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Aktuelles aus der Diözese
"Wir werden wieder gemeinsam Gottesdienst feiern dürfen, aber wir brauchen noch Geduld." - Mit diesen Worten hat sich Kardinal Christoph Schönborn am Samstag in seiner Predigt bei der Morgenmesse im Wiener Erzbischöflichen Palais an die Katholikinnen und Katholiken gewandt. Angesichts der Tatsache, dass es immer noch nicht möglich ist, dass die Menschen an den Gottesdiensten teilnehmen, sei er - wie alle Bischöfe im Land - mit dem Vorwurf konfrontiert: "Ihr gehorcht dem Staat mehr als Gott!" Müsse man nicht vielmehr mutiger sein und sagen: "Ja wir brauchen die Sakramente!", so die Vorhaltungen.
Dazu sagte der Wiener Erzbischof und Vorsitzende der Bischofskonferenz wörtlich: "Ja, es ist richtig: Wir müssen Gott mehr gehorchen als den Menschen. Aber ist nicht gerade das Gebot Gottes, dass wir in dieser Zeit Opfer bringen müssen?" Die staatliche Autorität habe nicht aus Willkür bestimmt, dass es noch nicht möglich sei, sich zu versammeln, sondern weil es noch zu gefährlich sei. Es bestehe die Gefahr, dass die Infektionen wieder steigen und die Situation dann noch schwieriger werde als bisher. Es gelte, die Mitmenschen nicht in Gefahr zu bringen.
Auch Papst Franziskus habe erst am Freitag klar gesagt, es könne nur eine Notlösung und niemals die Normalsituation sein, dass man wochenlang und vielleicht noch länger auf die Gottesdienste verzichten müsse, räumte Schönborn ein. Freilich: "Die äußeren Bedingungen schränken uns sehr ein. Aber: Niemand hindert uns daran, Zeugnis zu geben für unseren Glauben. Unmöglich können wir darüber schweigen, dass der Herr auferstanden ist."
Not der Flüchtlinge sehen
Die Not der Coronakrise dürfe nicht dazu führen, "dass wir in der Not die Not der anderen vergessen", so der Wiener Erzbischof weiter, der besonders auf die Situation der Menschen auf der Flucht einging: "Wie viele Menschen: Christen, Muslime, andere Religionsangehörige, die auf der Flucht sind, müssen monatelang, manchmal jahrelang müssen auf jede Gottesdienstform verzichten, weil sie kein Zuhause haben, weil sie in Lagern sind, weil sie auf der Flucht sind. Vergessen wir heute in unserem Gebet und in unserem Herzen nicht die Not der Flüchtlinge!"
Schönborn schloss seine Predigt mit einem Zitat des Heiligen Franz von Assisi: "Verkündet allen Menschen das Evangelium, wenn nötig auch mit Worten." Damit wollte er wohl sagen: "Am deutlichsten verkünden wir es mit Taten."
Die Osterfeiern 2020 werden "unter Pandemie-Bedingungen" stattfinden müssen, und was dies heuer bedeutet, haben die österreichischen Bischöfe jetzt in "grundsätzlichen Vorüberlegungen für alle Feiern vom Palmsonntag bis zur Osternacht" dargelegt. Die gegenwärtige Ausnahmesituation erfordere, die Osterliturgien in kleiner Besetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu feiern: Jeder gesunde Priester bzw. Pfarrer, der einer Gemeinde vorsteht und einen geeigneten Kirchenraum zur Verfügung hat, solle vier Gläubige bitten, "die erklärterweise gesund sind und nicht einer Risikogruppe angehören", mit ihm die Osterwoche liturgisch zu begehen. Idealerweise soll diese Gemeinschaft für alle Feiern ab dem Palmsonntag dieselbe bleiben, raten die Bischöfe.
Das Gros der Katholikinnen und Katholiken soll das zentrale christliche Fest zuhause unter Nutzung von Medien und Internet oder aber als "Hauskirche" feiernd mitvollziehen. Quasi als motivierende Richtschnur der heuer drastisch eingeschränkten Osterfeierlichkeiten stellen die Bischöfe ihren Vorgaben ein Wort aus dem Philipperbrief im Neuen Testament voran: "Ich habe gelernt, mich in jeder Lage zurechtzufinden: Ich weiß Entbehrungen zu ertragen, ich kann im Überfluss leben" (vgl. Phil 4,11-12).
