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Die Österreichische Bischofskonferenz hat am Mittwochabend Detailregeln für die Feier von Gottesdiensten unter freiem Himmel erlassen, die ab 15. Mai gelten. Sie ergänzen die bereits veröffentlichte Rahmenordnung für gottesdienstliche Feiern in geschlossenen Räumen und enthalten auch spezielle Hinweise für das Fronleichnamsfest, das heuer nur in eingeschränkter und schlichter Form begangen werden soll. Die neuen Bestimmungen der Bischofskonferenz konkretisieren die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die am Mittwoch getroffenen Vereinbarungen des Kultusministeriums mit den Religionen für den Bereich der Katholischen Kirche.

"Die wichtigste Grundregel ist stets einzuhalten: der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Mitfeiernden", halten die Bischöfe fest und betonen, dass darauf auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten ist. Weniger Abstand ist nur zwischen Personen erlaubt, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Auch wenn es gesetzlich nicht verpflichtend ist, so empfiehlt die Bischofskonferenz das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Gottesdiensten im Freien. Darüber hinaus sollen Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen. Ein von der Pfarre zu stellender Willkommensdienst soll auf das Einhalten der Bestimmungen sowie eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.

Einschränkungen gibt es beim gemeinsamen Singen und Beten, die "wie im Kirchenraum auf ein Minimum zu beschränken" sind. Zur musikalischen Gestaltung können kleine Ensembles wie ein Vokalquartett, Bläser in kleiner Besetzung oder eine Band beitragen. "Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten. Das Spiel einer gesamten Musikkapelle oder Chorgesang sind zum Schutz der Musizierenden auch im Freien nicht möglich", wird festgehalten.

Weiters wird geregelt, dass die Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.

Fronleichnam in schlichter Form

Weil die neuen Gottesdienst-Regeln auch für das Hochfest Fronleichnam (11. Juni) gelten, "kann die übliche feierliche Form der Prozession so in diesem Jahr nicht stattfinden", wird ausdrücklich festgehalten. Weil Gebet und Gesang nur in eingeschränkter Form stattfinden könnten, sei die Mitwirkung eines Chors bzw. einer Blasmusikkapelle ausgeschlossen, ein Vokalquartett oder Bläserquartett seien jedoch zulässig.

"Bei günstigem Wetter ist es möglich, dass die Eucharistie unter freiem Himmel gefeiert wird. Findet die Messe unweit der Kirche statt, kann anschließend das Allerheiligste in einfacher Form dorthin übertragen werden", heißt es dazu verdeutlichend. Sollte eine Prozession mit möglichst nur einer Statio geplant sein, dann nur in schlichter Form und unter Einhaltung alle Schutzmaßnahmen.

Die Regeln der Bischofskonferenz für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab 15. Mai sind abrufbar unter: https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-ergaenzung
 

Militärbischof Werner Freistetter hat eine Anordnung für Gottesdienste mit Angehörigen des Österreichischen Bundesheers erlassen. So ist es den katholischen Militärseelsorgern ab dem 15. Mai  wieder möglich unter gewissen Voraussetzungen Gottesdienste mit Gläubigen aus dem Bereich des österreichischen Bundesheers in allen Bundesheerliegenschaften zu feiern.

Eine eigene Regelung für den Bereich der Militärseelsorge  ist notwendig geworden, da es sich bei Gottesdiensfeiern in Bundesheerliegenschaften nicht um öffentliche Gottesdienste handelt. Deshalb wurden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Bundesheer, spezifische Vorgaben festgelegt.

So gelten für die Feier von Gottesdiensten grundsätzlich die Hygiene- und Abstandsregelungen des Österreichischen Bundesheers. In Absprache mit der Leitung des Gesundheitswesens beim Bundesheer, wurde zudem vereinbart Gottesdienste vorerst ohne Spendung der Kommunion an die Gläubigen zu feiern. Auch auf das gemeinsame Singen soll verzichtet werden. Gottesdienste sollen, wenn möglich vorzugsweise im Freien gefeiert werden. Für Gottesdienste in geschlossenen Räumlichkeiten soll auf eine gute Durchlüftbarkeit sowie eine ausreichende Größe des Raumes geachtet werden.

