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Ab Sonntag, 7. Februar, sind öffentlich zugängliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Dienstag in einer neuen Vereinbarung mit Kultusministerin Susanne Raab geeinigt. Zusätzlich zu den bestehenden Schutzmaßnahmen wie der Zurverfügungstellung von ausreichend Desinfektionsmitteln und dem Aussetzen von Gemeinde- und Chorgesängen ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten, es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Darüber hinaus setzen die Kirchen und Religionsgesellschaften laut Vereinbarung zur Eindämmung des Virus wie bisher auf den Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und eingeschränkte Sitzplatzanzahl.
In den vergangenen Tagen hatten die katholischen Bischöfe über die Eckpunkte der Vereinbarung beraten. Das bestätigte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, im Interview mit Kathpress. Auf Grundlage der neuen Vereinbarung erarbeitet die Bischofskonferenz nun eine Rahmenordnung, die die Details für die Feier von Gottesdiensten im Bereich der Katholischen Kirche ab 7. Februar festlegt, u.a. auch die Regeln für den Beginn der Fastenzeit inklusive der Feier der Aschermittwochliturgie. Die neue Rahmenordnung soll bis Donnerstagabend fertig sein, kündigte Schipka an.
Kultusministerin Susanne Raab dankte am Dienstag in einer Aussendung den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie allen Gläubigen "für das Durchhalten während des Lockdowns". Sie hätten "einen wichtigen Beitrag geleistet, die Infektionszahlen zu senken". Sie sei sich bewusst, so Raab, "dass der Glaube für viele Menschen in unserem Land gerade in schwierigen Zeiten eine wichtige Stütze darstellt" und sie sei daher froh, dass öffentliche Gottesdienste nun wieder möglich sind. Mit den neuen Schutzmaßnahmen würden die Kirchen und Religionsgemeinschaften gleichzeitig sicherstellen, "dass sich das Coronavirus nicht weiterhin ausbreitet".
Bis Samstag, 6. Februar, finden demnach keine öffentlich zugänglichen Gottesdienste statt, die die Katholische Kirche von sich aus für die Dauer des strengen Lockdowns ausgesetzt hat. Weiterhin möglich sind - gemäß der "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste" in ihrer aktuellen Version - nicht-öffentlich zugängliche Gottesdienste mit maximal 10 Personen, die im Vorhinein namentlich erfasst sein müssen, damit auf diese Weise stellvertretend für die Gemeinde die heilige Messe gefeiert werden kann. - Schon bisher nur mit FFP2-Maske und 2 Metern Abstand.
Darüber hinaus sind die Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet, wo freilich ebenfalls - aufgrund staatlicher Vorgaben - der Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen ist.
In der Katholischen Kirche werden vom 28. Dezember bis 17. Jänner keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz am Montagnachmittag in einer neuen Rahmenordnung zur Feier der Gottesdienste beschlossen. Die Regelung setzen eine dementsprechende Vereinbarung um, die kurz zuvor von den 16 gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften mit Kultusministerin Susanne Raab getroffen wurde.
"Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen", hält das Regelwerk der Bischofskonferenz fest. Darüber hinaus ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig. Die ab Montag in einer Woche geltenden Regeln entsprechen weitgehend den Regelungen, die bereits beim letzten Lockdown vom 17. November bis 6. Dezember gegolten haben.
Lackner: Im Lockdown die Hoffnung stärken
"Wie in vielen europäischen Ländern tritt auch bei uns kurz nach Weihnachten erneut ein Lockdown in Kraft. Aufgrund der ernsten Situation sind alle aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten. Daher werden die staatlichen Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Pandemie von der Katholischen Kirche wie bisher mitgetragen", erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, gegenüber Kathpress.
"Die Weihnachtsfreude ist heuer sicher verhaltener als sonst, vielleicht ist sie aber auch inniger und tiefer." Er sei "sehr dankbar", dass auch am Stephanitag und am Sonntag unter den gebotenen strengen Auflagen noch Gottesdienste stattfinden können, so Lackner. "Damit ist ermöglicht, dass sich die Gläubigen besser auf verschiedene Gottesdienste verteilen können und dass alle, die zu Weihnachten eine Messe mitfeiern möchten, das auch wirklich tun können."
