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Aktuelles aus der Diözese
Er teilte seinen warmen Soldatenmantel mit einem Bettler. Er entsagte seinem sicheren Offiziersleben und legte sich als Sozialbischof mit Staat und Kirche an. Sankt Martin - ein beliebter Heiliger, für unsere Tage erklärt.
Wofür steht der heilige Martin?
In Europa bräuchte es heute mehr von seinem Schlag: Die Not der anderen ging dem römischen Soldaten Martin (316/17-397) über seine eigene Karriere. Buchstäblich grenzüberschreitend war er und hatte den klaren Blick für den Nächsten. Ein Christ, der im entscheidenden Moment seines Lebens barmherzig war und "an die Ränder" ging. Der heilige Martin steht für Frieden und Solidarität, für mehr Aufmerksamkeit gegenüber Randgruppen. Er ist Patron der Bettler, der Geächteten und der Kriegsdienstverweigerer.
Warum wird der Martinstag am 11. November gefeiert?
Normalerweise ist der Todestag eines Heiligen automatisch auch sein Namenstag im Jahreskalender. Tatsächlich aber starb der heilige Martin am 8. November während eines Pfarrbesuchs im Örtchen Candes am Loire-Ufer. Damals drängten die Bürger von Tours auf die Herausgabe ihres Bischofs - doch in Candes wollte man ihn behalten. Am Ende entführten die Tourains ihn bei Nacht und treidelten ihn den Fluss hinunter. Und überall am Ufer sprossen laut Überlieferung plötzlich weiße Blüten: der "Sommer des heiligen Martin" mitten im November! Drei Tage später, am 11., fand in Tours die Beisetzung statt.
Wofür steht der Martinstag (11. November) im Jahreskalender?
Der Martinstag war traditioneller Pacht- und Zahltag; es wurde geschlachtet und viel in Naturalien gezahlt. Gänse und frische Wurst waren im Umlauf - ein Grund, warum Landarbeiter und Kinder am Ende des bäuerlichen Wirtschaftsjahres um die Häuser zogen, sangen, Segen wünschten und mit Naturalien belohnt wurden. Nach dem Martinstag begann die 40-tägige Fastenzeit vor Weihnachten ("Martinsquadragese"). Also wurde noch mal ordentlich hingelangt - wie noch heute an den Tagen vor Aschermittwoch. Und das, obwohl Martin selbst, der mönchische Einsiedler und Bischof, ein ausgemachter Asket war. In Frankreich gibt es sogar die Bezeichnung "Martinsschmerzen" ("mal de Saint-Martin") für Bauchweh und Kater nach einem Gelage.
Und wie wird das Schlachten der Martinsgans in der Legende erklärt?
Es wird berichtet, die Bürger von Tours wollten den Einsiedler Martin als ihren Bischof haben. Unwillig, sein zurückgezogenes Leben aufzugeben, habe sich Martin im Gänsestall versteckt - wurde jedoch von den schnatternden Gänsen verraten. Diesen Verrat müssen sie bis heute teuer bezahlen.
Was ist aus dem halben Mantel geworden?
Als Martin seinen Mantel mit dem Bettler teilte und damit Militäreigentum beschädigte, beging er eine Straftat, auch wenn damals nominell die Hälfte dem römischen Staat und die andere dem Soldaten selbst gehörte. Heute gilt der halbe Mantel als ein Zeichen christlicher Barmherzigkeit. Im Mittelalter wurde er von den Frankenkönigen als Glücksbringer mit in die Schlacht geführt. Später verlieren sich seine Spuren.
Im spätantiken Latein hieß der mantelartige Umhang "cappa". Die angebliche Cappa des heiligen Martin war eine der bedeutendsten Reliquien des Reiches. Zu seiner Bewachung wurden eigens Geistliche abgestellt, sogenannte Kapellane. Sie betreuten auch die "Kapelle", also jene Gotteshäuser, in denen die Cappa aufbewahrt wurde. Bis heute ist ein "Kaplan" ein Geistlicher für besondere Aufgaben und die "Kapelle" ein Gotteshaus ohne unmittelbare Zuweisung für die Pfarrseelsorge. Oder aber eine Gruppe von Musikanten, die ursprünglich wohl für die liturgische Gestaltung von Gottesdiensten an der "Cappa" zuständig waren.
Warum gab es in jüngster Zeit immer wieder Debatten um den Martinstag?