Soldatenfirmungen bleiben bis auf weiteres ausgesetzt. Eine Firmvorbereitung kann von den Militärseelsorgern allerdings sehr wohl vorgenommen werden. Die Firmkandidaten erhalten nach dem Abschluss der Vorbereitung eine Firmkarte, mit der sie sich, sobald dies wieder möglich ist, im ganzen Bereich der Militärseelsorge, aber auch in zivilen Pfarren firmen lassen können.

Öffentliche Gottesdienste nur in öffentlich zugänglichen Kirchen

Für Kirchen im Bereich des Militärordinariats, die über einen öffentlichen Zugang erreichbar sind, das sind die St. Georgs Kathedrale in Wiener Neustadt, die Stiftskirche in Wien-Neubau, sowie die Militärpfarrkirche St. Nepomuk in Wien-Hietzing, gilt ab dem 15. Mai die Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz zur Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten. Militärbischof Werner Freistetter wird demnach am 17. Mai den ersten Gottesdienst mit Gläubigen in seiner Bischofskirche, der St. Georgs - Kathedrale, feiern.

Mehr als 26 Jahre lang leitete er die katholische Weltkirche und führte sie ins neue Jahrtausend: Das von 1978 bis 2005 währende Pontifikat von Papst Johannes Paul II. war das zweitlängste der 2.000-jährigen Kirchengeschichte. Zudem war der Pole mit bürgerlichem Namen Karol Wojtyla der erste nichtitalienische Papst nach 455 Jahren. Am 18. Mai wäre der Papst, dessen Heiligsprechung nach seinem Tod 2005 in Rekordzeit erfolgte 100 Jahre alt geworden.

In seinem Vierteljahrhundert als Pontifex hat Johannes Paul II. rastlos die Welt bereist und vor Milliarden Gläubigen gepredigt. Als "politischer Papst" trug er maßgeblich zum Fall der Mauer und dem Ende von Ostblock und Sowjet-Regime bei. Der erste Besuch eines Papstes in einer Synagoge (1986) und an der Tempelmauer in Jerusalem (2000), das "große Mea Culpa" (2000), mit dem der Pontifex für Fehler und Versäumnisse von Katholiken in der Geschichte um Verzeihung bat, zählen zu jenen Gesten, die Jahrhunderte überdauern.

Johannes Paul II. hat aber auch den Vatikan modernisiert. Er hat ein neues Gesetzbuch für die Kirche erlassen und im neuen Katechismus der Katholischen Kirche den Stand der Glaubenslehre am Ende des 20. Jahrhunderts festgehalten. Und er hat in 14 Enzykliken die katholische Dogmatik insbesondere in Fragen der Gesellschafts- und Morallehre weiterentwickelt.

Freilich: So gefeiert Johannes Paul II. zu Pontifikatsbeginn und in seinen letzten Amtsjahren war, so revolutionär neue manche Öffnungen und Gesten bleiben, so sehr wurde er ab den 1990er Jahren auch kritisiert: in Moral- oder Disziplinarfragen, für Bischofsbestellungen, den Umgang mit so manch progressivem Theologen und auch den Umgang der Kirche mit sexuellem Missbrauch durch Kleriker.

 

via: Kathpress

Nachdem die Bischofskonferenz am Sonntag detaillierte Regeln für öffentliche Gottesdienste in Räumen ab 15. Mai veröffentlicht hat, sind nun die Kriterien für Gottesdienste im Freien in Ausarbeitung. Das hat Kardinal Christoph Schönborn am Dienstag nach der Videokonferenz der Bischöflichen Ad-hoc-Kommission gegenüber Kathpress erklärt. "Die Bischofskonferenz klärt gerade mit der Regierung die Eckpunkte, unter denen ab 15. Mai Gottesdienste auch wieder unter freiem Himmel stattfinden können", sagte der Kardinal.

