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Diözese

Aktuelles aus der Diözese

Nach der Covid-19-bedingten Absage im letzten Jahr treffen sich heuer wieder  die Blaulichtorganisationen zur Blaulichtwallfahrt . Die gemeinsame Wallfahrt soll am 17. September 2021 "über die Bühne" gehen. 

Diesmal ist gebietsmäßig das Viertel Unter dem Wienerwald an der Reihe. Die Strecke führt von der Wallfahrtskirche Hafnerberg über das Kloster Kleinmariazell nach St. Corona am Schöpfl. Die Streckenlänge beträgt 13 km.

Den abschließenden Feldgottesdienst wird Militärbischof Werner Freistetter mit den Wallfahrerinnen und Wallfahrern  in St. Corona am Schöpfl feiern. 

Für die gesamte Veranstaltung gilt der Covid-19-Vorbehalt. Bei Durchführung gelten die zum Zeitpunkt 17. September 2021 gültigen Covid-19-Sicherheits- und Hygienemaßnahmen.

Anmeldungen bis 15. August 2021 an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Soldaten bitte garnisonsweise, Zivilpersonen auch einzeln).

Ab Donnerstag, 1. Juli, kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu weiteren Erleichterungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Die Regelungen dafür hat die Bischofskonferenz am Mittwoch veröffentlicht. Galt zuletzt noch ein Mindestabstand von einem Meter, so entfällt dieser jetzt gänzlich. Statt der FFP2-Maske ist künftig ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) in geschlossenen Kirchenräumen verpflichtend. Grund dafür ist, dass bei Gottesdiensten die "3G-Regel" grundsätzlich nicht gilt, es sei denn, sie wird vorab bei "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung eigens vereinbart. Beim Gemeindegesang gibt es keine Einschränkungen mehr. Die neue Rahmenordnung gilt österreichweit für den Bereich der Katholischen Kirche.

Anlass für die neuen Regelungen sind weitgehende Lockerungen, die ab Juli in Österreich gelten und dazu geführt haben, dass die zuletzt zwischen dem Kultusministerium und den Kirchen sowie Religionsgesellschaften getroffene Corona-Vereinbarung mit 30. Juni ausläuft. Im Gegenzug haben sich die Kirchen und Religionen bereit erklärt, dass sie "weiterhin im eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen treffen".

Die neue Rahmenordnung reagiere auf die "derzeit günstigen epidemiologischen Bedingungen", so die Bischöfe, wo zum grundsätzlichen Verzicht auf die "3G-Regel" erklärt wird: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (geimpft, getestet, genesen) möglich." Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."

Ab Juli dürfen die Weihwasserbecken in den Kirchen wieder gefüllt werden. Weiterhin muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden und ein Willkommensdienst soll Besucher empfangen und auf die Regeln hinweisen. Bei "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" - also Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.

Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Die Rahmenordnung gilt nur für Gottesdienste. Für andere kirchliche Veranstaltungen wie Gruppentreffen, das Pfarrcafé oder die Chorprobe "gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp", wird festgehalten.

MNS-Pflicht und Hygieneregeln

Im Detail hält die neue Rahmenordnung fest, dass bei der Feier öffentlicher Gottesdienste ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist, wobei Kinder bis zum 6. Lebensjahr davon ausgenommen sind. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht.

"Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen des MNS während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation ausreichende Sicherheitsabstände und die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten", lautet eine weitere Ausnahme. Da ein häufiges An- und Ablegen des MNS problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel vom Einzug bis zur Kommunion keine Maske tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist mit MNS "möglich und wünschenswert".

Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass beim Kircheneingang gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen sind. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden. "Wenn die Weihwasserbecken gefüllt werden, muss das Wasser häufig (zumindest 2x pro Woche) gewechselt und das Becken jedes Mal gründlich gereinigt werden", wird festgehalten.

"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.

Wer einen liturgischen Dienst wahrnimmt, hat vor dem Gottesdienst die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Die bisherige Regelung, wonach bei einem direkten Handkontakt die liturgische Handlung zu unterbrechen ist, entfällt ersatzlos.

"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.

Gemeinde- und Chorgesang

Weil gemeinsames Singen und Sprechen wesentliche Bestandteile der Liturgischen Feier sind, unterliegt der Gemeindegesang ab Juli keiner Einschränkung mehr. Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen gilt freilich dabei die Maskenpflicht.

Chorgesang im Gottesdienst sowie Chorproben sind möglich, wenn der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht wird. Demnach ist bei der Chorleitung zu belegen, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Neu ist, dass unter diesen Voraussetzungen der Mindestabstand und die Maskenpflicht gänzlich entfallen. Weiters wird festgehalten, dass die "Empfehlungen des Chorverband Österreich", gelten, die unter https://chorverband.at abrufbar sind. Diese Regelungen gelten auch für Kinder- und Jugendchöre sowie für Vokal/Instrumentalensembles.

Messe und Kommunionempfang

Detaillierte Regel gibt es weiterhin zur Messfeier und zum Kommunionempfang: Während der Messe müssen die Hostien bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum den MNS anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird wie bisher festgehalten.

Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen nur mehr "ein ausreichender Abstand" einzuhalten. Wie schon seit 19. Mai, so werden jetzt die Worte "Der Leib Christi - Amen" beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen ausreichend weit zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen", wobei dabei die Maske angehoben wird. Zur Mundkommunion gilt wie zuletzt: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".

Sakramente und "3G-Nachweis"

Konnten Taufen und Trauungen lange nur "im kleinsten Kreis" stattfinden, so gelten für sie seit 19. Mai - genauso wie für Erstkommunionen und Firmungen - die allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste. Zusätzlich ist bei diesen "Feiern aus einmaligem Anlass" ein Präventionskonzept verpflichtend. Bei diesen besonderen Feierformen kann die Verpflichtung zum Tragen eines MNS entfallen, wenn stattdessen ein "3G-Nachweis" von allen erbracht wird. Die Initiative dafür muss von der feiernden Gemeinschaft ausgehen, wobei dann vom Vorsteher der Feier im Vorfeld die Entscheidung zu treffen ist. Gleichzeitig muss eine geeignete Vorgehensweise zur Kontrolle des Nachweises vereinbart sein und deren Einhaltung sichergestellt werden.

Details betreffen beispielsweise das Taufwasser, das für jede Tauffeier eigens bereitet und gesegnet wird. Der Taufspender muss beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung einen MNS tragen. Bei der Trauung ist geregelt, dass jetzt wieder ein Spalier der Gäste ohne Einhaltung gesonderter Regeln gebildet werden kann. Bei der Erstkommunion dürfen die Kinder wie schon zuletzt zum Empfang der Hostie den Mund-Nasen-Schutz ablegen. Bei der Firmung legt der Firmspender den MNS an, desinfiziert seine Hände und signiert die Stirn des Firmlings mit Chrisam. Das Auflegen der Hand auf das Haupt des Firmlings entfällt genauso wie der Händedruck als Friedenszeichen. Zwischen Firmspender, Firmling und Paten müssen keine besonderen Abstände mehr eingehalten werden.

Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem jetzt nur mehr "ausreichende Abstände" gewahrt werden müssen. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein; "andernfalls ist das Tragen eines MNS notwendig".

Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.

Bei Begräbnissen gelten für die Totenwache, das Requiem oder die Wort-Gottes-Feier in der Kirche weiterhin die bisherigen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst. "Am Friedhof und in Aufbahrungshallen gelten die staatlichen Vorgaben", heißt in der Rahmenordnung. War diese staatlicherseits lange auf 50 Personen limitiert, so ist diese Obergrenze bereits seit 19. Mai aufgehoben.

Präventionskonzept

Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen sind besondere Gottesdienstformen sowohl hinsichtlich der Liturgie als auch der Gottesdienstbesucher. Deshalb sind bei derartigen "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" spezielle Covid-Sicherheitsmaßnahmen wie die Erarbeitung eines Präventionskonzeptes und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Das wird in der neuen Rahmenordnung der Bischofskonferenz erneut festgehalten, zu der ergänzend auch ein "Präventionskonzept" für Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung am Mittwoch veröffentlicht wurde. Es enthält "Allgemeine Hygienemaßnahmen", Regelungen zur "Steuerung der Menschenströme", für ein "Kontaktpersonenmanagement", die Nutzung sanitärer Einrichtungen sowie Verhaltensregeln beim Auftreten einer Infektion.

Wird eine größere Anzahl von Personen erwartet, dann werden Markierungen und sichtbare Hinweise empfohlen. Aber auch Einbahnregelungen beim Betreten und Verlassen der Kirche sollen vorgenommen werden. Ein Willkommens- bzw. Ordnerdienst am Eingang soll Hinweise zum Einhalten der nötigen Maßnahmen geben.

Kontaktpersonenmanagement

Notwendig ist ein Kontaktpersonenmanagement, also das Erfassen der anwesenden Feiergemeinde, um für den Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer beim Gottesdienst anwesend war. Dazu sollen Kontaktdatenblättern ausgefüllt werden. Die darauf vermerkten Daten der teilnehmenden Personen (Name und Telefonnummer) sind für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Empfohlen wird auch das Erstellen von Fotos der Feiergemeinde zum Zweck der Dokumentation und Zuordnung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten bzw. Fotos unverzüglich zu löschen.

Wie auch immer die Datenerfassung konkret gehandhabt wird, es muss sichergestellt sein, dass im Nachhinein festgestellt werden kann, wer sich wo in der Kirche aufgehalten hat, um die Personen im Infektionsfall benachrichtigen zu können.

Die Kirche setzt bei den empfohlenen Maßnahmen stark auf die Kooperation der Gottesdienstbesucher. So sollen die Familien der Täuflinge bereits im Vorfeld eine Liste der Mitfeiernden (mit zumindest Name und Telefonnummer) erstellen, die dann bei der Feier selbst mit den tatsächlich Anwesenden abgeglichen werden und am Ende der Taufe dem Vorsteher der Tauffeier übergeben werden. Selbiges Prozedere sollen im Wesentlichen auch im Rahmen einer Erstkommunion angewendet werden. Und auch die Firmlinge sollen eine solche Liste der mitfeiernden Angehörigen bereitstellen; Brautpaare eine solche der geladenen Gäste.

