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Interreligiöse Fragen sind von hoher Relevanz für den militärischen Einsatz, betonte Msgr. Petrus Bsteh, der Leiter der Kontaktstelle für Weltreligionen der österreichischen Bischofskonferenz, bei der Begrüßung der TeilnehmerInnen des Studientags „Vom ‚christlichen Abendland‘ zum ‚Europa der vielen Religionen‘?“. Der Studientag fand am 11. Mai 2011 in der Diplomatischen Akademie in Wien statt. Weitere Veranstalter waren das Institut für Religion und Frieden (Bischofsvikar Dr. Werner Freistetter) und die Forschungsplattform „Religion and Transformation in Contemporary European Society“ an der Universität Wien.
Ein Bericht von Christian Wagnsonner und Gerhard Marchl
Donnerstag, 12. Mai 2011
Nach einem kurzen Überblick über Religionen und religiöse Einflüsse in der europäischen Geschichte kam Bsteh zu dem Schluss, dass das Christentum keineswegs der einzige Faktor im Verlauf der Ausbildung einer europäischen Identität gewesen ist. So sind vor allem auch Elemente islamischer Kultur, die ihrerseits vieles aus dem jüdischen Sakralrecht, dem hellenistischen Reichsrecht und der römischen Zivilisation übernommen hatten, in den Aufbauprozess des „christlichen Abendlands“ eingegangen. Eine Besonderheit Europas war die Entwicklung der westlich-säkularen Denkart. Nach dem Zusammenbruch der weltweiten kolonialen und missionarischen Expansion Europas strömen religiöse Traditionen aus aller Welt nach Europa, nicht zum ersten Mal auch Elemente asiatischer Religionen. Grundprinzip für das heutige plurale Europa muss der Dialog sein. Es geht nicht um Aufrüstung der Vorurteile, sondern um die Schaffung eines Raums des Vertrauens füreinander. Diese Lösungen sollen intensiv von unten und aus dem Inneren der Religionen erarbeitet werden.
Aus Sicht von ao.Univ.Prof. DDr. Christian Stadler vom Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Universität Wien muss die europäische Geschichte und Geistesgeschichte bis heute auf dem Hintergrund der antiken Philosophie als Gegeneinander von platonischen und aristotelischen Ansätzen gelesen werden. Das lässt sich noch heute etwa an Auseinandersetzungen in der Europäischen Union zeigen: Die französisch-deutsche Rechtskultur ist eher platonisch geprägt, ideengeleitet, von einer großen Perspektive bestimmt. Veränderungen erfolgen eher von oben bzw. durch EU-weite Regelungen. Dem steht der case-law-basierte angelsächsische Ansatz gegenüber. Westliche Säkularisation wurde als Trennung von Transzendenz und Immanenz, von Geistlichkeit und Weltlichkeit, von Kirche und Staat, Religion und Politik verstanden. Dabei konnte der Schwerpunkt entweder auf der Stärkung der Transzendenz (platonische Ansätze) oder der Immanenz (aristotelische Ansätze) liegen. Säkularisation bedeutet nicht nur Aufhebung geistlicher Herrschaft oder Enteignung kirchlicher Güter. Sie bezeichnet auch den Prozess der Trennung der Gesellschaft und ihrer Lebenswelt von religiösen Werten und Haltungen. Dabei darf nicht übersehen werden, dass Säkularisation ein Produkt des Christlichen ist, im Christentum ist dieser Zug zur Relativierung immer schon enthalten gewesen. Europa ist ohne das Christentum nicht zu verstehen, was aber nicht bedeutet, dass Europa christlich-theokratisch regiert werden soll.
Wichtig wäre, nicht bei einer Vielheit stehen zu bleiben, sondern von der Vielheit wieder zu einer Einheit zu kommen. Leider ist die Begeisterung für das Friedensprojekt Europa heute kaum mehr spürbar. Es soll ein offenes Projekt bleiben, offen für alle, die fähig und willens sind, da mitzugehen. Am Ende weist Stadler auf den vieldeutigen Begriff der Grenze hin: Europa hat viel mit Grenzen zu tun. Grenzen trennen, Grenzen verbinden aber auch. Grenzen können und sollen überschritten werden. In Europa wurden aber auch immer wieder Grenzen überschritten, die man besser nicht überschritten hätte.
