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Militärbischof Werner Freistetter hat eine Anordnung für Gottesdienste mit Angehörigen des Österreichischen Bundesheers erlassen. So ist es den katholischen Militärseelsorgern ab dem 15. Mai wieder möglich unter gewissen Voraussetzungen Gottesdienste mit Gläubigen aus dem Bereich des österreichischen Bundesheers in allen Bundesheerliegenschaften zu feiern.
Eine eigene Regelung für den Bereich der Militärseelsorge ist notwendig geworden, da es sich bei Gottesdiensfeiern in Bundesheerliegenschaften nicht um öffentliche Gottesdienste handelt. Deshalb wurden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Bundesheer, spezifische Vorgaben festgelegt.
So gelten für die Feier von Gottesdiensten grundsätzlich die Hygiene- und Abstandsregelungen des Österreichischen Bundesheers. In Absprache mit der Leitung des Gesundheitswesens beim Bundesheer, wurde zudem vereinbart Gottesdienste vorerst ohne Spendung der Kommunion an die Gläubigen zu feiern. Auch auf das gemeinsame Singen soll verzichtet werden. Gottesdienste sollen, wenn möglich vorzugsweise im Freien gefeiert werden. Für Gottesdienste in geschlossenen Räumlichkeiten soll auf eine gute Durchlüftbarkeit sowie eine ausreichende Größe des Raumes geachtet werden.
Soldatenfirmungen bleiben bis auf weiteres ausgesetzt. Eine Firmvorbereitung kann von den Militärseelsorgern allerdings sehr wohl vorgenommen werden. Die Firmkandidaten erhalten nach dem Abschluss der Vorbereitung eine Firmkarte, mit der sie sich, sobald dies wieder möglich ist, im ganzen Bereich der Militärseelsorge, aber auch in zivilen Pfarren firmen lassen können.
Öffentliche Gottesdienste nur in öffentlich zugänglichen Kirchen
Für Kirchen im Bereich des Militärordinariats, die über einen öffentlichen Zugang erreichbar sind, das sind die St. Georgs Kathedrale in Wiener Neustadt, die Stiftskirche in Wien-Neubau, sowie die Militärpfarrkirche St. Nepomuk in Wien-Hietzing, gilt ab dem 15. Mai die Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz zur Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten. Militärbischof Werner Freistetter wird demnach am 17. Mai den ersten Gottesdienst mit Gläubigen in seiner Bischofskirche, der St. Georgs - Kathedrale, feiern.
Mehr als 26 Jahre lang leitete er die katholische Weltkirche und führte sie ins neue Jahrtausend: Das von 1978 bis 2005 währende Pontifikat von Papst Johannes Paul II. war das zweitlängste der 2.000-jährigen Kirchengeschichte. Zudem war der Pole mit bürgerlichem Namen Karol Wojtyla der erste nichtitalienische Papst nach 455 Jahren. Am 18. Mai wäre der Papst, dessen Heiligsprechung nach seinem Tod 2005 in Rekordzeit erfolgte 100 Jahre alt geworden.
In seinem Vierteljahrhundert als Pontifex hat Johannes Paul II. rastlos die Welt bereist und vor Milliarden Gläubigen gepredigt. Als "politischer Papst" trug er maßgeblich zum Fall der Mauer und dem Ende von Ostblock und Sowjet-Regime bei. Der erste Besuch eines Papstes in einer Synagoge (1986) und an der Tempelmauer in Jerusalem (2000), das "große Mea Culpa" (2000), mit dem der Pontifex für Fehler und Versäumnisse von Katholiken in der Geschichte um Verzeihung bat, zählen zu jenen Gesten, die Jahrhunderte überdauern.
Johannes Paul II. hat aber auch den Vatikan modernisiert. Er hat ein neues Gesetzbuch für die Kirche erlassen und im neuen Katechismus der Katholischen Kirche den Stand der Glaubenslehre am Ende des 20. Jahrhunderts festgehalten. Und er hat in 14 Enzykliken die katholische Dogmatik insbesondere in Fragen der Gesellschafts- und Morallehre weiterentwickelt.
