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Militärerzdekan Harald Tripp feierte heute um 1000 Uhr mit Rekruten der 3. Kompanie der Garde Wien den Aschermittwoch. Unter den Gottesdienstbesuchern war auch der Militärkommandant von Wien, Brigadier Kurt Wagner.

Mit den Worten "Bekehrt euch und glaubt an das Evangelium" spendete der Militärpfarrer beim Militärkommando Wien den Gläubigen das Aschenkreuz. Ein prägnantes Zeichen, das am Anfang der Fastezeit steht, ein Zeichen, das den Christen auf die Stirn gezeichnet wird.

Militärpfarrer Harald Tripp erklärte in der Predigt, was Fasten für Christen ausmacht und worin die Bedeutung für das eigene Leben - und das auch heute noch - liegt.

Vater Alexander Lapin von der orthodoxen Militärseelsorge nahm am Ende der Messe noch die medizinische Bedeutung des Fastens in Blick und eröffnete Einblicke, wie Fasten in der orthodoxen Kirche gesehen wird und welche Bedeuung es dort hat. Dem Militärpfarrer assistierte Diakon Walter Rohringer.
Musikalisch wurde die Messe von  Matthias Lee  an der Orgel und von Frau Mag. Seebauer auf der Querflöte gestaltet.


Am Montag haben die Kirchen und Religionsgesellschaften in Absprache mit Kultusministerin Susanne Raab die bisher geltende Corona-Vereinbarung verlängert: Analog zu den allgemein geltenden Ausgangsbeschränkungen im Lockdown werden die öffentlichen Gottesdienste vorerst bis zum Ende der ersten Februarwoche ausgesetzt. Wie es danach weitergeht, wird entsprechend der dann gültigen neuen allgemeinen Regelungen vereinbart, hieß es am Montagnachmittag in einer Aussendung des Ministeriums. Wie bereits jetzt stehen die Kirchen jedoch für persönliche Gebete weiter offen.

"Unser Ziel muss weiter sein, dass die Infektionszahlen in Österreich nach unten gehen. Die aktuelle Situation erfordert nun weiteres Durchhalten", erklärte Kultusministerin Raab und sagte: "Ich danke den Kirchen und Religionsgesellschaften für ihren Einsatz und dass sie mithelfen, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bringen."

Für den Bereich der Katholischen Kirche werden damit erneut jene Regelungen verlängert, die seit dem 28. Dezember gelten und seitens der Bischofskonferenz festgelegt wurden. Demnach sind derzeit "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste" im kleinsten Kreis zulässig. Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde und unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen gefeiert werden. Taufen und Trauungen sind während des Lockdowns auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)

Weihnachten ist das Fest der Geburt Christi und mit Ostern das höchste Glaubensfest der Christen. Viele Menschen freuen sich darauf und die Kirchen in Österreich haben sich daher auf Maßnahmen geeinigt, damit auch in Zeiten der Corona-Pandemie die Gläubigen die Weihnachts-Gottesdienste gemeinsam, sicher und würdig feiern können. Dies wird in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) betont.

Der Vorsitzende des ÖRKÖ, Prof. Rudolf Prokschi, stellte fest, dass der gemeinsame Gottesdienst zu Weihnachten ein zentraler und unverzichtbarer Bestandteil der Glaubenspraxis ist. Die bisherigen Schutzmaßnahmen, die das Kultusministerium und die Kirchen bereits vor einer Woche vereinbart hatten, bleiben weiterhin verbindlich, seien aber jetzt sinnvoll ergänzt worden.

Daher gibt es zu den Weihnachtsfeiertagen eine erhöhte Zahl an Gottesdiensten, damit sich die Anzahl der Mitfeiernden besser verteilen kann. Daneben werden die Gemeinden darin bestärkt, Gottesdienste auch via Video zu übertragen, um den Gläubigen ein Mitfeiern von zu Hause zu ermöglichen. Nach Möglichkeit werden die Gemeinden ein Anmeldesystem für die Gottesdienstbesucher anbieten sowie die Gottesdienste gestaffelt organisieren.

Weiters stellen die Gemeinden durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch während der Gottesdienste sicher, dass die vereinbarten Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt die Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu jenen Personen, mit denen man nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Während des Gottesdienstes ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, diese Pflicht gilt auch bei Gottesdiensten im Freien. Daher wird bei Bedarf den Mitfeiernden ein Mund-Nasen-Schutz beim Kircheneingang bzw. Zugang zum Feiergelände zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sollen Desinfektionsmittel ausreichend vorhanden sein. Gemeinde- und Chorgesänge bleiben auch zu Weihnachten ausgesetzt. Maßnahmen wie die kürzere Dauer von Gottesdiensten und die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank zur Einhaltung des Mindestabstandstands sollen ein sicheres Feiern ermöglichen.

"Neben diesen allgemeinen Maßnahmen können die einzelnen Kirchen im eigenen Bereich zusätzliche Regeln und Empfehlungen zur konkreteren Ausgestaltung erarbeiten", hielt der ÖRKÖ-Vorsitzende fest und sagte: "Ich bin überzeugt, dass durch eine schlichte und würdige Liturgie der Kern der Weihnachtsbotschaft so zum Leuchten kommen kann, dass sie den Menschen gerade in dieser Zeit Freude und Hoffnung gibt."