Präventionsbeauftragter

Sollte es während oder nach der Feier zu einem Verdachtsfall kommen, "müssen die Betroffenen umgehend abklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt", heißt es in der kirchlichen Handreichung weiter. Im Falle einer Infektion sei neben der zuständigen Gesundheitsbehörde jedenfalls umgehend auch die Pfarre zu informieren. Und: "Die Pfarre steht der Behörde für Auskünfte gegenüber der zuständigen Behörde zur Verfügung."

Ein wesentliches Element der kirchlichen Sicherheitsmaßnahmen ist zudem die Ernennung eines Präventionsbeauftragten für diese besonderen Gottesdienstformen, der auf die Einhaltung des Konzepts zu achten hat. Freilich: Der Beauftragte wie auch die für die Feiern eingesetzten Personen oder Ordnerdienste, die das Einhalten der Präventionsmaßnahmen überwachen, "können für ein allfälliges Missachten der Vorgaben nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden", wie es wörtlich heißt.

(Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept)

Am Freitag, 18. Juni 2021, firmte Militärbischof Werner Freistetter vier junge Kameraden aus verschiedenen NÖ Einheiten in der Stadtpfarrkirche Ternitz, Bezirk Neunkirchen, im südlichen NÖ. Der Firmgottesdienst wurde musikalisch von der Combo der Militärmusik NÖ mitgestaltet.
 
Die Kameraden wurden  in den letzten Tagen im Bundesheer-Seminarzentrum Seebenstein von Militärdekan Alfred Weinlich, unserem Militärpfarrer Militäroberkurat Oliver Hartl und Hilmar Grutschnig, Mitarbeiter im Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Medien, unter der organisatorischen Leitung von Vizeleutnant Dietmar Aichinger, Pfarradjunkt der Militärpfarre NÖ 2, auf den Empfang des Sakramemtes vorbereitet.
 
Wir danken dem Ternitzer Stadtpfarrer Mario Böhrer für seine Gastfreundschaft, dem Team des Seminarzentrums Seebenstein für die gute Versorgung und wohlwollende Behandlung, allen Beteiligten für ihren Beitrag - und wünschen den Neugefirmten alles Gute und Gottes Segen!

sterreichs Bischöfe reisen Ende November zum Ad-limina-Besuch nach Rom. Das teilte die Bischofskonferenz am Donnerstag nach ihrer dieswöchigen Sommervollversammlung in Mariazell mit. Von 29. November bis 4. Dezember werden die Mitglieder der Bischofskonferenz mit Papst Franziskus sowie Vertretern der vatikanischen Kurienbehörden zusammentreffen und über die Situation der Kirche in Österreich beraten.

Der Rom-Besuch der Bischöfe war ursprünglich für Februar 2021 vorgesehen gewesen. Er wurde aber, wie alle anderen geplanten Ad-limina-Termine im Vatikan, wegen der Corona-Einschränkungen verschoben. Der bisher letzte Ad-limina-Besuch der Mitglieder der Österreichischen Bischofskonferenz datiert aus dem Jänner 2014.

Die "visitatio ad limina apostolorum" (Besuch an den Schwellen der Apostelgräber) ist für die Bischöfe der Weltkirche vom Kirchenrecht in regelmäßigen Abständen vorgesehen. Ihren Ursprung haben die Ad-limina-Besuche in den Wallfahrten zu den Gräbern der Apostel Petrus und Paulus in Rom. Aus diesem Grund werden die Bischöfe auch zu den vier päpstlichen Basiliken St. Peter, St. Paul vor den Mauern, St. Johannes im Lateran und Santa Maria Maggiore pilgern.

Marketz neuer "Pastoral-Bischof"

Im Rahmen der Bischofskonferenz-Vollversammlung in Mariazell kam es auch zu einem teilweisen Wechsel der inhaltlichen Zuständigkeiten zwischen den Diözesanbischöfen Alois Schwarz (St. Pölten) und Josef Marketz (Gurk-Klagenfurt). Marketz wurde mit der Verantwortung für den Themenbereich "Pastoral, Katechese und Evangelisierung" betraut, den Schwarz zuvor abgegeben hatte. Schwarz übernimmt dafür die zuletzt bei Marketz liegende Zuständigkeit für das Referat "Umwelt und Nachhaltigkeit".

Der Themenbereich "Kirche und Sport" verbleibt so wie das Ressort "Wirtschaft und Landwirtschaft" weiter bei Bischof Schwarz. Für den Bereich "Soziales" einschließlich der Zuständigkeit für die Katholische Sozialakademie Österreichs und die Kommission Iustitia Pax ist weiterhin Bischof Marketz verantwortlich.

