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Mit einem Appell, auch weiterhin im Sinne des Gemeinwohls die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise mitzutragen, haben sich die österreichischen Bischöfe aus Anlass des ersten Jahrestages der Corona-Pandemie zu Wort gemeldet. Verbunden mit dem Dank an all jene, "die im vergangenen Jahr einen Beitrag zur Überwindung der Pandemie geleistet haben und dies immer noch tun" erinnern die Bischöfe in einer Erklärung zum Ende ihrer Frühjahrsvollversammlung daran, "dass wir alle Verantwortung übernehmen müssen und im Dienst an der Gemeinschaft zur Verwirklichung einer 'geistvollen Normalität' beitragen können." Dazu zähle u.a. als "logische Empfehlungen" die Teilnahme am staatlichen Impfprogramm und die weitere Einhaltung der Hygienevorschriften.

Die Bevölkerung habe die Einschränkungen des vergangenen Jahres "mit großem Verständnis und einem erstaunlichen Geist solidarischer Verbundenheit" mitgetragen, so die Bischöfe. Nichtsdestotrotz habe das "Auf und Ab von restriktiven Maßnahmen und ersehnten Lockerungen, von phasenweise wohl auch überzogen scheinenden Beschneidungen bürgerlicher Freiheitsrechte und nicht weniger riskanten Öffnungsschritten" zu hohen Erwartungen ebenso wie zu "intensiven Enttäuschungen" geführt. "Die Kultur des Zusammenhalts und der gegenseitigen Wertschätzung wurde in unserem Land auf eine enorme Belastungsprobe gestellt. Und wir sind immer noch mittendrin in den Auseinandersetzungen um richtige Entscheidungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen."

Die Kirche sei den Menschen seelsorglich, sozial und caritativ nahe - auch wenn die religiöse bzw. gottesdienstliche Praxis "teilweise auf ein Minimum reduziert" werden musste. "Das war ein seelisches Leid für viele" - Dennoch habe der Glauben den Menschen Zuversicht gegeben und sie u.a. "zu einer Kreativität der Für- und Seelsorge inspiriert", so die Bischöfe. "Achten wir darauf, den Geist der Wertschätzung füreinander trotz unterschiedlicher Lösungsansätze für die anstehenden Probleme nicht zu verlieren."

Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf die Liturgie am Aschermittwoch, mit dem in der katholischen Kirche die Fastenzeit beginnt: So wird der Aschenritus heuer "wortlos und ohne Berührung" gespendet, wie es die vatikanische Gottesdienstkongregation weltweit festgelegt hat. Die Gläubigen erhalten daher in diesem Jahr kein Aschenkreuz auf die Stirn, sondern es wird die Asche auf das Haupt gestreut. "Diese in anderen Ländern übliche Form, erinnert uns ganz nüchtern, realistisch und augenscheinlich an die Vergänglichkeit des Lebens", erklärte der österreichische Liturgie-Bischof Anton Leichtfried am Montag im Interview mit Kathpress. Neu ist auch, dass es beim diesjährigen Aschermittwochgottesdienst eine eigene Fürbitte für alle an Corona Verstorbenen geben wird.

Konkret bedeutet das für den Ritus, dass der Vorsteher des Gottesdienstes über die Asche ein Segensgebet spricht und die Asche ohne weitere Begleitworte mit Weihwasser besprengt. Der Priester, Diakon oder die bzw. der vom Bischof beauftragte Leiterin oder Leiter nimmt danach das Gefäß mit der gesegneten Asche und spricht für alle Anwesenden gut vernehmlich eines der im Messbuch vorgesehenen Worte. Das könne die Formel "Bekehrt euch und glaubt an das Evangelium" oder "Bedenke, Mensch, dass du Staub bist und wieder zum Staub zurückkehren wirst" sein, so der St. Pöltener Weihbischof. "Anschließend setzt sie bzw. er eine FFP2-Maske auf und streut ohne weitere Worte jenen, die zur Aschenauflegung herantreten, Asche in der Form eines Kreuzes auf das Haupt." Der Ritus werde somit wortlos und ohne Berührung vollzogen. Nach dem Austeilen der Asche sind die Hände zu waschen.

Fürbitte für Corona-Tote

In Österreich wird heuer am Aschermittwoch auch eigens für alle an Corona Verstorbenen gebetet. Dies geschieht im Rahmen einer europaweiten Gebetsinitiative. "Der Rat der Europäischen Bischofskonferenzen hat dazu aufgerufen, dass an jedem Tag der Fastenzeit je ein Land besonders für die Verstorbenen der Corona-Pandemie beten möge. Österreich ist gemeinsam mit Albanien gleich am Aschermittwoch an der Reihe", erklärte dazu Leichtfried.

Das Österreichische Liturgische Institut hat für die Fürbitte folgenden Text vorgeschlagen: "Wir beten für alle, die an der Corona-Pandemie verstorben sind: "Allmächtiger, ewiger Gott, du bist gnädig und reich an Huld. Erbarme dich all der Frauen und Männer, die an der Corona-Pandemie gestorben sind. Nimm sie auf in dein ewiges Reich und lass sie teilhaben an deiner Herrlichkeit."

Angesichts des Todes und der Trauer solle an diesem Aschermittwoch auch an die Begleitworte beim Begräbnis erinnert werden. Sie lauten: "Von der Erde bist du genommen und zur Erde kehrst du zurück. Der Herr aber wird dich auferwecken." Es gehe darum "mit Realismus, Ernst und mit der Zuversicht dieser frohen Botschaft diese Fastenzeit zu beginnen", hielt der Liturgie-Bischof fest.

