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Der katholische Soldat am Beginn des 3. Jahrtausends
Selbstverständnis, Selbstdarstellung und Akzeptanz
Erklärung der AMI-Hauptversammlung vom 15. November 2000 in Rom
 
I. Friede auf Erden den Menschen
 
Wozu dienen wir?
 
1.   "Friede auf Erden den Menschen, die Gott liebt!" (Lukas 2,14)
 
Dieser Wunsch aus dem Evangelium war die Botschaft Seiner Heiligkeit Papst Johannes Paul II. zur Feier des Weltfriedenstages am 1. Januar 2000. Ein alter, aber noch immer aktueller Appell des Christentums. Die Realisierung dieses Wunsches wird in dem Maße möglich sein, in dem es der Menschheit gelingt, der von der Dynamik der Globalisierung gekennzeichneten Verflochtenheit unserer heutigen Welt Seele, Sinn und Richtung auf dieses Ziel hin zu geben. Die ursprüngliche Berufung der Menschheit, in der die Würde und Rechte der Person unabhängig von Stand, Rasse und Religion als vorrangig anerkannt werden und alle Menschen als eine einzige Familie angesehen werden, gilt es zu vermitteln. Für dieses Ziel stehen auch die katholischen Soldaten mit vielen anderen, indem sie

- der Sicherheit des eigenen Vaterlandes und der Gemeinschaft der Völker dienen,
- der Gewalt wehren,
- den Mitmenschen solidarisch in jeder Art von Not und Gefahr beistehen, und damit umfassend einen Beitrag für den Frieden in der Welt leisten.

Der Leitsatz zu dieser Berufung, der auch einen unübersehbaren Bezug zur Bergpredigt besitzt, ist in der Pastoralkonstitution des II. Vatikanischen Konzils Gaudium et Spes (GS), 1965, Nr. 79, zu finden, wo es heißt: "Wer als Soldat im Dienst des Vaterlandes steht, betrachte sich als Diener der Sicherheit und Freiheit der Völker. Indem er diese Aufgabe recht erfüllt, trägt er wahrhaft zur Festigung des Friedens bei." Der Charakter des soldatischen Dienstes wird durch die folgende Aussage von Papst Johannes Paul II. anlässlich des Heiligen Jahres 1984 unterstrichen: "Euer Stand macht Euch zu Dienern und Mitverantwortlichen für das höchste Gut der Menschen ... Lernt vom Kreuze Christi und seiner Hingabe wahrhaft den Menschen und Eurem Volk zu dienen!" (8. April 1984)
 
2.   Beim Thema der ethischen Dimension des Soldatenbildes besteht bei vielen Menschen große Unsicherheit. Wir als gläubige Soldaten finden in der Lehre Christi und der Kirche die grundlegende Antwort für unser ethisches Verhalten: Das Gebot, Gott und den Nächsten zu lieben, das uns verpflichtet, den Menschen in seiner Würde und in seinen Rechten zu achten und zu schützen. Dieses Gebot in allen Dimensionen zu realisieren, ist auch Aufgabe des Soldaten. Kein Mensch lebt für sich alleine. Dies gilt in der Zeit der Globalisierung auch für Völker, Staaten und Kontinente.
Dadurch hat sich der Verantwortungsbereich jedes Gemeinwesens und damit auch der seiner Bürger und Soldaten entscheidend erweitert. Die transnationale, ja die internationale Verantwortung ist in einem bisher ungekannten Maße ge-stiegen. Die Sicherung des Gemeinwohls endet daher nicht mehr an Staatsgrenzen, sondert fordert solidarisches Denken und Handeln in größeren, weltweiten Zusammenhängen.
 
3.   Streitkräfte sind Machtmittel, Zeichen der Souveränität und Instrument der Politik von Staaten. Es ging und geht dabei immer wieder um die Frage, ob und wann der Einsatz des Militärs - und damit die Anwendung von Gewalt - erlaubt sei. Eine Antwort auf diese Frage aus religiös-ethischer Sicht war die über die Jahr-hunderte, von Augustinus über Thomas von Aquin, Francisco de Vitoria, Franz Suárez bis in die Gegenwart entwickelte Lehre vom bellum iustum, vom gerechten Krieg. Auch wenn sich diese Lehre weiter entwickelt um einem globalen Umfeld und dem sich verändernden Wesen der Kriegführung gerecht zu werden, gelten ihre Grundsätze weiterhin.
 
4.   Die Gefährdungen und Risiken für die Menschheit des 3. Jahrtausends sind vielfältiger geworden. Der klassische zwischenstaatliche Krieg ist im Zeichen wachsender gegenseitiger Abhängigkeiten als Folge der Globalisierung immer weniger wahrscheinlich.
Hingegen haben andere Bedrohungen wie innerstaatliche Zerfallsprozesse und extremer Nationalismus an Bedeutung gewonnen, die ihren Ursprung im Wohlstandsgefälle, d.h. in der exponentiell wachsenden Diskrepanz zwischen Bevölkerungswachstum und Ressourcenallokation, und in Technologiesprüngen haben. So war am Ende des 20. Jahrhunderts jedenfalls eine starke Zunahme von Konflikten niedriger Intensität festzustellen, ausgelöst durch schwache oder schon inexistente staatliche Autoritäten und durch unüberbrückbare innergesellschaftliche Gegensätze wie ethnische und/oder religiöse sowie soziale Spannungen. Solche Konflikte gehen meist mit erheblichen Verletzungen der Menschenwürde und der Menschenrechte einher.
Die größte Bedrohung bei derartigen Konflikten liegt in der Gefahr der Eskalation. Das Eskalationsrisiko von Konflikten ist an zahlreichen historischen Beispielen nachvollziehbar. Diese Konflikte müssen daher möglichst rasch eingedämmt bzw. pazifiziert werden, damit Flächenbrände und größere militärische Auseinandersetzungen verhindert werden können.
Aufgrund der technologischen Entwicklung und der Reichweite moderner Waffen wird auch die geographische Distanz künftiger Konflikte ein immer geringerer Einflussfaktor. Bedrohungen können auch aus weiter Ferne entstehen; weltweit ist eine Massierung von Kampfmitteln und Massenvernichtungsmitteln feststellbar. Die Optionen des Cyber-War zur Lähmung von Informations-, Steuerungs- und Versorgungssystemen militärischer und ziviler Art werden laufend umfangreicher. Die Gefahr terroristischer Bedrohungen, von der Androhung des Einsat-zes von Massenvernichtungswaffen bis zur Wasservergiftung, sowie des organisierten Verbrechens, hat zugenommen und nimmt weiter zu. Damit erweitert sich aber auch die klassische Aufgabenstellung von Streitkräften über die der Landesverteidigung hinaus.
 