Österreichs Bischöfe haben den Fahrplan für den von Papst Franziskus ausgerufenen synodalen Prozess skizziert, der im Oktober 2023 in die Weltbischofssynode "Eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Partizipation, Mission" in Rom münden soll. In einer Erklärung im Anschluss an ihre Sommervollversammlung in Mariazell hat die Bischofskonferenz ausdrücklich den synodalen Prozess des Papstes begrüßt und ihre Unterstützung bekundet. Sie lädt zugleich alle Gläubigen ein, "sich gemeinsam auf diesen Weg zu begeben" und erinnert an das Ziel der Einmütigkeit. Synodalität stehe dafür, "sich offen und ehrlich auszutauschen, einander zuzuhören, und sich im gemeinsamen Gebet zu vertiefen, um zu erkennen, was Gott uns heute sagen will".

Um die Kirche "insgesamt synodaler" zu machen, soll über die Bischofssynode 2023 zunächst auf diözesaner, dann auf kontinentaler Ebene beraten werden. Als Verantwortlichen für den synodalen Prozess in Österreich wählte die Bischofskonferenz bei ihrer Zusammenkunft ihren Vorsitzenden, den Salzburger Erzbischof Franz Lackner, der in dieser Aufgabe vom Kärntner Diözesanbischof Josef Marketz unterstützt wird.

Nach der offiziellen Eröffnung der ersten dezentral beginnenden Bischofssynode am 9. und 10. Oktober durch Papst Franziskus in Rom fällt in jeder Diözese weltweit der Startschuss für Beratungen auf dieser teilkirchlichen Ebene. Dafür werde noch ein Leitfaden und ein Fragebogen vorgelegt, so die Bischöfe. Nicht nur Diözesen, auch Kurienbehörden, Ordensgemeinschaften, katholische Vereinigungen, Gemeinschaften und katholische Fakultäten sollen für sich einen solchen synodalen Prozess unternehmen, so der Wunsch des Papstes.

Während der Konsultationen in Österreich werde Erzbischof Lackner engen Kontakt sowohl zu den Diözesen als auch zum vatikanischen Synodensekretariat halten. Die gebündelten Ergebnisse würden der Bischofskonferenz zu deren Frühjahrs-Vollversammlung im März 2022 vorgelegt, eine Zusammenfassung ergeht sodann an das Generalsekretariat der Synode in Rom, teilten die Bischöfe weiter mit. Ein daraus erstelltes erstes Arbeitsdokument werde ab Herbst 2022 auf kontinentaler Ebene beraten, ein zweites berücksichtige auch diese synodalen Beratungen und bilde dann die Grundlage für die Bischofssynode im Oktober 2023.

Österreich ohne die Caritas wäre unvorstellbar." - Das betonen die heimischen Bischöfe zum Abschluss der Sommervollversammlung der Bischofskonferenz in Mariazell in einer Erklärung. Anlass ist das 100-jährige Bestehen der Caritas in Österreich. Die Bischöfe sagen in ihrer Erklärung "Danke und Vergelt's Gott für 100 Jahre Dienst am Nächsten und für die starke Stimme der Caritas für all jene, die selbst keine Stimme haben oder nicht gehört werden".

Rund 1.600 professionelle Caritas-Einrichtungen in ganz Österreich würden gemeinsam mit den mehr als 3.000 Pfarren im Land ein verlässliches Netz bilden, "das gleichermaßen geprägt ist von Barmherzigkeit, Mitmenschlichkeit und Fachkompetenz". Caritas sei praktizierte Nächstenliebe mit tausenden hauptamtlichen und rund 50.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Mehrheit von ihnen seien Frauen und rund 75 Prozent aller Leitungspositionen in der Caritas sind mit Frauen besetzt, betonen die Bischöfe: "Alle in der Caritas Engagierten sind jeden Tag aufs Neue bemüht, in jedem Menschen Christus zu sehen und ihm auf Augenhöhe und in geschwisterlicher Liebe und Respekt zu begegnen."

Die Caritas habe keine parteipolitischen Agenden, halten die Bischöfe fest. Sie stehe keiner Partei "näher" oder "ferner". Ihr Platz sei schlicht "an der Seite der Armen und all jener, die Hilfe brauchen; ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihres Geschlechts". Zu den Aufgaben der Caritas gehöre es auch, "mitunter unbequem zu sein und Verantwortungsträger daran zu erinnern, ihre Arbeit an den Grundsätzen von Gemeinwohl und Gerechtigkeit auszurichten", so die Bischöfe und weiter: "Wenn die Caritas das Wort ergreift, dann ergreift die Kirche in Österreich das Wort. Wir Bischöfe stehen zur Caritas in unseren Diözesen und auf Österreich-Ebene." Der Einsatz für die Schwächsten, für die Armen, Alten, Kranken und Flüchtenden "ist und bleibt für uns alle christlicher Grundauftrag".

Als Signal der Solidarität mit an Hunger leidenden Menschen hat die Bischofskonferenz beschlossen, dass am Freitag, 30. Juli, um 15 Uhr im Gedenken an die Sterbestunde Jesu in möglichst allen Pfarrgemeinden in Österreich die Glocken für fünf Minuten geläutet werden. Das Läuten der Kirchenglocken gegen Hunger solle entsprechende Hilfsmaßnahmen der Caritas unterstützen.

