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Gerade in Zeiten der Pandemie sind Zeichen und Symbole der Hoffnung wichtig. Dazu zählt auch der Adventkranz - heuer vielleicht mehr denn je.
Zeichen der Hoffnung in diese Zeit hinein
Im Rahmen eines Gottesdienstes wurden in dieser Woche über 70 Adventkränze gesegnet.
Diese Zeichen der Erwartung und der Hoffnung werden in diesen Tagen in fast allen Kompanien und Abteilungen der Garnisonen Hörsching, Wels, Ried, Freistadt, Linz und Stadl-Paura verteilt.
Etliche adventliche Veranstaltungen mussten aufgrund der Pandemie abgesagt werden
Aufgrund des verordneten Lockdowns mussten heuer leider liebgewonnene und gern besuchte Veranstaltungen abgesagt werden (die jährlichen Kadereinkehrtage, die Nikolausaktion, bei der zuletzt über 100 Kinder und deren Angehörige erschienen sind).
Die Tradition des Adventkranzsegnens und Bringens in die Garnisonen wird aber beibehalten – unter Einhaltung aller Covid-19 Maßnahmen. Dabei wurde jedem Adventkranz ein Grußwort des Militärpfarrers und ein "Beipackzettel" mit folgendem Inhalt beigelegt:
Der Adventkranz ist ein inzwischen weltweit bekanntes christliches Symbol der vorweihnachtlichen Zeit, das vor etwas mehr als 180 Jahren erstmal im Advent zur Verwendung kam. Der evangelische Pastor und Begründer des Hilfswerkes Diakonie, Johann Hinrich Wichern, stellte damals in Hamburg den ersten Adventkranz auf. Er wollte mit diesem ein Zeichen setzen, wollte den Straßenkindern seiner Zeit - es war das die Zeit des beginnenden Industriezeitalters - die Zeit auf Weihnachten hin verkürzen und ihnen Christus, das "Licht der Welt", auch seh- und fühlbar näherbringen. Ursprünglich war dieser Wichern-Adventkranz ein großes Wagenrad, an dem jeden Tag eine neue Kerze entzündet wurde. Erst um einiges später begann man damit, diesen Zählkranz mit Nadelbaumzweigen zu schmücken. So wurde der Adventkranz immer symbolträchtiger: die immergrünen Zweige und auch seine runde Form weisen auf das ewige Leben hin, das Christus allen Getauften schenken will. Die verbliebenen 4 Kerzen zeigen die Sonntage auf die Weihnacht hin an. Diese sind - in katholischer Tradition - in der der Farbe Violett gehalten. Nur die dritte Kerze nicht. Sie ist rosa und bekundet die Vorfreude auf das Kommen Jesu. Wenn diese entzündet wird, dann sind es meist nur mehr ca 10 Tage bis zur "Ankunft des Herrn". Beginnend mit der der rosa Kerze gegenüberliegenden Kerze, wird dann am Vorabend jedes Adventsonntages (meist gegen den Uhrzeigersinn) eine weitere Kerze angezündet.
Die Schlussworte des adventlichen Beipackzettels mögen auch Sie nun erfreuen und berühren:
„DANKE, dass auch Sie dieses christliche Symbol "beleben"…DANKE, auch für's Gebet und jedes Bemühen um echten Frieden. Gott möge all das Gute segnen und vollenden.
P.Johannes RUPERTSBERGER OSB-Lambach, OR, MilPfarrer beim MilKdo OÖ
Fünfmal ein bestimmtes Ja zum Glauben und zur Mitverantwortung in der Kirche
Drei Tage lang wurden Rekruten aus verschiedenen Garnisonen Niederösterreichs in der Militärpfarre NÖ 3 in Allentsteig auf die Firmung vorbereitet. Am Freitag, 19. November 2021, empfingen sie in der Soldatenkirche des Truppenübungsplatzes das Sakrament der Firmung. Als Firmspender war Militärgeneralvikar Peter Papst gekommen.