Mufti Dr. Nedžad Grabus von der Islamischen Gemeinschaft in Slowenien widmete sich dem Verhältnis zwischen Christentum und Islam in Geschichte und vor allem Gegenwart. Er erinnerte daran, dass die Beziehungen in der Vergangenheit, auch jener der letzten zwanzig Jahre (Stichwort: Massaker gegen Muslime in Bosnien und muslimische Terroranschläge), von vielen Konflikten geprägt gewesen sind. Obwohl die beiden Religionen mit dem Eingottglauben und darüber hinaus wichtige Gemeinsamkeiten hätten, werde heute nur allzu oft das Trennende in den Vordergrund gestellt. Er bedauerte, dass gerade Muslime vielfach im Gegensatz zur jüdisch-christlichen Welt als „die anderen“ gesehen würden. Nicht selten begegnen, so Grabus weiter, Christen und Muslime einander mit Misstrauen, Vorurteilen und Ablehnung. Extremisten könnten ihre Ideen verbreiten, die moderaten Kräfte würden in den Hintergrund gedrängt.
Immerhin jedoch, wie Grabus hervorhob, habe 2007 eine Vielzahl islamischer Würdenträger unterschiedlicher Richtungen in einem offenen Brief an Papst Benedikt XVI. und in Reaktion auf dessen Regensburger Rede den Respekt vor dem Christentum und seinen heiligen Schriften betont. Um das Verhältnis zwischen Christentum und Islam dauerhaft zu verbessern, sei ein offen geführter interreligiöser Dialog, der möglichst viele einschließe, dringend nötig. Gelingen könne dieser Prozess nur, wenn sich beide Religionsgemeinschaften von folgenden Grundsätzen leiten ließen: Vermeidung beleidigender Sprache, respektvoller Umgang mit dem anderen, Suche nach gemeinsamen Werten, kritischer Umgang mit Hindernissen und Missständen, Einhaltung rechtlicher Grundlagen, Kenntnis grundlegender religiöser Vorstellungen und die Bitte an Gott um Beistand.
Ao.Univ.Prof. DDr. Kurt Appel vom Institut für Fundamentaltheologie der Universität Wien, der Sprecher der Plattform „Religion and Transformation in Contemporary European Society“, entwickelte einen Begriff von Religion, der für die Zukunft Europas fruchtbar gemacht werden könnte: Religion in diesem Sinn gibt den Blick frei für die Sterblichkeit und die Verletzlichkeit des Menschen, der sich selbst und dem der Andere immer entzogen bleibt. Religion kann auch ein Weg sein, über persönliche Schuld weit hinausgehende Schuldzusammenhänge aufzudecken und einen Umgang mit Schuld jenseits der heute allgegenwärtigen Schuldverdrängung zu eröffnen. Sie kann ihn damit konfrontieren, dass eine letzte Verzeihung von Gott her möglich ist. In der Endlichkeit des Menschen liegt auch eine große Kostbarkeit, ohne sie gäbe es keine Offenheit auf Transzendenz. Die Bedeutung von Religion könnte letztlich darin liegen, diese innere Transzendenz des Menschen vor Augen zu führen, seine Unverfügbarkeit und Verletzlichkeit – in Gemeinsamkeit mit vielen Religionen, die es in Europa gibt und geben wird. Die Frage nach einer europäischen Identität ist problematisch. Identitäten, die sich auf ein paar charakteristische Merkmale reduzieren lassen, sind Produkte einer heute weit verbreiteten Virtualisierung und werden der Wirklichkeit der Welt und der Menschen nicht gerecht. Die Europäische Union ist ein beachtliches Projekt, in dem es hoffentlich noch so viel geistige Substanz gibt, dass es im Sinn der Gründer weitergeführt werden kann. Appel hofft, dass die Religionen dazu ihren Beitrag leisten können.