Zuletzt entstanden teils heftige Diskussionen, wenn Kindergärten, Schulen oder Stadtverwaltungen Martinsumzüge und Martinsfeste in "Lichterfest", "Laternenumzug" oder "Sonne-Mond-und-Sterne-Feiern" umbenennen wollten. Als Grund wurde oft eine Rücksichtnahme auf Nichtchristen genannt, insbesondere auf Muslime. Kritiker sprachen von unnötiger Verweltlichung
Quelle: kathpress (08 11 2021)
Militärbischof Werner Freistetter, der auch heimischer Weltkirche-Bischof ist, ruft im Vorfeld der internationalen Verhandlungen zur Biodiversität (COP-15) und zum Klimaschutz (COP-26) zu Änderung des eigenen Lebensstils und konkreten politischen Entscheidungen auf.
Wir alle sind gefordert
Bischof Werner Freistetter hat zum engagierten politischen wie persönlichen Einsatz für den Erhalt der Biodiversität und die Einbremsung des Klimawandels aufgerufen. "Wir sind alle gefordert, und ganz besonders die Menschen in politischer und gesellschaftlicher Verantwortung, Lösungen zu finden, um der fortschreitenden Zerstörung unseres Planeten entgegenzuwirken", so Freistetter in einer Aussendung vom Sonntag, zum ersten Jahrestag der Veröffentlichung der Papst-Enzyklika "Fratelli tutti". Freistetter ist in der Österreichischen Bischofskonferenz für den Themenbereich Mission und Entwicklung zuständig. Dazu zählt auch die Koordinierungsstelle der Bischofskonferenz (KOO), die sich ganz diesen Umweltthemen wie auch dem weltweiten Einsatz gegen Armut und für Gerechtigkeit verschrieben hat.
Schritte setzen für eine sozial und ökologisch gerechtere Zukunft unseres Planeten
In den kommenden Monaten würden auf internationaler Ebene wesentliche Schritte gesetzt, "die für eine sozial und ökologisch gerechtere Zukunft unseres Planeten und aller Menschen, auch der kommenden Generationen, von wesentlicher Bedeutung sein werden", so der Bischof. Er verwies auf die anstehenden internationalen Verhandlungen zur Biodiversität (COP-15) im Oktober 2021 (online) und April 2022 (Kunming) sowie zum Klimaschutz (COP-26) im November 2021 in Glasgow. Zum einen sollen konkrete Maßnahmen beschlossen werden, um den gravierenden und bedrohlichen Verlust der Biodiversität aufzuhalten und schließlich umzukehren. Zum anderen gelte es, die in Paris im Winter 2015 beschlossenen Ziele zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und eines Anstiegs der Erwärmung um max. 1,5 Grad bis 2100 auch konkret zu bewerkstelligen.
Es gilt, als gesamte Gesellschaft den Weg der Veränderung zu beschreiten
Freistetter: "Es liegt in unser aller Verantwortung, eine zukunftsfähige Vision anzustoßen, um somit das globale Gemeinwohl zu sichern, das Wirtschaften neu auszurichten und den Zeitpunkt zu nutzen, als gesamte Gesellschaft den Weg der Veränderung zu beschreiten." Eine öko-soziale Transformation werde alle fordern und könne nur dann gelingen, "wenn sie nicht nur mit einer Änderung des Lebensstils, sondern auch durch ambitionierte nationale und globale Vorhaben vorangetrieben wird". Dazu brauche es eine politische Arbeit und Kommunikation, "die den Zusammenhalt und das friedliche Miteinander stärkt".
Wie Freistetter weiter ausführte, gedenke man 2021 auch des 130. Jahrestages der Veröffentlichung der Enzyklika Rerum novarum von Papst Leo XIII. Diese gilt als Beginn der katholischen Soziallehre, die mit der vor einem Jahr am 3. Oktober 2020 veröffentlichten Enzyklika "Fratelli tutti" von Papst Franziskus ihren aktuellsten Beitrag erhalten hat. In dieser jüngsten Enzyklika betone Papst Franziskus die Bedeutung der Ausrichtung des politischen Tuns auf ein weltweites Gemeinwohl. Schon vor sechs Jahren hatte er in "Laudato Si" zur radikalen ökologischen Umkehr aufgerufen, auf persönlicher wie auf gesellschaftlicher Ebene.
Ein neuer Fortschritt:einer, "der ...gesünder, menschlicher, sozialer und ganzheitlicher ist."
Der Bischof zitierte zudem aus einem Brief des Papstes vom 27. Mai 2021 zum Auftakt der UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen. Gerichtet an UNEP-Exekutivdirektorin Inger Andersen und an den Generaldirektor der FAO, Qu Dongyu, mahnt der Papst zum dringlichen Handeln und zeigt zugleich eine positive Perspektive auf: "Wir haben die nötige Freiheit, die Technologie zu begrenzen und zu lenken; wir können sie in den Dienst einer anderen Art von Fortschritt stellen, einer, die gesünder, menschlicher, sozialer und ganzheitlicher ist", schreibt der Papst. Die Wiederherstellung der Natur, die die Menschen beschädigt haben, bedeute in erster Linie, "dass wir uns selbst wiederherstellen", so Franziskus. Bischof Freistetter machte sich den Appell des Papstes zu eigen: "Lasst uns mitfühlend, kreativ und mutig sein. Mögen wir unseren angemessenen Platz als 'Wiederherstellungsgeneration' einnehmen."