5.   Aufgaben für die Völkergemeinschaft werden ein entscheidendes Element für das Soldatenbild der Zukunft darstellen. Kooperation und solidarische Maßnahmen zur Sicherung des Friedens und politischer und sozialer Stabilität in einem erweiterten sicherheitspolitischen, internationalen Umfeld rücken immer mehr in den Vordergrund.
Dies schließt die Anwendung militärischer Gewaltmittel nicht aus, die dann sinnvoll und vertretbar ist, wenn sie in ein politisches, gesamtstrategisches Konzept zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Friedens und der Menschenrechte eingebettet ist; der militärische Einsatz ist in diesem Bereich, über die direkte Abwehr einer aktuellen militärischen Aggression hinausgehend, nur dann ethisch vertretbar, wenn er, als ultima ratio, der Möglichkeit dient, umfassende und dauerhafte Friedensregelungen herbeizuführen.
 
6.   Diese Aufgaben der Friedensförderung und Stabilitätssicherung im internationalen Bereich fordern aber auch die Fähigkeit zur Zusammenarbeit, zur Interoperabilität, zur Kooperation mit Soldaten aus unterschiedlichen Nationen und Kulturkreisen, aber auch mit Polizeikräften und zivilen Einrichtungen zum Wiederaufbau in Krisenregionen.
Dies erfordert - je nach Funktions- und Verantwortungsbereich - Kenntnisse und Sensibilität für die ethnischen, kulturellen, sozialen und religiösen Bedingungen, sowie für die Umwelt, in einem möglichen Einsatzgebiet.
 
7.   Zentraler Lösungsansatz für die Politik ist die allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, sowie vergleichsweise die VN-Charta von 1945 und die Genfer Konvention.
Auch die Kirche hat in den letzten Jahrzehnten immer wieder auf die Würde und die angeborenen Rechte des Menschen hingewiesen. Sie unterstrich ihre universale Geltung für alle Menschen und alle Kulturen als unabdingbare Voraussetzung für Gerechtigkeit und Frieden. Hier sind wir ganz konkret in unserem Leben, in unserem Staat, in der Welt gefordert. Denn der Ursprung dieser Achtung ist die Liebe zu jeder menschlichen Person, zu der jeder von uns verpflichtet ist.
Auch das Verbot der Gewaltanwendung in der VN-Charta von 1945 bestätigt diese Gedanken. Kennt doch die Satzung der Vereinten Nationen nur zwei Fälle der Anwendung legitimer zwischenstaatlicher Gewalt:
- Durch den Sicherheitsrat unter Kapitel VII, Art. 39 und 42, legitimierte Maßnahmen, sowie
- Gewaltanwendung als individuell oder kollektiv begründete Notwehr (Art. 51) - mit Einschränkungen.
 
 
II. Der Soldat als Diener des Friedens
 
Wofür stehen wir?
 
1.   Aussagen der Kirche über den soldatischen Dienst.
Wenn hier vom Soldaten die Rede ist, ist damit der Soldat gemeint, der einer legitimen politischen Führung in einem demokratischen und freiheitlichen Staat in den Grenzen der nationalen und internationalen Rechtsordnung dient. Sittlich verbindende Regeln für die Erhaltung bzw. Sicherung des Friedens wurden auch durch die kirchliche Lehrtradition formuliert. In der Pastoralkonstitution Gaudium et Spes werden mehrfach die Themen Gerechtigkeit für alle, Recht auf Verteidigung, Einschränkungen bei der (an sich legitimen) Gewaltanwendung oder das Bemühen um Förderung des Friedens angesprochen.
Seit Gaudium et Spes hat sich die Friedenslehre der Kirche weiterentwickelt. Auf die neuen Entwicklungen im sicherheitspolitischen Umfeld geht Papst Johannes Paul II. in seiner Botschaft zum Weltfriedenstag 2000 besonders ein: "Gegen alle mutmaßlichen 'Gründe' für den Krieg muss angesichts ebenso dramatischer wie komplexer Situationen der herausragende Wert des humanitären Rechtes und damit die Pflicht, das Recht auf humanitäre Hilfe für die leidende Bevölkerung und die Flüchtlinge zu gewährleisten, bekräftigt werden. ... Wenn die Zivilbevölkerung Gefahr läuft, unter den Schlägen eines ungerechten Angreifers zu erliegen, und die Anstrengungen der Politik und die Mittel gewaltloser Verteidigung nichts fruchteten, ist es offensichtlich legitim und sogar geboten, sich mit konkreten Initiativen für die Entwaffnung des Aggressors einzusetzen."
Diese Aussagen verbindet der Heilige Vater mit klaren Bedingungen, die vorliegen bzw. erfüllt sein müssen, und erklärt: "Die moralische und politische Legiti-mation dieser Rechte ... beruht nämlich auf dem Grundsatz, wonach das Wohl der menschlichen Person vor allem den Vorrang hat und jede menschliche Insti-tution überragt." Sie sind für das Selbstverständnis des katholischen Soldaten und die Erfüllung seines soldatischen Auftrages am Beginn des 3. Jahrtausends eine besondere Hilfe.
Auf Martin Luther geht das Wort "Das Schwert soll kein Christ für sich und seine Sache führen oder anrufen; dagegen für einen anderen kann und soll er's führen und anrufen, damit dem bösen Wesen gesteuert und die Rechtschaffenheit geschützt wird" zurück, das sich inhaltlich mit dieser katholischen Überzeugung deckt.
 
