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Mit einem Appell, auch weiterhin im Sinne des Gemeinwohls die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise mitzutragen, haben sich die österreichischen Bischöfe aus Anlass des ersten Jahrestages der Corona-Pandemie zu Wort gemeldet. Verbunden mit dem Dank an all jene, "die im vergangenen Jahr einen Beitrag zur Überwindung der Pandemie geleistet haben und dies immer noch tun" erinnern die Bischöfe in einer Erklärung zum Ende ihrer Frühjahrsvollversammlung daran, "dass wir alle Verantwortung übernehmen müssen und im Dienst an der Gemeinschaft zur Verwirklichung einer 'geistvollen Normalität' beitragen können." Dazu zähle u.a. als "logische Empfehlungen" die Teilnahme am staatlichen Impfprogramm und die weitere Einhaltung der Hygienevorschriften.
Die Bevölkerung habe die Einschränkungen des vergangenen Jahres "mit großem Verständnis und einem erstaunlichen Geist solidarischer Verbundenheit" mitgetragen, so die Bischöfe. Nichtsdestotrotz habe das "Auf und Ab von restriktiven Maßnahmen und ersehnten Lockerungen, von phasenweise wohl auch überzogen scheinenden Beschneidungen bürgerlicher Freiheitsrechte und nicht weniger riskanten Öffnungsschritten" zu hohen Erwartungen ebenso wie zu "intensiven Enttäuschungen" geführt. "Die Kultur des Zusammenhalts und der gegenseitigen Wertschätzung wurde in unserem Land auf eine enorme Belastungsprobe gestellt. Und wir sind immer noch mittendrin in den Auseinandersetzungen um richtige Entscheidungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen."
Die Kirche sei den Menschen seelsorglich, sozial und caritativ nahe - auch wenn die religiöse bzw. gottesdienstliche Praxis "teilweise auf ein Minimum reduziert" werden musste. "Das war ein seelisches Leid für viele" - Dennoch habe der Glauben den Menschen Zuversicht gegeben und sie u.a. "zu einer Kreativität der Für- und Seelsorge inspiriert", so die Bischöfe. "Achten wir darauf, den Geist der Wertschätzung füreinander trotz unterschiedlicher Lösungsansätze für die anstehenden Probleme nicht zu verlieren."
Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf die Liturgie am Aschermittwoch, mit dem in der katholischen Kirche die Fastenzeit beginnt: So wird der Aschenritus heuer "wortlos und ohne Berührung" gespendet, wie es die vatikanische Gottesdienstkongregation weltweit festgelegt hat. Die Gläubigen erhalten daher in diesem Jahr kein Aschenkreuz auf die Stirn, sondern es wird die Asche auf das Haupt gestreut. "Diese in anderen Ländern übliche Form, erinnert uns ganz nüchtern, realistisch und augenscheinlich an die Vergänglichkeit des Lebens", erklärte der österreichische Liturgie-Bischof Anton Leichtfried am Montag im Interview mit Kathpress. Neu ist auch, dass es beim diesjährigen Aschermittwochgottesdienst eine eigene Fürbitte für alle an Corona Verstorbenen geben wird.
Konkret bedeutet das für den Ritus, dass der Vorsteher des Gottesdienstes über die Asche ein Segensgebet spricht und die Asche ohne weitere Begleitworte mit Weihwasser besprengt. Der Priester, Diakon oder die bzw. der vom Bischof beauftragte Leiterin oder Leiter nimmt danach das Gefäß mit der gesegneten Asche und spricht für alle Anwesenden gut vernehmlich eines der im Messbuch vorgesehenen Worte. Das könne die Formel "Bekehrt euch und glaubt an das Evangelium" oder "Bedenke, Mensch, dass du Staub bist und wieder zum Staub zurückkehren wirst" sein, so der St. Pöltener Weihbischof. "Anschließend setzt sie bzw. er eine FFP2-Maske auf und streut ohne weitere Worte jenen, die zur Aschenauflegung herantreten, Asche in der Form eines Kreuzes auf das Haupt." Der Ritus werde somit wortlos und ohne Berührung vollzogen. Nach dem Austeilen der Asche sind die Hände zu waschen.