Covid prägte auch dieser Veranstaltung ihren Stempel auf
Sowohl bei der Vorbereitung als auch beim Firmungsgottesdienst, welcher von der Combo der Militärmusik Niederösterreich mitgestaltet wurde, konnten alle Covid-19-bedingten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
"Setzt eure Talente ein"
Militärgeneralvikar Papst erläuterte in seiner Predigt die verschiedenen Zeichenhandlungen der Firmspendung und lud die Neugefirmten ein: „Setzt eure Talente, die Gaben des Heiligen Geistes sind und euch von Gott geschenkt wurden, in eurem Leben ein, in euren Berufen und Tätigkeiten, und für die Menschen, mit denen ihr zu tun habt!“
EinTag, der in Erinnerung bleiben wird
Die Neugefirmten und ihre Paten freuten sich über einen lagebedingt zwar bescheidenen, aber trotzdem gelungenen Festtag, der ihnen hoffentlich ein (Glaubens-)Leben lang in guter Erinnerung bleibt.
Der Wiener Stephansdom, das Parlament in der Hofburg, das Bundeskanzleramt, zahlreiche Stifte und Klöster wurden am Mittwochabend rot angestrahlt, um auf das Schicksal von Millionen verfolgter und bedrohter Christen aufmerksam zu machen. So viele noch nie in Österreich, zeigte sich der Nationaldirektor von "Kirche in Not", Herbert Rechberger, "dankbar" über die hierzulande noch nie so starke Teilnahme am internationalen Aktionstag "#RedWednesday" trotz Corona-bedingter Probleme. Mehr als 100 Kirchengebäude wurden in rotes Licht getaucht, auch seitens der Politik sei die Resonanz beeindruckend gewesen. Im Gespräch mit Kathpress am Donnerstag zeigte sich Rechberger überzeugt, dass der Aktionstag ein "starkes Zeichen der Solidarität" mit verfolgten Christen gesetzt habe.
Der "Red Wednesday" wird zu einem jährlich durchgeführten Fixtermin im November werden
Das mit der Durchführung betraute Hilfswerk "Kirche in Not" habe sich darauf verständigt, dass der "Red Wednesday" zu einem jährlich durchgeführten Fixtermin im November werden soll. Die Sensibilität für das Leiden von Christinnen und Christen in vielen Ländern der Erde müsse noch weiter vergrößert werden, "denn die Verfolgung wird mehr statt weniger", so Rechberger. Als besondere Sorgenregion nannte er den Nahen Osten, der Wiege des Christentums, der drohe, "christenfrei" zu werden.
Viele Pfarren und kirchliche Einrichtungen nahmen an dieser Aktion teil
Auf der Website www.kircheinnot.at findet sich eine lange Liste jener Pfarren und kirchlichen Einrichtungen, die heuer am Red Wednesday teilnahmen. Neben der symbolischen roten Einfärbung - aktuelle Fotos werden laufend hochgeladen - gab es spezifische Gottesdienste und Gebete, so u.a. im Wiener Stephansdom, wo der aus Nigeria stammende Priester Ikenna Okafor einer Messe vorstand und dabei über die dramatische Lage der Christen in seiner Heimat berichtete. Am Stephansplatz veranstalteten Aktivisten einen via Instagram verbreiteten Flash Mob mit Leuchtstäben, bei dem auch aus dem Buch "Die 21" von Martin Mosebach über koptische Märtyrer in Ägypten gelesen wurde.
Sobotka: Religiöse Diskriminierung inakzeptabel
"Die Religionsfreiheit ist als Grundrecht in der österreichischen Verfassung festgeschrieben, weltweit werden jedoch Millionen Christen verfolgt", beklagte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka anlässlich des Red Wednesday. Mit der Beleuchtung der Hofburg setze das Parlament ein "sichtbares Zeichen gegen jede Art der Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit". Sobotka nannte es "absolut inakzeptabel, dass Menschen aufgrund ihres Glaubens zu Opfern von Gewalt und Unterdrückung werden".