2.   Die Entwicklung des Soldaten zum "miles protector".
Gewalt und Drohung mit Gewalt waren immer Teil der menschlichen Existenz, ebenso die Notwendigkeit, sich selbst, seine Güter und Ressourcen und nicht zuletzt seine Religion vor ihr zu schützen. Die Verpflichtung des Einzelnen, auch hier einen Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten, schloss immer die Aufgaben des Wächters oder des Soldaten mit ein.
Nach den Erfahrungen, besonders des 20. Jahrhunderts, gibt es heute einen breiten Konsens der internationalen Staatengemeinschaft darüber, unter bestimmten Voraussetzungen zugunsten bedrohter Staaten oder Volksgruppen zu intervenieren. Diese Entwicklung vollzog sich besonders im Rahmen der Organisation der Vereinten Nationen. Die Charta der Vereinten Nationen und die in diesem internationalen Forum erklärten allgemeinen Menschenrechte bilden im Vollzug eines VN-Mandates eine wesentliche politische und rechtliche Begründung auch für einen letztlich viel-leicht notwendigen Einsatz von Waffen, wie dies auch in der Friedenslehre der Katholischen Kirche als zulässig beurteilt wird. Auf dieser Grundlage hat sich seit dem ersten Einsatz von Soldaten auf Grund eines Mandats der Vereinten Nationen im Jahre 1948 (UNTSO) deren Aufgabenbereich ständig erweitert. Waren es zu Beginn vor allem die Funktion des fachkundigen Beobachters, die Trennung von Streitparteien und Verifikationsaufgaben, erweiterte sich das Aufgabenspektrum im Rahmen der Peace Support Operations auf fast alle militärischen Einsatzformen.
Diese Entwicklung des Auftrages des Soldaten von der nationalen Verteidigung hin zum "miles protector" in internationaler Solidarität stellt den Soldaten vor neue ethische Herausforderungen.
 
3.   Ethische Forderungen an den Soldaten.
Der Mensch ist in seiner moralischen Integrität auch heute vielfach gefährdet. Der zunehmenden internationalen Verflechtung, den Bemühungen eines Ausgleiches von nationalen Interessen innerhalb internationaler Foren stehen enor-me wirtschaftliche, kulturelle und religiöse Unterschiede zwischen den Regionen und Staaten, Mangel an Ressourcen, Migrationen, drängende Probleme bedrohter Minderheiten und kritische Entwicklungen innerhalb mancher Staaten und Regionen gegenüber, die immer wieder zu Ausbrüchen von Gewalt führen.
Auch ein legitimierter Einsatz von Streitkräften, vor allem aber die Anwendung von Gewalt zur Abwendung derartiger Gefahren, steht immer in einem komplexen Spannungsfeld theologischer, ethischer, rechtlicher und humanitärer Normen. Dies verlangt vom Soldaten ein besonders großes Verantwortungsbewusstsein. Bei diesen ethischen Forderungen ist stets mit zu bedenken, dass erst der Einsatz den Soldaten mit vielen Faktoren konfrontiert, die im Friedensalltag so gut wie keine Rolle spielen. Abwägungen, wie sie Soldaten, besonders Vorgesetzte, im Einsatz treffen müssen, bleiben im Frieden weitgehend theoretisch und damit ohne wirkliche oder womöglich schwerwiegende Folgen. Übungen und Simulation bereiten den Soldaten in seinem fachlichen Bereich auf die hohen seelischen und körperlichen Belastungen im Einsatz vor. Auch für die vom Einzelnen gefor-derte Anwendung ethischer Normen im Ernstfall gibt es freilich eine Vorbereitung: Das Leben in und außer Dienst täglich verantwortungsbewusst und nach dem Gewissen zu gestalten; das Gewissen bleibt die letzte Instanz für persönliche Entscheidungen. Um aber ein Gewissen bilden zu können, bedarf der Ein-zelne sowohl einer gültigen Werteordnung als auch einer ausreichenden Sachkenntnis. Ansatzpunkt hierzu bieten die großen ethischen Traditionen, so die Goldene Regel aus der Bergpredigt (Mt 7, 12) - "Alles, was ihr von anderen erwartet, das tut auch ihnen".
Für die Erfüllung seines Auftrages soll er bestrebt sein, sich jene grundlegenden Eigenschaften anzueignen, die ihm in seinen Entscheidungen und seinem Handeln helfen können, es für andere nachvollziehbar machen und ihn selbst vor schweren Fehlern bewahren:
- Klugheit, als Fähigkeit zur Unterscheidung von Gut und Böse in konkreten Situationen,
- Gerechtigkeit, die Achtung vor der Würde, den Rechten und den legitimen Ansprüchen des Anderen,
- Stärke, die Kraft, konsequent zu Wertordnungen und Entscheidungen zu stehen, aber auch dazu, später erkannte Fehler zu korrigieren,
- Maß, die Fähigkeit, die Stärken und Schwächen, die Leistungsfähigkeit bei sich selbst und bei anderen zu erkennen und zu berücksichtigen.
 
 
III. Auf dem Weg zum Frieden
 
Was erwarten wir?
 
1.   Der katholische Soldat am Beginn des 3. Jahrtausends
Im Bewusstsein seiner Verantwortung gegenüber Gott dient der katholische Soldat seinem Vaterland, seinen Mitbürgern und der mit diesen geteilten Wertordnung. Er steht aber auch in der Pflicht, Aufgaben zu erfüllen, die sich aus Bündnisverpflichtungen oder der internationalen Solidarität gegenüber Menschen ergeben, deren Menschenwürde und Menschenrechte verletzt werden.
Er erfüllt seinen Auftrag, wenn notwendig, auch unter Einsatz seines Lebens. Im Wissen um seine Aufgabe und um die Wirkung moderner Waffensysteme achtet er Würde und Menschenrechte eines Gegners und sucht Verletzungen und Schäden bei der Zivilbevölkerung zu vermeiden.
Er gehorcht rechtmäßigen Befehlen in Respekt vor den Gesetzen seines Landes, den völkerrechtlichen Normen und internationalen Vereinbarungen in Übereinstimmung mit seinem Gewissen. So soll er bereit sein, seinem Gewissen entsprechend unrechtmäßige Befehle abzulehnen, und die Konsequenzen seines Handelns zu tragen.
Der Soldat handelt ehrenhaft und korrekt, loyal und diszipliniert, offen und couragiert. Dies gilt besonders im Einsatz, sei es als Angehöriger eines nationalen oder multinationalen Verbandes. Er achtet andere Menschen und respektiert deren Religion, Kultur und Wertordnung. Er verhält sich dort zurückhaltend, wo sein Auftrag oder seine Funktion eine neutrale Position gegenüber politischen oder weltanschaulichen Fragen oder gegenüber anderen Religionen erfordert.
Besonders bei internationalen Einsätzen ist sich der Soldat bewusst, dass er als Repräsentant seiner Streitkräfte, seines Heimatstaates und als Vertreter der dort verantwortlichen internationalen oder multinationalen Organisation gesehen wird. Er vermeidet daher ein Verhalten, das ihn selbst oder seinen Verband in Misskredit bringen kann und die Glaubwürdigkeit des Einsatzes bei der Bevölkerung in Frage stellt.
Die folgenden Maximen sollen das Selbstverständnis des katholischen Soldaten von heute prägen. Sie gelten für alle Soldaten, in besonderem Maße aber für Vorgesetzte aller Ebenen in ihrer Funktion als Kommandant, Ausbilder und Erzieher:
 
