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Sel. Karl aus dem Hause Österreich bemühte sich um Frieden und war ein „vorbildlicher Christ, Ehemann, Familienvater und Herrscher“. An seinem Gedenktag, dem 21. Oktober 2012, wurde seine Reliquie, die Platz in einem wunderschönen Schaugefäß in der St. Georgs-Kathedrale gefunden hat, feierlich vom Kirchenrektor eingeweiht.
Am Anfang des festlichen Hochamtes begrüßte MilDekan Mag. Siegfried Lochner ARS MUSICA unter Leitung von Prof. Dr. Petr Hrncirik, der die Messe brève Nr. 7 von Charles Gounod zu hören gab, aber auch alle, die diesen Festtag des seligen Karl von Österreich begingen. In seiner Ansprache erklärte der Militärdekan, dass sein Gedenktag, der 21. Oktober 1911, der Tag seiner Heirat mit Zita von Bourbon-Parma ist. Mit seiner Ehefrau und den Kindern führte er ein beispielhaftes Familienleben – eine wahre Hauskirche, geprägt von inniger Liebe zur Heiligsten Eucharistie und Verehrung der Seligen Jungfrau Maria. Genau vor 101 Jahren heiratete er in der Schlosskapelle in Schwarzau.
„Der Festtag möchte uns lehren, den Dreiklang aus dem Leben des Sel. Karl durch unsere bewusste Umkehr zu erneuern“, erklärte der Geistliche., „dieser Klang setzte sich zusammen aus seiner tiefen Gottesliebe, aus der Liebe zu seiner Gattin und zu seinen Kindern sowie zu seinem Volk. Das Gebet war seit seiner Kindheit Teil seines Lebens als tragendes Fundament, auch die kindliche Liebe zu unserer lieben Frau: in seinem Ehering ließ er: ‚ Unter deinen Schutz und Schirm fliehen wir, o heilige Gottesgebärerin’ eingravieren und richtete folgende Worte an Zita: ‚von nun an sind wir dazu berufen, uns gegenseitig in den Himmel zu bringen’. Es ist nicht ohne Grund angesichts der heutigen Zerstörung von Ehe und Familie, dass der Hl. Vater Johannes Paul II bei der Seligsprechung am 3. Oktober 2004, den Gedenktag auf den 21. Oktober , den Hochzeitstag legen ließ. Es war eine betende große Familie. Karl I. lehrt uns die Liebe zum Kind als Geschenk Gottes an die Eheleute. Die heutige Kultur des Hedonismus führt zum Glaubensverlust, aber auch zum Volkssterben!
Karl geht von seinem Versprechen an Gott nicht weg, auch in dieser menschlich aussichtslose Situation vertraut er auf Gott und er geht 1919 den wenig schönen Weg des Exils nach Madeira. , dort lebte in Armut und ertrug seine Krankheit, eine Lungenentzündung, mit tiefem Gottesvertrauen. Er starb am 1. April 1922 in Funchal auf der Insel Madeira, während er den Namen Jesu anrief. Karls Leichnam wurde in der Kirche do Monte auf Madeira beigesetzt. Auf seinem Sarg stehen die Worte: „Fiat voluntas tua“ – „Dein Wille geschehe“. Der Sieg für Glaube und Heimat kann nur durch Gebet und Opfer errungen werden.“
Der Gottesdienst endete mit den Worten an die Mutter Gottes: „Schutzfrau Österreichs, o Maria halte deine Mutterhand weiter über unser liebes, dir geweihtes Vaterland.“
Tagesgebet: Gott, du hast den Seligen Karl durch die Widrigkeiten dieser Welt von der irdischen Herrschaft zur Krone des Himmels geführt. Gewähre uns auf seine Fürsprache hin, dass wir deinem Sohn und unseren Brüdern und Schwestern dienen und so zum ewigen Leben gelangen. Durch Jesus Christus. von der Gottesdienstkongregation approbiert (Prot. 1287/04/L)
„Sind wir verpflichtet andere zu schützen?“ – Rechtlichen und ethischen Fragen der „Responsibility to protect“ ging die Enquete des Instituts für Religion und Frieden am 16. Oktober 2012 an der Landesverteidigungsakademie in Wien nach. Militärbischof Christian Werner und Bischofsvikar Werner Freistetter, der Leiter des Instituts für Religion und Frieden, konnten auch den Militärerzbischof für Brasilien, Osvino José Both, den kroatischen Militärbischof Juraj Jezerinac, den britischen Militärbischof Richard Moth, Militärbischof František Rábek aus der Slowakei und US-Militärauxiliarbischof Richard Spencer als Teilnehmer begrüßen sowie weitere Vertreter der Militärseelsorge aus Mexiko, Italien, Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Frankreich, der Tschechischen Republik, Slowenien, Niederlande, Belgien, Polen und Irland.