"Besondere Zeiten erfordern besondere Lösungen", heißt es eingangs lapidar zu den teils detaillierten Handlungsempfehlungen der Bischofskonferenz. Ausgearbeitet hat diese österreichweite Rahmenordnung für die Kar- und Osterliturgien das Österreichische Liturgische Institut unter Mitwirkung des Referatsbischofs für Liturgie, Anton Leichtfried (St. Pölten). Jede der zehn österreichischen Diözesen kann noch eigene Richtlinien erlassen, die Vorgaben sind schnellstmöglich allen Pfarren mitzuteilen.
Auch medial vermittelte Feiern wirksam
Die an die gegenwärtige Situation angepasste Übertragung von Sonn- und Feiertagsgottesdiensten biete den Gläubigen Gelegenheit, sich an ihren Lebensorten als "physisch präsente, aber nicht füreinander sichtbare (virtuelle) und räumlich getrennte" Gemeinschaft zu verstehen, heißt es in dem Text. Obwohl Liturgie zunächst und von ihrem Wesen her lebendige gottesdienstliche Feier sei und die Präsenz einer konkreten Feiergemeinde erfordere, sind laut den Bischöfen "Berechtigung und Bedeutung von medial übertragenen Gottesdiensten längst unumstritten".
Sie verweisen auch auf den Päpstlichen Segen "Urbi et orbi", der verdeutliche, dass das medial zugesprochene Wort Gottes, das Gebet, der Lobpreis sowie der Schutz und die Hilfe Gottes "auch über die Grenzen der physisch versammelten Gemeinschaft hinaus wirksam sind".
Kleine Feiergruppe kein "heiliger Rest"
Zu den von den Pfarrern bzw. Priestern auszuwählenden vier Gläubigen halten die Bischöfe fest, diese kleine Gemeinschaft repräsentiere die große, die wegen des Versammlungsverbotes zu Ostern nicht in die Kirchen kommen kann. Diese Feiergruppe seien weder "Auserwählte" noch "heiliger Rest", sondern Repräsentantinnen und Repräsentanten. Dies gelte es auch innerhalb der Pfarrgemeinden zu kommunizieren. Auch über die gottesdienstlichen Zeiten, in denen sich die Gruppe versammelt. solle informiert werden, damit sich die Vertretenen während dieser Zeit "als Hauskirche mit dem Wort Gottes, dem Bibelgespräch, dem gemeinsamen Beten oder im Lobpreis im Glauben verbunden wissen können", heißt es in der Rahmenordnung.
Als Schauplatz sei ein Kirchenraum - sinnvollerweise der Altarraum - zu wählen, der sich für die nötige Distanz und gemeinsame Feier eignet; der vorgeschriebene Abstand von zumindest einem Meter zueinander sei einzuhalten. Die Zugänge zur Kirche sind während der Osterliturgie verschlossen zu halten, "sodass für diese Zeit kein Zutritt für einen nicht von vornherein bestimmten Personenkreis besteht", so die Direktive an die Priester.
Die nötigen liturgischen Dienste sollten von Priester und ausgewähltem Quartett geleistet werden können - also Lektor oder Lektorin, Kantor oder Kantorin, Ministrant oder Ministrantin seien vorzusehen. Auch der Gesang soll der Liturgie entsprechend gepflegt werden. Die Kommunion soll nur in Brotgestalt ausgeteilt werden, in Form einer größeren Hostie, die entsprechend der Anzahl der Mitfeiernden geteilt wird.
Von Palmsonntag bis zur Osternacht
Es folgen in der Rahmenordnung genauere Richtlinien die einzelnen Festtage Palmsonntag, Gründonnerstag, Karfreitag und die Osternacht am Karsamstagabend betreffend. Durchgehende Aufforderung dabei: Achten auf Hygiene und Ansteckungsgefahr. So sind z.B. am Karfreitag der sonst übliche Kuss des Kreuzes und dessen Berührung nacheinander untersagt: "Es reicht die Kniebeuge, eine Verneigung zur Verehrung oder auch das Ausharren in Stille", so die Bischöfe.