Ein Zeichen der Solidarität
Kultusministerin Susanne Raab lud am Mittwoch Vertreter von "Kirche in Not" zu einem Austausch ins Bundeskanzleramt. "Es ist erschreckend, dass in etwa 50 Staaten der Erde auch heute noch mehr als 200 Millionen Christinnen und Christen nur aufgrund ihres Glaubens unterdrückt, verfolgt oder sogar getötet werden", so die Ministerin. Es sei ihr ein besonderes Anliegen, auf deren schreckliches Schicksal aufmerksam zu machen, versicherte Raab: "Mit der Beleuchtung des Bundeskanzleramts unterstützen wir die wichtige Initiative von ,Kirche in Not' und setzen ein Zeichen der Solidarität".
Seit 2015 wird mittels solcher Aktionstage auf die Verfolgung von Christen hingewiesen
Bereits seit 2015 gibt es weltweit solche Aktionstage im Zeichen der Solidarität mit verfolgten Christen. Dabei treffen sich Christen verschiedener Konfessionen zum Gebet und Gedenken. 2015 erstrahlte erstmals die Christusstatue in Rio de Janeiro in Rot, 2016 der Trevibrunnen in Rom, 2017 das Sacre Coeur in Paris, das britische Parlamentsgebäude und Westminster Abbey sowie die Kathedrale in Manila. Im Jahr 2018 "flammte" auch das Kolosseum in Rom rot auf. (Infos: www.kircheinnot.at)
Quelle: kathpress (18 11 2021)
FFP2-Masken weiter verpflichtend bei Gottesdiensten, für alle liturgische Dienste gilt zusätzlich 3G-Regel - Bei Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung entfällt Maskenpflicht, wenn 2G-Regel für alle vereinbart wird - Verschärfungen beim Chorgesang und bei Chorproben
Aufgrund deutlich gestiegener Infektionszahlen verschärft die Katholische Kirche ihre Corona-Regelungen: Weiter verpflichtend bleibt bei öffentlichen Gottesdiensten die FFP2-Maske. Zusätzliche müssen aber alle, die einen liturgischen Dienst versehen, einen 3G-Nachweis erbringen. Die Maskenpflicht kann bei "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung entfallen, wenn eigens die 2G-Regel für alle vereinbart wird. Beim Chorgesang gibt es ebenfalls Verschärfungen. Das sind die wichtigsten Änderungen der österreichweit ab Samstag, 13. November, geltenden Rahmenordnung der Bischofskonferenz, die bei ihrer Vollversammlung am Donnerstag beschlossen wurde.
Ausdrücklich halten die Bischöfe wie bisher schon zum grundsätzlichen Verzicht auf die 3G- bzw. 2G-Regel für die Mitfeiernden fest: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich." Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen können. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS tragen. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht. Einzuhalten sind weiterhin zahlreiche Hygienemaßnahmen. So muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, ein Willkommensdienst soll Besucher empfangen und auf die Regeln hinweisen. Bei "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" - also Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.
Festgehalten wird, dass liturgische Dienste - insbesondere jener von Ministrantinnen und Ministranten - "wesentlich und erwünscht" sind. Neu ist, dass der Vorsteher der Feier und alle weiteren liturgischen Dienste über einen 3G-Nachweis verfügen müssen und zusätzlich vor der Feier die Hände gründlich waschen oder desinfizieren müssen. "Der Vorsteher der Feier ist dafür verantwortlich, dass die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert wird", heißt es ausdrücklich.
Weil gemeinsames Singen und Sprechen wesentliche Bestandteile der liturgischen Feier sind, unterliegen sie keiner Einschränkung. Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen gilt freilich dabei die Maskenpflicht. Verschärfungen gibt es jedoch beim Chorgesang und bei den Chorproben: Sie sind bis zu 25 Personen nur mit einem 2,5G-Nachweis zulässig, ab 26 Personen ist ein 2G-Nachweis obligatorisch. Die Nachweise müssen bei der Chorleitung dokumentiert werden.
Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Die Rahmenordnung gilt nur für Gottesdienste. Für andere kirchliche Veranstaltungen wie Gruppentreffen, Pfarrcafé oder Kirchenkonzerte "gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp", wird festgehalten.