Abtreibung ist keine "Gesundheitsdienstleistung": Mit dieser Feststellung haben sich Österreichs Bischöfe von einer Eingabe an das Europäische Parlament distanziert. Im Bericht des kroatischen Abgeordneten Predrag Matic über "Die Situation der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte in der EU im Rahmen der Frauengesundheit", der am 23. Juni im Europäischen Parlament zur Diskussion und Abstimmung vorliegt, fänden sich neben wichtigen Fragen auch fragwürdige Positionierungen "im hochsensiblen Bereich der Abtreibung".

Die "sehr einseitige Sichtweise" des Berichts auf Schwangerschaft, Abtreibung und die Rechte aller dabei involvierten Personen lehnen die Bischöfe "entschieden ab", wie es am Donnerstag in einer Erklärung im Anschluss an ihre Vollversammlung in Mariazell heißt. "Europa braucht ein klares Ja zum Leben, ein Ja zur werdenden Mutter und ein Ja zum ungeborenen Kind, damit es Zukunft hat."

Das grundsätzliche Anliegen des Berichts, die Gesundheit und die Rechte von Frauen zu schützen, bewertet der heimische Episkopat als positiv. Gemeinsam mit den anderen Bischofskonferenzen in der Europäischen Union halten die österreichischen Bischöfe fest: Die menschliche Gesundheit sei ein Kernanliegen der katholischen Kirche. Das Plädoyer für die Freigabe der Abtreibung als Gesundheitsdienstleistung lehne die Kirche ab, zumal die Kompetenz im Gesundheitsbereich fast ausschließlich bei den Mitgliedsstaaten und nicht bei der EU liege.

"Einseitig" und "ethisch unhaltbar" sei der Resolutionsentwurf des sogenannten Matic-Berichts deshalb, weil er der komplexen Situation einer Schwangerschaft keinerlei in keiner Weise Rechnung trage: "Er übersieht die schwierige Situation von schwangeren Frauen in Not oder Konfliktsituationen und klammert vor allem das Lebensrecht des ungeborenen Kindes vollständig aus." Es werde bewusst übersehen, dass das ungeborene Kind "kein Eigentum seiner Eltern" ist, sondern ein eigenständiges Lebensrecht besitze.

Ebenso unhaltbar sei die Behauptung im Bericht, wonach Abtreibung eine "Gesundheitsleistung" sei, zu der Staaten aufgrund internationaler Menschenrechtsverträge verpflichtet sind. Die Bischofskonferenz hält dem entgegen: Kein internationaler Vertrag oder Menschenrechtsvertrag kenne ein solches "Recht auf Abtreibung" und sehe eine damit einhergehende Verpflichtung der Mitgliedsstaaten vor.

Weiterhin garantiert bleiben müsse auch das Recht, dass medizinische Einrichtungen und das dortige Personal aus Gewissensgründen die Mitwirkung an einer Abtreibung verweigern können. Dieses Recht habe die EU in ihrer Grundrechte-Charta verankert.

Im vom Papst ausgerufenen "Jahr der Familie" wollen die österreichischen Bischöfe die kirchliche Ehe-Vorbereitung neu gestalten. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, als katholische Kirche zukünftig noch bewusster alle Familien zu stärken und zu "ermutigen, ihre wichtige Aufgabe zur Gestaltung unserer Gesellschaft wahrzunehmen", heißt es in einer Erklärung der Bischofskonferenz zum Abschluss ihrer Vollversammlung in Mariazell. Die individuelle Situation jedes Paares gelte es in der Vorbereitung einer kirchlichen Eheschließung in den Pfarren und Gemeinschaften stärker zu berücksichtigen. Auf ihrem persönlichen Weg hin zur Trauung sollen die Brautpaare eine für sie relevante Unterstützung erfahren und dabei auch "die Freude des Glaubens erleben können".

Die Corona-Pandemie habe die Bedeutung familiärer Strukturen neu ins Bewusstsein gerufen, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sei Geborgenheit und Entlastung geboten worden, betonen die Bischöfe. "Mit dieser dankbaren Feststellung soll nicht verschwiegen werden, dass es aufgrund beengten Wohnraums, beruflicher und schulischer Aufgaben, die in den häuslichen Bereich verlagert wurden, und anderer Umstände auch zu psychischen Belastungen und teilweise auch Gewalterfahrungen gekommen ist", räumen die Bischöfe ein. Dennoch sei unbestritten: "Familien sind für die Zukunft unserer Gesellschaft entscheidend!"

Jede staatliche und kirchliche Investition in den Aufbau von Familien, deren ideelle und wirtschaftliche Unterstützung und wenn nötig therapeutische Begleitung seien eine "Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft". Auch die Kirche wisse um den Wert von "Familien als Erfahrungsorte eines alltagsrelevanten Glaubens und eines sozialen Zusammenhalts, von dem alle profitieren".