Quelle: kathpress vom 03 10 2021
Seit Mittwoch ist die FFP2-Maske wieder obligatorisch bei Gottesdiensten in Kirchen zu tragen: Das ist die wichtigste Änderung in der am Dienstag veröffentlichten Rahmenordnung der Bischofskonferenz, mit der die Katholische Kirche ihre Corona-Schutzmaßnahmen der aktuellen Situation angepasst hat. Aber auch wenn kein Gottesdienst gefeiert wird, ist beim Betreten von "geschlossenen Räumen an öffentlichen Orten" - dazu zählen laut aktueller Verordnung auch "Einrichtungen zur Religionsausübung" wie beispielsweise Kirchen und Kapellen - die FFP2-Maske verpflichtend zu tragen. Abseits von Gottesdiensten gilt es bei allen anderen kirchlichen Aktivitäten die staatlichen Vorgaben zu beachten. Was das etwa für die Bibelrunde oder den Flohmarkt bedeutet, hat die Erzdiözese Wien jetzt näher geregelt.
So ist bei diversen kirchlichen Zusammenkünfte von mehr als 25 Personen ein 3-G-Nachweis zu erbringen. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie Abstand oder Mund-Nasen-Schutz (MNS) getroffen werden (MNS, Abstand, etc.) und auch für Kinder und Jugendgruppen. Betroffen sind davon der Gebetskreis genauso wie die Ministrantenstunde, die Familienrunde oder eine Wallfahrt.
Der 3-G-Nachweis wird auch schlagend bei Pfarrfesten oder Pfarrcafes, weil für derartige kirchliche Aktivitäten die Regelungen der Gastronomie maßgeblich sind. Der Verantwortliche dafür hat überdies einen Covid-19-Beauftragten zu bestellen und ein Präventionskonzept zu erstellen. Dies gilt auch für Flohmärkte.
Ausdrücklich weist die Erzdiözese Wien, die sich auf Wien und das östliche Niederösterreich erstreckt, hinsichtlich der 3-G-Regel auf rechtliche Unterschiede je nach Bundesländerzugehörigkeit hin. So ist in Wien zu beachten, dass der PCR-Test nur 48 Stunden gültig ist, in Niederösterreich (so wie in anderen Bundesländern) hingegen 72 Stunden. Zu beachten ist weiters, dass seit 15. September die Gültigkeit für Antigen-Tests auf 24 Stunden verringert wurde. Ausgenommen davon sind Schülerinnen und Schüler mit ihrem "Ninja-Pass": Hier ist der Antigen-Test 48 Stunden gültig, sofern er in der Schule durchgeführt wurde.
Bei kirchlichen Veranstaltungen sind ab 100 Teilnehmern die Kontaktdaten zu erfassen, wofür die Erzdiözese Wien ein eigenes Formular zur Verfügung stellt. Geplante Veranstalten mit 100 und mehr Personen sind überdies spätestens eine Woche vorher bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Veranstaltungen ab 500 Personen sind bewilligungspflichtig.
Bei der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit gilt für die Sakramentenvorbereitung - also Erstkommunion und Firmung - die FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen, sofern kein 3-G-Nachweis erbracht werden kann. Bei allen anderen Arten kirchlicher Kinder- und Jugendgruppen ist erst ab 25 Personen ein 3-G-Nachweis Pflicht.
Nochmals zur FFP2-Maskenpflicht für geschlossene Räume: Sie gilt auch in kirchlichen Museen, Archiven und in Pfarrbibliotheken.
Quelle: kathpress
Am 24. August 2021 besuchten Hw. Herr Militärbischof Dr. Werner FREISTETTER und Hw. Herr Militärgeneralvikar Mag. Peter PAPST die japanische Botschaft anlässlich der Ordensverleihung an Herrn Generalmajor DDr. PÖCHER. In Anerkennung seiner langjährigen hervorragenden Leistungen wurde Herr Generalmajor mit dem Orden der aufgehenden Sonne am Band goldener Strahlen vom japanischen Kaiser geehrt.