Fürbitte für Corona-Tote
In Österreich wird heuer am Aschermittwoch auch eigens für alle an Corona Verstorbenen gebetet. Dies geschieht im Rahmen einer europaweiten Gebetsinitiative. "Der Rat der Europäischen Bischofskonferenzen hat dazu aufgerufen, dass an jedem Tag der Fastenzeit je ein Land besonders für die Verstorbenen der Corona-Pandemie beten möge. Österreich ist gemeinsam mit Albanien gleich am Aschermittwoch an der Reihe", erklärte dazu Leichtfried.
Das Österreichische Liturgische Institut hat für die Fürbitte folgenden Text vorgeschlagen: "Wir beten für alle, die an der Corona-Pandemie verstorben sind: "Allmächtiger, ewiger Gott, du bist gnädig und reich an Huld. Erbarme dich all der Frauen und Männer, die an der Corona-Pandemie gestorben sind. Nimm sie auf in dein ewiges Reich und lass sie teilhaben an deiner Herrlichkeit."
Angesichts des Todes und der Trauer solle an diesem Aschermittwoch auch an die Begleitworte beim Begräbnis erinnert werden. Sie lauten: "Von der Erde bist du genommen und zur Erde kehrst du zurück. Der Herr aber wird dich auferwecken." Es gehe darum "mit Realismus, Ernst und mit der Zuversicht dieser frohen Botschaft diese Fastenzeit zu beginnen", hielt der Liturgie-Bischof fest.
Beginn der Fastenzeit
Am Aschermittwoch, in diesem Jahr am 17. Februar, beginnt die 40-tägige Fastenzeit vor Ostern. Seit Ende des 11. Jahrhunderts gibt es die Tradition, sich an diesem Tag in Gottesdiensten ein Aschenkreuz auf die Stirn zeichnen oder Asche aufs Haupt streuen zu lassen. Die aus gesegneten Palmzweigen vom Vorjahr gewonnene Asche gilt als Symbol der Trauer und Buße.
Das Aschenkreuz steht für den Beginn der Bußzeit und zugleich für die Hoffnung der Christen auf Auferstehung. Der Aschermittwoch ist neben dem Karfreitag der einzige Tag, der in der katholischen Kirche als strenger Fasttag gilt. Das Kirchenrecht schreibt Abstinenz und Fasten vor. Ausgenommen davon sind Kinder, Alte und Kranke.
Die Katholische Kirche hat ihre Corona-Schutzmaßnahmen adaptiert: Wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz in Kirchen und bei Gottesdiensten verpflichtend war, ist ab sofort eine FFP2-Maske zu tragen. Der bisher geltende Mindestabstand von 1,5 Metern wird darüber hinaus auf zwei Meter erhöht. Das hat die katholische Bischofskonferenz am Montag beschlossen. Die am Dienstag auf Grundlage des Beschlusses veröffentlichte "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste" gilt bis vorerst 6. Februar. In dieser Zeit bleibt wie bisher die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ausgesetzt. Die Kirchen stehen wie bisher tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet unter Einhaltung der neuen Regeln offen.
Die neuen Regelungen entsprechen - bis auf die beiden Neuerung - den bisherigen kirchlichen Vorschriften, die seit 28. Dezember 2020 für die Zeit des verschärften Lockdowns gelten. In dieser Zeit ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig. Taufen und Trauungen sind weiterhin auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Gottesdienste im kleinsten Kreis
Detaillierte Regeln gibt es für "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste": Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegten Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Dabei muss "Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten", heißt es ausdrücklich.
Anders als bisher ist beim Gottesdienst ein jetzt erhöhter Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr haben eine FFP2-Maske zu tragen. Keine Maskenpflicht besteht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Kinder von sechs bis 14 Jahren können statt der FFP2-Maske wie bisher einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Wenn für das Wahrnehmen eines liturgischen Dienstes etwa durch einen Priester das Tragen einer FFP2-Maske zeitlich begrenzt nicht möglich ist, sind zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einzuhalten.
Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden. "Innerhalb der Gruppe der fünf bis höchstens zehn Mitfeiernden ist nur der Gesang von Solisten bzw. Kantoren möglich, welche wenigstens die notwendigen Gesänge übernehmen sollen", heißt es im Blick auf die Gottesdienstgestaltung. An die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik treten, wobei ein Zusammenwirken von Vokal- und Instrumentalsolisten mit bis zu fünf Personen möglich ist.
Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.
Keine Mundkommunion
Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es darüber hinaus rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum die FFP2-Maske anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.
Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. Es ist nur mehr die Handkommunion möglich: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der FFP2-Maske möglich ist", heißt es dazu weiter.
Taufen und Trauungen verschieben
Während des Lockdowns sind Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen der FFP2-Maske und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.
Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.
Bischof Werner Freistetter hat die Bevölkerung zur Teilnahme an den Corona-Massentests aufgerufen. Dies sei ein "wichtiger Schritt, um sich in dieser Situation der Pandemie Orientierung zu verschaffen", so der Bischof. Auch er selbst werde sich testen lassen, fügte Freistetter hinzu. Laut seinen Informationen würden die Test sehr professionell ablaufen und die Menschen fühlten sich gut begleitet und betreut. Freistetter äußerte sich in einem kurzen Video, das die Militärdiözese am Montag auf ihren Social Media-Kanälen veröffentlichte. (u.a. www.facebook.com/Militaerseelsorge)
Der Bischof dankte darin auch den vielen Soldaten, die im Rahmen der Massentest im Einsatz sind. Dieser Einsatz sei für Soldaten sicher ungewöhnlich. Aber der oberste Leitsatz des Bundesheeres sei "Schutz und Hilfe", und darum gehe es ganz sicher auch bei diesen Covid-Tests, betonte der Militärbischof.
Die ersten Tests begannen vergangenen Freitag in Wien, Tirol und Vorarlberg. Wien testet noch die ganze Woche, während Tirol und Vorarlberg ihre Tests mit Sonntag bereits abschlossen. Demnach nahmen in Tirol rund 32 Prozent und in Vorarlberg 31 Prozent der Bevölkerung teil. Das Burgenland startet am 10. Dezember, Oberösterreich am 11. Dezember, am 12. Dezember folgen die restlichen Bundesländer, jeweils mit unterschiedlichen Schlussdaten.
Die Katholische Kirche setzt die Feier von öffentlichen Gottesdiensten zeitlich befristet von 17. November bis 6. Dezember aus. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz am Montagnachmittag in einer neuen Rahmenordnung zur Feier der Gottesdienste beschlossen. Die Regelung setzen eine dementsprechende Einigung um, die kurz zuvor von den 16 gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften bei einer Videokonferenz mit Kultusministerin Susanne Raab getroffen wurde. "Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen", hält das Regelwerk der Bischofskonferenz fest. Darüber hinaus ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Weiters legen die Bischöfe fest, dass Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben sind. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.
Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.
Lackner: In Extremsituation Verantwortung zeigen
"Mit den neuen Regeln der Rahmenordnung unterstützt die Katholische Kirche wie bisher alle staatlichen Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Pandemie", erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, gegenüber Kathpress. "Weil sich unser Land in einer Extremsituation befindet und ab Dienstag ein sehr weitgehender Lockdown in Kraft tritt, wird die Kirche mitziehen und ab morgen öffentliche Gottesdienste bis zum 6. Dezember aussetzen. Christliche Nächstenliebe heißt jetzt, verantwortungsvoll zu handeln und einander zu schützen", so der Salzburger Erzbischof. "Die zeitlich befristeten Einschränkungen sind nötig, damit wir bald wieder gemeinsam Gottesdienste feiern können."
Auch und gerade während des Lockdowns gehe das religiöse Leben weiter, so der Erzbischof: "Die Kirchen bleiben zum persönlichen Gebet offen und im kleinsten Kreis wird hinter verschlossen Türen stellvertretend für die Gemeinde der Gottesdienst gefeiert und vielfach im Internet übertragen. Vor allem sollen wir jetzt als Hauskirche unseren Glauben leben. So können wir einander im Herzen nahe sein und die Herzen für jene öffnen, die Hilfe brauchen."
