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Der katholische Soldat am Beginn des 3. Jahrtausends
Selbstverständnis, Selbstdarstellung und Akzeptanz
Erklärung der AMI-Hauptversammlung vom 15. November 2000 in Rom
 
I. Friede auf Erden den Menschen
 
Wozu dienen wir?
 
1.   "Friede auf Erden den Menschen, die Gott liebt!" (Lukas 2,14)
 
Dieser Wunsch aus dem Evangelium war die Botschaft Seiner Heiligkeit Papst Johannes Paul II. zur Feier des Weltfriedenstages am 1. Januar 2000. Ein alter, aber noch immer aktueller Appell des Christentums. Die Realisierung dieses Wunsches wird in dem Maße möglich sein, in dem es der Menschheit gelingt, der von der Dynamik der Globalisierung gekennzeichneten Verflochtenheit unserer heutigen Welt Seele, Sinn und Richtung auf dieses Ziel hin zu geben. Die ursprüngliche Berufung der Menschheit, in der die Würde und Rechte der Person unabhängig von Stand, Rasse und Religion als vorrangig anerkannt werden und alle Menschen als eine einzige Familie angesehen werden, gilt es zu vermitteln. Für dieses Ziel stehen auch die katholischen Soldaten mit vielen anderen, indem sie

- der Sicherheit des eigenen Vaterlandes und der Gemeinschaft der Völker dienen,
- der Gewalt wehren,
- den Mitmenschen solidarisch in jeder Art von Not und Gefahr beistehen, und damit umfassend einen Beitrag für den Frieden in der Welt leisten.

Der Leitsatz zu dieser Berufung, der auch einen unübersehbaren Bezug zur Bergpredigt besitzt, ist in der Pastoralkonstitution des II. Vatikanischen Konzils Gaudium et Spes (GS), 1965, Nr. 79, zu finden, wo es heißt: "Wer als Soldat im Dienst des Vaterlandes steht, betrachte sich als Diener der Sicherheit und Freiheit der Völker. Indem er diese Aufgabe recht erfüllt, trägt er wahrhaft zur Festigung des Friedens bei." Der Charakter des soldatischen Dienstes wird durch die folgende Aussage von Papst Johannes Paul II. anlässlich des Heiligen Jahres 1984 unterstrichen: "Euer Stand macht Euch zu Dienern und Mitverantwortlichen für das höchste Gut der Menschen ... Lernt vom Kreuze Christi und seiner Hingabe wahrhaft den Menschen und Eurem Volk zu dienen!" (8. April 1984)
 
2.   Beim Thema der ethischen Dimension des Soldatenbildes besteht bei vielen Menschen große Unsicherheit. Wir als gläubige Soldaten finden in der Lehre Christi und der Kirche die grundlegende Antwort für unser ethisches Verhalten: Das Gebot, Gott und den Nächsten zu lieben, das uns verpflichtet, den Menschen in seiner Würde und in seinen Rechten zu achten und zu schützen. Dieses Gebot in allen Dimensionen zu realisieren, ist auch Aufgabe des Soldaten. Kein Mensch lebt für sich alleine. Dies gilt in der Zeit der Globalisierung auch für Völker, Staaten und Kontinente.
Dadurch hat sich der Verantwortungsbereich jedes Gemeinwesens und damit auch der seiner Bürger und Soldaten entscheidend erweitert. Die transnationale, ja die internationale Verantwortung ist in einem bisher ungekannten Maße ge-stiegen. Die Sicherung des Gemeinwohls endet daher nicht mehr an Staatsgrenzen, sondert fordert solidarisches Denken und Handeln in größeren, weltweiten Zusammenhängen.
 
3.   Streitkräfte sind Machtmittel, Zeichen der Souveränität und Instrument der Politik von Staaten. Es ging und geht dabei immer wieder um die Frage, ob und wann der Einsatz des Militärs - und damit die Anwendung von Gewalt - erlaubt sei. Eine Antwort auf diese Frage aus religiös-ethischer Sicht war die über die Jahr-hunderte, von Augustinus über Thomas von Aquin, Francisco de Vitoria, Franz Suárez bis in die Gegenwart entwickelte Lehre vom bellum iustum, vom gerechten Krieg. Auch wenn sich diese Lehre weiter entwickelt um einem globalen Umfeld und dem sich verändernden Wesen der Kriegführung gerecht zu werden, gelten ihre Grundsätze weiterhin.
 
4.   Die Gefährdungen und Risiken für die Menschheit des 3. Jahrtausends sind vielfältiger geworden. Der klassische zwischenstaatliche Krieg ist im Zeichen wachsender gegenseitiger Abhängigkeiten als Folge der Globalisierung immer weniger wahrscheinlich.
Hingegen haben andere Bedrohungen wie innerstaatliche Zerfallsprozesse und extremer Nationalismus an Bedeutung gewonnen, die ihren Ursprung im Wohlstandsgefälle, d.h. in der exponentiell wachsenden Diskrepanz zwischen Bevölkerungswachstum und Ressourcenallokation, und in Technologiesprüngen haben. So war am Ende des 20. Jahrhunderts jedenfalls eine starke Zunahme von Konflikten niedriger Intensität festzustellen, ausgelöst durch schwache oder schon inexistente staatliche Autoritäten und durch unüberbrückbare innergesellschaftliche Gegensätze wie ethnische und/oder religiöse sowie soziale Spannungen. Solche Konflikte gehen meist mit erheblichen Verletzungen der Menschenwürde und der Menschenrechte einher.
Die größte Bedrohung bei derartigen Konflikten liegt in der Gefahr der Eskalation. Das Eskalationsrisiko von Konflikten ist an zahlreichen historischen Beispielen nachvollziehbar. Diese Konflikte müssen daher möglichst rasch eingedämmt bzw. pazifiziert werden, damit Flächenbrände und größere militärische Auseinandersetzungen verhindert werden können.
Aufgrund der technologischen Entwicklung und der Reichweite moderner Waffen wird auch die geographische Distanz künftiger Konflikte ein immer geringerer Einflussfaktor. Bedrohungen können auch aus weiter Ferne entstehen; weltweit ist eine Massierung von Kampfmitteln und Massenvernichtungsmitteln feststellbar. Die Optionen des Cyber-War zur Lähmung von Informations-, Steuerungs- und Versorgungssystemen militärischer und ziviler Art werden laufend umfangreicher. Die Gefahr terroristischer Bedrohungen, von der Androhung des Einsat-zes von Massenvernichtungswaffen bis zur Wasservergiftung, sowie des organisierten Verbrechens, hat zugenommen und nimmt weiter zu. Damit erweitert sich aber auch die klassische Aufgabenstellung von Streitkräften über die der Landesverteidigung hinaus.
 
