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"Dignitas infinita" zur "unendlichen Würde" des Menschen - Zentrale Passagen im Wortlaut

Zu Verhütung, Abtreibung und Sterbehilfe hat sich die katholische Kirche im 20. Jahrhundert klar positioniert. Nun kommen Themen wie Leihmutterschaft und Geschlechtsumwandlung hinzu. In ihrer "Erklärung Dignitas infinita über die menschliche Würde" hat die Glaubensbehörde im Vatikan daher wesentliche Teile der kirchlichen Morallehre angesichts der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts neu formuliert. Ausgangspunkt ist dabei die Menschenwürde. Kathpress dokumentiert die wichtigsten Passagen aus dem 25 Seiten langen Dokument in der offiziellen deutschen Übersetzung.

1. Eine unendliche Würde (Dignitas infinita), die unveräußerlich in ihrem Wesen begründet ist, kommt jeder menschlichen Person zu, unabhängig von allen Umständen und in welchem Zustand oder in welcher Situation sie sich auch immer befinden mag. Dieser Grundsatz, der auch von der Vernunft allein voll erkannt werden kann, ist die Grundlage für den Vorrang der menschlichen Person und den Schutz ihrer Rechte. Die Kirche bekräftigt und bestätigt im Licht der Offenbarung in absoluter Art und Weise diese ontologische Würde der menschlichen Person, die nach dem Bild und Gleichnis Gottes geschaffen und in Christus Jesus erlöst wurde. (...)

7. (...) Die Geschichte bezeugt, dass die Ausübung der Freiheit gegen das vom Evangelium geoffenbarte Gesetz der Liebe unermessliche Ausmaße des Bösen erreichen kann, das anderen zugefügt wird. Wenn dies geschieht, stehen wir vor Menschen, die jede Spur von Menschlichkeit, jede Spur von Würde verloren zu haben scheinen. In dieser Hinsicht hilft uns die hier eingeführte Unterscheidung, genau zwischen dem Aspekt der sittlichen Würde, die tatsächlich "verloren" gehen kann, und dem Aspekt der ontologischen Würde, die niemals aufgehoben werden kann, zu differenzieren. Und gerade wegen letzterer müssen wir uns mit aller Kraft dafür einsetzen, dass all jene, die Böses getan haben, umkehren und Buße tun.

9. (...) Der Mensch erschafft seine Natur nicht, er besitzt sie als Geschenk und kann seine Fähigkeiten kultivieren, entwickeln und bereichern. Indem er von seiner Freiheit Gebrauch macht, um den Reichtum seiner eigenen Natur zu kultivieren, baut sich die menschliche Person im Laufe der Zeit auf. Selbst wenn sie aufgrund verschiedener Einschränkungen oder Bedingungen nicht in der Lage ist, diese Fähigkeiten zu nutzen, bleibt die Person immer als "unteilbare Substanz" mit deren ganzer unveräußerlichen Würde erhalten. Dies ist z. B. bei einem ungeborenen Kind, bei einem bewusstlosen Menschen, bei einem alten Menschen im Todeskampf der Fall.

13. Die Entwicklung des christlichen Denkens hat (...) den Fortschritt der menschlichen Reflexion über das Thema der Würde angeregt und begleitet. (...)

14. Heutzutage wird der Begriff "Würde" vor allem verwendet, um die Einzigartigkeit der menschlichen Person zu betonen, die mit den anderen Lebewesen des Universums nicht vergleichbar ist. In diesem Sinne ist auch die Verwendung des Begriffs der Menschenwürde in der Erklärung der Vereinten Nationen von 1948 zu verstehen, in der von der "angeborenen Würde und den gleichen und unveräußerlichen Rechten aller Mitglieder der menschlichen Familie" die Rede ist. Erst dieser unveräußerliche Charakter der Menschenwürde macht es möglich, von Menschenrechten zu sprechen.

23. (...) Um den Versuchen zu widerstehen, die tiefe Bedeutung dieser Erklärung zu verändern oder auszulöschen, lohnt es sich, an einige wesentliche Grundsätze zu erinnern, die immer beachtet werden müssen.

24. Zu allererst gibt es trotz des wachsenden Bewusstseins für die Frage der Menschenwürde immer noch viele Missverständnisse des Begriffs Würde, die seine Bedeutung verfälschen. Einige schlagen vor, statt "Menschenwürde" (und Rechte des Menschen) besser den Ausdruck "persönliche Würde" (und Rechte "der Person") zu verwenden, weil sie unter einer Person lediglich "ein vernunftbegabtes Wesen" verstehen. (...) Das ungeborene Kind hätte demnach keine persönliche Würde, ebenso wenig wie ein unselbstständig gewordener alter Mensch, oder jemand mit einer geistigen Behinderung. Die Kirche besteht im Gegenteil auf der Tatsache, dass die Würde jeder menschlichen Person, gerade weil ihr untrennbar verbunden, "jenseits aller Umstände" bleibt und ihre Anerkennung in keiner Weise von der Beurteilung der Fähigkeit zu Erkenntnis und zu freiem Handeln einer Person abhängen kann. (...)

