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Der Einmarsch ...

... deutscher Truppen am 13. März 1938 und die Volksabstimmung am 10. April 1938 bedeuteten das Ende Österreichs. Die "Gaue" der nunmehrigen "Ostmark" waren nun bis nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges konkordatsfreier Raum, da Deutschland das Konkordat mit Österreich nicht anerkannte. Die Verhandlungen der österreichischen Bischöfe mit den deutschen Stellen über die rechtliche Stellung der Kirche wurden am 7. September 1938 ergebnislos abgebrochen.

Militärprovikar Prälat Allmer mußte den Militärgeistlichen mitteilen, daß das Amt des Militärvikars erloschen sei. Fürstbischof Dr. Ferdinand Pawlikowski wurde mit drei weiteren Militärgeistlichen - die gleichfalls als "untragbar" angesehen wurden - beurlaubt. Der Fürstbischof wurde dann als einziger österreichischer Bischof - wenn auch nur für einen Tag, verhaftet. Er blieb von den deutschen Behörden weiterhin bedroht, und es wurde ihm seine Verurteilung für die Zeit "nach dem endgültigen Sieg" in Aussicht gestellt.

Für die österreichischen katholischen Soldaten, die in der deutschen Wehrmacht dienten, waren nun der Katholische Feldbischof in Berlin, Dr. Franz Justus Rarkowsky und sein Feldgeneralvikar Georg Werthmann zuständig. Mit 1. November 1938 wurden 14 österreichische Militärseelsorger als Wehrmachtsgeistliche übernommen. Auch wenn zwischen 1938 bis 1945 Österreich nicht bestand, so seien einige Hinweise auf die Militärseelsorge in diesem Zeitraum gegeben, dienten doch viele Österreicher in der Deutschen Wehrmacht und einige von ihnen auch als Seelsorger.

Die Militärseelsorge in der Reichswehr und in der späteren Deutschen Wehrmacht gründete auf dem Konkordat von 1933. Mit dem Apostolischen Breve vom 19. September 1935 wurden die Statuten der katholischen Wehrmachtsseelsorge verfügt. 1935 gab es Militärgeistliche auf Ebene der Heeresgruppen-Kommanden, der Armeeoberkommanden und der Divisionskommanden. Daneben gab es (einige wenige) hauptamtliche Standortpfarrer und mehrheitlich nebenamtliche Standortpfarrer. Ab 1934 gab es einen evangelischen Feldbischof - der oberste katholische Feldgeistliche führte die Bezeichnung Feldpropst. Erst mit der Ernennung des Heeresoberpfarrers

Dr. Franz Justus Rarkowsky zum Katholischen Feldbischof am 20. Februar 1938 gab es einen katholischen Feldbischof.
Dr. Rarkowsky war Titularbischof, er hatte aber nicht das Vertrauen der anderen Bischöfe und hatte weder Sitz noch Stimme in der Deutschen Bischofskonferenz. Anerkannt war hingegen sein Feldgeneralvikar, Prälat Georg Werthmann, der dann von 1955 bis 1962 der erste Militärgeneralvikar der Deutschen Bundeswehr wurde. Er starb im Jahr 1980.

Wehrmachtsgeistliche gab es bei Heer und Marine - nicht aber bei der Luftwaffe. 1939 gab es 93 hauptamtliche und 215 nebenamtliche katholische Wehrmachtsgeistliche, die dienstrechtlich Wehrmachtsbeamte waren. Sie taten zumeist auf Ebene der Division, als Standortpfarrer oder bei größeren Einheiten der Marine Dienst und teilten das Schicksal der ihnen anvertrauten Soldaten.

Die Haltung des NS-Regimes gegenüber der Kirche wurde im Laufe der Jahre zunehmend härter. Heute wissen wir, daß bereits 1939 Adolf Hitler in einer Rede über die Vernichtung der Kirchen nach dem "Endsieg" sprach. Dies wirkte sich natürlich auch auf die Wehrmachtsseelsorge aus. Ein Geheimerlaß des Oberbefehlshabers der Luftwaffe vom 23. November 1939 machte die Seelsorge in der Luftwaffe praktisch unmöglich. Die seelsorgliche Betreuung erfolgte fast ausschließlich außerhalb des Dienstes durch die Standortpfarrer. Ab 1942 gab es zunehmend restriktive Maßnahmen durch das Reichskirchenministerium und das Oberkommando der Wehrmacht.

Nach dem Krieg wurde in Österreich wahrscheinlich Divisonspfarrer Msgr. Alois Beck - vor allem durch seine Vorträge über die Schlacht von Stalingrad - am bekanntesten. Er war nach dem Krieg bemüht, das Schicksal gefallener und vermißter Soldaten aufzuklären. Msgr. Beck verstand sich als Mahner gegen den Krieg und leitete auch mehrfach Pilgerfahrten nach Israel. Oberstudienrat Msgr. Alois Beck verstarb im Jänner 1996 im 83. Lebensjahr.

Im Jahr 1926 ...

... wurde durch Prälat Ferdinand Pawlikowski eine marianische Soldatenkongregation gegründet, die den Grundstein für den späteren "Katholischen deutschen Reichs-Soldatenbund" bildete. Diese Laienorganisation war zunächst eng an den Reichsbund angelehnt. Ihr Obmann war Major Franz Heckenast, der unmittelbar nach dem "Anschluß" - wohl in erster Linie wegen seiner Funktion als Beisitzer in den Nationalsozialisten-Prozessen - verhaftet und im Konzentrationslager Buchenwald zu Tode gekommen ist.

Als Generalpräses wirkte eine Zeitlang Brigadepfarrer Dr. Reichenbach, als Generalsekretär Brigadekaplan Dr. Josef Albert Maurer (später Brigadepfarrer bei der 5. Brigade). Ihm folgte Brigadepfarrer Josef Tegel nach. Die Finanzierung erfolgte in erster Linie durch Spenden und freiwillige Beiträge der Mitglieder. Die Publikation des Katholischen deutschen Reichs-Soldatenbundes - "Der gute Kamerad" wurde längere Zeit durch die Militärseelsorge finanziert.

Die Mitgliederzahl betrug in der Zeit um 1935 etwa 7.000. Am 13. März 1938 wurde der Katholische deutsche Reichs-Soldatenbund aufgelöst.