Besondere Bedeutung komme heuer den Fürbitten zu. Die Rahmenordnung enthält dazu sogar eine Formulierungsvorschlag für das Gebet der großen Fürbitten: "Schwestern und Brüder, stärker als sonst erfahren wir in diesen Tagen, wie wenig wir das Leben in der Hand haben. Geben wir dem besonders heute seinen leibhaftigen Ausdruck: solidarisch mit denen, die niedergedrückt sind, knien wir bei jeder Bitte nieder zum Gebet in Stille."
Für den Palmsonntag wird der kleinen Feiergruppe eine Palmprozession empfohlen, die jedenfalls im Kircheninneren mit Beginn beim Portal stattzufinden habe. Auf die traditionelle Fußwaschung, die am Gründonnerstag seit 1956 Teil der Messfeier vom letzten Abendmahl ist, wird heuer verzichtet. Die in der Karwoche gefeierten Chrisammessen verschiebt die Bischofskonferenz auf die Zeit nach Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen aufgrund des Corona-Virus.
Zur Osternacht heißt es: "Wo es die räumlichen Verhältnisse nicht verantwortbar zulassen, kann auf das Osterfeuer verzichtet werden. Die Osterkerze wird in diesem Falle mit einem frischen Zündholz entzündet." Am Ostersonntag soll nach dem Wunsch der Bischöfe auf jeden Fall dafür gesorgt sein, dass die Osterkerze in allen Kirchen entzündet wurde. "Das Licht kann idealer Weise aus einer Feier stammen, die zuvor in einer hauskirchlichen Feier gestaltet worden war."
Für die Hauskirche stellen die Liturgiereferate der Diözesen die Handreichung "Hausgebete - Feiern in der Familie" zur Verfügung. Darin enthalten sind u.a. ein Hausgebet mit Segnung der Palmzweige, eine Ölbergandacht am Gründonnerstag, eine Feierandacht in der Osternacht mit Lichtlobpreis und Danksagung für die Nacht der Nächte, ein Segen der Osterspeisen. Viele weitere Angebote von Liedern, Gebeten und Andachten stehen im Gotteslob zur Verfügung.
Weiters fordert die Bischofskonferenz die Gemeinden auf, jedenfalls die Glocken zu läuten, wenn sie Gottesdienst feiern und jeweils während des Gloria am Gründonnerstag und in der Osternacht.
Bischöfliche Ad-hoc-Kommission
Vorbereitet wurden die Beschlüsse der Bischofskonferenz durch eine bischöfliche Ad-hoc-Kommission, die vor zehn Tagen auf Basis eines schriftlichen Umlaufbeschlusses unter den Mitgliedern der Bischofskonferenz eingesetzt wurde. Ihre Aufgabe ist, sich bis zur nächsten Vollversammlung der Bischöfe allen wichtigen und unaufschiebbaren Fragen zu widmen, die sich insbesondere aufgrund der Pandemie stellen.
Der Kommission gehören Kardinal Christoph Schönborn, Erzbischof Franz Lackner, Bischof Manfred Scheuer und Bischof Wilhelm Krautwaschl an. Kommuniziert wird via Telefonkonferenz. Die Ad-hoc-Kommission hat diese Woche am Dienstag auf diese Weise getagt und die entsprechenden Beschlüsse vorbereitet, die dann im Rundlauf unter allen Mitgliedern der Bischofskonferenz gefasst wurden.
Bereits vor zehn Tagen wurde beschlossen, dass Kardinal Schönborn bis auf Weiteres Vorsitzender der Bischofskonferenz bleibt. Er wird dabei durch seinen Stellvertreter Erzbischof Lackner unterstützt und wo nötig entlastet.