25. Zweitens wird der Begriff der Menschenwürde gelegentlich missbräuchlich verwendet, um eine willkürliche Vermehrung neuer Rechte zu rechtfertigen, von denen viele oft im Widerspruch zu den ursprünglich definierten stehen und nicht von ungefähr in Konflikt mit dem Grundrecht auf Leben gebracht werden, als ob die Möglichkeit, jede individuelle Präferenz oder jede subjektive Befindlichkeit zu äußern und zu verwirklichen, garantiert werden müsste. Die Würde wird dann mit einer isolierten und individualistischen Freiheit gleichgesetzt, die beansprucht, bestimmte subjektive Wünsche und Neigungen als von der Gemeinschaft garantierte und finanzierte "Rechte" durchzusetzen. (...)

28. "(...) wir müssen anerkennen, dass das menschliche Leben ohne andere Lebewesen nicht verstanden und nicht aufrechterhalten werden kann." In dieser Perspektive "ist es für uns nicht unerheblich, dass viele Arten aussterben und dass die Klimakrise das Leben so vieler Wesen bedroht." In der Tat gehört es zur Würde des Menschen, sich um die Umwelt zu kümmern und dabei besonders auf die menschliche Ökologie zu achten, die seine eigene Existenz bewahrt.

32. Gleichzeitig ist es offensichtlich, dass die menschliche Geschichte Fortschritte im Verständnis der Würde und der Freiheit der Personen zeigt, aber nicht ohne Schatten und Gefahren einer entgegengesetzten Entwicklung. Davon zeugt das auch unter christlichem Einfluss - der in zunehmend säkularisierten Gesellschaften weiterhin lebendig ist - wachsende Bestreben, den Rassismus, die Sklaverei und die Ausgrenzung der Frauen, Kinder, Kranken und Behinderten zu beseitigen. Doch dieser mühsame Weg ist noch lange nicht zu Ende.

34. Entsprechend dem Wunsch, auf einige der vielen schweren Verletzungen der Menschenwürde in der heutigen Welt hinzuweisen, darf daran erinnert werden, was das Zweite Vatikanische Konzil in dieser Hinsicht gelehrt hat. So muss zur Kenntnis genommen werden, dass gegen die Menschenwürde steht, "was (...) zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord". Gegen unsere Würde verstößt auch, "was immer die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelung, körperliche oder seelische Folter und der Versuch, psychischen Zwang". Und schließlich "was immer die menschliche Würde angreift, wie unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche Verhaftung, Verschleppung, Sklaverei, Prostitution, Mädchenhandel und Handel mit Jugendlichen, sodann auch unwürdige Arbeitsbedingungen, bei denen der Arbeiter als bloßes Erwerbsmittel und nicht als freie und verantwortliche Person behandelt wird." Auch das Thema Todesstrafe muss hier erwähnt werden. (...)

35. Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu wollen, soll im Folgenden auf einige schwerwiegende Verstöße von besonderer Aktualität hingewiesen werden.

Das Drama der Armut

36. Eines der Phänomene, das in hohem Maße dazu beiträgt, die Würde so vieler Menschen zu verleugnen, ist die extreme Armut, die mit der ungleichen Verteilung des Reichtums zusammenhängt. (...)

35. (...) Wenn einige in einem Land oder in einer Familie mit weniger Entwicklungsmöglichkeiten geboren sind, gilt es anzuerkennen, dass dies im Widerspruch zu ihrer Würde steht, die genau dieselbe derjenigen ist, die in einer reichen Familie oder in einem reichen Land geboren sind. Alle sind wir verantwortlich, wenn auch in unterschiedlichem Grad, für diese offene Ungerechtigkeit.

Der Krieg

38. Eine weitere Tragödie, die die Menschenwürde verleugnet, ist das Aufkommen des Krieges, heute wie zu allen Zeiten. (...) "Während wir das unveräußerliche Recht auf Selbstverteidigung und die Verantwortung, diejenigen zu schützen, deren Existenz bedroht ist, bekräftigen, müssen wir zugeben, dass Krieg immer eine 'Niederlage der Menschlichkeit' ist. Kein Krieg ist die Tränen einer Mutter wert, die ihr Kind verstümmelt oder tot gesehen hat; kein Krieg ist den Verlust des Lebens auch nur eines einzigen menschlichen Wesens wert, eines heiligen Wesens, das nach dem Bild und Gleichnis des Schöpfers geschaffen wurde (...)"

Die Leiden der Migranten

40. Migranten gehören zu den ersten Opfern der vielfältigen Formen von Armut. In ihren Ländern wird ihnen nicht nur die Würde abgesprochen, sondern auch ihr Leben gefährdet, weil sie nicht mehr die Mittel haben, eine Familie zu gründen, zu arbeiten oder sich zu ernähren.

Der Menschenhandel

41. Auch der Menschenhandel muss als eine schwere Verletzung der Menschenwürde angesehen werden. Er ist nicht neu, aber seine Entwicklung nimmt tragische Dimensionen an, die für alle sichtbar sind (...)

Sexueller Missbrauch

43. Die tiefe Würde, die dem Menschen seiner Gesamtheit von Geist und Körper innewohnt, ermöglicht es uns auch zu verstehen, warum jeder sexuelle Missbrauch tiefe Narben im Herzen derjenigen hinterlässt, die ihn erleiden, und wirklich, sie fühlen sich zutiefst in ihrer Menschenwürde verletzt. Es handelt sich hierbei um "ein Leid, das ein Leben lang andauern und durch keine Reue geheilt werden kann. Dieses Phänomen ist in der Gesellschaft verbreitet, es betrifft auch die Kirche und stellt ein ernsthaftes Hindernis für ihre Sendung dar." Daher setzt sie sich unermüdlich dafür ein, allen Arten von Missbrauch ein Ende zu setzen, und zwar beginnend im Inneren der Kirche.