Die innerkirchlichen Details für die Feier der Gottesdienste werden wieder vom Österreichischen Liturgischen Institut unter Leitung von Weihbischof Anton Leichtfried erarbeitet, der in der Bischofskonferenz für den Bereich Liturgie zuständig ist. Wie bisher sei man dabei auch im Kontakt mit allen anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften, so der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz.

Rahmenordnung und Hirtenbrief

Eckpunkte bei der am Sonntag veröffentlichten Rahmenordnung der Bischofskonferenz für Gottesdienste in Räumen ab Mitte Mai sind die zwischen Staat, Kirche und Religionen vereinbarten Auflagen. Demnach müssen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Weiters ist ein Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch eigene Ordnerdienste sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat die Bischofskonferenz entschieden, dass bei der Messe auch der Empfang der Kommunion in die Hand unter Einhaltung konkreter Regeln möglich sein wird.

Grundsätzlich hielten die Bischöfe fest, dass es sich bei den vorliegenden Regeln um eine erste, sehr eingeschränkte Stufe für gottesdienstliche Feiern handelt; eine Anpassung werde gemäß der weiteren Entwicklung der Pandemie erfolgen. "Für diese erste Stufe sind die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche", betonte die Bischofskonferenz.

Zusammen mit der Rahmenordnung haben die Bischöfe am Sonntag ein Hirtenwort mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Pastoral und Gesellschaft veröffentlicht. Darin dankten die Bischöfe "allen Gläubigen, dass sie den bisher gewählten Weg des Gebetes und der konkreten Sorge für die Nächsten mitgegangen sind". Gleichzeitig ersuchten sie bei der schrittweisen Rückkehr zum vertrauten kirchlichen Leben um "Geduld, Verantwortungsgefühl und Rücksichtnahme verbunden mit dem Blick auf verschiedene Formen des Kirche-Seins".

Das Hirtenwort trägt den Titel "Gebet und stiller Dienst" und greift damit ein Zitat von Papst Franziskus bei der denkwürdigen Feier am 27. März am leeren Petersplatz auf. In diesem Sinn hielten die Bischöfe fest: "Papst Franziskus ist uns ein Vorbild im Kampf gegen die Pandemie und er sagt: 'Gebet und stiller Dienst - das sind unsere siegreichen Waffen.'" Einmal mehr betonten die Bischöfe, dass die bisherigen Einschränkungen ein notwendiger Beitrag zur Überwindung der Pandemie seien und dem christlichen Gebot der Selbst- und Nächstenliebe entspringen. "Daher liegen uns das von Gott geschenkte Leben, die Gesundheit und das seelische Heil aller Menschen am Herzen", hielt der Episkopat fest.
 

Großer Tag in der katholischen Militärpfarre St. Pölten, der jedoch unter den derzeitigen Umständen nur ganz klein begangen werden konnte:

Der langjährige Pfarradjunkt der Militärpfarre NÖ 1, Vizeleutnant Herbert Kraushofer, wurde Ende April von Militärpfarrer Militärkurat Oliver Hartl in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet, welchen er mit 1. Mai 2020 antritt. Aufgrund der momentan geltenden Maßnahmen musste dies in sehr bescheidener Form stattfinden, jedoch wird die Verabschiedungsfeier - welche ursprünglich für den heutigen Tag geplant war - in der Zeit nach den CoV-Maßnahmen gebührend nachgeholt werden

Seit 1. Juni 1996 bekleidete Vizeleutnant Herbert Kraushofer die Stelle eines katholischen Pfarradjunkten beim Militärkommando NÖ, lange Jahre unter dem legendären Militärpfarrer Militärdekan i.R. Erich Hitz. Davor war Vizeleutnant Kraushofer unter anderem als Panzerkommandant und Nachschubsunteroffizier beim ehemaligen Panzerbataillon 10 in der ebenfalls leider nicht mehr existierenden Kopal-Kaserne in St. Pölten-Spratzern tätig.