Beginn der Fastenzeit

Am Aschermittwoch, in diesem Jahr am 17. Februar, beginnt die 40-tägige Fastenzeit vor Ostern. Seit Ende des 11. Jahrhunderts gibt es die Tradition, sich an diesem Tag in Gottesdiensten ein Aschenkreuz auf die Stirn zeichnen oder Asche aufs Haupt streuen zu lassen. Die aus gesegneten Palmzweigen vom Vorjahr gewonnene Asche gilt als Symbol der Trauer und Buße.

Das Aschenkreuz steht für den Beginn der Bußzeit und zugleich für die Hoffnung der Christen auf Auferstehung. Der Aschermittwoch ist neben dem Karfreitag der einzige Tag, der in der katholischen Kirche als strenger Fasttag gilt. Das Kirchenrecht schreibt Abstinenz und Fasten vor. Ausgenommen davon sind Kinder, Alte und Kranke.

Die Katholische Kirche hat ihre Corona-Schutzmaßnahmen adaptiert: Wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz in Kirchen und bei Gottesdiensten verpflichtend war, ist ab sofort eine FFP2-Maske zu tragen. Der bisher geltende Mindestabstand von 1,5 Metern wird darüber hinaus auf zwei Meter erhöht. Das hat die katholische Bischofskonferenz am Montag beschlossen. Die am Dienstag auf Grundlage des Beschlusses veröffentlichte "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste" gilt bis vorerst 6. Februar. In dieser Zeit bleibt wie bisher die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ausgesetzt. Die Kirchen stehen wie bisher tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet unter Einhaltung der neuen Regeln offen.

Die neuen Regelungen entsprechen - bis auf die beiden Neuerung - den bisherigen kirchlichen Vorschriften, die seit 28. Dezember 2020 für die Zeit des verschärften Lockdowns gelten. In dieser Zeit ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig. Taufen und Trauungen sind weiterhin auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Gottesdienste im kleinsten Kreis

Detaillierte Regeln gibt es für "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste": Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegten Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Dabei muss "Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten", heißt es ausdrücklich.

Anders als bisher ist beim Gottesdienst ein jetzt erhöhter Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr haben eine FFP2-Maske zu tragen. Keine Maskenpflicht besteht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Kinder von sechs bis 14 Jahren können statt der FFP2-Maske wie bisher einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Wenn für das Wahrnehmen eines liturgischen Dienstes etwa durch einen Priester das Tragen einer FFP2-Maske zeitlich begrenzt nicht möglich ist, sind zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einzuhalten.

Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden. "Innerhalb der Gruppe der fünf bis höchstens zehn Mitfeiernden ist nur der Gesang von Solisten bzw. Kantoren möglich, welche wenigstens die notwendigen Gesänge übernehmen sollen", heißt es im Blick auf die Gottesdienstgestaltung. An die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik treten, wobei ein Zusammenwirken von Vokal- und Instrumentalsolisten mit bis zu fünf Personen möglich ist.

Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.

Keine Mundkommunion

Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es darüber hinaus rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum die FFP2-Maske anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.

Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. Es ist nur mehr die Handkommunion möglich: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der FFP2-Maske möglich ist", heißt es dazu weiter.

Taufen und Trauungen verschieben

Während des Lockdowns sind Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen der FFP2-Maske und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.

Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.

(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)
 

Bischof Werner Freistetter hat die Bevölkerung zur Teilnahme an den Corona-Massentests aufgerufen. Dies sei ein "wichtiger Schritt, um sich in dieser Situation der Pandemie Orientierung zu verschaffen", so der Bischof. Auch er selbst werde sich testen lassen, fügte Freistetter hinzu. Laut seinen Informationen würden die Test sehr professionell ablaufen und die Menschen fühlten sich gut begleitet und betreut. Freistetter äußerte sich in einem kurzen Video, das die Militärdiözese am Montag auf ihren Social Media-Kanälen veröffentlichte. (u.a. www.facebook.com/Militaerseelsorge)

Der Bischof dankte darin auch den vielen Soldaten, die im Rahmen der Massentest im Einsatz sind. Dieser Einsatz sei für Soldaten sicher ungewöhnlich. Aber der oberste Leitsatz des Bundesheeres sei "Schutz und Hilfe", und darum gehe es ganz sicher auch bei diesen Covid-Tests, betonte der Militärbischof.

Die ersten Tests begannen vergangenen Freitag in Wien, Tirol und Vorarlberg. Wien testet noch die ganze Woche, während Tirol und Vorarlberg ihre Tests mit Sonntag bereits abschlossen. Demnach nahmen in Tirol rund 32 Prozent und in Vorarlberg 31 Prozent der Bevölkerung teil. Das Burgenland startet am 10. Dezember, Oberösterreich am 11. Dezember, am 12. Dezember folgen die restlichen Bundesländer, jeweils mit unterschiedlichen Schlussdaten.

 
 

Die Katholische Kirche setzt die Feier von öffentlichen Gottesdiensten zeitlich befristet von 17. November bis 6. Dezember aus. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz am Montagnachmittag in einer neuen Rahmenordnung zur Feier der Gottesdienste beschlossen. Die Regelung setzen eine dementsprechende Einigung um, die kurz zuvor von den 16 gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften bei einer Videokonferenz mit Kultusministerin Susanne Raab getroffen wurde. "Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen", hält das Regelwerk der Bischofskonferenz fest. Darüber hinaus ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Weiters legen die Bischöfe fest, dass Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben sind. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.

Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.

Lackner: In Extremsituation Verantwortung zeigen

"Mit den neuen Regeln der Rahmenordnung unterstützt die Katholische Kirche wie bisher alle staatlichen Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Pandemie", erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, gegenüber Kathpress. "Weil sich unser Land in einer Extremsituation befindet und ab Dienstag ein sehr weitgehender Lockdown in Kraft tritt, wird die Kirche mitziehen und ab morgen öffentliche Gottesdienste bis zum 6. Dezember aussetzen. Christliche Nächstenliebe heißt jetzt, verantwortungsvoll zu handeln und einander zu schützen", so der Salzburger Erzbischof. "Die zeitlich befristeten Einschränkungen sind nötig, damit wir bald wieder gemeinsam Gottesdienste feiern können."