Gottesdienste im kleinsten Kreis
Detaillierte Regeln gibt es für "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste im kleinsten Kreis". Sie können am Sonntag, aber auch an Wochentagen, von höchstens fünf bis zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Dabei muss "Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten", heißt es ausdrücklich.
Wie bisher ist beim Gottesdienst ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Wenn für das Wahrnehmen eines liturgischen Dienstes etwa durch einen Priester das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zeitlich begrenzt nicht möglich ist, sind zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einzuhalten.
Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden. Nur der Sologesang ist zulässig, an die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel, Soloinstrumente) treten. Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.
Keine Mundkommunion
Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester den Mund-Nasenschutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.
Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. Es ist - wie zuletzt - nur mehr die Handkommunion möglich: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben des MNS möglich ist", heißt es dazu weiter.
(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)
Die Coronavirus-Ampel der Bundesregierung wurde am Freitag offiziell in Betrieb genommen. Während die Ampel für den Großteil Österreichs auf Grün steht, gilt für die Städte Wien, Linz, Graz und den Bezirk Kufstein gelbes Licht, wofür eine erweiterte Maskenpflicht vorgesehen ist. Das war die erste Empfehlung der staatlichen Covid-Kommission. Infolgedessen hat die Erzdiözese Wien Freitagnachmittag die Empfehlung ausgegeben, dass die Gläubigen in der Stadt Wien wegen der Ampelstufe Gelb wieder während des gesamten Gottesdienstes einen Mund-Nasenschutz tragen und dass das gemeinsame Singen reduziert wird.
Weiterhin gelten die ohnehin in Kraft gebliebenen Maßnahmen wie die Einhaltung des Mindestabstands und die besonderen Hygienevorschriften rund um den Kommuniongang. Das bestätigte Diözesansprecher Michael Prüller gegenüber "Kathpress".
In der katholischen Kirche in Österreich nimmt mit dem Herbst in den Pfarren und darüber hinaus das kirchliche Leben wieder Fahrt auf. Zu den traditionellen kirchlichen Feiern und Aktivitäten (wie Erntedank) kommt, dass etwa Erstkommunionen oder Firmungen in den kommenden Monaten nachgeholt werden sollen. Bis auf Weiteres sollte dies unter Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen auch möglich sein.
Für die katholische Kirche in Österreich gilt grundsätzlich die Rahmenordnung für Gottesdienste der Bischofskonferenz vom 20. Juni als Grundlage aller Maßnahmen. Am 27. Juli haben die heimischen Diözesen - mit Ausnahme von Vorarlberg - freiwillig aufgrund steigender Infektionszahlen einige Adaptionen oder Verschärfungen vorgenommen. Die wichtigste Änderung Ende Juli war, dass in Regionen mit steigenden Corona-Zahlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Gottesdienst wieder verpflichtend ist.
Wichtigste Verpflichtung der Rahmenordnung ist freilich nach wie vor die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.
Empfohlen wird weiterhin das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und das häufige Reinigen und Desinfizieren von Flächen und Gegenständen, die oft berührt werden. Auch ein Willkommensdienst wird nach wie vor empfohlen, genau so wie das bestmögliche Durchlüften der Kirche nach dem Gottesdienst. Für das gemeinsame Singen und Sprechen gibt es laut Rahmenordnung in der derzeit gültigen Fassung noch keine Einschränkung, solange der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann.
Handkommunion ist empfohlen, Mundkommunion ist möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Sollte es zu einer Berührung kommen, muss die liturgische Handlung für das Waschen oder Desinfizieren der Hände unterbrochen werden.
Die Rahmenordnung setzt grundsätzlich auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen für Personen, die mit liturgischen Diensten beauftragt sind und stellt insgesamt bei allen auf die gebotene "Eigenverantwortung und Rücksichtnahme" ab. Es steht auch jeder Diözese frei, zusätzliche Regelungen diözesan oder bloß regional zu erlassen. - Die Erzdiözese Wien hat dies nun eben getan.
Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz wird derzeit vom Österreichischen Liturgischen Institut in Abstimmung mit Referatsbischof Anton Leichtfried und dem Rechtsreferat der Bischofskonferenz angepasst. Sobald die staatliche Rechtslage voraussichtlich Ende September novelliert ist, wird die Bischofskonferenz die aktualisierte Fassung der Rahmenordnung beschließen, erläuterte Bischofskonferenz-Sprecher Paul Wuthe am Freitag gegenüber "Kathpress".
Weiters wird vonseiten des Österreichischen Pastoralinstituts in Abstimmung mit u.a. Referatsbischof Alois Schwarz bereits eine neue Handreichung zur Corona-Ampel für den Bereich der Pastoral erstellt, in der die geltenden Rechtsgrundlagen und notwendige bzw. empfohlenen Maßnahmen für das kirchliche Leben in Pfarren und anderen Bereichen zusammengefasst werden sollen.
Die derzeit gültige Rahmenordnung ist im vollen Wortlaut abrufbar unter: www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung.
Die Militärseelsorge ist ein wesentlicher Teil im Österreichischen Bundesheer und wichtig für das Wohlbefinden und die psychische Stabilität der Soldatinnen und Soldaten.
Doch wo liegen eigentlich die Sorgen jener, die ihre Pflicht an der Grenze als Posten, Streife oder Kommandant einer Einheit erfüllen? Gibt es Unterschiede, ob Frau oder Mann? Militärkurat Oliver Hartl betreut seit Beginn des Covid-19-Einsatzes Soldatinnen und Soldaten und macht vor allem eines: Er hört genau zu und nimmt vorhandene Probleme ernst.
Sowohl von den Aufschub-Präsenzdienern und Kaderangehörigen als auch von Milizsoldaten wird die Betreuung durch den Militärpfarrer positiv aufgenommen, bietet sich doch damit einmal eine Gesprächsmöglichkeit mit jemandem abseits der üblichen Dienstaufsichten. "Die Verlängerung des Grundwehrdienstes und eingesetzt sein oft fern der Heimat stellte für manche junge Kameraden schon eine besondere Herausforderung dar", so Militärkurat Hartl, "aber die Kameraden waren durchaus motiviert, waren bzw. sind sie doch direkt daran beteiligt, die Coronavirus-Pandemie einzudämmen und der Bevölkerung ein sicheres Gefühl zu vermitteln." Ein Rekrut aus Salzburg, der in Niederösterreich eingesetzt war, brachte zum Ausdruck, dass ihm diese Zeit sicher sein Leben lang in Erinnerung bleiben wird: "Dieser Einsatz brachte viele brauchbare Erfahrungen, die einen prägen."
Mit dem Einsatz der Miliz wandelte sich auch die Betreuung etwas, so Militärpfarrer Hartl: "Unter den Kameraden der Miliz ist besonders die soziale Dynamik nicht zu unterschätzen. Vom Akademiker bis zum Hilfsarbeiter greifen alle zusammen, und es funktioniert!" Das kann ein Vorausbild sein für die Zeit nach Covid-19. "Das Coronavirus wird nicht nur die Welt, sondern auch die Gesellschaft in unserem Land nachhaltig verändern", ist sich der Militärpfarrer sicher, "in Grundzügen ist dies beim derzeitigen Assistenzeinsatz bereits erkennbar: Ausbildung und Einsatz auf das Ziel hin, dass es in unserem Land wieder besser wird. Und das Bewusstsein, dass dies ohne Zusammenhalt und Engagement nicht möglich ist. Diese Erfahrung wird man wohl in der ganzen Gesellschaft machen müssen. Hier wird sie schon gemacht."
