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Aktuelles aus der Diözese
Wie ab 1. Mai erfolgten Lockerungen der gesetzlichen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie bringen auch Präzisierungen für das Betreten von Kirchen und "Einrichtungen zur Religionsausübung". Demnach muss jede Person einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Mindestabstand von einem Meter einhalten; weiters müssen mindestens 10 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen. Das geht aus einer Verordnung des Gesundheitsministeriums hervor, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurde. Gegenüber Kathpress bestätigte am Freitag das staatliche Kultusamt, dass die Verordnung lediglich das Betreten von Kirchen zum persönlichen Gebet berührt und regelt, was bis jetzt auch zulässig war. Davon unberührt ist die Feier von öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen, die ab 15. Mai unter Auflagen wieder möglich ist und zwischen Staat, Kirchen und Religionen vereinbart wurden.
Zuletzt hatte Kultusministerin Susanne Raab am Dienstag (28. April) die Rahmenbedingungen für Gottesdienste erneut präzisiert: So müssen bei den ab 15. Mai wieder möglichen öffentlichen Gottesdienste in geschlossenen Räumen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen. Wobei weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist.
Darüber hinaus ist für Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst der Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste der Kirchen oder Religionsgemeinschaften sicherzustellen.
Mit dieser Öffnung werde einerseits das Grundbedürfnis nach Religionsausübung sichergestellt, andererseits in verantwortungsvoller Weise ein schrittweises Herangehen an die Normalität vorgenommen, erklärte Raab am Dienstag. Die Umsetzung müsste von Kirchen und Religionsgemeinschaften im jeweiligen Bereich sichergestellt werden. Im Namen der Bundesregierung bedankte sich die für Kultusangelegenheiten zuständige Kanzleramtsministerin bei den Kirchen und Religionsgesellschaften für ihre Unterstützung und bat um "genaue Einhaltung der Maßnahmen bei der schrittweisen Öffnung".
Detailregeln durch Bischofskonferenz
Die Österreichische Bischofskonferenz hat bereits am Dienstag auf diese Präzisierungen positiv reagiert. "Es ist sehr erfreulich, dass die bisherigen Einschränkungen für das kirchliche Leben jetzt rascher, als allgemein erwartet zurückgenommen werden. Es zeigt sich damit, dass die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften mitgetragenen Maßnahmen die erhofften Erfolge im Kampf gegen die Corona-Pandemie gebracht haben." Das sagte Kardinal Schönborn nach der Videokonferenz der Ad-hoc-Kommission der Bischofskonferenz, die am Dienstagvormittag über die aktuellen Entwicklungen beriet.
Die neuen Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen seien die "Grundlage für Detailregelungen, die die Bischofskonferenz für den Bereich der Katholischen Kirche gerade ausarbeitet", so der Kardinal gegenüber Kathpress. "Wir kommen damit schrittweise der von so vielen erhofften Normalisierung des kirchlichen Lebens näher. Wir Bischöfe danken den politischen Entscheidungsträgern und den Gläubigen für die bisher erwiesene Verantwortung und Rücksicht ausdrücklich", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Er äußerte sich namens der Bischöfe dankbar über die Erleichterungen, "wir sind uns aber sehr bewusst, dass es nach wie vor große Disziplin und Eigenverantwortung von allen braucht, damit die Überwindung der Krise nachhaltig ist".
30 Personen bei Begräbnis
Hintergrund für die ab 1. Mai bestehenden Lockerungen ist der anhaltende Rückgang bei Coronavirus-Infektionen, womit die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen beendet wurden. Ab heute Freitag gilt die generelle Regelung, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist. Es können sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist. In geschlossenen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch hier gilt die 10-Quadratmeter-Regel pro Person.
Dabei gibt es eine Ausnahme für Begräbnisse: Statt wie sonst 10 Personen bei Veranstaltungen sind bei Beerdigungen künftig 30 Personen zugelassen. Jedoch müssen auch hier alle Teilnehmenden weiterhin einen Sicherheitsabstand von mindestens einen Meter einhalten. "Weiters ist in geschlossenen Räumen eine den Mund-und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen muss darüber hinaus pro Person eine Fläche von 10 m2 zur Verfügung stehen", heißt es in der COVID-19-Lockerungsverordnung.
Die Österreichische Bischofskonferenz hat am Sonntag detaillierte Regeln für die ab 15. Mai wieder mögliche Feier von öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen erlassen. Eckpunkte für die am Sonntag veröffentlichte Rahmenordnung sind dabei die zwischen Staat, Kirche und Religionen vereinbarten Auflagen. Demnach müssen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Weiters ist ein Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch eigene Ordnerdienste sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat die Bischofskonferenz entschieden, dass bei der Messe auch der Empfang der Kommunion in die Hand unter Einhaltung konkreter Regeln möglich sein wird.
Grundsätzlich halten die Bischöfe fest, dass es sich bei den vorliegenden Regeln um eine erste, sehr eingeschränkte Stufe für gottesdienstliche Feiern handelt; eine Anpassung werde gemäß der weiteren Entwicklung der Pandemie erfolgen. "Für diese erste Stufe sind die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche", betont die Bischofskonferenz
Allgemeine Regeln
Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind nach Möglichkeit Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde hat dafür zu sorgen, dass große Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen verhindert werden. Dieser soll auf das Einhalten der Bestimmungen und eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.
