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Die Katholikenzahl in Österreich ist im letzten Jahr erneut zurückgegangen, insgesamt aber weitgehend stabil geblieben. Das ergeben die von den österreichischen Diözesen veröffentlichten Statistiken. Demnach gibt es mit Stichtag 31. Dezember 2022 in Österreich 4,73 Millionen Katholiken. 2021 waren es laut amtlicher Statistik der Österreichischen Bischofskonferenz 4,83 Millionen Katholiken. (Die genauen Zahlen: 2022: 4.733.174; 2021: 4.827.683) Das entspricht einem Rückgang von 1,96 Prozent. Ein Grund dafür sind gestiegene Kirchenaustritte im vergangenen Jahr. Insgesamt traten 2022 90.808 Personen aus der Katholischen Kirche aus.

Für die aktuell hohen Austrittszahlen dürften bei vielen Menschen eine Distanz zur Kirche ausschlaggebend sein, die durch die Pandemie in den vergangenen Jahren größer geworden ist. Laut Angaben aus den Diözesen sei dieser Trend im letzten Jahr durch die angespannte wirtschaftliche Gesamtlage noch verstärkt worden. 2021 waren 72.222 Personen aus der katholischen Kirche ausgetreten, 2020 waren es 58.727. Im Jahr 2010 musste die Kirche schon einmal 85.960 Austritte verzeichnen.

Mit Stichtag vom 31. Dezember 2022 wurden 4.449 Personen in die Kirche wieder oder neu aufgenommen. Das ist etwas weniger als 2021 (4.520), zugleich etwas mehr als 2020 mit 4.068. 630 Personen machten zudem 2022 von ihrem Recht auf Widerruf Gebrauch. Damit sind Menschen gemeint, die zunächst ihren Austritt erklärt hatten, nach einem Kontakt mit kirchlichen Verantwortlichen und innerhalb einer Dreimonatsfrist aber wieder Abstand von diesem Schritt nahmen. Die Zahl der Widerrufe ist gegenüber den Vorjahren deutlich gestiegen. 2021 konnte die Kirche 552 Widerrufe verzeichnen, 2020 waren es 461. 

Eine hohe Wahlbeteiligung trägt ganz wesentlich zur Legitimität der gewählten Organe und zur politischen und gesellschaftlichen Stabilität des Landes bei

Aufruf des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich

Der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) hat die Österreicherinnen und Österreicher aufgerufen, am 9. Oktober bei der Bundespräsidentenwahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. "Eine hohe Wahlbeteiligung trägt wesentlich zur Legitimität der gewählten Organe und zur politischen und gesellschaftlichen Stabilität des Landes bei", heißt es in einer Erklärung des ÖRKÖ-Vorstands, die am Dienstag veröffentlicht wurde.

Schwierige Situationen und das Gebot der Stunde

Österreich stehe angesichts der Klima- und Energiekrise, des Krieges in der Ukraine, der Pandemie und der Teuerungen, die noch mehr Menschen in die Armut treiben könnten, vor immensen Herausforderungen. Politische Stabilität, gesellschaftlicher Zusammenhalt, die Orientierung am Gemeinwohl sowie an Gerechtigkeit und Solidarität seien deshalb heute mehr denn je Gebot der Stunde, so der ÖRKÖ.

In der Erklärung wurde auch auf das Ökumenische Sozialwort der Kirchen aus dem Jahr 2003 verwiesen, in dem er wörtlich heißt: "Christinnen und Christen leben in Österreich in einem demokratischen Staat, der die Würde jedes Menschen anerkennt und den Menschenrechten verpflichtet ist. Zu seinen wesentlichen Zielen gehört das Wohl jeder einzelnen Person, das in das Gemeinwohl der Gesellschaft mündet. Dabei geht es um einen ständig neu zu ermittelnden Interessensausgleich zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen." Das österreichische Staatsoberhaupt spiele in diesem Zusammenhang eine wichtige überparteiliche Rolle, hielt der ÖRKÖ dazu fest.

Und weiter wörtlich: "Freie Wahlen in einer freien Gesellschaft sind alles andere als selbstverständlich. Dazu genügt ein Blick in die von Russland besetzten Territorien in der Ukraine, wo Referenden für völkerrechtswidrige Ziele missbraucht wurden."

Der Rückbau demokratischer Errungenschaften

Mit großer Sorge beobachte der ÖRKÖ-Vorstand laut Erklärung auch "den Rückbau demokratischer Errungenschaften und die Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten in manchen Ländern Europas".