Nach Auslaufen der letzten Corona-Vereinbarung mit dem Kultusministerium mit Ende Juni haben sich die Kirchen und Religionsgemeinschaften bereit erklärt, dass sie "weiterhin im eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen treffen". Die Bischofskonferenz hat daraufhin mit 1. Juli eine Rahmenordnung beschlossen, die inzwischen schon zwei Mal verschärft worden ist.
Zahlreiche Hygieneregeln
Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass beim Kircheneingang gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen sind. Flächen oder Gegenstände (z. B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Die Kirchen müssen "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden. "Wenn die Weihwasserbecken gefüllt werden, muss das Wasser häufig (zumindest 2x pro Woche) gewechselt und das Becken jedes Mal gründlich gereinigt werden", wird festgehalten.
"Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", heißt es ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher "zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben". "Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", heißt es dazu weiter unter Verweis auf Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.
"Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen der FFP2-Maske während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation ausreichende Sicherheitsabstände und die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten", lautet eine Ausnahme von der Maskenpflicht, die bisher schon galt. Da ein häufiges An- und Ablegen der FFP2-Maske problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet - also meist der Priester - in der Regel vom Einzug bis zur Kommunion keine Maske tragen.
"Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet", wird erneut festgehalten. Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern z. B. am Ein- und Ausgang aufgestellt werden.
Messe und Kommunionempfang
Detaillierte Regel gibt es weiterhin zur Messfeier und zum Kommunionempfang: Während der Messe müssen die Hostien bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum die FFP2-Maske anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender, "sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde", wird wie bisher festgehalten.
Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen "ein ausreichender Abstand" einzuhalten. Wie schon seit 19. Mai werden die Worte "Der Leib Christi - Amen" beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen. "Handkommunion ist dringend empfohlen", wird betont und weiter heißt es dazu: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen ausreichend weit zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen", wobei dabei die FFP2-Maske angehoben wird. Zur Mundkommunion gilt wie zuletzt: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".
Sakramente und 2G-Nachweis
Für die Feier von Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung gilt die allgemeine Verpflichtung, eine FFP2-Maske zu tragen. Zusätzlich ist bei diesen "Feiern aus einmaligem Anlass" ein Präventionskonzept verpflichtend. Bei diesen besonderen Feierformen kann die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske entfallen, wenn stattdessen ein 2G-Nachweis von allen erbracht wird, was eine Verschärfung darstellt, weil bisher dafür der 3G-Nachweis ausgereicht hat. Die Initiative dafür muss von der feiernden Gemeinschaft ausgehen, wobei dann vom Vorsteher der Feier im Vorfeld die Entscheidung zu treffen ist. Gleichzeitig muss eine geeignete Vorgehensweise zur Kontrolle des 2G-Nachweises vereinbart sein und deren Einhaltung sichergestellt werden.
Details betreffen etwa das Taufwasser, das für jede Tauffeier eigens bereitet und gesegnet wird. Der Taufspender muss beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung eine FFP2-Maske tragen. Bei der Trauung ist geregelt, dass ein Spalier der Gäste unter Einhaltung eines ausreichenden Abstands gebildet werden kann. Bei der Erstkommunion dürfen die Kinder wie schon zuletzt zum Empfang der Hostie den Mund-Nasen-Schutz ablegen. Bei der Firmung legt der Firmspender die FFP2-Maske an, desinfiziert seine Hände und signiert die Stirn des Firmlings mit Chrisam. Das Auflegen der Hand auf das Haupt des Firmlings entfällt genauso wie der Händedruck als Friedenszeichen. Zwischen Firmspender, Firmling und Paten müssen keine besonderen Abstände eingehalten werden.
Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum", in dem "ausreichende Abstände" gewahrt werden müssen. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein; "andernfalls ist das Tragen einer FFP2-Maske notwendig".
Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden. Davor und danach hat sich der Priester gründlich die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
Bei Begräbnissen gelten für die Totenwache, das Requiem oder die Wort-Gottes-Feier in der Kirche weiterhin die bisherigen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst. "Am Friedhof und in Aufbahrungshallen gelten die staatlichen Vorgaben", heißt in der Rahmenordnung. War diese staatlicherseits lange auf 50 Personen limitiert, so ist diese Obergrenze bereits seit 19. Mai aufgehoben.