5.   Aufgaben für die Völkergemeinschaft werden ein entscheidendes Element für das Soldatenbild der Zukunft darstellen. Kooperation und solidarische Maßnahmen zur Sicherung des Friedens und politischer und sozialer Stabilität in einem erweiterten sicherheitspolitischen, internationalen Umfeld rücken immer mehr in den Vordergrund.
Dies schließt die Anwendung militärischer Gewaltmittel nicht aus, die dann sinnvoll und vertretbar ist, wenn sie in ein politisches, gesamtstrategisches Konzept zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Friedens und der Menschenrechte eingebettet ist; der militärische Einsatz ist in diesem Bereich, über die direkte Abwehr einer aktuellen militärischen Aggression hinausgehend, nur dann ethisch vertretbar, wenn er, als ultima ratio, der Möglichkeit dient, umfassende und dauerhafte Friedensregelungen herbeizuführen.
 
6.   Diese Aufgaben der Friedensförderung und Stabilitätssicherung im internationalen Bereich fordern aber auch die Fähigkeit zur Zusammenarbeit, zur Interoperabilität, zur Kooperation mit Soldaten aus unterschiedlichen Nationen und Kulturkreisen, aber auch mit Polizeikräften und zivilen Einrichtungen zum Wiederaufbau in Krisenregionen.
Dies erfordert - je nach Funktions- und Verantwortungsbereich - Kenntnisse und Sensibilität für die ethnischen, kulturellen, sozialen und religiösen Bedingungen, sowie für die Umwelt, in einem möglichen Einsatzgebiet.
 
7.   Zentraler Lösungsansatz für die Politik ist die allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, sowie vergleichsweise die VN-Charta von 1945 und die Genfer Konvention.
Auch die Kirche hat in den letzten Jahrzehnten immer wieder auf die Würde und die angeborenen Rechte des Menschen hingewiesen. Sie unterstrich ihre universale Geltung für alle Menschen und alle Kulturen als unabdingbare Voraussetzung für Gerechtigkeit und Frieden. Hier sind wir ganz konkret in unserem Leben, in unserem Staat, in der Welt gefordert. Denn der Ursprung dieser Achtung ist die Liebe zu jeder menschlichen Person, zu der jeder von uns verpflichtet ist.
Auch das Verbot der Gewaltanwendung in der VN-Charta von 1945 bestätigt diese Gedanken. Kennt doch die Satzung der Vereinten Nationen nur zwei Fälle der Anwendung legitimer zwischenstaatlicher Gewalt:
- Durch den Sicherheitsrat unter Kapitel VII, Art. 39 und 42, legitimierte Maßnahmen, sowie
- Gewaltanwendung als individuell oder kollektiv begründete Notwehr (Art. 51) - mit Einschränkungen.
 
 
II. Der Soldat als Diener des Friedens
 
Wofür stehen wir?
 
1.   Aussagen der Kirche über den soldatischen Dienst.
Wenn hier vom Soldaten die Rede ist, ist damit der Soldat gemeint, der einer legitimen politischen Führung in einem demokratischen und freiheitlichen Staat in den Grenzen der nationalen und internationalen Rechtsordnung dient. Sittlich verbindende Regeln für die Erhaltung bzw. Sicherung des Friedens wurden auch durch die kirchliche Lehrtradition formuliert. In der Pastoralkonstitution Gaudium et Spes werden mehrfach die Themen Gerechtigkeit für alle, Recht auf Verteidigung, Einschränkungen bei der (an sich legitimen) Gewaltanwendung oder das Bemühen um Förderung des Friedens angesprochen.
Seit Gaudium et Spes hat sich die Friedenslehre der Kirche weiterentwickelt. Auf die neuen Entwicklungen im sicherheitspolitischen Umfeld geht Papst Johannes Paul II. in seiner Botschaft zum Weltfriedenstag 2000 besonders ein: "Gegen alle mutmaßlichen 'Gründe' für den Krieg muss angesichts ebenso dramatischer wie komplexer Situationen der herausragende Wert des humanitären Rechtes und damit die Pflicht, das Recht auf humanitäre Hilfe für die leidende Bevölkerung und die Flüchtlinge zu gewährleisten, bekräftigt werden. ... Wenn die Zivilbevölkerung Gefahr läuft, unter den Schlägen eines ungerechten Angreifers zu erliegen, und die Anstrengungen der Politik und die Mittel gewaltloser Verteidigung nichts fruchteten, ist es offensichtlich legitim und sogar geboten, sich mit konkreten Initiativen für die Entwaffnung des Aggressors einzusetzen."
Diese Aussagen verbindet der Heilige Vater mit klaren Bedingungen, die vorliegen bzw. erfüllt sein müssen, und erklärt: "Die moralische und politische Legiti-mation dieser Rechte ... beruht nämlich auf dem Grundsatz, wonach das Wohl der menschlichen Person vor allem den Vorrang hat und jede menschliche Insti-tution überragt." Sie sind für das Selbstverständnis des katholischen Soldaten und die Erfüllung seines soldatischen Auftrages am Beginn des 3. Jahrtausends eine besondere Hilfe.
Auf Martin Luther geht das Wort "Das Schwert soll kein Christ für sich und seine Sache führen oder anrufen; dagegen für einen anderen kann und soll er's führen und anrufen, damit dem bösen Wesen gesteuert und die Rechtschaffenheit geschützt wird" zurück, das sich inhaltlich mit dieser katholischen Überzeugung deckt.
 