Die Österreichische Bischofskonferenz hat die für den kirchlichen Bereich geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekräftigt und konkretisiert. In einer am Freitag veröffentlichten Erklärung wird nochmals verbindlich festgehalten, dass bis auf Weiteres alle öffentlichen Gottesdienste und religiöse Versammlungen untersagt sind und abgesagt werden. Daher hat die Bischofskonferenz entschieden, dass die Erstkommunionen und Firmungen verschoben werden. Auch der österreichweite Pfarrgemeinderäte-Kongress (21.-23. Mai) findet nicht statt. Über eine alternative Durchführung werde bei der nächsten Vollversammlung beraten. Zudem wird die "Lange Nacht der Kirchen" (5. Juni) - in Absprache mit den anderen Kirchen in Österreich - für heuer abgesagt.
Kathpress dokumentiert im Folgenden die Erklärung der Österreichischen Bischofskonferenz im Wortlaut:
Gott, richte uns wieder auf (Ps 80,4)
Ein Wort der Zuversicht und Hoffnung in der Corona-Krise
Wir alle sind von der aktuellen Pandemie intensiv betroffen und erleben eine Ausnahmesituation, die es in dieser Weise noch nie gegeben hat. Als Bischöfe Österreichs sprechen wir allen Kranken und deren Angehörigen Trost zu und versichern, sie verlässlich in unsere Gebete einzuschließen. Allen, die für Kranke, Pflegebedürftige und besonders schutzbedürftige Personen tätig sind und dabei außerordentlichen Belastungen ausgesetzt sind, gilt unser herzlicher Dank. Sie leisten einen unschätzbaren Dienst! Ebenso gebührt hoher Respekt und Dankbarkeit allen Personen, die aktuell die Versorgung und Sicherheit unseres Landes und das Funktionieren des Staates aufrechterhalten.
Die Katholische Kirche unterstützt im vollen Umfang die staatlichen Maßnahmen und will dazu beitragen, dass die Krise möglichst rasch gemeinsam bewältigt werden kann. Unser Glaube an Jesus Christus ist dazu eine kostbare Hilfe, eine Quelle der Geduld und eine unersetzbare Solidaritätskraft, die es jetzt ganz dringend braucht. Wir möchten in ökumenischer Verbundenheit mit allen Gläubigen unseres Landes alles tun, um das Leben von Menschen zu schützen, gleichzeitig aber auch deren seelische Gesundheit nicht aus den Augen verlieren.
Für andere da zu sein und dabei den körperlichen Kontakt zu meiden, rettet jetzt Leben. Diese Haltung entspricht in der gegenwärtigen Situation einer richtig verstandenen christlichen Selbst- und Nächstenliebe. Das Wort Gottes und das Gebet sind aktuell die wichtigste geistliche Nahrung, die wir alle für diese Haltung benötigen. Die Pfarren erweisen sich nun auch ohne gemeinsame Gottesdienste als lebendiges Netzwerk. Alle, die einen kirchlichen Dienst ausüben, sind jetzt besonders in ihrer Kreativität gefordert, ohne physischen Kontakt dennoch für die Menschen erreichbar und da zu sein und dabei alle zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle zu nutzen. Wir möchten alle Gläubigen des Landes bitten, in dieser Ausnahmesituation Hauskirche zu leben und die äußere Einschränkung vertrauter Lebensgewohnheiten als Chance wahrzunehmen, sich und andere innerlich zu stärken. Dabei kann uns das vertraute tägliche Glockengeläut Hoffnung geben und an das Gebet erinnern.
Das Leben von Menschen zu schützen und sich gleichzeitig um das Heil der Seelen zu sorgen, ist das oberste Gebot für die Katholische Kirche. Aus diesem Grund hat die Österreichische Bischofskonferenz nach Vereinbarung mit der Bundesregierung einschneidende Maßnahmen getroffen. So gilt seit Montag, 16. März, dass öffentliche Gottesdienste und Versammlungen weitestgehend ausgesetzt und kirchliche Familienfeiern wie Taufen und Hochzeiten verschoben werden. Die vereinbarten Maßnahmen dienen dem Schutz der älteren und besonders gefährdeten Menschen und sollen für die nächsten Wochen Gültigkeit haben.
Daher bekräftigen die österreichischen Bischöfe:
- Die staatlichen Anordnungen sind strikt zu befolgen, ebenso die diözesanen Vorschriften.