Die Gewalt gegen Frauen

44. Gewalt gegen Frauen ist ein weltweiter Skandal, der zunehmend anerkannt wird. Während die gleiche Würde der Frauen in Worten anerkannt wird, sind die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in einigen Ländern sehr gravierend, und selbst in den am weitesten entwickelten und demokratischen Ländern zeugt die konkrete soziale Realität davon, dass Frauen oft nicht die gleiche Würde zuerkannt wird wie Männern. (...)

46. In diesem Horizont der Gewalt gegen Frauen kann das Phänomen der Frauenmorde nicht genug verurteilt werden. (...)

Abtreibung

47. (...) Auf der Grundlage dieses unantastbaren Wertes des menschlichen Lebens hat sich das kirchliche Lehramt stets gegen die Abtreibung ausgesprochen. (...) Doch heute hat sich im Gewissen vieler die Wahrnehmung der Schwere des Vergehens nach und nach verdunkelt. Die Billigung der Abtreibung in Gesinnung, Gewohnheit und selbst im Gesetz ist ein beredtes Zeichen für eine sehr gefährliche Krise des sittlichen Bewusstseins, das immer weniger imstande ist, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden, selbst dann, wenn das Grundrecht auf Leben auf dem Spiel steht. Angesichts einer so ernsten Situation bedarf es mehr denn je des Mutes, der Wahrheit ins Gesicht zu schauen und die Dinge beim Namen zu nennen, ohne bequemen Kompromissen oder der Versuchung zur Selbsttäuschung nachzugeben. (...)

Leihmutterschaft

48. Die Kirche wendet sich auch gegen die Praxis der Leihmutterschaft, durch die das unermesslich wertvolle Kind zu einem bloßen Objekt wird. (...)

49. Die Praxis der Leihmutterschaft verletzt in erster Linie die Würde des Kindes. Jedes Kind besitzt nämlich vom Moment der Empfängnis, der Geburt und dann in seinem Heranwachsen als Junge oder Mädchen bis hin zum Erwachsenwerden eine unantastbare Würde (...). Die Anerkennung der Würde der menschlichen Person schließt auch die Anerkennung der Würde der ehelichen Vereinigung und der menschlichen Fortpflanzung in all ihren Dimensionen ein. In diesem Sinne kann der legitime Wunsch, ein Kind zu bekommen, nicht in ein "Recht auf ein Kind" umgewandelt werden, das die Würde des Kindes selbst als Empfänger der freien Gabe des Lebens nicht respektiert.

50. Die Praxis der Leihmutterschaft verletzt zugleich die Würde der Frau selbst, die dazu gezwungen wird oder sich aus freien Stücken dazu entschließt, sich ihr zu unterwerfen. Durch eine solche Praxis wird die Frau von dem Kind, das in ihr heranwächst, losgelöst und zu einem bloßen Mittel, das dem Profit oder dem willkürlichen Wunsch anderer unterworfen ist. Dies widerspricht in jeder Hinsicht der grundlegenden Würde eines jeden Menschen und seinem Recht, immer als er selbst und niemals als Instrument für etwas Anderes anerkannt zu werden.

Die Euthanasie und assistierter Suizid

51. Es gibt einen besonderen Fall der Verletzung der Menschenwürde, der zwar leiser ist, aber immer mehr an Bedeutung gewinnt. Seine Besonderheit besteht darin, dass ein falscher Begriff von Menschenwürde verwendet wird, um ihn gegen das Leben selbst zu wenden. Diese heute weit verbreitete Verwechslung tritt bei der Diskussion über die Euthanasie zutage. (...) Angesichts dieser Tatsache muss mit Nachdruck bekräftigt werden, dass das Leiden nicht dazu führt, dass der kranke Mensch die ihm innewohnende und unveräußerliche Würde verliert, sondern dass es zu einer Gelegenheit werden kann, die Bande der gegenseitigen Zugehörigkeit zu stärken und sich der Kostbarkeit eines jeden Menschen für die gesamte Menschheit bewusster zu werden.

52. (...) Das Leben ist ein Recht, nicht der Tod, der angenommen werden muss und nicht verabreicht werden darf. (...)

Der Ausschluss von andersfähigen Menschen

53. Ein Kriterium für die tatsächliche Beachtung der Würde eines jeden Menschen ist natürlich die Fürsorge für die am meisten Benachteiligten. Unsere Zeit zeichnet sich leider nicht gerade durch eine solche Fürsorge aus: In Wahrheit setzt sich eine Wegwerf-Kultur durch.[97] Um dieser Tendenz entgegenzuwirken, verdient die Situation derjenigen, die sich in einer Situation körperlicher oder psychischer Defizite befinden, besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge. (...)

Gender-Theorie

55. Die Kirche möchte vor allem "bekräftigen, dass jeder Mensch, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, in seiner Würde geachtet und mit Respekt aufgenommen werden soll und sorgsam zu vermeiden ist, ihn 'in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen' oder ihm gar mit Aggression und Gewalt zu begegnen". Aus diesem Grund muss es als Verstoß gegen die Menschenwürde angeprangert werden, dass mancherorts nicht wenige Menschen allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung inhaftiert, gefoltert und sogar des Lebens beraubt werden.