Rund 3000 Glocken erklingen heute und wollen auf Hunger in der Welt und Klimakrise aufmerksam machen
Mit einer laut tönenden Aktion ruft die Katholische Kirche in Österreich zum Einsatz gegen die Klimakrise und den weltweiten Hunger auf, von dem laut UNO 811 Millionen Menschen betroffen sind und durch den alle 13 Sekunden ein Kind stirbt: Am Freitag (30. Juli) werden bei der von Bischofskonferenz und Caritas initiierten Aktion zur Sterbestunde Jesu um 15 Uhr fünf Minuten lang bundesweit etwa 3.000 Glocken erklingen. Erstmals schließt sich die Stadt Graz der Aktion an, bei der die profane "Liesl" am Schlossberg, die drittgrößte Glocke der Steiermark, ebenfalls läuten wird. Die Caritas Österreich rief zudem in einer Aussendung am Mittwoch zum Mitmachen und Posten von Social Media-Beiträgen unter #GlockenGegenDenHunger auf.
"... viel geredet aber viel zu wenig getan"
Caritas-Präsident Michael Landau unterstrich die Bedeutung der Aktion und erklärte: "Am Freitag um 15 Uhr läuten 3.000 Glocken in Österreich aus zwei Gründen: Dem Hunger und der Klimakrise. Beides hängt ganz eng zusammen, beides ist bekannt. Und es ist ein Ärgernis, dass bei beidem viel geredet aber viel zu wenig getan wird."
Jeder Glockenschlag ist eine Anfrage an mich selbst, wo ich helfen kann
Jeder einzelne Glockenschlag ist für den steirischen Bischof Wilhelm Krautwaschl "ein Zeichen dafür, dass noch immer Millionen Menschen auf der Welt hungern müssen. Ja sogar in unserem wohlhabenden Land gibt es Menschen, für die eine gute Ernährung nicht finanzierbar ist." Er verwies auf die Umweltkatastrophen, die derzeit Menschen unerwartet in Not stürzen. "Wo Not ist, ist auch Hunger. Das Glockenläuten gegen den Hunger ist eine gute Möglichkeit, zu schauen, wo man selbst helfen kann", richtete der Bischof bei einem Pressegespräch am Dienstag in Graz einen Appell an die in Österreich lebenden Menschen.
Die Glocken rufen weit hörbar zur Solidarität auf
Auch der Grazer Caritasdirektor Herbert Beiglböck fand deutliche Worte: "So viel Ungleichheit, wie wir derzeit erleben, hält die Welt nicht aus. Jeder einzelne kann dazu beitragen, dass Brücken entstehen zwischen arm und reich, hungrig und satt. Zu dieser Solidarität rufen die Glocken am Freitag auf."
Ein akustischer Anstoß zur Reflexion
Für den Salzburger Erzbischof Franz Lackner ist das Glockenläuten ein Anstoß zur Reflexion: Damit werde zum Gebet gerufen, erklärte er in einer Caritas-Aussendung zur Aktion. Glocken "wollen uns herausnehmen aus dem oft selbstbezüglichen Alltag und aufmerksam machen darauf, was um uns und in der Welt abseits unserer eigenen Geschäftigkeit passiert". Die Österreichische Bischofskonferenz, deren Vorsitzender Lackner ist, hat heuer bereits zum vierten Mal die Aktion "Glocken gegen Hunger" beschlossen.
Sattsein - ein für viele unbekanntes Gefühl
Johannes Dines, Direktor der Caritas Salzburg, rechnete vor, dass satt zu sein für fast jeden zehnten Menschen dieser Welt "ein seltenes oder sogar unbekanntes Gefühl" sei. Pandemie, Arbeitslosigkeit, Inflation und hohe Lebensmittelpreise hätten das weltweite Hungerproblem massiv verschärft.
Eine Spende von 20 Euro ermöglicht einen Monat lang nahrhaftes Essen für ein Kind, für 40 Euro kann im Rahmen eines Landwirtschaftsprojekts für Kleinbauern eine Ziege angeschafft werden, 50 Euro ernähren eine fünfköpfige Familie zwei Wochen lang. Und 250 Euro schaffen eine Existenzgrundlage durch ein Darlehen oder einen Mikrokredit.
Jeder Glockenschlag zählt
Die Caritas Österreich rief zum Mitmachen beim Glockenläuten auf. "Egal ob Fahrradglocke oder Kuhschelle - wir freuen uns über jede Unterstützung des Glockenläutens gegen Hunger", lautet die Botschaft. Auch Fotos, Videos und andere Social Media-Beiträge mit #GlockenGegenDenHunger seien erwünscht.