Ein Bericht von Christian Wagnsonner
Mittwoch, 17. Oktober 2012
Im ersten Panel zeichnete Botschafter Hans Winkler, Staatssekretär a.D. und Direktor der Diplomatischen Akademie in Wien, die Vorgeschichte der Entstehung des Konzepts „Responsibility to protect“ (R2P) nach: Neben der Konvention gegen den Völkermord 1948 war vor allem die Weltkonferenz zum Schutz der Menschenrechte 1993 in Wien von entscheidender Bedeutung, die das Prinzip hervorstrich, dass die Sorge um die Menschenrechte in anderen Staaten keine Einmischung in deren innere Angelegenheiten darstellt. Eine weitere wichtige Grundlage war die Verankerung eines Rechts auf Intervention in der Afrikanischen Union. Als 2001 eine Kommission unter kanadischem Vorsitz (International Commission on Intervention and State Sovereignty ICISS) eine Studie mit dem Titel „Responsibility to protect“ vorlegte und die Vereinten Nationen anregte, sich mit diesem Konzept zu beschäftigen, kam der Widerstand zunächst vor allem aus den Staaten des Südens, die einen Missbrauch dieses Konzepts durch interventionsfreudige Großmächte fürchteten. In den folgenden Jahren wurde es aber zunehmend akzeptiert und fand 2005 Eingang in ein Dokument der UN-Generalversammlung. Die Responsibility to protect ist in erster Linie die Verantwortung des Staates, seine Bürger vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen, in zweiter Linie jene der internationalen Gemeinschaft, Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Staat dieser Verantwortung nicht nachkommen kann oder will. Dieses Konzept ist als Festigung bzw. Wiederholung geltenden Völkerrechts zu betrachten. Neu ist daran allerdings, dass der Sicherheitsrat bei schweren Menschenrechtsverletzungen innerhalb eines Staates Maßnahmen ergreifen kann, ohne sich auf eine Gefährdung des internationalen Friedens berufen zu müssen.
Ursula Hann vom Referat Internationales Recht im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport sieht im R2P-Konzept, wie es von der ICISS vorgelegt wurde, eine Neuformulierung der staatlichen Souveränität. Zu den Souveränitätsrechten treten Pflichten den eigenen Bürgern gegenüber hinzu. Anders als das umstrittene Konzept der „Humanitären Intervention“ ist R2P innerhalb des UN-Systems angesiedelt: Primär soll der Sicherheitsrat zuständig sein, in zweiter Linie die Generalversammlung der UN oder regionale Abkommen. Nach der Übernahme von R2P in einen Text der UN-Generalversammlung 2005 bemühte sich der UN-Generalsekretär in mehreren Dokumenten um die Etablierung von Mechanismen und Kooperationen, bislang allerdings mit geringem Erfolg. Die Resolution des UN-Sicherheitsrats 1973 (2011) zu Libyen betonte die Verantwortung Libyens für den Schutz der Zivilbevölkerung, stellte fest, dass die Angriffe auf die Zivilbevölkerung möglicherweise bereits Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen und autorisierte ein Einschreiten zum Schutz von Zivilisten, erwähnte den Begriff R2P aber nicht in Bezug auf die Verantwortung der Staatengemeinschaft. Hann gab zu bedenken, dass der Libyeneinsatz ein Schritt in die falsche Richtung gewesen sein könnte, weitere Maßnahmen unter Berufung auf R2P (etwa im Blick auf Syrien) sowie die Entwicklung hin zu einer völkerrechtlichen Verpflichtung seien im Moment nicht absehbar.
