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Eine neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz bringt weitere Erleichterungen bei katholischen Gottesdiensten, Taufen, Trauungen und Begräbnissen. Sie wurde am Donnerstag veröffentlicht, gilt ab Freitag (29. Mai) und ersetzt die bisherigen Richtlinien. Dem vorausgegangen war eine am Mittwoch veröffentlichte Verordnung des Gesundheitsministeriums, die weitere Lockerungen für öffentliche Gottesdienste und das religiöse Leben mit sich bringt. Die wichtigsten auf die Verordnung zurückgehenden Änderungen betreffen das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und die Teilnehmerzahlen bei Hochzeiten und Begräbnissen, die deutlich erhöht werden.

Neu ist in der kirchlichen Rahmenordnung, dass die 10-Quadratmeter-Regel pro Gottesdienstteilnehmer in geschlossenen Räumen nicht mehr zum Tragen kommt. Diese Vorschrift beruhte auf der zwischen Staat, Kirchen und Religionen getroffenen Vereinbarung, die seit der Wiederzulassung öffentlicher Gottesdiensten Mitte Mai die Corona-Schutzmaßnahmen bei religiösen Feiern geregelt hat. Diese Vereinbarung läuft nun ebenfalls aus.

Die Vorgaben der Bischöfe geschehen "im Wissen um die gebotene Verantwortung, die wir weiterhin füreinander haben", wird in der Rahmenordnung grundsätzlich festgehalten. "Weitere Anpassungen werden gemäß dem Verlauf der Pandemie erfolgen." "Gläubige, die aus gesundheitlichen Gründen Bedenken haben oder verunsichert sind, bleiben bis auf weiteres von der Sonntagspflicht entbunden", wird von den Bischöfen betont. "Für das Beten und Feiern zu Hause gibt es weiterhin verschiedene Hilfen und Angebote."

Weiter nur Handkommunion

Vorgeschrieben ist in der kirchlichen Rahmenordnung weiterhin ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Mindestabstand darf nur für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden. Für das Betreten und Verlassen von Kirchenräumen sowie für das Bewegen innerhalb der Kirchenräume ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben, ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

Detaillierte und geänderte Regeln gibt es für den Empfang der Kommunion: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nach dem "Herr, ich bin nicht würdig" kann der Zelebrant nun laut die Worte sprechen: "Der Leib Christi". Die Gläubigen antworten gemeinsam mit "Amen". Diese Worte entfallen jedenfalls weiterhin beim unmittelbaren Akt der Kommunionspendung.

Nachdem der Zelebrant selbst kommuniziert hat, muss er vor der Kommunionspendung den Mund-Nasen-Schutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Wörtlich heißt es: "Beim Kommuniongang ist für die Gläubigen der Mund-Nasen-Schutz nun nicht mehr verpflichtend. Dafür sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln zu beachten: Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 1 Meter immer einzuhalten. Gemeindegesang ist während der Kommunion nicht möglich. Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen."

Hygiene, Ordner, Friedensgruß

Die schon bisher bestehenden Hygienevorschriften gelten im Wesentlichen auch weiterhin. Beim Kircheneingang sollen Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, Flächen und Gegenstände, die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt bzw. desinfiziert werden, ein "Willkommensdienst" (Ordner) soll auf die Einhaltung der Bestimmungen achten.

Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin leer. Die Kirchen sollen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden, die Körbchen für die Kollekte werden nicht durch die Bankreihen gereicht, sondern etwa am Kirchenausgang bereit gestellt.

Sollte es unbeabsichtigt bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes doch zu einem direkten Handkontakt kommen, wenn sich etwa bei der Kommunionspendung die Hände berühren, so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden.

Hieß es bisher, dass das gemeinsame laute Beten und Singen "auf ein Minimum zu reduzieren" sei, so wird nun die Formulierung verwendet, dass beides "gering zu halten" ist. Der Friedensgruß mit der Hand bleibt weiterhin untersagt: Stattdessen sind als Friedenszeichen das "gegenseitige Anblicken und Zuneigen und die Zusage des Friedens möglich".

Gottesdienste unter freiem Himmel

Bei Gottesdiensten im Freiem entfällt die bisherige Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. "Die wichtigste Grundregel ist stets einzuhalten: der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Mitfeiernden", halten die Bischöfe fest und betonen, dass darauf auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten ist. Weniger Abstand ist nur zwischen Personen erlaubt, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Darüber hinaus sollen wie schon bisher Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen. Ein von der Pfarre zu stellender Willkommensdienst soll auf das Einhalten der Bestimmungen sowie eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.

Beschränkungen gibt es weiterhin beim gemeinsamen Singen und Beten. Diese "bleiben wie im Kirchenraum derzeit noch stark eingeschränkt". Lockerungen gibt es bei der musikalischen Gestaltung: Hier "können eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles beitragen. Die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten."

Weiters ist nach wie vor geregelt, dass die "Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen" sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.

Fronleichnam bleibt in schlichter Form

Weil die neuen Gottesdienst-Regeln auch für das Hochfest Fronleichnam (11. Juni) gelten, "kann die übliche feierliche Form der Prozession so in diesem Jahr nicht stattfinden", wird in der adaptierten Rahmenordnung erneut festgehalten.

Gemeinsames Singen und Sprechen bleiben beim Fest noch stark eingeschränkt. Erleichterungen gibt es gegenüber den ursprünglichen Regeln bei der musikalischen Gestaltung, wo jetzt "eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles" zulässig sind. "Die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten."

"Bei günstigem Wetter ist es möglich, dass die Eucharistie unter freiem Himmel gefeiert wird. Findet die Messe unweit der Kirche statt, kann anschließend das Allerheiligste in einfacher Form dorthin übertragen werden", heißt es weiter verdeutlichend. Sollte eine Prozession mit möglichst nur einer Statio geplant sein, dann nur in schlichter Form und unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen.

Lockerungen bei Taufen, Hochzeiten und Begräbnissen

Nichts Neues findet sich in der Rahmenordnung hinsichtlich der gemeinsamen Feier von Erstkommunion und Firmung. Diese finden bis auf Weiteres nicht statt, sondern werden jeweils nach diözesanen Regelungen verschoben.

Eine deutliche Lockerung gibt es hingegen bei kirchlichen Trauungen. Die Teilnehmerzahl ist nun nicht mehr auf den "engsten Familienkreis" beschränkt. Es dürfen bis maximal 100 Personen teilnehmen.

Auch für Begräbnisse am Friedhof gilt nun die maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen. Für Gottesdienste davor oder danach in einer Aufbahrungshalle oder Kirche gelten die entsprechenden Regeln der Rahmenordnung.