811 Millionen Menschen leiden heute an Hunger
Während der Pandemie ist die Zahl der Hungernden weltweit erstmals seit Jahren wieder gestiegen. 811 Millionen Menschen leiden laut dem Mitte Juli veröffentlichten jüngsten UN-Welternährungsbericht an Hunger. Vor allem die Länder in Afrika sind laut Caritas durch Gewaltkonflikte, die Klimakrise und durch Covid-19 betroffen.
(Spendenkonto der Caritas Österreich: IBAN: AT23 2011 1000 0123 4560, Erste Bank, Kennwort "Hungerhilfe"; Online-Spenden unter www.caritas.at/hunger)
Quelle: www.kathpress.at
Christophorussonntag
Am 25. 07.2021 beging die Kirche den Christophorussonntag. Dabei erbat die MIVA (Missions-Verkehrs-Arbeitsgemeinschaft) einen ZehntelCent pro unfallfreiem Kilometer für ein MIVA-Auto. Benannt ist die Aktion nach dem Hl. Christophorus, dem Schutzpatron der Autofahrer. Gesammelt wird dabei in den katholischen Kirchen oder per Online-Spende. Diese MIVA-ChristophorusAktion stellt die wichtigste Einnahmequelle der MIVA dar, um ihre Ziele zu verwirklichen.
MIVA Austria
Die MIVA Austria ist ein Hilfswerk der katholischen Kirche. Ihre Aufgabe ist es, für junge Kirchen und Projekte der Entwicklungszusammenarbeit Fahrzeuge zu beschaffen: je nach Bedarf PKW oder Geländewagen, Motorräder, Fahrräder, Traktoren, landwirtschaftliche Geräte, fallweise auch Boote oder kleine Schiffe, Flugzeuge oder Lasttiere. Während Europa oft an zu viel Verkehr leidet und vor allem auf Autobahnen lange Stauzeiten in Kauf genommen werden, fehlt es vielen Menschen in den ärmsten Ländern an Mobilität. Umso mehr müssen Priester, Schwestern, Entwicklungshelfer und medizinisches Personal mobil sein. Die Idee der MIVA lautet daher: Auch Mobilität ist teilbar. Vom europäischen Überfluss kann man denen etwas geben, die es brauchen. Und so lässt sich der Dank für unfallfreies Fahren mit internationaler Solidarität verbinden.
1. Welttag der Großeltern und älterer Menschen
Heuer wurde erstmals der Christophorussonntag mit der Feier des 1. Welttages der Großeltern und älteren Menschen verbunden. Dieser besondere Welttag wurde von Papst Franziskus ins Leben gerufen, um die Rolle dieser Gruppe zu stärken und um auf deren Bedeutung und Wichtigkeit hinzuweisen. Auch will dieser Welttag. dazu beitragen, das soziale Leben nach den großen Einschränkungen und Entbehrungen der Corona-Pandemie Schritt um Schritt wieder aufzunehmen. Papst Franziskus dazu: "Die Großeltern sind das Bindeglied zwischen den Generationen".
Der „Welttag der Großeltern und älteren Menschen“ soll nun jährlich am vierten Sonntag im Juli gefeiert werden und verbunden sein mit dem liturgischen Gedenktag der Heiligen Anna und Joachim (26. Juli), den Großeltern Jesu Christi.
Gebet für den ersten Welttag der Großeltern und Senioren
Militärbischof Werner Freistetter sprach folgendes Gebet für die Großeltern und Senioren:
Ich danke Dir, Herr, für den Trost Deiner Gegenwart:
auch in Zeiten der Einsamkeit
bist du meine Hoffnung und meine Zuversicht.
Du bist mein Fels und meine Festung seit meiner Jugend!
Ich danke Dir, dass Du mir eine Familie gegeben hast
und dass Du mich mit einem langen Leben gesegnet hast.
Ich danke Dir für freudige wie schwierige Momente,
für die Träume, die sich in meinem Leben bereits erfüllt haben
und für die, die noch vor mir liegen.
Ich danke Dir für diese Zeit der erneuten Fruchtbarkeit,
zu der Du mich mich rufst.
Stärke, oh Herr, meinen Glauben,
mach mich zu einem Werkzeug Deines Friedens,
lehre mich, diejenigen zu umarmen, die stärker leiden als ich,
lehre mich, nie aufzuhören zu träumen
und den neuen Generationen von deinen Wundern zu erzählen.
Beschütze und leite Papst Franziskus und die Kirche,
damit das Licht des Evangeliums auch die Enden der Erde erhellen möge.
Sende aus Deinen Geist, oh Herr, um die Welt zu erneuern,
damit der Sturm der Pandemie sich beruhigt,
die Armen getröstet und alle Kriege beendet werden.
