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Coronabedingt konnte die, normalerweise vor Ostern stattfindende Chrisammesse mit der Segnung der Heiligen Öle erst jetzt und  nur im kleinsten Rahmen gefeiert werden.

Die Lesungen am Ende des Kirchenjahres – das neue Kirchenjahr beginnt am 1. Advent am 29. November – haben immer mit der Ankunft des Herrn sowie mit dem Warten und die Bereitung auf seine Ankunft zu tun. „Es ist eine Zeit und ein Auftrag für die Kirche und uns, das Evangelium zu erfüllen!“ erläuterte der Militärbischof. Es sei ein optimistisches Bild, wo wir den Weg in diese Welt finden und unsere Klugheit einsetzten müssen. Das Evangelium sei da, um uns Vertrauen zu schenken, denn der Herr kommt im Tun der Kirche und der Welt und auch in unserer persönlichen Geschichte.

Die gesegneten Öle wie Chrisam, das Stärke, Kraft und Anteilnahme an der Salbung Christi vermittle und eine enge Verbindung mit ihm ermögliche, Katechumenenöl, das Öl der Taufbewerber als Anteil am königlichen Priestertum Christi und das Krankenöl, das den Beistand Christi ermögliche, helfen uns das Reich Gottes anzukündigen und das Kommen Jesu zu erwarten. „Er, der kommt, ist Herr dieser Geschichte, es bildet den Bogen vom Anfang unseres Glaubens bis zur Vollendung!“ beendete der Bischof seine Predigt.

Das Krankenöl wurde am Altar während des Hochgebetes, während das Chrisam- und das Katechumenenöl vor dem Schlusssegen gesegnet wurden.

„So segne uns der Herr, der uns begleitet zur Begegnung mit ihm in seinem Licht!“

Text: S. Claus

In Regionen mit steigenden Corona-Zahlen wieder Mund-Nasenschutz beim Gottesdienst und enge Absprache mit lokalen Gesundheitsbehörden - Verschärfungen zwischen Kultusministerin Raab und Spitzen der Kirchen und Religionen vereinbart.
 
 Die Kirchen und Religionsgesellschaften verschärfen in Absprache mit den staatlichen Stellen ihre Corona-Präventionsmaßnahmen. Die wichtigste Änderung ist, dass in Regionen mit steigenden Corona-Zahlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Gottesdienst wieder verpflichtend ist. Das hat Kultusministerin Susanne Raab am Dienstag in einer Aussendung bekannt gegeben, nachdem die Bundesregierung ihre neuen Maßnahmen gegen einen weiteren Anstieg der Corona-Zahlen vorgestellt hatte, die ab Freitag in Kraft treten.
 
Anlass für die Verschärfung sind die zuletzt wieder gestiegenen Corona-Infektionen, wobei es auch im Umfeld von Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinzelt zur Bildung von Clustern gekommen sei, so das Ministerium. Daher sei in den vergangenen Tagen - wie bisher auch - mit allen Kirchen und Religionsgesellschaften die aktuelle Lage besprochen und die künftige Vorgehensweise vereinbart worden. Das bestätigte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, gegenüber Kathpress: "Die Vorgangsweise ist mit der Bischofskonferenz abgesprochen und die konkrete Umsetzung im Bereich der Katholischen Kirche wird derzeit geklärt."
 
Grundsätzlich betonte das Kultusministerium, dass aufgrund der aktuellen Erhöhung der Covid-Fallzahlen "erhöhte Vorsicht und Achtsamkeit geboten" sei. Konkret wurde vereinbart, dass "in Regionen mit hohen Coronavirus-Infektionszahlen" auf ein "konsequentes Tragen eines Mund-Nasenschutzes im Gottesdienst" zu achten ist. Verpflichtend ist der Mund-Nasenschutz zudem bei Gottesdiensten in Gemeinden, "in denen verstärkt rückkehrende Mitglieder aus Risikogebieten im Ausland teilnehmen".
 