Keine zahlenmäßigen Beschränkungen gibt es mehr für Taufen. Die Rahmenordnung enthält zum Taufritus einige Regeln zum Schutz des Kindes und der Beteiligten. So ist beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ein Mund-Nasen-Schutz für den Priester bzw. Diakon verpflichtend, um besonders auch beim Sprechen die Gefahr einer Tröpfcheninfektion zu reduzieren.

Beichte und Krankenkommunion

Keine neuen Änderungen gibt es hinsichtlich der Beichte. Diese kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können.

Bei der Krankenkommunion außerhalb von Krankenhäusern hat der Spender wie bisher einen Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Da es sich hier in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuh zu verwenden. Die Verwendung eines Einweghandschuhs gilt auch für die Spendung der Krankensalbung.

Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab 29. Mai ersetzt die beiden bisher erlassenen Regelwerke.

Hier finden Sie die ab 29. MaI gültige adaptierte Rahmenordnung

Mit viel Engagement der kirchlichen Mitarbeiter und Disziplin der Gläubigen sind die ersten öffentlichen Gottesdienste am vergangenen Wochenende vonstattengegangen. Gröbere Verstöße gegen die Vorschriften oder auch Unstimmigkeiten wegen der limitierten Zahl der Messbesucher wurden nicht bekannt, wie ein österreichweiter Kathpress-Rundblick zeigt. - Für jeden Gottesdienstteilnehmer müssen 10 Quadratmeter Kirchenfläche zur Verfügung stehen. - Im Wiener Stephansdom gab es am Freitag, Samstag und Sonntag insgesamt bereits 22 Gottesdienste - mit sehr guten Erfahrungen, wie Dompfarrer Toni Faber am Montag im Kathpress-Interview sagte. Die Menschen hätten sich an die Maskenpflicht gehalten, auch die Abstandsregeln wurden eingehalten und die Kommunionspendung habe klaglos funktioniert, so der Dompfarrer.

Im Dom durften 300 Personen pro Gottesdienst teilnehmen. Bei keinem einzigen Gottesdienst habe man Menschen abweisen müssen, die erlaubte Gesamtzahl sei nie überschritten worden, so Faber. Das habe sicher auch damit zu tun, dass es derzeit keine Touristen gibt und vor allem viele ältere Menschen mit einem Messbesuch noch zuwarten würden.

Man werde deshalb auch weiterhin auf ein Anmeldesystem im Stephansdom verzichten, so Faber. Der Einlass durch das Riesentor wird mit einem Ordnerdienst geregelt. Eine elektronische Lichtschranke mit digitaler Anzeige sorgt - gemeinsam mit Ordnern - für den geregelten Personeneinlass, sodass nie mehr als 300 Personen im Dom sind.

Ein kleiner Zwischenfall am Sonntagabend stört freilich die sonst makellose Bilanz am ersten Gottesdienstwochenende im Stephansdom: Drei Personen, die sich im hinteren Bereich des Doms den Aufforderungen der Ordner widersetzten, Masken zu tragen - wobei eine Person aus gesundheitlichen Gründen davon befreit war - und den Gottesdienst lautstark störten, wurden schließlich von der Polizei aus dem Dom gebracht, wie Faber berichtete.

Platz genug in Wien-Margareten

Sehr zufrieden mit der Akzeptanz der neue Regeln für öffentliche Gottesdienste zeigt man sich im Pfarrverband Wien Margareten, der die Pfarren Auferstehung Christi und St. Josef umfasst. In beiden Pfarren hat man am Sonntag eine zusätzliche Messe eingeführt, wie Dechant Wolfgang Unterberger gegenüber Kathpress erläuterte. Das wäre im Nachhinein nicht unbedingt notwendig gewesen, "aber wir wollten auf Nummer sicher gehen und niemanden abweisen." In der Kirche Auferstehung Christi können aufgrund der Größenbeschränkung 40 Personen zum Gottesdienst kommen und in St. Josef 70. Die Voranmeldung in beiden Kirchen habe sehr gut funktioniert "und für jene, die spontan ohne Voranmeldung gekommen sind, war dann durch die zusätzliche Messe auch noch Platz". Insgesamt entspreche der Gottesdienstbesuch einem sehr schwachen Sonntag oder der Ferienzeit, "umso größer war die Freude und Dankbarkeit bei denen, die am Sonntag erstmals wieder real die Messe mitfeiern konnten."

Keine Probleme habe es beim Willkommensdienst, der Desinfektion und der Platzzuteilung gegeben. Letztere habe den Gläubigen ein Lächeln entlockt, "weil die freien Plätze mit lachenden Smileys gekennzeichnet waren, dazwischen gab es traurige Smileys, die für den nötigen Abstand sorgten", so Unterberger.

Erstmals habe auch die Afrikanische Gemeinde wieder in Auferstehung Christ feiern können und am Sonntagnachmittag gleich zwei Messen statt üblicherweise eine angesetzt. Das im Pfarrverbandsgebiet Rektorat St. Johannes hat diesmal noch auf einen öffentlichen Gottesdienst verzichtet und wie bisher die Messe im kleinsten Kreis gefeiert und im Internet gestreamt. Aber auch dort plant man bereits eine Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten.

Vorsichtsmaßnahmen bei Gottesdiensten

Bei Gottesdiensten in Kirchen ist ein Meter Sicherheitsabstand gesetzlich vorgeschrieben, zwei Meter werden von Bischofskonferenz empfohlen. Das Tragen von Masken ist verpflichtend (mit Ausnahme von Kindern bis 6 Jahren). Die Gläubigen sind angehalten, nicht laut mitzubeten und auch nicht zu singen. Der Friedensgruß entfällt bzw. wird durch eine freundliche Geste auf Distanz ersetzt. Die Kommunionspendung erfolgt nur in Form der Handkommunion. Dabei tragen auch die Kommunionspender einen Mundschutz, die Gläubigen dürfen die Maske dafür kurz öffnen. Es wird beim Kommunionempfang geschwiegen und es gelten auch weitere strenge Hygienevorschriften: Kurz vor der Kommunion desinfizieren sich die Priester gründlich die Hände. Erst dann wird die Hostie an die Gläubigen weitergereicht.