Auch und gerade während des Lockdowns gehe das christliche Leben weiter, so der Erzbischof: "Die Kirchen bleiben zum persönlichen Gebet offen und im kleinsten Kreis wird stellvertretend für die Gemeinde der Gottesdienst gefeiert und vielfach im Internet übertragen. Vor allem sollen wir in den nächsten Wochen daheim unseren Glauben leben. Wer miteinander betet, hält zusammen, auch wenn es schwierig wird. Dieses Wort von Mutter Teresa hat sich schon so oft bewahrheitet. Beten stärkt den Frieden und gibt Hoffnung", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz.
Gottesdienste im kleinsten Kreis
Detaillierte Regeln gibt es für "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste". Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Dabei muss "Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten", heißt es ausdrücklich.
Wie bisher ist beim Gottesdienst ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Wenn für das Wahrnehmen eines liturgischen Dienstes etwa durch einen Priester das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zeitlich begrenzt nicht möglich ist, sind zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einzuhalten.
Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden. "Innerhalb der Gruppe der fünf bis höchstens zehn Mitfeierenden ist nur der Gesang von Solisten bzw. Kantoren zulässig, die wenigstens die notwendigen Gesänge übernehmen sollen", heißt es im Blick auf die Gottesdienstgestaltung. An die Stelle der übrigen Gesänge solle Instrumentalmusik treten, wobei ein Zusammenwirken von Vokal- und Instrumentalsolisten mit bis zu fünf Personen möglich ist.
Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.
Keine Mundkommunion
Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester den Mund-Nasenschutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.
Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. Es ist nur mehr die Handkommunion möglich: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben des MNS möglich ist", heißt es dazu weiter.
Taufen und Trauungen verschieben
Während des Lockdowns sind Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.
Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.
(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)
Ab Montag, 7. Dezember, sind öffentliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Donnerstag in einer neuen Vereinbarung mit dem Kultusministerium geeinigt. Im Wesentlichen gelten damit wieder jene Regeln, die bereits vor dem Lockdown ab 3. November praktiziert wurden. Demnach ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten einzuhalten, bei dem wie bisher ein Mund-Nasenschutz zu tragen ist.
Am Donnerstagvormittag hatten die katholischen Bischöfe im Rahmen einer Videokonferenz die Eckpunkte der Vereinbarung beraten. Das bestätigte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, im Interview mit Kathpress. "Auf Grundlage der Vereinbarung erarbeitet die Bischofskonferenz jetzt eine Rahmenordnung, die die Details für die Feier von Gottesdiensten im Bereich der Katholischen Kirche ab 7. Dezember festlegt. Darüber hinaus wird an den Regeln für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten zu Weihnachten tagsüber und auch in der Nacht noch gearbeitet", erklärte Schipka.
Kultusministerin Susanne Raab dankte allen Kirchen und Religionsgemeinschaften "für das Durchhalten während des Lockdowns. Es ist sehr wichtig, dass die Religionsausübung nun wieder in Form von öffentlichen Gottesdiensten möglich sein wird, weil sie den Gläubigen in dieser herausfordernden Zeit sehr viel Halt gibt", betonte Raab in einer Aussendung und hielt fest: "Mit dieser Vereinbarung und den strengen Maßnahmen werden die Kirchen und Religionsgemeinschaften weiterhin sicherstellen, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet."
Keine Gemeinde- und Chorgesänge
So wie alle anderen staatlichen Regelungen für die erleichterte Phase des Lockdowns tritt auch die Vereinbarung zu den Gottesdiensten mit 7. Dezember, 0 Uhr, in Kraft. Demnach darf der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, unterschritten werden, "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert - hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasenschutz zu tragen". Die Vereinbarung enthält zwei Schutzmaßnahmen, die auch schon ab 3. November gegolten haben: So werden Gemeinde- und Chorgesänge bis auf Weiteres ausgesetzt. "Aufschiebbare religiöse Feiern werden auch aufgeschoben", heißt es weiter und als Beispiel werden dafür Trauungen genannt. Wie bisher muss bei Gottesdiensten Desinfektionsmittel ausreichend zur Verfügung gestellt werden.