Herbert Kraushofer zeichnete sich durch seine große Umsicht und sein überdurchschnittliches Engagement für die Militärpfarre aus. Er war im wahrsten Sinne des Wortes der beste „Multiplikator“ für die Arbeit und die Anliegen der katholischen Militärseelsorge im Zuständigkeitsbereich der Militärpfarre NÖ 1 und auch darüber hinaus. So sind sein maßgebliches Mitwirken bei den Kinderferienaktionen, bei zahlreichen Soldatenwallfahrten nach Lourdes, bei der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten sowie im Kreis aller katholischen Pfarradjunkten Österreichs besonders hervorzuheben.

Neben seiner Arbeit in und für die Militärpfarre ist Vizeleutnant Kraushofer auch im privaten Umfeld ein äußerst aktiver Kamerad: Von seiner zivilen Pfarrgemeinde über die Freiwillige Feuerwehr bis zum Österreichischen Kameradschaftsbund. Zahlreiche Ehrungen und Auszeichnungen geben davon Zeugnis.

Lieber Herbert! Danke für deine Dienste für die katholische Militärseelsorge, im speziellen für die Militärpfarre NÖ 1 und ihren Wirkungsbereich, für deine Loyalität, deine Kameradschaft und ganz besonders deinen Humor! Du bist weiterhin ein gern gesehener Gast bei unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen, und - wie gesagt - eine Feier in hoffentlich wieder besseren Zeiten liegt ja noch vor uns...

Ein großes Dankeschön richtete Militärbischof Werner Freistetter an die rund 2.300 Milizsoldaten, die dieser Tage aus allen Bundesländern in die Kasernen einrücken. „Sie sind Teil eines besonderen und historischen Einsatzes für unser Land“, so Freistetter. Auch den heute rund 1.500 eingerückten Grundwehrdienern, sprach der Militärbischof Mut zu: „Sie sind mit ihrem Dienst in einer besonderen Zeit konfrontiert, ich möchte Sie aber ermutigen ihren Aufgaben als wichtigen Teil zur Bewältigung der aktuellen Situation zu sehen“, so der Bischof.

Die Milizsoldaten verlassen für die Dauer ihres Einsatzes ihre zivilen Arbeitsstätten aber auch ihre Wohnorte, Familie und Freunde. „Das ist für viele einschneidend und ungewohnt“, so Freistetter. „Für viele wird dieser Einsatz eine besondere Herausforderung sein.“ „Seien sie sich bewusst, dass ihr Engagement von großer Wichtigkeit für die Bekämpfung des Coronavirus in Österreich ist, dafür gebührt Ihnen größter Dank und Respekt.“

Die Milizsoldaten sollen nach Absolvierung einer zweiwöchigen Schulung ab Mitte Mai die Grundwehrdiener und Kadersoldaten ablösen, die sich derzeit im Einsatz gegen die Corona-Pandemie, sowie im Assistenzeinsatz an den Grenzen befinden. „Nach den vielen Monaten ihres Einsatzes möchte ich Ihnen besonderen Dank und Anerkennung aussprechen“, so Freistetter.

Der Einsatz der Miliz ist vorerst bis Ende Juli angesetzt. Dabei ist das Aufgabenspektrum der Miliz vielfältig. So sind sie im Assistenzeinsatz beim Grenzmanagement, beim Objektschutz sowie beim Schutz kritischer Infrastruktur eingesetzt. Ebenso unterstützen sie gesundheitspolizeiliche Maßnahmen.

Wie ab 1. Mai erfolgten Lockerungen der gesetzlichen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie bringen auch Präzisierungen für das Betreten von Kirchen und "Einrichtungen zur Religionsausübung". Demnach muss jede Person einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Mindestabstand von einem Meter einhalten; weiters müssen mindestens 10 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen. Das geht aus einer Verordnung des Gesundheitsministeriums hervor, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurde. Gegenüber Kathpress bestätigte am Freitag das staatliche Kultusamt, dass die Verordnung lediglich das Betreten von Kirchen zum persönlichen Gebet berührt und regelt, was bis jetzt auch zulässig war. Davon unberührt ist die Feier von öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen, die ab 15. Mai unter Auflagen wieder möglich ist und zwischen Staat, Kirchen und Religionen vereinbart wurden.