Weiters wird erläutert, dass der festgelegte Mindestabstand "für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden darf". Eine Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Feier ist ausnahmsweise und zeitlich begrenzt möglich, wenn es für den liturgischen Dienst nötig ist. Der Priester, Lektor oder Kantor hat aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. diverse Verhaltensregeln einzuhalten. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist unter Einhaltung eines Abstands von zwei Metern zulässig.
Zum gegenseitigen Schutz ist das gemeinsame Beten und Singen auf ein Minimum zu reduzieren. Auch sollen die Kirchen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden. Sollte es bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes, wie beispielsweise der Kommunionspendung, zu einem direkten Handkontakt gekommen sein, "so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden", wird ausdrücklich festgehalten. In der Rahmenordnung enthalten sind auch allgemeine Hygienebestimmungen für alle, die einen liturgischen Dienst ausüben.
Messfeier mit Handkommunion
Detaillierte Regel gibt es für den Empfang der Kommunion: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Kommunionspender den Mund-Nasen-Schutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Wörtlich heißt es: "Bei der Kommunionspendung sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln einzuhalten. Die Worte 'Der Leib Christi' - 'Amen' entfallen. Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren dürfen. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der Mundmaske möglich ist." Diesen Modus hat der Zelebrant vor dem Agnus Dei (Lamm Gottes) den Gläubigen zu erläutern.
Weiters wird festgehalten, dass nach dem Kommunionempfang die Messe unmittelbar mit dem Schlussgebet und dem Segen schließt; das Danklied und eventuelle Ankündigungen entfallen. Laut Bischofskonferenz soll die Messe an Werktagen so wie am Sonntag nur in der großen Kirche gefeiert werden. Anders als bisher meist üblich, soll der Friedensgruß durch gegenseitiges Anblicken und Zuneigen erfolgen.
Wie bei der Messe soll auch die Wort-Gottes-Feier (Wortgottesdienst) an Werktagen in der großen Kirche gefeiert werden. Aufgrund der besonderen Umstände ist dabei aber auf die Kommunionfeier zu verzichten.
Taufe und Trauung mit 10 Personen
Taufen und Trauungen sind laut Bischofskonferenz im kleinsten Kreis möglich. Konkret ist die Teilnehmerzahl, unabhängig von der Fläche der Kirche, vorerst weiterhin auf den engsten Familienkreis (10 Personen) beschränkt. Neben diversen Regeln ist bei der Taufe darauf zu achten, dass auch für den Taufspender (Priester oder Diakon) beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist.
Für kirchliche Trauungen empfiehlt die Bischofskonferenz unter den aktuellen Bedingungen eine Wort-Gottes-Feier als bevorzugte Form. Wird unbedingt eine Eucharistiefeier gewünscht, so habe der Kommunionempfang unter Einhaltung der diesbezüglichen Regeln zu erfolgen. Die Bestätigung der Vermählung kann durch das Umwickeln der Hände mit einer Stola in Stille erfolgen, wobei die Begleitworte anschließend im gebotenen Abstand gesprochen werden. In einer zweiten Variante werden die Worte der Bestätigung ohne die Zeichenhandlung gesprochen.
"Da gerade Taufen und kirchliche Trauungen Feiern sind, die von der Freude einer festlichen Gemeinschaft getragen sind, mögen die Seelsorger mit den Betroffenen abklären, ob eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt möglich ist", wird grundsätzlich festgehalten.
Beichte, Krankenkommunion, Begräbnis
"Die Beichte kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem der Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Dabei könne "das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein".
Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) hat der Spender den Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. "Da es sich in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuh zu verwenden. Die Verwendung eines Einweghandschuhs gilt auch für die Spendung der Krankensalbung", heißt es dazu.
Für die Begräbnisse am Friedhof ist die vorgegebene Teilnehmerzahl einzuhalten, die zur Zeit maximal 30 Personen beträgt. Für Gottesdienste davor oder danach in einer Aufbahrungshalle oder in der Kirche sind die Regeln der Rahmenordnung anzuwenden.
Die mit 1. Mai 2020 datierte Rahmenordnung der Bischofskonferenz enthält keine Bestimmungen für Gottesdienste im Freien und auch nicht für die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung, weil diese nach wie vor gemäß diözesanen Regelungen verschoben sind.
Die von der Regierung bekannt gegebenen Entwicklungen und Lockerungen im Blick auf die Corona-Pandemie haben positive Folgen für die ab 15. Mai wieder möglichen öffentlichen Gottesdienste in geschlossenen Räumen. So müssen bei der Feier pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Darüber hat Kultusministerin Susanne Raab die Kirchen und Religionen am Dienstag informiert. "Es war mir wichtig, dass es bei der Wiederaufnahme der Gottesdienste ab 15. Mai auch eine Vereinfachung parallel zum Handel geben wird", erklärte Raab gegenüber Kathpress. "Mit dieser Vereinfachung ist gesichert, dass mehr Gläubige bei den Gottesdiensten teilnehmen können, aber trotzdem der Schutz der Menschen berücksichtigt wird."
Die neue Regelung bringt eine deutliche Erleichterung gegenüber den am vergangenen Donnerstag von Ministerin Raab gemeinsam mit Kardinal Christoph Schönborn präsentierten Kriterien, die noch 20 Quadratmeter pro Person vorsahen. Weiterhin verpflichtend ist für Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst der Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion, außer für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste der Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sicherzustellen.