Im Glauben verwurzelt: Wir bemühen uns um ein Leben aus dem Glauben an Jesus Christus, bekennen uns zu seiner Kirche und tragen dazu bei, Kirche unter Soldaten zu verwirklichen.
 
Sittlich gebunden: Wir orientieren uns auch in unserem Dienst an christlichen Idealen und wissen uns an sittliche Normen gebunden, wie sie die katholische Soziallehre entwickelt hat und die kirchliche Friedensethik durchdringen.
 
Politisch gebildet: Wir treten für unsere demokratische staatliche Ordnung ein, sind politisch interessiert und nehmen als selbstbewusste Christen am gesellschaftlichen Leben teil.
 
Fachlich kompetent: Wir eignen uns das für unseren soldatischen Dienst notwendige theoretische Wissen, die praktischen Fertigkeiten und angemessene Umgangsformen an, um überzeugen zu können.
 
Gewissenhaft dienend: Wir stehen zu dem Versprechen, unserem Land treu zu dienen, und erfüllen unsere Pflichten gewissenhaft und nach besten Kräften. Wir sind uns der Verantwortung, die wir mit unserem Auftrag übernommen haben, bewusst.
 
Dem Frieden verpflichtet: Wir haben uns in den Dienst des Friedens gestellt. Wir sichern die bisher erreichte Qualität des Friedens und setzen uns für seine Gestaltung und Entwicklung im nationalen und internationalen Bereich ein. Insbesondere sind wir dem Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte verpflichtet.
 
Um Zusammenarbeit bemüht: Wir arbeiten mit gesellschaftlichen und politischen Kräften zusammen, die eine unserer Wertordnung entsprechende Friedensordnung mitgestalten wollen, auch über Landesgrenzen hinaus.
 
Ökumenisch aufgeschlossen: Wir stehen zur Ökumene und bemühen uns, im Geiste der Einheit, das Trennende zwischen den Konfessionen zu überwinden und neue Dimensionen der Gemeinsamkeit zu finden. Darüber hinaus respektieren wir andere Religionen und bemühen uns um Dialog und Zusammenarbeit.
 
All das ist in einen umfassenden Prozess der Entwicklung und Ausbildung mit einzubeziehen.
 
2.   Forderungen an Politik, Gesellschaft, Streitkräfte und Kirche
Als Soldaten sind wir bereit, unseren Dienst am Frieden gemäß diesen Maximen zu leisten. Dazu sind jedoch politische, rechtliche und ethische Rahmenbedingungen erforderlich. Diese zu erhalten oder zu schaffen ist gemeinsame Aufgabe von Politik, Streitkräfte, Kirche und Gesellschaft:
* Betreiben und Weiterentwickeln einer aktiven Politik der Gerechtigkeit, des Friedens und der Integrität der Schöpfung, und einer wirksamen Krisenprävention zur Förderung der Lebensqualität,
* Bemühen um eine Weiterentwicklung des Völkerrechtes im Hinblick auf die Bedingungen und Umstände der humanitären Intervention,
* Beachtung der ethischen Normen bei allen Entscheidungen über militärische Einsätze, die weder im Hinblick auf ihre Ziele noch auf die eingesetzten Mittel gegen die Menschenwürde oder gegen die Menschenrechte verstoßen dürfen. Darüber hinaus soll einer Studie zu den ethischen Auswirkungen sowie den Folgen der Entwicklung und Verwendung nicht tödlicher Waffen besondere Priorität zukommen, um ihnen denselben rechtlichen Status wie den sogenannten ABC-Waffen seit dem letzten Jahrhundert zu verleihen,
* Gewährleisten der Religionsfreiheit in den Streitkräften,
* Sicherstellen der freien Religionsausübung und Hilfe zur Gewissensbildung in allen Fragen, die den Dienst des Soldaten betreffen, durch seelsorgliche Begleitung überall dort, wo Soldaten ihren Dienst tun,
* Unterstützung bei internationalen Regelungen für die Zusammenarbeit von Militärgeistlichen verschiedener Nationen,
* besondere seelsorgliche Begleitung von Familienangehörigen der im Ausland eingesetzten Soldaten, zur Aufrechterhaltung familiärer Stabilität,
* Anerkennung und solidarische Unterstützung des soldatischen Friedens-dienstes durch alle gesellschaftlichen Kräfte,
* Breite Unterstützung von kirchlichen Helfern innerhalb der Streitkräfte seitens der Bischofskonferenzen und lokalen Bischöfe, sowie der Weiterentwicklung der kirchlichen Friedenslehre auf allen Ebe
 

Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Soldaten -
Eine katholische Aktion des Militärordinariates.

Das Statut des Militärordinariates der Republik Österreich vom 21. März 1989 bezeichnet die Arbeitsgemeinschaft katholischer Soldaten als die Katholische Aktion im Jurisdiktionsbereich des Militärbischofs. Damit wurde - unter Beibehaltung der bisherigen Bezeichnung - der Erweiterung des Jurisdiktionsbereiches auf die zivilen Angehörigen des Bundesheeres und deren Familien Rechnung getragen.

Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Soldaten versteht sich als eine Bewegung der Soldaten und zivilen Angehörigen des Bundesheeres, die das Laienapostolat im täglichen Dienstbetrieb verwirklichen wollen. Als eine Gemeinschaft von Christen versuchen ihre Angehörigen, durch Erhaltung und Entfaltung christlichen Lebens im Bundesheer, durch Unterstützung der Militärseelsorger, durch gemeinsame Eucharistiefeier und religiöse Fortbildung dazu beizutragen. Dazu gehört vor allem ein ständiges Bemühen um Gewissensbildung und Schärfung des Bewußtseins.

Aus der Überzeugung, dass Friedensgesinnung und Dienst in Streitkräften einander nicht ausschließen, bemühen sich die Angehörigen der Arbeitsgemeinschaft katholischer Soldaten

•   mitzuhelfen, den Frieden den wir haben zu erhalten und zu sichern,
•   mitzuhelfen, durch Verwirklichung von Gerechtigkeit und Nächstenliebe den Frieden zu fördern,
•   für den Frieden, den wir durch unser eigenes Bemühen allein nicht schaffen und erhalten können, zu beten.

Im Sinne von "Gaudium et Spes" (Nr. 79) dienen damit auch die katholischen Soldaten und zivilen Angehörigen des Bundesheeres dem Frieden und der Sicherheit unserer Nachbarn und aller Völker. Dieses Bemühen wurde nicht zuletzt auch durch die Teilnahme österreichischer Soldaten an den friedenserhaltenden und friedenssichernden Operationen der Vereinten Nationen sichtbar - es wurde durch die Verleihung des Friedens-Nobelpreises im Jahr 1988 gewürdigt.

Als Katholische Aktion des Militärordinariates bemüht sich die Arbeitsgemeinschaft katholischer Soldaten besonders um die ethische Erziehung und Entwicklung des Kaderpersonals und der Soldaten, die ihren Wehrdienst ableisten. Dazu gehört zum Beispiel auch die Feier des Weltfriedenstages in den Garnisonen des Bundesheeres zu Jahresbeginn.

Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Soldaten bemüht sich aber auch über den nationalen Rahmen hinaus im Apostolat Militaire International um die Verwirklichung von Gerechtigkeit und Frieden. Organisation der AKS Die Arbeitsgemeinschaft kath. Soldaten in einer Militärpfarre hat im Grunde die analogen Aufgaben wie die Gliederungen der Katholischen Aktion auf Ebene der zivilen Pfarre.

Die Angehörigen der AKS einer Militärpfarre übertragen die Durchführung der laufenden Angelegenheiten dem Pfarrausschuß. Der Pfarrausschuß ist das leitende und planende Organ der AKS in der Militärpfarre. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Der Pfarrausschuß wählt zu seiner Leitung einen Vorsitzenden sowie die erforderlichen Funktionsträger.

Er setzt sich zusammen aus:
•   Vorsitzender
•   Militärpfarrer (und Militärpfarrer des Milizstandes)
•   Schriftführer
•   Kassier
•   Rechnungsprüfer - jene Angehörigen der AKS, die in den Pfarrausschuß entsandt wurden.

Wichtig ist eine enge Verbindung zum Militärpfarrgemeinderat. Damit kann eine sinnvolle Aufgabenverteilung in der Militärpfarre erfolgen. Die AKS der Militärpfarre hält zur Katholischen Aktion in ihrer Diözese und wenn möglich auch zur Diözese selbst einen engen Kontakt.

Dr. Werner Freistetter
 
Wahlspruch:
Religio et Pax -
Religion und Frieden
 
 
Priesterweihe am 9. Oktober 1979 in Sant' Ignazio durch Kardinal König.
Bischofsweihe am 11. Juni 2015 im Dom Mariä Himmelfahrt der Propstei- und Hauptpfarre zu WIENER NEUSTADT.
 
 
Der Militärbischof ist einem Diözesanbischof gleichgestellt und gehört der Österreichischen Bischofskonferenz an. Als unmittelbare Instrumente für seine Leitungsaufgabe stehen ihm das Militärgeneralvikariat (oberste Dienststelle der Militärseelsorge im Bundesheer) und das Sekretariat des Militärbischofs zur Verfügung.
 
Seine Jurisdiktion ist mit jener des territorial zuständigen Diözesanbischofs kumulativ. Der Jurisdiktionsbereich des Militärbischofs erstreckt sich entsprechend der Apostolischen Konstitution "Spirituali Curae Militum" und den am 30. März 1989 erlassenen "Statuten des Militärgeneralvikariates der Republik Österreich" auf alle Angehörigen des Bundesheeres und der Heeresverwaltung sowie deren Familienangehörige und auf Präsenzdiener während ihres Wehrdienstes.
Die Bischofskirche ist die St. Georgs-Kathedrale in der Wiener Neustädter Burg (Theresianische Militärakademie).

9. Juni 2005, 12.00 Uhr - Festgottesdienst im Stephansdom
Platzkonzert der Gardemusik - Fest am Stephansplatz

50 Jahre im Dienste des Friedens

Unter diesem Titel fand am 9. Juni 2005, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Club Stephansplatz 4 eine Pressekonferenz (Download Pressemappe) des Bundesminister für Landesverteidigung, Günther Platter und des Militärbischofs von Österreich, Christian Werner statt.

Zahlreiche Journalisten und Medienvertreter nutzten die Gelegenheit um ihre Fragen zum Thema zu stellen. Während der Militärbischof, aufbauend auf dem Text der Weltfriedensbotschaft des Heiligen Vaters die besondere Verantwortung des Soldaten im Hinblick auf ein friedliches Miteinander und die in 50 Jahren Bundesheer von österreichischen Soldaten geleisteten Friedensdienste hervorhob, ging Verteidigungsminister Platter in seiner Stellungnahme insbesondere auf die Notwendigkeit des ethischen Fundaments soldatischen Handelns ein und unterstrich die Bedeutung der Militärseelsorge als wertevermittelnde Institution in dieser Hinsicht.

