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Religiöse Kulthandlungen ...
... vor und nach einer Schlacht kannte schon das Heidentum. Auf biblischem Boden finden wir das erste Beispiel eines Feldgottesdienstes nach gewonnener Schlacht: "Melchisedech, der König von Salem, brachte Brot und Wein dar, denn er war Priester Gottes, des Allerhöchsten" (Genesis 14,18). Im Römischen Reich bestand eine Militärseelsorge seit dem Mailänder Edikt von 313. Priester und Diakone versahen im Heer den Gottesdienst; jede Legion hatte ihr eigenes Zelt für den Gottesdienst. Nach der Christianisierung der germanischen Völker werden auch in deren Heeren Priester erwähnt, die auch Waffendienst leisteten.
Schon seit dem Jahr 742 finden sich Spuren, daß im Krieg den Heeren Priester zugeteilt waren. Unter Vorsitz des heiligen Bonifaz, des Erzbischofes von Mainz, fand das erste deutsche Nationalkonzil statt, das den Geistlichen die Teilnahme an Kriegen und das Tragen von Waffen verbot, mit Ausnahme jener Priester, die das Heer begleiteten, um für die Soldaten das Messopfer zu feiern.
Ein erster Versuch, eine geistliche Hierarchie im Heer zu schaffen und den Feldkaplänen eine geistliche Obrigkeit zu geben, war ab dem Jahr 1551 die Delegierung hochrangiger Kleriker durch den Heiligen Stuhl als "Generalvikare" zu den kaiserlichen Truppen. Erst mit der Ernennung des Bischofs von Arbe im Jahr 1623 zum Generalvikar des kaiserlichen Heeres durch Kaiser Ferdinand II. beginnt eine gewisse Kontinuität.
In der Zeit, in der es keine stehenden Heere gab, kann man von einer Militärseelsorge im eigentlichen Sinn noch nicht sprechen. Dies änderte sich in der Zeit des dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648). Der Landesfürst behielt nun auch im Frieden Truppen in Sold und Eid, der Kaiser übte über die Streitkräfte seiner Erbländer ein uneingeschränktes Verfügungsrecht aus. Mitte des 16. Jahrhunderts wurde durch Kaiser Ferdinand I. der Hofkriegsrat als oberste militärische Behörde eingesetzt, die Feldherren unterstanden aber direkt dem Kaiser.
Bereits unter Ferdinand III. wurde im Jahr 1643 eine "Oberste Feldkaplanei" errichtet. Papst Urban VIII. übertrug mittels Breve vom 18. September 1643 dem Beichtvater des Kaisers, einem Jesuiten, die bischöfliche Jurisdiktion über alle Angehörigen der kaiserlichen Armee auf Kriegsdauer. Da der Beichtvater des Kaisers in der Regel nicht ins Feld zog, wurden für die Armee Stellvertreter "Superiore", später auch "Generalstabsvikare" oder "Oberste Feldkapläne" genannt, bestellt. Diesen oblag auch die Sorge für die kranken und verwundeten Soldaten. Differenzen mit den Diözesen bewogen Kaiser Leopold I., beim Papst um eine Erweiterung der Jurisdiktion seines Beichtvaters anzusuchen.
1689 verlieh der Papst dem jeweiligen Nuntius auch in Friedenszeiten die bischöfliche Jurisdiktion über die Armee mit der Vollmacht, jederzeit den Beichtvater des Kaisers (Capellanus major castrensis) als seinen Stellvertreter delegieren zu können. Dies könnte man die Geburtsstunde der Militärseelsorge nennen. Mit Unterstützung des Nuntius gelang es in der Zeit Kaiser Karls VI. die Kompetenzkonflikte mit den Diözesen beizulegen. Ein Breve von Papst Klemens XI. vom 20. Juni 1720 entzog dann die kaiserliche Armee im Felde für immer der geistlichen Jurisdiktion der Diözesanbischöfe - "Die kaiserliche Armee wurde unmittelbar der päpstlichen Obergewalt mit dem Beisatz unterstellt, dass in Zukunft nur der von seiner Majestät Ernannte als delegierter Apostolischer Feldvikar die bischöfliche Jurisdiktion auszuüben habe. Diese Vollmacht hat die Geltungsdauer von sieben Jahren, wonach beim Päpstlichen Stuhl um Erneuerung anzusuchen war."