Zum Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ)

Dem Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) gehören 17 Kirchen an: die Altkatholische Kirche, Anglikanische Kirche, Armenisch-apostolische Kirche, Bulgarisch-Orthodoxe Kirche, Evangelische Kirche A.B., Evangelische Kirche H.B., Evangelisch-methodistische Kirche, Griechisch-Orthodoxe Kirche, Koptisch-Orthodoxe Kirche, Römisch-Katholische Kirche, Rumänisch-Orthodoxe Kirche, Russisch-Orthodoxe Kirche, Serbisch-Orthodoxe Kirche und Syrisch-Orthodoxe Kirche. Die Äthiopisch-Orthodoxe Kirche, der Bund der Baptistengemeinden und die Neuapostolische Kirche sind "Mitglieder mit beratender Stimme". Weitere Institutionen bzw. Organisationen besitzen Beobachterstatus.

Infos: www.oekumene.at und kathpress

Seit der Heiligsprechung im Jahr 1485 wird der Leopoldi Tag immer am 15. November begangen (in Anlehnung an sein Todesdatum 15. November 1136). Das Zentrum der Festlichkeiten ist Klosterneuburg. Dort gab es zunächst große Bankette mit Tänzen und Turnieren, die heute noch nach altem Brauch nachgestellt und gefeiert werden. Dazu ist aus dem alten Fest inzwischen ein Jahrmarkt entstanden, bei dem die Besucher als Höhepunkt im Stift Klosterneuburg beim Fasselrutschen das berühmte Tausendeimerfass hinab rutschen.

Leopold III., Markgraf von Österreich, lebte von 1073 bis 1136 n. Chr. und stammte aus dem Adelsgeschlecht der Babenberger. Seit 1663 ist der Heilige Leopold Nationalpatron Österreichs und im Speziellen auch Landespatron von Wien, Niederösterreich und (gemeinsam mit dem Heiligen Florian) von Oberösterreich.

Neben dem Beinamen „der Heilige“ trug er auch die Bezeichnungen „der Fromme“ und „der Milde“. Diese Namen verdiente er sich durch seine großzügigen Gaben und Tätigkeiten in Wien und Niederösterreich. Neben der Landeserschließung war er vor allem ein eifriger Gründer von Klöstern. Dabei steht an erster Stelle das Stift Klosterneuburg, das 1108 unter seiner Schirmherrschaft gegründet wurde (die sogenannte Schleierlegende berichtet davon).

Klosterneuburg wuchs mit seiner Unterstützung in wenigen Jahren zur Residenz heran. Weitere Klöster, die auf den Heiligen Leopold zurück gehen, sind das Stift Heiligenkreuz sowie das Kloster Klein-Mariazell. Hier stand neben der Landerschließung auch die Förderung der Bildung im Vordergrund. Auch die Münzprägestätte in Krems und der dadurch entstandene Kremser Pfennig gehen auf den Heiligen Leopold zurück.

Quelle: erzdioezese-wien.at

Militärbischof Werner Freistetter, der auch heimischer Weltkirche-Bischof ist, ruft im Vorfeld der internationalen Verhandlungen zur Biodiversität (COP-15) und zum Klimaschutz (COP-26) zu Änderung des eigenen Lebensstils und konkreten politischen Entscheidungen auf.

Wir alle sind gefordert
Bischof Werner Freistetter hat zum engagierten politischen wie persönlichen Einsatz für den Erhalt der Biodiversität und die Einbremsung des Klimawandels aufgerufen. "Wir sind alle gefordert, und ganz besonders die Menschen in politischer und gesellschaftlicher Verantwortung, Lösungen zu finden, um der fortschreitenden Zerstörung unseres Planeten entgegenzuwirken", so Freistetter in einer Aussendung vom Sonntag, zum ersten Jahrestag der Veröffentlichung der Papst-Enzyklika "Fratelli tutti". Freistetter ist in der Österreichischen Bischofskonferenz für den Themenbereich Mission und Entwicklung zuständig. Dazu zählt auch die Koordinierungsstelle der Bischofskonferenz (KOO), die sich ganz diesen Umweltthemen wie auch dem weltweiten Einsatz gegen Armut und für Gerechtigkeit verschrieben hat.

Schritte setzen für eine sozial und ökologisch gerechtere Zukunft unseres Planeten
In den kommenden Monaten würden auf internationaler Ebene wesentliche Schritte gesetzt, "die für eine sozial und ökologisch gerechtere Zukunft unseres Planeten und aller Menschen, auch der kommenden Generationen, von wesentlicher Bedeutung sein werden", so der Bischof. Er verwies auf die anstehenden internationalen Verhandlungen zur Biodiversität (COP-15) im Oktober 2021 (online) und April 2022 (Kunming) sowie zum Klimaschutz (COP-26) im November 2021 in Glasgow. Zum einen sollen konkrete Maßnahmen beschlossen werden, um den gravierenden und bedrohlichen Verlust der Biodiversität aufzuhalten und schließlich umzukehren. Zum anderen gelte es, die in Paris im Winter 2015 beschlossenen Ziele zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und eines Anstiegs der Erwärmung um max. 1,5 Grad bis 2100 auch konkret zu bewerkstelligen.