Erfahrungen in den Bundesländern

Zwischen 90 und 120 Personen nehmen gewöhnlich am Sonntagsgottesdienst in der Pfarre Krems-St. Paul teil. Nun waren es - coronabedingt mit der 10-Quadratmeter-Regel - 65. Pfarrer Christoph Weiss berichtete am Sonntagabend in der ORF-Sendung "Niederösterreichn heute", dass viele Menschen bei der Anmeldung noch zurückhaltend seien und sich noch nicht zum Messbesuch entschieden hätten. Die größte Umstellung sei die Distanz zwischen den Menschen und auch die Form der Kommunionspendung sei noch etwas ungewöhnlich, zog der Pfarrer sonst aber eine sehr positive Bilanz.

Im Vorarlberger Altach hat sich die Pfarre für die Kommunion eine Besonderheit ausgedacht: Es wurden Plexiglasscheiben aufgestellt, unter denen hindurch den Gläubigen die Kommunion gereicht wurde. "Der direkte zwischenmenschliche Kontakt fehlt, der Gesang fehlt, aber es ist schön, dass wir uns alle wieder sehen können", so die Bilanz von Pfarrer Rainer Büchel in der ORF-Sendung "Vorarlberg heute" am Sonntagabend. Die Gläubigen zeigten sich ob der Tragens der Schutzmasken diszipliniert, wenn auch wenig begeistert. Alle hofften, dass es bald zu weiteren Lockerungen kommen wird.

P. Quirinus Greiwe, Kaplan in Herzogenburg, berichtete, dass der Gottesdienstbesuch am Sonntag rund 60 Prozent der Vor-Corona-Zeit ausmachte. "Da wir eine sehr kleine Kirche haben, habe ich eine zusätzliche hl. Messe am Vorabend eingeführt, sodass die Besucher sich aufteilen konnten, was auch sehr gut gelungen ist", berichtete Greiwe im Kathpress-Interview. Die Kirchgänger seien ausgesprochen diszipliniert gewesen, was etwa das Tragen der Masken anbelangte. "Auch bei der Kommunion haben sie Abstand gewahrt und geduldig abgewartet, bis sie herantreten konnten. Alles war sehr ruhig und unaufgeregt."

Da in Herzogenburg auf den Gesang vollständig verzichten wurde und nur die Orgel spielte, sei die Feieratmosphäre "sehr gedämpft gewesen, weniger österlich-fröhlich, aber keinesfalls gedrückt", so P. Greiwe. Die Abläufe in der Sakristei und in der Liturgie habe man zuvor geübt "und wir waren daher schon recht gut eingespielt". Jetzt hoffe man auf weitere Erleichterungen im Sommer, "sodass die ganze Gemeinde wieder zusammenkommen kann".

Freiluftmessen als Alternative

Eine andere Form, möglichst vielen Menschen die Teilnahme am Gottesdienst zu ermöglichen, sind Freiluftmessen. Der Eisenstädter Generalvikar Martin Korpitsch feierte am Sonntag im burgenländischen Zagersdorf mit der örtlichen kroatischsprachigen Gemeinde einen Freiluftgottesdienst. Es sei sehr berührend gewesen, wieder miteinander feiern zu können, so Korpitsch gegenüber Kathpress. Zum Sonntagsgottesdienst waren in etwa so viele Gläubige gekommen wie auch vor Corona.

So wie Zagersdorf gebe es auch andere Pfarren, die in der nächsten Zeit auf Freiluftgottesdienste setzen würden, berichtete der Generalvikar. In wieder anderen Pfarren werde eine zweite Messe am Sonntag angeboten. "Die Pfarren schöpfen alle Möglichkeiten aus", so Korpitsch. Es sei ihm jedenfalls nicht bekannt, dass es am Wochenende bei Gottesdiensten zu größeren Verstimmungen gekommen sei, weil Gläubigen der Einlass in Kirchen verweigert werden musste.

Ungewohnt sei für manche Pfarren hingegen noch, wie die Kommunionspendung bis auf weiteres durchzuführen ist. Deshalb hätten einige Pfarren an diesem Wochenende noch gänzlich auf die Kommunionspendung verzichtet, so der Eisenstädter Generalvikar. Grundsätzlich funktioniere die Kommunionspendung aber klaglos, sagte Korpitsch, der am Sonntagabend im mit 70 Personen "voll besetzten" Eisenstädter Dom dem Festgottesdienst zur Orgelweihe vorstand.

Originelle Sitzplätze

Die Pfarren sind auch sehr bemüht, trotz der ungewohnten Rahmenbedingungen für die Gottesdienstteilnehmer bestmögliche Bedingungen zu schaffen. In der niederösterreichischen Pfarre Kirchdorf an der Krems wurden beispielsweise die verfügbaren Sitzplätze mit Schildern markiert, die die Aufschrift tragen: "Schön, dass du da bist".

Pfarrer Roman Eder aus Maria Dürnberg in Salzburg berichtete wiederum von zahlreichen Gläubigen, die wegen der Maskenpflicht derzeit noch keinen Gottesdienst besuchen wollten. Also verlegte der Pfarrer die Messe aus der Wallfahrtskirche kurzerhand ins Freie, denn so hätten alle mitfeiern können. "Das wichtige ist einfach, den Abstand einzuhalten. Und auch die Maske ist nicht verpflichtend", so Pfarrer Eder gegenüber dem ORF-Salzburg. Auch für kommenden Donnerstag zum Christi Himmelfahrtsfest plant die Pfarre Dürrnberg den nächsten Freiluftgottesdienst. Und viele weitere Pfarren in ganz Österreich haben das auch vor.

Für Gottesdienste im Freien gibt es grundsätzlich keine Begrenzung der Teilnehmerzahl. Es gilt aber auch die Regel, dass ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten ist. Der Veranstalter des Gottesdienstes muss ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, wird aber seitens der Kirchen und Religionen dringend empfohlen. Gottesdienste im Freien sollen aber nur in Art und Umfang von gemeindeüblichen Gottesdiensten stattfinden und nicht zu regional-übergreifenden Großveranstaltungen mutieren.

Ökumenische Gastfreundschaft

Dass die Coronakrise die Kirchen näher zusammenbringen kann, wurde am Sonntag u.a. in Krems deutlich. Die rumänisch-orthodoxe Gemeinde in Krems feierte bisher ihre Gottesdienste in der Kremser Bürgerspitalskirche und stand nun vor dem Problem, dass aufgrund der 10-Quadratmeter-Regelung nur eine sehr geringe Anzahl von Gläubigen in der kleinen Kirche mitfeiern hätten dürfen. Mit Zustimmung des Pfarrgemeinderates kann die orthodoxe Gemeinde nun ihre Gottesdienste in der katholischen Pfarrkirche Krems-Lerchenfeld feiern. Aufgrund ihrer beachtlichen Größe bietet diese Platz für 90 Personen.