Am 12. November 1918 ...

... beschloß der Staatsrat das "Gesetz über die Staats- und Regierungsform Deutschösterreichs", das eine demokratische Republik vorsah. Am 16. November 1918 erfolgte die Aufstellung der Volkswehr, die dem Staatsamt für Heerwesen unter Staatssekretär Dr. Julius Deutsch (Unterstaatssekretär Dr. Erwin Waihs) unterstand. Der Unterstaatssekretär schlug vor, den damaligen Feldkuraten Dr. Ferdinand Pawlikowski mit der Leitung der Militärseelsorge zu betrauen - dieser Vorschlag fand die Zustimmung von Dr. Deutsch.

Ferdinand Pawlikowski (geboren am 28. April 1877 - gestorben am 31. Juli 1956 in Graz) besuchte zunächst in Wien die chule und studierte dann als Priesteramtskandidat für die Erzdiözese Salzburg das Priesterseminar in Trient, wo er am 5. Juli 1903 die Priesterweihe empfing. Er setzte seine Studien in Rom fort und promovierte dort im Februar 1907.

Mit Zustimmung seines Bischofs trat er am 1. März 1908 seinen Dienst als Militärseelsorger beim Feldsuperiorat Innsbruck an. Bereits nach einem Jahr als Feldkurat in Bozen kam er in das Feldvikariat nach Wien, wo ihm die Leitung der Matrikenführung übertragen wurde. Er begleitete Feldbischof Bjelik während des Ersten Weltkrieges auf dessen Inspektionsreisen.

Nach dem Ende der Monarchie mußte er die Auflösung des Feldvikariates durchführen - es gelang ihm aber, die Matrikenführung weiterzuführen, die für viele ehemalige Soldaten von großer Bedeutung war. Zudem versuchte Dr. Pawlikowski den Bestand der Militärseelsorge zu sichern.

Mit dem Wehrgesetz vom 18. März 1920 wurde aus der Volkswehr das Bundesheer geschaffen. Es war den Bestimmungen des Vertrages von St. Germain gemäß ein Berufsheer in der Stärke von 30.000 Mann, davon 1.500 Offiziere und 2.000 Unteroffiziere mit einer 35-jährigen Dienstpflicht. Die Mannschaften hatten eine sechsjährige Aktivdienstzeit und eine sechsjährige Reservedienstzeit zu leisten.

Der Aufbau der Militärseelsorge - seit August 1920 unter der Leitung von Heerespropst Dr. Pawlikowski - konnte aber erst im Jahr 1921 mit zunächst 12 Militärseelsorgen beginnen. Die Struktur sah pro Brigade (ab 1935 Division) zwei Militärseelsorger vor.

Dr. Pawlikowski behielt das Amt des Militärvikars (Bezeichnung seit 1924) auch nach seiner Ernennung zum Fürstbischof von Graz/Seckau im Jahr 1927 bei. Die Leitung des Militärvikariates lag nun in den Händen von Militärprovikar Prälat Anton Allmer.

Die Einführung des Lebenskundlichen Unterrichtes war eine Initiative von Militärvikar Dr. Pawlikowski. Dieser Unterricht fand zunächst einmal monatlich statt, ab 1934 dann sogar wöchentlich.

Die Militärseelsorger waren zu Beginn des Bundesheeres Beamte der Heeresverwaltung, ab dem 1. September 1936 dann Offiziere der Sonderdienste. Sie trugen als Aufschlagfarbe violetten Samt (ohne Vorstoß), als Dienstgradabzeichen Goldborten mit Ärmelaufschlägen. Am Mantel wurden violettrote Aufschläge mit schwarzem Vorstoß getragen.

Abschließend seien die Namen ...

... der apostolischen Feldvikare vom Jahr 1773 (Bestellung von Bischof Dr. Johann Heinrich von Kerens) bis zum Ende des Ersten Weltkrieges im Jahr 1918 und deren Amtszeit angeführt:

Dr. Johann Heinrich von Kerens (1773 bis 1792)
Sigismund Anton Graf von Hohenwart (1792 bis 1803)
Gottfried Josef Crüts von Creits (1803 bis 1815)
Josef Chrysostomus Pauer (1815 bis 1826)
Josef Alois Schachtner (1827 bis 1830)
Vinzenz Billig (1831 bis 1832)
Michael Johann Wagner (1833 bis 1836)
Johann Michael Leonhard (1836 bis 1863)
Dominik Mayer (1863 bis 1875)
August Landt (1875 bis 1878)
Dr. Anton Josef Gruscha (1878 bis 1890)
Dr. Coloman Belopotoczky (1890 bis 1911)
Emmerich Bjelik (1911 bis 1918)

Die Militärseelsorge ...

... für die Streitkräfte Österreich - Ungarns stützte sich im Kriegsfall personell stark auf die Heranziehung von Militärgeistlichen des Reservestandes ab. Dem Apostolischen Feldvikar Dr. Emmerich Bjelik unterstanden im Jahr 1916 - 1.874 römisch-katholische und 177 griechisch-katholische Militärgeistliche. Insgesamt standen von 1914 bis 1918 - 3.077 Seelsorger als Militärgeistliche in Dienst:

Beim k. u. k. Heer: 2.309
bei der k. u. k. Landwehr: 489
bei der kgl. ungarischen Honved: 262
bei der k. u. k. Marine: 17

11 Feldkuraten fielen, 42 Militärgeistliche und ein Felderzpriester starben an den Folgen des Krieges. Bei jeder Division waren ein Divisionspfarrer und ein Feldkurat, bei jedem Regiment ein Feldkurat eingeteilt. Bei den Tiroler Truppen gab es pro Bataillon einen Militärgeistlichen. Kavalleriedivisionen hatten zwei bis drei Militärgeistliche. Den Militärspitälern waren - je nach Größe - zwei bis drei Militärgeistliche zugeteilt. In den rückwärtigen Garnisonen wurde die Seelsorge durch Militärgeistliche der Feldsuperiorate sichergestellt.

Bischof Dr. Johann Heinrich von Kerens ...
 