Mit dieser Öffnung werde einerseits das Grundbedürfnis nach Religionsausübung sichergestellt, andererseits in verantwortungsvoller Weise ein schrittweises Herangehen an die Normalität vorgenommen, so Raab. Die konkrete Umsetzung müssten die Kirchen und Religionsgemeinschaften im jeweiligen Bereich sicherstellen. Im Namen der Bundesregierung bedankte sich die für Kultusangelegenheiten zuständige Kanzleramtsministerin bei den Kirchen und Religionsgesellschaften für ihre Unterstützung und bat dabei um "genaue Einhaltung der Maßnahmen bei der schrittweisen Öffnung".
Detailregeln durch Bischofskonferenz
Die Österreichische Bischofskonferenz hat die von der Regierung angekündigten Lockerungen für Gottesdienste positiv aufgenommen. "Es ist sehr erfreulich, dass die bisherigen Einschränkungen für das kirchliche Leben jetzt rascher als allgemein erwartet zurückgenommen werden. Es zeigt sich damit, dass die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften mitgetragenen Maßnahmen die erhofften Erfolge im Kampf gegen die Corona-Pandemie gebracht haben." Das sagte Kardinal Schönborn nach der Videokonferenz der Ad-hoc-Kommission der Bischofskonferenz, die am Dienstagvormittag über die aktuellen Entwicklungen beriet.
Die neuen Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen seien die "Grundlage für Detailregelungen, die die Bischofskonferenz für den Bereich der Katholischen Kirche gerade ausarbeitet", so der Kardinal gegenüber Kathpress. "Wir kommen damit schrittweise der von so vielen erhofften Normalisierung des kirchlichen Lebens näher. Wir Bischöfe danken den politischen Entscheidungsträgern und den Gläubigen für die bisher erwiesene Verantwortung und Rücksicht ausdrücklich", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Er äußerte sich namens der Bischöfe dankbar über die Erleichterungen, "wir sind uns aber sehr bewusst, dass es nach wie vor große Disziplin und Eigenverantwortung von allen braucht, damit die Überwindung der Krise nachhaltig ist".
30 Personen bei Begräbnis
Hintergrund für die Lockerungen ist der anhaltende Rückgang bei Coronavirus-Infektionen, den Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Dienstagmorgen im Rahmen einer Pressekonferenz mit Zahlen belegte. Demnach laufen die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen in der derzeitigen Form mit 30. April ab. Daher wird ab 1. Mai die generelle Regelung gelten, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Meter Abstand zu halten ist. Es können sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist.
Dabei gibt es eine Ausnahme für Begräbnisse: Statt wie sonst 10 Personen bei Versammlungen im öffentlichen Raum sind bei Beerdigungen künftig 30 Personen zugelassen. Auch hier müssen alle Teilnehmenden jedoch weiterhin einen Sicherheitsabstand von mindestens einen Meter einhalten, so Anschober bei der Regierungspressekonferenz.
Kultusministerin Susanne Raab und Kardinal Christoph Schönborn haben am Donnerstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz die Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen präsentiert, die ab 15. Mai wieder möglich sind. Demnach müssen Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst künftig einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten. Pro Person müssen 20 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste sicherzustellen.
Die Auflagen wurden vorab mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften abgestimmt, für die - in Absprache - Kardinal Schönborn stellvertretend an der Pressekonferenz teilnahm. Schönborn erklärte, dass auf Basis dieser Kriterien die Kirchen und Religionen nun Richtlinien für ihren Bereich erarbeiten werden.
"Die Sicherheitsmaßnahmen sind nötig und sinnvoll", um in verantwortungsvoller Weise schrittweise auch das religiöse Leben wieder zu normalisieren", so Schönborn. Es brauche, wie auch schon bisher, Umsicht und Kreativität. Trotz historisch einzigartiger Einschränkungen "konnten und können wir den Glauben leben", sagte der Kardinal. Die nötigen Einschränkungen, und hier habe es Einigung unter allen Kirchen und Religionsgemeinschaften gegeben, würden einer recht verstandenen Selbst- und Nächstenliebe entsprechen, die zu allen Religionen gehört.
Dabei müsse klar sein: "Es wird sicherlich noch eine Weile dauern bis zu einem vollen kirchlichen und religiösen Leben, wie wir es kennen", so Schönborn. Die öffentlichen Gottesdienste unter Auflagen seien aber bei weitem nicht alles, was etwa das Christsein ausmacht. Schönborn verwies etwa auf die vielen familiären und nachbarschaftlichen Formen des Glaubensleben, das Gebet und die gottesdienstliche Feier zu Hause.
Zugleich stellte der Kardinal fest, "dass wir zur Bewältigung der Coronakrise künftig noch viel Solidarität brauchen werden". Viele Menschen seien in Not geraten und auch die Not in anderen Ländern müsse in den Blick genommen werden, so Schönborn: "Wir erleben sehr stark, dass die Menschheit eine Familie ist und in dieser Menschheitsfamilie müssen wir zusammenstehen."
Dank an Gläubige und Religionsvertreter
Ministerin Raab zeigte Verständnis dafür, dass den Gläubigen die gemeinsame Feier der Gottesdienste und das Beten in der Gemeinschaft fehlt, gebe der Glaube in schwierigen Zeiten wie diesen doch Halt und Kraft. Gleichzeitig habe sie aber sehr viel an Zusammenhalt und Unterstützung und auch an Kreativität im gemeinsamen Kampf gegen das Virus gesehen. Sie verwies auf die zahlreichen Gottesdienstübertragungen und hob besonders auch die Leistungen der Telefonseelsorge hervor.