Ob der Militärpfarrer nicht manchmal die Befürchtung hat, selber mit dem Virus angesteckt zu werden? "Zum einen halten uns natürlich auch wir Militärseelsorger strikt an die gültigen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen", so Militärkurat Hartl, "und zum anderen relativiert sich die Sorge in der bereichernden Erfahrung, einen wichtigen Beitrag in der gegenwärtigen Krise zu leisten, was die im Einsatz stehenden Kameraden auch schätzen und dankbar annehmen. Denn die Kanzlei wäre der letzte Ort, wo man einen Militärpfarrer jetzt brauchen würde."
via: Bundesheer
Kultusministerin Susanne Raab und Kardinal Christoph Schönborn haben am Donnerstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz die Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen präsentiert, die ab 15. Mai wieder möglich sind. Demnach müssen Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst künftig einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten. Pro Person müssen 20 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste sicherzustellen.
Die Auflagen wurden vorab mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften abgestimmt, für die - in Absprache - Kardinal Schönborn stellvertretend an der Pressekonferenz teilnahm. Schönborn erklärte, dass auf Basis dieser Kriterien die Kirchen und Religionen nun Richtlinien für ihren Bereich erarbeiten werden.
"Die Sicherheitsmaßnahmen sind nötig und sinnvoll", um in verantwortungsvoller Weise schrittweise auch das religiöse Leben wieder zu normalisieren", so Schönborn. Es brauche, wie auch schon bisher, Umsicht und Kreativität. Trotz historisch einzigartiger Einschränkungen "konnten und können wir den Glauben leben", sagte der Kardinal. Die nötigen Einschränkungen, und hier habe es Einigung unter allen Kirchen und Religionsgemeinschaften gegeben, würden einer recht verstandenen Selbst- und Nächstenliebe entsprechen, die zu allen Religionen gehört.
Dabei müsse klar sein: "Es wird sicherlich noch eine Weile dauern bis zu einem vollen kirchlichen und religiösen Leben, wie wir es kennen", so Schönborn. Die öffentlichen Gottesdienste unter Auflagen seien aber bei weitem nicht alles, was etwa das Christsein ausmacht. Schönborn verwies etwa auf die vielen familiären und nachbarschaftlichen Formen des Glaubensleben, das Gebet und die gottesdienstliche Feier zu Hause.
Zugleich stellte der Kardinal fest, "dass wir zur Bewältigung der Coronakrise künftig noch viel Solidarität brauchen werden". Viele Menschen seien in Not geraten und auch die Not in anderen Ländern müsse in den Blick genommen werden, so Schönborn: "Wir erleben sehr stark, dass die Menschheit eine Familie ist und in dieser Menschheitsfamilie müssen wir zusammenstehen."
Dank an Gläubige und Religionsvertreter
Ministerin Raab zeigte Verständnis dafür, dass den Gläubigen die gemeinsame Feier der Gottesdienste und das Beten in der Gemeinschaft fehlt, gebe der Glaube in schwierigen Zeiten wie diesen doch Halt und Kraft. Gleichzeitig habe sie aber sehr viel an Zusammenhalt und Unterstützung und auch an Kreativität im gemeinsamen Kampf gegen das Virus gesehen. Sie verwies auf die zahlreichen Gottesdienstübertragungen und hob besonders auch die Leistungen der Telefonseelsorge hervor.
"Ich möchte mich deshalb bei allen Gläubigen, egal welcher Glaubensgemeinschaft, für die Geduld und das Durchhalten bedanken", so Raab wörtlich: "Sie haben in dieser schweren Zeit aufeinander Acht gegeben, anderen geholfen und als Gesellschaft Zusammenhalt gezeigt." Sie danke zudem auch den Vertretern aller 16 Glaubensgemeinschaften für die gute Zusammenarbeit in der Krise.
"Vertrauen in die Religionsgemeinschaften"
Kultusministerin Raab betonte bei der Pressekonferenz, dass die nun vorgegebene Maßnahmen von den Kirchen und Religionsgemeinschaften in Eigenverantwortung umgesetzt werden. Es werde diesbezüglich keine Gesetze, Erlässe oder Verordnungen geben, wie dies konkret zu geschehen habe. "Wir vertrauen hier voll und ganz auf die Religionsgemeinschaften", hielt die Ministerin wörtlich fest.