Die katholische Gemeinde wird weiterhin ihre Sonntagsmessen um 10.15 Uhr feiern, um 11.15 Uhr beginnt die orthodoxe Liturgie. Im Anschluss an die katholische Messe nutzten bereits zahlreiche Gläubige die Chance der Mitfeier beim orthodoxen Gottesdienstes, wie die Pfarre auf ihrer Website mitteilte.
 
 
Die Österreichische Bischofskonferenz hat am Mittwochabend Detailregeln für die Feier von Gottesdiensten unter freiem Himmel erlassen, die ab 15. Mai gelten. Sie ergänzen die bereits veröffentlichte Rahmenordnung für gottesdienstliche Feiern in geschlossenen Räumen und enthalten auch spezielle Hinweise für das Fronleichnamsfest, das heuer nur in eingeschränkter und schlichter Form begangen werden soll. Die neuen Bestimmungen der Bischofskonferenz konkretisieren die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die am Mittwoch getroffenen Vereinbarungen des Kultusministeriums mit den Religionen für den Bereich der Katholischen Kirche.

"Die wichtigste Grundregel ist stets einzuhalten: der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Mitfeiernden", halten die Bischöfe fest und betonen, dass darauf auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten ist. Weniger Abstand ist nur zwischen Personen erlaubt, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Auch wenn es gesetzlich nicht verpflichtend ist, so empfiehlt die Bischofskonferenz das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Gottesdiensten im Freien. Darüber hinaus sollen Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen. Ein von der Pfarre zu stellender Willkommensdienst soll auf das Einhalten der Bestimmungen sowie eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.

Einschränkungen gibt es beim gemeinsamen Singen und Beten, die "wie im Kirchenraum auf ein Minimum zu beschränken" sind. Zur musikalischen Gestaltung können kleine Ensembles wie ein Vokalquartett, Bläser in kleiner Besetzung oder eine Band beitragen. "Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten. Das Spiel einer gesamten Musikkapelle oder Chorgesang sind zum Schutz der Musizierenden auch im Freien nicht möglich", wird festgehalten.

Weiters wird geregelt, dass die Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.

Fronleichnam in schlichter Form

Weil die neuen Gottesdienst-Regeln auch für das Hochfest Fronleichnam (11. Juni) gelten, "kann die übliche feierliche Form der Prozession so in diesem Jahr nicht stattfinden", wird ausdrücklich festgehalten. Weil Gebet und Gesang nur in eingeschränkter Form stattfinden könnten, sei die Mitwirkung eines Chors bzw. einer Blasmusikkapelle ausgeschlossen, ein Vokalquartett oder Bläserquartett seien jedoch zulässig.

"Bei günstigem Wetter ist es möglich, dass die Eucharistie unter freiem Himmel gefeiert wird. Findet die Messe unweit der Kirche statt, kann anschließend das Allerheiligste in einfacher Form dorthin übertragen werden", heißt es dazu verdeutlichend. Sollte eine Prozession mit möglichst nur einer Statio geplant sein, dann nur in schlichter Form und unter Einhaltung alle Schutzmaßnahmen.

Die Regeln der Bischofskonferenz für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab 15. Mai sind abrufbar unter: https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-ergaenzung
 

Militärbischof Werner Freistetter hat eine Anordnung für Gottesdienste mit Angehörigen des Österreichischen Bundesheers erlassen. So ist es den katholischen Militärseelsorgern ab dem 15. Mai  wieder möglich unter gewissen Voraussetzungen Gottesdienste mit Gläubigen aus dem Bereich des österreichischen Bundesheers in allen Bundesheerliegenschaften zu feiern.

Eine eigene Regelung für den Bereich der Militärseelsorge  ist notwendig geworden, da es sich bei Gottesdiensfeiern in Bundesheerliegenschaften nicht um öffentliche Gottesdienste handelt. Deshalb wurden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Bundesheer, spezifische Vorgaben festgelegt.

So gelten für die Feier von Gottesdiensten grundsätzlich die Hygiene- und Abstandsregelungen des Österreichischen Bundesheers. In Absprache mit der Leitung des Gesundheitswesens beim Bundesheer, wurde zudem vereinbart Gottesdienste vorerst ohne Spendung der Kommunion an die Gläubigen zu feiern. Auch auf das gemeinsame Singen soll verzichtet werden. Gottesdienste sollen, wenn möglich vorzugsweise im Freien gefeiert werden. Für Gottesdienste in geschlossenen Räumlichkeiten soll auf eine gute Durchlüftbarkeit sowie eine ausreichende Größe des Raumes geachtet werden.

Soldatenfirmungen bleiben bis auf weiteres ausgesetzt. Eine Firmvorbereitung kann von den Militärseelsorgern allerdings sehr wohl vorgenommen werden. Die Firmkandidaten erhalten nach dem Abschluss der Vorbereitung eine Firmkarte, mit der sie sich, sobald dies wieder möglich ist, im ganzen Bereich der Militärseelsorge, aber auch in zivilen Pfarren firmen lassen können.

Öffentliche Gottesdienste nur in öffentlich zugänglichen Kirchen

Für Kirchen im Bereich des Militärordinariats, die über einen öffentlichen Zugang erreichbar sind, das sind die St. Georgs Kathedrale in Wiener Neustadt, die Stiftskirche in Wien-Neubau, sowie die Militärpfarrkirche St. Nepomuk in Wien-Hietzing, gilt ab dem 15. Mai die Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz zur Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten. Militärbischof Werner Freistetter wird demnach am 17. Mai den ersten Gottesdienst mit Gläubigen in seiner Bischofskirche, der St. Georgs - Kathedrale, feiern.

Nachdem die Bischofskonferenz am Sonntag detaillierte Regeln für öffentliche Gottesdienste in Räumen ab 15. Mai veröffentlicht hat, sind nun die Kriterien für Gottesdienste im Freien in Ausarbeitung. Das hat Kardinal Christoph Schönborn am Dienstag nach der Videokonferenz der Bischöflichen Ad-hoc-Kommission gegenüber Kathpress erklärt. "Die Bischofskonferenz klärt gerade mit der Regierung die Eckpunkte, unter denen ab 15. Mai Gottesdienste auch wieder unter freiem Himmel stattfinden können", sagte der Kardinal.

Die innerkirchlichen Details für die Feier der Gottesdienste werden wieder vom Österreichischen Liturgischen Institut unter Leitung von Weihbischof Anton Leichtfried erarbeitet, der in der Bischofskonferenz für den Bereich Liturgie zuständig ist. Wie bisher sei man dabei auch im Kontakt mit allen anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften, so der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz.