Auch und gerade während des Lockdowns gehe das religiöse Leben weiter, so der Erzbischof: "Die Kirchen bleiben zum persönlichen Gebet offen und im kleinsten Kreis wird hinter verschlossen Türen stellvertretend für die Gemeinde der Gottesdienst gefeiert und vielfach im Internet übertragen. Vor allem sollen wir jetzt als Hauskirche unseren Glauben leben. So können wir einander im Herzen nahe sein und die Herzen für jene öffnen, die Hilfe brauchen."

Gottesdienste im kleinsten Kreis

Detaillierte Regeln gibt es für "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste im kleinsten Kreis". Sie können am Sonntag, aber auch an Wochentagen, von höchstens fünf bis zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Dabei muss "Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten", heißt es ausdrücklich.

Wie bisher ist beim Gottesdienst ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Wenn für das Wahrnehmen eines liturgischen Dienstes etwa durch einen Priester das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zeitlich begrenzt nicht möglich ist, sind zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einzuhalten.

Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden. Nur der Sologesang ist zulässig, an die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel, Soloinstrumente) treten. Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.

Keine Mundkommunion

Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester den Mund-Nasenschutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.

Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. Es ist - wie zuletzt - nur mehr die Handkommunion möglich: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben des MNS möglich ist", heißt es dazu weiter.

(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)

Christliche Verantwortung in Zeiten der Covid-19-Pandemie zeigt sich in Eigenverantwortung, Rücksicht und Solidarität. Das betonen die heimischen Bischöfe in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung zum Abschluss der Bischofskonferenz-Herbstvollversammlung. Diese christliche Verantwortung müsse auch dann zum Tragen kommen, sobald es einen geeigneten Impfstoff gibt. Impfstoffe müssten weltweit zu vertretbaren Preisen zur Verfügung gestellt werden, mahnen die Bischöfe ein. Nationale Egoismen oder wirtschaftliche Interessen müssten diesem Prinzip untergeordnet werden. Die Bereitschaft zur eigenen Impfung sei zudem Ausdruck eigenverantwortlichen christlichen Haltung, so die Bischöfe.

Personen, die wegen ihrer beruflichen Funktion sehr häufig mit infizierten Personen in Kontakt kommen oder besonders schutzbedürftig sind, sollten freilich bei der Verteilung der anfänglich knappen Impfdosen bevorzugt werden.

Die Bischöfe halten weiters fest, dass sie anlässlich des aktuellen zweiten Lockdowns mit den im eigenen Bereich gesetzten Maßnahmen einen verantwortungsvollen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten wollen. So gilt bei öffentlichen Gottesdiensten sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Beide Maßnahmen seien strenger als die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen, wird in der Erklärung betont. Darüber hinaus habe sich die katholische Kirche von selbst dazu verpflichtet, alle Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen zu verschieben.

Die Religionsfreiheit sei ein sehr hohes Gut, das durch die Verfassung besonders geschützt ist. Eingriffe in dieses Grundrecht wie beispielsweise ein Aussetzen von öffentlichen Gottesdiensten seien so schwerwiegend, dass sie sehr gut begründet sein müssen, um nicht verfassungswidrig zu sein, heißt es in der Erklärung der Bischofskonferenz. Daher würden die Kirchen und Religionsgesellschaften seit Beginn der Pandemie sehr eng mit den staatlichen Stellen zusammenarbeiten, wenn es um Maßnahmen zur Einschränkung der Religionsfreiheit geht.

Diese Vorgangsweise und die vereinbarten Maßnahmen hätten sich bis jetzt sehr bewährt. Mit den geltenden Bestimmungen sei sichergestellt, dass die unverzichtbaren Grundvollzüge des Glaubens weiterhin möglich bleiben. Die Bischöfe würden auch dankbar wahrnehmen, "dass die allermeisten Gläubigen in diesen schwierigen Zeiten versuchen, die notwendigen Maßnahmen mit großer geistlicher Zuversicht und tätiger Liebe zu verbinden". Groß sei etwa das Engagement in der Seelsorge an Kranken und Alten, in der Telefonseelsorge, bei der Caritas und den Hilfseinrichtungen, aber auch in den Schulen.

"Wir stehen noch immer mitten in einer Pandemie mit enormen persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Dabei darf es zu keinem Lockdown der Herzen und der Hilfe kommen", halten die Bischöfe wörtlich fest.
 

Die Coronavirus-Ampel der Bundesregierung wurde am Freitag offiziell in Betrieb genommen. Während die Ampel für den Großteil Österreichs auf Grün steht, gilt für die Städte Wien, Linz, Graz und den Bezirk Kufstein gelbes Licht, wofür eine erweiterte Maskenpflicht vorgesehen ist. Das war die erste Empfehlung der staatlichen Covid-Kommission. Infolgedessen hat die Erzdiözese Wien Freitagnachmittag die Empfehlung ausgegeben, dass die Gläubigen in der Stadt Wien wegen der Ampelstufe Gelb wieder während des gesamten Gottesdienstes einen Mund-Nasenschutz tragen und dass das gemeinsame Singen reduziert wird.

Weiterhin gelten die ohnehin in Kraft gebliebenen Maßnahmen wie die Einhaltung des Mindestabstands und die besonderen Hygienevorschriften rund um den Kommuniongang. Das bestätigte Diözesansprecher Michael Prüller gegenüber "Kathpress".