Zuletzt hatte Kultusministerin Susanne Raab am Dienstag (28. April) die Rahmenbedingungen für Gottesdienste erneut präzisiert: So müssen bei den ab 15. Mai wieder möglichen öffentlichen Gottesdienste in geschlossenen Räumen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen. Wobei weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist.

Darüber hinaus ist für Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst der Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste der Kirchen oder Religionsgemeinschaften sicherzustellen.

Mit dieser Öffnung werde einerseits das Grundbedürfnis nach Religionsausübung sichergestellt, andererseits in verantwortungsvoller Weise ein schrittweises Herangehen an die Normalität vorgenommen, erklärte Raab am Dienstag. Die Umsetzung müsste von Kirchen und Religionsgemeinschaften im jeweiligen Bereich sichergestellt werden. Im Namen der Bundesregierung bedankte sich die für Kultusangelegenheiten zuständige Kanzleramtsministerin bei den Kirchen und Religionsgesellschaften für ihre Unterstützung und bat um "genaue Einhaltung der Maßnahmen bei der schrittweisen Öffnung".

Detailregeln durch Bischofskonferenz

Die Österreichische Bischofskonferenz hat bereits am Dienstag auf diese Präzisierungen positiv reagiert. "Es ist sehr erfreulich, dass die bisherigen Einschränkungen für das kirchliche Leben jetzt rascher, als allgemein erwartet zurückgenommen werden. Es zeigt sich damit, dass die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften mitgetragenen Maßnahmen die erhofften Erfolge im Kampf gegen die Corona-Pandemie gebracht haben." Das sagte Kardinal Schönborn nach der Videokonferenz der Ad-hoc-Kommission der Bischofskonferenz, die am Dienstagvormittag über die aktuellen Entwicklungen beriet.

Die neuen Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen seien die "Grundlage für Detailregelungen, die die Bischofskonferenz für den Bereich der Katholischen Kirche gerade ausarbeitet", so der Kardinal gegenüber Kathpress. "Wir kommen damit schrittweise der von so vielen erhofften Normalisierung des kirchlichen Lebens näher. Wir Bischöfe danken den politischen Entscheidungsträgern und den Gläubigen für die bisher erwiesene Verantwortung und Rücksicht ausdrücklich", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Er äußerte sich namens der Bischöfe dankbar über die Erleichterungen, "wir sind uns aber sehr bewusst, dass es nach wie vor große Disziplin und Eigenverantwortung von allen braucht, damit die Überwindung der Krise nachhaltig ist".

30 Personen bei Begräbnis

Hintergrund für die ab 1. Mai bestehenden Lockerungen ist der anhaltende Rückgang bei Coronavirus-Infektionen, womit die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen beendet wurden. Ab heute Freitag gilt die generelle Regelung, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist. Es können sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist. In geschlossenen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch hier gilt die 10-Quadratmeter-Regel pro Person.

Dabei gibt es eine Ausnahme für Begräbnisse: Statt wie sonst 10 Personen bei Veranstaltungen sind bei Beerdigungen künftig 30 Personen zugelassen. Jedoch müssen auch hier alle Teilnehmenden weiterhin einen Sicherheitsabstand von mindestens einen Meter einhalten. "Weiters ist in geschlossenen Räumen eine den Mund-und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen muss darüber hinaus pro Person eine Fläche von 10 m2 zur Verfügung stehen", heißt es in der COVID-19-Lockerungsverordnung.

Die Österreichische Bischofskonferenz hat am Sonntag detaillierte Regeln für die ab 15. Mai wieder mögliche Feier von öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen erlassen. Eckpunkte für die am Sonntag veröffentlichte Rahmenordnung sind dabei die zwischen Staat, Kirche und Religionen vereinbarten Auflagen. Demnach müssen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Weiters ist ein Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch eigene Ordnerdienste sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat die Bischofskonferenz entschieden, dass bei der Messe auch der Empfang der Kommunion in die Hand unter Einhaltung konkreter Regeln möglich sein wird.

