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Aktuelles aus der Diözese
Die Apostolische Konstitution
Bis zur Erlassung der Apostolischen Konstitution "Spirituali militum curae" durch Papst Johannes Paul II. am 21. April 1986 lagen die vollen bischöflichen Rechte für die Militärseelsorge beim Papst. War der für die Militärseelsorge verantwortliche Bischof bislang also als "Vicarius Castrensis" Stellvertreter des Papstes für diesen Bereich, wurden nun die vollen bischöflichen Rechte einem Bischof des jeweiligen Staates übertragen.
Die Apostolische Konstitution sah nun die Möglichkeit vor, einen eigenen Militärbischof, der einem Diözesanbischof gleichgestellt war, zu ernennen. Seine Jurisdiktion ist zu der des jeweiligen zuständigen Diözesanbischofs kumulativ.
Die österreichische Bischofskonferenz machte von dieser Möglichkeit Gebrauch und schlug für diese Funktion neben zwei weiteren Kandidaten den langjährigen Sekretär der Bischofskonferenz, Prälat Dr. Alfred Kostelecky vor.
Mai 1969 bis Dezember 1986
Wegen der hohen Arbeitsbelastung des Wiener Erzbischofs Kardinal DDr. König mußte dieser sein Amt als Militärvikar zurücklegen. Papst Paul VI. bestellte mit 8. Mai 1969 Bischof Dr. Franz Zak, Diözesanbischof von St. Pölten, zum neuen Militärvikar. Dr. Zak war der fünfte Bischof der Diözese St. Pölten, der der Militärseelsorge vorstand.
Militärprovikar blieb bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit 31. Dezember 1969 P. Leo Fritz (+ 23. Februar 1977). Mit 1. Jänner 1970 trat Militärdekan Franz Gruber sein Amt als Militärprovikar an. Am 1. Jänner 1973 wurde die Militärpfarre 5 beim Militärkommando Niederösterreich mit dem Amtssitz in Allentsteig errichtet. Zugleich wurde eine wesentliche Änderung der Kommandostruktur des Bundesheeres vorbereitet: Erstmals sollten die großen Kommanden durch einen dem BMLV unmittelbar unterstellten Führungsstab geführt werden.
Mit 1. Juli 1973 wurde das Armeekommando aufgestellt, das personell großteils aus Angehörigen des früheren Gruppenkommandos I bestand. Die beiden anderen Gruppenkommanden wurden zu Korpskommanden umgegliedert. Mit der Aufstellung des Armeekommandos wurde aus der bisherigen Militärpfarre beim Gruppenkommando I die Dekanatspfarre beim Armeekommando errichtet und mit deren Leitung Militärdekan Msgr. Josef Gaupmann betraut, der damit auch die Funktion des katholischen Armeepfarrers wahrnahm. Die gleiche organisatorische Lösung galt auch für die evangelische Armeepfarre.
Mit Wirkung vom 1. Jänner 1974 wurden dann aus den bisherigen Militärpfarren beim Korpskommando I (Graz) und Korpskommando II (Salzburg) Dekanatspfarren. Die neue Heeresstruktur sah nun die folgende Gliederung vor, der auch die Struktur der Militärseelsorge folgte:
• Das Armeekommando in Wien mit der Dekanatspfarre beim Armeekommando (der anfänglich die Militärpfarren in Wien und Niederösterreich zugeordnet waren, später dann die Militärpfarren in Wien, an der Theresianischen Militärakademie und an der Heeresunteroffiziersschule).
• Das Korpskommando I in Graz mit der zugehörigen Dekanatspfarre, dem die Militärkommanden Niederösterreich (mit 5 Militärpfarren), Steiermark und Burgenland unterstellt waren.
• Das Korpskommando II in Salzburg mit der zugehörigen Dekanatspfarre, dem die Militärkommanden in Salzburg, Kärnten, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg unterstanden. Die seelsorgliche Betreuung des Personals der Fliegerkräfte erfolgte durch die territorial zuständige Militärpfarre.