 

Österreichweite Rahmenordnung

In der katholischen Kirche in Österreich nimmt mit dem Herbst in den Pfarren und darüber hinaus das kirchliche Leben wieder Fahrt auf. Zu den traditionellen kirchlichen Feiern und Aktivitäten (wie Erntedank) kommt, dass etwa Erstkommunionen oder Firmungen in den kommenden Monaten nachgeholt werden sollen. Bis auf Weiteres sollte dies unter Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen auch möglich sein.

Für die katholische Kirche in Österreich gilt grundsätzlich die Rahmenordnung für Gottesdienste der Bischofskonferenz vom 20. Juni als Grundlage aller Maßnahmen. Am 27. Juli haben die heimischen Diözesen - mit Ausnahme von Vorarlberg - freiwillig aufgrund steigender Infektionszahlen einige Adaptionen oder Verschärfungen vorgenommen. Die wichtigste Änderung Ende Juli war, dass in Regionen mit steigenden Corona-Zahlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Gottesdienst wieder verpflichtend ist.

Wichtigste Verpflichtung der Rahmenordnung ist freilich nach wie vor die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.

Empfohlen wird weiterhin das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und das häufige Reinigen und Desinfizieren von Flächen und Gegenständen, die oft berührt werden. Auch ein Willkommensdienst wird nach wie vor empfohlen, genau so wie das bestmögliche Durchlüften der Kirche nach dem Gottesdienst. Für das gemeinsame Singen und Sprechen gibt es laut Rahmenordnung in der derzeit gültigen Fassung noch keine Einschränkung, solange der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann.

Handkommunion ist empfohlen, Mundkommunion ist möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Sollte es zu einer Berührung kommen, muss die liturgische Handlung für das Waschen oder Desinfizieren der Hände unterbrochen werden.

Die Rahmenordnung setzt grundsätzlich auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen für Personen, die mit liturgischen Diensten beauftragt sind und stellt insgesamt bei allen auf die gebotene "Eigenverantwortung und Rücksichtnahme" ab. Es steht auch jeder Diözese frei, zusätzliche Regelungen diözesan oder bloß regional zu erlassen. - Die Erzdiözese Wien hat dies nun eben getan.

Bischofskonferenz adaptiert Rahmenordnung

Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz wird derzeit vom Österreichischen Liturgischen Institut in Abstimmung mit Referatsbischof Anton Leichtfried und dem Rechtsreferat der Bischofskonferenz angepasst. Sobald die staatliche Rechtslage voraussichtlich Ende September novelliert ist, wird die Bischofskonferenz die aktualisierte Fassung der Rahmenordnung beschließen, erläuterte Bischofskonferenz-Sprecher Paul Wuthe am Freitag gegenüber "Kathpress".

Weiters wird vonseiten des Österreichischen Pastoralinstituts in Abstimmung mit u.a. Referatsbischof Alois Schwarz bereits eine neue Handreichung zur Corona-Ampel für den Bereich der Pastoral erstellt, in der die geltenden Rechtsgrundlagen und notwendige bzw. empfohlenen Maßnahmen für das kirchliche Leben in Pfarren und anderen Bereichen zusammengefasst werden sollen.

Die derzeit gültige Rahmenordnung ist im vollen Wortlaut abrufbar unter: www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung.

Die Militärseelsorge ist ein wesentlicher Teil im Österreichischen Bundesheer und wichtig für das Wohlbefinden und die psychische Stabilität der Soldatinnen und Soldaten.

Zuhören und Probleme ernst nehmen

Doch wo liegen eigentlich die Sorgen jener, die ihre Pflicht an der Grenze als Posten, Streife oder Kommandant einer Einheit erfüllen? Gibt es Unterschiede, ob Frau oder Mann? Militärkurat Oliver Hartl betreut seit Beginn des Covid-19-Einsatzes Soldatinnen und Soldaten und macht vor allem eines: Er hört genau zu und nimmt vorhandene Probleme ernst.

Sowohl von den Aufschub-Präsenzdienern und Kaderangehörigen als auch von Milizsoldaten wird die Betreuung durch den Militärpfarrer positiv aufgenommen, bietet sich doch damit einmal eine Gesprächsmöglichkeit mit jemandem abseits der üblichen Dienstaufsichten. "Die Verlängerung des Grundwehrdienstes und eingesetzt sein oft fern der Heimat stellte für manche junge Kameraden schon eine besondere Herausforderung dar", so Militärkurat Hartl, "aber die Kameraden waren durchaus motiviert, waren bzw. sind sie doch direkt daran beteiligt, die Coronavirus-Pandemie einzudämmen und der Bevölkerung ein sicheres Gefühl zu vermitteln." Ein Rekrut aus Salzburg, der in Niederösterreich eingesetzt war, brachte zum Ausdruck, dass ihm diese Zeit sicher sein Leben lang in Erinnerung bleiben wird: "Dieser Einsatz brachte viele brauchbare Erfahrungen, die einen prägen."

Zusammenhalt und Engagement

Mit dem Einsatz der Miliz wandelte sich auch die Betreuung etwas, so Militärpfarrer Hartl: "Unter den Kameraden der Miliz ist besonders die soziale Dynamik nicht zu unterschätzen. Vom Akademiker bis zum Hilfsarbeiter greifen alle zusammen, und es funktioniert!" Das kann ein Vorausbild sein für die Zeit nach Covid-19. "Das Coronavirus wird nicht nur die Welt, sondern auch die Gesellschaft in unserem Land nachhaltig verändern", ist sich der Militärpfarrer sicher, "in Grundzügen ist dies beim derzeitigen Assistenzeinsatz bereits erkennbar: Ausbildung und Einsatz auf das Ziel hin, dass es in unserem Land wieder besser wird. Und das Bewusstsein, dass dies ohne Zusammenhalt und Engagement nicht möglich ist. Diese Erfahrung wird man wohl in der ganzen Gesellschaft machen müssen. Hier wird sie schon gemacht."