Grundsätzlich halten die Bischöfe fest, dass es sich bei den vorliegenden Regeln um eine erste, sehr eingeschränkte Stufe für gottesdienstliche Feiern handelt; eine Anpassung werde gemäß der weiteren Entwicklung der Pandemie erfolgen. "Für diese erste Stufe sind die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche", betont die Bischofskonferenz

Allgemeine Regeln

Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind nach Möglichkeit Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde hat dafür zu sorgen, dass große Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen verhindert werden. Dieser soll auf das Einhalten der Bestimmungen und eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.

Weiters wird erläutert, dass der festgelegte Mindestabstand "für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden darf". Eine Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Feier ist ausnahmsweise und zeitlich begrenzt möglich, wenn es für den liturgischen Dienst nötig ist. Der Priester, Lektor oder Kantor hat aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. diverse Verhaltensregeln einzuhalten. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist unter Einhaltung eines Abstands von zwei Metern zulässig.

Zum gegenseitigen Schutz ist das gemeinsame Beten und Singen auf ein Minimum zu reduzieren. Auch sollen die Kirchen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden. Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie beispielsweise der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, "so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden", wird ausdrücklich festgehalten. In der Rahmenordnung enthalten sind auch allgemeine Hygienebestimmungen für alle, die einen liturgischen Dienst ausüben.

Messfeier mit Handkommunion

Detaillierte Regel gibt es für den Empfang der Kommunion: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Kommunionspender den Mund-Nasen-Schutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Wörtlich heißt es: "Bei der Kommunionspendung sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln einzuhalten. Die Worte 'Der Leib Christi' - 'Amen' entfallen. Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren dürfen. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der Mundmaske möglich ist." Diesen Modus hat der Zelebrant vor dem Agnus Dei (Lamm Gottes) den Gläubigen zu erläutern.

Weiters wird festgehalten, dass nach dem Kommunionempfang die Messe unmittelbar mit dem Schlussgebet und dem Segen schließt; das Danklied und eventuelle Ankündigungen entfallen. Laut Bischofskonferenz soll die Messe an Werktagen so wie am Sonntag nur in der großen Kirche gefeiert werden. Anders als bisher meist üblich, soll der Friedensgruß durch gegenseitiges Anblicken und Zuneigen erfolgen.

Wie bei der Messe soll auch die Wort-Gottes-Feier (Wortgottesdienst) an Werktagen in der großen Kirche gefeiert werden. Aufgrund der besonderen Umstände ist dabei aber auf die Kommunionfeier zu verzichten.

Taufe und Trauung mit 10 Personen

Taufen und Trauungen sind laut Bischofskonferenz im kleinsten Kreis möglich. Konkret ist die Teilnehmerzahl, unabhängig von der Fläche der Kirche, vorerst weiterhin auf den engsten Familienkreis (10 Personen) beschränkt. Neben diversen Regeln ist bei der Taufe darauf zu achten, dass auch für den Taufspender (Priester oder Diakon) beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist.

Für kirchliche Trauungen empfiehlt die Bischofskonferenz unter den aktuellen Bedingungen eine Wort-Gottes-Feier als bevorzugte Form. Wird unbedingt eine Eucharistiefeier gewünscht, so habe der Kommunionempfang unter Einhaltung der diesbezüglichen Regeln zu erfolgen. Die Bestätigung der Vermählung kann durch das Umwickeln der Hände mit einer Stola in Stille erfolgen, wobei die Begleitworte anschließend im gebotenen Abstand gesprochen werden. In einer zweiten Variante werden die Worte der Bestätigung ohne die Zeichenhandlung gesprochen.

"Da gerade Taufen und kirchliche Trauungen Feiern sind, die von der Freude einer festlichen Gemeinschaft getragen sind, mögen die Seelsorger mit den Betroffenen abklären, ob eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt möglich ist", wird grundsätzlich festgehalten.

Beichte, Krankenkommunion, Begräbnis

"Die Beichte kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne "das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein".

Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) hat der Spender den Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. "Da es sich in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuh zu verwenden. Die Verwendung eines Einweghandschuhs gilt auch für die Spendung der Krankensalbung", heißt es dazu.

