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Kann aktive Gewalt Ausdruck des Glaubens sein, oder zieht sich der Glaube bei den ersten Ballungen der Gewalt zurück? Bringt Krieg nicht eine gewaltige Krise auch für Religion und Politik mit sich? Hat Friede mit der Abwesenheit von Religionen zu tun? Und braucht es den Zwang, die zwingende Notwendigkeit, um Friede und Sicherheit zu gewährleisten? Diese Fragen stellte Msgr. Petrus Bsteh bei der Eröffnung des Studientags „Der gefallene Gott? Religion und Atheismus im Gefolge bewaffneter Konflikte“ am 5. Dezember 2012 in der Landesverteidigungsakademie in Wien. Veranstaltet wurde der Studientag vom Institut für Religion und Frieden in Kooperation mit dem Forum für Weltreligionen.
Ein Bericht von Christian Wagnsonner
Donnerstag, 6. Dezember 2012
Ao. Univ.Prof. DDr. Hermann Hold vom Institut für Historische Theologie der Universität Wien zeichnete die Entstehung einer profanen Todesgläubigkeit seit dem Ausgang des Mittelalters nach. Der Glaube an Gott als den, der über den Tod verfügt, wird zunehmend vor allem vor dem Hintergrund der spätmittelalterlichen Pestepidemie von einer Todesgläubigkeit ersetzt, die den Tod als allumfassende Macht sieht, der auch Gott nichts entgegenzusetzen hat. Dem Tod werden göttliche Attribute zugeschrieben, er wird personifiziert, mit ihm könne verhandelt werden, um einen Aufschub zu erwirken, aber niemand kann ihm entkommen. Diese profane Todesgläubigkeit ist bis heute weit verbreitet, und lässt sich auch in vielen Formen heutiger Verkündigung und in manchen liturgischen Formulierungen nachweisen. Mit dem christlichen Verständnis von Tod, der durch Christus besiegt ist, hat sie wenig zu tun. Eine christliche Sterbekultur, die vor allem bei den Sterbesakramenten ansetzen könnte, bei denen alle Körperöffnungen gesalbt wurden, macht es möglich, im Sterben nicht nur das Vergehen und Loslassen, sondern auch den möglichen Gewinn zu sehen, der aus der Zukunft, aus einem tatsächlich allmächtigen Gott erwachsen kann.
Nach der Entschärfung der religiösen Konflikte in Europa sieht em. Univ. Prof. Dr. Heinrich Schneider die Notwendigkeit, auch die immer noch sehr starke Orientierung an Nationalstaaten zu überwinden in Richtung auf eine supranationale Gemeinwohlorientierung, die seit Vitoria und dann wieder seit Gaudium et spes zur kirchlichen Lehrtradition gehört. Vitoria zähle nicht – wie vielfach behauptet wird – zu den Vätern des modernen Völkerrechts, das ja auf dem Westfälischen Frieden und dem Prinzip der nationalstaatlichen Souveränität beruht. Vitoria fasst vielmehr einen supranationalen Zusammenschluss der europäischen Völker ins Auge, ein für damalige Verhältnisse ungeheurer Gedanke. Das Konstrukt staatlicher Souveränität sei im Grunde ein pseudoreligiöses Konstrukt. In modernen Gesellschaften ist nach wie vor eine Neigung zu konstatieren, beim Versuch der Durchsetzung von Machtansprüchen bzw. Interessen das eigene Projekt im Extremfall zu „heiligen“. Christen sollen sich solchen Formen religiös oder pseudoreligiös begründeter Gewaltpolitik widersetzen. Die Frage der Toleranz und der Religionsfreiheit war nach Böckenförde der große Leidensweg der europäischen Geschichte. Nach den Gewalterfahrungen der Konfessionskriege und dem Wegfall der Religion als verbindendem Moment stellte die Aufklärung die Frage, wie man unabhängig von Religion Kriterien, Normen für ein gemeinsames Leben entwickeln könne: Dabei rekurrierte man entweder auf die konfessionsneutrale Erfahrung (englische Aufklärung) oder auf die konfessionsneutrale Vernunft (französischer Rationalismus). Von dieser historischen Einbettung her gesehen erscheint es ziemlich naiv, von der muslimischen Welt zu fordern, sie müsse die europäische Aufklärung „nachholen“.