Bereichernde Erfahrung

Ob der Militärpfarrer nicht manchmal die Befürchtung hat, selber mit dem Virus angesteckt zu werden? "Zum einen halten uns natürlich auch wir Militärseelsorger strikt an die gültigen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen", so Militärkurat Hartl, "und zum anderen relativiert sich die Sorge in der bereichernden Erfahrung, einen wichtigen Beitrag in der gegenwärtigen Krise zu leisten, was die im Einsatz stehenden Kameraden auch schätzen und dankbar annehmen. Denn die Kanzlei wäre der letzte Ort, wo man einen Militärpfarrer jetzt brauchen würde."

 

via: Bundesheer

Nachdem die Bischofskonferenz am Sonntag detaillierte Regeln für öffentliche Gottesdienste in Räumen ab 15. Mai veröffentlicht hat, sind nun die Kriterien für Gottesdienste im Freien in Ausarbeitung. Das hat Kardinal Christoph Schönborn am Dienstag nach der Videokonferenz der Bischöflichen Ad-hoc-Kommission gegenüber Kathpress erklärt. "Die Bischofskonferenz klärt gerade mit der Regierung die Eckpunkte, unter denen ab 15. Mai Gottesdienste auch wieder unter freiem Himmel stattfinden können", sagte der Kardinal.

Die innerkirchlichen Details für die Feier der Gottesdienste werden wieder vom Österreichischen Liturgischen Institut unter Leitung von Weihbischof Anton Leichtfried erarbeitet, der in der Bischofskonferenz für den Bereich Liturgie zuständig ist. Wie bisher sei man dabei auch im Kontakt mit allen anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften, so der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz.

Rahmenordnung und Hirtenbrief

Eckpunkte bei der am Sonntag veröffentlichten Rahmenordnung der Bischofskonferenz für Gottesdienste in Räumen ab Mitte Mai sind die zwischen Staat, Kirche und Religionen vereinbarten Auflagen. Demnach müssen pro Person 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, wobei ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Weiters ist ein Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion verpflichtend. Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch eigene Ordnerdienste sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat die Bischofskonferenz entschieden, dass bei der Messe auch der Empfang der Kommunion in die Hand unter Einhaltung konkreter Regeln möglich sein wird.

Grundsätzlich hielten die Bischöfe fest, dass es sich bei den vorliegenden Regeln um eine erste, sehr eingeschränkte Stufe für gottesdienstliche Feiern handelt; eine Anpassung werde gemäß der weiteren Entwicklung der Pandemie erfolgen. "Für diese erste Stufe sind die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche", betonte die Bischofskonferenz.

Zusammen mit der Rahmenordnung haben die Bischöfe am Sonntag ein Hirtenwort mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Pastoral und Gesellschaft veröffentlicht. Darin dankten die Bischöfe "allen Gläubigen, dass sie den bisher gewählten Weg des Gebetes und der konkreten Sorge für die Nächsten mitgegangen sind". Gleichzeitig ersuchten sie bei der schrittweisen Rückkehr zum vertrauten kirchlichen Leben um "Geduld, Verantwortungsgefühl und Rücksichtnahme verbunden mit dem Blick auf verschiedene Formen des Kirche-Seins".

Das Hirtenwort trägt den Titel "Gebet und stiller Dienst" und greift damit ein Zitat von Papst Franziskus bei der denkwürdigen Feier am 27. März am leeren Petersplatz auf. In diesem Sinn hielten die Bischöfe fest: "Papst Franziskus ist uns ein Vorbild im Kampf gegen die Pandemie und er sagt: 'Gebet und stiller Dienst - das sind unsere siegreichen Waffen.'" Einmal mehr betonten die Bischöfe, dass die bisherigen Einschränkungen ein notwendiger Beitrag zur Überwindung der Pandemie seien und dem christlichen Gebot der Selbst- und Nächstenliebe entspringen. "Daher liegen uns das von Gott geschenkte Leben, die Gesundheit und das seelische Heil aller Menschen am Herzen", hielt der Episkopat fest.
 

Kultusministerin Susanne Raab und Kardinal Christoph Schönborn haben am Donnerstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz die Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen präsentiert, die ab 15. Mai wieder möglich sind. Demnach müssen Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst künftig einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten. Pro Person müssen 20 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste sicherzustellen.

Die Auflagen wurden vorab mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften abgestimmt, für die - in Absprache - Kardinal Schönborn stellvertretend an der Pressekonferenz teilnahm. Schönborn erklärte, dass auf Basis dieser Kriterien die Kirchen und Religionen nun Richtlinien für ihren Bereich erarbeiten werden.

"Die Sicherheitsmaßnahmen sind nötig und sinnvoll", um in verantwortungsvoller Weise schrittweise auch das religiöse Leben wieder zu normalisieren", so Schönborn. Es brauche, wie auch schon bisher, Umsicht und Kreativität. Trotz historisch einzigartiger Einschränkungen "konnten und können wir den Glauben leben", sagte der Kardinal. Die nötigen Einschränkungen, und hier habe es Einigung unter allen Kirchen und Religionsgemeinschaften gegeben, würden einer recht verstandenen Selbst- und Nächstenliebe entsprechen, die zu allen Religionen gehört.

Dabei müsse klar sein: "Es wird sicherlich noch eine Weile dauern bis zu einem vollen kirchlichen und religiösen Leben, wie wir es kennen", so Schönborn. Die öffentlichen Gottesdienste unter Auflagen seien aber bei weitem nicht alles, was etwa das Christsein ausmacht. Schönborn verwies etwa auf die vielen familiären und nachbarschaftlichen Formen des Glaubensleben, das Gebet und die gottesdienstliche Feier zu Hause.

