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Leitlinien der Pastoral - Orientierung - Ermutigung - Begleitung in Freude und Leid.
 
Vorwort des Militärbischofs
 
Wir erleben derzeit tief gehende politische und gesellschaftliche Veränderungen in Europa. Diese Entwicklungen, besonders die Erweiterung der Europäischen Union und die Zielsetzung einer gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, stellen auch für das Österreichische Bundesheer und für die Militärseelsorge entscheidende Herausforderungen dar. Die allgemeine gesellschaftliche, kulturelle und religiöse Situation in Österreich und in ganz Europa verändert sich sehr rasch. Als Militärseelsorger und als in der Militärseelsorge engagierte Laien müssen wir uns dieser neuen Lage stellen, sie analysieren, die Grundlinien und Schwerpunkte unseres pastoralen Handelns überdenken und gemeinsam Antworten auf die aktuellen pastoralen Herausforderungen finden.
 
Ich habe deshalb den Herrn Generalvikar beauftragt, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die unser bisheriges Pastoralkonzept im Licht der aktuellen Herausforderungen einer Revision unterziehen soll. Das Ergebnis der Arbeit, ergänzt durch Beiträge aus dem Kreis der Militärseelsorger und des Pastoralrates, liegt nun vor. Es handelt sich dabei um eine Aktualisierung, bei der das bisher gültige Pastoralkonzept als Grundlage genommen und in Teilbereichen weiter entwickelt, neu formuliert, zum Teil aber auch durch neue pastorale Schwerpunkte und Arbeitsfelder ergänzt wurde. Ich danke an dieser Stelle allen, die sich schon bisher dieser Arbeit unterzogen oder diese mit ihren Anregungen begleitet haben.
 
Die bisher größte Erweiterung der Europäischen Union wird durch die Kirche begleitet. Der Mitteleuropäische Katholikentag mit seinem Motto “Christus, Hoffnung Europas” hat die Perspektive einer größeren europäischen Gemeinschaft, mit all ihren Chancen und Herausforderungen gerade für uns als Christen und als Soldaten herausgestellt.
 
Grundlegende Aspekte für eine Vertiefung und Erneuerung der Verkündigung des Glaubens finden sich bereits im nachsynodalen Apostolischen Schreiben “Ecclesia in Europa” von Papst Johannes Paul II. Die dort aufgezeigten Grundlinien sind entscheidende Orientierungen für unsere eigenen Überlegungen zu einer erneuerten Pastoral der Militärseelsorge im künftigen Europa.
 
PRÄAMBEL

Die Verwirklichung des ständigen Auftrages der Kirche umfasst die Verkündigung der Heilsbotschaft des Evangeliums, die Spendung der Sakramente und die Nächstenliebe, die auf der Erfahrung der Liebe Gottes zu den Menschen basiert.
 
In der Apostolischen Konstitution “Spirituali Militum Curae” wird darauf hingewiesen, dass die Soldaten wegen ihrer besonderen Lebensbedingungen einer konkreten und besonderen Form der Seelsorge bedürfen.
 
Die katholische Militärseelsorge stellt daher unter der Leitung des Militärbischofs von Österreich die  seelsorgliche Betreuung des ihrem Zuständigkeitsbereich angehörenden Personenkreises sicher. Sie steht dabei in besonderer Weise in der gemeinsamen Verantwortung von Kirche und Staat für das Gemeinwohl und die Förderung und Sicherung des Friedens.
 
Mit diesem Pastoralkonzept wird ein Plan über die konkrete Seelsorge der katholischen Kirche im österreichischen Bundesheer festgelegt. Dabei bilden Überlegungen einer zeitgemäßen Pastoral und die spezifische Situation der Soldaten und deren Aufgaben den Schwerpunkt.
 