Den anschließenden Festgottesdienst feierte Militärbischof Werner mit mehr als 1.500 Gläubigen im Stephansdom. Unter den Mitfeiernden befanden sich neben Verteidigungsminister Platter nahezu die gesamte Führungsspitze des Bundesheeres, zahlreiche Vertreter des öffentlichen Lebens und Abordnungen aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Feierlichkeiten zum Weltfriedenstag fanden ihren würdigen Abschluss mit einem Platzkonzert der Gardemusik und einer Agape auf dem Stephansplatz, bei der die begehrten Kostproben aus der Gulaschkanone nicht fehlen durften.

Am 9. Juni 2005 nahm eine kleine Abordnung der Heeresunteroffiziersakademie in der Stärke von 10 Teilnehmern am Weltfriedenstag im Stephansdom zu Wien teil.
Der Festgottesdienst wurde von unserem Herrn Militärbischof Mag. Werner geleitet. Unter den Mitfeiernden befanden sich neben Verteidigungsminister Platter nahezu die gesamte Führungsspitze des Bundesheeres, zahlreiche Vertreter des öffentlichen Lebens und Abordnungen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Die musikalische Umrahmung übernahm die Gardemusik und ein Chor. Im Anschluss an den Gottesdienst gab es noch eine kleine Agape vor dem Stephansdom mit Darbietungen der Gardemusik.

Für die Teilnehmer der HUAk war es ein schöner, würdiger und bewegter Tag.

Wie jedes Jahr wurde auch heuer am 30. Mai 2005  um 1900 Uhr die traditionelle Maiandacht in der Severinkapelle abgehalten. Mit 55 Teilnehmern aus den Ennser Pfarren war die Feier trotz der schlechten Witterung gut besucht.Nur das Kaderpersonal der HUAk glänzte durch Abwesenheit.

Die Agape musste leider, bedingt   durch das Gewitter in das Soldatenheim verlegt werden. Gestärkt durch die Käsebrötchen und Getränke wurde es noch ein gemütlicher und netter Abend. Ein Dank an Vzlt Raml und seine Ordonanzen.

... nach 1956

Militärprovikar Prälat Johann Innerhofer, 4. April 1960 bis 10. August 1966
Militärprovikar P. Josef Leo Fritz, OFMCap, 1. November 1966 bis 31. Dezember 1969
Militärprovikar Prälat Mag. Franz Gruber, 1. Jänner 1970 bis 14. Dezember 1986 und Generalvikar von 15. Dezember 1986 bis 31. Dezember 1986
Militärgeneralvikar Prälat Josef Leban, 1. Jänner 1987 bis 3. August 1989
Militärgeneralvikar KR Prälat Karl Gindl, 1. Oktober 1989 bis 30. Juni 1992
Militärbischofs-Koadjutor Militärdekan Msgr. Mag. Christian Werner (vom 1. Februar 1992 bis 30. Juni 1992 gab es auf Grund des CIC zwei Generalvikare - der Bischofs-Koadjutor hat auch die Funktion des Generalvikars auszuüben) und vom 1. Juni 1992 bis 22. Februar 1994 auch als Militärgeneralvikar
Militärgeneralvikar Prälat Rudolf Schütz, ab 1. März 1994 bis 31. August 2004
Militärgeneralvikar Msgr. Dr. Franz Fahrner ab 1. September 2004
Militärgeneralvikar Mag. Leszek Ryzka ab 23. Oktober 2013

1997 bis 2015
 
Priesterweihe am 29. Juni 1977 in St. Pölten. Konsekriert am 2. Februar 1992 in der St. Georgs-Kathedrale zu Wr. Neustadt.
Zum Titularbischof von Eca und Bischofskoadjutor ernannt am 9. Jänner 1992.
Militärordinarius seit 22. Februar 1994.
Transferiert zum Titularbischof von Wr. Neustadt am 11. Oktober 1997.

Kindheits- und Jugendzeit in Wien, Pflicht- und Realschule in Wien, Reifeprüfung Juni 1962. 1963 Präsenzdienst beim Österreichischen Bundesheer, Maturanten-Kompanie in Salzburg/Glasenbach, Ausbildung zum Reserveoffiziersanwärter. Dreijährige Ausbildung zum Berufsoffizier, ausgemustert zum Leutnant des Truppendienstes im September 1967 an der Theresianischen Militärakademie zu Wiener Neustadt.

Nach der Ausmusterung Erzieheroffizier bei den Zöglingen des Militärrealgymnasiums an der Theresianischen Militärakademie zu Wiener Neustadt. Während dieser Zeit Beginn des Theologiestudiums. Fortsetzung des Studiums im Priesterseminar St.Pölten.

Priesterweihe am 29. Juni 1977 durch Diözesanbischof Dr. Franz Zak. Nach der Priesterweihe 3 Jahre Kurat im Dom zu Wiener Neustadt. 1980 Wiedereintritt in das Österreichische Bundesheer als Militärseelsorger beim Militärkommando Niederösterreich in St. Pölten. Von 1. Jänner 1986 bis 30. Juni 1992 Militärpfarrer an der Theresianischen Militärakademie und der Garnison Wiener Neustadt. Lehrtätigkeit an der Theresianischen Militärakademie im Unterrichtsgegenstand „Lebenskundlicher Unterricht“ und beim Schulbataillon (BRG und BORG) als Religionslehrer.

Am 2. Februar 1992 Weihe zum Bischofskoadjutor des Ordinarius der Militärdiözese Österreich, Dr. Alfred Kostelecky. Ernennung am 1. Juli 1992 zum Militärgeneralvikar des Österreichischen Bundesheeres. Am 22. Februar 1994 verstirbt Militärbischof Dr. Alfred Kostelecky. Bischofskoadjutor Mag. Christian Werner wird, aufgrund des Kanonischen Rechtes der Nachfolge, mit selbem Datum Militärordinarius der Republik Österreich.

Kanonische Besitzergreifung der Militärdiözese am 25. Juli 1994 in der Kathedralkirche St.Georg zu Wiener Neustadt. Am 11. Oktober 1997 erfolgt die Ernennung zum Titularbischof von Wiener Neustadt (zugleich Transferierung von Eca).