2.   Die Entwicklung des Soldaten zum "miles protector".
Gewalt und Drohung mit Gewalt waren immer Teil der menschlichen Existenz, ebenso die Notwendigkeit, sich selbst, seine Güter und Ressourcen und nicht zuletzt seine Religion vor ihr zu schützen. Die Verpflichtung des Einzelnen, auch hier einen Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten, schloss immer die Aufgaben des Wächters oder des Soldaten mit ein.
Nach den Erfahrungen, besonders des 20. Jahrhunderts, gibt es heute einen breiten Konsens der internationalen Staatengemeinschaft darüber, unter bestimmten Voraussetzungen zugunsten bedrohter Staaten oder Volksgruppen zu intervenieren. Diese Entwicklung vollzog sich besonders im Rahmen der Organisation der Vereinten Nationen. Die Charta der Vereinten Nationen und die in diesem internationalen Forum erklärten allgemeinen Menschenrechte bilden im Vollzug eines VN-Mandates eine wesentliche politische und rechtliche Begründung auch für einen letztlich viel-leicht notwendigen Einsatz von Waffen, wie dies auch in der Friedenslehre der Katholischen Kirche als zulässig beurteilt wird. Auf dieser Grundlage hat sich seit dem ersten Einsatz von Soldaten auf Grund eines Mandats der Vereinten Nationen im Jahre 1948 (UNTSO) deren Aufgabenbereich ständig erweitert. Waren es zu Beginn vor allem die Funktion des fachkundigen Beobachters, die Trennung von Streitparteien und Verifikationsaufgaben, erweiterte sich das Aufgabenspektrum im Rahmen der Peace Support Operations auf fast alle militärischen Einsatzformen.
Diese Entwicklung des Auftrages des Soldaten von der nationalen Verteidigung hin zum "miles protector" in internationaler Solidarität stellt den Soldaten vor neue ethische Herausforderungen.
 
3.   Ethische Forderungen an den Soldaten.
Der Mensch ist in seiner moralischen Integrität auch heute vielfach gefährdet. Der zunehmenden internationalen Verflechtung, den Bemühungen eines Ausgleiches von nationalen Interessen innerhalb internationaler Foren stehen enor-me wirtschaftliche, kulturelle und religiöse Unterschiede zwischen den Regionen und Staaten, Mangel an Ressourcen, Migrationen, drängende Probleme bedrohter Minderheiten und kritische Entwicklungen innerhalb mancher Staaten und Regionen gegenüber, die immer wieder zu Ausbrüchen von Gewalt führen.
Auch ein legitimierter Einsatz von Streitkräften, vor allem aber die Anwendung von Gewalt zur Abwendung derartiger Gefahren, steht immer in einem komplexen Spannungsfeld theologischer, ethischer, rechtlicher und humanitärer Normen. Dies verlangt vom Soldaten ein besonders großes Verantwortungsbewusstsein. Bei diesen ethischen Forderungen ist stets mit zu bedenken, dass erst der Einsatz den Soldaten mit vielen Faktoren konfrontiert, die im Friedensalltag so gut wie keine Rolle spielen. Abwägungen, wie sie Soldaten, besonders Vorgesetzte, im Einsatz treffen müssen, bleiben im Frieden weitgehend theoretisch und damit ohne wirkliche oder womöglich schwerwiegende Folgen. Übungen und Simulation bereiten den Soldaten in seinem fachlichen Bereich auf die hohen seelischen und körperlichen Belastungen im Einsatz vor. Auch für die vom Einzelnen gefor-derte Anwendung ethischer Normen im Ernstfall gibt es freilich eine Vorbereitung: Das Leben in und außer Dienst täglich verantwortungsbewusst und nach dem Gewissen zu gestalten; das Gewissen bleibt die letzte Instanz für persönliche Entscheidungen. Um aber ein Gewissen bilden zu können, bedarf der Ein-zelne sowohl einer gültigen Werteordnung als auch einer ausreichenden Sachkenntnis. Ansatzpunkt hierzu bieten die großen ethischen Traditionen, so die Goldene Regel aus der Bergpredigt (Mt 7, 12) - "Alles, was ihr von anderen erwartet, das tut auch ihnen".
Für die Erfüllung seines Auftrages soll er bestrebt sein, sich jene grundlegenden Eigenschaften anzueignen, die ihm in seinen Entscheidungen und seinem Handeln helfen können, es für andere nachvollziehbar machen und ihn selbst vor schweren Fehlern bewahren:
- Klugheit, als Fähigkeit zur Unterscheidung von Gut und Böse in konkreten Situationen,
- Gerechtigkeit, die Achtung vor der Würde, den Rechten und den legitimen Ansprüchen des Anderen,
- Stärke, die Kraft, konsequent zu Wertordnungen und Entscheidungen zu stehen, aber auch dazu, später erkannte Fehler zu korrigieren,
- Maß, die Fähigkeit, die Stärken und Schwächen, die Leistungsfähigkeit bei sich selbst und bei anderen zu erkennen und zu berücksichtigen.
 