Stütze mich in meiner Schwäche
und schenke mir die Gnade, das Leben in vollen Zügen zu leben
in jedem Augenblick, den Du mir schenkst,
in der Gewissheit, dass Du jeden Tag bei mir bist,
sogar bis zum Ende der Welt.
Amen.
Nach der Covid-19-bedingten Absage im letzten Jahr treffen sich heuer wieder die Blaulichtorganisationen zur Blaulichtwallfahrt . Die gemeinsame Wallfahrt soll am 17. September 2021 "über die Bühne" gehen.
Diesmal ist gebietsmäßig das Viertel Unter dem Wienerwald an der Reihe. Die Strecke führt von der Wallfahrtskirche Hafnerberg über das Kloster Kleinmariazell nach St. Corona am Schöpfl. Die Streckenlänge beträgt 13 km.
Den abschließenden Feldgottesdienst wird Militärbischof Werner Freistetter mit den Wallfahrerinnen und Wallfahrern in St. Corona am Schöpfl feiern.
Für die gesamte Veranstaltung gilt der Covid-19-Vorbehalt. Bei Durchführung gelten die zum Zeitpunkt 17. September 2021 gültigen Covid-19-Sicherheits- und Hygienemaßnahmen.
Anmeldungen bis 15. August 2021 an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Soldaten bitte garnisonsweise, Zivilpersonen auch einzeln).
Ab Donnerstag, 1. Juli, kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu weiteren Erleichterungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Die Regelungen dafür hat die Bischofskonferenz am Mittwoch veröffentlicht. Galt zuletzt noch ein Mindestabstand von einem Meter, so entfällt dieser jetzt gänzlich. Statt der FFP2-Maske ist künftig ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) in geschlossenen Kirchenräumen verpflichtend. Grund dafür ist, dass bei Gottesdiensten die "3G-Regel" grundsätzlich nicht gilt, es sei denn, sie wird vorab bei "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung eigens vereinbart. Beim Gemeindegesang gibt es keine Einschränkungen mehr. Die neue Rahmenordnung gilt österreichweit für den Bereich der Katholischen Kirche.
Anlass für die neuen Regelungen sind weitgehende Lockerungen, die ab Juli in Österreich gelten und dazu geführt haben, dass die zuletzt zwischen dem Kultusministerium und den Kirchen sowie Religionsgesellschaften getroffene Corona-Vereinbarung mit 30. Juni ausläuft. Im Gegenzug haben sich die Kirchen und Religionen bereit erklärt, dass sie "weiterhin im eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen treffen".
Die neue Rahmenordnung reagiere auf die "derzeit günstigen epidemiologischen Bedingungen", so die Bischöfe, wo zum grundsätzlichen Verzicht auf die "3G-Regel" erklärt wird: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (geimpft, getestet, genesen) möglich." Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."
Ab Juli dürfen die Weihwasserbecken in den Kirchen wieder gefüllt werden. Weiterhin muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden und ein Willkommensdienst soll Besucher empfangen und auf die Regeln hinweisen. Bei "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" - also Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.
Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Die Rahmenordnung gilt nur für Gottesdienste. Für andere kirchliche Veranstaltungen wie Gruppentreffen, das Pfarrcafé oder die Chorprobe "gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp", wird festgehalten.
MNS-Pflicht und Hygieneregeln
Im Detail hält die neue Rahmenordnung fest, dass bei der Feier öffentlicher Gottesdienste ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist, wobei Kinder bis zum 6. Lebensjahr davon ausgenommen sind. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht.
"Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen des MNS während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation ausreichende Sicherheitsabstände und die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten", lautet eine weitere Ausnahme. Da ein häufiges An- und Ablegen des MNS problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel vom Einzug bis zur Kommunion keine Maske tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist mit MNS "möglich und wünschenswert".
Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass beim Kircheneingang gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen sind. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden. "Wenn die Weihwasserbecken gefüllt werden, muss das Wasser häufig (zumindest 2x pro Woche) gewechselt und das Becken jedes Mal gründlich gereinigt werden", wird festgehalten.
"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.
Wer einen liturgischen Dienst wahrnimmt, hat vor dem Gottesdienst die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Die bisherige Regelung, wonach bei einem direkten Handkontakt die liturgische Handlung zu unterbrechen ist, entfällt ersatzlos.
"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.
Gemeinde- und Chorgesang
Weil gemeinsames Singen und Sprechen wesentliche Bestandteile der Liturgischen Feier sind, unterliegt der Gemeindegesang ab Juli keiner Einschränkung mehr. Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen gilt freilich dabei die Maskenpflicht.
