Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten.
Wenn Sie fortfahren, nehmen wir an, dass Sie mit der Verwendung von Cookies auf den Webseiten von mildioz.at einverstanden sind.
Seit Sonntag gibt es eine neue Rahmenordnung für die Katholische Kirche: FFP2-Masken und 1-Meter-Mindestabstand verpflichtend bei Gottesdiensten in Kirchen und auch im Freien - Für alle liturgische Dienste gilt zusätzlich 3G-Regel - Chorgesang mit 2G-Nachweis wieder möglich - Diözese Linz hält bis 17. Dezember an bisheriger Rahmenordnung fest.
Im Zuge der Öffnungsschritte nach Ende des allgemeinen Lockdowns passt die Katholische Kirche ihre Regeln für öffentliche Gottesdienste an. Die wichtigste Änderung ist, dass der einzuhaltende Mindestabstand auf einen Meter reduziert wird. Bei allen öffentlichen Gottesdiensten sowohl in der Kirche als auch im Freien sowie bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass (Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung) ist eine FFP2-Maske zu tragen. Alle, die einen liturgischen Dienst versehen, müssen einen 3G-Nachweis erbringen. Chorgesang im Gottesdienst sowie Chorproben sind mit 2G-Nachweis wieder möglich. Auch die Weihwasserbecken dürfen wieder gefüllt werden. Eine entsprechende Rahmenordnung der Bischofskonferenz wurde am Samstag veröffentlicht und gilt ab Sonntag, 12. Dezember.
Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Dieser Bestimmung folgend hat der Bischof der Diözese Linz, Manfred Scheuer, per Dekret verfügt, dass angesichts der weiterhin angespannten pandemischen Situation in Oberösterreich in seiner Diözese noch bis 17. Dezember die bisherige Rahmenordnung gilt, d.h. ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden muss und auch der Chorgesang ausgesetzt bleibt.
Chorgesang mit 2G-Nachweis
Die in allen anderen Diözesen ab 12. Dezember geltende neue Rahmenordnung hält im Blick auf den Gemeindegesang fest, dass dieser während des Gottesdienstes mit FFP2 Maske möglich ist, jedoch "in Hinblick auf dessen Dauer und Umfang unter besonderer Berücksichtigung der für den Ablauf der Feier notwendigen Gesänge reduziert werden" soll. Für den Chorgesang und die Chorproben gilt: Diese sind unter Einhaltung der 2G-Regel (geimpft oder genesen) möglich. Empfohlen wird zusätzlich ein Test, "dessen Abnahme nicht weiter zurückliegt, als dies in der aktuellen COVID-Verordnung in Hinblick auf seine jeweilige Gültigkeitsdauer vorgesehen ist". Ab 25 Mitwirkenden im Chor ist diesen ein fixer (Sitz-)Platz zuzuweisen.
Für die Dauer des Singens ist keine FFP2-Maske vorgeschrieben, "wenn durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. gültiger PCR-Test, Abstand, Lüften, fixer Sitzplatz etc.) das Infektionsrisiko minimiert werden kann." Ansonsten ist die FFP2-Maske zu tragen. Diese Regelungen gelten laut Rahmenordnung auch für Kinder- und Jugendchöre und sinngemäß auch für die Instrumentalmusik.
Ausdrücklich halten die Bischöfe wie bisher schon zum grundsätzlichen Verzicht auf die 3G- bzw. 2G-Regel für die Mitfeiernden fest: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich." Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."
Ausnahmen
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen können. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS tragen. Zeitweise Ausnahmen von der Tragepflicht gibt es - wie bisher - beim Wahrnehmen von liturgischen Diensten (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.); in diesen Fällen müssen aber größere Sicherheitsabstände eingehalten werden.
Um den Mindestabstand zwischen den Mitfeiernden einzuhalten, sind Vorkehrungen wie das Absperren von Kirchenbänken vorzunehmen. Der 1-Meter-Mindestabstand muss nicht zwischen Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, eingehalten werden. Er darf auch unterschritten werden, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen - etwa durch den Priester - erfordert, dabei muss jedoch eine FFP2-Maske getragen werden.