Im April des Jahres 1974 fanden in Österreich die ersten Pfarrgemeinderatswahlen statt, damit wurden auch im Bereich des Militärvikariates erstmals Militärpfarrgemeinderäte gewählt.
Die Entwicklung des Heeres in der Zeit nach 1973 war geprägt durch das Konzept der "Raumverteidigung". Die erhöhte Bedeutung der Reservetruppen, der "Miliz", sowie die Beteiligung Österreichs an friedenserhaltenden Operationen der Vereinten Nationenen. (ua. durch Stationierung der österreichischen UN-Kontingente auf Zypern und am Golan) fanden auch in der Konzeption der Militärseelsorge ihren Niederschlag. Die Erhöhung der Zahl der Reserveverbände wie auch die Militärseelsorge bei den beiden UN-Kontingenten bewirkten eine verstärkte Einbeziehung von Seelsorgern aus dem zivilen Bereich als Militärseelsorger der Reserve.
Am 28. Oktober 1975 beschloß der Ministerrat nach zehnjährigen Beratungen den "Landesverteidigungsplan", dessen Kernidee die "umfassende Landesverteidigung" bildete. Ziel der militärischen Planungen sollte der Aufbau eines Heeres nach Mobilmachung im Umfang von 300.000 Mann im Jahr 1994 sein. Bischof Dr. Zak erließ im Jahr 1977 die Statuten des "St. Georgs-Orden" als kirchliche Auszeichnung des Militärvikars.
Am 10. August 1983 erließ der Militärvikar eine Verfügung über die Militärseelsorge im Bundesheer. Darin wurden der Jurisdiktionsbereich des Militärvikars, die Aufgaben des Militärprovikars und des Militärvikariates, die Militärpfarren mit ihrem Amtssitz und die wichtigsten Aufgaben der Militärseelsorger dargestellt. In dieser Verfügung wird erstmals parallel zur Bezeichnung "Militärvikar" auch die Bezeichnung "Militärbischof" verwendet.
Im gleichen Jahr trat am 1. Adventsonntag der neue Codex Iuris Canonici in Kraft. Im März des Jahres 1984 wurden zusammenfassende Richtlinien für den "Militärseelsorgedienst im Bundesheer" erlassen, die sowohl für die katholische wie auch für die evangelische Militärseelsorge gelten. Sie behandeln in erster Linie Ziele und Durchführung des Lebenskundlichen Unterrichtes, die seelsorgliche Betreuung sowie organisatorische und administrative Angelegenheiten der Militärseelsorge.
Der Einsatz von Laien in verschiedenen Aufgaben in der Liturgie (z. B. als Lektor, Kommunionspender) sowie in der Unterstützung des Pfarrers in der Pastoral hat nach dem Zweiten Vatikanum zugenommen. In der Militärseelsorge wurde im Jahr 1985 erstmalig ein Pastoralassistent, nämlich Mag. Franz Landerl, Diözese Linz, eingesetzt, der dem Militärvikariat durch die Diözese Linz zur Verfügung gestellt wurde.
Der Einmarsch ...
... deutscher Truppen am 13. März 1938 und die Volksabstimmung am 10. April 1938 bedeuteten das Ende Österreichs. Die "Gaue" der nunmehrigen "Ostmark" waren nun bis nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges konkordatsfreier Raum, da Deutschland das Konkordat mit Österreich nicht anerkannte. Die Verhandlungen der österreichischen Bischöfe mit den deutschen Stellen über die rechtliche Stellung der Kirche wurden am 7. September 1938 ergebnislos abgebrochen.