- Hygienemaßnahmen, körperliche Distanz und Vermeidung von Ansammlungen sind entscheidend zur Eindämmung der Pandemie. Der Schutz der Risikogruppen hat dabei oberste Priorität.
- Wer Krankheitssymptome hat oder zu den Risikogruppen gehört, bleibt zu Hause. Das gilt auch für das gesamte kirchliche Personal.
Für den kirchlichen Bereich halten die Bischöfe zusätzlich bis auf Weiteres fest:
- Alle öffentlichen Gottesdienste und religiösen Versammlungen sind untersagt.
- Sämtliche kirchliche Veranstaltungen, die mit Versammlungen verbunden sind, werden abgesagt.
- Die Bischöfe haben daher entschieden, dass der österreichweite Pfarrgemeinderäte-Kongress (21.-23. Mai) nicht stattfindet. Über eine alternative Durchführung wird bei der nächsten Vollversammlung beraten. Zudem wird die "Lange Nacht der Kirchen" (5. Juni) in Absprache mit den anderen christlichen Kirchen für heuer abgesagt.
- Pfarrkirchen sollen auch in der Zeit restriktiver Ausgangsbeschränkungen als Orte der Hoffnung nach Möglichkeit offen gehalten werden. Sie stehen allen Menschen für das individuelle Gebet zur Verfügung und sind damit Teil einer seelischen Grundversorgung zum Wohl der gesamten Bevölkerung.
- Die Bischöfe entbinden von der Sonntagspflicht. Die Eucharistiefeier darf und soll von den Priestern stellvertretend für die Anliegen der Welt und der Gemeinde gefeiert werden. Die Gläubigen sollen über die Medien den Sonntagsgottesdienst mitfeiern und die Angebote des ORF, anderer Medien und der Kirche dafür nützen.
- Sämtliche Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen und Hochzeiten werden verschoben. Die Erstkommunion und Firmung können frühestens nach der behördlichen Freigabe von regulären Versammlungen stattfinden. Um aber eine angemessene Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf den Empfang der Sakramente zu gewährleisten, mögen die Pfarren die Termine (wo notwendig in Abstimmung mit dem Ordinariat) nach der Freigabe neu bestimmen.
- Begräbnisfeiern können unter strengen Auflagen stattfinden. Sie werden schlicht und mit so wenigen Personen wie möglich im Freien gefeiert.
- Grundsätzlich wird die Krankenkommunion nicht mehr nach Hause gebracht. Die einzige Ausnahme dafür ist das Viaticum (Wegzehrung/Sterbekommunion).
- Die Bischöfe erinnern an das Gebot, das Beichtsakrament jährlich zu empfangen, entbinden aber gleichzeitig von der Empfehlung der Beichte vor Ostern. Wer einen schwerwiegenden und dringenden Grund für die Beichte hat, soll sich telefonisch an einen Priester wenden, der gemeinsam mit ihm einen Weg dafür suchen wird. Wer regelmäßig zur Beichte geht (Andachtsbeichte), soll diese Praxis vorübergehend aussetzen.
Die Bischöfe danken nochmals allen, die gegen die Pandemie und ihre Folgen für das Leben der Menschen und für das Gemeinwohl kämpfen. Alle können dazu beitragen, dass wir trotz gebotener körperlicher Distanz einander dennoch im Herzen nahe sind und einander beistehen. Familien leisten Großes in diesen Tagen und sind zugleich gefordert, dass die gebotene Nähe nicht in Enge und Konflikt umschlägt. Wir sind daher aufgerufen zu Barmherzigkeit, gelebter Sanftmut, Geduld, Achtsamkeit und Dankbarkeit sowie zum gemeinsamen Beten in der Familie. Menschen, die alleine leben, brauchen unsere Aufmerksamkeit und den Blick auf Lösungen. Sich innerhalb der gebotenen physischen Distanz um sie zu sorgen, ist eine große gesellschaftliche Aufgabe und umschließt Familie, Nachbarn, Freunde und die öffentliche Hand. Gebet und Glaube in Verbundenheit sind gerade in Notsituationen Kraftquellen des Lebens. In dieser Haltung und gestärkt durch ein religiöses Leben werden wir sicher die gegenwärtige Krise gemeinsam meistern können.