Günther Fleck, der Leiter des Referats Militärpsychologie und Bildungswissenschaften am Institut für Human- und Sozialwissenschaften der Landesverteidigungsakademie in Wien, sprach über psychologische Aspekte protektiven personenbezogenen Handelns. Protektive Handlungen dürfen nicht isoliert gesehen werden, sind immer in einen Kontext eingebettet und haben einen zeitlichen Verlauf, der von der (Gefahren-)Wahrnehmung über die Erkenntnis des Bedarfs, die Handlungsabsicht bis zur Planung, Durchführung und Erfolgsüberprüfung fortschreitet. Wichtige psychologische Aspekte sind die Motivation sowie die Fähigkeit zur protektiven Handlung, die Bezogenheit und Beziehungsgestaltung, die Identifikation mit dem bedrohten Opfer, Einfühlung und Einsfühlung sowie Verantwortung und Verbindlichkeit. Eine besondere Gefahr sieht Fleck aus individualpsychologischer Perspektive in einer selektiven Identifikation mit Menschen, die gleiche Interessen haben oder ähnliche Persönlichkeitscharakteristika aufweisen, und in der Dehumanisierung des Feindes.
Im zweiten Panel stieg Bernhard Koch vom Institut für Theologie und Frieden (Hamburg) in die moralphilosophische Debatte um das Recht im Krieg ein. Während Michael Walzer in seinem einflussreichen Buch „Just and unjust wars“ die Unabhängigkeit des Rechts im Krieg vom Recht zum Krieg hervorstrich und in der Folge eine moralische Gleichrangigkeit der Kombattanten annahm, sehen Philosophen wie Jeff McMahan diese Position im Widerspruch zu sämtlichen anderen Formen, wie im Alltag Gewalt legitimiert oder delegitimiert wird, besonders bei einer Notwehrsituation. Sie gehen von einer unterschiedlichen Verantwortlichkeit der Beteiligten aus und leiten davon die Legitimität der Gewaltanwendung ab. Ist ein Angreifer am Angriff nicht schuld, darf gegen ihn auch keine Gewalt zur Abwehr des Angriffs angewendet werden, so als ob er ein Unbeteiligter wäre. Ist seine Verantwortlichkeit vermindert, ist der Verteidiger gehalten, verminderte Gewaltmittel einzusetzen. Wenn das nicht möglich ist, etwa wenn der eine nur überleben kann, wenn er den anderen tötet, so soll der den ganzen Schaden tragen, der größere Verantwortlichkeit trägt. Unterschiedliche Verantwortlichkeit ist auch in aktuellen militärischen Auseinandersetzungen anzunehmen: Wenn Soldaten für einen menschenrechtsverachtenden Diktator kämpfen, tun sie das heute, wo gemäß R2P das Menschenrechtsprinzip gegenüber dem Souveränitätsprinzip so stark gemacht wird, wie Komplizen eines Verbrechers, allerdings mit unterschiedlichem Grad an Verantwortlichkeit. Und umgekehrt: Wer als Soldat in humanitären Interventionen kämpft, tut das heute nicht so sehr als Instrument seines Staates, sondern im Dienst eines globalen Menschenrechtsschutzes. Eine sehr schwierige Frage ist dabei, in welchem Ausmaß Soldaten im Rahmen einer Intervention zum Schutz der Menschenrechte ihre Risiken minimieren dürfen (etwa durch Bombenabwürfe aus großer Höhe), wenn das die Gefahren für die Zivilbevölkerung erhöht.