Rahmenordnung und Hirtenbrief

Eckpunkte bei der am Sonntag veröffentlichten Rahmenordnung der Bischofskonferenz für Gottesdienste in Räumen ab Mitte Mai sind die zwischen Staat, Kirche und Religionen vereinbarten Auflagen. Demnach müssen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Weiters ist ein Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch eigene Ordnerdienste sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat die Bischofskonferenz entschieden, dass bei der Messe auch der Empfang der Kommunion in die Hand unter Einhaltung konkreter Regeln möglich sein wird.

Grundsätzlich hielten die Bischöfe fest, dass es sich bei den vorliegenden Regeln um eine erste, sehr eingeschränkte Stufe für gottesdienstliche Feiern handelt; eine Anpassung werde gemäß der weiteren Entwicklung der Pandemie erfolgen. "Für diese erste Stufe sind die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche", betonte die Bischofskonferenz.

Zusammen mit der Rahmenordnung haben die Bischöfe am Sonntag ein Hirtenwort mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Pastoral und Gesellschaft veröffentlicht. Darin dankten die Bischöfe "allen Gläubigen, dass sie den bisher gewählten Weg des Gebetes und der konkreten Sorge für die Nächsten mitgegangen sind". Gleichzeitig ersuchten sie bei der schrittweisen Rückkehr zum vertrauten kirchlichen Leben um "Geduld, Verantwortungsgefühl und Rücksichtnahme verbunden mit dem Blick auf verschiedene Formen des Kirche-Seins".

Das Hirtenwort trägt den Titel "Gebet und stiller Dienst" und greift damit ein Zitat von Papst Franziskus bei der denkwürdigen Feier am 27. März am leeren Petersplatz auf. In diesem Sinn hielten die Bischöfe fest: "Papst Franziskus ist uns ein Vorbild im Kampf gegen die Pandemie und er sagt: 'Gebet und stiller Dienst - das sind unsere siegreichen Waffen.'" Einmal mehr betonten die Bischöfe, dass die bisherigen Einschränkungen ein notwendiger Beitrag zur Überwindung der Pandemie seien und dem christlichen Gebot der Selbst- und Nächstenliebe entspringen. "Daher liegen uns das von Gott geschenkte Leben, die Gesundheit und das seelische Heil aller Menschen am Herzen", hielt der Episkopat fest.
 

Ein großes Dankeschön richtete Militärbischof Werner Freistetter an die rund 2.300 Milizsoldaten, die dieser Tage aus allen Bundesländern in die Kasernen einrücken. „Sie sind Teil eines besonderen und historischen Einsatzes für unser Land“, so Freistetter. Auch den heute rund 1.500 eingerückten Grundwehrdienern, sprach der Militärbischof Mut zu: „Sie sind mit ihrem Dienst in einer besonderen Zeit konfrontiert, ich möchte Sie aber ermutigen ihren Aufgaben als wichtigen Teil zur Bewältigung der aktuellen Situation zu sehen“, so der Bischof.

Die Milizsoldaten verlassen für die Dauer ihres Einsatzes ihre zivilen Arbeitsstätten aber auch ihre Wohnorte, Familie und Freunde. „Das ist für viele einschneidend und ungewohnt“, so Freistetter. „Für viele wird dieser Einsatz eine besondere Herausforderung sein.“ „Seien sie sich bewusst, dass ihr Engagement von großer Wichtigkeit für die Bekämpfung des Coronavirus in Österreich ist, dafür gebührt Ihnen größter Dank und Respekt.“

Die Milizsoldaten sollen nach Absolvierung einer zweiwöchigen Schulung ab Mitte Mai die Grundwehrdiener und Kadersoldaten ablösen, die sich derzeit im Einsatz gegen die Corona-Pandemie, sowie im Assistenzeinsatz an den Grenzen befinden. „Nach den vielen Monaten ihres Einsatzes möchte ich Ihnen besonderen Dank und Anerkennung aussprechen“, so Freistetter.

Der Einsatz der Miliz ist vorerst bis Ende Juli angesetzt. Dabei ist das Aufgabenspektrum der Miliz vielfältig. So sind sie im Assistenzeinsatz beim Grenzmanagement, beim Objektschutz sowie beim Schutz kritischer Infrastruktur eingesetzt. Ebenso unterstützen sie gesundheitspolizeiliche Maßnahmen.

Wie ab 1. Mai erfolgten Lockerungen der gesetzlichen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie bringen auch Präzisierungen für das Betreten von Kirchen und "Einrichtungen zur Religionsausübung". Demnach muss jede Person einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Mindestabstand von einem Meter einhalten; weiters müssen mindestens 10 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen. Das geht aus einer Verordnung des Gesundheitsministeriums hervor, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurde. Gegenüber Kathpress bestätigte am Freitag das staatliche Kultusamt, dass die Verordnung lediglich das Betreten von Kirchen zum persönlichen Gebet berührt und regelt, was bis jetzt auch zulässig war. Davon unberührt ist die Feier von öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen, die ab 15. Mai unter Auflagen wieder möglich ist und zwischen Staat, Kirchen und Religionen vereinbart wurden.

Zuletzt hatte Kultusministerin Susanne Raab am Dienstag (28. April) die Rahmenbedingungen für Gottesdienste erneut präzisiert: So müssen bei den ab 15. Mai wieder möglichen öffentlichen Gottesdienste in geschlossenen Räumen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen. Wobei weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist.

Darüber hinaus ist für Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst der Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste der Kirchen oder Religionsgemeinschaften sicherzustellen.

Mit dieser Öffnung werde einerseits das Grundbedürfnis nach Religionsausübung sichergestellt, andererseits in verantwortungsvoller Weise ein schrittweises Herangehen an die Normalität vorgenommen, erklärte Raab am Dienstag. Die Umsetzung müsste von Kirchen und Religionsgemeinschaften im jeweiligen Bereich sichergestellt werden. Im Namen der Bundesregierung bedankte sich die für Kultusangelegenheiten zuständige Kanzleramtsministerin bei den Kirchen und Religionsgesellschaften für ihre Unterstützung und bat um "genaue Einhaltung der Maßnahmen bei der schrittweisen Öffnung".