"Darüber hinaus werden die Kirchen und Religionsgesellschaften weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus setzen", legt die Vereinbarung fest. Als Beispiele werden der Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank genannt.
Bis zum Sonntag, 6. Dezember, finden somit keine öffentlichen Gottesdienste statt, die die Katholische Kirche von sich aus für die Dauer des strengen Lockdowns ausgesetzt hat. Weiterhin möglich bis zum 2. Adventsonntag sind nicht-öffentliche Gottesdienste mit maximal 10 Personen, die im Vorhinein namentlich erfasst sein müssen, damit auf diese Weise stellvertretend für die Gemeinde die heilige Messe gefeiert werden kann. Darüber hinaus sind die Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.
Die Katholische Kirche setzt die Feier von öffentlichen Gottesdiensten zeitlich befristet von 17. November bis 6. Dezember aus. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz am Montagnachmittag in einer neuen Rahmenordnung zur Feier der Gottesdienste beschlossen. Die Regelung setzen eine dementsprechende Einigung um, die kurz zuvor von den 16 gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften bei einer Videokonferenz mit Kultusministerin Susanne Raab getroffen wurde. "Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen", hält das Regelwerk der Bischofskonferenz fest. Darüber hinaus ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Weiters legen die Bischöfe fest, dass Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben sind. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.
Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.
Lackner: In Extremsituation Verantwortung zeigen
"Mit den neuen Regeln der Rahmenordnung unterstützt die Katholische Kirche wie bisher alle staatlichen Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Pandemie", erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, gegenüber Kathpress. "Weil sich unser Land in einer Extremsituation befindet und ab Dienstag ein sehr weitgehender Lockdown in Kraft tritt, wird die Kirche mitziehen und ab morgen öffentliche Gottesdienste bis zum 6. Dezember aussetzen. Christliche Nächstenliebe heißt jetzt, verantwortungsvoll zu handeln und einander zu schützen", so der Salzburger Erzbischof. "Die zeitlich befristeten Einschränkungen sind nötig, damit wir bald wieder gemeinsam Gottesdienste feiern können."
Auch und gerade während des Lockdowns gehe das religiöse Leben weiter, so der Erzbischof: "Die Kirchen bleiben zum persönlichen Gebet offen und im kleinsten Kreis wird hinter verschlossen Türen stellvertretend für die Gemeinde der Gottesdienst gefeiert und vielfach im Internet übertragen. Vor allem sollen wir jetzt als Hauskirche unseren Glauben leben. So können wir einander im Herzen nahe sein und die Herzen für jene öffnen, die Hilfe brauchen."
Gottesdienste im kleinsten Kreis
Detaillierte Regeln gibt es für "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste im kleinsten Kreis". Sie können am Sonntag, aber auch an Wochentagen, von höchstens fünf bis zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Dabei muss "Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten", heißt es ausdrücklich.
Wie bisher ist beim Gottesdienst ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Wenn für das Wahrnehmen eines liturgischen Dienstes etwa durch einen Priester das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zeitlich begrenzt nicht möglich ist, sind zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einzuhalten.
Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden. Nur der Sologesang ist zulässig, an die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel, Soloinstrumente) treten. Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.
Keine Mundkommunion
Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester den Mund-Nasenschutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.
Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. Es ist - wie zuletzt - nur mehr die Handkommunion möglich: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben des MNS möglich ist", heißt es dazu weiter.
(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)
Die Osterfeiern 2020 werden "unter Pandemie-Bedingungen" stattfinden müssen, und was dies heuer bedeutet, haben die österreichischen Bischöfe jetzt in "grundsätzlichen Vorüberlegungen für alle Feiern vom Palmsonntag bis zur Osternacht" dargelegt. Die gegenwärtige Ausnahmesituation erfordere, die Osterliturgien in kleiner Besetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu feiern: Jeder gesunde Priester bzw. Pfarrer, der einer Gemeinde vorsteht und einen geeigneten Kirchenraum zur Verfügung hat, solle vier Gläubige bitten, "die erklärterweise gesund sind und nicht einer Risikogruppe angehören", mit ihm die Osterwoche liturgisch zu begehen. Idealerweise soll diese Gemeinschaft für alle Feiern ab dem Palmsonntag dieselbe bleiben, raten die Bischöfe.