Chorgesang im Gottesdienst sowie Chorproben sind möglich, wenn der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht wird. Demnach ist bei der Chorleitung zu belegen, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Neu ist, dass unter diesen Voraussetzungen der Mindestabstand und die Maskenpflicht gänzlich entfallen. Weiters wird festgehalten, dass die "Empfehlungen des Chorverband Österreich", gelten, die unter https://chorverband.at abrufbar sind. Diese Regelungen gelten auch für Kinder- und Jugendchöre sowie für Vokal/Instrumentalensembles.
Messe und Kommunionempfang
Detaillierte Regel gibt es weiterhin zur Messfeier und zum Kommunionempfang: Während der Messe müssen die Hostien bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum den MNS anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird wie bisher festgehalten.
Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen nur mehr "ein ausreichender Abstand" einzuhalten. Wie schon seit 19. Mai, so werden jetzt die Worte "Der Leib Christi - Amen" beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen ausreichend weit zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen", wobei dabei die Maske angehoben wird. Zur Mundkommunion gilt wie zuletzt: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".
Sakramente und "3G-Nachweis"
Konnten Taufen und Trauungen lange nur "im kleinsten Kreis" stattfinden, so gelten für sie seit 19. Mai - genauso wie für Erstkommunionen und Firmungen - die allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste. Zusätzlich ist bei diesen "Feiern aus einmaligem Anlass" ein Präventionskonzept verpflichtend. Bei diesen besonderen Feierformen kann die Verpflichtung zum Tragen eines MNS entfallen, wenn stattdessen ein "3G-Nachweis" von allen erbracht wird. Die Initiative dafür muss von der feiernden Gemeinschaft ausgehen, wobei dann vom Vorsteher der Feier im Vorfeld die Entscheidung zu treffen ist. Gleichzeitig muss eine geeignete Vorgehensweise zur Kontrolle des Nachweises vereinbart sein und deren Einhaltung sichergestellt werden.
Details betreffen beispielsweise das Taufwasser, das für jede Tauffeier eigens bereitet und gesegnet wird. Der Taufspender muss beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung einen MNS tragen. Bei der Trauung ist geregelt, dass jetzt wieder ein Spalier der Gäste ohne Einhaltung gesonderter Regeln gebildet werden kann. Bei der Erstkommunion dürfen die Kinder wie schon zuletzt zum Empfang der Hostie den Mund-Nasen-Schutz ablegen. Bei der Firmung legt der Firmspender den MNS an, desinfiziert seine Hände und signiert die Stirn des Firmlings mit Chrisam. Das Auflegen der Hand auf das Haupt des Firmlings entfällt genauso wie der Händedruck als Friedenszeichen. Zwischen Firmspender, Firmling und Paten müssen keine besonderen Abstände mehr eingehalten werden.
Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem jetzt nur mehr "ausreichende Abstände" gewahrt werden müssen. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein; "andernfalls ist das Tragen eines MNS notwendig".
Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
Bei Begräbnissen gelten für die Totenwache, das Requiem oder die Wort-Gottes-Feier in der Kirche weiterhin die bisherigen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst. "Am Friedhof und in Aufbahrungshallen gelten die staatlichen Vorgaben", heißt in der Rahmenordnung. War diese staatlicherseits lange auf 50 Personen limitiert, so ist diese Obergrenze bereits seit 19. Mai aufgehoben.
Präventionskonzept
Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen sind besondere Gottesdienstformen sowohl hinsichtlich der Liturgie als auch der Gottesdienstbesucher. Deshalb sind bei derartigen "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" spezielle Covid-Sicherheitsmaßnahmen wie die Erarbeitung eines Präventionskonzeptes und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Das wird in der neuen Rahmenordnung der Bischofskonferenz erneut festgehalten, zu der ergänzend auch ein "Präventionskonzept" für Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung am Mittwoch veröffentlicht wurde. Es enthält "Allgemeine Hygienemaßnahmen", Regelungen zur "Steuerung der Menschenströme", für ein "Kontaktpersonenmanagement", die Nutzung sanitärer Einrichtungen sowie Verhaltensregeln beim Auftreten einer Infektion.
Wird eine größere Anzahl von Personen erwartet, dann werden Markierungen und sichtbare Hinweise empfohlen. Aber auch Einbahnregelungen beim Betreten und Verlassen der Kirche sollen vorgenommen werden. Ein Willkommens- bzw. Ordnerdienst am Eingang soll Hinweise zum Einhalten der nötigen Maßnahmen geben.
Kontaktpersonenmanagement
Notwendig ist ein Kontaktpersonenmanagement, also das Erfassen der anwesenden Feiergemeinde, um für den Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer beim Gottesdienst anwesend war. Dazu sollen Kontaktdatenblättern ausgefüllt werden. Die darauf vermerkten Daten der teilnehmenden Personen (Name und Telefonnummer) sind für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Empfohlen wird auch das Erstellen von Fotos der Feiergemeinde zum Zweck der Dokumentation und Zuordnung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten bzw. Fotos unverzüglich zu löschen.