 
III. Auf dem Weg zum Frieden
 
Was erwarten wir?
 
1.   Der katholische Soldat am Beginn des 3. Jahrtausends
Im Bewusstsein seiner Verantwortung gegenüber Gott dient der katholische Soldat seinem Vaterland, seinen Mitbürgern und der mit diesen geteilten Wertordnung. Er steht aber auch in der Pflicht, Aufgaben zu erfüllen, die sich aus Bündnisverpflichtungen oder der internationalen Solidarität gegenüber Menschen ergeben, deren Menschenwürde und Menschenrechte verletzt werden.
Er erfüllt seinen Auftrag, wenn notwendig, auch unter Einsatz seines Lebens. Im Wissen um seine Aufgabe und um die Wirkung moderner Waffensysteme achtet er Würde und Menschenrechte eines Gegners und sucht Verletzungen und Schäden bei der Zivilbevölkerung zu vermeiden.
Er gehorcht rechtmäßigen Befehlen in Respekt vor den Gesetzen seines Landes, den völkerrechtlichen Normen und internationalen Vereinbarungen in Übereinstimmung mit seinem Gewissen. So soll er bereit sein, seinem Gewissen entsprechend unrechtmäßige Befehle abzulehnen, und die Konsequenzen seines Handelns zu tragen.
Der Soldat handelt ehrenhaft und korrekt, loyal und diszipliniert, offen und couragiert. Dies gilt besonders im Einsatz, sei es als Angehöriger eines nationalen oder multinationalen Verbandes. Er achtet andere Menschen und respektiert deren Religion, Kultur und Wertordnung. Er verhält sich dort zurückhaltend, wo sein Auftrag oder seine Funktion eine neutrale Position gegenüber politischen oder weltanschaulichen Fragen oder gegenüber anderen Religionen erfordert.
Besonders bei internationalen Einsätzen ist sich der Soldat bewusst, dass er als Repräsentant seiner Streitkräfte, seines Heimatstaates und als Vertreter der dort verantwortlichen internationalen oder multinationalen Organisation gesehen wird. Er vermeidet daher ein Verhalten, das ihn selbst oder seinen Verband in Misskredit bringen kann und die Glaubwürdigkeit des Einsatzes bei der Bevölkerung in Frage stellt.
Die folgenden Maximen sollen das Selbstverständnis des katholischen Soldaten von heute prägen. Sie gelten für alle Soldaten, in besonderem Maße aber für Vorgesetzte aller Ebenen in ihrer Funktion als Kommandant, Ausbilder und Erzieher:
 
Im Glauben verwurzelt: Wir bemühen uns um ein Leben aus dem Glauben an Jesus Christus, bekennen uns zu seiner Kirche und tragen dazu bei, Kirche unter Soldaten zu verwirklichen.
 
Sittlich gebunden: Wir orientieren uns auch in unserem Dienst an christlichen Idealen und wissen uns an sittliche Normen gebunden, wie sie die katholische Soziallehre entwickelt hat und die kirchliche Friedensethik durchdringen.
 
Politisch gebildet: Wir treten für unsere demokratische staatliche Ordnung ein, sind politisch interessiert und nehmen als selbstbewusste Christen am gesellschaftlichen Leben teil.
 
Fachlich kompetent: Wir eignen uns das für unseren soldatischen Dienst notwendige theoretische Wissen, die praktischen Fertigkeiten und angemessene Umgangsformen an, um überzeugen zu können.
 
Gewissenhaft dienend: Wir stehen zu dem Versprechen, unserem Land treu zu dienen, und erfüllen unsere Pflichten gewissenhaft und nach besten Kräften. Wir sind uns der Verantwortung, die wir mit unserem Auftrag übernommen haben, bewusst.
 
Dem Frieden verpflichtet: Wir haben uns in den Dienst des Friedens gestellt. Wir sichern die bisher erreichte Qualität des Friedens und setzen uns für seine Gestaltung und Entwicklung im nationalen und internationalen Bereich ein. Insbesondere sind wir dem Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte verpflichtet.
 
Um Zusammenarbeit bemüht: Wir arbeiten mit gesellschaftlichen und politischen Kräften zusammen, die eine unserer Wertordnung entsprechende Friedensordnung mitgestalten wollen, auch über Landesgrenzen hinaus.
 
Ökumenisch aufgeschlossen: Wir stehen zur Ökumene und bemühen uns, im Geiste der Einheit, das Trennende zwischen den Konfessionen zu überwinden und neue Dimensionen der Gemeinsamkeit zu finden. Darüber hinaus respektieren wir andere Religionen und bemühen uns um Dialog und Zusammenarbeit.
 
All das ist in einen umfassenden Prozess der Entwicklung und Ausbildung mit einzubeziehen.
 