Zugleich stellte der Kardinal fest, "dass wir zur Bewältigung der Coronakrise künftig noch viel Solidarität brauchen werden". Viele Menschen seien in Not geraten und auch die Not in anderen Ländern müsse in den Blick genommen werden, so Schönborn: "Wir erleben sehr stark, dass die Menschheit eine Familie ist und in dieser Menschheitsfamilie müssen wir zusammenstehen."

Dank an Gläubige und Religionsvertreter

Ministerin Raab zeigte Verständnis dafür, dass den Gläubigen die gemeinsame Feier der Gottesdienste und das Beten in der Gemeinschaft fehlt, gebe der Glaube in schwierigen Zeiten wie diesen doch Halt und Kraft. Gleichzeitig habe sie aber sehr viel an Zusammenhalt und Unterstützung und auch an Kreativität im gemeinsamen Kampf gegen das Virus gesehen. Sie verwies auf die zahlreichen Gottesdienstübertragungen und hob besonders auch die Leistungen der Telefonseelsorge hervor.

"Ich möchte mich deshalb bei allen Gläubigen, egal welcher Glaubensgemeinschaft, für die Geduld und das Durchhalten bedanken", so Raab wörtlich: "Sie haben in dieser schweren Zeit aufeinander Acht gegeben, anderen geholfen und als Gesellschaft Zusammenhalt gezeigt." Sie danke zudem auch den Vertretern aller 16 Glaubensgemeinschaften für die gute Zusammenarbeit in der Krise.

"Vertrauen in die Religionsgemeinschaften"

Kultusministerin Raab betonte bei der Pressekonferenz, dass die nun vorgegebene Maßnahmen von den Kirchen und Religionsgemeinschaften in Eigenverantwortung umgesetzt werden. Es werde diesbezüglich keine Gesetze, Erlässe oder Verordnungen geben, wie dies konkret zu geschehen habe. "Wir vertrauen hier voll und ganz auf die Religionsgemeinschaften", hielt die Ministerin wörtlich fest.

Auch Kardinal Schönborn bekräftigte die Eigenverantwortung der Religionsgemeinschaften bzw. die gemeinsame Linie aller Verantwortlichen. Am Mittwoch hatten sich die Vertreter der 16 Kirchen und Religionsgemeinschaften in einer Videokonferenz abgestimmt. Für die katholische Kirche könne er - Schönborn - sagen, dass man österreichweit einen einheitlichen Weg gehen wolle. Das sei innerhalb der Bischofskonferenz so abgesprochen, wo man sich auf klare Standards geeinigt habe. Und das sei auch notwendig, um die Ausbreitung des Virus effizient zu verhindern. Freilich werde es vor Ort auch Anpassungen geben müssen. "Eine kleine Dorfkirche ist etwas anderes als ein Dom", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz.

"In Dorfkirchen vielleicht nur vier..."

Der Kardinal gab auch eine grobe Einschätzung, was die ab 15. Mai gültigen Vorgaben für die Zahl der Gottesdienstbesucher bedeutet. So könnten etwa im Linzer Mariendom vielleicht 200 Personen am Gottesdienst teilnehmen, im Wiener Stephansdom 120, in kleinen Dorfkirchen aber vielleicht auch nur vier. Wie der Zugang geregelt wird, darüber werde noch beraten, räumte Schönborn ein. Sicherlich sei auch viel Taktgefühl notwendig und er rate auch den Risiko- und Hochrisikopersonen dringend ab, jetzt gleich unter den ersten Gottesdienstbesuchern sein zu wollen. Es sei freilich wichtig zu betonen, "dass das eine Übergangslösung ist, das ist jetzt einmal ein erster Schritt".

Der Kardinal präzisierte auf Nachfrage auch, dass der Sicherheitsabstand von zwei Metern in den Kirchen nicht für Angehöre aus dem gleichen Haushalt gilt. Ob Priester Masken tragen müssen, hänge von den Größenverhältnissen in den Kirchen ab. Bei einem Sicherheitsabstand von etwa fünf Metern eher nicht. Weihwasser werde es bis auf weiteres keines geben.

Positiv hob Schönborn hervor, dass viele Pfarren in den vergangenen Wochen hinsichtlich der Nutzung der neuen Sozialen Medien einen großen "qualitativen Sprung" gemacht hätten, etwa was den Livestream von Gottesdiensten betrifft. Vieles davon werde es auch weiterhin geben und das ermögliche etwa auch Kranken und Betagten, auf diese Weise visuell am Gottesdienst teilzunehmen

Auf Begräbnisse angesprochen, wies Schönborn darauf hin, dass es inzwischen von Seiten der Behörden gewisse Lockerungen der strengen Maßnahmen gibt, er rate aber dringend, dass Gedenkgottesdienste erst dann stattfinden, wenn dies wieder gut möglich sein wird.

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15. Juli - Bonaventura: Ein Leben im Zei…

15. Juli - Bonaventura: Ein Leben im Zeichen des Glaubens

Am 15. Juli gedenkt die katholische Kirche des heiligen Bonaventura, einer zentralen Figur des Mittelalters, die sowohl als Gelehrter als auch als geistlicher Führer herausragte. Auch im evangelischen und anglikanischen... Weiterlesen

Der Apostel Thomas: Mehr als nur der …

Der Apostel Thomas: Mehr als nur der "Ungläubige"

Am heutigen Gedenktag erinnern katholische, armenische und syrische Christen weltweit an den Apostel Thomas, dessen Lebensgeschichte weit über seinen bekannten Ruf als "ungläubiger Thomas" hinausgeht. Der Apostel, ursprünglich Fischer, ist... Weiterlesen

Mariä Heimsuchung: Ein Fest der Begegnun…

Mariä Heimsuchung: Ein Fest der Begegnung und des Segens

Am 2. Juli erinnert die Katholische Kirche an ein besonderes Ereignis, das tief in der biblischen Überlieferung verwurzelt ist: die Heimsuchung Mariens. Dieses Fest, das in einigen Ländern auch am... Weiterlesen