3G-Nachweis für liturgische Dienste
Verpflichtend sind weiterhin zahlreiche Hygienemaßnahmen. So muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, ein Willkommensdienst soll Besucher empfangen und auf die Regeln hinweisen.
Festgehalten wird, dass liturgische Dienste - insbesondere jener von Ministrantinnen und Ministranten - "wesentlich und erwünscht" sind. Bereits seit 13. November gilt, dass der Vorsteher der Feier und alle weiteren liturgischen Dienste über einen 3G-Nachweis verfügen müssen und zusätzlich vor der Feier die Hände gründlich waschen oder desinfizieren müssen. "Der Vorsteher der Feier ist dafür verantwortlich, dass die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert wird", heißt es ausdrücklich.
Zahlreiche Hygieneregeln
Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass beim Kircheneingang gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen sind. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden.
Mussten die Weihwasserbecken während der Zeit des Lockdowns entleert bleiben, so dürfen sie nun wieder befüllt werden. Das Wasser muss dabei häufig - zumindest zwei Mal pro Woche - gewechselt und das Becken gründlich gereinigt werden. "Das Besprengen von Personen und Gegenständen mit frischem Weihwasser ist unbedenklich", halten die Bischöfe fest. Weihwasser in abgedeckten Behältnissen soll zudem zur Mitnahme für die Verwendung zuhause angeboten werden, wenn es über einen Hahn entnommen werden kann.
"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.
"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.
Messe und Kommunionempfang
Detaillierte Regel gibt es weiterhin zur Messfeier und zum Kommunionempfang: Während der Messe müssen die Hostien bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum die FFP2-Maske anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird wie bisher festgehalten.
Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen "ein ausreichender Abstand" einzuhalten. Wie schon seit 19. Mai werden die Worte "Der Leib Christi - Amen" beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen ausreichend weit zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen", wobei dabei die FFP2-Maske angehoben wird. Zur Mundkommunion gilt wie zuletzt: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".
Nach Auslaufen der letzten Corona-Vereinbarung mit dem Kultusministerium mit Ende Juni haben sich die Kirchen und Religionsgemeinschaften bereit erklärt, dass sie "weiterhin im eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen treffen". Die Bischofskonferenz hat daraufhin mit 1. Juli eine Rahmenordnung beschlossen, die inzwischen schon vier Mal angepasst worden ist.
(Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept)
Quelle: kathpress (11.12.2021)
Die Bischofskonferenz hat bei ihrer Vollversammlung in Mariazell weitgehende Erleichterungen bei öffentlichen Gottesdiensten beschlossen. Die neue Rahmenordnung gilt ab Samstag (20. Juni) und bringt Lockerungen bei der Eucharistiefeier, aber auch bei Trauungen und Firmungen. So wird künftig das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes überhaupt nicht mehr nötig sein. Weiterhin empfohlen ist die Handkommunion, die Mundkommunion ist aber wieder erlaubt. Auch die Weihwasserbecken können wieder befüllt werden, wobei das Wasser häufig zu wechseln ist. Grundsätzlich sollen die Gläubigen am Sonntag die Messe wieder in der Gemeinde feiern, eine Entbindung von der Sonntagspflicht sehen die Richtlinien der Bischofskonferenz nicht mehr vor.
Die Rahmenordnung der Bischöfe enthält sowohl verbindliche Vorgaben als auch wichtige Empfehlungen und ersetzt die Regelungen, die ab 29. Mai gegolten haben. Als wichtigste Verpflichtung bleibt die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Mindestabstand darf nur für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden. Pflicht ist weiterhin das unverzügliche Desinfizieren oder Waschen, wenn es bei der Kommunionspendung zu einer Berührung gekommen ist.
Die Rahmenordnung setzt auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen für Personen, die mit liturgischen Diensten beauftragt sind und stellt insgesamt bei allen auf die gebotene "Eigenverantwortung und Rücksichtnahme" ab. "Wenn nötig, steht es jeder Diözese frei, zusätzliche Regelungen diözesan oder bloß regional zu erlassen", wird als neue Bestimmung festgehalten.