2.   Forderungen an Politik, Gesellschaft, Streitkräfte und Kirche
Als Soldaten sind wir bereit, unseren Dienst am Frieden gemäß diesen Maximen zu leisten. Dazu sind jedoch politische, rechtliche und ethische Rahmenbedingungen erforderlich. Diese zu erhalten oder zu schaffen ist gemeinsame Aufgabe von Politik, Streitkräfte, Kirche und Gesellschaft:
* Betreiben und Weiterentwickeln einer aktiven Politik der Gerechtigkeit, des Friedens und der Integrität der Schöpfung, und einer wirksamen Krisenprävention zur Förderung der Lebensqualität,
* Bemühen um eine Weiterentwicklung des Völkerrechtes im Hinblick auf die Bedingungen und Umstände der humanitären Intervention,
* Beachtung der ethischen Normen bei allen Entscheidungen über militärische Einsätze, die weder im Hinblick auf ihre Ziele noch auf die eingesetzten Mittel gegen die Menschenwürde oder gegen die Menschenrechte verstoßen dürfen. Darüber hinaus soll einer Studie zu den ethischen Auswirkungen sowie den Folgen der Entwicklung und Verwendung nicht tödlicher Waffen besondere Priorität zukommen, um ihnen denselben rechtlichen Status wie den sogenannten ABC-Waffen seit dem letzten Jahrhundert zu verleihen,
* Gewährleisten der Religionsfreiheit in den Streitkräften,
* Sicherstellen der freien Religionsausübung und Hilfe zur Gewissensbildung in allen Fragen, die den Dienst des Soldaten betreffen, durch seelsorgliche Begleitung überall dort, wo Soldaten ihren Dienst tun,
* Unterstützung bei internationalen Regelungen für die Zusammenarbeit von Militärgeistlichen verschiedener Nationen,
* besondere seelsorgliche Begleitung von Familienangehörigen der im Ausland eingesetzten Soldaten, zur Aufrechterhaltung familiärer Stabilität,
* Anerkennung und solidarische Unterstützung des soldatischen Friedens-dienstes durch alle gesellschaftlichen Kräfte,
* Breite Unterstützung von kirchlichen Helfern innerhalb der Streitkräfte seitens der Bischofskonferenzen und lokalen Bischöfe, sowie der Weiterentwicklung der kirchlichen Friedenslehre auf allen Ebe
 

Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Soldaten -
Eine katholische Aktion des Militärordinariates.

Das Statut des Militärordinariates der Republik Österreich vom 21. März 1989 bezeichnet die Arbeitsgemeinschaft katholischer Soldaten als die Katholische Aktion im Jurisdiktionsbereich des Militärbischofs. Damit wurde - unter Beibehaltung der bisherigen Bezeichnung - der Erweiterung des Jurisdiktionsbereiches auf die zivilen Angehörigen des Bundesheeres und deren Familien Rechnung getragen.

Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Soldaten versteht sich als eine Bewegung der Soldaten und zivilen Angehörigen des Bundesheeres, die das Laienapostolat im täglichen Dienstbetrieb verwirklichen wollen. Als eine Gemeinschaft von Christen versuchen ihre Angehörigen, durch Erhaltung und Entfaltung christlichen Lebens im Bundesheer, durch Unterstützung der Militärseelsorger, durch gemeinsame Eucharistiefeier und religiöse Fortbildung dazu beizutragen. Dazu gehört vor allem ein ständiges Bemühen um Gewissensbildung und Schärfung des Bewußtseins.

Aus der Überzeugung, dass Friedensgesinnung und Dienst in Streitkräften einander nicht ausschließen, bemühen sich die Angehörigen der Arbeitsgemeinschaft katholischer Soldaten

•   mitzuhelfen, den Frieden den wir haben zu erhalten und zu sichern,
•   mitzuhelfen, durch Verwirklichung von Gerechtigkeit und Nächstenliebe den Frieden zu fördern,
•   für den Frieden, den wir durch unser eigenes Bemühen allein nicht schaffen und erhalten können, zu beten.

Im Sinne von "Gaudium et Spes" (Nr. 79) dienen damit auch die katholischen Soldaten und zivilen Angehörigen des Bundesheeres dem Frieden und der Sicherheit unserer Nachbarn und aller Völker. Dieses Bemühen wurde nicht zuletzt auch durch die Teilnahme österreichischer Soldaten an den friedenserhaltenden und friedenssichernden Operationen der Vereinten Nationen sichtbar - es wurde durch die Verleihung des Friedens-Nobelpreises im Jahr 1988 gewürdigt.

Als Katholische Aktion des Militärordinariates bemüht sich die Arbeitsgemeinschaft katholischer Soldaten besonders um die ethische Erziehung und Entwicklung des Kaderpersonals und der Soldaten, die ihren Wehrdienst ableisten. Dazu gehört zum Beispiel auch die Feier des Weltfriedenstages in den Garnisonen des Bundesheeres zu Jahresbeginn.

Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Soldaten bemüht sich aber auch über den nationalen Rahmen hinaus im Apostolat Militaire International um die Verwirklichung von Gerechtigkeit und Frieden. Organisation der AKS Die Arbeitsgemeinschaft kath. Soldaten in einer Militärpfarre hat im Grunde die analogen Aufgaben wie die Gliederungen der Katholischen Aktion auf Ebene der zivilen Pfarre.

Die Angehörigen der AKS einer Militärpfarre übertragen die Durchführung der laufenden Angelegenheiten dem Pfarrausschuß. Der Pfarrausschuß ist das leitende und planende Organ der AKS in der Militärpfarre. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Der Pfarrausschuß wählt zu seiner Leitung einen Vorsitzenden sowie die erforderlichen Funktionsträger.

Er setzt sich zusammen aus:
•   Vorsitzender
•   Militärpfarrer (und Militärpfarrer des Milizstandes)
•   Schriftführer
•   Kassier
•   Rechnungsprüfer - jene Angehörigen der AKS, die in den Pfarrausschuß entsandt wurden.

Wichtig ist eine enge Verbindung zum Militärpfarrgemeinderat. Damit kann eine sinnvolle Aufgabenverteilung in der Militärpfarre erfolgen. Die AKS der Militärpfarre hält zur Katholischen Aktion in ihrer Diözese und wenn möglich auch zur Diözese selbst einen engen Kontakt.

9. Juni 2005, 12.00 Uhr - Festgottesdienst im Stephansdom
Platzkonzert der Gardemusik - Fest am Stephansplatz

50 Jahre im Dienste des Friedens

Unter diesem Titel fand am 9. Juni 2005, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Club Stephansplatz 4 eine Pressekonferenz (Download Pressemappe) des Bundesminister für Landesverteidigung, Günther Platter und des Militärbischofs von Österreich, Christian Werner statt.