"Ich möchte mich deshalb bei allen Gläubigen, egal welcher Glaubensgemeinschaft, für die Geduld und das Durchhalten bedanken", so Raab wörtlich: "Sie haben in dieser schweren Zeit aufeinander Acht gegeben, anderen geholfen und als Gesellschaft Zusammenhalt gezeigt." Sie danke zudem auch den Vertretern aller 16 Glaubensgemeinschaften für die gute Zusammenarbeit in der Krise.
"Vertrauen in die Religionsgemeinschaften"
Kultusministerin Raab betonte bei der Pressekonferenz, dass die nun vorgegebene Maßnahmen von den Kirchen und Religionsgemeinschaften in Eigenverantwortung umgesetzt werden. Es werde diesbezüglich keine Gesetze, Erlässe oder Verordnungen geben, wie dies konkret zu geschehen habe. "Wir vertrauen hier voll und ganz auf die Religionsgemeinschaften", hielt die Ministerin wörtlich fest.
Auch Kardinal Schönborn bekräftigte die Eigenverantwortung der Religionsgemeinschaften bzw. die gemeinsame Linie aller Verantwortlichen. Am Mittwoch hatten sich die Vertreter der 16 Kirchen und Religionsgemeinschaften in einer Videokonferenz abgestimmt. Für die katholische Kirche könne er - Schönborn - sagen, dass man österreichweit einen einheitlichen Weg gehen wolle. Das sei innerhalb der Bischofskonferenz so abgesprochen, wo man sich auf klare Standards geeinigt habe. Und das sei auch notwendig, um die Ausbreitung des Virus effizient zu verhindern. Freilich werde es vor Ort auch Anpassungen geben müssen. "Eine kleine Dorfkirche ist etwas anderes als ein Dom", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz.
"In Dorfkirchen vielleicht nur vier..."
Der Kardinal gab auch eine grobe Einschätzung, was die ab 15. Mai gültigen Vorgaben für die Zahl der Gottesdienstbesucher bedeutet. So könnten etwa im Linzer Mariendom vielleicht 200 Personen am Gottesdienst teilnehmen, im Wiener Stephansdom 120, in kleinen Dorfkirchen aber vielleicht auch nur vier. Wie der Zugang geregelt wird, darüber werde noch beraten, räumte Schönborn ein. Sicherlich sei auch viel Taktgefühl notwendig und er rate auch den Risiko- und Hochrisikopersonen dringend ab, jetzt gleich unter den ersten Gottesdienstbesuchern sein zu wollen. Es sei freilich wichtig zu betonen, "dass das eine Übergangslösung ist, das ist jetzt einmal ein erster Schritt".
Der Kardinal präzisierte auf Nachfrage auch, dass der Sicherheitsabstand von zwei Metern in den Kirchen nicht für Angehöre aus dem gleichen Haushalt gilt. Ob Priester Masken tragen müssen, hänge von den Größenverhältnissen in den Kirchen ab. Bei einem Sicherheitsabstand von etwa fünf Metern eher nicht. Weihwasser werde es bis auf weiteres keines geben.
Positiv hob Schönborn hervor, dass viele Pfarren in den vergangenen Wochen hinsichtlich der Nutzung der neuen Sozialen Medien einen großen "qualitativen Sprung" gemacht hätten, etwa was den Livestream von Gottesdiensten betrifft. Vieles davon werde es auch weiterhin geben und das ermögliche etwa auch Kranken und Betagten, auf diese Weise visuell am Gottesdienst teilzunehmen
Auf Begräbnisse angesprochen, wies Schönborn darauf hin, dass es inzwischen von Seiten der Behörden gewisse Lockerungen der strengen Maßnahmen gibt, er rate aber dringend, dass Gedenkgottesdienste erst dann stattfinden, wenn dies wieder gut möglich sein wird.
Österreichs Bischöfe haben am Freitag in einer Videokonferenz darüber beraten, wann und in welcher Weise Gottesdienste und andere Arten von kirchlichen Versammlungen unter physischer Anwesenheit einer größeren Zahl von Gläubigen wieder möglich sein werden. Als Gast an der Videokonferenz hat auch Prof. Markus Müller teilgenommen. Er ist Rektor der Medizinischen Universität Wien, Mitglied im Krisenstab des Gesundheitsministeriums und war bis Ende 2019 Präsident des Obersten Sanitätsrats. Anhand der Expertise Müllers wollen die Bischöfe nun Vorschläge erarbeiten, die ab kommender Woche mit der Bundesregierung beraten bzw. abgestimmt und dann in Richtlinien gegossen werden, wie Bischofskonferenz-Generalsekretär Peter Schipka am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur "Kathpress" erläuterte.
Den Bischöfen sei es wichtig festzuhalten, dass die Kirchen schon bisher und auch künftig für das persönliche Gebet offen stehen, so Schipka. Zugleich müsse vermieden werden, dass durch ein zu frühes Wiederaufnehmen öffentlicher Gottesdienste Menschen in Gefahr gebracht werden. Maßgeblich für die weiteren Entscheidungen sei es daher, wie weit die Eindämmung des Virus in den kommenden Wochen gelingen werde. "Ein Wiederaufflammen der exponentiellen Ausbreitung wäre für uns alle ein schwerer Rückschlag und würde zusätzlich Leben bedrohen", so der Generalsekretär der Bischofskonferenz.