Empfohlen wird weiterhin das Bereitstellen von Desinfektionsmitte und das häufige Reinigen und Desinfizieren von Flächen und Gegenständen, die oft berührt werden. Auch ein Willkommensdienst wird nach wie vor empfohlen, genau so wie das bestmögliche Durchlüften der Kirche nach dem Gottesdienst. Für das gemeinsame Singen und Sprechen gibt es jetzt keine Einschränkung mehr, solange der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann.
Messfeier und Kommunionempfang
Detaillierte und erleichterte Regeln gibt es für die Messfeier und den Empfang der Kommunion: Wie bisher, so darf man sich zum Friedensgruß nicht die Hand reichen; auch die Hostien müssen während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nachdem der Zelebrant bzw. andere Kommunionspender selbst kommuniziert haben, müssen sie die Hände desinfizieren oder waschen. Erst danach können sie die Hostien austeilen, wobei jetzt wieder die Worte "Der Leib Christi" und das "Amen" als Antwort gesprochen werden können.
"Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von einem Meter immer einzuhalten. Handkommunion ist empfohlen, Mundkommunion ist möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten", heißt es, wobei betont wird: "Sollte es zu einer Berührung kommen, muss die liturgische Handlung für das Waschen oder Desinfizieren der Hände unterbrochen werden."
Gottesdienste unter freiem Himmel
Auch bei Gottesdiensten im Freiem bleibt als wichtigste Grundregel der Abstand von mindestens einem Meter zwischen den Mitfeiernden, außer bei Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Auf den Mindestabstand ist auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten. "Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert wird. Dazu gehört, dass Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen."
Weiters ist nach wie vor geregelt, dass die "Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen" sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.
Lockerungen bei Trauungen und Firmungen
Aufgrund der Sorge vor einer überregionalen Ausbreitung des Virus ist die Teilnehmerzahl bei der Trauung auf 100 Personen beschränkt. Sie kann ab 1. Juli auf bis zu 250 Personen erhöht werden, jedoch unter der Voraussetzung zugewiesener und gekennzeichneter Sitzplätze. Ab 1. August sind dann Trauungen mit bis zu 500 Personen zulässig, wobei ab einer Teilnahme von über 250 Personen ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist, außer wenn man sich auf dem zugewiesenen Sitzplatz aufhält. Darüber hinaus ist ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
Lockerungen gibt es auch bei Firmungen, die gemäß diözesanen Regelungen bisher nur vereinzelt und in sehr kleinem Kreis stattfinden konnten. Sie können hinsichtlich der Teilnehmerzahl jetzt so wie bei Trauungen stattfinden. Die Form der Firmspendung kann ohne Einschränkungen erfolgen, nur das Reichen der Hände kann nicht stattfinden.
Taufen können wie bisher schon ohne besondere Einschränkungen stattfinden, wobei natürlich die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten sind. Für Begräbnisse gelten am Friedhof und in Aufbahrungshallen die staatlichen Vorgaben. Für Gottesdienste davor oder danach in der Kirche gelten die allgemeinen Regeln der Rahmenordnung.
Keine Änderungen gibt es hinsichtlich der Beichte. Diese kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können.
Erleichterungen gibt es bei der Krankenkommunion und der Krankensalbung, wo gegenüber früher nur mehr die allgemeinen Abstandsregeln gelten und auch hier das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes entfällt. "Vor und nach den liturgischen Vollzügen ist es wichtig, dass der Priester die Hände gründlich wäscht oder desinfiziert", wird festgehalten.