... verfügte für die Seelsorge in der Armee über neun Feldsuperioren und über je einen Feldkaplan in den damals 94 Infanterie- und Kavallerieregimentern. Dazu kamen der jeweilige Feldkaplan der Artillerie, des k. k. Oberschiffamtes und anderer Stellen. Die Zahl der Feldgeistlichen wurde in den folgenden Jahren erhöht. Diese Geistlichen unterstanden bis Ende des 18. Jahrhunderts in jeder Hinsicht (auch disziplinär) dem Regimentskommandanten.
 
Papst Pius VI. bestätigte mit Breve vom 12. Oktober 1778 die Verfügungen von Kaiserin Maria Theresia für die Seelsorge in der Armee und verfügte, dass der Feldvikar - soferne er nicht Bischof war - mit allen notwendigen Vollmachten ausgestattet würde. Im Zuge der Neueinteilung der Diözesen durch Kaiser Joseph II. wurde 1785 das Bistum WR. NEUSTADT aufgehoben und dessen Territorium der Diözese WIEN inkorporiert.
 
Die im Erzherzogturm Österreich gelegenen Gebiete des Bistums Passau wurden von diesem getrennt und den neugegründeten Diözesen Linz und ST. PÖLTEN inkorporiert. Zum ersten Bischof von ST. PÖLTEN wurde im Jahr 1785 Bischof Dr. Kerens bestellt, der die Funktion des Feldvikars beibehielt. Damit wurde ST. PÖLTEN Sitz des Feldvikariates und blieb dies auch unter drei Nachfolgern von Bischof Dr. Kerens.
 
Die Bemühungen von Bischof Dr. Kerens um Schaffung eines Seminars für die Feldgeistlichen blieben zunächst vergeblich. Dies bildete, solange der Jesuitenorden die Feldgeistlichen stellte, noch kein Problem. Erst mit der Auflösung des Jesuitenordens durch den Papst im Jahr 1773 wurde diese Frage dringend. So wurden dann in den Seminaren in WIEN, Prag und Olmütz angehende Kleriker zu Feldkaplänen ausgebildet. Zugleich wurden für die Versorgung dienstuntauglich gewordener Feldgeistlicher in Priesterhäusern Plätze freigehalten. Orden stellten aber noch lange viele Feldgeistliche. Durch die Aufhebung vieler Orden bzw. Klöster durch Kaiser Joseph II. wurde es notwendig, beim Apostolischen Feldvikariat in ST. PÖLTEN ein "Feldalumnat" mit einer vierjährigen Ausbildung zu errichten, in dem 40 Zöglinge zu Feldgeistlichen herangebildet wurden.
 
Erst 1827 wurden die beiden Funktionen getrennt - auf Bischof PAUER folgte der Abt von LEBENY, Josef A. SCHACHTNER, als Feldvikar, und damit wurde der Sitz des Feldvikariates nach WIEN, an den Sitz des Hofkriegsrates verlegt (1843 als "Direktion der Militärischen Kirchenangelegenheiten" bezeichnet, Sitz in der Teinfaltstraße Nr. 72).
 
Im Jahr 1854 wurde für die Feldgeistlichen der für Militärbeamte vorgeschriebene dreieckige Hut mit seidener Einfaßborte und schwarz-goldener Kokarde, eine Leibbinde mit Goldfransen, der Mantel in der gleichen Art wie der Infantererieoffiziere und die Offizierskappe eingeführt. 1866 kam noch für feierliche Anlässe ein Abbemantel hinzu.
 
Im Jahr 1869 wurden im Zuge der Armeereform auch Änderungen im Bereich der Seelsorge vorgenommen. Die bisherigen Feldsuperioren (sie waren für jede Armee vorgesehen) wurden zu "Militärpfarrern", die Feldkapläne (bei den Regimentern) wurden zu "Militärkuraten" bzw. "Militärkaplänen" umbenannt.
 
1854 wurde aus der bisherigen Direktion der geistlichen Angelegenheiten der Kriegsmarine das Marinesuperioriat, das dem Apostolischen Feldvikariat unmittelbar unterstellt wurde. 1869 wurde es in Marinepfarramt umbenannt. Im Jahre 1860 wurde der erste evangelische Feldprediger bestellt.
 
Im Zuge der Heeresreform 1869 erfolgte auch eine Reorganisation der Militärseelsorge. Das Gebiet der Monarchie wurde analog zu den 15 Militär-Territorialbezirken in ebenso viele Militär-Seelsorgebezirke eingeteilt, dazu kam dann 1878 als 16. Militärseelsorgebezirk das Gebiet von Bosnien und Herzegowina. Außer den katholischen Militärseelsorgern gab es damals bereits auch griechisch-katholische bzw. griechisch-orientalische Militärgeistliche für die Regimenter der Militärgrenze. 1869 kamen zehn evangelische Militärseelsorger hinzu. Nach der Okkupation von Bosnien und Herzegowina wurde im Jahr 1882 jedem bosnischen Regiment ein Feldimam zugeteilt. Die Seelsorge der Soldaten mit jüdischem Bekenntnis erfolgte durch die örtlichen Rabbiner - Feldrabbiner gab es nur im Krieg.
 
Die Truppenseelsorger im Frieden wurden abgeschafft, aktive Militärseelsorger gab es dann nur noch bei den Militär-Territorialkommanden und an den militärischen Bildungsstätten, in Militärspitälern oder Strafanstalten. Für den Kriegsfall waren für jedes Armeekommando ein Superior, für die Divisionskommanden zwei Militärgeistliche, für jedes Feldspital ein Militärseelsorger vorgesehen. Für die Seelsorge bei den Regimenten stützte man sich auf die Heranziehung von Geistlichen aus der Reserve. An den militärischen Erziehungs- und Bildungsanstalten verblieb aber eine beträchtliche Anzahl Geistlicher als Professoren.
 
Die Mobilisierungsinstruktion des Jahres 1907 sah dann für jedes Armee- und für jedes Divisionskommando einen Militärseelorger, der auch für jene Truppen der Division zuständig war, die keinen eigenen Seelsorger hatten (z. B. Artillerie), und für jedes Infanterie- oder Jägerregiment einen aktiven Militärgeistlichen vor. Die Militärgeistlichen hatten einen eigenen Status, unterstanden aber dem Militärgericht und in bürgerlichen Streitfällen den Zivilgerichten, disziplinär dem Feldvikar. 1901 gab es in der Militärseelsorge 134 Weltpriester, zwei Franziskaner, einen Benediktiner und einen Kreuzherren.
 