Ao. Univ.Prof. DDr. Johann Schelkshorn vom Institut für christliche Philosophie der Universität Wien sieht die Entstehung des Christentums im Kontext der achsenzeitlichen Aufbrüche (wie auch Konfuzianismus und Buddhismus), die sich gegen Religionen mit mythischen Weltbildern und Vorstellungen eines sakralen Königtums richteten. Später wurden sie allerdings selbst zur Grundlage von Großreichen, was mit Resakralisierungsprozessen verbunden war, die bis heute nachwirken. Die Gewalteskalation am Beginn der Neuzeit (Konquista Amerikas, Expansionsbewegungen) sind zum Teil im Kontext dieser Resakralisierung zu sehen, später wird die Idee eines christlichen Weltreichs von Theologen wie Vitoria einer radikalen Kritik unterzogen, die Barbarendiskurse zurückgewiesen: Kein Mensch ist von Natur aus Sklave. Zum ersten Mal wird von ihm die Menschheit als moralische Einheit gesehen, was eine Interventionspflicht bei massiver Eskalation der Gewalt zur Folge hätte. Die neuzeitliche Aufklärung ist als zweite Achsenzeit zu verstehen, in der Resakralisierungen aufgebrochen wurden. Allerdings bleibt das Verhältnis zur Gewalt ambivalent, die Aufklärung ist keine Einbahnstraße in Richtung Menschenrechte und Demokratie: Materialistische Formen der Aufklärung beerben entweder das moralische Denken des Christentums oder negieren radikal jede moralische Norm – eine Premiere in der Philosophiegeschichte. Der Durchbruch zur Vernunft bei Kant vermag zwar eine universalistische Ethik im Prinzip zu begründen, lässt aber zu, dass bestimmten Rassen die volle Vernunftfähigkeit abgesprochen wird, öffnet damit der Rechtfertigung kolonialer Gewalt im 18. Jahrhundert Tür und Tor. Im 19. Jahrhundert wird Moralphilosophie bzw. Ethik philosophisch verabschiedet: v.a. durch die Geschichtsphilosophie und den Positivismus, der damals etwa in den meisten lateinamerikanischen Staaten zur Staatsdoktrin wurde. Die Resakralisierungstendenzen des 19. Jahrhunderts, deren Hohlheit zunehmend offenkundig wurde, provozierten das Aufkommen der Religionskritik sowie den völligen Zusammenbruch der Strukturen zu Beginn des 20. Jahrhunderts (1. Weltkrieg). Nach dem 2. Weltkrieg musste man erst wieder tragfähige ethische Konzepte entwickeln. Philosophen wie Heidegger, Horkheimer und Adorno machten die neuzeitliche (instrumentelle) Vernunft als Ursache der Gewalteskalationen der Neuzeit ausfindig. Ein Ausweg, den schon Camus vorwegnahm, besteht darin, im Bewusstsein der Endlichkeit der Vernunft nach neuen Normen zu suchen.
Der Konflikt in Syrien spiele sich auf drei Ebenen ab, wie Mag. Waseem Haddad vom Institut vom Institut für Systematische Theologie und Religionswissenschaft der Universität Wien erläuterte: zwischen Teilen der syrischen Bevölkerung und dem Regime, als Einflussgebiet von Staaten wie dem Iran oder Saudi-Arabien und auf der Ebene der Auseinandersetzung westlicher Staaten und regionaler Akteure. Begonnen haben die Auseinandersetzungen mit friedlichen Protesten nach der Gefangennahme von Schülern, die Parolen des arabischen Frühlings auf eine Mauer geschrieben haben. Das Regime ist von Anfang an hart gegen die Demonstranten vorgegangen und war durch die Friedlichkeit der Proteste verunsichert. Erst ab einem bestimmten Punkt wurde aus den friedlichen Protesten aus verschiedenen Gründen z. T. ein bewaffneter Kampf. Dieser Übergang lag sowohl im Interesse des Regimes (dessen Vorgehen sich dadurch leichter legitimieren ließ) als auch einiger arabischer Monarchien, die nach einem friedlichen Machtwechsel in Syrien ein Übergreifen auf ihre Staaten befürchteten, während ein bewaffneter Kampf eher abschreckende Wirkung hat. Präsident Assad gehört der religiösen Minderheit der Alawiten an, und seit seiner