Ist es im Umfeld von Kirchengemeinden zu Coronafällen gekommen oder sollten Regionen besonders davon betroffen sein, dann sollen in Absprache mit den lokalen Gesundheitsbehörden alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen getroffen werden, um die Gefahr von Infektionen zu reduzieren. "Das vorübergehende Aussetzen von öffentlichen Gottesdiensten ist eine Möglichkeit", heißt es dazu weiter. Auch soll durch geeignete Maßnahmen - wie das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln oder die Reinigung von regelmäßig verwendeten Flächen - das Infektionsrisiko so gut wie möglich minimiert werden.
 
Generell wird festgehalten: "Die Einhaltung der derzeit geltenden Sicherheitsabstände und Vorsichtsmaßnahmen wird konsequent sichergestellt." Auch verweist das Ministerium darauf, dass darüber hinausgehende Maßnahmen zum Schutz vor den Gefahren einer Infektion durch die einzelnen Kirchen und Religionsgesellschaften nach eigenem Ermessen gesetzt werden.
Für den Bereich der Katholischen Kirche ist dafür die "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste" maßgeblich. Sie wurde bereits mehrfach adaptiert; die letzte Fassung gilt seit 20. Juni. Darin ist ausdrücklich vorgesehen, dass jede Diözese Verschärfungen für den diözesanen oder regionalen Bereich erlassen kann. Das ist auch Anfang Juli durch die Diözese Linz geschehen, wo für das kirchliche Leben in einzelnen oberösterreichischen Bezirken strengere Maßnahmen erlassen wurden.
 
Kultusministerin Raab betonte abschließend in der Presseaussendung: "Bereits in der Vergangenheit haben wir eng mit den Kirchen und Religionsgesellschaften zusammengearbeitet, um die Ausbreitung des Coronavirus so rasch wie möglich einzudämmen. Leider haben wir in den letzten Wochen erhöhte Fallzahlen auch im Religionsbereich beobachten müssen. Jetzt geht es darum, zu verhindern, dass die Coronavirus-Infektionen in Österreich weiter zunehmen. Umso erfreulicher ist es, dass die Kirchen und Religionsgesellschaften ihre Verantwortung wahrnehmen und weiterhin mit der Bundesregierung an einem Strang ziehen."

Die Österreichische Bischofskonferenz hat am Sonntag detaillierte Regeln für die ab 15. Mai wieder mögliche Feier von öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen erlassen. Eckpunkte für die am Sonntag veröffentlichte Rahmenordnung sind dabei die zwischen Staat, Kirche und Religionen vereinbarten Auflagen. Demnach müssen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Weiters ist ein Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch eigene Ordnerdienste sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat die Bischofskonferenz entschieden, dass bei der Messe auch der Empfang der Kommunion in die Hand unter Einhaltung konkreter Regeln möglich sein wird.

Grundsätzlich halten die Bischöfe fest, dass es sich bei den vorliegenden Regeln um eine erste, sehr eingeschränkte Stufe für gottesdienstliche Feiern handelt; eine Anpassung werde gemäß der weiteren Entwicklung der Pandemie erfolgen. "Für diese erste Stufe sind die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche", betont die Bischofskonferenz

Allgemeine Regeln

Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind nach Möglichkeit Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde hat dafür zu sorgen, dass große Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen verhindert werden. Dieser soll auf das Einhalten der Bestimmungen und eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.

Weiters wird erläutert, dass der festgelegte Mindestabstand "für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden darf". Eine Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Feier ist ausnahmsweise und zeitlich begrenzt möglich, wenn es für den liturgischen Dienst nötig ist. Der Priester, Lektor oder Kantor hat aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. diverse Verhaltensregeln einzuhalten. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist unter Einhaltung eines Abstands von zwei Metern zulässig.

Zum gegenseitigen Schutz ist das gemeinsame Beten und Singen auf ein Minimum zu reduzieren. Auch sollen die Kirchen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden. Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie beispielsweise der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, "so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden", wird ausdrücklich festgehalten. In der Rahmenordnung enthalten sind auch allgemeine Hygienebestimmungen für alle, die einen liturgischen Dienst ausüben.