Am 1. Juni 1911 trat der letzte Apostolische Feldvikar der k. u. k. Armee und der k. u. k Kriegsmarine, Dr. Emmerich Bjelik, Bischof von Thasos, ein gebürtiger Ungar, sein Amt an. Er war nach Ende des Ersten Weltkrieges bis zum Jahr 1924 Diözesanbischof von Großwardein (heute Oradea in Rumänien).
 
 
 
Die Dienstgrade katholischer Militärseelsorger

Militärkaplan
- entspricht -
Oberleutnant
Abkürzung: MilKapl
 
 
Militärkurat
- entspricht -
Hauptmann
Abkürzung: MilKur
 
Militäroberkurat
- entspricht -
Major
Abkürzung: MilOKur
 
 
Militärsuperior
- entspricht -
Oberstleutnant
Abkürzung: MilSup
 
 
Militärdekan
- entspricht -
Oberst
Abkürzung: MilDek
 
 
Militärerzdekan
- entspricht -
Brigadier
Abkürzung: MilErzdek
 
Militärgeneralvikar
- entspricht -
Generalmajor
Abkürzung: MilGenVik
 
 
 
 
 

Die im Auslandseinsatz befindlichen Soldaten werden nach Möglichkeit von österreichischen Militärseelsorgern betreut. Zur Zeit sind drei sogenannte "Auslandspfarren" ínstitutionalisiert.

Botschaft zum Weltfriedenstag 2005
 
Laß dich nicht vom Bösen besiegen, sondern besiege das Böse durch das Gute!
 
1. Zu Beginn des neuen Jahres richte ich mein Wort wieder an die Verantwortlichen der Nationen sowie an alle Männer und Frauen guten Willens, die spüren, wie notwendig es ist, in der Welt dauerhaft Frieden zu schaffen. Als Thema des Weltfriedenstages 2005 habe ich die Aufforderung des heiligen Paulus im Römerbrief gewählt: »Laß dich nicht vom Bösen besiegen, sondern besiege das Böse durch das Gute!« (12, 21). Das Böse besiegt man nicht durch das Böse: Schlägt man diesen Weg ein, dann läßt man sich, anstatt das Böse zu besiegen, in Wirklichkeit vom Bösen besiegen.
 
Der große Apostel zeigt eine Perspektive auf, die eine Grundwahrheit herausstellt: Der Friede ist das Ergebnis eines langen und harten Kampfes, der gewonnen wird, wenn das Böse durch das Gute besiegt wird. Angesichts der dramatischen Schauplätze von gewaltgeprägten Bruderkriegen, die in verschiedenen Teilen der Welt herrschen, angesichts der daraus erwachsenden unaussprechlichen Leiden und Ungerechtigkeiten besteht die einzig wahrhaft konstruktive Entscheidung darin, das Böse zu verabscheuen und am Guten festzuhalten (vgl. Röm 12, 9), wie gleichfalls der heilige Paulus rät.
 
Der Friede ist ein Gut, das durch das Gute gefördert werden muß: Er ist ein Gut für die einzelnen Menschen, für die Familien, für die Nationen der Erde und für die gesamte Menschheit; er ist jedoch ein Gut, das durch Entscheidungen und Akte zum Guten gehütet und gepflegt werden muß. Da begreift man die tiefe Wahrheit eines anderen paulinischen Grundsatzes: »Vergeltet niemand Böses mit Bösem!« (Röm 12, 17). Der einzige Weg, um aus dem Teufelskreis des Bösen durch das Böse herauszukommen, liegt in der Annahme des Apostelwortes: »Laß dich nicht vom Bösen besiegen, sondern besiege das Böse durch das Gute!« (Röm 12, 21).
 
 
Das Böse, das Gute und die Liebe
 
2. Von ihren Anfängen an hat die Menschheit die tragische Erfahrung des Bösen gemacht und versucht, seine Wurzeln zu erfassen und seine Ursachen zu erklären. Das Böse ist keine anonyme Macht, die kraft deterministischer und unpersönlicher Mechanismen in der Welt am Werk ist. Das Böse nimmt seinen Lauf über die menschliche Freiheit. Genau diese Eigenschaft, die den Menschen von den anderen Lebewesen auf der Erde unterscheidet, steht im Mittelpunkt des Dramas des Bösen und geht ständig mit ihm einher. Das Böse hat immer ein Gesicht und einen Namen: das Gesicht und den Namen von Männern und Frauen, die es aus freien Stücken wählen. Die Heilige Schrift lehrt, daß am Anfang der Geschichte Adam und Eva sich gegen Gott auflehnten und Abel von seinem Bruder Kain erschlagen wurde (vgl. Gen 3-4). Das waren die ersten Fehlentscheidungen, auf die im Laufe der Jahrhunderte zahllose weitere folgten. Jede von ihnen hat eine wesentliche moralische Qualität, die klare Verantwortlichkeiten seitens des Menschen mit sich bringt und die grundlegenden Beziehungen des Menschen zu Gott, zu den anderen und zur Schöpfung einschließt.
 
Wenn man nach seinen tieferen Bestandteilen sucht, wird man feststellen, daß das Böse letztlich bedeutet, sich tragischerweise der Notwendigkeit der Liebe zu entziehen. (1) Das sittlich Gute hingegen erwächst aus der Liebe, zeigt sich als Liebe und richtet sich an der Liebe aus. Dies ist in besonderer Weise dem Christen einsichtig, der weiß, daß ihn die Teilhabe an dem einen mystischen Leib Christi in eine besondere Beziehung nicht nur zum Herrn, sondern auch zu den Brüdern stellt. Die Logik der christlichen Liebe, die im Evangelium den Herzschlag des sittlich Guten bestimmt, drängt, konsequent zu Ende gedacht, sogar zur Feindesliebe: »Wenn dein Feind Hunger hat, gib ihm zu essen, wenn er Durst hat, gib ihm zu trinken« (Röm 12, 20).
 