Das Gros der Katholikinnen und Katholiken soll das zentrale christliche Fest zuhause unter Nutzung von Medien und Internet oder aber als "Hauskirche" feiernd mitvollziehen. Quasi als motivierende Richtschnur der heuer drastisch eingeschränkten Osterfeierlichkeiten stellen die Bischöfe ihren Vorgaben ein Wort aus dem Philipperbrief im Neuen Testament voran: "Ich habe gelernt, mich in jeder Lage zurechtzufinden: Ich weiß Entbehrungen zu ertragen, ich kann im Überfluss leben" (vgl. Phil 4,11-12).
"Besondere Zeiten erfordern besondere Lösungen", heißt es eingangs lapidar zu den teils detaillierten Handlungsempfehlungen der Bischofskonferenz. Ausgearbeitet hat diese österreichweite Rahmenordnung für die Kar- und Osterliturgien das Österreichische Liturgische Institut unter Mitwirkung des Referatsbischofs für Liturgie, Anton Leichtfried (St. Pölten). Jede der zehn österreichischen Diözesen kann noch eigene Richtlinien erlassen, die Vorgaben sind schnellstmöglich allen Pfarren mitzuteilen.
Auch medial vermittelte Feiern wirksam
Die an die gegenwärtige Situation angepasste Übertragung von Sonn- und Feiertagsgottesdiensten biete den Gläubigen Gelegenheit, sich an ihren Lebensorten als "physisch präsente, aber nicht füreinander sichtbare (virtuelle) und räumlich getrennte" Gemeinschaft zu verstehen, heißt es in dem Text. Obwohl Liturgie zunächst und von ihrem Wesen her lebendige gottesdienstliche Feier sei und die Präsenz einer konkreten Feiergemeinde erfordere, sind laut den Bischöfen "Berechtigung und Bedeutung von medial übertragenen Gottesdiensten längst unumstritten".
Sie verweisen auch auf den Päpstlichen Segen "Urbi et orbi", der verdeutliche, dass das medial zugesprochene Wort Gottes, das Gebet, der Lobpreis sowie der Schutz und die Hilfe Gottes "auch über die Grenzen der physisch versammelten Gemeinschaft hinaus wirksam sind".
Kleine Feiergruppe kein "heiliger Rest"
Zu den von den Pfarrern bzw. Priestern auszuwählenden vier Gläubigen halten die Bischöfe fest, diese kleine Gemeinschaft repräsentiere die große, die wegen des Versammlungsverbotes zu Ostern nicht in die Kirchen kommen kann. Diese Feiergruppe seien weder "Auserwählte" noch "heiliger Rest", sondern Repräsentantinnen und Repräsentanten. Dies gelte es auch innerhalb der Pfarrgemeinden zu kommunizieren. Auch über die gottesdienstlichen Zeiten, in denen sich die Gruppe versammelt. solle informiert werden, damit sich die Vertretenen während dieser Zeit "als Hauskirche mit dem Wort Gottes, dem Bibelgespräch, dem gemeinsamen Beten oder im Lobpreis im Glauben verbunden wissen können", heißt es in der Rahmenordnung.
Als Schauplatz sei ein Kirchenraum - sinnvollerweise der Altarraum - zu wählen, der sich für die nötige Distanz und gemeinsame Feier eignet; der vorgeschriebene Abstand von zumindest einem Meter zueinander sei einzuhalten. Die Zugänge zur Kirche sind während der Osterliturgie verschlossen zu halten, "sodass für diese Zeit kein Zutritt für einen nicht von vornherein bestimmten Personenkreis besteht", so die Direktive an die Priester.
Die nötigen liturgischen Dienste sollten von Priester und ausgewähltem Quartett geleistet werden können - also Lektor oder Lektorin, Kantor oder Kantorin, Ministrant oder Ministrantin seien vorzusehen. Auch der Gesang soll der Liturgie entsprechend gepflegt werden. Die Kommunion soll nur in Brotgestalt ausgeteilt werden, in Form einer größeren Hostie, die entsprechend der Anzahl der Mitfeiernden geteilt wird.