Militärprovikar Prälat Allmer mußte den Militärgeistlichen mitteilen, daß das Amt des Militärvikars erloschen sei. Fürstbischof Dr. Ferdinand Pawlikowski wurde mit drei weiteren Militärgeistlichen - die gleichfalls als "untragbar" angesehen wurden - beurlaubt. Der Fürstbischof wurde dann als einziger österreichischer Bischof - wenn auch nur für einen Tag, verhaftet. Er blieb von den deutschen Behörden weiterhin bedroht, und es wurde ihm seine Verurteilung für die Zeit "nach dem endgültigen Sieg" in Aussicht gestellt.
Für die österreichischen katholischen Soldaten, die in der deutschen Wehrmacht dienten, waren nun der Katholische Feldbischof in Berlin, Dr. Franz Justus Rarkowsky und sein Feldgeneralvikar Georg Werthmann zuständig. Mit 1. November 1938 wurden 14 österreichische Militärseelsorger als Wehrmachtsgeistliche übernommen. Auch wenn zwischen 1938 bis 1945 Österreich nicht bestand, so seien einige Hinweise auf die Militärseelsorge in diesem Zeitraum gegeben, dienten doch viele Österreicher in der Deutschen Wehrmacht und einige von ihnen auch als Seelsorger.
Die Militärseelsorge in der Reichswehr und in der späteren Deutschen Wehrmacht gründete auf dem Konkordat von 1933. Mit dem Apostolischen Breve vom 19. September 1935 wurden die Statuten der katholischen Wehrmachtsseelsorge verfügt. 1935 gab es Militärgeistliche auf Ebene der Heeresgruppen-Kommanden, der Armeeoberkommanden und der Divisionskommanden. Daneben gab es (einige wenige) hauptamtliche Standortpfarrer und mehrheitlich nebenamtliche Standortpfarrer. Ab 1934 gab es einen evangelischen Feldbischof - der oberste katholische Feldgeistliche führte die Bezeichnung Feldpropst. Erst mit der Ernennung des Heeresoberpfarrers
Dr. Franz Justus Rarkowsky zum Katholischen Feldbischof am 20. Februar 1938 gab es einen katholischen Feldbischof.
Dr. Rarkowsky war Titularbischof, er hatte aber nicht das Vertrauen der anderen Bischöfe und hatte weder Sitz noch Stimme in der Deutschen Bischofskonferenz. Anerkannt war hingegen sein Feldgeneralvikar, Prälat Georg Werthmann, der dann von 1955 bis 1962 der erste Militärgeneralvikar der Deutschen Bundeswehr wurde. Er starb im Jahr 1980.
Wehrmachtsgeistliche gab es bei Heer und Marine - nicht aber bei der Luftwaffe. 1939 gab es 93 hauptamtliche und 215 nebenamtliche katholische Wehrmachtsgeistliche, die dienstrechtlich Wehrmachtsbeamte waren. Sie taten zumeist auf Ebene der Division, als Standortpfarrer oder bei größeren Einheiten der Marine Dienst und teilten das Schicksal der ihnen anvertrauten Soldaten.
Die Haltung des NS-Regimes gegenüber der Kirche wurde im Laufe der Jahre zunehmend härter. Heute wissen wir, daß bereits 1939 Adolf Hitler in einer Rede über die Vernichtung der Kirchen nach dem "Endsieg" sprach. Dies wirkte sich natürlich auch auf die Wehrmachtsseelsorge aus. Ein Geheimerlaß des Oberbefehlshabers der Luftwaffe vom 23. November 1939 machte die Seelsorge in der Luftwaffe praktisch unmöglich. Die seelsorgliche Betreuung erfolgte fast ausschließlich außerhalb des Dienstes durch die Standortpfarrer. Ab 1942 gab es zunehmend restriktive Maßnahmen durch das Reichskirchenministerium und das Oberkommando der Wehrmacht.