 
Die »Grammatik« des allgemeinen Sittengesetzes
 
3. Wenn man den Blick auf die aktuelle Situation der Welt richtet, muß man eine erschreckende Ausweitung vielfältiger gesellschaftlicher und politischer Phänomene des Bösen feststellen: von der sozialen Unordnung bis zur Anarchie und zum Krieg, von der Ungerechtigkeit bis zur Gewalt gegen den anderen und zu seiner Unterdrückung. Um zwischen dem Aufruf zum Guten und den Lockungen des Bösen, die einander entgegenstehen, den eigenen Weg zu finden, muß die Menschheitsfamilie das gemeinsame Erbe sittlicher Werte, das sie von Gott selber als Geschenk empfangen hat, dringend beherzigen. Deshalb richtet der heilige Paulus an alle, die entschlossen sind, das Böse durch das Gute zu besiegen, die Aufforderung, die noble und uneigennützige Haltung der Hochherzigkeit und des Friedens zu pflegen (vgl. Röm 12, 17- 21).
 
Als ich vor zehn Jahren vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen von dem gemeinsamen Bemühen im Dienst des Friedens sprach, habe ich auf die »Grammatik« des allgemeinen Sittengesetzes (2) Bezug genommen, auf die die Kirche in ihren zahlreichen Stellungnahmen zu diesem Thema verweist. Indem es gemeinsame Werte und Grundsätze vorgibt, verbindet dieses Gesetz die Menschen selbst bei aller Verschiedenheit ihrer Kulturen miteinander und ist unabänderlich: »In der Flut der Vorstellungen und der Sitten bleibt es bestehen und unterstützt ihren Fortschritt ... Selbst wenn man es einschließlich seiner Grundsätze bestreitet, kann man es weder zerstören noch aus dem Herzen des Menschen reißen. Es taucht im Leben der einzelnen Menschen und der Gesellschaften immer wieder auf«. (3)
 
4. Diese gemeinsame Grammatik des Sittengesetzes verpflichtet dazu, sich stets verantwortungsvoll dafür einzusetzen, daß das Leben der Menschen und der Völker respektiert und gefördert wird. In ihrem Licht müssen die Übel sozialer und politischer Art, von denen die Welt geplagt wird, vor allem die von Gewaltausbrüchen verursachten, mit Nachdruck angeprangert werden. Wie sollte man in diesem Zusammenhang nicht an den geliebten afrikanischen Kon- tinent denken, auf dem Konflikte andauern, die bereits Millionen Opfer gefordert haben und weiterhin fordern? Wie könnten wir die gefährliche Lage in Palästina, dem Land Jesu, unerwähnt lassen, in dem es nicht gelingt, in Wahrheit und Gerechtigkeit die Fäden der gegenseitigen Verständigung fest zu knüpfen, die von einem Konflikt zerrissen wurden, der Tag für Tag durch Attentate und Racheakte auf besorgniserregende Weise angeheizt wird? Und was ist zum tragischen Phänomen terroristischer Gewalt zu sagen, welche die ganze Welt in eine Zukunft voll Angst und Schrekken zu treiben scheint? Muß man schließlich nicht voller Bitterkeit feststellen, daß das Drama im Irak leider weiterhin andauert und alle in eine ungewisse und unsichere Situation hineinführt?
 
Um das Gut des Friedens zu erlangen, muß vollen Bewußtseins festgehalten werden, daß Gewalt ein inakzeptables Übel ist und niemals Probleme löst. »Gewalt ist eine Lüge, denn sie verstößt gegen die Wahrheit unseres Glaubens, gegen die Wahrheit unserer Menschlichkeit. Gewalt zerstört das, was sie zu verteidigen vorgibt: die Würde, das Leben, die Freiheit der Menschen«. (4) Unerläßlich ist daher die Förderung einer echten Erziehungsarbeit zur Schulung des Gewissens, die alle, vor allem die jungen Generationen, zum Guten heranbilden soll, indem sie sie für den Weitblick eines unverkürzten und solidarischen Humanismus öffnet, den die Kirche befürwortet und wünscht. Auf dieser Grundlage ist es möglich, eine soziale, wirtschaftliche und politische Ordnung ins Leben zu rufen, die der Würde, der Freiheit und den Grundrechten jedes Menschen Rechnung trägt.
 
 
Das Gut des Friedens und das Gemeinwohl
 
5. Um den Frieden dadurch zu fördern, daß man das Böse durch das Gute besiegt, muß man ein besonderes Augenmerk auf das Gemeinwohl (5) und seine soziale und politische Ausprägung richten. Wenn man auf allen Ebenen das Gemeinwohl pflegt, fördert man in der Tat den Frieden. Vermag etwa der Mensch sich selbst voll zu verwirklichen, indem er von seiner sozialen Natur, das heißt von seinem Sein »mit« und »für« die anderen absieht? Das Gemeinwohl betrifft ihn unmittelbar. Es betrifft unmittelbar sämtliche Ausdrucksformen der menschlichen Soziabilität: die Familie, Gruppen und Vereine, Städte und Regionen, Staaten, die Verbindungen der Völker und Nationen. Alle sind in irgendeiner Weise am Einsatz für das Gemeinwohl beteiligt, am ständigen Bemühen um das Wohl des anderen, so als ginge es um das eigene. Diese Verantwortung obliegt im besonderen den politischen Autoritäten auf allen Ebenen ihrer Zuständigkeit. Denn sie haben den Auftrag, jene Gesamtheit an sozialen Voraussetzungen zu schaffen, die dem Menschen die ganzheitliche Entfaltung seiner Person erlauben und diese auch begünstigen. (6)
 
Das Gemeinwohl verlangt daher die Achtung und Förderung der Person und ihrer Grundrechte sowie auch die Achtung und Förderung der Rechte der Nationen in umfassender Hinsicht. Dazu sagt das Zweite Vatikanische Konzil: »Aus der immer engeren und allmählich die ganze Welt erfassenden gegenseitigen Abhängigkeit ergibt sich als Folge, daß das Gemeinwohl ... heute mehr und mehr einen weltweiten Umfang annimmt und deshalb auch Rechte und Pflichten in sich begreift, die die ganze Menschheit betreffen. Jede Gruppe muß den Bedürfnissen und berechtigten Ansprüchen anderer Gruppen, ja dem Gemeinwohl der ganzen Menschheitsfamilie Rechnung tragen«. (7) Das Wohl der ganzen Menschheit, gerade auch ihrer künftigen Generationen, erfordert eine echte internationale Zusammenarbeit, zu der jedes Land seinen Beitrag leisten muß. (8)
 