Von Palmsonntag bis zur Osternacht
Es folgen in der Rahmenordnung genauere Richtlinien die einzelnen Festtage Palmsonntag, Gründonnerstag, Karfreitag und die Osternacht am Karsamstagabend betreffend. Durchgehende Aufforderung dabei: Achten auf Hygiene und Ansteckungsgefahr. So sind z.B. am Karfreitag der sonst übliche Kuss des Kreuzes und dessen Berührung nacheinander untersagt: "Es reicht die Kniebeuge, eine Verneigung zur Verehrung oder auch das Ausharren in Stille", so die Bischöfe.
Besondere Bedeutung komme heuer den Fürbitten zu. Die Rahmenordnung enthält dazu sogar eine Formulierungsvorschlag für das Gebet der großen Fürbitten: "Schwestern und Brüder, stärker als sonst erfahren wir in diesen Tagen, wie wenig wir das Leben in der Hand haben. Geben wir dem besonders heute seinen leibhaftigen Ausdruck: solidarisch mit denen, die niedergedrückt sind, knien wir bei jeder Bitte nieder zum Gebet in Stille."
Für den Palmsonntag wird der kleinen Feiergruppe eine Palmprozession empfohlen, die jedenfalls im Kircheninneren mit Beginn beim Portal stattzufinden habe. Auf die traditionelle Fußwaschung, die am Gründonnerstag seit 1956 Teil der Messfeier vom letzten Abendmahl ist, wird heuer verzichtet. Die in der Karwoche gefeierten Chrisammessen verschiebt die Bischofskonferenz auf die Zeit nach Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen aufgrund des Corona-Virus.
Zur Osternacht heißt es: "Wo es die räumlichen Verhältnisse nicht verantwortbar zulassen, kann auf das Osterfeuer verzichtet werden. Die Osterkerze wird in diesem Falle mit einem frischen Zündholz entzündet." Am Ostersonntag soll nach dem Wunsch der Bischöfe auf jeden Fall dafür gesorgt sein, dass die Osterkerze in allen Kirchen entzündet wurde. "Das Licht kann idealer Weise aus einer Feier stammen, die zuvor in einer hauskirchlichen Feier gestaltet worden war."
Für die Hauskirche stellen die Liturgiereferate der Diözesen die Handreichung "Hausgebete - Feiern in der Familie" zur Verfügung. Darin enthalten sind u.a. ein Hausgebet mit Segnung der Palmzweige, eine Ölbergandacht am Gründonnerstag, eine Feierandacht in der Osternacht mit Lichtlobpreis und Danksagung für die Nacht der Nächte, ein Segen der Osterspeisen. Viele weitere Angebote von Liedern, Gebeten und Andachten stehen im Gotteslob zur Verfügung.
Weiters fordert die Bischofskonferenz die Gemeinden auf, jedenfalls die Glocken zu läuten, wenn sie Gottesdienst feiern und jeweils während des Gloria am Gründonnerstag und in der Osternacht.
Bischöfliche Ad-hoc-Kommission
Vorbereitet wurden die Beschlüsse der Bischofskonferenz durch eine bischöfliche Ad-hoc-Kommission, die vor zehn Tagen auf Basis eines schriftlichen Umlaufbeschlusses unter den Mitgliedern der Bischofskonferenz eingesetzt wurde. Ihre Aufgabe ist, sich bis zur nächsten Vollversammlung der Bischöfe allen wichtigen und unaufschiebbaren Fragen zu widmen, die sich insbesondere aufgrund der Pandemie stellen.
Der Kommission gehören Kardinal Christoph Schönborn, Erzbischof Franz Lackner, Bischof Manfred Scheuer und Bischof Wilhelm Krautwaschl an. Kommuniziert wird via Telefonkonferenz. Die Ad-hoc-Kommission hat diese Woche am Dienstag auf diese Weise getagt und die entsprechenden Beschlüsse vorbereitet, die dann im Rundlauf unter allen Mitgliedern der Bischofskonferenz gefasst wurden.
Bereits vor zehn Tagen wurde beschlossen, dass Kardinal Schönborn bis auf Weiteres Vorsitzender der Bischofskonferenz bleibt. Er wird dabei durch seinen Stellvertreter Erzbischof Lackner unterstützt und wo nötig entlastet.