Schipka: "Die christliche Praxis ist nicht auf die gottesdienstliche Versammlung beschränkt, lebt aber wesentlich von ihr. Daher ist das derzeitige Fehlen des gemeinsamen Gottesdienstes und des Sakramentenempfangs ein schmerzliches Opfer." Dankbar stellten die Bischöfe aber fest, dass sich in dieser Zeit des Verzichts viele gute Formen des Gebetes und der gelebten Nächstenliebe entfaltet haben.
Die klare Einschätzung der Experten zeige, dass gemeinsame Gottesdienste bedauerlicherweise zu jener Art von Versammlung gehören, bei denen das Virus besonders leicht verbreitet werden kann, so Schipka. Prof. Müller habe einige kritische Voraussetzungen für die Infektionsgefahr genannt: geschlossene Räume, in denen sich Personen gemeinsam länger als 15 Minuten aufhalten und gemeinsam sprechen und singen. Deshalb handle es sich bei einem Gottesdienst um eine ganz andere Art von Versammlung bzw. öffentlichem Raum, als dies etwa bei einem Baumarkt der Fall sei, so Schipka in Anspielung auf einen derzeit öfter strapazierten Vergleich. Die derzeitige positive Entwicklung der Eindämmung des Virus lasse hoffen, dass es in absehbarer Zeit zu einer schrittweisen Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste kommen kann.
"Wir werden wieder gemeinsam Gottesdienst feiern dürfen, aber wir brauchen noch Geduld." - Mit diesen Worten hat sich Kardinal Christoph Schönborn am Samstag in seiner Predigt bei der Morgenmesse im Wiener Erzbischöflichen Palais an die Katholikinnen und Katholiken gewandt. Angesichts der Tatsache, dass es immer noch nicht möglich ist, dass die Menschen an den Gottesdiensten teilnehmen, sei er - wie alle Bischöfe im Land - mit dem Vorwurf konfrontiert: "Ihr gehorcht dem Staat mehr als Gott!" Müsse man nicht vielmehr mutiger sein und sagen: "Ja wir brauchen die Sakramente!", so die Vorhaltungen.
Dazu sagte der Wiener Erzbischof und Vorsitzende der Bischofskonferenz wörtlich: "Ja, es ist richtig: Wir müssen Gott mehr gehorchen als den Menschen. Aber ist nicht gerade das Gebot Gottes, dass wir in dieser Zeit Opfer bringen müssen?" Die staatliche Autorität habe nicht aus Willkür bestimmt, dass es noch nicht möglich sei, sich zu versammeln, sondern weil es noch zu gefährlich sei. Es bestehe die Gefahr, dass die Infektionen wieder steigen und die Situation dann noch schwieriger werde als bisher. Es gelte, die Mitmenschen nicht in Gefahr zu bringen.
Auch Papst Franziskus habe erst am Freitag klar gesagt, es könne nur eine Notlösung und niemals die Normalsituation sein, dass man wochenlang und vielleicht noch länger auf die Gottesdienste verzichten müsse, räumte Schönborn ein. Freilich: "Die äußeren Bedingungen schränken uns sehr ein. Aber: Niemand hindert uns daran, Zeugnis zu geben für unseren Glauben. Unmöglich können wir darüber schweigen, dass der Herr auferstanden ist."
Not der Flüchtlinge sehen
Die Not der Coronakrise dürfe nicht dazu führen, "dass wir in der Not die Not der anderen vergessen", so der Wiener Erzbischof weiter, der besonders auf die Situation der Menschen auf der Flucht einging: "Wie viele Menschen: Christen, Muslime, andere Religionsangehörige, die auf der Flucht sind, müssen monatelang, manchmal jahrelang müssen auf jede Gottesdienstform verzichten, weil sie kein Zuhause haben, weil sie in Lagern sind, weil sie auf der Flucht sind. Vergessen wir heute in unserem Gebet und in unserem Herzen nicht die Not der Flüchtlinge!"
Schönborn schloss seine Predigt mit einem Zitat des Heiligen Franz von Assisi: "Verkündet allen Menschen das Evangelium, wenn nötig auch mit Worten." Damit wollte er wohl sagen: "Am deutlichsten verkünden wir es mit Taten."
Die Osterfeiern 2020 werden "unter Pandemie-Bedingungen" stattfinden müssen, und was dies heuer bedeutet, haben die österreichischen Bischöfe jetzt in "grundsätzlichen Vorüberlegungen für alle Feiern vom Palmsonntag bis zur Osternacht" dargelegt. Die gegenwärtige Ausnahmesituation erfordere, die Osterliturgien in kleiner Besetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu feiern: Jeder gesunde Priester bzw. Pfarrer, der einer Gemeinde vorsteht und einen geeigneten Kirchenraum zur Verfügung hat, solle vier Gläubige bitten, "die erklärterweise gesund sind und nicht einer Risikogruppe angehören", mit ihm die Osterwoche liturgisch zu begehen. Idealerweise soll diese Gemeinschaft für alle Feiern ab dem Palmsonntag dieselbe bleiben, raten die Bischöfe.
Das Gros der Katholikinnen und Katholiken soll das zentrale christliche Fest zuhause unter Nutzung von Medien und Internet oder aber als "Hauskirche" feiernd mitvollziehen. Quasi als motivierende Richtschnur der heuer drastisch eingeschränkten Osterfeierlichkeiten stellen die Bischöfe ihren Vorgaben ein Wort aus dem Philipperbrief im Neuen Testament voran: "Ich habe gelernt, mich in jeder Lage zurechtzufinden: Ich weiß Entbehrungen zu ertragen, ich kann im Überfluss leben" (vgl. Phil 4,11-12).