Ausgesprochen verkürzende Sichtweisen der mensch- lichen Wirklichkeit wandeln jedoch das Gemeinwohl in einen bloßen sozioökonomischen Wohlstand um, dem jede transzendente Ausrichtung fehlt, und höhlen damit den Existenzgrund des Gemeinwohls zutiefst aus. Das Gemeinwohl hingegen besitzt auch eine transzendente Dimension, weil Gott die letzte Zielbestimmung seiner Geschöpfe ist. (9) Die Christen wissen zudem, daß Jesus Christus volle Klarheit über die Verwirklichung des wahren Gemeinwohls der Menschheit geschaffen hat. Auf Christus läuft die Geschichte zu und findet in ihm ihren Höhepunkt: dank ihm, durch ihn und im Hinblick auf ihn kann jede menschliche Wirklichkeit zu ihrer vollen Erfüllung in Gott geführt werden.
 
 
Das Gut des Friedens und die Nutzung der Güter der Erde
 
6. Da das Gut des Friedens eng mit der Entwicklung aller Völker verknüpft ist, bleibt es unerläßlich, den ethischen Auflagen der Nutzung der Güter der Erde Rechnung zu tragen. Das Zweite Vatikanische Konzil hat zu Recht in Erinnerung gerufen: »Gott hat die Erde mit allem, was sie enthält, zum Nutzen aller Menschen und Völker bestimmt; darum müssen diese geschaffenen Güter in einem billigen Verhältnis allen zustatten kommen; dabei hat die Gerechtigkeit die Führung, Hand in Hand geht mit ihr die Liebe«. (10)
 
Die Zugehörigkeit zur Menschheitsfamilie verleiht jedem Menschen eine Art Weltbürgerschaft, die ihn zum Träger von Rechten und Pflichten macht, da die Menschen durch eine gemeinsame Herkunft und eine gemeinsame letzte Bestimmung verbunden sind. Schon die Empfängnis eines Kindes genügt, damit es zum Träger von Rechten wird, Aufmerksamkeit und Pflege verdient und daß jemand die Pflicht hat, sich darum zu kümmern. Die Verurteilung des Rassismus, der Schutz von Minderheiten, die Hilfe für Flüchtlinge und Asylanten, das Mobilisieren der internationalen Solidarität gegenüber allen Notleidenden sind nur konsequente Anwendungen des Prinzips der Weltbürgerschaft.
 
7. Das Gut des Friedens muß heute in engem Bezug zu den neuen Gütern gesehen werden, die aus der wissenschaftlichen Erkenntnis und dem technologischen Fortschritt entstanden sind. Auch sie müssen in Anwendung des Prinzips von der universalen Bestimmung der Güter der Erde in den Dienst der vordringlichen Bedürfnisse des Menschen gestellt werden. Angemessene Initiativen auf internationaler Ebene können das Prinzip von der universalen Bestimmung der Güter dadurch voll umsetzen, daß sie für alle — einzelne und Nationen — die Grundvoraussetzungen für eine Teilnahme an der Entwicklung sicherstellen. Das wird möglich, wenn die Barrieren und Monopole durchbrochen werden, welche so viele Völker am Rande der Entwicklung belassen. (11)
 
Das Gut des Friedens wird einen besseren Schutz genießen, wenn sich die Völkergemeinschaft mit größerem Verantwortungsbewußtsein jener Güter annimmt, die gemeinhin als öffentliche Güter gelten. Es sind jene Güter, die alle Bürger automatisch in Anspruch nehmen, ohne diesbezüglich eigens eine Wahl getroffen zu haben. Dazu gehört alles, was auf nationaler Ebene durch Güter wie zum Beispiel das Rechtswesen, das Verteidigungssystem, das Straßen- oder Schienennetz geleistet wird. In der heutigen Welt, die gänzlich vom Phänomen der Globalisierung überrollt wird, gibt es in immer größerer Zahl öffentliche Güter, die globalen Charakter annehmen und in der Folge auch von Tag zu Tag das gemeinsame Interesse an ihnen zunehmen lassen. Man denke nur an den Kampf gegen die Armut, an die Suche nach Frieden und Sicherheit, an die Besorgnis aufgrund des Klimawandels, an die Kontrolle der Ausbreitung von Krankheiten. Diesen Interessen muß die internationale Gemeinschaft mit einem immer umfangreicheren geeigneten Netz rechtlicher Vereinbarungen zur Regelung der Nutznießung der öffentlichen Güter entsprechen, wobei sie sich von den universalen Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Solidarität inspirieren läßt.
 
8. Das Prinzip, demzufolge die Güter für alle bestimmt sind, erlaubt es zudem, sich in richtiger Weise der Herausforderung der Armut zu stellen. Dabei muß vor allem den Situationen des Elends Rechnung getragen werden, in denen noch immer über eine Milliarde Menschen lebt. Die internationale Gemeinschaft hat sich zu Beginn des neuen Jahrtausends als vorrangiges Ziel die Halbierung der Zahl dieser Menschen bis zum Jahr 2015 gesetzt. Die Kirche unterstützt und ermutigt dieses Engagement und fordert die an Christus Glaubenden dazu auf, ganz konkret und in jedem Umfeld eine vorrangige Liebe für die Armen zu bekunden. (12)
 
Das Drama der Armut erscheint noch immer eng verknüpft mit dem Problem der Auslandsverschuldung der armen Länder. Trotz der bisher erreichten bedeutenden Fortschritte hat dieses Problem noch keine angemessene Lösung gefunden. Fünfzehn Jahre sind vergangen, seitdem ich die Aufmerksamkeit der öffentlichen Meinung auf die Tatsache gelenkt habe, daß die Auslandsverschuldung der armen Länder »eng mit einer Reihe anderer Probleme zusammenhängt, wie den Auslandsinvestitionen, dem richtigen Funktionieren der größeren internationalen Organisationen, den Rohstoffpreisen usw.« (13) Die in jüngster Zeit für den Schuldenerlaß angelaufenen Mechanismen, die sich hauptsächlich auf die Bedürfnisse der Armen konzentrieren, haben die Qualität des Wirtschaftswachstums zweifellos verbessert. Quantitativ erweist sich dieses Wachstum besonders im Hinblick auf die Erreichung der zu Beginn des Jahrtausends gesetzten Ziele allerdings aufgrund einer Reihe von Faktoren als noch unzureichend. Die armen Länder bleiben in einem Teufelskreis gefangen: Die niedrigen Einkünfte und das langsame Wachstum schränken die Vermögensbildung ein, ihrerseits sind wiederum die schwachen Investitionen und die unwirksame Verwendung des Ersparten dem Wachstum nicht förderlich.
 