Die Österreichische Bischofskonferenz hat die für den kirchlichen Bereich geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekräftigt und konkretisiert. In einer am Freitag veröffentlichten Erklärung wird nochmals verbindlich festgehalten, dass bis auf Weiteres alle öffentlichen Gottesdienste und religiöse Versammlungen untersagt sind und abgesagt werden. Daher hat die Bischofskonferenz entschieden, dass die Erstkommunionen und Firmungen verschoben werden. Auch der österreichweite Pfarrgemeinderäte-Kongress (21.-23. Mai) findet nicht statt. Über eine alternative Durchführung werde bei der nächsten Vollversammlung beraten. Zudem wird die "Lange Nacht der Kirchen" (5. Juni) - in Absprache mit den anderen Kirchen in Österreich - für heuer abgesagt.
Kathpress dokumentiert im Folgenden die Erklärung der Österreichischen Bischofskonferenz im Wortlaut:
Gott, richte uns wieder auf (Ps 80,4)
Ein Wort der Zuversicht und Hoffnung in der Corona-Krise
Wir alle sind von der aktuellen Pandemie intensiv betroffen und erleben eine Ausnahmesituation, die es in dieser Weise noch nie gegeben hat. Als Bischöfe Österreichs sprechen wir allen Kranken und deren Angehörigen Trost zu und versichern, sie verlässlich in unsere Gebete einzuschließen. Allen, die für Kranke, Pflegebedürftige und besonders schutzbedürftige Personen tätig sind und dabei außerordentlichen Belastungen ausgesetzt sind, gilt unser herzlicher Dank. Sie leisten einen unschätzbaren Dienst! Ebenso gebührt hoher Respekt und Dankbarkeit allen Personen, die aktuell die Versorgung und Sicherheit unseres Landes und das Funktionieren des Staates aufrechterhalten.
Die Katholische Kirche unterstützt im vollen Umfang die staatlichen Maßnahmen und will dazu beitragen, dass die Krise möglichst rasch gemeinsam bewältigt werden kann. Unser Glaube an Jesus Christus ist dazu eine kostbare Hilfe, eine Quelle der Geduld und eine unersetzbare Solidaritätskraft, die es jetzt ganz dringend braucht. Wir möchten in ökumenischer Verbundenheit mit allen Gläubigen unseres Landes alles tun, um das Leben von Menschen zu schützen, gleichzeitig aber auch deren seelische Gesundheit nicht aus den Augen verlieren.
Für andere da zu sein und dabei den körperlichen Kontakt zu meiden, rettet jetzt Leben. Diese Haltung entspricht in der gegenwärtigen Situation einer richtig verstandenen christlichen Selbst- und Nächstenliebe. Das Wort Gottes und das Gebet sind aktuell die wichtigste geistliche Nahrung, die wir alle für diese Haltung benötigen. Die Pfarren erweisen sich nun auch ohne gemeinsame Gottesdienste als lebendiges Netzwerk. Alle, die einen kirchlichen Dienst ausüben, sind jetzt besonders in ihrer Kreativität gefordert, ohne physischen Kontakt dennoch für die Menschen erreichbar und da zu sein und dabei alle zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle zu nutzen. Wir möchten alle Gläubigen des Landes bitten, in dieser Ausnahmesituation Hauskirche zu leben und die äußere Einschränkung vertrauter Lebensgewohnheiten als Chance wahrzunehmen, sich und andere innerlich zu stärken. Dabei kann uns das vertraute tägliche Glockengeläut Hoffnung geben und an das Gebet erinnern.
Das Leben von Menschen zu schützen und sich gleichzeitig um das Heil der Seelen zu sorgen, ist das oberste Gebot für die Katholische Kirche. Aus diesem Grund hat die Österreichische Bischofskonferenz nach Vereinbarung mit der Bundesregierung einschneidende Maßnahmen getroffen. So gilt seit Montag, 16. März, dass öffentliche Gottesdienste und Versammlungen weitestgehend ausgesetzt und kirchliche Familienfeiern wie Taufen und Hochzeiten verschoben werden. Die vereinbarten Maßnahmen dienen dem Schutz der älteren und besonders gefährdeten Menschen und sollen für die nächsten Wochen Gültigkeit haben.