"Besondere Zeiten erfordern besondere Lösungen", heißt es eingangs lapidar zu den teils detaillierten Handlungsempfehlungen der Bischofskonferenz. Ausgearbeitet hat diese österreichweite Rahmenordnung für die Kar- und Osterliturgien das Österreichische Liturgische Institut unter Mitwirkung des Referatsbischofs für Liturgie, Anton Leichtfried (St. Pölten). Jede der zehn österreichischen Diözesen kann noch eigene Richtlinien erlassen, die Vorgaben sind schnellstmöglich allen Pfarren mitzuteilen.
Auch medial vermittelte Feiern wirksam
Die an die gegenwärtige Situation angepasste Übertragung von Sonn- und Feiertagsgottesdiensten biete den Gläubigen Gelegenheit, sich an ihren Lebensorten als "physisch präsente, aber nicht füreinander sichtbare (virtuelle) und räumlich getrennte" Gemeinschaft zu verstehen, heißt es in dem Text. Obwohl Liturgie zunächst und von ihrem Wesen her lebendige gottesdienstliche Feier sei und die Präsenz einer konkreten Feiergemeinde erfordere, sind laut den Bischöfen "Berechtigung und Bedeutung von medial übertragenen Gottesdiensten längst unumstritten".
Sie verweisen auch auf den Päpstlichen Segen "Urbi et orbi", der verdeutliche, dass das medial zugesprochene Wort Gottes, das Gebet, der Lobpreis sowie der Schutz und die Hilfe Gottes "auch über die Grenzen der physisch versammelten Gemeinschaft hinaus wirksam sind".
Kleine Feiergruppe kein "heiliger Rest"
Zu den von den Pfarrern bzw. Priestern auszuwählenden vier Gläubigen halten die Bischöfe fest, diese kleine Gemeinschaft repräsentiere die große, die wegen des Versammlungsverbotes zu Ostern nicht in die Kirchen kommen kann. Diese Feiergruppe seien weder "Auserwählte" noch "heiliger Rest", sondern Repräsentantinnen und Repräsentanten. Dies gelte es auch innerhalb der Pfarrgemeinden zu kommunizieren. Auch über die gottesdienstlichen Zeiten, in denen sich die Gruppe versammelt. solle informiert werden, damit sich die Vertretenen während dieser Zeit "als Hauskirche mit dem Wort Gottes, dem Bibelgespräch, dem gemeinsamen Beten oder im Lobpreis im Glauben verbunden wissen können", heißt es in der Rahmenordnung.
Als Schauplatz sei ein Kirchenraum - sinnvollerweise der Altarraum - zu wählen, der sich für die nötige Distanz und gemeinsame Feier eignet; der vorgeschriebene Abstand von zumindest einem Meter zueinander sei einzuhalten. Die Zugänge zur Kirche sind während der Osterliturgie verschlossen zu halten, "sodass für diese Zeit kein Zutritt für einen nicht von vornherein bestimmten Personenkreis besteht", so die Direktive an die Priester.
Die nötigen liturgischen Dienste sollten von Priester und ausgewähltem Quartett geleistet werden können - also Lektor oder Lektorin, Kantor oder Kantorin, Ministrant oder Ministrantin seien vorzusehen. Auch der Gesang soll der Liturgie entsprechend gepflegt werden. Die Kommunion soll nur in Brotgestalt ausgeteilt werden, in Form einer größeren Hostie, die entsprechend der Anzahl der Mitfeiernden geteilt wird.
Von Palmsonntag bis zur Osternacht
Es folgen in der Rahmenordnung genauere Richtlinien die einzelnen Festtage Palmsonntag, Gründonnerstag, Karfreitag und die Osternacht am Karsamstagabend betreffend. Durchgehende Aufforderung dabei: Achten auf Hygiene und Ansteckungsgefahr. So sind z.B. am Karfreitag der sonst übliche Kuss des Kreuzes und dessen Berührung nacheinander untersagt: "Es reicht die Kniebeuge, eine Verneigung zur Verehrung oder auch das Ausharren in Stille", so die Bischöfe.
Besondere Bedeutung komme heuer den Fürbitten zu. Die Rahmenordnung enthält dazu sogar eine Formulierungsvorschlag für das Gebet der großen Fürbitten: "Schwestern und Brüder, stärker als sonst erfahren wir in diesen Tagen, wie wenig wir das Leben in der Hand haben. Geben wir dem besonders heute seinen leibhaftigen Ausdruck: solidarisch mit denen, die niedergedrückt sind, knien wir bei jeder Bitte nieder zum Gebet in Stille."
Für den Palmsonntag wird der kleinen Feiergruppe eine Palmprozession empfohlen, die jedenfalls im Kircheninneren mit Beginn beim Portal stattzufinden habe. Auf die traditionelle Fußwaschung, die am Gründonnerstag seit 1956 Teil der Messfeier vom letzten Abendmahl ist, wird heuer verzichtet. Die in der Karwoche gefeierten Chrisammessen verschiebt die Bischofskonferenz auf die Zeit nach Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen aufgrund des Corona-Virus.
Zur Osternacht heißt es: "Wo es die räumlichen Verhältnisse nicht verantwortbar zulassen, kann auf das Osterfeuer verzichtet werden. Die Osterkerze wird in diesem Falle mit einem frischen Zündholz entzündet." Am Ostersonntag soll nach dem Wunsch der Bischöfe auf jeden Fall dafür gesorgt sein, dass die Osterkerze in allen Kirchen entzündet wurde. "Das Licht kann idealer Weise aus einer Feier stammen, die zuvor in einer hauskirchlichen Feier gestaltet worden war."