Detailregeln durch Bischofskonferenz

Die Österreichische Bischofskonferenz hat bereits am Dienstag auf diese Präzisierungen positiv reagiert. "Es ist sehr erfreulich, dass die bisherigen Einschränkungen für das kirchliche Leben jetzt rascher, als allgemein erwartet zurückgenommen werden. Es zeigt sich damit, dass die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften mitgetragenen Maßnahmen die erhofften Erfolge im Kampf gegen die Corona-Pandemie gebracht haben." Das sagte Kardinal Schönborn nach der Videokonferenz der Ad-hoc-Kommission der Bischofskonferenz, die am Dienstagvormittag über die aktuellen Entwicklungen beriet.

Die neuen Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen seien die "Grundlage für Detailregelungen, die die Bischofskonferenz für den Bereich der Katholischen Kirche gerade ausarbeitet", so der Kardinal gegenüber Kathpress. "Wir kommen damit schrittweise der von so vielen erhofften Normalisierung des kirchlichen Lebens näher. Wir Bischöfe danken den politischen Entscheidungsträgern und den Gläubigen für die bisher erwiesene Verantwortung und Rücksicht ausdrücklich", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Er äußerte sich namens der Bischöfe dankbar über die Erleichterungen, "wir sind uns aber sehr bewusst, dass es nach wie vor große Disziplin und Eigenverantwortung von allen braucht, damit die Überwindung der Krise nachhaltig ist".

30 Personen bei Begräbnis

Hintergrund für die ab 1. Mai bestehenden Lockerungen ist der anhaltende Rückgang bei Coronavirus-Infektionen, womit die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen beendet wurden. Ab heute Freitag gilt die generelle Regelung, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist. Es können sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist. In geschlossenen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch hier gilt die 10-Quadratmeter-Regel pro Person.

Dabei gibt es eine Ausnahme für Begräbnisse: Statt wie sonst 10 Personen bei Veranstaltungen sind bei Beerdigungen künftig 30 Personen zugelassen. Jedoch müssen auch hier alle Teilnehmenden weiterhin einen Sicherheitsabstand von mindestens einen Meter einhalten. "Weiters ist in geschlossenen Räumen eine den Mund-und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen muss darüber hinaus pro Person eine Fläche von 10 m2 zur Verfügung stehen", heißt es in der COVID-19-Lockerungsverordnung.

Die Österreichische Bischofskonferenz hat am Sonntag detaillierte Regeln für die ab 15. Mai wieder mögliche Feier von öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen erlassen. Eckpunkte für die am Sonntag veröffentlichte Rahmenordnung sind dabei die zwischen Staat, Kirche und Religionen vereinbarten Auflagen. Demnach müssen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Weiters ist ein Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch eigene Ordnerdienste sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat die Bischofskonferenz entschieden, dass bei der Messe auch der Empfang der Kommunion in die Hand unter Einhaltung konkreter Regeln möglich sein wird.

Grundsätzlich halten die Bischöfe fest, dass es sich bei den vorliegenden Regeln um eine erste, sehr eingeschränkte Stufe für gottesdienstliche Feiern handelt; eine Anpassung werde gemäß der weiteren Entwicklung der Pandemie erfolgen. "Für diese erste Stufe sind die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche", betont die Bischofskonferenz

Allgemeine Regeln

Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind nach Möglichkeit Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde hat dafür zu sorgen, dass große Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen verhindert werden. Dieser soll auf das Einhalten der Bestimmungen und eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.

Weiters wird erläutert, dass der festgelegte Mindestabstand "für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden darf". Eine Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Feier ist ausnahmsweise und zeitlich begrenzt möglich, wenn es für den liturgischen Dienst nötig ist. Der Priester, Lektor oder Kantor hat aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. diverse Verhaltensregeln einzuhalten. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist unter Einhaltung eines Abstands von zwei Metern zulässig.

Zum gegenseitigen Schutz ist das gemeinsame Beten und Singen auf ein Minimum zu reduzieren. Auch sollen die Kirchen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden. Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie beispielsweise der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, "so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden", wird ausdrücklich festgehalten. In der Rahmenordnung enthalten sind auch allgemeine Hygienebestimmungen für alle, die einen liturgischen Dienst ausüben.

Messfeier mit Handkommunion

Detaillierte Regel gibt es für den Empfang der Kommunion: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Kommunionspender den Mund-Nasen-Schutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Wörtlich heißt es: "Bei der Kommunionspendung sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln einzuhalten. Die Worte 'Der Leib Christi' - 'Amen' entfallen. Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren dürfen. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der Mundmaske möglich ist." Diesen Modus hat der Zelebrant vor dem Agnus Dei (Lamm Gottes) den Gläubigen zu erläutern.

Weiters wird festgehalten, dass nach dem Kommunionempfang die Messe unmittelbar mit dem Schlussgebet und dem Segen schließt; das Danklied und eventuelle Ankündigungen entfallen. Laut Bischofskonferenz soll die Messe an Werktagen so wie am Sonntag nur in der großen Kirche gefeiert werden. Anders als bisher meist üblich, soll der Friedensgruß durch gegenseitiges Anblicken und Zuneigen erfolgen.

Wie bei der Messe soll auch die Wort-Gottes-Feier (Wortgottesdienst) an Werktagen in der großen Kirche gefeiert werden. Aufgrund der besonderen Umstände ist dabei aber auf die Kommunionfeier zu verzichten.

Taufe und Trauung mit 10 Personen

Taufen und Trauungen sind laut Bischofskonferenz im kleinsten Kreis möglich. Konkret ist die Teilnehmerzahl, unabhängig von der Fläche der Kirche, vorerst weiterhin auf den engsten Familienkreis (10 Personen) beschränkt. Neben diversen Regeln ist bei der Taufe darauf zu achten, dass auch für den Taufspender (Priester oder Diakon) beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist.

Für kirchliche Trauungen empfiehlt die Bischofskonferenz unter den aktuellen Bedingungen eine Wort-Gottes-Feier als bevorzugte Form. Wird unbedingt eine Eucharistiefeier gewünscht, so habe der Kommunionempfang unter Einhaltung der diesbezüglichen Regeln zu erfolgen. Die Bestätigung der Vermählung kann durch das Umwickeln der Hände mit einer Stola in Stille erfolgen, wobei die Begleitworte anschließend im gebotenen Abstand gesprochen werden. In einer zweiten Variante werden die Worte der Bestätigung ohne die Zeichenhandlung gesprochen.

"Da gerade Taufen und kirchliche Trauungen Feiern sind, die von der Freude einer festlichen Gemeinschaft getragen sind, mögen die Seelsorger mit den Betroffenen abklären, ob eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt möglich ist", wird grundsätzlich festgehalten.

Beichte, Krankenkommunion, Begräbnis

"Die Beichte kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne "das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein".

Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) hat der Spender den Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. "Da es sich in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuh zu verwenden. Die Verwendung eines Einweghandschuhs gilt auch für die Spendung der Krankensalbung", heißt es dazu.

Für die Begräbnisse am Friedhof ist die vorgegebene Teilnehmerzahl einzuhalten, die zur Zeit maximal 30 Personen beträgt. Für Gottesdienste davor oder danach in einer Aufbahrungshalle oder in der Kirche sind die Regeln der Rahmenordnung anzuwenden.

Die mit 1. Mai 2020 datierte Rahmenordnung der Bischofskonferenz enthält keine Bestimmungen für Gottesdienste im Freien und auch nicht für die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung, weil diese nach wie vor gemäß diözesanen Regelungen verschoben sind.

Liebe Gläubige!

"Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst" - dieses Gebot unseres Herrn Jesus Christus gehört zum Kern des Evangeliums. Daher liegen uns das von Gott geschenkte Leben, die Gesundheit und das seelische Heil aller Menschen am Herzen. In diesem Bewusstsein leistet die Katholische Kirche mit allen bisherigen und künftigen Einschränkungen des kirchlichen Lebens aufgrund der Corona-Pandemie einen großen und notwendigen Beitrag für die ganze Gesellschaft. Wir danken allen Gläubigen, dass sie den bisher gewählten Weg des Gebetes und der konkreten Sorge für die Nächsten mitgegangen sind. Wir sind uns bewusst, dass dies mit großen und schmerzlichen Entbehrungen verbunden war. Papst Franziskus ist uns ein Vorbild im Kampf gegen die Pandemie und er sagt: "Gebet und stiller Dienst - das sind unsere siegreichen Waffen."

In Abstimmung mit der Österreichischen Bundesregierung haben wir uns auf eine erste Öffnung verständigt, wie wir schrittweise zu vertrauten Formen des kirchlichen Lebens zurückkehren können. Diese Rückkehr wird nicht so schnell möglich sein, wie wir es alle im Herzen haben. Deshalb braucht es auch in der kommenden Zeit von allen Geduld, Verantwortungsgefühl und Rücksichtnahme verbunden mit dem Blick auf verschiedene Formen des Kirche-Seins.

Unser Fundament: Einfach christlich leben

Wir haben von vielen Familien, aber auch von Personen, die alleine leben, erfahren, dass sie mehr Zeit als Familie oder am Telefon miteinander verbringen, in Gemeinschaft essen und einander zuhören, das Tischgebet neu entdecken oder bei einem Wegkreuz bewusst stehen bleiben. Viele Menschen zünden am Abend eine Kerze an und danken Gott für alles, was sie erlebt haben. Das Erklingen der Kirchenglocken fällt manchen wieder neu auf und erinnert, dass wir unser Tun unterbrechen können, um bewusst an Gott zu denken. Die Spendenbereitschaft und das große Engagement vieler Gläubigen im Bereich der konkret gelebten Nächstenliebe und Nachbarschaftshilfe berührt und löst große Dankbarkeit aus. Wir sind eingeladen, Menschen in unserer Nähe in einfacher Weise in Gedanken, Worten oder durch kleine Zeichen zu segnen, ihnen Gutes zu wünschen und so als Kirche in einer Zeit der Sorge und Angst das Gute zu säen.

Eine Zeit der Hauskirche

In vielen Diözesen wurde zur "Hauskirche" eingeladen. Für manche klangen diese Vorschläge ungewohnt oder gar irritierend, weil das Gebet in dieser Art bislang nur vereinzelt gepflegt wurde. Andere machten schöne Erfahrungen damit. Wir möchten alle Gläubigen auch weiterhin darin bestärken, zu Hause - alleine oder in Gemeinschaft - zu beten (Rosenkranz, Andachten, Bibel-Teilen, Stundengebet...). Besonders ermutigen wir dazu, Gott in seinem Wort zu begegnen und täglich in der Bibel zu lesen. Wir können hier von jüdischen Gemeinden lernen: Ein Teil der Liturgie findet in der Synagoge statt, ein Teil am Familientisch. Jedes Haus, in dem gebetet wird, ist ein Gottes-Haus, weil Gott in der realen, konkreten Familie mit all ihren Leiden, ihren Kämpfen, ihren Freuden und ihrem täglichen Ringen wohnt, wie Papst Franziskus schreibt.

Eine Zeit der offenen Kirchen

Viele Menschen vermissen die Gottesdienste in ihrer Gemeinde. Da diese im Moment noch nicht in der gewohnten Form möglich sind, möchten wir auch weiterhin zum persönlichen Gebet in den Kirchen unseres Landes einladen. Wir ermutigen alle Gläubigen, wenigstens einmal in der Woche eine Kirche zum stillen Gebet aufzusuchen. In den großen Kirchen (nicht in kleinen Kirchen und Kapellen) soll vor allem an den Sonntagen über längere Zeit zum Gebet eingeladen werden. Die Seelsorger ermutigen wir - unter Wahrung der Schutzmaßnahmen -, im Kirchenraum für geistliche Gespräche oder Beichtgespräche verfügbar zu sein.

Eine Zeit der Solidarität

In den letzten Wochen wurden viele Initiativen gestartet, um den christlichen Grundauftrag der Nächstenliebe wahrzunehmen. Verschiedene Beratungseinrichtungen, angefangen von der Telefonseelsorge über die Caritas bis hin zu pfarrlichen Projekten, haben Großartiges geleistet. Daneben bewähren sich die Familien trotz großer Belastungen als natürliches Fundament der Gesellschaft. Für all das sei ein herzliches Danke gesagt. Die Einschränkungen zur Eindämmung des Virus haben jedoch auch neue soziale Probleme geschaffen. Aus diesem Grund bitten wir, auch weiterhin Solidarität mit den Betroffenen zu zeigen, sei es durch persönliche Hilfe oder materielle Unterstützung.