Machtübernahme können die Alawiten in Syrien in Sicherheit leben. Es ist aber nicht richtig, von einer Herrschaft der Alawiten über die Sunniten (die mit 70% die Bevölkerungsmehrheit stellen) zu sprechen, wie oft behauptet wird. In Assads Baath-Partei sind Menschen verschiedener religiöser Bekenntnisse. Das gilt auch für die Demonstranten, wo neben Sunniten auch Alawiten, Christen, Drusen etc. vertreten sind. Die christlichen, aber auch sunnitische Religionsführer unterstützen noch Assad, während der Großteil der Jugendlichen auf Seiten der Demonstranten zu finden sind. Die meisten Christen haben sich nicht entschieden, sind an der Beteiligung an einem bewaffneten Kampf nicht interessiert. Die Krise in Syrien ist keine religiöse, sondern hat politische Gründe. Es gab zwar Kämpfe zwischen den Angehörigen religiöser Gruppen in Homs, das hat sich aber nicht ausgebreitet. Allerdings ist eine zunehmende Islamisierung des Widerstands zu beobachten. Konflikte zwischen den Rebellengruppen sind jedenfalls vorprogrammiert, falls die bewaffneten Rebellen die Überhand gewinnen sollten, ein Religionskrieg aber (noch) nicht in Sicht. Eine zu enge Anlehnung der religiösen Minderheiten an das Regime hält Haddad vor allem im Blick auf die Zukunft für problematisch. Es ist auch die Frage zu stellen, was der Wert der Religionsfreiheit war, den die religiösen Minderheiten unter Assad und seinem Vater genossen haben, wenn es dafür große Probleme mit der Achtung der Meinungsfreiheit gab. Wichtig wäre ein Dialog mit allen anderen (religiösen) Gruppen, um langfristig ein Modell zu finden, das für alle Syrer Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit sichert.
Mag Christian Wlaschütz hat in den letzten Jahren in Kolumbien gelebt und gearbeitet und dort ein Versöhnungsprojekt geleitet. Kolumbien, das 13x so groß ist wie Österreich, hat eine lange demokratische Tradition seit der Unabhängigkeit 1819, die demokratischen Institutionen sind allerdings noch nicht sehr weit entwickelt, weil die feudalen Strukturen nach der Unabhängigkeit kaum verändert wurden, die Ungerechtigkeit in der Verteilung des Landes besteht weiter. Leider ist auch die aktuelle Regierung nicht bereit, die Landfrage strukturell anzugehen. Zudem erschweren geographische und klimatische Bedingungen den Zugriff des Staates auf das gesamte Territorium. Auch viele staatliche Serviceleistungen (Bildung, Gesundheitsversorgung etc.) werden in weiten Teilen Kolumbiens nicht angeboten. Dem Staat gelingt es seit Jahrzehnten nicht, mit den beiden großen Rebellengruppen fertig zu werden, die Strategie, kaum kontrollierbare paramilitärische Einheiten mit staatlicher Unterstützung operieren zu lassen, hat sich eher als kontraproduktiv (für die Interessen der Bevölkerung) erwiesen. Der jahrzehntelange Bürgerkrieg, die (Drogen-)Kriminalität, der Kampf um die Ressourcen, an denen Kolumbien eigentlich sehr reich ist, hat hunderttausende Todesopfer gefordert und zu einer „Kultur der Gewalt“ geführt. Millionen mussten ihre Häuser verlassen. Die katholische Kirche, die bei weitem größte religiöse Gruppe in Kolumbien, engagiert sich stark in der Friedensarbeit. Die Rolle der Kirche liegt in der Förderung des Dialogs (als Garant bei Verhandlungen, „pastorale“ Dialoge), in der Arbeit mit Opfern, in der spirituellen Begleitung, in der Versöhnungsarbeit und vor allem in einer bewussten Option für die Armen. Ein Problem liegt in der Spaltung der Kirche in eine „Kirche der Hierarchie“ und eine „Kirche des Volkes“: Letztere ist vor allem in den Pfarren verankert ist und versucht, das Evangelium auf die konkreten Realitäten in Kolumbien anzuwenden, sich für Gerechtigkeit und Befreiung einzusetzen, zivil und unbewaffnet.