Die zahlreichen kirchlichen Aktivitäten und Initiativen im "Jahr der Familie", das Papst Franziskus zum fünfjährigen Jubiläum des nachsynodalen Schreibens "Amoris laetitia" ausgerufen hat, findet sich auf der Website www.jahrderfamilie.at.

Die Sommervollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz unter dem Vorsitz von Erzbischof Franz Lackner findet ab kommendem Montag (14. Juni) als Präsenzsitzung in Mariazell statt. Thema der dreitägigen Beratungen werden die jüngsten Vorgaben des Papstes zum Thema Synodalität sein. So ist geplant, dass die Diözesen ab Oktober dazu eigens synodale Vorgänge rund um die Themenbereiche Gemeinschaft, Partizipation und Mission durchführen, deren Ergebnisse dann bis April 2022 auf Ebene der Bischofskonferenz zu bündeln sind. "Der Austausch über die Vorbereitung der Weltbischofssynode über Synodalität wird ein Schwerpunkt der Vollversammlung der Bischofskonferenz sein", erklärte Bischofskonferenz-Generalsekretär Peter Schipka am Mittwoch im Interview mit Kathpress.

Vor diesem Hintergrund passe es sehr gut, dass es in Mariazell bereits am Montagnachmittag ein Treffen der Bischöfe mit Frauen in kirchlichen Leitungspositionen gibt, so Schipka. Mit der Corona-Lage und den geplanten gesetzlichen Änderungen im Bereich der Suizidbeihilfe stehen zwei weitere Themen erneut auf der Agenda, die die Bischöfe in den vergangenen Monaten intensiv befasst haben.

Neu zur Entscheidung steht die Besetzung der Zuständigkeit für den Themenbereich "Pastoral, Katechese und Evangelisierung" an, den in der Bischofskonferenz zuletzt Diözesanbischof Alois Schwarz verantwortet hat. Der St. Pöltner Bischof hat entschieden, diesen Bereich abzugeben. Ein entsprechendes Schreiben von Bischof Schwarz hat der Vorsitzende der Bischofskonferenz im Mai erhalten. Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Bischöfe für die nächsten Jahre waren erst bei der jüngsten Vollversammlung der Bischofskonferenz im vergangenen März beschlossen worden. Dabei erhielt Bischof Schwarz auch die Zuständigkeit für die Themen Wirtschaft und Landwirtschaft.

Im Rahmen der Tagung des Episkopats ist am Mittwoch, 16. Juni, ein Treffen mit dem Apostolischen Nuntius in Österreich, Erzbischof Pedro Lopez Quintana, geplant. Im Anschluss an das Gespräch und zum Abschluss der Vollversammlung wird der Nuntius mit den österreichischen Bischöfen um 11.15 Uhr einen Festgottesdienst in der Wallfahrtsbasilika Mariazell feiern, zu dem die Gläubigen eingeladen sind. Der Messe wird der Salzburger Erzbischof Franz Lackner vorstehen, der auch die Predigt hält.

Die Versammlung der Bischöfe beginnt am Montag, 14. Juni, um 15 Uhr, mit einem Gebet beim Gnadenaltar in der Mariazeller Basilika. Im Anschluss findet ein Fototermin für die Presse statt. Für Donnerstag, 17. Juni, ist um 10 Uhr in Wien, im Club Stephansplatz 4, eine Pressekonferenz mit dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Erzbischof Lackner, geplant.
 
 

Eine ab Freitag, 11. Juni, geltende neue Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz bringt weitere Erleichterungen beim Chorgesang: So muss bei "festen Teams" wie Kirchenchören kein Mindestabstand mehr eingehalten werden und auch die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Voraussetzung dafür ist freilich, dass die "3-G-Regel" - im Sinne von geimpft oder genesen oder getestet - befolgt wird. Die neuen Regelungen ergänzen die Lockerungen, die seit Donnerstag für alle öffentlichen Gottesdienste gelten. Sie brachten die Reduzierung des Mindestabstands von zwei auf einen Meter. Bei Gottesdiensten im Freien entfällt für alle Gläubigen die FFP2-Maskenpflicht, die im Innenbereich weiter aufrecht bleibt.

Anlass für die kurzfristige Adaptierung des kirchlichen Regelwerks ist die mittlerweile 5. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung, die am Mittwochabend veröffentlicht wurde. Sie sieht für Chöre vor, dass der Mindestabstand von einem Meter und die Maskenpflicht bei Vornahme geeigneter Schutzmaßnahmen entfallen. Dazu gehört das Bilden fester Teams, zu denen laut Chorverband auch Kirchenchöre zählen.

Weil bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel kein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr - im Sinne von geimpft, getestet oder genesen - nötig ist, bleibt ein Großteil der bisherigen Schutzmaßnahmen weiter aufrecht. So ist bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen das Tragen von FFP2-Masken weiter Pflicht - auch beim Gemeindegesang, der in reduzierter Form erfolgen soll. Desinfektionsmittel muss ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

Beim Empfang der Kommunion treten die Gläubigen weiterhin mindestens zwei Meter zur Seite. Auch bei der Beichte bleibt der Mindestabstand von zwei Metern aufrecht. Bei "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" - gemeint sind damit Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.