Zahlreiche Journalisten und Medienvertreter nutzten die Gelegenheit um ihre Fragen zum Thema zu stellen. Während der Militärbischof, aufbauend auf dem Text der Weltfriedensbotschaft des Heiligen Vaters die besondere Verantwortung des Soldaten im Hinblick auf ein friedliches Miteinander und die in 50 Jahren Bundesheer von österreichischen Soldaten geleisteten Friedensdienste hervorhob, ging Verteidigungsminister Platter in seiner Stellungnahme insbesondere auf die Notwendigkeit des ethischen Fundaments soldatischen Handelns ein und unterstrich die Bedeutung der Militärseelsorge als wertevermittelnde Institution in dieser Hinsicht.

Den anschließenden Festgottesdienst feierte Militärbischof Werner mit mehr als 1.500 Gläubigen im Stephansdom. Unter den Mitfeiernden befanden sich neben Verteidigungsminister Platter nahezu die gesamte Führungsspitze des Bundesheeres, zahlreiche Vertreter des öffentlichen Lebens und Abordnungen aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Feierlichkeiten zum Weltfriedenstag fanden ihren würdigen Abschluss mit einem Platzkonzert der Gardemusik und einer Agape auf dem Stephansplatz, bei der die begehrten Kostproben aus der Gulaschkanone nicht fehlen durften.

Am 9. Juni 2005 nahm eine kleine Abordnung der Heeresunteroffiziersakademie in der Stärke von 10 Teilnehmern am Weltfriedenstag im Stephansdom zu Wien teil.
Der Festgottesdienst wurde von unserem Herrn Militärbischof Mag. Werner geleitet. Unter den Mitfeiernden befanden sich neben Verteidigungsminister Platter nahezu die gesamte Führungsspitze des Bundesheeres, zahlreiche Vertreter des öffentlichen Lebens und Abordnungen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Die musikalische Umrahmung übernahm die Gardemusik und ein Chor. Im Anschluss an den Gottesdienst gab es noch eine kleine Agape vor dem Stephansdom mit Darbietungen der Gardemusik.

Für die Teilnehmer der HUAk war es ein schöner, würdiger und bewegter Tag.

Wie jedes Jahr wurde auch heuer am 30. Mai 2005  um 1900 Uhr die traditionelle Maiandacht in der Severinkapelle abgehalten. Mit 55 Teilnehmern aus den Ennser Pfarren war die Feier trotz der schlechten Witterung gut besucht.Nur das Kaderpersonal der HUAk glänzte durch Abwesenheit.

Die Agape musste leider, bedingt   durch das Gewitter in das Soldatenheim verlegt werden. Gestärkt durch die Käsebrötchen und Getränke wurde es noch ein gemütlicher und netter Abend. Ein Dank an Vzlt Raml und seine Ordonanzen.

Durch die Ernennung des Erzbischofs von Wien ...

... DDr. Franz Kardinal König, der auch Vorsitzender der österreichischen Bischofskonferenz war, zum Militärvikar war eine Unterstützung beim weiteren personellen Aufbau gegeben.

Es gelang schrittweise Planstellen zu bekommen und - entsprechend der damaligen Heeresgliederung - die Militärpfarren bei Gruppenkommanden, dem Kommando der Luftstreitkräfte und bei den Brigadekommanden - zu besetzen. Die neuen Militärseelsorger kamen sowohl aus den Diözesen wie auch aus Orden.

Seit dem 1. Jänner 1960 wurde durch die Militärseelsorge für jene Personen, die der Jurisdiktion des Militärvikars unterstehen, eine eigene Militärmatrik geführt. Diese Militärmatrik wurde zentral im Militärvikariat (später dann Militärordinariat) geführt und erfaßt alle Taufen, Firmungen, Eheschließungen, Konversionen und Reversionen.

Organisatorisch erfolgte mit Erlaß vom 5. April 1960 unter Auflösung der bisherigen Abteilung für Militärseelsorge die Bildung des "Militärvikariates" und des "Evangelischen Militärseelsorgeamtes" (Leitung Militärdekan Hellmut May, heute Evangelische Militärsuperintendentur) als dem Bundesministerium für Landesverteidigung unmittelbar nachgeordnete Dienststellen.

Militärdekan Johann Innerhofer wurde mit der Leitung des Militärvikariates betraut und war bereits am 4. April 1960 zum Militärprovikar ernannt worden.

Mit 5. April 1960 hatte die Militärseelsorge folgende Struktur:
•   Militärvikariat
•   Militärpfarren bei den Gruppenkommanden I, II und III
•   Militärpfarre beim Kommando der Luftstreitkräfte
•   Militärpfarre bei der Theresianischen Militärakademie
•   Militärpfarren bei den Brigaden 1, 2, 3, 4, 6, 7 (5. und 8. Gebirgsbrigade waren unbesetzt)
•   gleichfalls unbesetzt war die Militärpfarre bei der Panzertruppenschule (später 9. Panzerbrigade bzw. 9. Panzergrenadierbrigade)

Mit Wirkung vom 1. Jänner 1961 wurde die Militärpfarre beim Fliegerführungskommando in Langenlebarn errichtet. In der österreichischen Diözesaneinteilung wurde schrittweise durch Verträge zwischen Österreich und dem Vatikan eine Angleichung der Territorien der Diözesen an die Gebiete der Bundesländer erreicht: Im Jahr 1960 wurde die Diözese Eisenstadt errichtet, im Jahr 1964 die Diözese Innsbruck und im Jahr 1968 die Diözese Feldkirch.