Die abschließende Podiumsdiskussion stellte die Frage, ob Militär Feindbild der Religionen oder im Gegenteil letzter Garant religiöser Werte sei. Zumindest für ihre eigene Religion konnten der Wiener Militärpfarrer MilSup Dr. Harald Tripp, der ehemalige Generaltruppeninspektor Gen i.R. Karl Majcen und der orthodoxe Militärseelsorger Univ.Doz. DDDr. Alexander Lapin ausschließen, dass Militär Feindbild der Religion sei. Majcen verwies in diesem Zusammenhang auf das 2. Vatikanische Konzil, das in Gaudium et spes festhielt: „Wer als Soldat im Dienst des Vaterlandes steht, betrachte sich als Diener der Sicherheit und Freiheit der Völker. Indem er diese Aufgabe recht erfüllt, trägt er wahrhaft zur Festigung des Friedens bei.“ Tripp sieht die Bedeutung der Religion in der Hilfe bei der ethischen Orientierung, insbesondere in kritischen Lebensphasen und in Einsätzen. Glaubende Soldaten seien besonders gefordert, ihren Kameraden gleich welchen religiösen Bekenntnissen Ansprechpartner auch in religiösen Fragen zu sein, sie zu ermutigen und für sie zu beten, wenn sie das selbst nicht mehr können. Lapin stellte die Frage, welche Werte es denn sind, die es heute wert sind verteidigt zu werden. Sind es eher materielle oder ideelle? Es ist auch die Frage zu stellen, ob wir Religion überhaupt noch als ein schützenswertes Gut einschätzen. Der Leiter des Instituts für Religion und Frieden, Bischofsvikar Dr. Werner Freistetter wies auf die traditionelle Verwobenheit von Religion und Militär in Europa hin; während der kommunistischen Herrschaft in Osteuropa sei es allerdings zu einer Verwobenheit von Militär und Atheismus gekommen. Bei uns sei die Zeit allerdings vorbei, in der sich Institutionen wie das Militär und die Kirche aufeinander stützen konnten oder mussten, auch wenn die Gefahr einer Verzweckung von Religion durch das Militär oder umgekehrt nicht ganz gebannt ist. Die Legitimation der Militärseelsorge besteht heute aber ausschließlich im Recht jedes Einzelnen auf freie Religionsausübung.
Sel. Karl aus dem Hause Österreich bemühte sich um Frieden und war ein „vorbildlicher Christ, Ehemann, Familienvater und Herrscher“. An seinem Gedenktag, dem 21. Oktober 2012, wurde seine Reliquie, die Platz in einem wunderschönen Schaugefäß in der St. Georgs-Kathedrale gefunden hat, feierlich vom Kirchenrektor eingeweiht.
Am Anfang des festlichen Hochamtes begrüßte MilDekan Mag. Siegfried Lochner ARS MUSICA unter Leitung von Prof. Dr. Petr Hrncirik, der die Messe brève Nr. 7 von Charles Gounod zu hören gab, aber auch alle, die diesen Festtag des seligen Karl von Österreich begingen. In seiner Ansprache erklärte der Militärdekan, dass sein Gedenktag, der 21. Oktober 1911, der Tag seiner Heirat mit Zita von Bourbon-Parma ist. Mit seiner Ehefrau und den Kindern führte er ein beispielhaftes Familienleben – eine wahre Hauskirche, geprägt von inniger Liebe zur Heiligsten Eucharistie und Verehrung der Seligen Jungfrau Maria. Genau vor 101 Jahren heiratete er in der Schlosskapelle in Schwarzau.
„Der Festtag möchte uns lehren, den Dreiklang aus dem Leben des Sel. Karl durch unsere bewusste Umkehr zu erneuern“, erklärte der Geistliche., „dieser Klang setzte sich zusammen aus seiner tiefen Gottesliebe, aus der Liebe zu seiner Gattin und zu seinen Kindern sowie zu seinem Volk. Das Gebet war seit seiner Kindheit Teil seines Lebens als tragendes Fundament, auch die kindliche Liebe zu unserer lieben Frau: in seinem Ehering ließ er: ‚ Unter deinen Schutz und Schirm fliehen wir, o heilige Gottesgebärerin’ eingravieren und richtete folgende Worte an Zita: ‚von nun an sind wir dazu berufen, uns gegenseitig in den Himmel zu bringen’. Es ist nicht ohne Grund angesichts der heutigen Zerstörung von Ehe und Familie, dass der Hl. Vater Johannes Paul II bei der Seligsprechung am 3. Oktober 2004, den Gedenktag auf den 21. Oktober , den Hochzeitstag legen ließ. Es war eine betende große Familie. Karl I. lehrt uns die Liebe zum Kind als Geschenk Gottes an die Eheleute. Die heutige Kultur des Hedonismus führt zum Glaubensverlust, aber auch zum Volkssterben!