Bischöfe laden zum Mitfeiern ein

Vor diesem Hintergrund laden die katholischen Bischöfe nach Maßgabe der Pandemieentwicklung die Gläubigen ein, das Weihnachtsfest zu Hause in der Familie und mit einem Gottesdienst zu begehen. Wo dies nicht möglich ist, sollen die zahlreichen medialen Angebote zum Mitfeiern genützt werden. Für die Gottesdienste zu Weihnachten tagsüber und in der Nacht ist die Rahmenordnung der Bischofskonferenz für die Feier öffentlicher Gottesdienste maßgeblich. Das erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, am Freitag gegenüber Kathpress, nachdem die Bischöfe am Vortag darüber gemeinsam beraten hatten.

Weil alle geltenden Regelungen und Schutzmaßnahmen einzuhalten sind, hat bei den Weihnachtsgottesdiensten demnach weiterhin der Gemeinde- und Chorgesang zu entfallen. Solistischer Gesang und Instrumentalmusik sollen den festlichen Charakter der Gottesdienste unterstreichen. Diese Regelungen gelten auch für Gottesdienste im Freien.

Im Rahmen der Beratung der Bischofskonferenz sei deutlich geworden, dass die Diözesen bereits Konkretisierungen und Empfehlungen an die Pfarrgemeinden im Blick auf die Weihnachtsfeiertage gemacht haben bzw. noch geben werden, führte Erzbischof Lackner weiter aus. So sollen beispielsweise zusätzliche Krippenandachten stattfinden und deren Dauer verkürzt werden, damit sich die Anzahl der Mitfeiernden gut verteilen kann. Wo es aufgrund der zu erwartenden Anzahl der Mitfeiernden nötig ist, kann es auch eine zusätzliche Christmette geben. "Ziel aller Bemühungen muss es sein, dass alle, die einen Weihnachtsgottesdienst mitfeiern wollen, dafür auch eine Möglichkeit finden. Wenn wir uns in den Pfarren jetzt darauf verantwortungsvoll vorbereiten, dann wird Weihnachten gerade heuer zu einem Fest der Freude werden", sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz.

(Infos zum ÖRKÖ unter www.oekumene.at - Rahmenordnung der Bischofskonferenz im Volltext abrufbar unter: www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung
 

Die Coronavirus-Ampel der Bundesregierung wurde am Freitag offiziell in Betrieb genommen. Während die Ampel für den Großteil Österreichs auf Grün steht, gilt für die Städte Wien, Linz, Graz und den Bezirk Kufstein gelbes Licht, wofür eine erweiterte Maskenpflicht vorgesehen ist. Das war die erste Empfehlung der staatlichen Covid-Kommission. Infolgedessen hat die Erzdiözese Wien Freitagnachmittag die Empfehlung ausgegeben, dass die Gläubigen in der Stadt Wien wegen der Ampelstufe Gelb wieder während des gesamten Gottesdienstes einen Mund-Nasenschutz tragen und dass das gemeinsame Singen reduziert wird.

Weiterhin gelten die ohnehin in Kraft gebliebenen Maßnahmen wie die Einhaltung des Mindestabstands und die besonderen Hygienevorschriften rund um den Kommuniongang. Das bestätigte Diözesansprecher Michael Prüller gegenüber "Kathpress".

 

Österreichweite Rahmenordnung

In der katholischen Kirche in Österreich nimmt mit dem Herbst in den Pfarren und darüber hinaus das kirchliche Leben wieder Fahrt auf. Zu den traditionellen kirchlichen Feiern und Aktivitäten (wie Erntedank) kommt, dass etwa Erstkommunionen oder Firmungen in den kommenden Monaten nachgeholt werden sollen. Bis auf Weiteres sollte dies unter Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen auch möglich sein.

Für die katholische Kirche in Österreich gilt grundsätzlich die Rahmenordnung für Gottesdienste der Bischofskonferenz vom 20. Juni als Grundlage aller Maßnahmen. Am 27. Juli haben die heimischen Diözesen - mit Ausnahme von Vorarlberg - freiwillig aufgrund steigender Infektionszahlen einige Adaptionen oder Verschärfungen vorgenommen. Die wichtigste Änderung Ende Juli war, dass in Regionen mit steigenden Corona-Zahlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Gottesdienst wieder verpflichtend ist.

Wichtigste Verpflichtung der Rahmenordnung ist freilich nach wie vor die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.

Empfohlen wird weiterhin das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und das häufige Reinigen und Desinfizieren von Flächen und Gegenständen, die oft berührt werden. Auch ein Willkommensdienst wird nach wie vor empfohlen, genau so wie das bestmögliche Durchlüften der Kirche nach dem Gottesdienst. Für das gemeinsame Singen und Sprechen gibt es laut Rahmenordnung in der derzeit gültigen Fassung noch keine Einschränkung, solange der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann.

Handkommunion ist empfohlen, Mundkommunion ist möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Sollte es zu einer Berührung kommen, muss die liturgische Handlung für das Waschen oder Desinfizieren der Hände unterbrochen werden.

Die Rahmenordnung setzt grundsätzlich auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen für Personen, die mit liturgischen Diensten beauftragt sind und stellt insgesamt bei allen auf die gebotene "Eigenverantwortung und Rücksichtnahme" ab. Es steht auch jeder Diözese frei, zusätzliche Regelungen diözesan oder bloß regional zu erlassen. - Die Erzdiözese Wien hat dies nun eben getan.