Es gilt, als gesamte Gesellschaft den Weg der Veränderung zu beschreiten
Freistetter: "Es liegt in unser aller Verantwortung, eine zukunftsfähige Vision anzustoßen, um somit das globale Gemeinwohl zu sichern, das Wirtschaften neu auszurichten und den Zeitpunkt zu nutzen, als gesamte Gesellschaft den Weg der Veränderung zu beschreiten." Eine öko-soziale Transformation werde alle fordern und könne nur dann gelingen, "wenn sie nicht nur mit einer Änderung des Lebensstils, sondern auch durch ambitionierte nationale und globale Vorhaben vorangetrieben wird". Dazu brauche es eine politische Arbeit und Kommunikation, "die den Zusammenhalt und das friedliche Miteinander stärkt".

Wie Freistetter weiter ausführte, gedenke man 2021 auch des 130. Jahrestages der Veröffentlichung der Enzyklika Rerum novarum von Papst Leo XIII. Diese gilt als Beginn der katholischen Soziallehre, die mit der vor einem Jahr am 3. Oktober 2020 veröffentlichten Enzyklika "Fratelli tutti" von Papst Franziskus ihren aktuellsten Beitrag erhalten hat. In dieser jüngsten Enzyklika betone Papst Franziskus die Bedeutung der Ausrichtung des politischen Tuns auf ein weltweites Gemeinwohl. Schon vor sechs Jahren hatte er in "Laudato Si" zur radikalen ökologischen Umkehr aufgerufen, auf persönlicher wie auf gesellschaftlicher Ebene.

Ein neuer Fortschritt:einer, "der ...gesünder, menschlicher, sozialer und ganzheitlicher ist."
Der Bischof zitierte zudem aus einem Brief des Papstes vom 27. Mai 2021 zum Auftakt der UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen. Gerichtet an UNEP-Exekutivdirektorin Inger Andersen und an den Generaldirektor der FAO, Qu Dongyu, mahnt der Papst zum dringlichen Handeln und zeigt zugleich eine positive Perspektive auf: "Wir haben die nötige Freiheit, die Technologie zu begrenzen und zu lenken; wir können sie in den Dienst einer anderen Art von Fortschritt stellen, einer, die gesünder, menschlicher, sozialer und ganzheitlicher ist", schreibt der Papst. Die Wiederherstellung der Natur, die die Menschen beschädigt haben, bedeute in erster Linie, "dass wir uns selbst wiederherstellen", so Franziskus. Bischof Freistetter machte sich den Appell des Papstes zu eigen: "Lasst uns mitfühlend, kreativ und mutig sein. Mögen wir unseren angemessenen Platz als 'Wiederherstellungsgeneration' einnehmen."

Quelle: kathpress vom 03 10 2021

Rund 3000 Glocken erklingen heute und wollen auf Hunger in der Welt und Klimakrise aufmerksam machen

Mit einer laut tönenden Aktion ruft die Katholische Kirche in Österreich zum Einsatz gegen die Klimakrise und den weltweiten Hunger auf, von dem laut UNO 811 Millionen Menschen betroffen sind und durch den alle 13 Sekunden ein Kind stirbt: Am Freitag (30. Juli) werden bei der von Bischofskonferenz und Caritas initiierten Aktion zur Sterbestunde Jesu um 15 Uhr fünf Minuten lang bundesweit etwa 3.000 Glocken erklingen. Erstmals schließt sich die Stadt Graz der Aktion an, bei der die profane "Liesl" am Schlossberg, die drittgrößte Glocke der Steiermark, ebenfalls läuten wird. Die Caritas Österreich rief zudem in einer Aussendung am Mittwoch zum Mitmachen und Posten von Social Media-Beiträgen unter #GlockenGegenDenHunger auf.

"... viel geredet aber viel zu wenig getan"

Caritas-Präsident Michael Landau unterstrich die Bedeutung der Aktion und erklärte: "Am Freitag um 15 Uhr läuten 3.000 Glocken in Österreich aus zwei Gründen: Dem Hunger und der Klimakrise. Beides hängt ganz eng zusammen, beides ist bekannt. Und es ist ein Ärgernis, dass bei beidem viel geredet aber viel zu wenig getan wird."

Jeder Glockenschlag ist eine Anfrage an mich selbst, wo ich helfen kann

Jeder einzelne Glockenschlag ist für den steirischen Bischof Wilhelm Krautwaschl "ein Zeichen dafür, dass noch immer Millionen Menschen auf der Welt hungern müssen. Ja sogar in unserem wohlhabenden Land gibt es Menschen, für die eine gute Ernährung nicht finanzierbar ist." Er verwies auf die Umweltkatastrophen, die derzeit Menschen unerwartet in Not stürzen. "Wo Not ist, ist auch Hunger. Das Glockenläuten gegen den Hunger ist eine gute Möglichkeit, zu schauen, wo man selbst helfen kann", richtete der Bischof bei einem Pressegespräch am Dienstag in Graz einen Appell an die in Österreich lebenden Menschen.