Freilich: So gefeiert Johannes Paul II. zu Pontifikatsbeginn und in seinen letzten Amtsjahren war, so revolutionär neue manche Öffnungen und Gesten bleiben, so sehr wurde er ab den 1990er Jahren auch kritisiert: in Moral- oder Disziplinarfragen, für Bischofsbestellungen, den Umgang mit so manch progressivem Theologen und auch den Umgang der Kirche mit sexuellem Missbrauch durch Kleriker.
via: Kathpress
Großer Tag in der katholischen Militärpfarre St. Pölten, der jedoch unter den derzeitigen Umständen nur ganz klein begangen werden konnte:
Der langjährige Pfarradjunkt der Militärpfarre NÖ 1, Vizeleutnant Herbert Kraushofer, wurde Ende April von Militärpfarrer Militärkurat Oliver Hartl in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet, welchen er mit 1. Mai 2020 antritt. Aufgrund der momentan geltenden Maßnahmen musste dies in sehr bescheidener Form stattfinden, jedoch wird die Verabschiedungsfeier - welche ursprünglich für den heutigen Tag geplant war - in der Zeit nach den CoV-Maßnahmen gebührend nachgeholt werden
Seit 1. Juni 1996 bekleidete Vizeleutnant Herbert Kraushofer die Stelle eines katholischen Pfarradjunkten beim Militärkommando NÖ, lange Jahre unter dem legendären Militärpfarrer Militärdekan i.R. Erich Hitz. Davor war Vizeleutnant Kraushofer unter anderem als Panzerkommandant und Nachschubsunteroffizier beim ehemaligen Panzerbataillon 10 in der ebenfalls leider nicht mehr existierenden Kopal-Kaserne in St. Pölten-Spratzern tätig.
Herbert Kraushofer zeichnete sich durch seine große Umsicht und sein überdurchschnittliches Engagement für die Militärpfarre aus. Er war im wahrsten Sinne des Wortes der beste „Multiplikator“ für die Arbeit und die Anliegen der katholischen Militärseelsorge im Zuständigkeitsbereich der Militärpfarre NÖ 1 und auch darüber hinaus. So sind sein maßgebliches Mitwirken bei den Kinderferienaktionen, bei zahlreichen Soldatenwallfahrten nach Lourdes, bei der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten sowie im Kreis aller katholischen Pfarradjunkten Österreichs besonders hervorzuheben.
Neben seiner Arbeit in und für die Militärpfarre ist Vizeleutnant Kraushofer auch im privaten Umfeld ein äußerst aktiver Kamerad: Von seiner zivilen Pfarrgemeinde über die Freiwillige Feuerwehr bis zum Österreichischen Kameradschaftsbund. Zahlreiche Ehrungen und Auszeichnungen geben davon Zeugnis.
Lieber Herbert! Danke für deine Dienste für die katholische Militärseelsorge, im speziellen für die Militärpfarre NÖ 1 und ihren Wirkungsbereich, für deine Loyalität, deine Kameradschaft und ganz besonders deinen Humor! Du bist weiterhin ein gern gesehener Gast bei unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen, und - wie gesagt - eine Feier in hoffentlich wieder besseren Zeiten liegt ja noch vor uns...
Ein großes Dankeschön richtete Militärbischof Werner Freistetter an die rund 2.300 Milizsoldaten, die dieser Tage aus allen Bundesländern in die Kasernen einrücken. „Sie sind Teil eines besonderen und historischen Einsatzes für unser Land“, so Freistetter. Auch den heute rund 1.500 eingerückten Grundwehrdienern, sprach der Militärbischof Mut zu: „Sie sind mit ihrem Dienst in einer besonderen Zeit konfrontiert, ich möchte Sie aber ermutigen ihren Aufgaben als wichtigen Teil zur Bewältigung der aktuellen Situation zu sehen“, so der Bischof.
Die Milizsoldaten verlassen für die Dauer ihres Einsatzes ihre zivilen Arbeitsstätten aber auch ihre Wohnorte, Familie und Freunde. „Das ist für viele einschneidend und ungewohnt“, so Freistetter. „Für viele wird dieser Einsatz eine besondere Herausforderung sein.“ „Seien sie sich bewusst, dass ihr Engagement von großer Wichtigkeit für die Bekämpfung des Coronavirus in Österreich ist, dafür gebührt Ihnen größter Dank und Respekt.“
Die Milizsoldaten sollen nach Absolvierung einer zweiwöchigen Schulung ab Mitte Mai die Grundwehrdiener und Kadersoldaten ablösen, die sich derzeit im Einsatz gegen die Corona-Pandemie, sowie im Assistenzeinsatz an den Grenzen befinden. „Nach den vielen Monaten ihres Einsatzes möchte ich Ihnen besonderen Dank und Anerkennung aussprechen“, so Freistetter.
Der Einsatz der Miliz ist vorerst bis Ende Juli angesetzt. Dabei ist das Aufgabenspektrum der Miliz vielfältig. So sind sie im Assistenzeinsatz beim Grenzmanagement, beim Objektschutz sowie beim Schutz kritischer Infrastruktur eingesetzt. Ebenso unterstützen sie gesundheitspolizeiliche Maßnahmen.