I. SITUATION

Durch den Wandel der Gesellschaft und des Alltagslebens (Pluralität und Mobilität) sind die Nöte des modernen Menschen zahlreicher und differenzierter geworden. Damit ist auch das seelsorgliche Aufgabengebiet weiter und vielfältiger geworden. Neben all den Situationen, in denen bereits Seelsorge als Hilfe und Wegbegleitung präsent war, zeichnen sich neue zusätzliche Aufgabenbereiche ab. Besonders in jenen Situationen, in denen Menschen unter extremer Belastung stehen, mit der sie allein nicht fertig werden, bietet die Militärseelsorge Hilfestellung und Begleitung. Dies gilt vor allem im Einsatz (im Ausland, bei Katastrophen, bei Assistenz-leistungen).
 
Unsere pastorale Sorge gilt allen Soldaten im Dienstverhältnis, Zivilbediensteten, Präsenzdienern (einschließlich der Angehörigen der Miliz), Frauen im Ausbildungsdienst und den im Ruhestand befindlichen Personen sowie den Familien dieser Personenkreise.
 
Für den Soldaten hat sich das Berufsbild durch vermehrte (internationale) Einsätze gewandelt. Es muss mit ständiger (personeller) Fluktation und Veränderung sowie vermehrter Mobilität gerechnet werden. Der Bildung des Soldatenethos und der Gewissensbildung (Tugenden, ethische Normen, humanitäres Völkerrecht etc.) sowie der Friedenserziehung kommt erhöhte Priorität zu. Besonders an der Verwirklichung des vom 2. Vatikanischen Konzil geforderten Soldatenbildes ist zu arbeiten: “Wer als Soldat im Dienst des Vaterlandes steht, betrachte sich als Diener der Sicherheit und Freiheit der Völker. Indem er diese Aufgabe recht erfüllt, trägt er wahrhaft zur Festigung des Friedens bei” (Pastoralkonstitution “Gaudium et Spes” Nr. 79).
 
Die Militärseelsorge ist in ihrer Arbeit mit wachsender Entfremdung vom christlichen Glauben und kirchlichen Leben konfrontiert. Vermehrte religiöse Indifferenz und weltanschauliche Pluralität ist festzustellen. Wir sehen die Tatsache, dass viele Menschen die kirchliche Gemeinschaft verlassen, das Ansteigen anderer Religionen sowie Menschen, die ohne religiöse Bindung sind.
 
Eine durch Auswahl selbstgeformte Weltanschauung bzw. ein selbstgeformtes Gottesbild (Privatreligion) nehmen innerhalb der Gesellschaft zu. Neben oftmals rudimentären christlichen Elementen im Alltagsleben vieler Menschen sehen wir außerhalb der kirchlichen Gemeinschaft das Anhangen an quasimagische Vorstellungen, eine Rückkehr zu einer Art Naturreligion, die Aufsplitterung in religiöse Sondergemein-schaften, letztlich die Gefahr von Sektenbildung bis hin zu okkulten Praktiken. Dem gegenüber sehen wir ein vermehrtes Bedürfnis nach religiöser Orientierung, eine Sehnsucht nach dem Mythischen.
 
Gerade in dieser Situation hat die Militärseelsorge die Chance, über den innerkirchlichen Bereich hinaus, in jene Lebenswelten hineinzuwirken, in denen der Mensch heute lebt und handelt und kann Begleitung, Orientierung und Hilfe aus christlicher Sicht bieten.
 
II. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
 
Sowohl Artikel 14 des Staatsgrundgesetzes (StGG) vom 21. Dezember 1867, RGBl. Nr. 142, als auch Artikel 9, Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention, BGBl. Nr. 210/1958, gewährleisten jedem Menschen die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit.  Damit ist dem Einzelnen das Recht zugesichert, sein religiöses Bekenntnis unabhängig und selbständig zu bilden und sich seinem Bekenntnis gemäß im Rahmen der Gesetze religiös zu betätigen.
 