56. Gleichzeitig hebt die Kirche entscheidende Kritikpunkte in der Gender-Theorie hervor. (...)

57. Im Hinblick auf die Gender-Theorie, über deren wissenschaftliche Konsistenz in der Fachwelt viel diskutiert wird, erinnert die Kirche daran, dass das menschliche Leben in all seinen Bestandteilen, körperlich und geistig, ein Geschenk Gottes ist, von dem gilt, dass es mit Dankbarkeit angenommen und in den Dienst des Guten gestellt wird. Über sich selbst verfügen zu wollen, wie es die Gender-Theorie vorschreibt, bedeutet ungeachtet dieser grundlegenden Wahrheit des menschlichen Lebens als Gabe nichts anderes, als der uralten Versuchung des Menschen nachzugeben, sich selbst zu Gott zu machen und in Konkurrenz zu dem wahren Gott der Liebe zu treten, den uns das Evangelium offenbart.

58. Ein zweiter Punkt der Gender-Theorie ist, dass sie versucht, den größtmöglichen Unterschied zwischen Lebewesen zu leugnen: den der Geschlechter. Dieser fundamentale Unterschied ist nicht nur der größtmöglich vorstellbare, sondern auch der schönste und mächtigste: Er bewirkt im Paar von Mann und Frau die bewundernswerteste Gegenseitigkeit und ist somit die Quelle jenes Wunders, das uns immer wieder in Erstaunen versetzt, nämlich die Ankunft neuer menschlicher Wesen in der Welt.

Geschlechtsumwandlung

60. Die Würde des Leibes kann nicht als geringer angesehen werden als die der Person als solcher (...) Der Mensch besteht untrennbar aus Leib und Seele, und der Leib ist der lebendige Ort, an dem sich das Innere der Seele entfaltet und manifestiert (...) In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass der menschliche Leib insofern an der Würde der Person teilhat, als er mit persönlichen Bedeutungen ausgestattet ist, insbesondere in seiner geschlechtlichen Beschaffenheit. (...) Papst Franziskus: "Die Schöpfung geht uns voraus und muss als Geschenk empfangen werden. Zugleich sind wir berufen, unser Menschsein zu behüten, und das bedeutet vor allem, es so zu akzeptieren und zu respektieren, wie es erschaffen worden ist." Daraus folgt, dass jeder geschlechtsverändernde Eingriff in der Regel die Gefahr birgt, die einzigartige Würde zu bedrohen, die ein Mensch vom Moment der Empfängnis an besitzt. Damit soll nicht ausgeschlossen werden, dass eine Person mit bereits bei der Geburt vorhandenen oder sich später entwickelnden genitalen Anomalien sich für eine medizinische Behandlung zur Behebung dieser Anomalien entscheiden kann. In diesem Fall würde die Operation keine Geschlechtsumwandlung in dem hier beabsichtigten Sinne darstellen.

Gewalt in der digitalen Welt

61. Der Fortschritt der digitalen Technologien bietet zwar viele Möglichkeiten, die Menschenwürde zu fördern, doch tendiert er zunehmend dazu, eine Welt zu schaffen, in der Ausbeutung, Ausgrenzung und Gewalt zunehmen, was so weit gehen kann, dass die Würde der menschlichen Person verletzt wird. (...)

64. In diesem Sinne fordert die Kirche mit dieser Erklärung nachdrücklich, dass die Achtung der Würde der menschlichen Person unabhängig von allen Umständen in den Mittelpunkt des Einsatzes für das Gemeinwohl und jeder Rechtsordnung gestellt wird. (...)

65. Jeder einzelnen Person und zugleich jeder menschlichen Gemeinschaft kommt die Aufgabe zu, die Menschenwürde konkret und wirksam zu verwirklichen, während es die Pflicht der Staaten ist, sie nicht nur zu schützen, sondern auch jene Bedingungen zu gewährleisten, die notwendig sind, damit sie sich in der ganzheitlichen Förderung der menschlichen Person entfalten kann (...)

Papst Franziskus hat bei der Audienz, die dem unterzeichneten Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre am 25. März 2024 gewährt wurde, die vorliegende Erklärung approbiert, die in der Ordentlichen Sitzung dieses Dikasteriums am 28. Februar 2024 beschlossen wurde, und ihre Veröffentlichung angeordnet.

Quelle: kathpress.at

Herausforderungen für Gesellschaft und Kirche
Das Wort Krise ist heute in aller Munde. Militärische Konflikte, Pandemie, Klimawandel und vieles mehr verstärken die Zukunftsängste und stellen den sozialen Zusammenhalt auf die Probe. Auch die Kirche ist davon betroffen.
Militärbischof Werner Freistetter und Sozialethiker Leopold Neuhold haben sich in ausführlichen persönlichen Gesprächen über die globalen Krisen unserer Zeit ausgetauscht, um die Entwicklungen gemeinsam etwas klarer zu sehen.
Die Autoren liefern keine einfachen Lösungen, sondern decken aus ethischer und theologischer Perspektive tiefer liegende Zusammenhänge auf und geben Anstoß zum Weiterdenken. Sie ermutigen zu jener Hoffnung auf Frieden, die ein Geschenk Gottes ist und dem Glauben entspringt.