Messfeier mit Handkommunion

Detaillierte Regel gibt es für den Empfang der Kommunion: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Kommunionspender den Mund-Nasen-Schutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Wörtlich heißt es: "Bei der Kommunionspendung sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln einzuhalten. Die Worte 'Der Leib Christi' - 'Amen' entfallen. Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren dürfen. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der Mundmaske möglich ist." Diesen Modus hat der Zelebrant vor dem Agnus Dei (Lamm Gottes) den Gläubigen zu erläutern.

Weiters wird festgehalten, dass nach dem Kommunionempfang die Messe unmittelbar mit dem Schlussgebet und dem Segen schließt; das Danklied und eventuelle Ankündigungen entfallen. Laut Bischofskonferenz soll die Messe an Werktagen so wie am Sonntag nur in der großen Kirche gefeiert werden. Anders als bisher meist üblich, soll der Friedensgruß durch gegenseitiges Anblicken und Zuneigen erfolgen.

Wie bei der Messe soll auch die Wort-Gottes-Feier (Wortgottesdienst) an Werktagen in der großen Kirche gefeiert werden. Aufgrund der besonderen Umstände ist dabei aber auf die Kommunionfeier zu verzichten.

Taufe und Trauung mit 10 Personen

Taufen und Trauungen sind laut Bischofskonferenz im kleinsten Kreis möglich. Konkret ist die Teilnehmerzahl, unabhängig von der Fläche der Kirche, vorerst weiterhin auf den engsten Familienkreis (10 Personen) beschränkt. Neben diversen Regeln ist bei der Taufe darauf zu achten, dass auch für den Taufspender (Priester oder Diakon) beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist.

Für kirchliche Trauungen empfiehlt die Bischofskonferenz unter den aktuellen Bedingungen eine Wort-Gottes-Feier als bevorzugte Form. Wird unbedingt eine Eucharistiefeier gewünscht, so habe der Kommunionempfang unter Einhaltung der diesbezüglichen Regeln zu erfolgen. Die Bestätigung der Vermählung kann durch das Umwickeln der Hände mit einer Stola in Stille erfolgen, wobei die Begleitworte anschließend im gebotenen Abstand gesprochen werden. In einer zweiten Variante werden die Worte der Bestätigung ohne die Zeichenhandlung gesprochen.

"Da gerade Taufen und kirchliche Trauungen Feiern sind, die von der Freude einer festlichen Gemeinschaft getragen sind, mögen die Seelsorger mit den Betroffenen abklären, ob eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt möglich ist", wird grundsätzlich festgehalten.

Beichte, Krankenkommunion, Begräbnis

"Die Beichte kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne "das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein".

Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) hat der Spender den Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. "Da es sich in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuh zu verwenden. Die Verwendung eines Einweghandschuhs gilt auch für die Spendung der Krankensalbung", heißt es dazu.

Für die Begräbnisse am Friedhof ist die vorgegebene Teilnehmerzahl einzuhalten, die zur Zeit maximal 30 Personen beträgt. Für Gottesdienste davor oder danach in einer Aufbahrungshalle oder in der Kirche sind die Regeln der Rahmenordnung anzuwenden.

Die mit 1. Mai 2020 datierte Rahmenordnung der Bischofskonferenz enthält keine Bestimmungen für Gottesdienste im Freien und auch nicht für die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung, weil diese nach wie vor gemäß diözesanen Regelungen verschoben sind.

Österreichs Bischöfe haben am Freitag in einer Videokonferenz darüber beraten, wann und in welcher Weise Gottesdienste und andere Arten von kirchlichen Versammlungen unter physischer Anwesenheit einer größeren Zahl von Gläubigen wieder möglich sein werden. Als Gast an der Videokonferenz hat auch Prof. Markus Müller teilgenommen. Er ist Rektor der Medizinischen Universität Wien, Mitglied im Krisenstab des Gesundheitsministeriums und war bis Ende 2019 Präsident des Obersten Sanitätsrats. Anhand der Expertise Müllers wollen die Bischöfe nun Vorschläge erarbeiten, die ab kommender Woche mit der Bundesregierung beraten bzw. abgestimmt und dann in Richtlinien gegossen werden, wie Bischofskonferenz-Generalsekretär Peter Schipka am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur "Kathpress" erläuterte.