Gottesdienste im ganz kleinen Kreis

Wochentags und sonntags können ab 15. Mai 2020 Gottesdienste in kleiner Gemeinschaft (Eucharistiefeiern, Wortgottesdienste, Tagzeiten-Liturgien, Andachten...) in Pfarr- oder Klosterkirchen unter strenger Einhaltung der Hygienevorschriften gefeiert werden. Wichtig ist das Bewusstsein der Gottesdienstgemeinde, dass es sich um einen Dienst des stellvertretenden Gebetes für die ganze Gemeinde handelt. Wenn auch nur eine kleine Gruppe vor Ort feiert, so wird doch an alle gedacht und für die ganze Gemeinde gebetet. "Meine Kirche ist immer voll mit Menschen", soll Charles de Foucauld einmal gesagt haben, als er bei der hl. Messe alleine war. Eine Einladung zu den Gottesdiensten in kleiner Gemeinschaft kann z. B. an einzelne Familien, bestimmte Gruppen, Vereine, Arbeitskreise, Straßenzüge oder Ortssprengel ausgesprochen werden. Für die konkrete Umsetzung ist der zuständige Ortspfarrer oder Kirchenrektor verantwortlich. Die Diözesen geben dazu eigene Orientierungen heraus.

Daneben bleibt die Mitfeier des Gottesdienstes über die Medien ein wichtiger Teil des Glaubenslebens. Neben dem ORF und privaten Sendern gibt es erfreulich viele Angebote im Internet auch von Pfarren, Orden und Diözesen.

Feste und Feiern

Kleinere Hochzeiten, Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen, Krankensalbungen und Begräbnisse können ebenfalls in so einem engen Rahmen stattfinden. Die Möglichkeit der Feier von Gottesdiensten im Freien wird derzeit mit den zuständigen Behörden geklärt. Mit der schrittweisen Zulassung von Versammlungen kann und soll unter Beachtung der behördlichen Vorschriften auch das kirchliche Leben wieder wachsen - von der Jugendgruppe über den Gebetskreis bis zur Seniorenrunde.

Große kirchliche Feste und Feiern, Pfarrfeste, Patrozinien, große Begräbnisse oder Hochzeiten können leider bis mindestens Ende August nicht in gewohnter Art und Weise gefeiert werden. Die einzelnen Feste sollen im kleinen Stellvertreterkreis begangen werden. Erstkommunionen und Firmungen werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, ebenso größere Trauer- und Gedenkgottesdienste. Näheres legen die Diözesen fest.

Liebe Gläubige!

Es ist ein Zeichen der Nächstenliebe, wenn wir aufeinander Rücksicht nehmen. Deswegen sind diese Vorgaben wichtig und einzuhalten. Vertrauen wir besonders in dieser herausfordernden Zeit dem Herrn unseren Weg an. Er schenkt uns Kraft für unseren Alltag, unsere Zuwendung zum Nächsten und einen realistischen Blick auf das Notwendige. Und wenden wir uns gerade im Marienmonat Mai an die Mutter des Herrn im Vertrauen auf ihre Fürsprache. Danke für Ihr Mitgehen, Ihr Gebet und Ihren stillen Dienst.

Wien, am 1. Mai 2020

Die von der Regierung bekannt gegebenen Entwicklungen und Lockerungen im Blick auf die Corona-Pandemie haben positive Folgen für die ab 15. Mai wieder möglichen öffentlichen Gottesdienste in geschlossenen Räumen. So müssen bei der Feier pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Darüber hat Kultusministerin Susanne Raab die Kirchen und Religionen am Dienstag informiert. "Es war mir wichtig, dass es bei der Wiederaufnahme der Gottesdienste ab 15. Mai auch eine Vereinfachung parallel zum Handel geben wird", erklärte Raab gegenüber Kathpress. "Mit dieser Vereinfachung ist gesichert, dass mehr Gläubige bei den Gottesdiensten teilnehmen können, aber trotzdem der Schutz der Menschen berücksichtigt wird."

Die neue Regelung bringt eine deutliche Erleichterung gegenüber den am vergangenen Donnerstag von Ministerin Raab gemeinsam mit Kardinal Christoph Schönborn präsentierten Kriterien, die noch 20 Quadratmeter pro Person vorsahen. Weiterhin verpflichtend ist für Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst der Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste der Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sicherzustellen.

Mit dieser Öffnung werde einerseits das Grundbedürfnis nach Religionsausübung sichergestellt, andererseits in verantwortungsvoller Weise ein schrittweises Herangehen an die Normalität vorgenommen, so Raab. Die konkrete Umsetzung müssten die Kirchen und Religionsgemeinschaften im jeweiligen Bereich sicherstellen. Im Namen der Bundesregierung bedankte sich die für Kultusangelegenheiten zuständige Kanzleramtsministerin bei den Kirchen und Religionsgesellschaften für ihre Unterstützung und bat dabei um "genaue Einhaltung der Maßnahmen bei der schrittweisen Öffnung".

Detailregeln durch Bischofskonferenz

Die Österreichische Bischofskonferenz hat die von der Regierung angekündigten Lockerungen für Gottesdienste positiv aufgenommen. "Es ist sehr erfreulich, dass die bisherigen Einschränkungen für das kirchliche Leben jetzt rascher als allgemein erwartet zurückgenommen werden. Es zeigt sich damit, dass die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften mitgetragenen Maßnahmen die erhofften Erfolge im Kampf gegen die Corona-Pandemie gebracht haben." Das sagte Kardinal Schönborn nach der Videokonferenz der Ad-hoc-Kommission der Bischofskonferenz, die am Dienstagvormittag über die aktuellen Entwicklungen beriet.

Die neuen Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen seien die "Grundlage für Detailregelungen, die die Bischofskonferenz für den Bereich der Katholischen Kirche gerade ausarbeitet", so der Kardinal gegenüber Kathpress. "Wir kommen damit schrittweise der von so vielen erhofften Normalisierung des kirchlichen Lebens näher. Wir Bischöfe danken den politischen Entscheidungsträgern und den Gläubigen für die bisher erwiesene Verantwortung und Rücksicht ausdrücklich", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Er äußerte sich namens der Bischöfe dankbar über die Erleichterungen, "wir sind uns aber sehr bewusst, dass es nach wie vor große Disziplin und Eigenverantwortung von allen braucht, damit die Überwindung der Krise nachhaltig ist".

30 Personen bei Begräbnis

Hintergrund für die Lockerungen ist der anhaltende Rückgang bei Coronavirus-Infektionen, den Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Dienstagmorgen im Rahmen einer Pressekonferenz mit Zahlen belegte. Demnach laufen die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen in der derzeitigen Form mit 30. April ab. Daher wird ab 1. Mai die generelle Regelung gelten, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist. Es können sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist.

Dabei gibt es eine Ausnahme für Begräbnisse: Statt wie sonst 10 Personen bei Versammlungen im öffentlichen Raum sind bei Beerdigungen künftig 30 Personen zugelassen. Auch hier müssen alle Teilnehmenden jedoch weiterhin einen Sicherheitsabstand von mindestens einen Meter einhalten, so Anschober bei der Regierungspressekonferenz.

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