Militärsenior DDr. Karl-Reinhart Trauner, der stellvertretende Leiter der evangelischen Militärseelsorge in Österreich, stellte die Frage nach der Zukunft der Religion in Europa, ausgehend von der Tageslosung aus dem Buch Amos, nach der die Menschen das Wort des Herrn suchen werden, es aber doch nicht finden. Menschen, die etwas gefunden haben, sind spätestens seit der Aufklärung verdächtig. Pluralität, Differenzierung und Relativierung sind allerdings schon in der Bibel angelegt: Es gibt zwei Schöpfungsberichte und vier Evangelien, in denen zum Teil dasselbe in verschiedenen Varianten erzählt wird. Die biblischen Texte lassen verschiedene Ideen nebeneinander stehen, ohne den Anspruch auf Wahrheit aufzugeben. Der Mensch muss mit dieser Relativierung umgehen. Er wird allein schon dadurch relativiert, dass er in Relation (Beziehung) zu Gott und zu anderen Menschen steht. Relativierung in diesem Sinn ist nichts Negatives, sondern ermöglicht und bestimmt erst das Zusammenleben der Menschen. Europa lässt sich aus Trauners Sicht nicht durch Linien auf Landkarten definieren, sondern durch eine besondere Art des Denkens. Die europäische Denktradition beruht auf dem Zusammenkommen griechischen und christlichen Denkens, wie man es schon bei Paulus findet. Europa ist dort, wo Menschen in dieser Denktradition stehen. Bei der Frage von weiteren EU-Beitritten ist vor allem entscheidend, ob die Arten des Denkens kompatibel sind. Europa in diesem Sinn schließt eine Vielheit kultureller und religiöser Traditionen gerade nicht aus. Es geht darum, wie Einheit, wie ein geeintes Europa in der Vielheit kultureller und religiöser Traditionen gelebt werden kann.
Benefizkonzert im Stift Rein am 14. Mai 2011, 18.00 Uhr Ausführende: Militärmusik Steiermark, Leitung: Militärkapellmeister Oberstleutnant MMag. Dr. Hannes Lackner Chor „forum chororum“, Leitung: Mag. Franz Jochum Sopran: Anna Ryan Moderation: Oberstleutnant Michael Jedlicka
Programm: Richard Strauss: Wiener Philharmoniker Fanfare Franz Liszt: Huldigungsmarsch (Arr. László Marosi) Anton Bruckner: Scherzo aus der 4. Symphonie Wolfgang Amadeus Mozart: Regina Coeli (Arr. Franz Cibulka) Miloslav R. Procházka: Polka „Mährische Freunde“ Ludwig Carl Seydler: Steirische Landeshymne (Arr. Franz Cibulka) Johann Strauss: Frühlingsstimmen Walzer (Arr. Franz Cibulka) Ernesto Lecuona: Malaguena Georg Friedrich Händel: Halleluja aus Messiah (Arr. Franz Cibulka)
Information zur Uraufführung der St. Georgs-Messe im Rahmen des Festgottesdienstes mit Militärbischof Mag. Christian Werner in der Stiftsbasilika Rein am 15. Mai 2011, 10.00 Uhr
Franz Cibulka: Messe zu Ehren des heiligen Georg („St. Georgs-Messe“) Ausführende: Militärmusik Steiermark, Leitung: Militärkapellmeister Oberstleutnant MMag. Dr. Hannes Lackner Chor „forum chororum“, Leitung: Mag. Franz Jochum Sopran: Anna Ryan
Viele Legenden ranken sich um Georg; zwei frühen syrischen Kircheninschriften zufolge starb Georg in Lydda - dem heutigen Lod in Israel - den Märtyrertod. Gleiches besagt auch ein Kanon von Papst Gelasius I. aus dem Jahr 494, der Georg als verehrungswürdige Gestalt erwähnt. Besondere Berühmtheit erlangte die Legende vom Kampf des Ritters Georg mit einem Drachen, der in einem See vor der Stadt Silena in Lybia hauste und die Stadt mit seinem Gifthauch verpestete. Die Einwohner mussten ihm täglich Lämmer opfern, um seinen Grimm zu stillen. Als keine Tiere mehr aufzutreiben waren, wurden die Söhne und Töchter geopfert. Eines Tages traf das Los die Königstochter - die als Verkörperung der Kirche gelten kann -, die nach Herz zerreißendem Abschied von den Eltern an den See vor der Stadt ging. Da erschien Georg, nachdem er alle Martern überstanden hatte, gevierteilt worden war und von den Cherubim mit Michael wieder zum Leben und zu herrlicher Schönheit gebracht worden war. Als der Drache auftauchte, schwang Georg mit dem Zeichen des Kreuzes die Lanze und durchbohrte das Untier, das zu Boden stürzte. Er veranlasste die Königstochter, den Drachen mit ihrem Gürtel in die Stadt zu ziehen, wo alle die Flucht ergreifen wollten. Georg versprach, den Drachen zu töten, wenn die Leute sich zu Christus bekehrten. Er erschlug den Drachen, vier Paar Ochsen mussten das gewaltige Gewicht des Drachen aus der Stadt schleppen, der König ließ sich daraufhin mit allem Volk taufen. Diese Schilderung