Die neue Rahmenordnung ist im vollen Wortlaut abrufbar unter:Download
Eröffnungsgottesdienst mit Erzbischof Graubner zum Auftakt - Österreichs Delegierte sind Erzbischof Franz Lackner, Regina Polak, Petra Steinmaier-Pösel und Markus Welte vor Ort sowie zehn weitere online Mit einem von Erzbischof Jan... Weiterlesen
Im Kongo zeigt sich der Papst in Hochform: Getragen von Wellen der Zuneigung benennt er die Folgen von Habgier und Korruption im Inneren und geißelt neue Formen des Kolonialismus -... Weiterlesen
Papst Franziskus holt verschobene Afrikareise nach Papst Franziskus reist von 31. Jänner bis 5. Februar in die Demokratische Republik Kongo und in den Südsudan. Beide Länder stehen seit Jahren auf der... Weiterlesen
Eine Österreichische Delegation der AKS (Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten) wurde von der GKS (Gemeinschaft Katholischer Soldaten) der Deutschen Bundeswehr am 19. Jänner 2023 zur Teilnahme am Internationalen Soldatengottesdienst im Dom zu... Weiterlesen
Bereits 400.000 Anmeldungen für Weltjugendtag, der vom 1. bis 6. August in Lissabon stattfindet. Bereits ein halbes Jahr vor Beginn haben sich rund 400.000 Jugendliche für die Teilnahme am Weltjugendtag (WJT) 2023... Weiterlesen
Die Katholikenzahl in Österreich ist im letzten Jahr erneut zurückgegangen, insgesamt aber weitgehend stabil geblieben. Das ergeben die von den österreichischen Diözesen veröffentlichten Statistiken. Demnach gibt es mit Stichtag 31... Weiterlesen
Heimische Bischöfe feierten Gottesdienst für verstorbenen Papst - Kardinal Schönborn blickte in Predigt auf 49 Jahre persönliche Bekanntschaft und Freundschaft mit dem Verstorbenen zurück - Vom Volk geliebt, von den... Weiterlesen
Benedikt XVI. habe ich während meiner Tätigkeit im Päpstlichen Rat für Kultur als einen außerordentlich bescheidenen, liebenswürdigen und klugen Menschen kennengelernt. Ich hatte immer den Eindruck, dass ihm viel daran... Weiterlesen
Österreichs Bischöfe überraschten Franziskus am Beginn der Audienz am Freitag auch mit einem musikalischen Geburtstagsständchen - denn am Samstag vollendet der Papst sein 86. Lebensjahr. Das Gespräch mit dem Papst... Weiterlesen
Der ehemalige deutsche Militärseelsorger und Projektleiter am Institut für Theologie und Frieden in Hamburg Marco Schrage legt ein kompaktes Lehrbuch zur Friedens- und Konfliktethik als Teil der Ethik der Internationalen... Weiterlesen
Nach pandemiebedingten Jahren des Nichtsingen- und des Nichtauftretendürfens war es heuer wieder möglich, adventliche Klänge und Gesänge in der St. Georgs-Kathedrale zu hören. Das Kärntner Adventkonzert am 10.12.2022 lockte zahlreiche... Weiterlesen
Am Mittwoch, 30. November 2022, machten sich ca. 100 Kaderangehörige, Zivilbedienstete und Senioren - teilweise mit Angehörigen - auf den Weg in das Augustiner-Chorherrenstift St. Florian zu einem adventlichen Besinnungstag... Weiterlesen
Thomas Dolliner, ordentlicher Professor für Kirchenrecht und römisches Zivilrecht, legte 1822 eine Sammlung von drei kurzen kirchen- bzw. staatskirchenrechtlichen Abhandlungen vor, die neben den Benefizien und der Einrichtung der zivilen... Weiterlesen
Mit den Worten „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist“ und dem Aufzeichnen des Kreuzes mit Chrisam auf die Stirn spendete Militärerzdekan Harald Tripp sieben jungen Soldaten das... Weiterlesen
Im Rahmen der Feldlagerwoche besuchte Militärsuperior Sascha Kaspar am 5. Oktober die Rekruten des Einrückungstermins September 2022 „im Feld“ am Truppenübungsplatz Allentsteig. Auch und gerade in der Zeit der Feldlagerwoche als... Weiterlesen