Bischofskonferenz adaptiert Rahmenordnung

Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz wird derzeit vom Österreichischen Liturgischen Institut in Abstimmung mit Referatsbischof Anton Leichtfried und dem Rechtsreferat der Bischofskonferenz angepasst. Sobald die staatliche Rechtslage voraussichtlich Ende September novelliert ist, wird die Bischofskonferenz die aktualisierte Fassung der Rahmenordnung beschließen, erläuterte Bischofskonferenz-Sprecher Paul Wuthe am Freitag gegenüber "Kathpress".

Weiters wird vonseiten des Österreichischen Pastoralinstituts in Abstimmung mit u.a. Referatsbischof Alois Schwarz bereits eine neue Handreichung zur Corona-Ampel für den Bereich der Pastoral erstellt, in der die geltenden Rechtsgrundlagen und notwendige bzw. empfohlenen Maßnahmen für das kirchliche Leben in Pfarren und anderen Bereichen zusammengefasst werden sollen.

Die derzeit gültige Rahmenordnung ist im vollen Wortlaut abrufbar unter: www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung.

Mit viel Engagement der kirchlichen Mitarbeiter und Disziplin der Gläubigen sind die ersten öffentlichen Gottesdienste am vergangenen Wochenende vonstattengegangen. Gröbere Verstöße gegen die Vorschriften oder auch Unstimmigkeiten wegen der limitierten Zahl der Messbesucher wurden nicht bekannt, wie ein österreichweiter Kathpress-Rundblick zeigt. - Für jeden Gottesdienstteilnehmer müssen 10 Quadratmeter Kirchenfläche zur Verfügung stehen. - Im Wiener Stephansdom gab es am Freitag, Samstag und Sonntag insgesamt bereits 22 Gottesdienste - mit sehr guten Erfahrungen, wie Dompfarrer Toni Faber am Montag im Kathpress-Interview sagte. Die Menschen hätten sich an die Maskenpflicht gehalten, auch die Abstandsregeln wurden eingehalten und die Kommunionspendung habe klaglos funktioniert, so der Dompfarrer.

Im Dom durften 300 Personen pro Gottesdienst teilnehmen. Bei keinem einzigen Gottesdienst habe man Menschen abweisen müssen, die erlaubte Gesamtzahl sei nie überschritten worden, so Faber. Das habe sicher auch damit zu tun, dass es derzeit keine Touristen gibt und vor allem viele ältere Menschen mit einem Messbesuch noch zuwarten würden.

Man werde deshalb auch weiterhin auf ein Anmeldesystem im Stephansdom verzichten, so Faber. Der Einlass durch das Riesentor wird mit einem Ordnerdienst geregelt. Eine elektronische Lichtschranke mit digitaler Anzeige sorgt - gemeinsam mit Ordnern - für den geregelten Personeneinlass, sodass nie mehr als 300 Personen im Dom sind.

Ein kleiner Zwischenfall am Sonntagabend stört freilich die sonst makellose Bilanz am ersten Gottesdienstwochenende im Stephansdom: Drei Personen, die sich im hinteren Bereich des Doms den Aufforderungen der Ordner widersetzten, Masken zu tragen - wobei eine Person aus gesundheitlichen Gründen davon befreit war - und den Gottesdienst lautstark störten, wurden schließlich von der Polizei aus dem Dom gebracht, wie Faber berichtete.

Platz genug in Wien-Margareten

Sehr zufrieden mit der Akzeptanz der neue Regeln für öffentliche Gottesdienste zeigt man sich im Pfarrverband Wien Margareten, der die Pfarren Auferstehung Christi und St. Josef umfasst. In beiden Pfarren hat man am Sonntag eine zusätzliche Messe eingeführt, wie Dechant Wolfgang Unterberger gegenüber Kathpress erläuterte. Das wäre im Nachhinein nicht unbedingt notwendig gewesen, "aber wir wollten auf Nummer sicher gehen und niemanden abweisen." In der Kirche Auferstehung Christi können aufgrund der Größenbeschränkung 40 Personen zum Gottesdienst kommen und in St. Josef 70. Die Voranmeldung in beiden Kirchen habe sehr gut funktioniert "und für jene, die spontan ohne Voranmeldung gekommen sind, war dann durch die zusätzliche Messe auch noch Platz". Insgesamt entspreche der Gottesdienstbesuch einem sehr schwachen Sonntag oder der Ferienzeit, "umso größer war die Freude und Dankbarkeit bei denen, die am Sonntag erstmals wieder real die Messe mitfeiern konnten."

Keine Probleme habe es beim Willkommensdienst, der Desinfektion und der Platzzuteilung gegeben. Letztere habe den Gläubigen ein Lächeln entlockt, "weil die freien Plätze mit lachenden Smileys gekennzeichnet waren, dazwischen gab es traurige Smileys, die für den nötigen Abstand sorgten", so Unterberger.