Feierliches Patroziniumsfest der Militär…

Feierliches Patroziniumsfest der Militärpfarre bei der Direktion 1 in Graz

Graz, 28. Juni 2024 - Die Militärpfarre bei der Direktion 1 (Graz) feierte ihr Patroziniumsfest mit einem festlichen Gottesdienst, dem Militärbischof Werner vorstand. Der Anlass wurde durch drei bedeutende Ereignisse... Weiterlesen

Zweite Motorradsegnung vor der Soldatenk…

Zweite Motorradsegnung vor der Soldatenkirche in Allentsteig

Allentsteig – Am 28. Juni 2024 fand zum zweiten Mal eine Motorradsegnung vor der Soldatenkirche am Truppenübungsplatz (TÜPL) Allentsteig statt. Trotz Regenprognosen ließen es sich rund 30 Motorradfahrer nicht nehmen... Weiterlesen

Abschied von Militärgeneralvikar i.R. Pr…

Abschied von Militärgeneralvikar i.R. Prälat Rudolf Schütz: Ein Leben im Dienst der Seelsorge und Kameradschaft

Am 26. Juni 2024 wurde Militärgeneralvikar i.R. Prälat Rudolf Schütz mit militärischen Ehren zu Grabe getragen. Der Priester wurde von der 1. Gardekompanie und der Gardemusik sowie einer Abordnung des... Weiterlesen

Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Sol…

Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten (AKS) und ihr Schutzpatron Jakob Kern

Unter der Leitung des Präsidenten der AKS & Militärkommandant von Salzburg, Bgdr Mag. Peter Schinnerl, und dem Generalsekretär, Obst i.R. Mag. Bernhard Meurers, fand am 20. Juni 2024 die Präsidiumssitzung... Weiterlesen

Verleihung vom Orden des heiligen Georg …

Verleihung vom Orden des heiligen Georg in Klagenfurt

Am Freitag, 21. Juni 2024 wurde der Orden des heiligen Georg von Militärbischof Werner Freistetter an sechs Personen in der Soldatenkirche in Klagenfurt-Lendorf verliehen. Der Orden des heiligen Georg als bischöfliche... Weiterlesen

Kirchliche Sommertagungen: Erholung und …

Kirchliche Sommertagungen: Erholung und Anregung mit Tiefgang

Erholung und Horizonterweiterung in Zeiten der Krise Zahlreiche Sommertagungen verschiedenster kirchlicher Veranstalter ermöglichen in der kommenden Ferienzeit wieder die Kombination von Erholung in heimischen Gefilden, Horizonterweiterung weit darüber hinaus und auch... Weiterlesen

Friedensforscher: Mehr einsatzfähige Ato…

Friedensforscher: Mehr einsatzfähige Atomwaffen weltweit

Sipri-Bericht enthüllt alarmierende Zahlen Im vergangenen Jahr ist die Zahl der einsatzbereiten Atomwaffen wieder gestiegen, obwohl die Gesamtzahl der atomaren Sprengkörper erneut zurückgegangen ist. Dies geht aus dem neuen Jahresbericht des... Weiterlesen

Tiroler Märtyrer Kolland und "Cyber…

Tiroler Märtyrer Kolland und "Cyber-Apostel" Acutis bald heilig

Papst und Kardinäle beraten über Heiligsprechungen Papst Franziskus wird am 1. Juli über mehrere Heiligsprechungen entscheiden, darunter die des Tiroler Ordensmanns Engelbert Kolland und des "Cyber-Apostels" Carlo Acutis. Der Vatikan gab... Weiterlesen

Brigadier Peter Schinnerl als neuer AKS-…

Brigadier Peter Schinnerl als neuer AKS-Präsident zu Antrittsbesuch bei Militärbischof Werner Freistetter

Brigadier Peter Schinnerl, seit diesem Frühjahr Präsident der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten (AKS), hat am Dienstag, den 18. Juni 2024, seinen Antrittsbesuch bei Militärbischof Werner Freistetter absolviert. Ziele des neuen Präsidenten In seiner... Weiterlesen

Vorbereitung zur Soldatenfirmung in Alle…

Vorbereitung zur Soldatenfirmung in Allentsteig

Intensive Vorbereitungen unter Leitung von Militärpfarrer Oliver Hartl Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Soldatenfirmung der Militärpfarren des Militärkommandos Niederösterreichs auf Hochtouren. In der Militärpfarre NÖ 3 beim Militärkommando Niederösterreich in... Weiterlesen

Multireligiosität in Streitkräften: Stud…

Multireligiosität in Streitkräften: Studientag der Militärpfarre beim Militärkommando Burgenland beleuchtet religiöse Vielfalt und Kooperation

Am Mittwoch, den 12. Juni 2024, lud die Militärpfarre beim Militärkommando Burgenland zu einem besonderen Studientag zum Thema „Multireligiosität in Streitkräften“ statt. Die Veranstaltung stand unter dem Zeichen des 70-jährigen... Weiterlesen

Fußballeuropameisterschaft und Kirche

Fußballeuropameisterschaft und Kirche

Die Fußball-Europameisterschaft der Herren 2024 findet in Deutschland statt und wird Millionen Fans in die zehn Spielstätten locken. Das Turnier beginnt am Freitag, den 14. Juni, in München und endet... Weiterlesen

"Lange Nacht der Kirchen" erwi…

"Lange Nacht der Kirchen" erwies sich als Publikumsmagnet

"Lange Nacht der Kirchen" lockte 300.000 Besucher an Rund 300.000 Menschen haben in diesem Jahr die "Lange Nacht der Kirchen" besucht. Allein in der Erzdiözese Wien zählten die Veranstalter etwa 120.000... Weiterlesen