Somit gab es nun neun Diözesen, deren Territorien im wesentlichen denen der jeweiligen Bundesländer entsprachen (die größte Abweichung besteht in Niederösterreich, dessen westlicher Teil das Territorium der Diözese St. Pölten bildet, dessen ostwärtiger Teil aber Territorium der Erzdiözese Wien ist) und die Militärseelsorge im Bundesheer als eigene kirchliche Institution unter der Leitung des Militärvikars.

Durch den Beschluß des Ministerrates vom 17. Juli 1962 über die Änderung der Organisation des Bundesheeres wurde die erste Umgliederung des Bundesheeres eingeleitet: Den drei Gruppenkommanden unterstanden nun 7 Einsatzbrigaden mit Ausbildungstruppen, die die Grundausbildung durchzuführen hatten. In jedem Bundesland wurde ein Militärkommando für territoriale Aufgaben (die bisher durch die Brigadekommanden wahrgenommen wurden) und für den Bereich des Ergänzungswesens errichtet. Dazu gehörten auch die territoriale Sanitätsversorgung und die territoriale Verwaltung. Anstelle von bisher zwei Einrückungsterminen gab es nun vier Einrückungstermine. Die Militärpfarren wurden durch diese Organisationsänderung Teil der Militärkommanden.

Mit 14. Dezember 1963 übernahm Militärvikar Erzbischof DDr. Franz Kardinal König die St. Georgs-Kirche in der Theresianischen Militärakademie Wr. Neustadt in feierlicher Weise. Damit wurde an die traditionsreiche Beziehung der Militärseelsorge zu dieser Stadt angeknüpft.

Am 10. August 1966 verstarb Militärprovikar Prälat Johann Innerhofer. Zu seinem Nachfolger wurde mit Wirkung 1. November 1966 Militärdekan Pater Leo Josef Fritz OFMCap, Militärpfarrer beim Gruppenkommando I in Wien, bestellt. Pater Leo Fritz gehörte dem Kapuzinerorden an, war nach seiner Priesterweihe an mehreren Orten als Geistlicher tätig und machte den Zweiten Weltkrieg als Sanitätssoldat, vor allem am italienischen Kriegsschauplatz (unter anderem Monte Cassino) mit. Nach dem Kriegsende übernahm er verschiedene Aufgaben in seinem Orden, war Volksmissionar, Exerzitienleiter und schon damals in der Jugendarbeit engagiert. Er stellte sich als Militärseelsorger zur Verfügung und war zunächst Militärpfarrer bei der 7. Gebirgsbrigade, später dann beim Gruppenkommando I.

Kardinal DDr. König nahm die Funktion des Militärvikars trotz seiner zahlreichen anderen Aufgaben bis 7. Mai 1969 wahr. In seiner Amtszeit erfolgte eine personelle und organisatorische Konsolidierung der Militärseelsorge im Bundesheer. So ergibt sich für den Zeitpunkt der Übergabe des Amtes des Militärvikars folgende Situation der Militärseelsorge im Bundesheer:

•   bei den drei Gruppenkommanden besteht je eine besetzte Militärpfarre
•   bei den Militärkommanden bestehen 13 Militärpfarren (Niederösterreich hatte vier Militärpfarren), davon war nur die Militärpfarre Vorarlberg nicht besetzt
•   die dienstrechtliche Situation der Offiziere des Militärseelsorgedienstes als Angehörige der Verwendungsgruppe H1 war geregelt
•   zur Unterstützung hatte der Militärpfarrer nun einen Unteroffizier als Pfarradjunkt, manchmal auch einen eigenen Kraftfahrer
•   für die seelsorglichen Aufgaben der Militärpfarrer bzw. den Lebenskundlichen Unterricht bestanden erlaßmäßige Regelungen
•   in Wien stand die Stiftskirche, in Graz die Klosterkirche der Barmherzigen Brüder als Garnisonskirche zur Verfügung
•   in einigen Kasernen konnten bestehende Kirchen oder Kapellen instand gesetzt werden (z. B. Salzburg - Schwarzenberg-Kaserne, Eisenstadt - Martin-Kaserne)
•  beginnend mit dem Bau einer Holzkirche in Götzendorf im Jahr 1958 entstanden in mehreren Kasernen Kirchen oder Kapellen, die zumeist mit großer Unterstützung durch die Truppe gebaut wurden (z. B. Großmittel, Klagenfurt/Lendorf). Vor allem aber auf Truppenübungsplätzen (z. B. Wattener Lizum, Seetaler Alpe, später dann Allentsteig) entstanden Soldatenkirchen
•  die Matrikenführung war geregelt und erfolgte nun zentral im Militärvikariat
•  im Februar des Jahres 1969 hatte sich die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten als Katholische Aktion der Militärseelsorge konstituiert, deren Mitglieder bisher als einzelne oder in kleineren Gruppen die Militärseelsorger unterstützt hatten.
•  Schließlich sei noch die erste Teilnahme von 1300 österreichischen Soldaten an der Internationalen Militärpilgerfahrt nach Lourdes im Jahr 1960 erwähnt.

... des neuen Bundesheeres im Jahr 1957
 
MilOKurat Alfred Hirtenfelder
MilSuperior Franz Unger
MilKurat Franz Gruber
MilProvikar Innerhofer
MilKurat Albuin Jordan
evang. MilDekan Hellmut May
MilKurat Josef Gaupmann
MilOKurat P. Leo Fritz
MilKurat Alfred Hahn
MilKurat Rudolf Weinberger

Der Abschluss ...