9. Wie Papst Paul VI. sagte und ich selbst bekräftigt habe, besteht das einzig wirksame Mittel, das den Staaten erlaubt, das dramatische Problem der Armut anzugehen, in der Bereitstellung der notwendigen Mittel an diese Länder, und zwar durch öffentliche und private Finanzierungen von außen, die zu annehmbaren Bedingungen im Rahmen internationaler Handelsbeziehungen gewährt werden, die auf Fairness beruhen. (14) Es bedarf dringend einer moralischen und wirtschaftlichen Mobilisierung, die einerseits die zugunsten der armen Länder getroffener Vereinbarungen respektiert, die andererseits aber bereit ist, jene Vereinbarungen zu revidieren, die sich in der Praxis als zu große Belastung für gewisse Länder herausgestellt haben. Aus dieser Sicht erscheint es wünschenswert und notwendig, neuen Schwung in die Entwicklungshilfe der öffentlichen Hand zu bringen und ungeachtet der Schwierigkeiten, die dieser Weg bereiten kann, die Vorschläge neuer Finanzierungsformen für die Entwicklung zu untersuchen. (15) Einige Regierungen erwägen bereits sorgfältig vielversprechende Maßnahmen, die in diese Richtung gehen, bedeutende Initiativen, die in wirklich teilhabender Weise und unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips vorangebracht werden sollen. Notwendig ist auch die Kontrolle darüber, daß die Handhabung der für die Entwicklung der armen Länder bestimmten wirtschaftlichen und finanziellen Mittel sowohl von seiten der Geber wie der Empfänger nach den strengen Kriterien einer guten Verwaltung erfolgt. Die Kirche fördert diese Anstrengungen und bietet ihre Unterstützung an. Als Beispiel möge die Erwähnung des wertvollen Beitrags genügen, der von den zahlreichen katholischen Hilfs- und Entwicklungsorganisationen geleistet wird.
 
10. Am Ende des großen Jubiläums des Jahres 2000 habe ich im Apostolischen Schreiben Novo millennio ineunte auf die Dringlichkeit einer neuen Phantasie der Liebe hingewiesen, (16) um das Evangelium der Hoffnung in der Welt zu verbreiten. Das wird besonders offenkundig, wenn man an die vielen und heiklen Probleme herangeht, die der Entwicklung des afrikanischen Kontinents im Wege stehen: Man denke an die unzähligen bewaffneten Konflikte, an die pandemischen Krankheiten, deren Gefährlichkeit durch die elenden Lebensverhältnisse noch erhöht wird, an die politische Instabilität, die mit der weit verbreiteten sozialen Unsicherheit einhergeht. Das sind dramatische Wirklichkeiten, die auf einen radikal neuen Weg für Afrika hindrängen: Es müssen neue Formen der Solidarität auf bilateraler und multilateraler Ebene entstehen durch einen entschlosseneren Einsatz aller und im vollen Bewußtsein, daß das Wohl der afrikanischen Völker eine unverzichtbare Voraussetzung für die Erreichung des universalen Gemeinwohls darstellt.
 
Mögen die afrikanischen Völker ihr Schicksal und ihre kulturelle, zivile, soziale und wirtschaftliche Entwicklung als Protagonisten selbst in die Hand nehmen können! Möge Afrika nicht länger bloß Objekt für Hilfeleistungen sein, sondern zum verantwortungsvollen Subjekt eines überzeugten und produktiven Austausches werden! Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es einer neuen politischen Kultur besonders im Bereich der internationalen Zusammenarbeit. Noch einmal möchte ich betonen, daß die unterbliebene Erfüllung wiederholter Versprechungen staatlicher Entwicklungshilfe und das noch immer offene Problem der drückenden internationalen Verschuldung der afrikanischen Länder und eine fehlende besondere Berücksichtigung dieser Länder in den internationalen Handelsbeziehungen, große Hindernisse für den Frieden darstellen und daher dringend angegangen und überwunden werden müssen. Das Bewußtsein der Interdependenz zwischen den reichen und den armen Ländern, nach der »die Entwicklung entweder allen Teilen der Welt gemeinsam zugute kommt oder einen Prozeß der Rezession auch in jenen Gegenden erleidet, die bisher einen ständigen Fortschritt zu verzeichnen hatten«, (17) erweist sich für die Verwirklichung des Friedens in der Welt vormals nie so ausschlaggebend und entscheidend wie heute.
 
 
Universalität des Bösen und christliche Hoffnung
 
11. Angesichts der vielen Dramen, die die Welt heimsuchen, bekennen die Christen mit demütigem Vertrauen, daß allein Gott dem Menschen und den Völkern die Überwindung des Bösen ermöglicht, um das Gute zu erlangen. Durch seinen Tod und seine Auferstehung hat uns Christus erlöst und »um einen teuren Preis« erkauft (1 Kor 6, 20; 7, 23) und damit das Heil für alle erwirkt. Mit seiner Hilfe ist es deshalb allen möglich, das Böse durch das Gute zu besiegen.
 
Gestützt auf die Gewißheit, daß das Böse nicht siegen wird, hegt der Christ eine ungebrochene Hoffnung, die ihn in der Förderung der Gerechtigkeit und des Friedens bestärkt. Trotz der persönlichen und sozialen Sünden, die das menschliche Handeln kennzeichnen, verleiht die Hoffnung, verbunden mit einem festen Vertrauen auf die Möglichkeit, eine bessere Welt zu bauen, dem Einsatz für Gerechtigkeit und Frieden immer wieder neuen Schwung.
 