Auch Kardinal Schönborn bekräftigte die Eigenverantwortung der Religionsgemeinschaften bzw. die gemeinsame Linie aller Verantwortlichen. Am Mittwoch hatten sich die Vertreter der 16 Kirchen und Religionsgemeinschaften in einer Videokonferenz abgestimmt. Für die katholische Kirche könne er - Schönborn - sagen, dass man österreichweit einen einheitlichen Weg gehen wolle. Das sei innerhalb der Bischofskonferenz so abgesprochen, wo man sich auf klare Standards geeinigt habe. Und das sei auch notwendig, um die Ausbreitung des Virus effizient zu verhindern. Freilich werde es vor Ort auch Anpassungen geben müssen. "Eine kleine Dorfkirche ist etwas anderes als ein Dom", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz.
"In Dorfkirchen vielleicht nur vier..."
Der Kardinal gab auch eine grobe Einschätzung, was die ab 15. Mai gültigen Vorgaben für die Zahl der Gottesdienstbesucher bedeutet. So könnten etwa im Linzer Mariendom vielleicht 200 Personen am Gottesdienst teilnehmen, im Wiener Stephansdom 120, in kleinen Dorfkirchen aber vielleicht auch nur vier. Wie der Zugang geregelt wird, darüber werde noch beraten, räumte Schönborn ein. Sicherlich sei auch viel Taktgefühl notwendig und er rate auch den Risiko- und Hochrisikopersonen dringend ab, jetzt gleich unter den ersten Gottesdienstbesuchern sein zu wollen. Es sei freilich wichtig zu betonen, "dass das eine Übergangslösung ist, das ist jetzt einmal ein erster Schritt".
Der Kardinal präzisierte auf Nachfrage auch, dass der Sicherheitsabstand von zwei Metern in den Kirchen nicht für Angehöre aus dem gleichen Haushalt gilt. Ob Priester Masken tragen müssen, hänge von den Größenverhältnissen in den Kirchen ab. Bei einem Sicherheitsabstand von etwa fünf Metern eher nicht. Weihwasser werde es bis auf weiteres keines geben.
Positiv hob Schönborn hervor, dass viele Pfarren in den vergangenen Wochen hinsichtlich der Nutzung der neuen Sozialen Medien einen großen "qualitativen Sprung" gemacht hätten, etwa was den Livestream von Gottesdiensten betrifft. Vieles davon werde es auch weiterhin geben und das ermögliche etwa auch Kranken und Betagten, auf diese Weise visuell am Gottesdienst teilzunehmen
Auf Begräbnisse angesprochen, wies Schönborn darauf hin, dass es inzwischen von Seiten der Behörden gewisse Lockerungen der strengen Maßnahmen gibt, er rate aber dringend, dass Gedenkgottesdienste erst dann stattfinden, wenn dies wieder gut möglich sein wird.
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Eine englische Prinzessin als deutsche Heilige Die Heilige Walburga, auch Walpurgis genannt, gehört zu den bedeutendsten Frauengestalten der christlichen Missionierung Europas. Geboren um 710 in Devonshire, England, war sie die Tochter... Weiterlesen
Nach intensiver Vorbereitung empfingen am Freitag, den 21. Februar 2025, zehn Rekruten aus niederösterreichischen Garnisonen das Sakrament der Firmung. Die feierliche Zeremonie fand in der Pfarrhofkirche Pitten statt und wurde... Weiterlesen
Ein stiller Marsch, bewegende Worte und ein gemeinsames Zeichen gegen Terror und Spaltung: Politik, Kirche und Gesellschaft vereinen sich in Villach im Gedenken an die Opfer der Gewalttat. Ein Stadtbild in... Weiterlesen
Ein Meilenstein in der Geschichte des Vatikans Zum ersten Mal in der Geschichte des Vatikanstaates übernimmt eine Frau die Regierungsgeschäfte: Papst Franziskus hat die 56-jährige Ordensfrau Raffaella Petrini zur neuen Regierungschefin... Weiterlesen
Der Valentinstag – ein Fest der Liebe mit vielen Gesichtern Jedes Jahr am 14. Februar feiern Menschen auf der ganzen Welt den Valentinstag – den Tag der Verliebten. Doch während in... Weiterlesen