Nach dem Krieg wurde in Österreich wahrscheinlich Divisonspfarrer Msgr. Alois Beck - vor allem durch seine Vorträge über die Schlacht von Stalingrad - am bekanntesten. Er war nach dem Krieg bemüht, das Schicksal gefallener und vermißter Soldaten aufzuklären. Msgr. Beck verstand sich als Mahner gegen den Krieg und leitete auch mehrfach Pilgerfahrten nach Israel. Oberstudienrat Msgr. Alois Beck verstarb im Jänner 1996 im 83. Lebensjahr.
Im Jahr 1926 ...
... wurde durch Prälat Ferdinand Pawlikowski eine marianische Soldatenkongregation gegründet, die den Grundstein für den späteren "Katholischen deutschen Reichs-Soldatenbund" bildete. Diese Laienorganisation war zunächst eng an den Reichsbund angelehnt. Ihr Obmann war Major Franz Heckenast, der unmittelbar nach dem "Anschluß" - wohl in erster Linie wegen seiner Funktion als Beisitzer in den Nationalsozialisten-Prozessen - verhaftet und im Konzentrationslager Buchenwald zu Tode gekommen ist.
Als Generalpräses wirkte eine Zeitlang Brigadepfarrer Dr. Reichenbach, als Generalsekretär Brigadekaplan Dr. Josef Albert Maurer (später Brigadepfarrer bei der 5. Brigade). Ihm folgte Brigadepfarrer Josef Tegel nach. Die Finanzierung erfolgte in erster Linie durch Spenden und freiwillige Beiträge der Mitglieder. Die Publikation des Katholischen deutschen Reichs-Soldatenbundes - "Der gute Kamerad" wurde längere Zeit durch die Militärseelsorge finanziert.
Die Mitgliederzahl betrug in der Zeit um 1935 etwa 7.000. Am 13. März 1938 wurde der Katholische deutsche Reichs-Soldatenbund aufgelöst.
Am 12. November 1918 ...
... beschloß der Staatsrat das "Gesetz über die Staats- und Regierungsform Deutschösterreichs", das eine demokratische Republik vorsah. Am 16. November 1918 erfolgte die Aufstellung der Volkswehr, die dem Staatsamt für Heerwesen unter Staatssekretär Dr. Julius Deutsch (Unterstaatssekretär Dr. Erwin Waihs) unterstand. Der Unterstaatssekretär schlug vor, den damaligen Feldkuraten Dr. Ferdinand Pawlikowski mit der Leitung der Militärseelsorge zu betrauen - dieser Vorschlag fand die Zustimmung von Dr. Deutsch.
Ferdinand Pawlikowski (geboren am 28. April 1877 - gestorben am 31. Juli 1956 in Graz) besuchte zunächst in Wien die chule und studierte dann als Priesteramtskandidat für die Erzdiözese Salzburg das Priesterseminar in Trient, wo er am 5. Juli 1903 die Priesterweihe empfing. Er setzte seine Studien in Rom fort und promovierte dort im Februar 1907.
Mit Zustimmung seines Bischofs trat er am 1. März 1908 seinen Dienst als Militärseelsorger beim Feldsuperiorat Innsbruck an. Bereits nach einem Jahr als Feldkurat in Bozen kam er in das Feldvikariat nach Wien, wo ihm die Leitung der Matrikenführung übertragen wurde. Er begleitete Feldbischof Bjelik während des Ersten Weltkrieges auf dessen Inspektionsreisen.
Nach dem Ende der Monarchie mußte er die Auflösung des Feldvikariates durchführen - es gelang ihm aber, die Matrikenführung weiterzuführen, die für viele ehemalige Soldaten von großer Bedeutung war. Zudem versuchte Dr. Pawlikowski den Bestand der Militärseelsorge zu sichern.
Mit dem Wehrgesetz vom 18. März 1920 wurde aus der Volkswehr das Bundesheer geschaffen. Es war den Bestimmungen des Vertrages von St. Germain gemäß ein Berufsheer in der Stärke von 30.000 Mann, davon 1.500 Offiziere und 2.000 Unteroffiziere mit einer 35-jährigen Dienstpflicht. Die Mannschaften hatten eine sechsjährige Aktivdienstzeit und eine sechsjährige Reservedienstzeit zu leisten.