Art 15 StGG garantiert in Österreich staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsausübung. Gemäß dem Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich vom 5. 6. 1933, BGBl II Nr. 2 /1934, ist die Römisch-Katholische Kirche eine in Österreich staatlich anerkannte Kirche im Sinne des Artikel 15 StGG.
 
Weitere bindende Rechtsvorschriften für die Katholische Militärseelsorge sind:

a) der “Codex Iuris Canonici“ vom 27. November 1983
b) die Apostolische Konstitution “Spirituali Militum Curae“ vom 21. April 1986
c) die "Statuten des Militärordinariates der Republik Österreich" vom 30. Mai 1989
d) der Artikel 9 des Konkordates vom 5. Juni 1933
e) Erlässe des Bundesministeriums für Landesverteidigung
f) Erlässe des Militärbischofs von Österreich
 
III. GRUNDAUFGABEN
 
Seelsorge sieht den ganzen Menschen in Bezug auf Gott, den Mitmenschen und zur Umwelt. Sie nimmt Anteil an Freude und Hoffnung, Trauer und Angst in den verschiedenen Lebenssituationen der Menschen und bietet Hilfe an. Die Kernanliegen sind Verkündigung, Liturgie und Diakonie.
Ein Schwergewicht ist die religiöse und ethische Bildung des Soldaten wozu unsere Aus-, Fort- und Weiterbildungsvorgänge dienen (Wehrpädagogik und Berufsethik).
 
Ein besonderes Anliegen der Militärseelsorge in Form der pastoralpsychologischen Hilfe ist die Betreuung und Begleitung von Heerespersonen im In- und Ausland sowie von deren Angehörigen in persönlichen Notfall- und Krisensituationen, bei Einsätzen, bei belastenden Erlebnissen, sowie in allen Situationen, wo Existenzfragen auftreten.
 
Die Katholische Militärseelsorge sieht sich als Ansprechpartner in allen religiösen, seelsorglichen, ethischen und persönlichen Fragen, auch für Personen, die nicht ihrem Zuständigkeitsbereich angehören.
Sie übt eine beratende und unterstützende Funktion in Zusammenarbeit mit Kommandanten und Stäben aller Ebenen aus.
 
IV. HAUPTBEREICHE
 
A. Verkündigungsdienst

An erster Stelle wird der Verkündigungs-auftrag in Gottesdiensten, Andachten und Feiern zur Oster- und Weihnachtszeit, durch Predigten sowie Ansprachen bei militärischen Feiern (Angelobungen, Traditionstagen, Fahnensegnungen, Totengedenken etc.) umgesetzt.
 
Grundlage des religiösen und ethischen Handelns der Führungskräfte bilden die an den drei Akademien (LVAk, MilAk, HUAk) durchgeführten ethischen Seminare, sowie der an den höheren Militärschulen erteilte Religionsunterricht.
 
In weiterer Folge dienen Besinnungstage und Seminare, sowie der lebenskundliche Unterricht dazu, alle Heerespersonen zu einem religiösen und ethischen Handeln anzuregen und das Kennenlernen anderer Religionen, Völker und Kulturen auf der Basis des christlichen Menschenbildes zu ermöglichen, da die Erfüllung eines friedensstiftenden und friedenserhaltenden Auftrages die Ehrfurcht vor Gott und die Achtung der menschlichen Würde unabdingbar voraussetzt.
 
Die Nutzung aller verfügbaren Kommunikationsmittel und Massenmedien ist dabei in geeigneter Weise anzustreben (Medien-apostolat).
 
Soldatenwallfahrten und die Feier der Weltfriedenstage in Verbindung mit der Botschaft des Papstes bieten die Chance, aus religiösen Erlebnissen ein tieferes Verständnis des Glaubens zu finden und Trost und Kraft für den weiteren Lebensweg schöpfen zu können, sowie Gedanken über die Bedeutung des Friedens zu vertiefen.
 