entspricht der Georgsdichtung aus dem 12. Jahrhundert, die die Rolle des Helden betont, der die Kreuzfahrer unterstützt. Hinzuweisen ist auch auf die Ältesten, in der Georgslegende wieder auftauchenden, Vorstellungen von der heldenhaften Bekämpfung und Befreiung aus der Drachengewalt des Bösen durch ein neues Bewusstsein. Georg wurde von alters her besonders von den Soldaten verehrt. Diese Tradition des „Soldatenheiligen“ ist bis heute ungebrochen und so ist er auch der Diözesanpatron der österreichischen Militärdiözese. Der bekannte steirische Komponist Franz Cibulka thematisiert in seiner Messe zu Ehren des heiligen Georg („St. Georgs-Messe“), der die deutschen Ordinariumstexte zugrundegelegt wurden, den Kampf gegen das Böse und den Sieg des Guten. Die sphärenhaften Klangwelten, die im Werk durchschritten werden, entwickeln für die feiernde Gemeinde gleichsam eine gefühlte Pilgerfahrt mit dem vorausschreitenden heiligen Georg zum Höhepunkt der Eucharistie. Der Komponist schuf mit der St. Georgs-Messe ein Werk, das von seiner Anlage her vielfältigste Aufführungsmöglichkeiten bietet, die den jeweiligen liturgischen Vorgaben, sowie den jeweiligen Aufführungsorten gerecht werden. So kann die Messe mit verschiedensten Besetzungsvarianten, vom Ensemble bis zum Orchester, vom Quartett bis zum großen Chor, ja selbst mit einer einfachen „Volksgesang-Stimme“ zum Erklingen gebracht werden. Bei der Uraufführung der St. Georgs-Messe wird die Originalversion für Sopransolo, gemischten Chor und großes Blasorchester zu hören sein. Die Uraufführung dieser, durch das Militärordinariat der Republik Österreich angeregten, Komposition im Rahmen eines Festgottesdienstes in der Basilika des Zisterzienserstiftes Rein am Sonntag, den 15. Mai 2011, um 10 Uhr, bildet den Abschluss einer Benefizveranstaltung zugunsten der Renovierung der Deckenfresken in der Stiftsbasilika.
von Werner Freistetter
Donnerstag, 12. Mai 2011
Nach den Anschlägen des 11. September 2001 bezeugten die meisten Staaten der Bevölkerung der USA nicht nur ihr Mitgefühl und ihre Solidarität, sondern es herrschte auch breite Übereinstimmung darüber, dass Terrorismus eine ernsthafte Bedrohung der internationalen Sicherheit darstellt und effiziente Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus ergriffen werden müssen.
Die USA antworteten mit dem „Krieg gegen den Terrorismus“. Dieser „war on terrorism“ wird als eine neuartige Form des Krieges verstanden, der auf die Angriffe des 11. September und die militärische Bedrohung durch internationale Terrornetzwerke reagiert. Damit verfolgen die USA einen breiten Ansatz, der militärische Operationen in Afghanistan und anderen Staaten umfasst, von denen aus die Terrororganisationen operieren. Weitere Maßnahmen beinhalten die Suche nach Verbündeten auf politischer und militärischer Ebene, wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen sowie tiefgreifende Gesetzesänderungen zur Verbesserung der nationalen Sicherheit.
Die USA beriefen sich auf ihr Recht auf Selbstverteidigung, entschieden sich für ein sehr eigenständiges Vorgehen mit Unterstützung verbündeter Staaten und konzentrierten sich in erster Linie auf militärische Maßnahmen. Das Konzept der Selbstverteidigung wurde erweitert und an die neuen Bedrohungen angepasst.
Gegen dieses Vorgehen wird mit Recht eine Reihe von rechtlichen und ethischen Einwänden erhoben.