Den Bischöfen sei es wichtig festzuhalten, dass die Kirchen schon bisher und auch künftig für das persönliche Gebet offen stehen, so Schipka. Zugleich müsse vermieden werden, dass durch ein zu frühes Wiederaufnehmen öffentlicher Gottesdienste Menschen in Gefahr gebracht werden. Maßgeblich für die weiteren Entscheidungen sei es daher, wie weit die Eindämmung des Virus in den kommenden Wochen gelingen werde. "Ein Wiederaufflammen der exponentiellen Ausbreitung wäre für uns alle ein schwerer Rückschlag und würde zusätzlich Leben bedrohen", so der Generalsekretär der Bischofskonferenz.

Schipka: "Die christliche Praxis ist nicht auf die gottesdienstliche Versammlung beschränkt, lebt aber wesentlich von ihr. Daher ist das derzeitige Fehlen des gemeinsamen Gottesdienstes und des Sakramentenempfangs ein schmerzliches Opfer." Dankbar stellten die Bischöfe aber fest, dass sich in dieser Zeit des Verzichts viele gute Formen des Gebetes und der gelebten Nächstenliebe entfaltet haben.

Die klare Einschätzung der Experten zeige, dass gemeinsame Gottesdienste bedauerlicherweise zu jener Art von Versammlung gehören, bei denen das Virus besonders leicht verbreitet werden kann, so Schipka. Prof. Müller habe einige kritische Voraussetzungen für die Infektionsgefahr genannt: geschlossene Räume, in denen sich Personen gemeinsam länger als 15 Minuten aufhalten und gemeinsam sprechen und singen. Deshalb handle es sich bei einem Gottesdienst um eine ganz andere Art von Versammlung bzw. öffentlichem Raum, als dies etwa bei einem Baumarkt der Fall sei, so Schipka in Anspielung auf einen derzeit öfter strapazierten Vergleich. Die derzeitige positive Entwicklung der Eindämmung des Virus lasse hoffen, dass es in absehbarer Zeit zu einer schrittweisen Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste kommen kann.

Die Vertreter der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften haben sich heute Vormittag mit Bundeskanzler Sebastian Kurz, der für Kultusangelegenheiten zuständigen Kanzleramtsministerin Susanne Raab, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Innenminister Karl Nehammer im Bundeskanzleramt zu einem Gespräch getroffen. Dabei wurden den Kirchenvertretern von Seiten der Regierung die Expertise und jüngsten Erkenntnisse zum Coronavirus vorgelegt.

Aufgrund der Situation wurde gemeinsam vereinbart, dass öffentliche Gottesdienste und Versammlungen ab Montag weitestgehend ausgesetzt und kirchliche Familienfeiern wie Taufen und Hochzeiten verschoben werden. Die vereinbarten Maßnahmen dienen dem besonderen Schutz der älteren und besonders gefährdeten Menschen und sollen für die nächsten Wochen Gültigkeit haben. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften werden die konkrete Umsetzung im jeweiligen Bereich kommunizieren.

Alle großen Gottesdienste sind in Österreich seit Dienstag vorübergehend ausgesetzt: Die Bestimmung der Bundesregierung, wonach zur Eindämmung der Corona-Infektionen alle Veranstaltungen mit maximal 100 Personen in einem Raum bzw. 500 Personen im Freien stattfinden dürfen, betreffen einen Großteil der Sonntagsmessen des Landes. Die verbindlichen Erlässe, mit denen die Diözesen darauf reagiert haben, tragen dieser neuen Realität Folge und sind in den Grundzügen sehr ähnlich. Die unterschiedlichen Schwerpunktsetzung zeugen vom Bemühen, innerhalb der Vorgaben weiterhin kirchliches Leben möglichst umfassend aufrechtzuerhalten und über alle Maßnahmen und Hilfsangebote gut zu informieren.

