berufsethik, der Rolle von Religion im militärischen Kontext und ihres Beitrags zum Frieden. Sie wird vom evangelischen Militärsuperintendenten und... Weiterlesen

Ein Fels des Gebets: Johannes Paul II. z…

Ein Fels des Gebets: Johannes Paul II. zwanzig Jahre nach seinem Tod

Ein Erbe der Spiritualität und Standhaftigkeit Am 2. April 2005 schloss Papst Johannes Paul II. nach beinahe 27 Jahren im Amt für immer die Augen. Zwanzig Jahre später gedenken Gläubige auf... Weiterlesen

Todestag von Papst Johannes Paul II. jäh…

Todestag von Papst Johannes Paul II. jährt sich zum 20. Mal.

Am 2. April 2005 nahm die ganze Welt Anteil am Sterben von Johannes Paul II. Das Gedenken an den über 26 Jahre lang regierenden Papst wird auch in Österreich hochgehalten... Weiterlesen

Papst Franziskus: Ein eindringlicher App…

Papst Franziskus: Ein eindringlicher Appell für den Frieden

Ein Mahnruf aus dem Vatikan: Der Pontifex fordert in seiner Sonntagsbotschaft verstärkte Friedensbemühungen in Krisengebieten weltweit. Papst Franziskus hat mit Nachdruck an die politischen Führer des Südsudan appelliert, Spannungen abzubauen und... Weiterlesen

Das ewige Ringen um den Ostertermin

Das ewige Ringen um den Ostertermin

Eine historische Chance bleibt ungenutzt In einem seltenen Zufall fallen 2025 die Ostertermine der katholischen, protestantischen und orthodoxen Kirchen auf denselben Tag: den 20. April. Ein willkommener Anlass, um ein seit... Weiterlesen

Fastentücher: Eine alte Tradition in der…

Fastentücher: Eine alte Tradition in der Kirche

In der Fastenzeit bietet sich in vielen Kirchen ein besonderes Bild: Altar und bildliche Darstellungen Jesu werden hinter kunstvoll gestalteten Tüchern verborgen. Doch was steckt hinter dieser Tradition? Wo liegen... Weiterlesen

25. März: Mariä Verkündigung - Ein …

25. März: Mariä Verkündigung -  Ein "heiliger" Moment der Geschichte

Am 25. März begeht die katholische Kirche das Hochfest der Verkündigung des Herrn. Der Ursprung dieses besonderen Tages liegt in einer der bewegendsten Szenen des Neuen Testaments: der Begegnung der... Weiterlesen

Papst Franziskus zurück im Vatikan: Ein …

Papst Franziskus zurück im Vatikan: Ein Neubeginn unter besonderen Vorzeichen

Nach mehr als fünf Wochen in der römischen Gemelli-Klinik ist Papst Franziskus am Sonntag in den Vatikan zurückgekehrt. Sein Genesungsweg bleibt jedoch anspruchsvoll: Eine zweimonatige Rekonvaleszenz unter strenger ärztlicher Aufsicht... Weiterlesen

Aufrüstung allein sichert keinen Frieden…

Aufrüstung allein sichert keinen Frieden – Bischof Lackner mahnt zu Gerechtigkeit und Dialog

Friedensappell zum Abschluss der Bischofskonferenz Mit eindringlichen Worten hat Erzbischof Franz Lackner, Vorsitzender der österreichischen Bischofskonferenz, an die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft appelliert. "Waffen alleine werden den Frieden nicht sichern", betonte... Weiterlesen

Welt in Unordnung! - Neue Weltordnung? G…

Welt in Unordnung! - Neue Weltordnung? GKS-Akademie diskutierte aktuelle Herausforderungen

Ein Forum für sicherheitspolitische und friedensethische Debatten Die Gemeinschaft Katholischer Soldaten (GKS) der Deutschen Bundeswehr lud vom 16.18.03.2025 in die renommierte GKS-Akademie Oberst Dr. Helmut Korn ein. Die Veranstaltung, die im... Weiterlesen

Ein Appell aus der Klinik: Papst Franzis…

Ein Appell aus der Klinik: Papst Franziskus fordert Abrüstung und diplomatische Erneuerung

In einer Welt, die von Kriegen und Konflikten zerrüttet ist, erhebt Papst Franziskus seine Stimme aus ungewohnter Umgebung. Aus der römischen Gemelli-Klinik heraus, in der er sich derzeit in medizinischer... Weiterlesen

Feierlicher Gottesdienst und Austausch i…

Feierlicher Gottesdienst und Austausch in Pannonhalma: Generalvollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz

Die Frühjahrsvollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz fand in diesem Jahr in der traditionsreichen Erzabtei Pannonhalma in Ungarn statt. Ein Höhepunkt der Zusammenkunft war der festliche Gottesdienst zum Hochfest des heiligen Josef... Weiterlesen

Johannes Nepomuk – Der Brückenheilige un…

Johannes Nepomuk – Der Brückenheilige und Patron der Verschwiegenheit

Ein Heiliger zwischen Legende und Geschichte Johannes Nepomuk, auch bekannt als Jan Nepomucký, ist eine der faszinierendsten Heiligengestalten Mitteleuropas. Sein Leben und Martyrium prägten nicht nur die katholische Kirche, sondern auch... Weiterlesen

Bildergalerien

Altarweihe in der...
Lourdes 2018
Requiem für Kaise...
Weltjugendtag 201...
62. Intern. Solda...
Konferenz der Mil...