Erstmals habe auch die Afrikanische Gemeinde wieder in Auferstehung Christ feiern können und am Sonntagnachmittag gleich zwei Messen statt üblicherweise eine angesetzt. Das im Pfarrverbandsgebiet Rektorat St. Johannes hat diesmal noch auf einen öffentlichen Gottesdienst verzichtet und wie bisher die Messe im kleinsten Kreis gefeiert und im Internet gestreamt. Aber auch dort plant man bereits eine Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten.

Vorsichtsmaßnahmen bei Gottesdiensten

Bei Gottesdiensten in Kirchen ist ein Meter Sicherheitsabstand gesetzlich vorgeschrieben, zwei Meter werden von Bischofskonferenz empfohlen. Das Tragen von Masken ist verpflichtend (mit Ausnahme von Kindern bis 6 Jahren). Die Gläubigen sind angehalten, nicht laut mitzubeten und auch nicht zu singen. Der Friedensgruß entfällt bzw. wird durch eine freundliche Geste auf Distanz ersetzt. Die Kommunionspendung erfolgt nur in Form der Handkommunion. Dabei tragen auch die Kommunionspender einen Mundschutz, die Gläubigen dürfen die Maske dafür kurz öffnen. Es wird beim Kommunionempfang geschwiegen und es gelten auch weitere strenge Hygienevorschriften: Kurz vor der Kommunion desinfizieren sich die Priester gründlich die Hände. Erst dann wird die Hostie an die Gläubigen weitergereicht.

Erfahrungen in den Bundesländern

Zwischen 90 und 120 Personen nehmen gewöhnlich am Sonntagsgottesdienst in der Pfarre Krems-St. Paul teil. Nun waren es - coronabedingt mit der 10-Quadratmeter-Regel - 65. Pfarrer Christoph Weiss berichtete am Sonntagabend in der ORF-Sendung "Niederösterreichn heute", dass viele Menschen bei der Anmeldung noch zurückhaltend seien und sich noch nicht zum Messbesuch entschieden hätten. Die größte Umstellung sei die Distanz zwischen den Menschen und auch die Form der Kommunionspendung sei noch etwas ungewöhnlich, zog der Pfarrer sonst aber eine sehr positive Bilanz.

Im Vorarlberger Altach hat sich die Pfarre für die Kommunion eine Besonderheit ausgedacht: Es wurden Plexiglasscheiben aufgestellt, unter denen hindurch den Gläubigen die Kommunion gereicht wurde. "Der direkte zwischenmenschliche Kontakt fehlt, der Gesang fehlt, aber es ist schön, dass wir uns alle wieder sehen können", so die Bilanz von Pfarrer Rainer Büchel in der ORF-Sendung "Vorarlberg heute" am Sonntagabend. Die Gläubigen zeigten sich ob der Tragens der Schutzmasken diszipliniert, wenn auch wenig begeistert. Alle hofften, dass es bald zu weiteren Lockerungen kommen wird.

P. Quirinus Greiwe, Kaplan in Herzogenburg, berichtete, dass der Gottesdienstbesuch am Sonntag rund 60 Prozent der Vor-Corona-Zeit ausmachte. "Da wir eine sehr kleine Kirche haben, habe ich eine zusätzliche hl. Messe am Vorabend eingeführt, sodass die Besucher sich aufteilen konnten, was auch sehr gut gelungen ist", berichtete Greiwe im Kathpress-Interview. Die Kirchgänger seien ausgesprochen diszipliniert gewesen, was etwa das Tragen der Masken anbelangte. "Auch bei der Kommunion haben sie Abstand gewahrt und geduldig abgewartet, bis sie herantreten konnten. Alles war sehr ruhig und unaufgeregt."

Da in Herzogenburg auf den Gesang vollständig verzichten wurde und nur die Orgel spielte, sei die Feieratmosphäre "sehr gedämpft gewesen, weniger österlich-fröhlich, aber keinesfalls gedrückt", so P. Greiwe. Die Abläufe in der Sakristei und in der Liturgie habe man zuvor geübt "und wir waren daher schon recht gut eingespielt". Jetzt hoffe man auf weitere Erleichterungen im Sommer, "sodass die ganze Gemeinde wieder zusammenkommen kann".

Freiluftmessen als Alternative

Eine andere Form, möglichst vielen Menschen die Teilnahme am Gottesdienst zu ermöglichen, sind Freiluftmessen. Der Eisenstädter Generalvikar Martin Korpitsch feierte am Sonntag im burgenländischen Zagersdorf mit der örtlichen kroatischsprachigen Gemeinde einen Freiluftgottesdienst. Es sei sehr berührend gewesen, wieder miteinander feiern zu können, so Korpitsch gegenüber Kathpress. Zum Sonntagsgottesdienst waren in etwa so viele Gläubige gekommen wie auch vor Corona.

So wie Zagersdorf gebe es auch andere Pfarren, die in der nächsten Zeit auf Freiluftgottesdienste setzen würden, berichtete der Generalvikar. In wieder anderen Pfarren werde eine zweite Messe am Sonntag angeboten. "Die Pfarren schöpfen alle Möglichkeiten aus", so Korpitsch. Es sei ihm jedenfalls nicht bekannt, dass es am Wochenende bei Gottesdiensten zu größeren Verstimmungen gekommen sei, weil Gläubigen der Einlass in Kirchen verweigert werden musste.