Die Glocken rufen weit hörbar zur Solidarität auf

Auch der Grazer Caritasdirektor Herbert Beiglböck fand deutliche Worte: "So viel Ungleichheit, wie wir derzeit erleben, hält die Welt nicht aus. Jeder einzelne kann dazu beitragen, dass Brücken entstehen zwischen arm und reich, hungrig und satt. Zu dieser Solidarität rufen die Glocken am Freitag auf."

Ein akustischer Anstoß zur Reflexion

Für den Salzburger Erzbischof Franz Lackner ist das Glockenläuten ein Anstoß zur Reflexion: Damit werde zum Gebet gerufen, erklärte er in einer Caritas-Aussendung zur Aktion. Glocken "wollen uns herausnehmen aus dem oft selbstbezüglichen Alltag und aufmerksam machen darauf, was um uns und in der Welt abseits unserer eigenen Geschäftigkeit passiert". Die Österreichische Bischofskonferenz, deren Vorsitzender Lackner ist, hat heuer bereits zum vierten Mal die Aktion "Glocken gegen Hunger" beschlossen.

Sattsein - ein für viele unbekanntes Gefühl

Johannes Dines, Direktor der Caritas Salzburg, rechnete vor, dass satt zu sein für fast jeden zehnten Menschen dieser Welt "ein seltenes oder sogar unbekanntes Gefühl" sei. Pandemie, Arbeitslosigkeit, Inflation und hohe Lebensmittelpreise hätten das weltweite Hungerproblem massiv verschärft.

Eine Spende von 20 Euro ermöglicht einen Monat lang nahrhaftes Essen für ein Kind, für 40 Euro kann im Rahmen eines Landwirtschaftsprojekts für Kleinbauern eine Ziege angeschafft werden, 50 Euro ernähren eine fünfköpfige Familie zwei Wochen lang. Und 250 Euro schaffen eine Existenzgrundlage durch ein Darlehen oder einen Mikrokredit.

Jeder Glockenschlag zählt

Die Caritas Österreich rief zum Mitmachen beim Glockenläuten auf. "Egal ob Fahrradglocke oder Kuhschelle - wir freuen uns über jede Unterstützung des Glockenläutens gegen Hunger", lautet die Botschaft. Auch Fotos, Videos und andere Social Media-Beiträge mit #GlockenGegenDenHunger seien erwünscht.

811 Millionen Menschen leiden heute an Hunger

Während der Pandemie ist die Zahl der Hungernden weltweit erstmals seit Jahren wieder gestiegen. 811 Millionen Menschen leiden laut dem Mitte Juli veröffentlichten jüngsten UN-Welternährungsbericht an Hunger. Vor allem die Länder in Afrika sind laut Caritas durch Gewaltkonflikte, die Klimakrise und durch Covid-19 betroffen.

(Spendenkonto der Caritas Österreich: IBAN: AT23 2011 1000 0123 4560, Erste Bank, Kennwort "Hungerhilfe"; Online-Spenden unter www.caritas.at/hunger)

 

Quelle: www.kathpress.at

Ab Donnerstag, 1. Juli, kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu weiteren Erleichterungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Die Regelungen dafür hat die Bischofskonferenz am Mittwoch veröffentlicht. Galt zuletzt noch ein Mindestabstand von einem Meter, so entfällt dieser jetzt gänzlich. Statt der FFP2-Maske ist künftig ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) in geschlossenen Kirchenräumen verpflichtend. Grund dafür ist, dass bei Gottesdiensten die "3G-Regel" grundsätzlich nicht gilt, es sei denn, sie wird vorab bei "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung eigens vereinbart. Beim Gemeindegesang gibt es keine Einschränkungen mehr. Die neue Rahmenordnung gilt österreichweit für den Bereich der Katholischen Kirche.

Anlass für die neuen Regelungen sind weitgehende Lockerungen, die ab Juli in Österreich gelten und dazu geführt haben, dass die zuletzt zwischen dem Kultusministerium und den Kirchen sowie Religionsgesellschaften getroffene Corona-Vereinbarung mit 30. Juni ausläuft. Im Gegenzug haben sich die Kirchen und Religionen bereit erklärt, dass sie "weiterhin im eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen treffen".

Die neue Rahmenordnung reagiere auf die "derzeit günstigen epidemiologischen Bedingungen", so die Bischöfe, wo zum grundsätzlichen Verzicht auf die "3G-Regel" erklärt wird: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (geimpft, getestet, genesen) möglich." Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."

Ab Juli dürfen die Weihwasserbecken in den Kirchen wieder gefüllt werden. Weiterhin muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden und ein Willkommensdienst soll Besucher empfangen und auf die Regeln hinweisen. Bei "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" - also Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.

Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Die Rahmenordnung gilt nur für Gottesdienste. Für andere kirchliche Veranstaltungen wie Gruppentreffen, das Pfarrcafé oder die Chorprobe "gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp", wird festgehalten.

MNS-Pflicht und Hygieneregeln

Im Detail hält die neue Rahmenordnung fest, dass bei der Feier öffentlicher Gottesdienste ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist, wobei Kinder bis zum 6. Lebensjahr davon ausgenommen sind. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht.

"Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen des MNS während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation ausreichende Sicherheitsabstände und die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten", lautet eine weitere Ausnahme. Da ein häufiges An- und Ablegen des MNS problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel vom Einzug bis zur Kommunion keine Maske tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist mit MNS "möglich und wünschenswert".

Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass beim Kircheneingang gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen sind. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden. "Wenn die Weihwasserbecken gefüllt werden, muss das Wasser häufig (zumindest 2x pro Woche) gewechselt und das Becken jedes Mal gründlich gereinigt werden", wird festgehalten.

"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.

Wer einen liturgischen Dienst wahrnimmt, hat vor dem Gottesdienst die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Die bisherige Regelung, wonach bei einem direkten Handkontakt die liturgische Handlung zu unterbrechen ist, entfällt ersatzlos.

"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.

Gemeinde- und Chorgesang

Weil gemeinsames Singen und Sprechen wesentliche Bestandteile der Liturgischen Feier sind, unterliegt der Gemeindegesang ab Juli keiner Einschränkung mehr. Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen gilt freilich dabei die Maskenpflicht.

Chorgesang im Gottesdienst sowie Chorproben sind möglich, wenn der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht wird. Demnach ist bei der Chorleitung zu belegen, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Neu ist, dass unter diesen Voraussetzungen der Mindestabstand und die Maskenpflicht gänzlich entfallen. Weiters wird festgehalten, dass die "Empfehlungen des Chorverband Österreich", gelten, die unter https://chorverband.at abrufbar sind. Diese Regelungen gelten auch für Kinder- und Jugendchöre sowie für Vokal/Instrumentalensembles.

Messe und Kommunionempfang

Detaillierte Regel gibt es weiterhin zur Messfeier und zum Kommunionempfang: Während der Messe müssen die Hostien bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum den MNS anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird wie bisher festgehalten.

Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen nur mehr "ein ausreichender Abstand" einzuhalten. Wie schon seit 19. Mai, so werden jetzt die Worte "Der Leib Christi - Amen" beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen ausreichend weit zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen", wobei dabei die Maske angehoben wird. Zur Mundkommunion gilt wie zuletzt: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".

Sakramente und "3G-Nachweis"

Konnten Taufen und Trauungen lange nur "im kleinsten Kreis" stattfinden, so gelten für sie seit 19. Mai - genauso wie für Erstkommunionen und Firmungen - die allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste. Zusätzlich ist bei diesen "Feiern aus einmaligem Anlass" ein Präventionskonzept verpflichtend. Bei diesen besonderen Feierformen kann die Verpflichtung zum Tragen eines MNS entfallen, wenn stattdessen ein "3G-Nachweis" von allen erbracht wird. Die Initiative dafür muss von der feiernden Gemeinschaft ausgehen, wobei dann vom Vorsteher der Feier im Vorfeld die Entscheidung zu treffen ist. Gleichzeitig muss eine geeignete Vorgehensweise zur Kontrolle des Nachweises vereinbart sein und deren Einhaltung sichergestellt werden.

Details betreffen beispielsweise das Taufwasser, das für jede Tauffeier eigens bereitet und gesegnet wird. Der Taufspender muss beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung einen MNS tragen. Bei der Trauung ist geregelt, dass jetzt wieder ein Spalier der Gäste ohne Einhaltung gesonderter Regeln gebildet werden kann. Bei der Erstkommunion dürfen die Kinder wie schon zuletzt zum Empfang der Hostie den Mund-Nasen-Schutz ablegen. Bei der Firmung legt der Firmspender den MNS an, desinfiziert seine Hände und signiert die Stirn des Firmlings mit Chrisam. Das Auflegen der Hand auf das Haupt des Firmlings entfällt genauso wie der Händedruck als Friedenszeichen. Zwischen Firmspender, Firmling und Paten müssen keine besonderen Abstände mehr eingehalten werden.

Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem jetzt nur mehr "ausreichende Abstände" gewahrt werden müssen. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein; "andernfalls ist das Tragen eines MNS notwendig".

Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.

Bei Begräbnissen gelten für die Totenwache, das Requiem oder die Wort-Gottes-Feier in der Kirche weiterhin die bisherigen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst. "Am Friedhof und in Aufbahrungshallen gelten die staatlichen Vorgaben", heißt in der Rahmenordnung. War diese staatlicherseits lange auf 50 Personen limitiert, so ist diese Obergrenze bereits seit 19. Mai aufgehoben.