Papst Franziskus: Soldaten als Friedensb…

Papst Franziskus: Soldaten als Friedensboten in dunklen Zeiten

Papst Franziskus hat anlässlich der 64. Internationalen Soldatenwallfahrt im französischen Wallfahrtsort Lourdes eine eindringliche Botschaft an die Teilnehmer gesandt. In seiner Ansprache betonte er die Bedeutung des Glaubens und der... Weiterlesen

Marienerscheinungen: Ein Phänomen seit f…

Marienerscheinungen: Ein Phänomen seit frühchristlicher Zeit

Der Mai, traditionell als Marienmonat bekannt, ist eine besondere Zeit der Verehrung der Muttergottes in der katholischen Kirche. In diesem Monat finden zahlreiche Andachten, Prozessionen und Gebete zu Ehren der... Weiterlesen

Letzte Vorbereitungen der österreichisch…

Letzte Vorbereitungen der österreichischen Pilgerleitung und des Aufbaukommandos in Lourdes

Ankunft der Pilgerleitung in LourdesSeit Sonntag, dem 19. Mai 2024, ist die österreichische Pilgerleitung unter der Führung von Militärpfarrer Militärsuperior Oliver Hartl in Lourdes angekommen. Ihr Ziel: alle notwendigen Vorbereitungen... Weiterlesen

Das Militärordinariat der Republik Öster…

Das Militärordinariat der Republik Österreich trauert

Die katholische Militärseelsorge trauert um Militärgeneralvikar i.R. Prälat Rudolf Schütz. Am Ende einer langen, geduldig ertragenen Krankheit starb Rudolf Schütz am 21. Mai 2024 im 86 Lebensjahr. „In Trauer nehmen wir... Weiterlesen

Militärbischof Werner Freistetter spende…

Militärbischof Werner Freistetter spendete das Sakrament Firmung in Klagenfurter Soldatenkirche

Am Freitag, dem 17. Mai 2024, fand in der Klagenfurter Soldatenkirche ein feierlicher Gottesdienst statt, bei dem Militärbischof Werner Freistetter das Heilige Sakrament der Firmung an sieben junge Christinnen und... Weiterlesen

Aufbaukommando für die 64. Soldatenwallf…

Aufbaukommando für die 64. Soldatenwallfahrt nach Lourdes: Mission gestartet

Am Donnerstag, dem 16. Mai 2024, versammelte sich das Aufbaukommando zur 64. Internationalen Soldatenwallfahrt (PMI) in der Schwarzenberg-Kaserne Wals-Siezenheim. Unter der Leitung des Militärpfarrers Oliver Hartl erhielten die 15 ausgewählten... Weiterlesen

Pfingsten: Einblicke in das Wunder der A…

Pfingsten: Einblicke in das Wunder der Ausgießung des Heiligen Geistes

Ein Fest mit tiefer Bedeutung  Das Pfingstfest, ein Fest, das an ein bemerkenswertes Ereignis aus biblischen Zeiten erinnert – die Ausgießung des Heiligen Geistes auf die Jünger Jesu. Pfingsten, ein fester... Weiterlesen

Nichts dem musikalischen Zufall überlass…

Nichts dem musikalischen Zufall überlassen

Probe mit der Militärmusik Steiermark für die 64. Internationalen Soldatenwallfahrt (PMI) in Lourdes Knapp vor Beginn der 64. Internationalen Soldatenwallfahrt (PMI) in Lourdes reiste  Militärpfarrer Oliver Hartl nach Graz, um mit der Militärmusik... Weiterlesen

Neuer Name für Fliegerhorst Brumowski: F…

Neuer Name für Fliegerhorst Brumowski: Fliegerhorst Leopold Figl – Flugplatz General Pabisch

Am Mittwoch, dem 15.05.2024, wurde im Rahmen eines festlichen Aktes der Fliegerhorst Langenlebarn bei Tulln umbenannt. Seit 1967 trug der Fliegerhorst den Namen des österreichischen Jagdfliegers Hauptmann Godwin von Brumowski... Weiterlesen

Papst Franziskus empfängt Delegation kat…

Papst Franziskus empfängt Delegation katholischer Soldaten aus der Steiermark in Rom

Eine Delegation der Arbeitsgemeinschaft katholischer Soldaten und des Militärpfarrgemeinderats der Direktion Graz wurde kürzlich im Rahmen einer Romwallfahrt von Papst Franziskus empfangen. Die Reise, geleitet von Vizeleutnant Heinz Vieider und... Weiterlesen

Caritas Europa: Sozialer Friede beginnt …

Caritas Europa: Sozialer Friede beginnt bei den Ärmsten

Präsident Landau am "Europatag": Würde des Menschen im Fokus der Politik Die europäischen Caritasverbände haben anlässlich des "Europatags" (9. Mai) in Brüssel eindringlich dazu aufgerufen, die Wahrung eines "Europa der Solidarität... Weiterlesen

9. Mai: Christi Himmelfahrt

9. Mai: Christi Himmelfahrt

Wissenswertes rund um das Fest Christi Himmelfahrt     Am 40. Tag nach Ostern, in diesem Jahr am Donnerstag, den 9. Mai, feiern Christen weltweit das Hochfest Christi Himmelfahrt. Dieses Fest markiert... Weiterlesen

Besuch des Generalsekretärs im Militäror…

Besuch des Generalsekretärs im Militärordinariat

Am 2. Mai durften S.E. Militärbischof Dr. Werner Freistetter und Militärgeneralvikar EKR Mag. Peter Papst hohen Besuch im Militärordinariat begrüßen. Generalsekretär MMag. Dr. Arnold Kammel kam in seiner Funktion als... Weiterlesen

Bildergalerien

Altarweihe in der...
Lourdes 2018
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