Daher bekräftigen die österreichischen Bischöfe:
- Die staatlichen Anordnungen sind strikt zu befolgen, ebenso die diözesanen Vorschriften.
- Hygienemaßnahmen, körperliche Distanz und Vermeidung von Ansammlungen sind entscheidend zur Eindämmung der Pandemie. Der Schutz der Risikogruppen hat dabei oberste Priorität.
- Wer Krankheitssymptome hat oder zu den Risikogruppen gehört, bleibt zu Hause. Das gilt auch für das gesamte kirchliche Personal.
Für den kirchlichen Bereich halten die Bischöfe zusätzlich bis auf Weiteres fest:
- Alle öffentlichen Gottesdienste und religiösen Versammlungen sind untersagt.
- Sämtliche kirchliche Veranstaltungen, die mit Versammlungen verbunden sind, werden abgesagt.
- Die Bischöfe haben daher entschieden, dass der österreichweite Pfarrgemeinderäte-Kongress (21.-23. Mai) nicht stattfindet. Über eine alternative Durchführung wird bei der nächsten Vollversammlung beraten. Zudem wird die "Lange Nacht der Kirchen" (5. Juni) in Absprache mit den anderen christlichen Kirchen für heuer abgesagt.
- Pfarrkirchen sollen auch in der Zeit restriktiver Ausgangsbeschränkungen als Orte der Hoffnung nach Möglichkeit offen gehalten werden. Sie stehen allen Menschen für das individuelle Gebet zur Verfügung und sind damit Teil einer seelischen Grundversorgung zum Wohl der gesamten Bevölkerung.
- Die Bischöfe entbinden von der Sonntagspflicht. Die Eucharistiefeier darf und soll von den Priestern stellvertretend für die Anliegen der Welt und der Gemeinde gefeiert werden. Die Gläubigen sollen über die Medien den Sonntagsgottesdienst mitfeiern und die Angebote des ORF, anderer Medien und der Kirche dafür nützen.
- Sämtliche Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen und Hochzeiten werden verschoben. Die Erstkommunion und Firmung können frühestens nach der behördlichen Freigabe von regulären Versammlungen stattfinden. Um aber eine angemessene Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf den Empfang der Sakramente zu gewährleisten, mögen die Pfarren die Termine (wo notwendig in Abstimmung mit dem Ordinariat) nach der Freigabe neu bestimmen.
- Begräbnisfeiern können unter strengen Auflagen stattfinden. Sie werden schlicht und mit so wenigen Personen wie möglich im Freien gefeiert.
- Grundsätzlich wird die Krankenkommunion nicht mehr nach Hause gebracht. Die einzige Ausnahme dafür ist das Viaticum (Wegzehrung/Sterbekommunion).
- Die Bischöfe erinnern an das Gebot, das Beichtsakrament jährlich zu empfangen, entbinden aber gleichzeitig von der Empfehlung der Beichte vor Ostern. Wer einen schwerwiegenden und dringenden Grund für die Beichte hat, soll sich telefonisch an einen Priester wenden, der gemeinsam mit ihm einen Weg dafür suchen wird. Wer regelmäßig zur Beichte geht (Andachtsbeichte), soll diese Praxis vorübergehend aussetzen.
Die Bischöfe danken nochmals allen, die gegen die Pandemie und ihre Folgen für das Leben der Menschen und für das Gemeinwohl kämpfen. Alle können dazu beitragen, dass wir trotz gebotener körperlicher Distanz einander dennoch im Herzen nahe sind und einander beistehen. Familien leisten Großes in diesen Tagen und sind zugleich gefordert, dass die gebotene Nähe nicht in Enge und Konflikt umschlägt. Wir sind daher aufgerufen zu Barmherzigkeit, gelebter Sanftmut, Geduld, Achtsamkeit und Dankbarkeit sowie zum gemeinsamen Beten in der Familie. Menschen, die alleine leben, brauchen unsere Aufmerksamkeit und den Blick auf Lösungen. Sich innerhalb der gebotenen physischen Distanz um sie zu sorgen, ist eine große gesellschaftliche Aufgabe und umschließt Familie, Nachbarn, Freunde und die öffentliche Hand. Gebet und Glaube in Verbundenheit sind gerade in Notsituationen Kraftquellen des Lebens. In dieser Haltung und gestärkt durch ein religiöses Leben werden wir sicher die gegenwärtige Krise gemeinsam meistern können.