B. Liturgischer Dienst / Sakramente und Sakramentalien
 
Quelle und Höhepunkt des geistlichen Lebens ist die Eucharistiefeier, die regelmäßig in allen Soldaten- oder Garnisonskirchen oder auch als Feldmesse gefeiert wird.
Die Festzeiten des Kirchenjahres, sowie besondere Anlässe (Traditions-, Gedenktage etc.) finden dabei eine besondere Berücksichtigung.
 
Als Beitrag zur Gewissensbildung der Soldaten ist die Hinführung zum Bußsakrament und die Schärfung des Blickes für Schuld und Sünde unerlässlich. Deswegen ist dafür Sorge zu tragen, in angemessener Weise den Empfang des Bußsakramentes anzubieten und zu ermöglichen, vor allem im Rahmen der Firm-, Ehe- und Ostervorbereitung.
 
Bußandachten und Besinnungstage können einer fruchtbaren Vorbereitung für den Empfang des Bußsakramentes dienen, die Generalabsolution ist aber der einschlägigen Notlagenregelung vorbehalten.
 
Die Erwachsenentaufe für Soldaten gewinnt auf Grund der allgemeinen religiösen Situation in unserem Land eine immer größere Bedeutung. Daher ist sie wie die Soldatenfirmung eine besonders zu fördernde Glaubensentscheidung.
 
Eine spezielle Aufgabe stellt die Ermutigung zur Reversion (Wiedereintritt) dar.
In der Ehevorbereitung wird bei der Durchführung des Eheseminares auf Angebote der allgemeinen Seelsorge zurückgegriffen. Die Aufnahme, die allfällige Überweisung, das Trauungsgespräch sowie die engere Vorbereitung und die Immatrikulation erfolgen (wie bei allen anderen Sakramenten auch) bei der zuständigen Militärpfarre.
 
Innerhalb der Militärseelsorge gilt der Sorge um geistliche Berufe sowie um deren Weckung besondere Aufmerksamkeit, da aus den Reihen der Soldaten bislang mehrfach geistliche Berufe hervorgegangen sind.
 
Bei Unfällen sowie bei Haus- und Krankenbesuchen spendet der Militärpfarrer die Krankensalbung. Dieses Sakrament zielt auf die Stärkung des Kranken hin und hat dadurch auch in Einsatzsituationen besondere Bedeutung.
 
Die Militärseelsorge führt bei besonderen militärischen Anlässen Segnungen und Andachten durch, die in der militärischen Tradition verwurzelt sind.
 
Das militärische Begräbnis kennt spezielle Regelungen, wobei der liturgische Teil eine zentrale Stelle einnimmt. Jegliche Form der Seelsorge rund um einen Todesfall stellt eine besondere Gelegenheit der Glaubensvermittlung und des pastoralen Ansprechens (auch Fernstehender) dar.
 
C. Dienst am Nächsten

Der karitative Dienst der Kirche am Nächsten (Diakonie) ist die Konkretisierung des in der Liturgie gefeierten Glaubens und entfaltet sich als Engagement der Nächstenliebe auch im militärischen Bereich. Besonders Augenmerk legen wir hierbei auf Kameradenhilfe, die Sorge um Kranke und Behinderte, sowie allgemein auf Menschen in Notsituationen. In den Pfarrgemeinderäten werden eigene Sozialausschüsse gebildet. Im konkreten Anlassfall werden karitative Projekte verschiedenster Art durchgeführt.
 
Einen besonderen Schwerpunkt mit vermehrter Bedeutung stellt die Sorge um die Familien dar, da der Soldat und dessen Angehörige oft großer Belastung im Einsatz ausgesetzt sind. Dabei gilt eine spezielle Aufmerksamkeit und Zuwendung den Angehörigen jener Soldaten, die sich im Auslandseinsatz (Fernbeziehungen) befinden.
 
Für die Kinder von Heeresangehörigen werden regelmäßig Kinderferienaktionen durchgeführt.
 