Präventionskonzept

Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen sind besondere Gottesdienstformen sowohl hinsichtlich der Liturgie als auch der Gottesdienstbesucher. Deshalb sind bei derartigen "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" spezielle Covid-Sicherheitsmaßnahmen wie die Erarbeitung eines Präventionskonzeptes und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Das wird in der neuen Rahmenordnung der Bischofskonferenz erneut festgehalten, zu der ergänzend auch ein "Präventionskonzept" für Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung am Mittwoch veröffentlicht wurde. Es enthält "Allgemeine Hygienemaßnahmen", Regelungen zur "Steuerung der Menschenströme", für ein "Kontaktpersonenmanagement", die Nutzung sanitärer Einrichtungen sowie Verhaltensregeln beim Auftreten einer Infektion.

Wird eine größere Anzahl von Personen erwartet, dann werden Markierungen und sichtbare Hinweise empfohlen. Aber auch Einbahnregelungen beim Betreten und Verlassen der Kirche sollen vorgenommen werden. Ein Willkommens- bzw. Ordnerdienst am Eingang soll Hinweise zum Einhalten der nötigen Maßnahmen geben.

Kontaktpersonenmanagement

Notwendig ist ein Kontaktpersonenmanagement, also das Erfassen der anwesenden Feiergemeinde, um für den Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer beim Gottesdienst anwesend war. Dazu sollen Kontaktdatenblättern ausgefüllt werden. Die darauf vermerkten Daten der teilnehmenden Personen (Name und Telefonnummer) sind für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Empfohlen wird auch das Erstellen von Fotos der Feiergemeinde zum Zweck der Dokumentation und Zuordnung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten bzw. Fotos unverzüglich zu löschen.

Wie auch immer die Datenerfassung konkret gehandhabt wird, es muss sichergestellt sein, dass im Nachhinein festgestellt werden kann, wer sich wo in der Kirche aufgehalten hat, um die Personen im Infektionsfall benachrichtigen zu können.

Die Kirche setzt bei den empfohlenen Maßnahmen stark auf die Kooperation der Gottesdienstbesucher. So sollen die Familien der Täuflinge bereits im Vorfeld eine Liste der Mitfeiernden (mit zumindest Name und Telefonnummer) erstellen, die dann bei der Feier selbst mit den tatsächlich Anwesenden abgeglichen werden und am Ende der Taufe dem Vorsteher der Tauffeier übergeben werden. Selbiges Prozedere sollen im Wesentlichen auch im Rahmen einer Erstkommunion angewendet werden. Und auch die Firmlinge sollen eine solche Liste der mitfeiernden Angehörigen bereitstellen; Brautpaare eine solche der geladenen Gäste.

Präventionsbeauftragter

Sollte es während oder nach der Feier zu einem Verdachtsfall kommen, "müssen die Betroffenen umgehend abklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt", heißt es in der kirchlichen Handreichung weiter. Im Falle einer Infektion sei neben der zuständigen Gesundheitsbehörde jedenfalls umgehend auch die Pfarre zu informieren. Und: "Die Pfarre steht der Behörde für Auskünfte gegenüber der zuständigen Behörde zur Verfügung."

Ein wesentliches Element der kirchlichen Sicherheitsmaßnahmen ist zudem die Ernennung eines Präventionsbeauftragten für diese besonderen Gottesdienstformen, der auf die Einhaltung des Konzepts zu achten hat. Freilich: Der Beauftragte wie auch die für die Feiern eingesetzten Personen oder Ordnerdienste, die das Einhalten der Präventionsmaßnahmen überwachen, "können für ein allfälliges Missachten der Vorgaben nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden", wie es wörtlich heißt.

(Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept)

Österreich ohne die Caritas wäre unvorstellbar." - Das betonen die heimischen Bischöfe zum Abschluss der Sommervollversammlung der Bischofskonferenz in Mariazell in einer Erklärung. Anlass ist das 100-jährige Bestehen der Caritas in Österreich. Die Bischöfe sagen in ihrer Erklärung "Danke und Vergelt's Gott für 100 Jahre Dienst am Nächsten und für die starke Stimme der Caritas für all jene, die selbst keine Stimme haben oder nicht gehört werden".

Rund 1.600 professionelle Caritas-Einrichtungen in ganz Österreich würden gemeinsam mit den mehr als 3.000 Pfarren im Land ein verlässliches Netz bilden, "das gleichermaßen geprägt ist von Barmherzigkeit, Mitmenschlichkeit und Fachkompetenz". Caritas sei praktizierte Nächstenliebe mit tausenden hauptamtlichen und rund 50.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Mehrheit von ihnen seien Frauen und rund 75 Prozent aller Leitungspositionen in der Caritas sind mit Frauen besetzt, betonen die Bischöfe: "Alle in der Caritas Engagierten sind jeden Tag aufs Neue bemüht, in jedem Menschen Christus zu sehen und ihm auf Augenhöhe und in geschwisterlicher Liebe und Respekt zu begegnen."