Link zum  Webshop des Domverlags

Zum 80. Geburtstag von em. Univ. Prof. Erwin Bader erschien im Widerhall-Verlag unter dem Titel „Friede – Gerechtigkeit – Gottvertrauen“ als Sammelband eine Auswahl seiner in den letzten Jahrzenten veröffentlichten Aufsätze sowie zwei eigens für diesen Band geschriebenen Beiträge.

Mit einem Plädoyer, Religions- und Ethikunterricht nicht gegeneinander auszuspielen, sondern das Verbindende im Auge zu behalten, hat Bischof Werner Freistetter am Donnerstag eine Fachtagung zum Thema "Ethik statt Religion?" in Salzburg eröffnet. Die heutige Gesellschaft würde Kompetenzen benötigen, die beide Fächer verfolgten: eine religiöse Sprachfähigkeit ebenso wie die Fähigkeit, über Moral, das menschliche Handeln sowie Wesen und Ziel menschlichen Lebens nachzudenken. Bei genauer Betrachtung würde sich zeigen, dass sowohl der Ethik- als auch der Religionsunterricht diese Kompetenzen fördern, es sich also "um alles andere als um Gegensätze oder gar um ein Konkurrenzverhältnis handelt", so der in der Bischofskonferenz für Weltreligionen zuständige Bischof.

Unter den Teilnehmern der Tagung "Ethik statt Religion?" war auch Bildungsminister Heinz Faßmann, der die Tagung mit einem Vortrag zum Thema "Ethikunterricht: Gemeinsames Fundament für eine plurale Gesellschaft" inhaltlich eröffnete. Veranstalter war die Fachkommission für Weltreligionen der Österreichischen Bischofskonferenz gemeinsam mit dem Bildungshaus St. Virgil, dem Zentrum Theologie Interkulturell und Studium der Religionen der Universität Salzburg sowie der Kirchlichen Pädagogische Hochschule (KPH) Graz.

Die Aufgabe des Religionsunterrichts beschränke sich dabei nicht nur auf Fragen der religiösen Sprachfähigkeit, betonte Freistetter; vielmehr gehe es auch bei Fragen der religiösen Erfahrung stets um die Auseinandersetzung mit der Welt und Fragen des menschlichen Handelns in der Welt. Insofern komme den Religionen insgesamt sowie dem Religionsunterricht im Speziellen eine "unverzichtbare Rolle" in der Gesellschaft zu. Freistetter schloss daran ein Lob für die Arbeit der Religionslehrerinnen und -lehrer an, denen es auf beeindruckende Weise gelinge, "die schwierigen und umfassenden Themen auf der Grundlage ihrer je eigenen religiösen Tradition (...) anzusprechen und Antworten aus der gemeinsamen Erfahrung ihrer Glaubensgemeinschaft zu vermitteln." Er sei daher auch der "tiefen Überzeugung", dass ein "gut gemachter Religionsunterricht ein wichtiger Schatz" sei, "aus dem Menschen ein ganzes Leben lang schöpfen können."

"Ich glaube an das Verflechtungsmodell"

Ein klares Bekenntnis zum Modell eines Ethikunterrichts als alternatives Pflichtfach und somit als Ergänzung zum konfessionellen Religionsunterricht legte indes Bildungsminister Heinz Faßmann ab: "Ethik- und Religionsunterricht sollen nebeneinander existieren. Ich glaube daran, dass das Verflechtungsmodell gelingen wird". Dieses Modell bestehe darin, dass "beide Fächer wechselseitig die Aufgabe ethischer Bildung für die Schüler wahrnehmen" und sie nicht als Gegner, sondern als "kooperative Fächergruppe" zu verstehen seien. Zugleich rief Faßmann dazu auf, diese Vernetzung auch seitens der Religionsgemeinschaften noch stärker zu thematisieren - nur so würde etwa der Vorwurf, der Religionsunterricht trenne mehr als er verbinde, entkräftet.

Keine Tragfähigkeit attestierte der Bildungsminister für die beiden weiteren Haltungen, die die öffentliche Debatte über den Ethikunterricht dominiert hätten: Dies sei auf der einen Seite ein "Abgrenzungsmodell", welches den Religionsunterricht sehr kritisch und als Ort der "Indoktrination" sehe und daher für eine mittelfristige Ablösung des Religionsunterrichts im öffentlichen Schulsystem plädiere; und auf der anderen Seite die Position jener, die wiederum den Ethikunterricht mit dem Verweis auf den bereits bewährten Religionsunterricht delegitimieren wollten. Angesichts der demografischen Herausforderungen und der komplexer werdenden ethischen Problemstellungen sei keine dieser Positionen zielführend, sondern nur das von ihm favorisierte "Verflechtungsmodell", so der Bildungsminister.

Auf die Frage bei einer anschließenden Podiumsdiskussion, warum der Ethikunterricht nur in der Sekundarstufe 2 und nicht gleich auch in der Sekundarstufe 1 oder auch in anderen Schulformen bis zur Volksschule verpflichtend eingeführt werde, antwortete der Minister: "Wir haben das auf dem Radar. Wir müssen auch überlegen, was aus dem Fach PP (Psychologie und Philosophie, Anm.) wird. Jetzt machen wir aber mal den ersten Schritt."