Wie auch immer die Datenerfassung konkret gehandhabt wird, es muss sichergestellt sein, dass im Nachhinein festgestellt werden kann, wer sich wo in der Kirche aufgehalten hat, um die Personen im Infektionsfall benachrichtigen zu können.
Die Kirche setzt bei den empfohlenen Maßnahmen stark auf die Kooperation der Gottesdienstbesucher. So sollen die Familien der Täuflinge bereits im Vorfeld eine Liste der Mitfeiernden (mit zumindest Name und Telefonnummer) erstellen, die dann bei der Feier selbst mit den tatsächlich Anwesenden abgeglichen werden und am Ende der Taufe dem Vorsteher der Tauffeier übergeben werden. Selbiges Prozedere sollen im Wesentlichen auch im Rahmen einer Erstkommunion angewendet werden. Und auch die Firmlinge sollen eine solche Liste der mitfeiernden Angehörigen bereitstellen; Brautpaare eine solche der geladenen Gäste.
Präventionsbeauftragter
Sollte es während oder nach der Feier zu einem Verdachtsfall kommen, "müssen die Betroffenen umgehend abklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt", heißt es in der kirchlichen Handreichung weiter. Im Falle einer Infektion sei neben der zuständigen Gesundheitsbehörde jedenfalls umgehend auch die Pfarre zu informieren. Und: "Die Pfarre steht der Behörde für Auskünfte gegenüber der zuständigen Behörde zur Verfügung."
Ein wesentliches Element der kirchlichen Sicherheitsmaßnahmen ist zudem die Ernennung eines Präventionsbeauftragten für diese besonderen Gottesdienstformen, der auf die Einhaltung des Konzepts zu achten hat. Freilich: Der Beauftragte wie auch die für die Feiern eingesetzten Personen oder Ordnerdienste, die das Einhalten der Präventionsmaßnahmen überwachen, "können für ein allfälliges Missachten der Vorgaben nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden", wie es wörtlich heißt.
(Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept)
sterreichs Bischöfe reisen Ende November zum Ad-limina-Besuch nach Rom. Das teilte die Bischofskonferenz am Donnerstag nach ihrer dieswöchigen Sommervollversammlung in Mariazell mit. Von 29. November bis 4. Dezember werden die Mitglieder der Bischofskonferenz mit Papst Franziskus sowie Vertretern der vatikanischen Kurienbehörden zusammentreffen und über die Situation der Kirche in Österreich beraten.
Der Rom-Besuch der Bischöfe war ursprünglich für Februar 2021 vorgesehen gewesen. Er wurde aber, wie alle anderen geplanten Ad-limina-Termine im Vatikan, wegen der Corona-Einschränkungen verschoben. Der bisher letzte Ad-limina-Besuch der Mitglieder der Österreichischen Bischofskonferenz datiert aus dem Jänner 2014.
Die "visitatio ad limina apostolorum" (Besuch an den Schwellen der Apostelgräber) ist für die Bischöfe der Weltkirche vom Kirchenrecht in regelmäßigen Abständen vorgesehen. Ihren Ursprung haben die Ad-limina-Besuche in den Wallfahrten zu den Gräbern der Apostel Petrus und Paulus in Rom. Aus diesem Grund werden die Bischöfe auch zu den vier päpstlichen Basiliken St. Peter, St. Paul vor den Mauern, St. Johannes im Lateran und Santa Maria Maggiore pilgern.
Marketz neuer "Pastoral-Bischof"
Im Rahmen der Bischofskonferenz-Vollversammlung in Mariazell kam es auch zu einem teilweisen Wechsel der inhaltlichen Zuständigkeiten zwischen den Diözesanbischöfen Alois Schwarz (St. Pölten) und Josef Marketz (Gurk-Klagenfurt). Marketz wurde mit der Verantwortung für den Themenbereich "Pastoral, Katechese und Evangelisierung" betraut, den Schwarz zuvor abgegeben hatte. Schwarz übernimmt dafür die zuletzt bei Marketz liegende Zuständigkeit für das Referat "Umwelt und Nachhaltigkeit".
Der Themenbereich "Kirche und Sport" verbleibt so wie das Ressort "Wirtschaft und Landwirtschaft" weiter bei Bischof Schwarz. Für den Bereich "Soziales" einschließlich der Zuständigkeit für die Katholische Sozialakademie Österreichs und die Kommission Iustitia Pax ist weiterhin Bischof Marketz verantwortlich.
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