Der Jurisdiktionsbereich des Militärbischofs erstreckt sich entsprechend der Apostolischen Konstitution „Spirituali Curae Militum“ vom 21. April 1986 und den am 30. März 1989 erlassenen „Statuten des Militärordinariates der Republik Österreich“ auf alle Angehörigen des Österreichischen Bundesheeres und der Heeresverwaltung sowie deren Familienangehörige und auf Präsenzdiener während ihres Wehrdienstes.

Aufgaben in der Bischofskonferenz: Referate: Pastoral bei Bahn und Post, Exekutivseelsorge, Katholische Männerbewegung Österreichs (KMBÖ), Ordensgemeinschaften (gemeinsam mit Bischof Dr. Ludwig Schwarz SDB). Kontakt: Katholische Medienakademie (KMA).
Auszeichnungen:

•   30. April 1990; Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich

•   9. Oktober 1995; Goldenes Komturkreuz mit Stern des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

•   27. Februar 2007; Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich

•   9. Dezember 2010; Überreichung der „Flamme des Friedens“ durch Präsidentin des Vereins zur Förderung des Friedens, Mag. Herta Margaret Öfferl, und Herrn Dipl.Ing. Sandor HABSBURG-LOTHRINGEN in der Kaserne Mistelbach.

•   3. November 2011; „Goldene Marinekreuz VIRIBUS UNITIS mit Stern“ vom Österreichischen Marineverband (ÖMV)

•   16. April 2015; Annahme des Rücktrittsgesuches durch Papst Franziskus.

 

Seit 22. Februar 1994 Leitung der Katholischen Militärseelsorge in Österreich mit ihren rund 130.000 Angehörigen (Soldaten und deren Angehörige) in 3 Dekantspfarren, 19 Militärpfarren (davon 3 in UNO-Einsätzen: AUSBATT/UNDOF in Syrien, AUCON/KFOR im Kosovo, AUCON/EUFOR in Bosnien), samt „Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten“.

Mitglied der Österreichischen Bischofskonferenz seit Februar 1992, mit Beauftragung der Referate: Katholische Männerbewegung Österreich, Exekutive, Katholische Medienakademie, Bahn und Post, Ordensgemeinschaften.

Ernennung durch Papst Johannes Paul II. zum Mitglied des „Ufficio Centrale di Coordinamento Pastorale degli Ordinariati Militari“ (Zentralbüro für pastorale Koordination der Militärordinariate) in Rom im Februar 2003. Teilnahme der Militärbischöfe – international – an gemeinsamen Besprechungen und Konferenzen.

Gründung des „Instituts für Religion und Frieden beim Militärbischofsamt“ im Jänner 1997, welches sich mit Fragen der ethischen und religiösen Dimensionen der Sicherheits- und Friedenspolitik beschäftigt: Österreich-bezogen, Europa-bezogen und weltweit. Schriftliche Beiträge darüber finden sich in der quartalsmäßig erscheinenden Broschüre „Ethica“.

Seit dem Jahr 1994 Jahren, nach dem Krieg in Bosnien, Partnerschaft mit der Pfarre STUP/Vorort von Sarajevo auf Initiative von Militärbischof Werner: Finanzierung des Aufbaus der bis auf die Grundmauern zerstörten internationalen Wallfahrtkirche Stup. Einrichtung der Kirche und Ausstattung mit Intarsienarbeiten (Hauptaltar, Seitenaltäre, Gemälde) durch die künstlerische Gestaltung eines Vizeleutnants; mit Hilfe von SFOR-Soldaten und Soldaten des österreichischen Bundesheers. Militärpilgerfahrt unter der Leitung von Militärbischof Werner, sowie Beteiligung der „Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten“ nach Stup im Mai 2004.

Beitrag zum Wiedererrichtung der im Bürgerkrieg 1992 zerstörten Pfarrkirche in KUPRES/Bosnien durch Stiftung einer „Friedensglocke“, als Beitrag zum Mitteleuropäischen Katholikentag. Einweihung im Mai 2005 in Kupres.

Mitwirkung an der „Wallfahrt der Völker“ in Mariazell im Mai 2004 (im Rahmen des Mitteleuropäischen Katholikentags: „Christus – Hoffnung Europas“, unter Beteiligung von mehr als 600 Soldaten aus Österreich, Ungarn, Tschechien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Slowakei, Deutschland. Etwa 500 österreichische Soldaten halfen beim

Aufbau der Infrastruktur am Festgelände Mariazell mit.

Hilfestellung beim Aufbau der katholischen Militärseelsorge in den EU-Beitrittsländern.

Verantwortlich beim Aufbau der „Notfallseelsorge“ in allen Diözesen Österreichs, wie seelsorgliche Betreuung durch katholische Seelsorger bei bzw. nach Katastrophenfällen.

Aufbau seit 1994 der Seelsorge für Beamte der Exekutive, österreichweit: Symposien, Arbeitskreis Exekutive.

Katholische Medienakademie: Ausbildung in Seminaren zu Jounalisten. Seit März 1993 deren Referatsbischof.

Katholische Männerbewegung Österreichs. Seit November 1992 deren Referatsbischof. Jährliche „Sommerakademie der KMBÖ“, Männerwallfahrten, jährliche „Romero-Preisverleihung“.

Unterstützung des „Internationalen theologischen Instituts für Studien zu Ehe und Familie“ in GAMING.

Akademikerhilfe: Mitglied im Kuratorium, zur Unterstützung von Studenten österreichweit. Studentenheime in mehreren Diözesen Österreichs.

Jährliche Feier (Festgottesdienst) zum Weltfriedenstag (jährliche Botschaften des Heiligen Vaters).

Bischöflicher Referent für Jugendfragen (Jugendbischof) von November 1993 bis November 1995.

Betreuung der Ökonominnen der Frauenorden, österreichweit, durch jährliche Studientagungen.

Errichtung „Militärseelsorgehaus“ Wien 13, im Jahr 2006, für Fortbildung der Militärseelsorger auf internationaler Ebene.

Mitarbeit in der Bundesheer-Reformkommission.

Großoffizier des Ordens „Ordo militum Christi“ seit Oktober 1997.

Familiar des Deutschen Ordens seit Februar 1992.