Präventionskonzept
Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen sind besondere Gottesdienstformen sowohl hinsichtlich der Liturgie als auch der Gottesdienstbesucher. Deshalb sind bei derartigen "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" - zusätzlich zu den Allgemeinen Hygienemaßnahmen der Rahmenordnung - spezielle Covid-Sicherheitsmaßnahmen wie die Erarbeitung eines Präventionskonzeptes und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Das wird in der neuen Rahmenordnung der Bischofskonferenz erneut festgehalten, zu der ergänzend auch eine "Information zum Präventionskonzept" für Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung am Dienstag veröffentlicht wurde. Es enthält "Allgemeine Hygienemaßnahmen", Regelungen zur "Steuerung der Menschenströme", für ein "Kontaktpersonenmanagement", die Nutzung sanitärer Einrichtungen sowie Verhaltensregeln beim Auftreten einer Infektion.
Wird eine größere Anzahl von Personen erwartet, dann werden Markierungen und sichtbare Hinweise empfohlen. Aber auch Einbahnregelungen beim Betreten und Verlassen der Kirche sollen vorgenommen werden. Ein Willkommens- bzw. Ordnerdienst am Eingang soll Hinweise zum Einhalten der nötigen Maßnahmen geben.
Kontaktpersonenmanagement
Notwendig ist ein Kontaktpersonenmanagement, also das Erfassen der anwesenden Feiergemeinde, um für den Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer beim Gottesdienst anwesend war. Dazu sollen Kontaktdatenblättern ausgefüllt werden. Die darauf vermerkten Daten der teilnehmenden Personen (Name und Telefonnummer) sind für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Empfohlen wird auch das Erstellen von Fotos der Feiergemeinde zum Zweck der Dokumentation und Zuordnung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten bzw. Fotos unverzüglich zu löschen.
Wie auch immer die Datenerfassung konkret gehandhabt wird, es muss sichergestellt sein, dass im Nachhinein festgestellt werden kann, wer sich wo in der Kirche aufgehalten hat, um die Personen im Infektionsfall benachrichtigen zu können.
Die Kirche setzt bei den empfohlenen Maßnahmen stark auf die Kooperation der Gottesdienstbesucher. So sollen die Familien der Täuflinge bereits im Vorfeld eine Liste der Mitfeiernden (mit zumindest Name und Telefonnummer) erstellen, die dann bei der Feier selbst mit den tatsächlich Anwesenden abgeglichen werden und am Ende der Taufe dem Vorsteher der Tauffeier übergeben werden. Selbiges Prozedere sollen im Wesentlichen auch im Rahmen einer Erstkommunion angewendet werden. Und auch die Firmlinge sollen eine solche Liste der mitfeiernden Angehörigen bereitstellen; Brautpaare eine solche der geladenen Gäste.
Präventionsbeauftragter
Sollte es während oder nach der Feier zu einem Verdachtsfall kommen, "müssen die Betroffenen umgehend abklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt", heißt es in der kirchlichen Handreichung weiter. Im Falle einer Infektion sei neben der zuständigen Gesundheitsbehörde jedenfalls umgehend auch die Pfarre zu informieren. Und: "Die Pfarre steht der Behörde für Auskünfte gegenüber der zuständigen Behörde zur Verfügung."
Ein wesentliches Element der kirchlichen Sicherheitsmaßnahmen ist zudem die Ernennung eines Präventionsbeauftragten für diese besonderen Gottesdienstformen, der auf die Einhaltung des Konzepts zu achten hat. Freilich: Der Beauftragte wie auch die für die Feiern eingesetzten Personen oder Ordnerdienste, die das Einhalten der Präventionsmaßnahmen überwachen, "können für ein allfälliges Missachten der Vorgaben nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden", wie es wörtlich heißt.
Hinweis: Die Rahmenordnung und das Präventionskonzept im Wortlaut finden Sie unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praeventionskonzept
Quelle: kathpress (11 11 2021)
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