Die Österreichische Bischofskonferenz hat die für den kirchlichen Bereich geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekräftigt und konkretisiert. In einer am Donnerstag beschlossenen und am Freitag veröffentlichten Erklärung wird nochmals verbindlich festgehalten, dass bis auf Weiteres alle öffentlichen Gottesdienste und religiöse Versammlungen untersagt sind und abgesagt werden. Daher hat die Bischofskonferenz entschieden, dass die Erstkommunionen und Firmungen verschoben werden. Auch der österreichweite Pfarrgemeinderäte-Kongress (21.-23. Mai) findet nicht statt. Über eine alternative Durchführung werde bei der nächsten Vollversammlung beraten. Zudem wird die "Lange Nacht der Kirchen" (5. Juni) - in Absprache mit den anderen Kirchen in Österreich - für heuer abgesagt.
Alle öffentlichen Gottesdienste und religiöse Versammlungen sind zwar bis auf Weiteres untersagt, Pfarrkirchen sollen aber auch in der Zeit restriktiver Ausgangsbeschränkungen als "Orte der Hoffnung" nach Möglichkeit offen gehalten werden, heißt es in der Erklärung. Die Kirchen stünden allen Menschen für das individuelle Gebet zur Verfügung und seien damit "Teil einer seelischen Grundversorgung zum Wohl der gesamten Bevölkerung", halten die Bischöfe fest.
Die Bischöfe entbinden die Gläubigen von der Sonntagspflicht. "Die Eucharistiefeier darf und soll von den Priestern stellvertretend für die Anliegen der Welt und der Gemeinde gefeiert werden", heißt es wörtlich. Die Gläubigen sollen über die Medien den Sonntagsgottesdienst mitfeiern und die Angebote des ORF, anderer Medien und der Kirche dafür nützen.
Sämtliche Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen und Hochzeiten werden verschoben. Begräbnisfeiern können aber unter strengen Auflagen stattfinden. Sie sollen schlicht und mit so wenigen Personen wie möglich im Freien gefeiert werden. Erstkommunion und Firmung können frühestens nach der behördlichen Freigabe von regulären Versammlungen stattfinden, so die Bischöfe weiter. Um eine angemessene Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf den Empfang der Sakramente zu gewährleisten, mögen die Pfarren die Termine nach der Freigabe neu bestimmen.
Krankenkommunion und Beichte
Die Bischöfe haben auch die Handhabung des Sakraments der Krankenkommunion präzisiert. Grundsätzlich wird diese nicht mehr nach Hause gebracht, einzige Ausnahme: das Viaticum (Wegzehrung/Sterbekommunion).
Hinsichtlich des Bußsakraments erinnern die Bischöfe zum einen an das Gebot, das Beichtsakrament jährlich zu empfangen, sie entbinden aber gleichzeitig von der Empfehlung der Beichte vor Ostern. Wer einen schwerwiegenden und dringenden Grund für die Beichte hat, solle sich telefonisch an einen Priester wenden, der gemeinsam mit der betreffenden Person "einen Weg dafür suchen wird". Wer regelmäßig zur Beichte geht (Andachtsbeichte), solle diese Praxis vorübergehend aussetzen.
Anordnungen sind strikt zu befolgen
Die österreichischen Bischöfe betonen grundsätzlich, dass die staatlichen Anordnungen ebenso wie die diözesanen strikt zu befolgen sind. Dies beinhaltet u.a.: "Wer Krankheitssymptome hat oder zu den Risikogruppen gehört, bleibt zu Hause. Das gilt auch für das gesamte kirchliche Personal."
Die Bischöfe danken zugleich allen, die gegen die Pandemie kämpfen und sich für Kranke, die Versorgung und Sicherheit des Landes und das Funktionieren des Staates einsetzen. "Für andere da zu sein und dabei den körperlichen Kontakt zu meiden, rettet jetzt Leben. Diese Haltung entspricht in der gegenwärtigen Situation einer richtig verstandenen christlichen Selbst- und Nächstenliebe", heißt es in dem bischöflichen "Wort der Zuversicht und Hoffnung in der Corona-Krise".