1986 bis 1994
 
Am 12. November 1986 ernannte Papst Johannes Paul II. den bisherigen Sekretär der österreichischen Bischofskonferenz, Prälat Dr. Alfred Kostelecky, zum ersten Militärbischof von Österreich. Mit der feierlichen Weihe von Prälat Dr. Kostelecky am 14. Dezember 1986 im Dom zu Stephan in Wien durch Erzbischof Dr. Hans Hermann Kardinal Groer zum Bischof begann ein neues Kapitel in der Geschichte der österreichischen Militärseelsorge.

Mit Antritt seines Amtes als Militärbischof von Österreich begann Dr. Kostelecky das Gesicht der "10. Diözese" schrittweise zu verändern. Der bisherige Militärprovikar Mag. Franz Gruber wurde der erste Generalvikar des Militärbischofs. Nach seinem Übertritt in den Ruhestand mit 31. Dezember 1986 wurde Militärdekan Josef Leban, bisher Militärpfarrer von WIEN, mit 1. Jänner 1987 zu seinem Nachfolger bestellt.

Am 15. April des Jahres 1987 wurde das Militärvikariat in Militärordinariat umbenannt und es wurden durch den nunmehrigen Militärordinarius die für die Verwaltung der Diözese notwendigen Organe und Räte gebildet. Soweit es sich um Funktionen handelte, die durch Laien wahrzunehmen waren, zog der Militärbischof hiefür in erster Linie Angehörige der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten (AKS) heran.

Es galt nun in einer möglichst kurzen Zeit die durch die neue kirchenrechtliche Situation notwendig gewordenen Maßnahmen zu setzen. Zudem waren auch eine Reihe von Personalmaßnahmen vorzubereiten und einzuleiten, um die bereits bestehende Struktur der Militärseelsorge aufrechtzuerhalten und womöglich zu verdichten.

Als Militärgeneralvikar Josef Leban nach langer Krankheit am 3. August 1989 starb, ernannte Militärbischof Dr. Kostelecky Militärdekan Karl Gindl (Militätpfarre 4 beim Militärkommando Niederösterreich/Mautern) zu seinem Nachfolger. Mit 1. Oktober 1989 trat dieser seinen Dienst als Generalvikar an.

Militärbischof Dr. Alfred Kostelecky war neben seinem besonderen Engagement in kirchenrechtlichen Fragen (hier sei besonders auf die Verhandlungen mit der österreichischen Bundesregierung über das Konkordat hingewiesen) auch der Kirchengeschichte und der Tradition verbunden, wie seine zahlreichen Funktionen deutlich machten. Ihm war es immer wieder ein Anliegen, historische Bezüge aufzuzeigen und die Verbindung zur Gegenwart herzustellen. So wirkte er maßgeblich daran mit, daß das seinerzeitige Bistum Wr. Neustadt, das 1783 aufgehoben worden war, zum Titularbistum wurde. Papst Johannes Paul II. kam dann am 10. Februar 1990 seinem Wunsch nach, auf dieses Bistwn transferiert zu werden.

Somit war in seiner Person gleichsam jene Verbindung wiederhergestellt, die zwischen dem ersten Apostolischen Feldvikar der kaiserlichen Armee, Dr. Johann Heinrich von Kerens, und dem Bistum Wr. Neustadt bestanden hatte.

In die Amtszeit von Militärbischof Dr. Kostelecky fallen die Errichtung von zwei Militärpfarren, die Teilrestaurierung der St. Georgs-Kathedrale in der Wiener Neustädter Burg und die Generalsanierung der Kirche St. Johann Nepomuk im ehemaligen Militär-Invalidenhaus in Wien/Hietzing.

Erstmals wurde im Dezember des Jahr 1988 durch Bundesminister Dr. Lichal ein grundlegender Erlaß über die "Besonderheiten des Dienstes für Angehörige religiöser Minderheiten" (in erster Linie für Muslime und Juden) verfügt. Waren die bisher ergangenen Regelungen religiöser Angelegenheiten fast ausschließlich für christliche Soldaten bestimmt, so wurde nun für Gläubige anderer staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften eine Regelung ihrer religiösen Praxis während ihres Dienstes im Bundesheer erlassen.

Im Jahr 1990 erfolgte die Errichtung einer zweiten Militärpfarre beim Militärkommando Tirol mit Amtssitz in Innsbruck. Am 8. Dezember 1990 wurde erstmals ein Priester auf die Militärdiözese geweiht. Mit 1. Jänner 1992 wurde auf Wunsch von Militärbischof Dr. Kostelecky Militärdekan Mag. Christian Werner, Militärpfarrer an der Theresianischen Militärakademie, zu seinem Koadjutor ernannt und am 2. Februar 1992 in der St. Georgs-Kathedrale zum Bischof geweiht.

Aufgrund des Codex Iuris Canonici hat der Bischofskoadjutor auch die Funktion des Generalvikars auszuüben. Nach der Ruhestandsversetzung von Militärgeneralvikar Gindl mit 30. Juni 1992 nahm Bischof Mag. Christian Werner dann diese Funktion alleine wahr.

Am 22. Februar des Jahres 1994 starb Militärbischof Dr. Kostelecky und wurde gemäß seiner Verfügung in der St. Georgs-Kathedrale in Wr. Neustadt beigesetzt.

Die Apostolische Konstitution

Bis zur Erlassung der Apostolischen Konstitution "Spirituali militum curae" durch Papst Johannes Paul II. am 21. April 1986 lagen die vollen bischöflichen Rechte für die Militärseelsorge beim Papst. War der für die Militärseelsorge verantwortliche Bischof bislang also als "Vicarius Castrensis" Stellvertreter des Papstes für diesen Bereich, wurden nun die vollen bischöflichen Rechte einem Bischof des jeweiligen Staates übertragen.

Die Apostolische Konstitution sah nun die Möglichkeit vor, einen eigenen Militärbischof, der einem Diözesanbischof gleichgestellt war, zu ernennen. Seine Jurisdiktion ist zu der des jeweiligen zuständigen Diözesanbischofs kumulativ.

Die österreichische Bischofskonferenz machte von dieser Möglichkeit Gebrauch und schlug für diese Funktion neben zwei weiteren Kandidaten den langjährigen Sekretär der Bischofskonferenz, Prälat Dr. Alfred Kostelecky vor.

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