Auch wenn die »geheime Macht der Gesetzwidrigkeiten« (2 Thess 2, 7) in der Welt gegenwärtig und am Werk ist, darf nicht vergessen werden, daß der erlöste Mensch genügend Kräfte besitzt, um ihr entgegenzuwirken. Nach dem Ebenbild Gottes geschaffen und von Christus, »der sich gewissermaßen mit jedem Menschen vereinigt hat«, (18) erlöst, kann er aktiv am Triumph des Guten mitwirken. Das Wirken des Geistes des Herrn »erfüllt den Erdkreis« (Weish 1, 7). Die Christen, besonders die gläubigen Laien, »sollen diese Hoffnung aber nicht im Inneren des Herzens verbergen, sondern in ständiger Bekehrung und im Kampf ,,gegen die Weltherrscher dieser Finsternis, gegen die Geister des Bösen’’ (Eph 6, 12) auch durch die Strukturen des Weltlebens ausdrücken«. (19)
 
12. Kein Mann, keine Frau guten Willens kann sich der Verpflichtung entziehen, für die Besiegung des Bösen durch das Gute zu kämpfen. Es ist ein Kampf, den man nur mit den Waffen der Liebe wirksam kämpft. Wenn das Gute das Böse besiegt, herrscht die Liebe, und wo die Liebe herrscht, herrscht Friede. Dies ist die Lehre des Evangeliums, die das Zweite Vatikanische Konzil erneut vorgelegt hat: »Das Grundgesetz der menschlichen Vervollkommnung und deshalb auch der Umwandlung der Welt ist das neue Gebot der Liebe«. (20)
 
Das gilt auch im sozialen und politischen Bereich. In diesem Zusammenhang schrieb Papst Leo XIII., daß alle, denen die Pflicht obliegt, für das Gut des Friedens in den Beziehungen zwischen den Völkern zu sorgen, »die Liebe, Herrin und Königin aller Tugenden«, (21) in sich nähren und in den anderen entzünden müssen. Die Christen sollen von dieser Wahrheit überzeugte Zeugen sein. Sie mögen verstehen, mit ihrem Leben zu beweisen, daß die Liebe die einzige Kraft ist, die zur persönlichen und gesellschaftlichen Vollkommenheit zu führen vermag; die einzige dynamische Kraft, die imstande ist, die Geschichte zum Guten und zum Frieden voranschreiten zu lassen.
 
In diesem Jahr, das der Eucharistie gewidmet ist, mögen die Söhne und Töchter der Kirche im höchsten Sakrament der Liebe die Quelle jeder wahren Gemeinschaft finden: der Gemeinschaft mit dem Erlöser Jesus Christus und in ihm mit jedem Menschen. Kraft des Todes und der Auferstehung Christi, die in jeder Eucharistiefeier sakramental gegenwärtig sind, werden wir von dem Bösen erlöst und dazu befähigt, das Gute zu tun. Kraft des neuen Lebens, mit dem er uns beschenkt hat, können wir uns jenseits aller Unterschiede in Sprache, Nationalität und Kultur als Brüder erkennen. Mit einem Wort, kraft der Teilhabe an demselben Brot und demselben Kelch dürfen wir uns als »Familie Gottes« begreifen und zugleich einen besonderen und wirksamen Beitrag zum Aufbau einer Welt leisten, die auf die Werte der Gerechtigkeit, der Freiheit und des Friedens gegründet ist.
 
 
Aus dem Vatikan, am 8. Dezember 2004.
JOHANNES PAUL II
 
 
 

1.  In diesem Zusammenhang sagt Augustinus: »Demnach wurden die zwei Staaten durch zweierlei Liebe begründet, der irdische durch Selbstliebe, die sich bis zur Gottesverachtung steigert, der himmlische durch Gottesliebe, die sich zur Selbstverachtung erhebt« (De Civitate Dei, XIV, 28).
2.   Vgl. Ansprache vor den Vereinten Nationen zum 50jährigen Bestehen der Weltorganisation in New York (5. Oktober 1995), 3: Insegnamenti XVIII/2 (1995), 732.
3.   Katechismus der Katholischen Kirche, 1958.
4.   Johannes Paul II., Homilie in Drogheda, Irland (29. September 1979), 9: AAS 71 (1979), 1081.
5.   In einer umfassenden Bedeutung versteht man unter Gemeinwohl »die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Gliedern ein volleres und leichteres Erreichen der eigenen Vollendung ermöglichen«: Zweites Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 26.
6.   Vgl. Johannes XXIII., Enzyklika Mater et Magistra: AAS 53 (1961), 417.
7.   Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 26.
8.   Vgl. Johannes XXIII., Enzyklika Mater et Magistra: AAS 53 (1961), 421.
9.   Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Centesimus annus, 41: AAS 83 (1991), 844.
10. Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 69.
11. Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Centesimus annus, 35: AAS 83 (1991), 837.
12. Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Sollicitudo rei socialis, 42: AAS 80 (1988), 572.
13. Ansprache an die Teilnehmer der Studienwoche der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften (27. Oktober 1989), 6: Insegnamenti XII/2 (1989), 1050.
14. Vgl. Paul VI., Enzyklika Populorum Progressio, 56-61: AAS 59 (1967), 285-287; Johannes Paul II., Enzyklika Sollicitudo rei socialis, 33-34: AAS 80 (1988), 557-560.
15. Vgl. Johannes Paul II., Botschaft an den Präsidenten des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden: L'Osservatore Romano, 10. Juli 2004, S.5.
16. Vgl. Nr. 50: AAS 93 (2001), 303.
17. Johannes Paul II., Enzyklika Sollicitudo rei socialis, 17: AAS 80 (1988), 532.
18. Zweites Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 22.
19. Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 35.
20. Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 38.
21. Leo XIII., Enzyklika Rerum novarum: Acta Leonis XIII 11 (1892), 143; vgl. Benedikt XV., Enzyklika Pacem Dei: AAS 12 (1920), 215.
 
 
 
 
 
 

A - 1502 AUCON/EUFOR
Militärpfarre beim Austrian Contingent EU-Force in Bosnien und Herzegovina
Die personelle Besetzung erfolgt grundsätzlich im Wechsel durch Militärseelsorger des Dienst- und des Milizstandes jeweils in der Dauer von 6 Monaten 

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