Auch die Heeresangehörigen im Ruhestand und deren Angehörige werden durch eigene Veranstaltungen betreut.
Einen speziellen Beitrag leistet die Militärseelsorge in der Betreuung von Menschen in persönlichen Problemsituationen und Sinnkrisen. Sie will dazu beitragen, in Hilflosigkeits- bzw. Verzweiflungserfahrungen bestehen zu können. Indem dem Betroffenen zunächst durch das Erleben menschlicher Nähe beigestanden wird, wird der Weg dafür bereitet, das Empfinden des Alleingelassen-seins und der Hoffnungs- und Sinnlosigkeit aus den Kraftquellen des christlichen Glaubens leichter bewältigen zu können.
 
V. TRÄGER DER SEELSORGE

Der Österreichischen Militärseelsorge steht ein Bischof als Ordinarius vor, der gleichzeitig Mitglied der Österreichischen Bischofs-konferenz und internationaler Gremien ist. Als unmittelbare Instrumente für seine Aufgabe stehen ihm das Militärordinariat unter der Leitung des Militärgeneralvikars als oberste Dienststelle der Militärseelsorge im Bundes-heer sowie das Sekretariat des Militärbischofs zur Verfügung. Der Militärbischof wird durch Bischofsvikare, den Kanzler, die Dekanats- und Militärpfarrer, das Collegium Consultorum, den Priesterrat, den Pastoralrat und den Wirtschaftsrat in seiner Amtsführung unterstützt.
 
Die in der Militärseelsorge eingesetzten Diakone und Priester sind entweder im Militärordinariat der Republik Österreich inkardiniert oder werden von den Ortsdiözesen bzw. Ordensgemeinschaften für diesen Dienst freigestellt.
 
Die Militärpfarrer gestalten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und der kirchlichen Weisungen ihre Arbeit selbständig und sind im seelsorglichen Bereich dem Militärbischof bzw. dem Militärgeneralvikar verantwortlich. Den Militärpfarren können Militärdiakone und Pastoralassistenten zur Unterstützung beigegeben werden.
 
Die Pfarrkanzlei wird vom Pfarradjunkt (Fachunteroffizier) geführt. Jeder Militärpfarre soll ein Fachgehilfe zugeteilt werden (Grundwehrdiener, Zeitsoldat, Zivilbediensteter) der auch Kanzlei- und Schreib-arbeiten übernimmt und als Mesner, Lektor und Ministrant, womöglich mit Heereskraft-fahrzeuglenkerberechtigung ausgestattet, eingesetzt wird.
 
In jeder Militärpfarre soll ein Militärpfarr-gemeinderat unter der Leitung des Pfarrers die Pfarrverwaltung und Seelsorgetätigkeit unterstützen. Die Pfarrgemeinderäte bilden Ausschüsse und treffen einander regelmäßig zu Sitzungen (z.B. Fachdienstbesprechung, Klausuren, Fortbildungen, Einkehrwochenenden, Besinnungstagen, Exerzitien etc).
 
Die “Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten” (AKS) unterstützt die Militärseelsorge als laienapostolische Organisation entsprechend ihrer spezifischen Berufung in der Welt. Sie ist Teil der Katholischen Aktion und auch in deren Dachverbänden auf überdiözesaner und internationaler Ebene vertreten.
 
Ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiter-innen tragen die Seelsorge im Sinne des Laienapostolates mit. Im Dienstbetrieb stellen Milizseelsorger und Subsidiare eine wichtige Unterstützung der Militärseelsorge dar; besonders wenn ein vermehrter Bedarf an Militärseelsorgepersonal bei Einsätzen gegeben ist.
 
VI. SONDERAUFGABEN
 
A. Seelsorgliche Hilfe und Begleitung bei Einsatzkräften

Die seelsorgliche Betreuung erfolgt in erster Linie durch die Begleitung der Einsatzkräfte vor Ort. Ebenso gilt unsere Sorge der Ausbildung der Seelsorger hinsichtlich der Lebensbegleitung der Einsatzkräfte und ihrer Angehörigen, besonders in der Nachbereitung.
 