Im Blick auf den Bedarf an qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern zum Start des Ethikunterrichts verwies Faßmann darauf, dass in einer Übergangsphase ein Lehrgang im Umfang von 30 ECTS-Punkten vor Antritt und weiteren Schulungen im Umfang von weiteren 30 ECTS-Punkten im Laufe der Lehrtätigkeit angeboten werde. Dieses Angebot stehe für alle offen - also auch für Religionslehrer, bekräftigte Faßmann. Zielperspektive bleibe jedoch eine eigene universitäre Ausbildung.

"Sind Sie noch immer unzufrieden mit mir?"

Abschließend wandte sich Faßmann dezidiert an den im Publikum sitzenden Salzburger Religionspädagogen Anton Bucher, der u.a. den 1997 gestarteten Schulversuch Ethik begleitet und evaluiert hat und zuletzt als Proponent der Initiative "Ethik für alle" für Aufsehen sorgte: Letztlich sei das nun vor der Umsetzung stehende Modell genau jenes, welches Bucher 2001 in einer Publikation vorgeschlagen habe, so Faßmann: "Sind Sie noch immer unzufrieden mit mir?"

Bucher räumte seinerseits ein, dass er froh sei, "dass sich endlich etwas tut". Zweifel hege er jedoch daran, ob sich das gewählte "Verflechtungsmodell" in der Praxis tatsächlich so harmonisch darstelle, wie es hier dargestellt werde. Er befürchte etwa einen steigenden Konkurrenzkampf unter den Fächern und Lehrkräften um Schüler. Zugleich verwehrte er sich da-gegen, mit seinem Votum für einen verpflichtenden Ethikunterricht für alle zugleich zu einem "Gegner des Religionsunterrichts gestempelt" zu werden. "Das bin ich auf keine Weise." Die demografische Entwicklung und der Anstieg der Schüler "ohne Bekenntnis" nötige jedoch dazu, nach anderen, alternativen Modellen wie etwa dem von ihm favorisierten eigenen Unterrichtsgegenstand "Ethik und Religionen" zu suchen, so Bucher.

Bleibende Relevanz von Religion

Religion wird auch künftig von hoher Relevanz sein - für die schulische Bildung wie für die Gesellschaft insgesamt: Davon zeigten sich in Folge mehrere Experten - darunter Pädagogen und Theologen - überzeugt. Keiner der Vortragenden ging von einer Verdrängung des Religionsunterrichts durch Ethik aus, betont wurde hingegen die Kooperation der Fächer. Außerdem würde der Bildungsbegriff verkürzt und falsch verstanden, wenn dieser nicht auch religiöse Bildung beinhalten würde, so die Experten.

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften würden die Einführung des Ethikunterrichts als "dienlich" begrüßen und darin "keine Polarisierung und auch keine Kontroversstellung" gegenüber dem Religionsunterricht sehen, betonte etwa die Leiterin des Amtes für Schule und Bildung in der Erzdiözese Wien, Andrea Pinz. Dieses Miteinander sei nicht zuletzt der Offenheit des Bildungsministers zu verdanken, so Pinz an Faßmann, der von Beginn an das Gespräch mit den Religionsgemeinschaften gesucht habe.

Zu kämpfen habe man heute indes mit laut Pinz auch medial verstärkten "falschen Bildern" vom Religionsunterricht, die mit der Realität an den Schulen nichts gemein hätten. Dazu gehöre die Vorstellung, der Religionsunterricht betreibe Indoktrination, er kreise nur um sich und die je eigene religiöse Tradition, ohne ethische Fragen zu berühren und schließlich die Vorstellung, der Religionsunterricht spalte die Gesellschaft und fördere Konflikte anstatt sie zu befrieden.

Zur Entkräftung verwies Pinz u.a. auf den hohen Zuspruch, der dem Religionsunterricht durch die Schüler entgegengebracht werde. Entgegen anderslautender Zahlen sei nämlich die Abmeldequote seit rund 20 Jahren stabil: Für mehr als 620.000 Schüler würde heute ein katholischer Religionsunterricht organisiert, an dem mehr als 91 Prozent teilnähmen. Zusätzlich besuchen derzeit mehr als 23.000 Kinder und Jugendliche ohne religiöses Bekenntnis den katholischen Religionsunterricht als Freigegenstand.

Gesellschaft würde ohne Religion ärmer

Die islamische Religionspädagogin Amani Abuzahra sowie der an der Universität Wien lehrende islamische Religionspädagoge Zekirija Sejdini betonten, dass Ethik kein Ersatz für den Religionsunterricht sein könne. Der islamische Religionsunterricht mache die Schülerinnen und Schüler u.a. religiös sprachfähig und trage so auch dazu bei, sie gegenüber Gefahren der Radikalisierung zu immunisieren, so Sejdini. Zudem stärke ein konfessioneller Religionsunterricht die je eigene religiöse Identität der Schüler, mache sie damit vertraut und trage so dazu bei, sie zu mündigen, reflektierten und auskunftsfähigen Bürgern zu machen, so Abuzahra. Die Gesellschaft würde insgesamt ärmer, wenn es Religion als Fach an der Schule nicht mehr gäbe, zeigten sich beide überzeugt.