Der 15.09.2022 war für die Militärpfarre Burgenland ein ganz besonderer Tag. Es gab zwei Gründe, die diesen Tag zu einem wahren Freudentag werden ließen: Einerseits die Segnung der neurenovierten Hauskapelle... Weiterlesen
Die Militärpfarre Kärnten lädt am Freitag, 16. September 2022, zu einem Festgottesdienst und anschließendem Pfarrfest herzlich in die Soldatenkirche in der Khevenhüller-Kaserne ein. Musikalisch umrahmt wird diese Veranstaltung durch die... Weiterlesen
Jean-Marie Vianney wurde am 8. Mai des Jahres 1786 nahe bei Lyon geboren. Sein Aufwachsen fiel in die Zeit der Französischen Revolution, seine Erstkommunion empfing er in seinem Elternhaus –... Weiterlesen
Am 25. Juli gedenkt die Kirche einer ihrer Großen, nämlich des Hl. Christophorus. Ein Schutzheiliger, ein Nothelfer, der sich auch heute noch aus der Schar der Heiligen hervortut, während andere... Weiterlesen
Heute gedenkt die Kirche einer der wohl am meist umstrittensten und viel diskutiertesten weiblichen Personen in der Bibel: Maria Magdalena – auch Maria von Magdala genannt. Und vieles wurde ihr... Weiterlesen
Nach der Covid-19-bedingten Absage im letzten Jahr treffen sich heuer wieder die Blaulichtorganisationen zur Blaulichtwallfahrt . Die gemeinsame Wallfahrt soll am 9. September 2022 "über die Bühne" gehen. Diesmal ist gebietsmäßig... Weiterlesen
Jede Stadt hat ihre Persönlichkeiten, ihre ganz eigenen Helden und manche auch ihre ganz eigenen Heiligen. So auch in Bamberg. Diese Stadt in Bayern besitzt gleich zwei Heilige. Und das... Weiterlesen
Aus einer ganzen Reihe von Heiligen, deren die Kirche heute gedenkt, möchte ich Ihnen zwei dem Christentum innigst verbundene Soldaten vorstellen: Felix und Nabor. Beide stammen aus Nordafrika und erlitten in... Weiterlesen
„Lieber will ich selbst vor Hunger sterben, als den Armen, die sonst verzweifeln müssten, meine Hilfe zu versagen. Gott wird mir in Zukunft schon helfen; jetzt aber will ich die... Weiterlesen
Seit dem Jahr 1923 wird ein Fest aller Märtyrer, die durch die Verfolgung Neros ihr Leben ließen, am 30. Juni gefeiert. Der neue römische Kalender dehnte diesen Gedenktag auf die... Weiterlesen
Am heutigen Tag gedenkt die Kirche zweier Apostel, die bis heute vielen noch dem Namen nach bekannt sein dürften: Petrus und Paulus. Der 29. Juni wurde ihnen gewidmet, weil –... Weiterlesen
Laut Überlieferung starb die heilige Hemma von Gurk im Jahr 1045. Man weiß wenig von ihr. Wirklichkeit und Legende in der Überlieferungsgeschichte sind zu eng verwoben sind. Und doch lässt... Weiterlesen
Die römisch-katholische Kirche begeht am 8. Dezember, neun Monate vor dem Fest der Geburt Mariens (8.September), das Hochfest der Empfängnis Mariens. Die vollständige Bezeichnung des Festes lautet: Hochfest der ohne... Weiterlesen
Am 6. Dezember gedenkt die Kirche einem der am meisten verehrten Heiligen: Dem Hl. Nikolaus von Myra. Wettergegerbt soll sein Gesicht gewesen sein, seine Nase war durch einen Bruch krumm zusammengewachsen... Weiterlesen
Die Vereinigung Österreichischer Peacekeeper setzte mit der Segnung eines Splitterkreuzes durch Militärbischof Werner Freisteter in der St. Georgs Kathedrale an der Theresianischen Militärakademie ein besonderes Zeichen zum „International Day of... Weiterlesen
Die 62. Internationale Soldatenwallfahrt nach Lourdes vom 13. bis 19. Mai 2020 wird nicht stattfinden. Der Gastgeber der Wallfahrt, der französische Militärbischof, Antoine de Romanet, hat die Wallfahrt am heutigen... Weiterlesen
Die 7 Gaben des Hl. Geistes Immer wieder „Sieben“: Die Sieben findet sich etliche Male in der Bibel, es ist ein altes biblisches und vorbiblisches Symbol, das für Fülle und Vollkommenheit... Weiterlesen