Wie ab 1. Mai erfolgten Lockerungen der gesetzlichen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie bringen auch Präzisierungen für das Betreten von Kirchen und "Einrichtungen zur Religionsausübung". Demnach muss jede Person einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Mindestabstand von einem Meter einhalten; weiters müssen mindestens 10 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen. Das geht aus einer Verordnung des Gesundheitsministeriums hervor, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurde. Gegenüber Kathpress bestätigte am Freitag das staatliche Kultusamt, dass die Verordnung lediglich das Betreten von Kirchen zum persönlichen Gebet berührt und regelt, was bis jetzt auch zulässig war. Davon unberührt ist die Feier von öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen, die ab 15. Mai unter Auflagen wieder möglich ist und zwischen Staat, Kirchen und Religionen vereinbart wurden.
Zuletzt hatte Kultusministerin Susanne Raab am Dienstag (28. April) die Rahmenbedingungen für Gottesdienste erneut präzisiert: So müssen bei den ab 15. Mai wieder möglichen öffentlichen Gottesdienste in geschlossenen Räumen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen. Wobei weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist.
Darüber hinaus ist für Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst der Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste der Kirchen oder Religionsgemeinschaften sicherzustellen.
Mit dieser Öffnung werde einerseits das Grundbedürfnis nach Religionsausübung sichergestellt, andererseits in verantwortungsvoller Weise ein schrittweises Herangehen an die Normalität vorgenommen, erklärte Raab am Dienstag. Die Umsetzung müsste von Kirchen und Religionsgemeinschaften im jeweiligen Bereich sichergestellt werden. Im Namen der Bundesregierung bedankte sich die für Kultusangelegenheiten zuständige Kanzleramtsministerin bei den Kirchen und Religionsgesellschaften für ihre Unterstützung und bat um "genaue Einhaltung der Maßnahmen bei der schrittweisen Öffnung".
Detailregeln durch Bischofskonferenz
Die Österreichische Bischofskonferenz hat bereits am Dienstag auf diese Präzisierungen positiv reagiert. "Es ist sehr erfreulich, dass die bisherigen Einschränkungen für das kirchliche Leben jetzt rascher, als allgemein erwartet zurückgenommen werden. Es zeigt sich damit, dass die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften mitgetragenen Maßnahmen die erhofften Erfolge im Kampf gegen die Corona-Pandemie gebracht haben." Das sagte Kardinal Schönborn nach der Videokonferenz der Ad-hoc-Kommission der Bischofskonferenz, die am Dienstagvormittag über die aktuellen Entwicklungen beriet.
Die neuen Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen seien die "Grundlage für Detailregelungen, die die Bischofskonferenz für den Bereich der Katholischen Kirche gerade ausarbeitet", so der Kardinal gegenüber Kathpress. "Wir kommen damit schrittweise der von so vielen erhofften Normalisierung des kirchlichen Lebens näher. Wir Bischöfe danken den politischen Entscheidungsträgern und den Gläubigen für die bisher erwiesene Verantwortung und Rücksicht ausdrücklich", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Er äußerte sich namens der Bischöfe dankbar über die Erleichterungen, "wir sind uns aber sehr bewusst, dass es nach wie vor große Disziplin und Eigenverantwortung von allen braucht, damit die Überwindung der Krise nachhaltig ist".
30 Personen bei Begräbnis
Hintergrund für die ab 1. Mai bestehenden Lockerungen ist der anhaltende Rückgang bei Coronavirus-Infektionen, womit die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen beendet wurden. Ab heute Freitag gilt die generelle Regelung, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist. Es können sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist. In geschlossenen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch hier gilt die 10-Quadratmeter-Regel pro Person.
Dabei gibt es eine Ausnahme für Begräbnisse: Statt wie sonst 10 Personen bei Veranstaltungen sind bei Beerdigungen künftig 30 Personen zugelassen. Jedoch müssen auch hier alle Teilnehmenden weiterhin einen Sicherheitsabstand von mindestens einen Meter einhalten. "Weiters ist in geschlossenen Räumen eine den Mund-und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen muss darüber hinaus pro Person eine Fläche von 10 m2 zur Verfügung stehen", heißt es in der COVID-19-Lockerungsverordnung.
Die Österreichische Bischofskonferenz hat am Sonntag detaillierte Regeln für die ab 15. Mai wieder mögliche Feier von öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen erlassen. Eckpunkte für die am Sonntag veröffentlichte Rahmenordnung sind dabei die zwischen Staat, Kirche und Religionen vereinbarten Auflagen. Demnach müssen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Weiters ist ein Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch eigene Ordnerdienste sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat die Bischofskonferenz entschieden, dass bei der Messe auch der Empfang der Kommunion in die Hand unter Einhaltung konkreter Regeln möglich sein wird.