Ungewohnt sei für manche Pfarren hingegen noch, wie die Kommunionspendung bis auf weiteres durchzuführen ist. Deshalb hätten einige Pfarren an diesem Wochenende noch gänzlich auf die Kommunionspendung verzichtet, so der Eisenstädter Generalvikar. Grundsätzlich funktioniere die Kommunionspendung aber klaglos, sagte Korpitsch, der am Sonntagabend im mit 70 Personen "voll besetzten" Eisenstädter Dom dem Festgottesdienst zur Orgelweihe vorstand.

Originelle Sitzplätze

Die Pfarren sind auch sehr bemüht, trotz der ungewohnten Rahmenbedingungen für die Gottesdienstteilnehmer bestmögliche Bedingungen zu schaffen. In der niederösterreichischen Pfarre Kirchdorf an der Krems wurden beispielsweise die verfügbaren Sitzplätze mit Schildern markiert, die die Aufschrift tragen: "Schön, dass du da bist".

Pfarrer Roman Eder aus Maria Dürnberg in Salzburg berichtete wiederum von zahlreichen Gläubigen, die wegen der Maskenpflicht derzeit noch keinen Gottesdienst besuchen wollten. Also verlegte der Pfarrer die Messe aus der Wallfahrtskirche kurzerhand ins Freie, denn so hätten alle mitfeiern können. "Das wichtige ist einfach, den Abstand einzuhalten. Und auch die Maske ist nicht verpflichtend", so Pfarrer Eder gegenüber dem ORF-Salzburg. Auch für kommenden Donnerstag zum Christi Himmelfahrtsfest plant die Pfarre Dürrnberg den nächsten Freiluftgottesdienst. Und viele weitere Pfarren in ganz Österreich haben das auch vor.

Für Gottesdienste im Freien gibt es grundsätzlich keine Begrenzung der Teilnehmerzahl. Es gilt aber auch die Regel, dass ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten ist. Der Veranstalter des Gottesdienstes muss ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, wird aber seitens der Kirchen und Religionen dringend empfohlen. Gottesdienste im Freien sollen aber nur in Art und Umfang von gemeindeüblichen Gottesdiensten stattfinden und nicht zu regional-übergreifenden Großveranstaltungen mutieren.

Ökumenische Gastfreundschaft

Dass die Coronakrise die Kirchen näher zusammenbringen kann, wurde am Sonntag u.a. in Krems deutlich. Die rumänisch-orthodoxe Gemeinde in Krems feierte bisher ihre Gottesdienste in der Kremser Bürgerspitalskirche und stand nun vor dem Problem, dass aufgrund der 10-Quadratmeter-Regelung nur eine sehr geringe Anzahl von Gläubigen in der kleinen Kirche mitfeiern hätten dürfen. Mit Zustimmung des Pfarrgemeinderates kann die orthodoxe Gemeinde nun ihre Gottesdienste in der katholischen Pfarrkirche Krems-Lerchenfeld feiern. Aufgrund ihrer beachtlichen Größe bietet diese Platz für 90 Personen.

Die katholische Gemeinde wird weiterhin ihre Sonntagsmessen um 10.15 Uhr feiern, um 11.15 Uhr beginnt die orthodoxe Liturgie. Im Anschluss an die katholische Messe nutzten bereits zahlreiche Gläubige die Chance der Mitfeier beim orthodoxen Gottesdienstes, wie die Pfarre auf ihrer Website mitteilte.
 
 
Die Österreichische Bischofskonferenz hat am Mittwochabend Detailregeln für die Feier von Gottesdiensten unter freiem Himmel erlassen, die ab 15. Mai gelten. Sie ergänzen die bereits veröffentlichte Rahmenordnung für gottesdienstliche Feiern in geschlossenen Räumen und enthalten auch spezielle Hinweise für das Fronleichnamsfest, das heuer nur in eingeschränkter und schlichter Form begangen werden soll. Die neuen Bestimmungen der Bischofskonferenz konkretisieren die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die am Mittwoch getroffenen Vereinbarungen des Kultusministeriums mit den Religionen für den Bereich der Katholischen Kirche.

"Die wichtigste Grundregel ist stets einzuhalten: der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Mitfeiernden", halten die Bischöfe fest und betonen, dass darauf auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten ist. Weniger Abstand ist nur zwischen Personen erlaubt, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Auch wenn es gesetzlich nicht verpflichtend ist, so empfiehlt die Bischofskonferenz das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Gottesdiensten im Freien. Darüber hinaus sollen Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen. Ein von der Pfarre zu stellender Willkommensdienst soll auf das Einhalten der Bestimmungen sowie eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.

Einschränkungen gibt es beim gemeinsamen Singen und Beten, die "wie im Kirchenraum auf ein Minimum zu beschränken" sind. Zur musikalischen Gestaltung können kleine Ensembles wie ein Vokalquartett, Bläser in kleiner Besetzung oder eine Band beitragen. "Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten. Das Spiel einer gesamten Musikkapelle oder Chorgesang sind zum Schutz der Musizierenden auch im Freien nicht möglich", wird festgehalten.

Weiters wird geregelt, dass die Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.

Fronleichnam in schlichter Form

Weil die neuen Gottesdienst-Regeln auch für das Hochfest Fronleichnam (11. Juni) gelten, "kann die übliche feierliche Form der Prozession so in diesem Jahr nicht stattfinden", wird ausdrücklich festgehalten. Weil Gebet und Gesang nur in eingeschränkter Form stattfinden könnten, sei die Mitwirkung eines Chors bzw. einer Blasmusikkapelle ausgeschlossen, ein Vokalquartett oder Bläserquartett seien jedoch zulässig.