Dass staatliche Souveränität eingeschränkt ist, ist in der kirchlichen Tradition kein neuer Gedanke, wie Gerhard Beestermöller, der stellvertretende Direktor des Instituts für Theologie und Frieden, anhand der Enzyklika „Pacem in terris“ zeigte. So war es auch nicht überraschend, dass Papst Benedikt XVI. den Begriff der Responsibility to protect positiv aufnahm. Allerdings dürfe dabei der Kontext nicht aus den Augen verloren werden: Die Überlegungen zum Schutz der Menschenrechte stehen im Kontext der kirchlichen Tradition der Kriegsächtung, nach der Krieg an sich eine äußerst schwerwiegende Verletzung der Rechte und Würde der Menschen darstellt. Die eigentliche Frage ist also nicht Souveränität kontra Responsibility to protect, sondern: Schützen wir die Menschenrechte eher, indem wir keinen Krieg führen, oder indem wir bei schweren Menschenrechtsverletzungen intervenieren? Und vor allem: Wie kann R2P dazu beitragen, dass militärische Maßnahmen in ihrem Kontext überflüssig werden? Die kirchliche Friedensethik denkt vom Weltgemeinwohl aus, denkt Gerechtigkeit und Sicherheit gleichrangig. Die Argumentation mit humanitären Gründen birgt eine beträchtliche Missbrauchsgefahr, wie etwa auch in Bezug auf den Irakkrieg deutlich wurde. Falls es eine global verstandene Pflicht zur Intervention gibt, dann müsste das auch beim Einzelnen ankommen können, d.h. dann müssten wir bereit sein zu akzeptieren, dass wir oder unsere Kinder eingezogen werden können, um für den Schutz der Menschenrechte in einer weit entfernten Region zu kämpfen. Eine Weltwehrpflicht müsste entsprechend dem Weltgemeinwohl zumindest denkbar sein. Eine glaubwürdige Legitimation militärischer Interventionen mit dem Schutz der Menschenrechte ist nicht möglich, wenn wir uns nicht auf anderen Ebenen ebenso energisch für den Schutz der Menschenrechte einsetzen, etwa bei der Hilfe für Hungernde.
An Mariä Himmelfahrt begrüßte der Rektor der Georgs-Kathedrale nicht nur die ARS MUSICA, sondern auch alle, die Kräuter gebracht hatten, um den Segen Gottes nachhause zu nehmen und alle Christgläubigen, die an diesem Tag die Mutter Gottes preisen.
Am 15. August 2012 begann Militärdekan Mag. Siegfried Lochner seine Ansprache mit einem scheinbaren Widerspruch, dass die Lebenserwartung heutzutage sinke. In der Tat habe unser Volk den Glauben an das ewige Leben verloren und verbleibe im Diesseits. „Gerade das Fest Mariä Himmelfahrt öffne uns den Blick und zeigt am Beispiel der Mutter Gottes, was passiert, wenn man sagt: ‚ich glaube’. Der Grund für das ewige Leben lieg in der Liebe: die Ewigkeit wurde Mensch durch ein Kind und Maria. Die Liebe Gottes zwingt ihn dazu und sie hört ja nicht auf, denn ‚stärker als der Tod ist die Liebe’ und die Liebe von Jesus zu seiner Mutter ist die Größte, die sich nach sich zog. Gott will sich mit der Menschheit erneut vereinen, das ist die Antwort der Kirche auf die gottlose Gesellschaft, deshalb müssen wir unser Leben so führen, dass wir das ewige Leben erlangen!
Maria sagt bei der Hochzeit zu Kana: ‚Was er euch sagt, das tut!’, das ist eine ernste, feierliche und freudige Botschaft, wo unsere Mitwirkung gefragt ist, es geht um den Willen Gottes, wir leben vor dessen Augen und es gibt eine Ewigkeit! Wenn wir mit ihm gehen, bekommen wir die Gnade die Ewigkeit nicht aus den Augen zu verlieren, nie mutlos zu werden und mit ihm in die Ewigkeit einzugehen“.
Mit ARS MUSICA unter der Leitung von Prof. Dr. Peter Hrncirik gelang die Messe C-Dur für Soli, Chor, Streicher und Orgel von Franz Schubert zur Aufführung. Der Hymnus ‚Ave Maria stella’ im gregorianischen Choral und das ‚Ave Maria’ von Bach/Gounod durften bei dem feierlichen Hochamt nicht fehlen.
Am Kirchentor wurden dann die gesegneten Kräutersäckchen den Gläubigen geschenkt.
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