Das aktuelle Regelwerk für den Bereich der Katholischen Kirche enthält zahlreiche weitere Schutzmaßnahmen. Ihr Ziel ist, "dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können".

(Gesamte Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept)

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Österliche Feierlichkeiten: Orthodoxe Kirche bereitet sich auf Ostern vor

Am kommenden Sonntag, dem 5. Mai, steht für die Orthodoxe Kirche in Österreich das bedeutende Osterfest an. Dieser Termin, der sich von dem der westlichen Kirchen unterscheidet, wird nach dem... Weiterlesen

Mit Maria durch den Mai

Mit Maria durch den Mai

Maria als Helferin neu entdecken Im Marienmonat Mai rückt Maria wieder verstärkt ins Zentrum der Verehrung. Für viele Gläubige symbolisiert der Mai nicht nur den Frühling und die erblühende Natur, sondern... Weiterlesen

Das Georgsfest 2024: Ein Tag der Ehrung …

Das Georgsfest 2024: Ein Tag der Ehrung und Auszeichnung in Wiener Neustadt

Am 23. April 2024, dem Hochfest des Heiligen Georg, dem legendären Drachentöter und Schutzpatron des Militärs, wurde in der St. Georgs-Kathedrale in Wiener Neustadt eine feierliche Patronatsmesse zelebriert. Ein Tag... Weiterlesen

Feierliche Vesper zur Ehre des Heiligen …

Feierliche Vesper zur Ehre des Heiligen Georg in der St. Georgs-Kathedrale

Am 23. April 2024, dem Hochfest des heiligen Märtyrers Georg, des Kirchenpatrons der St. Georgs-Kathedrale, versammelten sich Gläubige zur Vesper im neuen Chorgestühl. Durch die Stimmen der Schola Resupina wurde... Weiterlesen

Fidelis von Sigmaringen: Ein Leben volle…

Fidelis von Sigmaringen: Ein Leben voller Hingabe und Opfer

Am 24. April eines jeden Jahres gedenkt die katholische Kirche einem herausragenden Heiligen: Fidelis von Sigmaringen, geboren als Markus Roy, der als Ordensmann, Priester und Märtyrer bekannt ist. Sein Gedenktag... Weiterlesen

Der Heilige Georg: Ein Symbol von Tapfer…

Der Heilige Georg: Ein Symbol von Tapferkeit und Glauben

Im Panorama der christlichen Heiligen erstrahlt der Heilige Georg in einem besonderen Glanz, unvergessen für seine mutige Tapferkeit und seinen unerschütterlichen Glauben. Doch wer war dieser legendäre Mann, dessen Name... Weiterlesen

Tanner: Soldatenberuf braucht religiöse …

Tanner: Soldatenberuf braucht religiöse Begleitung

ÖVP-Verteidigungsministerin sieht religiöse Vielfalt im Bundesheer als "wesentlichen Wert" - Debatte mit 70 Grundwehrdienern verschiedener Religionszugehörigkeiten in Wien Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) hat die Bedeutung der religiösen Begleitung für den Soldatenberuf... Weiterlesen

„Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, de…

„Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist“

Soldatenfirmung in Güssing mit Militärbischof Werner Freistetter Am 12. April 2024 fand in der prachtvollen Basilika Güssing eine bewegende Zeremonie statt, bei der fünf Soldaten das Sakrament der Firmung erhielten. Unter... Weiterlesen

Fastentücher: Eine alte Tradition in der…

Fastentücher: Eine alte Tradition in der Kirche

Besucht man in der Fastenzeit eine Kirche oder einen der darin abgehaltenen Gottesdienste, so fällt auf, dass der Altar oder bildliche Darstellungen Jesu mit einem meist künstlerisch gestalteten Tuch verhangen... Weiterlesen

Palmsonntag: Der Beginn der Karwoche

Palmsonntag: Der Beginn der Karwoche

Palmsonntag: Der Beginn der Karwoche Was trug sich am Palmsonntag vor mehr als 2000 Jahren zu, woher hat dieser Tag seinen Namen und welche Bräuche werden an diesem Tag begangen? Interessantes... Weiterlesen

Orthodoxe Fastenzeit beginnt am 18. März…

Orthodoxe Fastenzeit beginnt am 18. März

Ostern feiern orthodoxe Christen heuer am 5. Mai - Woche vor der Fastenzeit wird in der Orthodoxie als "Butterwoche" oder auch "Käsewoche" bezeichnet Für die orthodoxen Christinnen und Christen in Österreich... Weiterlesen

Brauchtum rund um Ostern

Brauchtum rund um Ostern

Eier, Lamm und Hase: Tierische Osterbräuche als Symbol für Auferstehung - Palmbuschen, Osterspeisensegnung und Ratschen Rund um Ostern gibt es seit Jahrhunderten eine bunte Reihe von Bräuchen und Symbolen, die bis... Weiterlesen