Der Aufbau der Militärseelsorge - seit August 1920 unter der Leitung von Heerespropst Dr. Pawlikowski - konnte aber erst im Jahr 1921 mit zunächst 12 Militärseelsorgen beginnen. Die Struktur sah pro Brigade (ab 1935 Division) zwei Militärseelsorger vor.
Dr. Pawlikowski behielt das Amt des Militärvikars (Bezeichnung seit 1924) auch nach seiner Ernennung zum Fürstbischof von Graz/Seckau im Jahr 1927 bei. Die Leitung des Militärvikariates lag nun in den Händen von Militärprovikar Prälat Anton Allmer.
Die Einführung des Lebenskundlichen Unterrichtes war eine Initiative von Militärvikar Dr. Pawlikowski. Dieser Unterricht fand zunächst einmal monatlich statt, ab 1934 dann sogar wöchentlich.
Die Militärseelsorger waren zu Beginn des Bundesheeres Beamte der Heeresverwaltung, ab dem 1. September 1936 dann Offiziere der Sonderdienste. Sie trugen als Aufschlagfarbe violetten Samt (ohne Vorstoß), als Dienstgradabzeichen Goldborten mit Ärmelaufschlägen. Am Mantel wurden violettrote Aufschläge mit schwarzem Vorstoß getragen.
Abschließend seien die Namen ...
... der apostolischen Feldvikare vom Jahr 1773 (Bestellung von Bischof Dr. Johann Heinrich von Kerens) bis zum Ende des Ersten Weltkrieges im Jahr 1918 und deren Amtszeit angeführt:
Dr. Johann Heinrich von Kerens (1773 bis 1792)
Sigismund Anton Graf von Hohenwart (1792 bis 1803)
Gottfried Josef Crüts von Creits (1803 bis 1815)
Josef Chrysostomus Pauer (1815 bis 1826)
Josef Alois Schachtner (1827 bis 1830)
Vinzenz Billig (1831 bis 1832)
Michael Johann Wagner (1833 bis 1836)
Johann Michael Leonhard (1836 bis 1863)
Dominik Mayer (1863 bis 1875)
August Landt (1875 bis 1878)
Dr. Anton Josef Gruscha (1878 bis 1890)
Dr. Coloman Belopotoczky (1890 bis 1911)
Emmerich Bjelik (1911 bis 1918)
Die Militärseelsorge ...
... für die Streitkräfte Österreich - Ungarns stützte sich im Kriegsfall personell stark auf die Heranziehung von Militärgeistlichen des Reservestandes ab. Dem Apostolischen Feldvikar Dr. Emmerich Bjelik unterstanden im Jahr 1916 - 1.874 römisch-katholische und 177 griechisch-katholische Militärgeistliche. Insgesamt standen von 1914 bis 1918 - 3.077 Seelsorger als Militärgeistliche in Dienst:
Beim k. u. k. Heer: 2.309
bei der k. u. k. Landwehr: 489
bei der kgl. ungarischen Honved: 262
bei der k. u. k. Marine: 17
11 Feldkuraten fielen, 42 Militärgeistliche und ein Felderzpriester starben an den Folgen des Krieges. Bei jeder Division waren ein Divisionspfarrer und ein Feldkurat, bei jedem Regiment ein Feldkurat eingeteilt. Bei den Tiroler Truppen gab es pro Bataillon einen Militärgeistlichen. Kavalleriedivisionen hatten zwei bis drei Militärgeistliche. Den Militärspitälern waren - je nach Größe - zwei bis drei Militärgeistliche zugeteilt. In den rückwärtigen Garnisonen wurde die Seelsorge durch Militärgeistliche der Feldsuperiorate sichergestellt.
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