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Ein Heiliger zwischen Legende und Geschichte Johannes Nepomuk, auch bekannt als Jan Nepomucký, ist eine der faszinierendsten Heiligengestalten Mitteleuropas. Sein Leben und Martyrium prägten nicht nur die katholische Kirche, sondern auch... Weiterlesen
Der stille Held des Glaubens Am 19. März feiert die katholische Kirche den Gedenktag des heiligen Josef, des Ziehvaters Jesu. Trotz seiner zentralen Rolle im Leben Jesu bleibt Josef eine eher... Weiterlesen
Ein außergewöhnliches Zusammentreffen der Fastenzeiten Im Jahr 2025 fällt eine seltene religiöse Konvergenz auf: In den Monaten März und April überschneiden sich die zentralen Fastenzeiten der drei großen abrahamitischen Religionen –... Weiterlesen
Zum Weltfrauentag mahnen die Präsidentinnen von Caritas und Arbeiterkammer eine konsequente Gleichstellungspolitik ein. Einkommensunterschiede, unfaire Verteilung der Sorgearbeit und Altersarmut seien Beweise dafür, dass Frauen in Österreich weiterhin strukturell benachteiligt... Weiterlesen
Ein Tag des Kampfes und der Errungenschaften Seit den gesellschaftlichen Umbrüchen der 1970er Jahre wird der Internationale Frauentag auch in Österreich am 8. März gefeiert. Doch der Kampf um Frauenrechte begann... Weiterlesen
Ein Heiliger zwischen Legende und Geschichte Der Name Fridolin bedeutet "der Friedensreiche" und spiegelt das Wirken dieses bemerkenswerten Mannes wider, der als Missionar, Abt und Wundertäter am Oberrhein bekannt wurde. Sein... Weiterlesen
Ein bewusster Verzicht für eine bessere Zukunft Jedes Jahr zur Fastenzeit räumt die Initiative "Autofasten" der Frage nach nachhaltiger Mobilität besonderen Platz ein. 2025 ruft die von katholischen und evangelischen Umweltbeauftragten... Weiterlesen
Heute um 11:00 Uhr fand in der Militärpfarre beim Militärkommando Wien die feierliche Spendung des Aschenkreuzes statt. Die Liturgie wurde von Militärerzdekan Harald Tripp geleitet. Auch wurde ein schönes Zeichen... Weiterlesen
25. Februar 2025 – Der Petersplatz füllt sich langsam mit Gläubigen, Kerzen flackern im kühlen Abendwind, Rosenkränze gleiten durch betende Finger. Doch anders als 2005, als Johannes Paul II. auf... Weiterlesen
Eine englische Prinzessin als deutsche Heilige Die Heilige Walburga, auch Walpurgis genannt, gehört zu den bedeutendsten Frauengestalten der christlichen Missionierung Europas. Geboren um 710 in Devonshire, England, war sie die Tochter... Weiterlesen
Nach intensiver Vorbereitung empfingen am Freitag, den 21. Februar 2025, zehn Rekruten aus niederösterreichischen Garnisonen das Sakrament der Firmung. Die feierliche Zeremonie fand in der Pfarrhofkirche Pitten statt und wurde... Weiterlesen
Ein stiller Marsch, bewegende Worte und ein gemeinsames Zeichen gegen Terror und Spaltung: Politik, Kirche und Gesellschaft vereinen sich in Villach im Gedenken an die Opfer der Gewalttat. Ein Stadtbild in... Weiterlesen
Ein Meilenstein in der Geschichte des Vatikans Zum ersten Mal in der Geschichte des Vatikanstaates übernimmt eine Frau die Regierungsgeschäfte: Papst Franziskus hat die 56-jährige Ordensfrau Raffaella Petrini zur neuen Regierungschefin... Weiterlesen
Der Valentinstag – ein Fest der Liebe mit vielen Gesichtern Jedes Jahr am 14. Februar feiern Menschen auf der ganzen Welt den Valentinstag – den Tag der Verliebten. Doch während in... Weiterlesen