Auf die Relevanz religiöser Bildung für einen wirklich umfassenden Bildungsbegriff verwies indes die Religionspädagogin Petra Steinmair-Pösel von der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Edith Stein in Feldkirch. Religiöse Bildung sei "anthropologisch unhintergehbar" und in ihrer strukturierten Form des konfessionellen Religionsunterrichts an Schulen "bildungstheoretisch, religionssoziologisch und geschichtsphilosophisch sinnvoll", wenn er nicht nur in die eigene Tradition einführe, sondern auch zur kritischen Reflexion anleite und zum Dialog befähige, so Steinmair-Pösel.

Die Salzburger Philosophiedidaktikerin und Vorsitzende der Curricularkommissons-Arbeitsgruppe zum Lehramtsstudium Psychologie und Philosophie der Universität Salzburg, Bettina Bussmann, lenkte den Blick ihrerseits auf die Leistung des Ethikunterrichts. Sie verstehe Ethik als "Integrationsfach", in dem viele verschiedene Disziplinen dialogisch zusammenflössen. Die Leistung bestehe nun darin, dass nicht einfach Positionen und Überzeugungen nebeneinander gestellt würden, sondern dass Schülerinnen und Schüler dazu befähigt werden, "das Selber-Denken zu kultivieren und autonome Urteilsfähigkeit zu erlangen".

Den Abschluss der Tagung bildete eine Abendveranstaltung mit dem Titel "Ethik ist wichtiger als Religion". Das Motto nimmt Bezug auf eine Aussage des Dalai Lama nach den Anschlägen auf Charlie Hebdo 2015, die eine breite Diskussion rund um den Stellenwert von Ethik in oder statt Religion ausgelöst hat. Dazu diskutierten die Buddhismus-Expertin und buddhistische Nonne Carola Roloff (Hamburg) und der Religionswissenschaftler Prof. Martin Rötting (Uni Salzburg).

Die Österreichische Bischofskonferenz begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, den Ethikunterricht für all jene Schülerinnen und Schüler als Pflichtfach einzuführen, die keinen Religionsunterricht besuchen. "Die Vermittlung ethischer Bildung gehört zu den Kernaufgaben der Schule", halten die Bischöfe in einer Erklärung zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung der Bischofskonferenz am Freitag fest. Für viele Schüler werde dieser Auftrag im Religionsunterricht erfüllt, "weil er immer schon ethische Fragen behandelt, ohne sich darin zu erschöpfen". Der geplante Ethikunterricht sei aber vor allem in Hinblick auf die zunehmend größer werdende Gruppe der Schüler ohne religiöses Bekenntnis "sinnvoll und notwendig".

Die Bischöfe betonen die hohe Akzeptanz und Qualität des Religionsunterrichts. Denn: Von rund einer Million katholischen Schülern in Österreich besuchten trotz der bestehenden Abmeldemöglichkeit gegenwärtig rund 90 Prozent den Religionsunterricht. Der Religionsunterricht stelle sich "den existenziellen Fragen rund um das Woher, Wohin und den Sinn des Lebens und reflektiert sie in einer erklärt christlichen Haltung".

Inhaltlich gibt es laut den Bischöfen zwischen Religions- und Ethikunterricht große Schnittmengen. So halten sie in der Erklärung fest: "Der Ethikunterricht kann mit einer Rundreise verglichen werden, auf der die unterschiedlichen Wertesysteme vorgestellt werden. Der Religionsunterricht bietet darüber hinaus die Beheimatung in der eigenen Konfession an. Im Religionsunterricht wird nicht nur über Religion gesprochen, hier werden auch Räume eröffnet, um die eigene religiöse Identität zu erfahren und zu reflektieren." Beide Fächer gehörten in die Mitte des Bildungsangebots und des Schulalltags.

Auch einige konkrete Detailforderungen formulieren die Bischöfe in ihrer Erklärung: So sollen Schüler ohne religiöses Bekenntnis so wie bisher die Freiheit haben, für den Religionsunterricht zu optieren. Schon jetzt würden jährlich rund 21.000 Schüler ohne religiöses Bekenntnis den katholischen Religionsunterricht besuchen. Die organisatorischen Rahmenbedingungen an den Schulen müssten zudem für den Religions- und Ethikunterricht gleich gestaltet sein. Dies betreffe etwa die Anzahl der Wochenstunden. Bereits im Schulversuch Ethik habe es sich zudem bewährt, "dass Religionslehrende mit entsprechender Zusatzausbildung das Fach unterrichtet haben. Das soll auch mit der Einführung des Ethikunterrichts so bleiben", betonen die Bischöfe.

Die Regierung plant, den verpflichtenden Ethikunterricht ab dem Schuljahr 2020/21 für jene Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II einzuführen, die keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen. Dieses Modell wurde bereits seit 1997 im Rahmen von zahlreichen Schulversuchen erprobt.

via: Kathpress

von Werner Freistetter   

Donnerstag, 12. Mai 2011

Nach den Anschlägen des 11. September 2001 bezeugten die meisten Staaten der Bevölkerung der USA nicht nur ihr Mitgefühl und ihre Solidarität, sondern es herrschte auch breite Übereinstimmung darüber, dass Terrorismus eine ernsthafte Bedrohung der internationalen Sicherheit darstellt und effiziente Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus ergriffen werden müssen.