Für die Hauskirche stellen die Liturgiereferate der Diözesen die Handreichung "Hausgebete - Feiern in der Familie" zur Verfügung. Darin enthalten sind u.a. ein Hausgebet mit Segnung der Palmzweige, eine Ölbergandacht am Gründonnerstag, eine Feierandacht in der Osternacht mit Lichtlobpreis und Danksagung für die Nacht der Nächte, ein Segen der Osterspeisen. Viele weitere Angebote von Liedern, Gebeten und Andachten stehen im Gotteslob zur Verfügung.
Weiters fordert die Bischofskonferenz die Gemeinden auf, jedenfalls die Glocken zu läuten, wenn sie Gottesdienst feiern und jeweils während des Gloria am Gründonnerstag und in der Osternacht.
Bischöfliche Ad-hoc-Kommission
Vorbereitet wurden die Beschlüsse der Bischofskonferenz durch eine bischöfliche Ad-hoc-Kommission, die vor zehn Tagen auf Basis eines schriftlichen Umlaufbeschlusses unter den Mitgliedern der Bischofskonferenz eingesetzt wurde. Ihre Aufgabe ist, sich bis zur nächsten Vollversammlung der Bischöfe allen wichtigen und unaufschiebbaren Fragen zu widmen, die sich insbesondere aufgrund der Pandemie stellen.
Der Kommission gehören Kardinal Christoph Schönborn, Erzbischof Franz Lackner, Bischof Manfred Scheuer und Bischof Wilhelm Krautwaschl an. Kommuniziert wird via Telefonkonferenz. Die Ad-hoc-Kommission hat diese Woche am Dienstag auf diese Weise getagt und die entsprechenden Beschlüsse vorbereitet, die dann im Rundlauf unter allen Mitgliedern der Bischofskonferenz gefasst wurden.
Bereits vor zehn Tagen wurde beschlossen, dass Kardinal Schönborn bis auf Weiteres Vorsitzender der Bischofskonferenz bleibt. Er wird dabei durch seinen Stellvertreter Erzbischof Lackner unterstützt und wo nötig entlastet.
Die Österreichische Bischofskonferenz hat die für den kirchlichen Bereich geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekräftigt und konkretisiert. In einer am Freitag veröffentlichten Erklärung wird nochmals verbindlich festgehalten, dass bis auf Weiteres alle öffentlichen Gottesdienste und religiöse Versammlungen untersagt sind und abgesagt werden. Daher hat die Bischofskonferenz entschieden, dass die Erstkommunionen und Firmungen verschoben werden. Auch der österreichweite Pfarrgemeinderäte-Kongress (21.-23. Mai) findet nicht statt. Über eine alternative Durchführung werde bei der nächsten Vollversammlung beraten. Zudem wird die "Lange Nacht der Kirchen" (5. Juni) - in Absprache mit den anderen Kirchen in Österreich - für heuer abgesagt.
Kathpress dokumentiert im Folgenden die Erklärung der Österreichischen Bischofskonferenz im Wortlaut:
Gott, richte uns wieder auf (Ps 80,4)
Ein Wort der Zuversicht und Hoffnung in der Corona-Krise
Wir alle sind von der aktuellen Pandemie intensiv betroffen und erleben eine Ausnahmesituation, die es in dieser Weise noch nie gegeben hat. Als Bischöfe Österreichs sprechen wir allen Kranken und deren Angehörigen Trost zu und versichern, sie verlässlich in unsere Gebete einzuschließen. Allen, die für Kranke, Pflegebedürftige und besonders schutzbedürftige Personen tätig sind und dabei außerordentlichen Belastungen ausgesetzt sind, gilt unser herzlicher Dank. Sie leisten einen unschätzbaren Dienst! Ebenso gebührt hoher Respekt und Dankbarkeit allen Personen, die aktuell die Versorgung und Sicherheit unseres Landes und das Funktionieren des Staates aufrechterhalten.
Die Katholische Kirche unterstützt im vollen Umfang die staatlichen Maßnahmen und will dazu beitragen, dass die Krise möglichst rasch gemeinsam bewältigt werden kann. Unser Glaube an Jesus Christus ist dazu eine kostbare Hilfe, eine Quelle der Geduld und eine unersetzbare Solidaritätskraft, die es jetzt ganz dringend braucht. Wir möchten in ökumenischer Verbundenheit mit allen Gläubigen unseres Landes alles tun, um das Leben von Menschen zu schützen, gleichzeitig aber auch deren seelische Gesundheit nicht aus den Augen verlieren.
Für andere da zu sein und dabei den körperlichen Kontakt zu meiden, rettet jetzt Leben. Diese Haltung entspricht in der gegenwärtigen Situation einer richtig verstandenen christlichen Selbst- und Nächstenliebe. Das Wort Gottes und das Gebet sind aktuell die wichtigste geistliche Nahrung, die wir alle für diese Haltung benötigen. Die Pfarren erweisen sich nun auch ohne gemeinsame Gottesdienste als lebendiges Netzwerk. Alle, die einen kirchlichen Dienst ausüben, sind jetzt besonders in ihrer Kreativität gefordert, ohne physischen Kontakt dennoch für die Menschen erreichbar und da zu sein und dabei alle zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle zu nutzen. Wir möchten alle Gläubigen des Landes bitten, in dieser Ausnahmesituation Hauskirche zu leben und die äußere Einschränkung vertrauter Lebensgewohnheiten als Chance wahrzunehmen, sich und andere innerlich zu stärken. Dabei kann uns das vertraute tägliche Glockengeläut Hoffnung geben und an das Gebet erinnern.