Alle könnten dazu beitragen, "dass wir trotz gebotener körperlicher Distanz einander dennoch im Herzen nahe sind und einander beistehen". Ausdrücklich würdigen die Bischöfe die Familien, die Großes in diesen Tagen leisten und zugleich gefordert seien, "dass die gebotene Nähe nicht in Enge und Konflikt umschlägt". Nötig seien daher Barmherzigkeit, gelebte Sanftmut, Geduld, Achtsamkeit und Dankbarkeit sowie das gemeinsame Beten in der Familie. Es sei zudem Aufgabe von Familie, Nachbarn, Freunden und der öffentlichen Hand, sich um alleine lebende Menschen zu sorgen, freilich "innerhalb der gebotenen physischen Distanz".
Abschließend halten die Bischöfe fest: "Gebet und Glaube in Verbundenheit sind gerade in Notsituationen Kraftquellen des Lebens. In dieser Haltung und gestärkt durch ein religiöses Leben werden wir sicher die gegenwärtige Krise gemeinsam meistern können."
Bischöfliche Ad-hoc-Kommission
Vorbereitet wurden die Beschlüsse der Bischofskonferenz erstmals durch eine bischöfliche Ad-hoc-Kommission. Sie wurde am vergangenen Wochenende auf Basis eines schriftlichen Umlaufbeschlusses unter den Mitgliedern der Bischofskonferenz eingesetzt. Ihre Aufgabe ist, sich bis zur nächsten Vollversammlung der Bischöfe allen wichtigen und unaufschiebbaren Fragen zu widmen, die sich insbesondere aufgrund der Pandemie stellen.
Der Kommission gehören Kardinal Christoph Schönborn, Erzbischof Franz Lackner, Bischof Manfred Scheuer und Bischof Wilhelm Krautwaschl an. Kommuniziert wird via Telefon- bzw. Videokonferenz. Die Ad-hoc-Kommission hat diese Woche bereits auf diese Weise getagt und die entsprechenden Beschlüsse vorbereitet, die dann im Rundlauf unter allen Mitgliedern der Bischofskonferenz gefasst wurden.
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Die 62. Internationale Soldatenwallfahrt nach Lourdes vom 13. bis 19. Mai 2020 wird nicht stattfinden. Der Gastgeber der Wallfahrt, der französische Militärbischof, Antoine de Romanet, hat die Wallfahrt am heutigen Donnerstag aufgrund der Coronavirus-Epidemie abgesagt. Er habe diese Entscheidung gemeinsam mit den beiden internationalen Ko-Direktoren und den Organisatoren der Wallfahrt getroffen, hieß es in der E-Mail, die auch die Österreichische Katholische Militärseelsorge erhalten hat.
Pilgerinnen und Pilger, die sich bereits für die Wallfahrt angemeldet haben, erfahren alles Weitere in den nächsten Tagen.
Der Katholische Militärbischof Werner Freistetter, und der Militärgeneralvikar, Leszek Ryzka, bedauern, dass die Wallfahrt in diesem Jahr ausgesetzt werden muss. Die Gesundheit aller geht aber in jedem Fall vor
Die Vertreter der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften haben sich heute Vormittag mit Bundeskanzler Sebastian Kurz, der für Kultusangelegenheiten zuständigen Kanzleramtsministerin Susanne Raab, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Innenminister Karl Nehammer im Bundeskanzleramt zu einem Gespräch getroffen. Dabei wurden den Kirchenvertretern von Seiten der Regierung die Expertise und jüngsten Erkenntnisse zum Coronavirus vorgelegt.
Aufgrund der Situation wurde gemeinsam vereinbart, dass öffentliche Gottesdienste und Versammlungen ab Montag weitestgehend ausgesetzt und kirchliche Familienfeiern wie Taufen und Hochzeiten verschoben werden. Die vereinbarten Maßnahmen dienen dem besonderen Schutz der älteren und besonders gefährdeten Menschen und sollen für die nächsten Wochen Gültigkeit haben. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften werden die konkrete Umsetzung im jeweiligen Bereich kommunizieren.
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