"Bei günstigem Wetter ist es möglich, dass die Eucharistie unter freiem Himmel gefeiert wird. Findet die Messe unweit der Kirche statt, kann anschließend das Allerheiligste in einfacher Form dorthin übertragen werden", heißt es dazu verdeutlichend. Sollte eine Prozession mit möglichst nur einer Statio geplant sein, dann nur in schlichter Form und unter Einhaltung alle Schutzmaßnahmen.

Die Regeln der Bischofskonferenz für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab 15. Mai sind abrufbar unter: https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-ergaenzung
 

Militärbischof Werner Freistetter hat eine Anordnung für Gottesdienste mit Angehörigen des Österreichischen Bundesheers erlassen. So ist es den katholischen Militärseelsorgern ab dem 15. Mai  wieder möglich unter gewissen Voraussetzungen Gottesdienste mit Gläubigen aus dem Bereich des österreichischen Bundesheers in allen Bundesheerliegenschaften zu feiern.

Eine eigene Regelung für den Bereich der Militärseelsorge  ist notwendig geworden, da es sich bei Gottesdiensfeiern in Bundesheerliegenschaften nicht um öffentliche Gottesdienste handelt. Deshalb wurden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Bundesheer, spezifische Vorgaben festgelegt.

So gelten für die Feier von Gottesdiensten grundsätzlich die Hygiene- und Abstandsregelungen des Österreichischen Bundesheers. In Absprache mit der Leitung des Gesundheitswesens beim Bundesheer, wurde zudem vereinbart Gottesdienste vorerst ohne Spendung der Kommunion an die Gläubigen zu feiern. Auch auf das gemeinsame Singen soll verzichtet werden. Gottesdienste sollen, wenn möglich vorzugsweise im Freien gefeiert werden. Für Gottesdienste in geschlossenen Räumlichkeiten soll auf eine gute Durchlüftbarkeit sowie eine ausreichende Größe des Raumes geachtet werden.

Soldatenfirmungen bleiben bis auf weiteres ausgesetzt. Eine Firmvorbereitung kann von den Militärseelsorgern allerdings sehr wohl vorgenommen werden. Die Firmkandidaten erhalten nach dem Abschluss der Vorbereitung eine Firmkarte, mit der sie sich, sobald dies wieder möglich ist, im ganzen Bereich der Militärseelsorge, aber auch in zivilen Pfarren firmen lassen können.

Öffentliche Gottesdienste nur in öffentlich zugänglichen Kirchen

Für Kirchen im Bereich des Militärordinariats, die über einen öffentlichen Zugang erreichbar sind, das sind die St. Georgs Kathedrale in Wiener Neustadt, die Stiftskirche in Wien-Neubau, sowie die Militärpfarrkirche St. Nepomuk in Wien-Hietzing, gilt ab dem 15. Mai die Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz zur Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten. Militärbischof Werner Freistetter wird demnach am 17. Mai den ersten Gottesdienst mit Gläubigen in seiner Bischofskirche, der St. Georgs - Kathedrale, feiern.

Nachdem die Bischofskonferenz am Sonntag detaillierte Regeln für öffentliche Gottesdienste in Räumen ab 15. Mai veröffentlicht hat, sind nun die Kriterien für Gottesdienste im Freien in Ausarbeitung. Das hat Kardinal Christoph Schönborn am Dienstag nach der Videokonferenz der Bischöflichen Ad-hoc-Kommission gegenüber Kathpress erklärt. "Die Bischofskonferenz klärt gerade mit der Regierung die Eckpunkte, unter denen ab 15. Mai Gottesdienste auch wieder unter freiem Himmel stattfinden können", sagte der Kardinal.

Die innerkirchlichen Details für die Feier der Gottesdienste werden wieder vom Österreichischen Liturgischen Institut unter Leitung von Weihbischof Anton Leichtfried erarbeitet, der in der Bischofskonferenz für den Bereich Liturgie zuständig ist. Wie bisher sei man dabei auch im Kontakt mit allen anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften, so der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz.

Rahmenordnung und Hirtenbrief

Eckpunkte bei der am Sonntag veröffentlichten Rahmenordnung der Bischofskonferenz für Gottesdienste in Räumen ab Mitte Mai sind die zwischen Staat, Kirche und Religionen vereinbarten Auflagen. Demnach müssen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Weiters ist ein Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch eigene Ordnerdienste sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat die Bischofskonferenz entschieden, dass bei der Messe auch der Empfang der Kommunion in die Hand unter Einhaltung konkreter Regeln möglich sein wird.

Grundsätzlich hielten die Bischöfe fest, dass es sich bei den vorliegenden Regeln um eine erste, sehr eingeschränkte Stufe für gottesdienstliche Feiern handelt; eine Anpassung werde gemäß der weiteren Entwicklung der Pandemie erfolgen. "Für diese erste Stufe sind die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche", betonte die Bischofskonferenz.