Das Leben von Menschen zu schützen und sich gleichzeitig um das Heil der Seelen zu sorgen, ist das oberste Gebot für die Katholische Kirche. Aus diesem Grund hat die Österreichische Bischofskonferenz nach Vereinbarung mit der Bundesregierung einschneidende Maßnahmen getroffen. So gilt seit Montag, 16. März, dass öffentliche Gottesdienste und Versammlungen weitestgehend ausgesetzt und kirchliche Familienfeiern wie Taufen und Hochzeiten verschoben werden. Die vereinbarten Maßnahmen dienen dem Schutz der älteren und besonders gefährdeten Menschen und sollen für die nächsten Wochen Gültigkeit haben.
Daher bekräftigen die österreichischen Bischöfe:
- Die staatlichen Anordnungen sind strikt zu befolgen, ebenso die diözesanen Vorschriften.
- Hygienemaßnahmen, körperliche Distanz und Vermeidung von Ansammlungen sind entscheidend zur Eindämmung der Pandemie. Der Schutz der Risikogruppen hat dabei oberste Priorität.
- Wer Krankheitssymptome hat oder zu den Risikogruppen gehört, bleibt zu Hause. Das gilt auch für das gesamte kirchliche Personal.
Für den kirchlichen Bereich halten die Bischöfe zusätzlich bis auf Weiteres fest:
- Alle öffentlichen Gottesdienste und religiösen Versammlungen sind untersagt.
- Sämtliche kirchliche Veranstaltungen, die mit Versammlungen verbunden sind, werden abgesagt.
- Die Bischöfe haben daher entschieden, dass der österreichweite Pfarrgemeinderäte-Kongress (21.-23. Mai) nicht stattfindet. Über eine alternative Durchführung wird bei der nächsten Vollversammlung beraten. Zudem wird die "Lange Nacht der Kirchen" (5. Juni) in Absprache mit den anderen christlichen Kirchen für heuer abgesagt.
- Pfarrkirchen sollen auch in der Zeit restriktiver Ausgangsbeschränkungen als Orte der Hoffnung nach Möglichkeit offen gehalten werden. Sie stehen allen Menschen für das individuelle Gebet zur Verfügung und sind damit Teil einer seelischen Grundversorgung zum Wohl der gesamten Bevölkerung.
- Die Bischöfe entbinden von der Sonntagspflicht. Die Eucharistiefeier darf und soll von den Priestern stellvertretend für die Anliegen der Welt und der Gemeinde gefeiert werden. Die Gläubigen sollen über die Medien den Sonntagsgottesdienst mitfeiern und die Angebote des ORF, anderer Medien und der Kirche dafür nützen.
- Sämtliche Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen und Hochzeiten werden verschoben. Die Erstkommunion und Firmung können frühestens nach der behördlichen Freigabe von regulären Versammlungen stattfinden. Um aber eine angemessene Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf den Empfang der Sakramente zu gewährleisten, mögen die Pfarren die Termine (wo notwendig in Abstimmung mit dem Ordinariat) nach der Freigabe neu bestimmen.
- Begräbnisfeiern können unter strengen Auflagen stattfinden. Sie werden schlicht und mit so wenigen Personen wie möglich im Freien gefeiert.
- Grundsätzlich wird die Krankenkommunion nicht mehr nach Hause gebracht. Die einzige Ausnahme dafür ist das Viaticum (Wegzehrung/Sterbekommunion).
- Die Bischöfe erinnern an das Gebot, das Beichtsakrament jährlich zu empfangen, entbinden aber gleichzeitig von der Empfehlung der Beichte vor Ostern. Wer einen schwerwiegenden und dringenden Grund für die Beichte hat, soll sich telefonisch an einen Priester wenden, der gemeinsam mit ihm einen Weg dafür suchen wird. Wer regelmäßig zur Beichte geht (Andachtsbeichte), soll diese Praxis vorübergehend aussetzen.
Die Bischöfe danken nochmals allen, die gegen die Pandemie und ihre Folgen für das Leben der Menschen und für das Gemeinwohl kämpfen. Alle können dazu beitragen, dass wir trotz gebotener körperlicher Distanz einander dennoch im Herzen nahe sind und einander beistehen. Familien leisten Großes in diesen Tagen und sind zugleich gefordert, dass die gebotene Nähe nicht in Enge und Konflikt umschlägt. Wir sind daher aufgerufen zu Barmherzigkeit, gelebter Sanftmut, Geduld, Achtsamkeit und Dankbarkeit sowie zum gemeinsamen Beten in der Familie. Menschen, die alleine leben, brauchen unsere Aufmerksamkeit und den Blick auf Lösungen. Sich innerhalb der gebotenen physischen Distanz um sie zu sorgen, ist eine große gesellschaftliche Aufgabe und umschließt Familie, Nachbarn, Freunde und die öffentliche Hand. Gebet und Glaube in Verbundenheit sind gerade in Notsituationen Kraftquellen des Lebens. In dieser Haltung und gestärkt durch ein religiöses Leben werden wir sicher die gegenwärtige Krise gemeinsam meistern können.
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