Die schärfsten Vorgaben gibt es bislang in der Steiermark und im Burgenland. "Alle Veranstaltungen der Katholischen Kirche Steiermark unabhängig von der Anzahl der Beteiligten sind abgesagt", teilte Thomas Stanzer, Pressesprecher der Diözese Graz-Seckau, mit. Einzig die Gottesdienste und die seelsorgliche Betreuung sollen so gut wie möglich - insofern sie den Teilnehmer-Obergrenzen entsprechen - weitergehen. Unverändert bleibt auch der Dienst an Kranken: Dieser sei "eine Kernaufgabe der Kirche und soll im Ermessen der Priester und der Haupt- und Ehrenamtlichen in der Krankenhaus- und Pflegeheimseelsorge weitergehen, sofern das von den Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen erlaubt und gewünscht ist".

Ähnlich in der Diözese Eisenstadt, wo außer den nur in kleinem Rahmen stattfindenden Gottesdiensten ebenfalls ausnahmslos "alle kirchlichen Veranstaltungen unabhängig der teilnehmenden Personen abzusagen" sind. Als Beispiele dafür werden Pfarrvisitationen, Wallfahrten, Vorträge, Fastensuppen-Essen und Sitzungen genannt. Dennoch solle das kirchliche Leben im Rahmen der Vorgaben "so weit wie möglich weitergehen" und die Kirchen bleiben geöffnet. "Die Gläubigen werden aufgefordert, sich mit dieser für die ganze Gesellschaft völlig neuen Situation in Besonnenheit auseinanderzusetzen", heißt es in einem Schreiben der Diözesanleitung vom Mittwoch.

Wien: Medien und Kirchenwechsel

In der Erzdiözese Wien setzt man in Corona-Zeiten auf den Ausbau des Gottesdienstangebotes über die Medien: Außer wie schon vorher der Sonntagsgottesdienst um 10.15 Uhr wird nun auch an jedem Werktag die 12-Uhr-Messe aus dem Stephansdom auf Radio Klassik Stephansdom übertragen. Der Dom selbst wurde für Touristen geschlossen, während Gläubige zu den üblichen Öffnungszeiten zum Gebet und Beichte eingelassen werden - jedoch nur jeweils 100 zur gleichen Zeit, um den staatlichen Vorgaben zu genügen.

Leichter als in ländlichen Regionen fällt in urbanen Gebieten - darunter vor allem in der Bundeshauptstadt - das Ausweichen auf weniger frequentierte Sonntagsgottesdienste, wozu die Erzdiözese in ihrem schon am Dienstag veröffentlichten Schreiben explizit rät. Auch die ohnehin von weniger Personen besuchten Werktagsmessen würden sich als Alternative anbieten. Die Kirchen seien zudem tagsüber wie bisher geöffnet und sollten verstärkt auch außerhalb der Gottesdienstzeiten zum persönlichen Gebet aufgesucht werden, so ein Wunsch von Kardinal Christoph Schönborn.

Info-Seiten, Hotline in Innsbruck

Etliche Diözesen haben eigene Websites eingerichtet, auf denen die Informationen und Präventionsmaßnahmen hinsichtlich der Corona-Krise gebündelt sind, darunter die Erzdiözese Wien (www.erzdioezese-wien.at/kircheundcorona) sowie die Diözese Feldkirch (www.kath-kirche-vorarlberg.at/corona). Der laufend aktualisierte Themenschwerpunkt von Kathpress (www.kathpress.at/coronavirus) gibt darüber hinaus einen österreichweiten und internationalen Einblick auf das Thema aus Kirchensicht.

Eine eigene Info-Hotline für ihre Mitarbeiter hat die Diözese Innsbruck im Seelsorgeamt eingerichtet, um somit konkrete Fragen insbesondere bezüglich der Durchführung von Gottesdiensten und Veranstaltungen zu beantworten. Weiters betonte Generalvikar Florian Huber in einem Schreiben mit Blick auf die Mitarbeiter und Ehrenamtlichen in den Pfarren und Organisationen, es gelte nun Sitzungen mit größeren Gruppen entweder zu verschieben oder online abzuhalten.