ORF bringt "Stunde für den Frieden…

ORF bringt "Stunde für den Frieden" am Sonntag in der TVthek

Ansprache von Bundespräsident Van der Bellen sowie der Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen und Religionsgesellschaften ab Sonntag, 13 Uhr, in voller Länge zum Nachsehen Zu einer "Stunde für den Frieden" hatte... Weiterlesen

Lackner: Am "Tag des Judentums…

Lackner: Am "Tag des Judentums" um Frieden für Israel beten

Der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz bekräftigte Auftrag aller Christen, entschieden gegen Hass und Gewalt gegenüber Juden aufzutreten. Der Salzburger Erzbischof Franz Lackner ruft dazu auf, am kirchlichen "Tag des Judentums" (17... Weiterlesen

Ökumenischer Rat ruft zur Teilnahme am …

Ökumenischer Rat ruft zur Teilnahme am "Tag des Judentums" auf

"Tag des Judentums" am 17. Jänner wird heuer bereits zum 25. Mal begangen - Ökumenischer Rat der Kirchen dankbar und "voll Freude", dass der "Tag des Judentums" mittlerweile in ganz... Weiterlesen

Pastoraltagung 2024: Pochen auf "ve…

Pastoraltagung 2024: Pochen auf "verantwortungsvolles Wirtschaften"

Pastoraltagung 2024: Pochen auf "verantwortungsvolles Wirtschaften" Renommierte Fachtagung vom 11. bis 13. Jänner in Salzburg/St.Virgil unter dem Titel "Gutes Leben" - Themen sind u.a. "Gut und Böse" in der Ökonomie, Kirchenfinanzen... Weiterlesen

Militärpfarre bei der Direktion 1 (Graz)…

Militärpfarre bei der Direktion 1 (Graz) sorgte für glückliche Kinderaugen

13 Jahre ist es her, als Vizeleutnant Heinz Vieider und Militärseelsorger Markus Riegler im UN-Einsatz am Golan waren. Dort besuchten die beiden auch das Kloster, in dem der Franziskaner Engelbert... Weiterlesen

Freistetter: Sternsinger verkünden …

Freistetter: Sternsinger verkünden "weihnachtliche Friedensbotschaft"

Sternsingergruppe aus Frauenkirchen bei Militärbischof Freistetter und Bundesministerin Tanner - Österreichs größte entwicklungspolitische Spendenaktion feiert 2023/24 rundes Jubiläum - Rund 85.000 Kinder und Jugendliche bis 7. Jänner unterwegs Die Sternsingeraktion der... Weiterlesen

Rauhnächte: Bedeutung, Ursprung und manc…

Rauhnächte: Bedeutung, Ursprung und manch Wissenswertes

Wer kennt sie nicht, die mystische Zeit der Rauhnächte. Die Zeit, in der frühere Kulturen glaubten, dass da die Tore zur „Anderswelt“ weit offen standen. Diese Zeit, so glaubte man... Weiterlesen

26. Dezember: Gedenktag des Heiligen Ste…

26. Dezember: Gedenktag des Heiligen Stephanus

Einblicke in das Leben und Sterben des Heiligen Unmittelbar nach Weihnachten, also nach dem Fest der Geburt Jesu, gedenkt die Kirche des Hl. Stephanus. Allein schon dieser Patz, den ihm die... Weiterlesen

Rund 2,4 Milliarden Christen weltweit fe…

Rund 2,4 Milliarden Christen weltweit feiern Weihnachten

Das kirchliche Fest der Geburt Christi wird seit dem 4. Jahrhundert gefeiert - Franz von Assisi "erfand" 1223 die Weihnachtskrippe - Erster Wiener Christbaum stand 1814 im Salon von Baronin... Weiterlesen

Weihnachtsgottesdienste finden: Katholis…

Weihnachtsgottesdienste finden: Katholische Kirche bietet Online-Hilfe

Insgesamt 10.000 Gottesdienste können österreichweit zu Weihnachten und Neujahr via App und Website abgefragt bzw. gesucht werden - Neu: Auch Gottesdienstübertragungen werden angezeigt Der Besuch eines Gottesdienstes gehört für viele Österreicherinnen... Weiterlesen

Ökumenischer Gottesdienst mit Abgeordnet…

Ökumenischer Gottesdienst mit Abgeordneten

Militärbischof Freistetter thematisiert angesichts des Nahost-Krieges die biblische Sehnsucht nach Heimat, Gerechtigkeit und Frieden    Wien, 12.12.2023 (KAP) Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates haben gemeinsam mit Vertretern der christlichen Kirchen einen... Weiterlesen

Adventimpulsplakate des Referats für Öff…

Adventimpulsplakate des Referats für Öffentlichkeitsarbeit und Medien

Jedes Jahr hin zum Advent stellt das Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Medien den katholischen Militärpfarren Österreichs Impulsplakate zur Verfügung. Diese werden infolge in den Kasernen in den Schaukästen und vor... Weiterlesen

Bildergalerien

Altarweihe in der...
Lourdes 2018
Requiem für Kaise...
Weltjugendtag 201...
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Konferenz der Mil...