Grundsätzlich halten die Bischöfe fest, dass es sich bei den vorliegenden Regeln um eine erste, sehr eingeschränkte Stufe für gottesdienstliche Feiern handelt; eine Anpassung werde gemäß der weiteren Entwicklung der Pandemie erfolgen. "Für diese erste Stufe sind die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche", betont die Bischofskonferenz
Allgemeine Regeln
Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind nach Möglichkeit Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde hat dafür zu sorgen, dass große Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen verhindert werden. Dieser soll auf das Einhalten der Bestimmungen und eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.
Weiters wird erläutert, dass der festgelegte Mindestabstand "für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden darf". Eine Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Feier ist ausnahmsweise und zeitlich begrenzt möglich, wenn es für den liturgischen Dienst nötig ist. Der Priester, Lektor oder Kantor hat aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. diverse Verhaltensregeln einzuhalten. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist unter Einhaltung eines Abstands von zwei Metern zulässig.
Zum gegenseitigen Schutz ist das gemeinsame Beten und Singen auf ein Minimum zu reduzieren. Auch sollen die Kirchen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden. Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie beispielsweise der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, "so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden", wird ausdrücklich festgehalten. In der Rahmenordnung enthalten sind auch allgemeine Hygienebestimmungen für alle, die einen liturgischen Dienst ausüben.
Messfeier mit Handkommunion
Detaillierte Regel gibt es für den Empfang der Kommunion: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Kommunionspender den Mund-Nasen-Schutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Wörtlich heißt es: "Bei der Kommunionspendung sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln einzuhalten. Die Worte 'Der Leib Christi' - 'Amen' entfallen. Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren dürfen. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der Mundmaske möglich ist." Diesen Modus hat der Zelebrant vor dem Agnus Dei (Lamm Gottes) den Gläubigen zu erläutern.
Weiters wird festgehalten, dass nach dem Kommunionempfang die Messe unmittelbar mit dem Schlussgebet und dem Segen schließt; das Danklied und eventuelle Ankündigungen entfallen. Laut Bischofskonferenz soll die Messe an Werktagen so wie am Sonntag nur in der großen Kirche gefeiert werden. Anders als bisher meist üblich, soll der Friedensgruß durch gegenseitiges Anblicken und Zuneigen erfolgen.
Wie bei der Messe soll auch die Wort-Gottes-Feier (Wortgottesdienst) an Werktagen in der großen Kirche gefeiert werden. Aufgrund der besonderen Umstände ist dabei aber auf die Kommunionfeier zu verzichten.
Taufe und Trauung mit 10 Personen
Taufen und Trauungen sind laut Bischofskonferenz im kleinsten Kreis möglich. Konkret ist die Teilnehmerzahl, unabhängig von der Fläche der Kirche, vorerst weiterhin auf den engsten Familienkreis (10 Personen) beschränkt. Neben diversen Regeln ist bei der Taufe darauf zu achten, dass auch für den Taufspender (Priester oder Diakon) beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist.
Für kirchliche Trauungen empfiehlt die Bischofskonferenz unter den aktuellen Bedingungen eine Wort-Gottes-Feier als bevorzugte Form. Wird unbedingt eine Eucharistiefeier gewünscht, so habe der Kommunionempfang unter Einhaltung der diesbezüglichen Regeln zu erfolgen. Die Bestätigung der Vermählung kann durch das Umwickeln der Hände mit einer Stola in Stille erfolgen, wobei die Begleitworte anschließend im gebotenen Abstand gesprochen werden. In einer zweiten Variante werden die Worte der Bestätigung ohne die Zeichenhandlung gesprochen.
"Da gerade Taufen und kirchliche Trauungen Feiern sind, die von der Freude einer festlichen Gemeinschaft getragen sind, mögen die Seelsorger mit den Betroffenen abklären, ob eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt möglich ist", wird grundsätzlich festgehalten.
Beichte, Krankenkommunion, Begräbnis
"Die Beichte kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne "das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein".
Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) hat der Spender den Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. "Da es sich in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuh zu verwenden. Die Verwendung eines Einweghandschuhs gilt auch für die Spendung der Krankensalbung", heißt es dazu.
Für die Begräbnisse am Friedhof ist die vorgegebene Teilnehmerzahl einzuhalten, die zur Zeit maximal 30 Personen beträgt. Für Gottesdienste davor oder danach in einer Aufbahrungshalle oder in der Kirche sind die Regeln der Rahmenordnung anzuwenden.
Die mit 1. Mai 2020 datierte Rahmenordnung der Bischofskonferenz enthält keine Bestimmungen für Gottesdienste im Freien und auch nicht für die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung, weil diese nach wie vor gemäß diözesanen Regelungen verschoben sind.
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