Detaillierte Informationen gibt es in Tirol zudem u.a. zum Betrieb kirchlicher Bildungshäuser, die kleinere Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern vorerst weiter durchführen können - auch mehrere dieser im selben Haus, selbst wenn dann insgesamt über 100 Menschen anwesend sind. Die Seelsorge bei Kranken und in Alten- und Pflegeheimen werde fortgesetzt, anders die derzeit laufende Caritas-Haussammlung: Sie wurde bis Ende April ausgedehnt, pausiert jedoch vorerst.

Gebetsvorschläge in Linz

In der Diözese Linz veröffentlichte das Liturgiereferat (www.liturgie-linz.at) Hilfen und Gebetsvorschläge für die Feier zu Hause, um damit statt im Pfarrgottesdienst durch privates Gebet im Familienkreis via Messübertragungen in Radio, Fernsehen oder Livestream den Sonntag zu begehen. Basis dieser Texte bilden das Neue Gotteslob sowie Internetseiten, auf welchen die jeweiligen Tageslesungen ersichtlich sind. Für Gläubigen gilt das Fehlen in der Sonntagsmesse als entschuldigt, sofern der Besuch unmöglich oder nicht angeraten ist, ist dem entsprechenden Dispens durch Bischof Manfred Scheuer zu entnehmen.

Im verbindlichen Erlass des Linzer Diözesanbischofs finden sich neben den Teilnehmer-Beschränkungen auch Maßnahmen wie das Aussetzen von Mund- und Kelchkommunion, Verzicht auf Weihwasser und Friedensgruß-Formen ohne Handschlag wieder. Weiters gilt auch in Oberösterreich, dass Beerdigungen nur im kleinen Familienkreis stattfinden dürfen, ebenso Taufen und Hochzeiten. Große Feiern oder Requiems müsse man allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Auch Militärdiözese betroffen

Alle Behördenvorgaben hinsichtlich der Corona-Präventionsmaßnahmen sind auch für die Gottesdienste und Veranstaltungen der katholischen Militärdiözese gültig, bestätigte Militärbischof Werner Freistetter in einem Schreiben an die Militärseelsorger vom Mittwoch. Anders als in den übrigen Diözesen wurde dabei in den Hygiene-Bestimmungen nicht auf die Empfehlungen der Liturgischen Kommission der Bischofskonferenz, sondern auf jene des Bundesheeres verwiesen.

Die katholische Kirche in Österreich übernimmt die Vorgaben der Bundesregierung im Kampf gegen das Coronavirus (Covid-19) für alle ihre Veranstaltungen und Gottesdienstformen: Das hat Kardinal Christoph Schönborn als Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz am Dienstagnachmittag gegenüber "Kathpress" erklärt. Entsprechend den behördlichen Anordnungen sind demnach Gottesdienste in geschlossenen Räumen nicht mit mehr als 100 Personen zu feiern, ebenso wie bei Feldmessen und Gottesdiensten im Freien nicht mehr als 500 Personen teilnehmen dürfen. "Andere Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen im Inneren bzw. mehr als 500 Personen im Freien sind abzusagen", erklärte der Kardinal. Die Pfarrer und Kirchenrektoren seien für die Umsetzung dieser Bestimmungen in ihrem Bereich zuständig.

Im Rahmen der Vorgaben solle allerdings das kirchliche Leben so weit wie möglich weitergehen. Dafür würden die Kirchen einerseits unverändert geöffnet bleiben, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Er rief dazu auf, "zuhause zu beten, die Kirchen auch außerhalb der Messzeiten für das persönliche Gebet aufzusuchen und auch die Möglichkeit der Werktagsmessen zu nützen".


Kardinal Schönborn rief alle Gläubigen zum Gebet auf, insbesondere "für die Erkrankten und für alle, die Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen haben". Die einschneidenden Maßnahmen hätten vor allem zum Ziel, ältere und gesundheitlich angeschlagene Menschen zu schützen, die ja die Hauptrisikogruppe für eine Coronavirus-Infektion darstellen. Gleichzeitig dankte der Wiener Erzbischof allen, "die mit Augenmaß und Entschiedenheit in dieser schwierigen Situation für das Zusammenleben verantwortlich sind".

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