Existierende und durchaus brauchbare Instrumente einer Strafverfolgung im Rahmen des internationalen Rechts wurden von den USA nicht verwendet. Das hätte Einbußen in der militärischen Handlungsfähigkeit bedeutet, wäre aber eine gute Gelegenheit gewesen, die Zusammenarbeit der Staaten im Bereich Strafrecht und Strafverfolgung zu verbessern, die Position des UN-Sicherheitsrats zu stärken und ein funktionsfähiges System kollektiver Sicherheit zu installieren.
Der UN-Sicherheitsrat hat das Recht der USA auf Selbstverteidigung nach den Anschlägen des 11. September bekräftigt und mehrere Resolutionen zur Terrorismusbekämpfung verabschiedet. Durch das eigenständige Vorgehen der USA wird seine Rolle bei der Terrorismusbekämpfung aber faktisch marginalisiert.
Eine einseitige Konzentration auf militärische Maßnahmen kann die bestehenden Spannungen noch verstärken und zum Wachstum terroristischer Gruppierungen beitragen. Siege auf taktischer Ebene können bei der Terrorismusbekämpfung nicht selten zu Rückschlägen auf strategischer und politischer Ebene führen.
Dass im Zuge des „war on terrorism“ menschenrechtliche Standards missachtet oder zurückgenommen werden, ist eine besonders beunruhigende Entwicklung der letzten Jahre. Zum Schutz der Bürger wurden klassische Bürgerrechte eingeschränkt, Terrorverdächtige zum Teil dem Schutz der Rechtsordnung entzogen und in tatsächlichen oder vorgeblichen rechtlichen Grauzonen operiert. Auf diese Weise werden letztlich die Herrschaft des Rechts und die Universalität der Grundrechte in Frage gestellt.
Inwieweit es berechtigt ist, global operierende terroristische Netzwerke wie Al-Qaida als quasistaatliche Akteure anzusehen und das Vorgehen gegen sie als bewaffneten Konflikt, ist umstritten. Ebenso umstritten ist die Berechtigung, militärische Operationen gegen sie in verschiedenen Staaten durchzuführen – mit oder ohne Zustimmung der jeweiligen Regierung.
Damit ist auch die Frage verbunden, welche Mittel bei der Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden dürfen? Grundsätzlich sind Terrorverdächtige mutmaßliche Verbrecher, die im Zuge von innerstaatlichen oder staatenübergreifenden polizeilichen Maßnahmen zu verfolgen sind. Dabei sind die strikten gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz von Waffengewalt durch Polizeikräfte zu beachten. In diesem Fall ist eine etwaige Beteiligung des Militärs als Assistenzleistung anzusehen, die denselben Bestimmungen unterliegt. Wenn sich Terroristen an bewaffneten Konflikten beteiligen, gelten die Regeln des humanitären Völkerrechts. Das bedeutet, dass sie als militärische Ziele gelten und von den Gegnern angegriffen werden dürfen. Aber auch in diesem Fall gibt es Grundrechte, die für alle, auch für Terrorverdächtige, gelten: Kampfunfähige bzw. sich ergebende Gegner dürfen nicht getötet werden, Folter oder erniedrigende Behandlung sind verboten, ihre Menschenwürde ist zu achten. Terrorverdächtige dürfen angeklagt werden. Falls ihnen nichts nachzuweisen ist, müssen sie nach Beendigung des Konflikts wieder freigelassen werden.
Was bedeuten diese rechtlichen und moralischen Bedenken für einen Soldaten, der von seinem Staat im „war on terrorism“ eingesetzt wird? Muss er den Dienst quittieren bzw. desertieren? Wenn er der festen Überzeugung ist, durch seine Teilnahme persönlich schweres Unrecht zu begehen, darf und soll er seinem Gewissen folgen, sofern er bereit ist, die Folgen dieser Entscheidung zu tragen. In einem Rechtsstaat mit legitimer Regierung können Soldaten aber in aller Regel davon ausgehen, dass ihre Einsätze moralisch begründet sind und rechtlich geprüft wurden. In militärischen Einsätzen müssen Soldaten zudem oft rasche Entscheidungen treffen, deren Folgen sie nicht überblicken können oder in denen sie sich zwischen mehreren Übeln entscheiden müssen. Sofern sie nicht mit Gewissheit vom Unrecht ihres Handelns überzeugt sind, die Menschenrechte achten und sich an die Grundsätze des humanitären Völkerrechts halten, können sie ihre schwierigen Aufgaben verantwortungsvoll erfüllen.
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