Die USA antworteten mit dem „Krieg gegen den Terrorismus“. Dieser „war on terrorism“ wird als eine neuartige Form des Krieges verstanden, der auf die Angriffe des 11. September und die militärische Bedrohung durch internationale Terrornetzwerke reagiert. Damit verfolgen die USA einen breiten Ansatz, der militärische Operationen in Afghanistan und anderen Staaten umfasst, von denen aus die Terrororganisationen operieren. Weitere Maßnahmen beinhalten die Suche nach Verbündeten auf politischer und militärischer Ebene, wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen sowie tiefgreifende Gesetzesänderungen zur Verbesserung der nationalen Sicherheit.

Die USA beriefen sich auf ihr Recht auf Selbstverteidigung, entschieden sich für ein sehr eigenständiges Vorgehen mit Unterstützung verbündeter Staaten und konzentrierten sich in erster Linie auf militärische Maßnahmen. Das Konzept der Selbstverteidigung wurde erweitert und an die neuen Bedrohungen angepasst.

Gegen dieses Vorgehen wird mit Recht eine Reihe von rechtlichen und ethischen Einwänden erhoben.

Existierende und durchaus brauchbare Instrumente einer Strafverfolgung im Rahmen des internationalen Rechts wurden von den USA nicht verwendet. Das hätte Einbußen in der militärischen Handlungsfähigkeit bedeutet, wäre aber eine gute Gelegenheit gewesen, die Zusammenarbeit der Staaten im Bereich Strafrecht und Strafverfolgung zu verbessern, die Position des UN-Sicherheitsrats zu stärken und ein funktionsfähiges System kollektiver Sicherheit zu installieren.

Der UN-Sicherheitsrat hat das Recht der USA auf Selbstverteidigung nach den Anschlägen des 11. September bekräftigt und mehrere Resolutionen zur Terrorismusbekämpfung verabschiedet. Durch das eigenständige Vorgehen der USA wird seine Rolle bei der Terrorismusbekämpfung aber faktisch marginalisiert.

Eine einseitige Konzentration auf militärische Maßnahmen kann die bestehenden Spannungen noch verstärken und zum Wachstum terroristischer Gruppierungen beitragen. Siege auf taktischer Ebene können bei der Terrorismusbekämpfung nicht selten zu Rückschlägen auf strategischer und politischer Ebene führen.

Dass im Zuge des „war on terrorism“ menschenrechtliche Standards missachtet oder zurückgenommen werden, ist eine besonders beunruhigende Entwicklung der letzten Jahre. Zum Schutz der Bürger wurden klassische Bürgerrechte eingeschränkt, Terrorverdächtige zum Teil dem Schutz der Rechtsordnung entzogen und in tatsächlichen oder vorgeblichen rechtlichen Grauzonen operiert. Auf diese Weise werden letztlich die Herrschaft des Rechts und die Universalität der Grundrechte in Frage gestellt.

Inwieweit es berechtigt ist, global operierende terroristische Netzwerke wie Al-Qaida als quasistaatliche Akteure anzusehen und das Vorgehen gegen sie als bewaffneten Konflikt, ist umstritten. Ebenso umstritten ist die Berechtigung, militärische Operationen gegen sie in verschiedenen Staaten durchzuführen – mit oder ohne Zustimmung der jeweiligen Regierung.

Damit ist auch die Frage verbunden, welche Mittel bei der Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden dürfen? Grundsätzlich sind Terrorverdächtige mutmaßliche Verbrecher, die im Zuge von innerstaatlichen oder staatenübergreifenden polizeilichen Maßnahmen zu verfolgen sind. Dabei sind die strikten gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz von Waffengewalt durch Polizeikräfte zu beachten. In diesem Fall ist eine etwaige Beteiligung des Militärs als Assistenzleistung anzusehen, die denselben Bestimmungen unterliegt. Wenn sich Terroristen an bewaffneten Konflikten beteiligen, gelten die Regeln des humanitären Völkerrechts. Das bedeutet, dass sie als militärische Ziele gelten und von den Gegnern angegriffen werden dürfen. Aber auch in diesem Fall gibt es Grundrechte, die für alle, auch für Terrorverdächtige, gelten: Kampfunfähige bzw. sich ergebende Gegner dürfen nicht getötet werden, Folter oder erniedrigende Behandlung sind verboten, ihre Menschenwürde ist zu achten. Terrorverdächtige dürfen angeklagt werden. Falls ihnen nichts nachzuweisen ist, müssen sie nach Beendigung des Konflikts wieder freigelassen werden.

Was bedeuten diese rechtlichen und moralischen Bedenken für einen Soldaten, der von seinem Staat im „war on terrorism“ eingesetzt wird? Muss er den Dienst quittieren bzw. desertieren? Wenn er der festen Überzeugung ist, durch seine Teilnahme persönlich schweres Unrecht zu begehen, darf und soll er seinem Gewissen folgen, sofern er bereit ist, die Folgen dieser Entscheidung zu tragen. In einem Rechtsstaat mit legitimer Regierung können Soldaten aber in aller Regel davon ausgehen, dass ihre Einsätze moralisch begründet sind und rechtlich geprüft wurden. In militärischen Einsätzen müssen Soldaten zudem oft rasche Entscheidungen treffen, deren Folgen sie nicht überblicken können oder in denen sie sich zwischen mehreren Übeln entscheiden müssen. Sofern sie nicht mit Gewissheit vom Unrecht ihres Handelns überzeugt sind, die Menschenrechte achten und sich an die Grundsätze des humanitären Völkerrechts halten, können sie ihre schwierigen Aufgaben verantwortungsvoll erfüllen.

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