Die Caritas habe keine parteipolitischen Agenden, halten die Bischöfe fest. Sie stehe keiner Partei "näher" oder "ferner". Ihr Platz sei schlicht "an der Seite der Armen und all jener, die Hilfe brauchen; ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihres Geschlechts". Zu den Aufgaben der Caritas gehöre es auch, "mitunter unbequem zu sein und Verantwortungsträger daran zu erinnern, ihre Arbeit an den Grundsätzen von Gemeinwohl und Gerechtigkeit auszurichten", so die Bischöfe und weiter: "Wenn die Caritas das Wort ergreift, dann ergreift die Kirche in Österreich das Wort. Wir Bischöfe stehen zur Caritas in unseren Diözesen und auf Österreich-Ebene." Der Einsatz für die Schwächsten, für die Armen, Alten, Kranken und Flüchtenden "ist und bleibt für uns alle christlicher Grundauftrag".

Als Signal der Solidarität mit an Hunger leidenden Menschen hat die Bischofskonferenz beschlossen, dass am Freitag, 30. Juli, um 15 Uhr im Gedenken an die Sterbestunde Jesu in möglichst allen Pfarrgemeinden in Österreich die Glocken für fünf Minuten geläutet werden. Das Läuten der Kirchenglocken gegen Hunger solle entsprechende Hilfsmaßnahmen der Caritas unterstützen.

Abtreibung ist keine "Gesundheitsdienstleistung": Mit dieser Feststellung haben sich Österreichs Bischöfe von einer Eingabe an das Europäische Parlament distanziert. Im Bericht des kroatischen Abgeordneten Predrag Matic über "Die Situation der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte in der EU im Rahmen der Frauengesundheit", der am 23. Juni im Europäischen Parlament zur Diskussion und Abstimmung vorliegt, fänden sich neben wichtigen Fragen auch fragwürdige Positionierungen "im hochsensiblen Bereich der Abtreibung".

Die "sehr einseitige Sichtweise" des Berichts auf Schwangerschaft, Abtreibung und die Rechte aller dabei involvierten Personen lehnen die Bischöfe "entschieden ab", wie es am Donnerstag in einer Erklärung im Anschluss an ihre Vollversammlung in Mariazell heißt. "Europa braucht ein klares Ja zum Leben, ein Ja zur werdenden Mutter und ein Ja zum ungeborenen Kind, damit es Zukunft hat."

Das grundsätzliche Anliegen des Berichts, die Gesundheit und die Rechte von Frauen zu schützen, bewertet der heimische Episkopat als positiv. Gemeinsam mit den anderen Bischofskonferenzen in der Europäischen Union halten die österreichischen Bischöfe fest: Die menschliche Gesundheit sei ein Kernanliegen der katholischen Kirche. Das Plädoyer für die Freigabe der Abtreibung als Gesundheitsdienstleistung lehne die Kirche ab, zumal die Kompetenz im Gesundheitsbereich fast ausschließlich bei den Mitgliedsstaaten und nicht bei der EU liege.

"Einseitig" und "ethisch unhaltbar" sei der Resolutionsentwurf des sogenannten Matic-Berichts deshalb, weil er der komplexen Situation einer Schwangerschaft keinerlei in keiner Weise Rechnung trage: "Er übersieht die schwierige Situation von schwangeren Frauen in Not oder Konfliktsituationen und klammert vor allem das Lebensrecht des ungeborenen Kindes vollständig aus." Es werde bewusst übersehen, dass das ungeborene Kind "kein Eigentum seiner Eltern" ist, sondern ein eigenständiges Lebensrecht besitze.

Ebenso unhaltbar sei die Behauptung im Bericht, wonach Abtreibung eine "Gesundheitsleistung" sei, zu der Staaten aufgrund internationaler Menschenrechtsverträge verpflichtet sind. Die Bischofskonferenz hält dem entgegen: Kein internationaler Vertrag oder Menschenrechtsvertrag kenne ein solches "Recht auf Abtreibung" und sehe eine damit einhergehende Verpflichtung der Mitgliedsstaaten vor.

Weiterhin garantiert bleiben müsse auch das Recht, dass medizinische Einrichtungen und das dortige Personal aus Gewissensgründen die Mitwirkung an einer Abtreibung verweigern können. Dieses Recht habe die EU in ihrer Grundrechte-Charta verankert.

Im vom Papst ausgerufenen "Jahr der Familie" wollen die österreichischen Bischöfe die kirchliche Ehe-Vorbereitung neu gestalten. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, als katholische Kirche zukünftig noch bewusster alle Familien zu stärken und zu "ermutigen, ihre wichtige Aufgabe zur Gestaltung unserer Gesellschaft wahrzunehmen", heißt es in einer Erklärung der Bischofskonferenz zum Abschluss ihrer Vollversammlung in Mariazell. Die individuelle Situation jedes Paares gelte es in der Vorbereitung einer kirchlichen Eheschließung in den Pfarren und Gemeinschaften stärker zu berücksichtigen. Auf ihrem persönlichen Weg hin zur Trauung sollen die Brautpaare eine für sie relevante Unterstützung erfahren und dabei auch "die Freude des Glaubens erleben können".