Für die Begräbnisse am Friedhof ist die vorgegebene Teilnehmerzahl einzuhalten, die zur Zeit maximal 30 Personen beträgt. Für Gottesdienste davor oder danach in einer Aufbahrungshalle oder in der Kirche sind die Regeln der Rahmenordnung anzuwenden.

Die mit 1. Mai 2020 datierte Rahmenordnung der Bischofskonferenz enthält keine Bestimmungen für Gottesdienste im Freien und auch nicht für die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung, weil diese nach wie vor gemäß diözesanen Regelungen verschoben sind.

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Ökumenischer Gottesdienst mit Abgeordneten

Militärbischof Freistetter thematisiert angesichts des Nahost-Krieges die biblische Sehnsucht nach Heimat, Gerechtigkeit und Frieden    Wien, 12.12.2023 (KAP) Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates haben gemeinsam mit Vertretern der christlichen Kirchen einen... Weiterlesen

Adventimpulsplakate des Referats für Öff…

Adventimpulsplakate des Referats für Öffentlichkeitsarbeit und Medien

Jedes Jahr hin zum Advent stellt das Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Medien den katholischen Militärpfarren Österreichs Impulsplakate zur Verfügung. Diese werden infolge in den Kasernen in den Schaukästen und vor... Weiterlesen

Kärntner Adventkonzert in der St. Georgs…

Kärntner Adventkonzert in der St. Georgs-Kathedrale

Traditionelles Kärntner Adventkonzert am 9. Dezember Am Samstag, 09.12.2023, laden die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten und das Kommando der Theresianischen Militärakademie um 19:00 Uhr zum traditionellen Kärntner Adventkonzert in der St.Georgs-Kathedrale an... Weiterlesen

8. Dezember: Das Hochfest Mariä Empfängn…

8. Dezember: Das Hochfest Mariä Empfängnis

Die römisch-katholische Kirche begeht am 8. Dezember, neun Monate vor dem Fest der Geburt Mariens (8.September), das Hochfest der Empfängnis Mariens. Die vollständige Bezeichnung des Festes lautet: Hochfest der ohne... Weiterlesen

7über7-Vortrag mit Militärbischof Werner…

7über7-Vortrag mit Militärbischof Werner Freistetter

Im Rahmen der Vortragsreihe „7über7“ hält Bischof Werner Freistetter am 04. Dezember 2023 den Vortrag zum Thema: "Geschichte, Geist und Praxis der Militärseelsorge in Österreich". Der Vortrag wird im Anschluss an... Weiterlesen

Vor 175 Jahren starb der "Stille Na…

Vor 175 Jahren starb der "Stille Nacht"-Dichter Joseph Mohr

Vor 175 Jahren Joseph Mohr. Ewige Ruhe fand der Leichnam des Priesters in Wagrain - sein Kopf in Oberndorf Es war der Barbara-Tag (4. Dezember) 1848: Um 8.30 Uhr starb im Wagrain... Weiterlesen

Adventkranzsegnungen

Adventkranzsegnungen

Diese Woche segnete Militärbischof Werner Freistetter sowohl im Amtsgebäude Rossau Bernardis-Schmid als auch in der Generalstabsabteilung, in Anwesenheit von General Rudolf Striedinger, Adventkränze. Unter anderem nahm auch Frau Bundesminister Klaudia... Weiterlesen

Stichwort: Advent

Stichwort: Advent

Erster Adventsonntag ist am 3. Dezember, der Heilige Abend fällt heuer auf einen Sonntag 3. Dezember: Der Beginn der vorweihnachtlichen Adventzeit Mit dem ersten Adventsonntag am 3. Dezember beginnt nicht nur... Weiterlesen

Klimakonferenz in Dubai beginnt

Klimakonferenz in Dubai beginnt

Papst Franziskus wird nun doch nicht zum Auftakt des UN-Weltklimatreffens nach Dubai reisen. Am Dienstagabend wurde die für das kommende Wochenende geplante dreitägige Reise abgesagt. Das zuletzt erkrankte 86-jährige Kirchenoberhaupt... Weiterlesen

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