Zusammen mit der Rahmenordnung haben die Bischöfe am Sonntag ein Hirtenwort mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Pastoral und Gesellschaft veröffentlicht. Darin dankten die Bischöfe "allen Gläubigen, dass sie den bisher gewählten Weg des Gebetes und der konkreten Sorge für die Nächsten mitgegangen sind". Gleichzeitig ersuchten sie bei der schrittweisen Rückkehr zum vertrauten kirchlichen Leben um "Geduld, Verantwortungsgefühl und Rücksichtnahme verbunden mit dem Blick auf verschiedene Formen des Kirche-Seins".

Das Hirtenwort trägt den Titel "Gebet und stiller Dienst" und greift damit ein Zitat von Papst Franziskus bei der denkwürdigen Feier am 27. März am leeren Petersplatz auf. In diesem Sinn hielten die Bischöfe fest: "Papst Franziskus ist uns ein Vorbild im Kampf gegen die Pandemie und er sagt: 'Gebet und stiller Dienst - das sind unsere siegreichen Waffen.'" Einmal mehr betonten die Bischöfe, dass die bisherigen Einschränkungen ein notwendiger Beitrag zur Überwindung der Pandemie seien und dem christlichen Gebot der Selbst- und Nächstenliebe entspringen. "Daher liegen uns das von Gott geschenkte Leben, die Gesundheit und das seelische Heil aller Menschen am Herzen", hielt der Episkopat fest.
 

Die Österreichische Bischofskonferenz hat am Sonntag detaillierte Regeln für die ab 15. Mai wieder mögliche Feier von öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen erlassen. Eckpunkte für die am Sonntag veröffentlichte Rahmenordnung sind dabei die zwischen Staat, Kirche und Religionen vereinbarten Auflagen. Demnach müssen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Weiters ist ein Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch eigene Ordnerdienste sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat die Bischofskonferenz entschieden, dass bei der Messe auch der Empfang der Kommunion in die Hand unter Einhaltung konkreter Regeln möglich sein wird.

Grundsätzlich halten die Bischöfe fest, dass es sich bei den vorliegenden Regeln um eine erste, sehr eingeschränkte Stufe für gottesdienstliche Feiern handelt; eine Anpassung werde gemäß der weiteren Entwicklung der Pandemie erfolgen. "Für diese erste Stufe sind die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche", betont die Bischofskonferenz

Allgemeine Regeln

Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind nach Möglichkeit Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde hat dafür zu sorgen, dass große Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen verhindert werden. Dieser soll auf das Einhalten der Bestimmungen und eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.

Weiters wird erläutert, dass der festgelegte Mindestabstand "für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden darf". Eine Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Feier ist ausnahmsweise und zeitlich begrenzt möglich, wenn es für den liturgischen Dienst nötig ist. Der Priester, Lektor oder Kantor hat aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. diverse Verhaltensregeln einzuhalten. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist unter Einhaltung eines Abstands von zwei Metern zulässig.

Zum gegenseitigen Schutz ist das gemeinsame Beten und Singen auf ein Minimum zu reduzieren. Auch sollen die Kirchen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden. Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie beispielsweise der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, "so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden", wird ausdrücklich festgehalten. In der Rahmenordnung enthalten sind auch allgemeine Hygienebestimmungen für alle, die einen liturgischen Dienst ausüben.

Messfeier mit Handkommunion

Detaillierte Regel gibt es für den Empfang der Kommunion: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Kommunionspender den Mund-Nasen-Schutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Wörtlich heißt es: "Bei der Kommunionspendung sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln einzuhalten. Die Worte 'Der Leib Christi' - 'Amen' entfallen. Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren dürfen. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der Mundmaske möglich ist." Diesen Modus hat der Zelebrant vor dem Agnus Dei (Lamm Gottes) den Gläubigen zu erläutern.

Weiters wird festgehalten, dass nach dem Kommunionempfang die Messe unmittelbar mit dem Schlussgebet und dem Segen schließt; das Danklied und eventuelle Ankündigungen entfallen. Laut Bischofskonferenz soll die Messe an Werktagen so wie am Sonntag nur in der großen Kirche gefeiert werden. Anders als bisher meist üblich, soll der Friedensgruß durch gegenseitiges Anblicken und Zuneigen erfolgen.

Wie bei der Messe soll auch die Wort-Gottes-Feier (Wortgottesdienst) an Werktagen in der großen Kirche gefeiert werden. Aufgrund der besonderen Umstände ist dabei aber auf die Kommunionfeier zu verzichten.

Taufe und Trauung mit 10 Personen

Taufen und Trauungen sind laut Bischofskonferenz im kleinsten Kreis möglich. Konkret ist die Teilnehmerzahl, unabhängig von der Fläche der Kirche, vorerst weiterhin auf den engsten Familienkreis (10 Personen) beschränkt. Neben diversen Regeln ist bei der Taufe darauf zu achten, dass auch für den Taufspender (Priester oder Diakon) beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist.

Für kirchliche Trauungen empfiehlt die Bischofskonferenz unter den aktuellen Bedingungen eine Wort-Gottes-Feier als bevorzugte Form. Wird unbedingt eine Eucharistiefeier gewünscht, so habe der Kommunionempfang unter Einhaltung der diesbezüglichen Regeln zu erfolgen. Die Bestätigung der Vermählung kann durch das Umwickeln der Hände mit einer Stola in Stille erfolgen, wobei die Begleitworte anschließend im gebotenen Abstand gesprochen werden. In einer zweiten Variante werden die Worte der Bestätigung ohne die Zeichenhandlung gesprochen.