Die Corona-Pandemie habe die Bedeutung familiärer Strukturen neu ins Bewusstsein gerufen, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sei Geborgenheit und Entlastung geboten worden, betonen die Bischöfe. "Mit dieser dankbaren Feststellung soll nicht verschwiegen werden, dass es aufgrund beengten Wohnraums, beruflicher und schulischer Aufgaben, die in den häuslichen Bereich verlagert wurden, und anderer Umstände auch zu psychischen Belastungen und teilweise auch Gewalterfahrungen gekommen ist", räumen die Bischöfe ein. Dennoch sei unbestritten: "Familien sind für die Zukunft unserer Gesellschaft entscheidend!"

Jede staatliche und kirchliche Investition in den Aufbau von Familien, deren ideelle und wirtschaftliche Unterstützung und wenn nötig therapeutische Begleitung seien eine "Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft". Auch die Kirche wisse um den Wert von "Familien als Erfahrungsorte eines alltagsrelevanten Glaubens und eines sozialen Zusammenhalts, von dem alle profitieren".

Die zahlreichen kirchlichen Aktivitäten und Initiativen im "Jahr der Familie", das Papst Franziskus zum fünfjährigen Jubiläum des nachsynodalen Schreibens "Amoris laetitia" ausgerufen hat, findet sich auf der Website www.jahrderfamilie.at.

Die Sommervollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz unter dem Vorsitz von Erzbischof Franz Lackner findet ab kommendem Montag (14. Juni) als Präsenzsitzung in Mariazell statt. Thema der dreitägigen Beratungen werden die jüngsten Vorgaben des Papstes zum Thema Synodalität sein. So ist geplant, dass die Diözesen ab Oktober dazu eigens synodale Vorgänge rund um die Themenbereiche Gemeinschaft, Partizipation und Mission durchführen, deren Ergebnisse dann bis April 2022 auf Ebene der Bischofskonferenz zu bündeln sind. "Der Austausch über die Vorbereitung der Weltbischofssynode über Synodalität wird ein Schwerpunkt der Vollversammlung der Bischofskonferenz sein", erklärte Bischofskonferenz-Generalsekretär Peter Schipka am Mittwoch im Interview mit Kathpress.

Vor diesem Hintergrund passe es sehr gut, dass es in Mariazell bereits am Montagnachmittag ein Treffen der Bischöfe mit Frauen in kirchlichen Leitungspositionen gibt, so Schipka. Mit der Corona-Lage und den geplanten gesetzlichen Änderungen im Bereich der Suizidbeihilfe stehen zwei weitere Themen erneut auf der Agenda, die die Bischöfe in den vergangenen Monaten intensiv befasst haben.

Neu zur Entscheidung steht die Besetzung der Zuständigkeit für den Themenbereich "Pastoral, Katechese und Evangelisierung" an, den in der Bischofskonferenz zuletzt Diözesanbischof Alois Schwarz verantwortet hat. Der St. Pöltner Bischof hat entschieden, diesen Bereich abzugeben. Ein entsprechendes Schreiben von Bischof Schwarz hat der Vorsitzende der Bischofskonferenz im Mai erhalten. Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Bischöfe für die nächsten Jahre waren erst bei der jüngsten Vollversammlung der Bischofskonferenz im vergangenen März beschlossen worden. Dabei erhielt Bischof Schwarz auch die Zuständigkeit für die Themen Wirtschaft und Landwirtschaft.

Im Rahmen der Tagung des Episkopats ist am Mittwoch, 16. Juni, ein Treffen mit dem Apostolischen Nuntius in Österreich, Erzbischof Pedro Lopez Quintana, geplant. Im Anschluss an das Gespräch und zum Abschluss der Vollversammlung wird der Nuntius mit den österreichischen Bischöfen um 11.15 Uhr einen Festgottesdienst in der Wallfahrtsbasilika Mariazell feiern, zu dem die Gläubigen eingeladen sind. Der Messe wird der Salzburger Erzbischof Franz Lackner vorstehen, der auch die Predigt hält.

Die Versammlung der Bischöfe beginnt am Montag, 14. Juni, um 15 Uhr, mit einem Gebet beim Gnadenaltar in der Mariazeller Basilika. Im Anschluss findet ein Fototermin für die Presse statt. Für Donnerstag, 17. Juni, ist um 10 Uhr in Wien, im Club Stephansplatz 4, eine Pressekonferenz mit dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Erzbischof Lackner, geplant.
 
 

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