Gleichzeitig wurde für die Winterquartiere und die Garnisonen eine Gottesdienstordnung eingeführt. Für die Armee im Felde hat eine solche bereits bestanden. Ebenso erließ Papst Innozenz XIII. in einem Breve vom 25. September 1722 an den damaligen Apostolischen Nuntius in WIEN Weisung und Vollmacht, die bischöfliche Jurisdiktion über die gesamte kaiserliche Armee und ihre Hilfstruppen demjenigen zu übertragen, den der Kaiser zu diesem Amte ernennen würde.
Ein ähnliches Breve erging von Papst Benedikt XIV. am 10. März 1741 an seinen Nuntius in WIEN, Camillus, Erzbischof von Iconium, worin er diesen ermächtigte, dem "von Ihrer Majestät Kaiserin Maria Theresia bestimmten Oberkapellan der kaiserlichen Armee die bischöfliche Jurisdiktion samt allen jenen Fakultäten zu erteilen, welche zu seinem Amt erforderlich sind, und die auch in dem Breve einzeln genannt und angeführt sind".
Die Aufhebung des Jesuitenordens (dieser Orden war Träger der Militärseelsorge ) durch Papst Clemens XIV. im Jahre 1773 machte eine Neuorganisation notwendig. Nachdem Kaiserin Maria Theresia die ersten Vorschläge hiefür abgelehnt hatte und den ehemaligen Rektor der Wiener Universität, Domherren und Domkapitular von St. Stephan, Adam Dwertitsch, der zugleich vom Papst zum Titularbischof ernannt wurde, mit der provisorischen Leitung der Militärseelsorge betraut hatte, gab sie dem Hofkriegsrat bekannt, dass sie es für das beste halten würde, mit der Leitung der Militärseelsorge einen Diözesanbischof zu betrauen. Damit hoffte sie, die fortwährenden Unstimmigkeiten mit dem Diözesanklerus aus der Welt zu schaffen. Hiefür wäre - wegen der Nähe zu Wien und der geringen Größe der Diözese - der Bischof von Wr. Neustadt am besten geeignet.
Der Hofkriegsrat stimmte der Monarchin darin zu und beurteilte auch die entstehenden Kosten als gering. Das Einkommen des Bischofs von Wr. Neustadt entspreche hinreichend der Würde, wobei er noch eine Zulage in Höhe von 2.000 bis 6.000 Gulden erhalten sollte. Zugleich beantragte der Hofkriegsrat die Errichtung von fünf Generalvikariaten für die wichtigsten Armeebezirke. So hat Kaiserin Maria Theresia "ein eigenes", selbständiges apostolisches Feld-Vikariat zu errichten beschlossen und laut Dekretes der kaiserlichen böhmisch-österreichischen Hofkanzlei vom 4. Dezember 1773 angeordnet, dass die oberste Feld-Kaplanei dem Bistum Wr. Neustadt einverleibt, der bisherige Bischof von Ruremonde, Dr. Johann Heinrich von Kerens, jetzt Bischof von Wr. Neustadt, zum Apostolischen Feldvikar ernannt und zur Führung der militärgeistlichen Geschäfte zugleich ein eigenes Feld-Konsistorium unter der Leitung des Bischofes Kerens errichtet werde". Gleichzeitig erhielt der Bischof eine Dienstwohnung in Wien, um die Leitung der Militärseelsorge mit den Hofstellen zu koordinieren. Papst Klemens XIV. erließ am 22. Dezember des Jahres 1773 ein Breve an den apostolischen Nuntius in Wien, Erzbischof Anton Eugen, um dem Bischof von Wr. Neustadt die geistliche Jurisdiktion über die kaiserliche Armee im Frieden und im Krieg zu übertragen. Damit stand zum ersten Mal ein österreichischer Diözesanbischof an der Spitze der Militärseelsorge, für den sich bald die Bezeichnung "Feldbischof" einbürgerte.
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