... des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 und die Entschließung des Nationalrates vom 7. Juni 1955 über die Erklärung der Neutralität (der Beschluß des Neutralitätsgesetzes erfolgte am 26. Oktober 1955 - einen Tag nach dem Abzug der letzten alliierten Besatzungstruppe) bildeten die Voraussetzungen für ein freies Österreich. Mit dem Beschluß des Wehrgesetzes am 7. September 1955 wurde die gesetzliche Grundlage für die Aufstellung des Bundesheeres geschaffen. Hiefür bildeten die Verbände der am 1. September 1952 in den westlichen Besatzungszonen aufgestellten "B-Gendarmerie" (Bereitschaftsgendarmerie) den personellen Grundstock.

Im Jahr 1956 standen rund 7.000 Mann, davon 340 Offiziere und 200 Unteroffiziere, zur Verfügung. Mit Bildung des Amtes für Landesverteidigung im Bundeskanzleramt unter Staatssekretär Ferdinand Graf wurden aus den Verbänden der B-Gemdarmerie die Grenzschutzabteilungen des Bundesheeres aufgestellt.

Die österreichische Bischofskonferenz war von Beginn an um die Einrichtung einer Militärseelsorge bemüht und beauftragte damit den Salzburger Domkapitular Johann Innerhofer. Mit einem Schreiben vom 11. Juli 1956 wurden der nunmehrige Bundesminister Ferdinand Graf und sein Staatssekretär, Karl Stefani, von dieser Absicht informiert.

Obwohl zu dieser Zeit die Gültigkeit des 1933 abgeschlossenen Konkordates umstritten war, gelang es dem damaligen Sekretär der Bischofskonferenz, Dr. Alfred Kostelecky, unter Hinweis auf die Einrichtung der Militärseelsorge für die Volkswehr im Jahr 1920 durch den damaligen Staatssekretär Dr. Julius Deutsch, die Zustimmung von ÖVP und SPÖ für die Errichtung der Militärseelsorge zu erlangen. Der Ministerrat stimmte in seiner Sitzung am 4. Oktober 1956 der Errichtung der Militärseelsorge im Bundesheer zu.

 

Die damalige Heeresgliederung sah folgende Kommanden, die unmittelbar dem Bundesministerium für Landesverteidigung unterstellt waren, vor:

•  Gruppenkommando I in Wien, territorial zuständig für Wien, Niederösterreich und das Burgenland, führte die 1., 2. und 3. Brigade
•  Gruppenkommando II in Graz, territorial zuständig für die Steiermark und Kärnten, führte die 5. und 7. Gebirgsbrigade
•  Gruppenkommando III in Salzburg, territorial zuständig für Salzburg, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg, die 4. Brigade, die 6. Gebirgsbrigade und die 8. Brigade. (Den Gruppenkommanden unterstanden unmittelbar auch Stabs-, Versorgungs- und Unterstützungstruppen.)
• Dem Kommando der Luftstreitkräfte in Wien unterstanden das Fliegerführungskommando in Langenlebarn, die Flieger- und Fliegerabwehrkräfte sowie die Fliegerfernmeldeverbände

Vier Militärseelsorger traten am 15. Oktober 1956 ihren Dienst an:
  Kanonikus Johann INNERHOFER (Erzdiözese SALZBURG) im Bundesministerium für Landesverteidigung als Leiter der Militärseelsorge,
  Domvikar Prof. Franz Gruber (Erzdiözese WIEN) beim Gruppenkommando I in WIEN,
  Prof. Franz UNGER (Diözese GRAZ/Seckau) beim Gruppenkommando 11 in GRAZ und
  Kooperator Rudolf WEINBERGER (Diözese LINZ) beim Gruppenkommando III in SALZBURG.

Dienstrechtlich waren die Militärgeistlichen zunächst Vertragsbedienstete im Entlohnungsschema 1, Entlohnungsgruppe a.

Mit dem Eintritt von Domkurat Josef Gaupmann (Diözese St. Pölten) mit 1. Juni 1957 ins Bundesheer übernahm dieser die Militärpfarre beim Gruppenkommando 1 und Militärkurat Franz Gruber wurde Militärpfarrer beim Kommando der Luftstreitkräfte.

Vom 1. bis zum 15. Oktober 1957 fand der erste Einführungskurs für Militärpfarrer in Wien statt. Die Bundesregierung beschloß am 21. Dezember 1957 die Anerkennung des Konkordates von 1933 (der Nationalrat beschloß die Anerkennung dann am 12. Juli 1960).

Mit Wirkung vom 1. Februar 1958 wurde Kanonikus Johann Innerhofer zum Leiter der Abteilung Militärseelsorge im Bundesministerium für Landesverteidigung unter gleichzeitiger Ernennung zum Militärdekan bestellt und ihm die Funktion eines "Provikars" übertragen (die Ernennung des "Militärvikars" erfolgte erst später).

Diese Abteilung war organisatorisch Teil der damaligen Sektion I (Präsidialaufgaben, Recht und Personal), ihr oblag die "Seelsorgliche Betreuung der Angehörigen des Bundesheeres; Personalangelegehheiten der Militärseelsorger". Auch der Leiter der Evangelischen Militärseelsorge im Bundesheer, Militärdekan Hellmut May, gehörte dieser Abteilung an, die in der Stift-Kaserne (Mariahilfer Straße 22 - 24) untergebracht worden war.

Gemäß dem geltenden Kirchenrecht (CIC 1917) waren die vollen bischöflichen Rechte eines Militärbischofs beim Papst. Mit Dekret der Heiligen Konsistorialkongregation vom 21. Februar 1959 wurde der damalige Erzbischof von Wien, DDr. Franz Kardinal König, von Papst Johannes XXIII. zu seinem Stellvertreter in diesem Seelsorgebereich, zum "Vicarius Castrensis" (Militärvikar) des österreichischen Bundesheeres, ernannt. Damit war die Militärseelsorge nun auch dem Kirchenrecht gemäß strukturiert.

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