"Da gerade Taufen und kirchliche Trauungen Feiern sind, die von der Freude einer festlichen Gemeinschaft getragen sind, mögen die Seelsorger mit den Betroffenen abklären, ob eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt möglich ist", wird grundsätzlich festgehalten.

Beichte, Krankenkommunion, Begräbnis

"Die Beichte kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne "das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein".

Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) hat der Spender den Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. "Da es sich in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuh zu verwenden. Die Verwendung eines Einweghandschuhs gilt auch für die Spendung der Krankensalbung", heißt es dazu.

Für die Begräbnisse am Friedhof ist die vorgegebene Teilnehmerzahl einzuhalten, die zur Zeit maximal 30 Personen beträgt. Für Gottesdienste davor oder danach in einer Aufbahrungshalle oder in der Kirche sind die Regeln der Rahmenordnung anzuwenden.

Die mit 1. Mai 2020 datierte Rahmenordnung der Bischofskonferenz enthält keine Bestimmungen für Gottesdienste im Freien und auch nicht für die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung, weil diese nach wie vor gemäß diözesanen Regelungen verschoben sind.

Die von der Regierung bekannt gegebenen Entwicklungen und Lockerungen im Blick auf die Corona-Pandemie haben positive Folgen für die ab 15. Mai wieder möglichen öffentlichen Gottesdienste in geschlossenen Räumen. So müssen bei der Feier pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Darüber hat Kultusministerin Susanne Raab die Kirchen und Religionen am Dienstag informiert. "Es war mir wichtig, dass es bei der Wiederaufnahme der Gottesdienste ab 15. Mai auch eine Vereinfachung parallel zum Handel geben wird", erklärte Raab gegenüber Kathpress. "Mit dieser Vereinfachung ist gesichert, dass mehr Gläubige bei den Gottesdiensten teilnehmen können, aber trotzdem der Schutz der Menschen berücksichtigt wird."

Die neue Regelung bringt eine deutliche Erleichterung gegenüber den am vergangenen Donnerstag von Ministerin Raab gemeinsam mit Kardinal Christoph Schönborn präsentierten Kriterien, die noch 20 Quadratmeter pro Person vorsahen. Weiterhin verpflichtend ist für Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst der Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste der Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sicherzustellen.

Mit dieser Öffnung werde einerseits das Grundbedürfnis nach Religionsausübung sichergestellt, andererseits in verantwortungsvoller Weise ein schrittweises Herangehen an die Normalität vorgenommen, so Raab. Die konkrete Umsetzung müssten die Kirchen und Religionsgemeinschaften im jeweiligen Bereich sicherstellen. Im Namen der Bundesregierung bedankte sich die für Kultusangelegenheiten zuständige Kanzleramtsministerin bei den Kirchen und Religionsgesellschaften für ihre Unterstützung und bat dabei um "genaue Einhaltung der Maßnahmen bei der schrittweisen Öffnung".

Detailregeln durch Bischofskonferenz

Die Österreichische Bischofskonferenz hat die von der Regierung angekündigten Lockerungen für Gottesdienste positiv aufgenommen. "Es ist sehr erfreulich, dass die bisherigen Einschränkungen für das kirchliche Leben jetzt rascher als allgemein erwartet zurückgenommen werden. Es zeigt sich damit, dass die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften mitgetragenen Maßnahmen die erhofften Erfolge im Kampf gegen die Corona-Pandemie gebracht haben." Das sagte Kardinal Schönborn nach der Videokonferenz der Ad-hoc-Kommission der Bischofskonferenz, die am Dienstagvormittag über die aktuellen Entwicklungen beriet.

Die neuen Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen seien die "Grundlage für Detailregelungen, die die Bischofskonferenz für den Bereich der Katholischen Kirche gerade ausarbeitet", so der Kardinal gegenüber Kathpress. "Wir kommen damit schrittweise der von so vielen erhofften Normalisierung des kirchlichen Lebens näher. Wir Bischöfe danken den politischen Entscheidungsträgern und den Gläubigen für die bisher erwiesene Verantwortung und Rücksicht ausdrücklich", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Er äußerte sich namens der Bischöfe dankbar über die Erleichterungen, "wir sind uns aber sehr bewusst, dass es nach wie vor große Disziplin und Eigenverantwortung von allen braucht, damit die Überwindung der Krise nachhaltig ist".

30 Personen bei Begräbnis

Hintergrund für die Lockerungen ist der anhaltende Rückgang bei Coronavirus-Infektionen, den Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Dienstagmorgen im Rahmen einer Pressekonferenz mit Zahlen belegte. Demnach laufen die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen in der derzeitigen Form mit 30. April ab. Daher wird ab 1. Mai die generelle Regelung gelten, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist. Es können sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist.

Dabei gibt es eine Ausnahme für Begräbnisse: Statt wie sonst 10 Personen bei Versammlungen im öffentlichen Raum sind bei Beerdigungen künftig 30 Personen zugelassen. Auch hier müssen alle Teilnehmenden jedoch weiterhin einen Sicherheitsabstand von mindestens einen Meter einhalten, so Anschober bei der Regierungspressekonferenz.

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