B. Notfallsseelsorge

Krisensituationen, Katastrophen, Unfälle, Kriegsereignisse sind für direkt davon Betroffene psychisch belastende Ereignisse. Sie erfahren dabei Leid, das starke emotionale Reaktionen auslöst. (Trauer, Verzweiflung, Hilflosigkeit, Unfähigkeit des Begreifens, etc.).  Bei solchen seelisch belastenden Ereignissen hat rasche Hilfe hohe Bedeutung, um die Wahrscheinlichkeit von zu erwartenden Spätfolgen zu reduzieren.  Da Soldaten bei Einsätzen zu allererst mit derartigen Erfahrungen konfrontiert werden, leistet die Militärseelsorge durch persönliche Betreuung und Begleitung (um eine leichtere Verarbeitung bzw. Bewältigung dieser emotionalen Reaktionen zu unterstützen) ihren Beitrag. Dabei werden auch Methoden der Krisenintervention angewendet.
 
C. Bildung und Forschung

Das Institut für Religion und Frieden beim Militärbischofsamt forscht in enger Zusammenarbeit mit anderen akademischen und kirchlichen Einrichtungen, auf den Gebieten Ethik, Friedensforschung und ökumenischer bzw. interreligiöser Dialog. Es berät und unterstützt die Militärseelsorge bei der Durchführung sämtlicher Bildungsvorhaben. Die Militärseelsorge legt ein spezielles Schwergewicht auf eine Ausgestaltung aller Bildungsvorgänge des Österreichischen Bundesheeres aus religiöser und ethischer Sicht unter besonderer Berücksichtigung der Katholischen Soziallehre und der allgemeinen Menschenrechte (Berufsethik - Gewissensbildung). Einen wichtigen Teilaspekt stellt die Vermittlung von Werte- und Kulturbewusstsein dar.
 
VII. EINBINDUNG IN DIE UNIVERSALKIRCHE UND ÖKUMENISCHE UND INTERRELIGIÖSE ZUSAMMENARBEIT

Da die Militärseelsorge im Sinne einer kumulativen Jurisdiktion sich als zwar eigenständige aber auch ergänzende Seelsorge versteht, hat das Zusammenwirken mit allen Einrichtungen der Orts- und Teilkirchen sowie die Arbeit auf internationaler Ebene im Sinne der Universalkirche  besondere Bedeutung.
Die Ökumenische Zusammenarbeit mit den anderen christlichen Konfessionen erfolgt auf der Basis einschlägiger Bestimmungen und vorläufiger Abkommen und soll auf der Grundlage der vom 2. Vatikanischen Konzil erarbeiteten Normen intensiviert werden.
Im interreligiösen Bereich ist in entsprechender Weise vorzugehen.
 
VIII. ENTWICKLUNGSPUNKTE FÜR DIE ZUKUNFT
 
1. Förderung der Achtung der Person und ihrer Würde (sowie ihrer sozialen Stellung innerhalb der Gesellschaft)
2. Vermittlung eines religiös fundierten Soldatenethos aus christlicher Sicht
3. Stärkung der Familie und von Angehörigen sowie Hilfestellung bei Belastung
4. Mitwirkung an internationalen Einsätzen und verstärkte internationale Zusammenarbeit (besonders mit anderen Militär-ordinariaten)
5. Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeitern
6. Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit
7. Erstellung von Curricula bei allen für die Militärseelsorge relevanten Bildungsvorgängen
8. Sorge um alle Mitarbeiter und deren Stärkung (besonders vor, bei und nach Einsätzen)
9. Intensivierung der Berufungspastoral (Sorge um geistliche Berufe)
 
 
WIEN, 14. September 2005
Mag. Christian WERNER
Militärbischof von Österreich

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