Karl geht von seinem Versprechen an Gott nicht weg, auch in dieser menschlich aussichtslose Situation vertraut er auf Gott und er geht 1919 den wenig schönen Weg des Exils nach Madeira. , dort lebte in Armut und ertrug seine Krankheit, eine Lungenentzündung, mit tiefem Gottesvertrauen. Er starb am 1. April 1922 in Funchal auf der Insel Madeira, während er den Namen Jesu anrief. Karls Leichnam wurde in der Kirche do Monte auf Madeira beigesetzt. Auf seinem Sarg stehen die Worte: „Fiat voluntas tua“ – „Dein Wille geschehe“. Der Sieg für Glaube und Heimat kann nur durch Gebet und Opfer errungen werden.“
Der Gottesdienst endete mit den Worten an die Mutter Gottes: „Schutzfrau Österreichs, o Maria halte deine Mutterhand weiter über unser liebes, dir geweihtes Vaterland.“
Tagesgebet: Gott, du hast den Seligen Karl durch die Widrigkeiten dieser Welt von der irdischen Herrschaft zur Krone des Himmels geführt. Gewähre uns auf seine Fürsprache hin, dass wir deinem Sohn und unseren Brüdern und Schwestern dienen und so zum ewigen Leben gelangen. Durch Jesus Christus. von der Gottesdienstkongregation approbiert (Prot. 1287/04/L)
„Sind wir verpflichtet andere zu schützen?“ – Rechtlichen und ethischen Fragen der „Responsibility to protect“ ging die Enquete des Instituts für Religion und Frieden am 16. Oktober 2012 an der Landesverteidigungsakademie in Wien nach. Militärbischof Christian Werner und Bischofsvikar Werner Freistetter, der Leiter des Instituts für Religion und Frieden, konnten auch den Militärerzbischof für Brasilien, Osvino José Both, den kroatischen Militärbischof Juraj Jezerinac, den britischen Militärbischof Richard Moth, Militärbischof František Rábek aus der Slowakei und US-Militärauxiliarbischof Richard Spencer als Teilnehmer begrüßen sowie weitere Vertreter der Militärseelsorge aus Mexiko, Italien, Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Frankreich, der Tschechischen Republik, Slowenien, Niederlande, Belgien, Polen und Irland.
Ein Bericht von Christian Wagnsonner
Mittwoch, 17. Oktober 2012
Im ersten Panel zeichnete Botschafter Hans Winkler, Staatssekretär a.D. und Direktor der Diplomatischen Akademie in Wien, die Vorgeschichte der Entstehung des Konzepts „Responsibility to protect“ (R2P) nach: Neben der Konvention gegen den Völkermord 1948 war vor allem die Weltkonferenz zum Schutz der Menschenrechte 1993 in Wien von entscheidender Bedeutung, die das Prinzip hervorstrich, dass die Sorge um die Menschenrechte in anderen Staaten keine Einmischung in deren innere Angelegenheiten darstellt. Eine weitere wichtige Grundlage war die Verankerung eines Rechts auf Intervention in der Afrikanischen Union. Als 2001 eine Kommission unter kanadischem Vorsitz (International Commission on Intervention and State Sovereignty ICISS) eine Studie mit dem Titel „Responsibility to protect“ vorlegte und die Vereinten Nationen anregte, sich mit diesem Konzept zu beschäftigen, kam der Widerstand zunächst vor allem aus den Staaten des Südens, die einen Missbrauch dieses Konzepts durch interventionsfreudige Großmächte fürchteten. In den folgenden Jahren wurde es aber zunehmend akzeptiert und fand 2005 Eingang in ein Dokument der UN-Generalversammlung. Die Responsibility to protect ist in erster Linie die Verantwortung des Staates, seine Bürger vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen, in zweiter Linie jene der internationalen Gemeinschaft, Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Staat dieser Verantwortung nicht nachkommen kann oder will. Dieses Konzept ist als Festigung bzw. Wiederholung geltenden Völkerrechts zu betrachten. Neu ist daran allerdings, dass der Sicherheitsrat bei schweren Menschenrechtsverletzungen innerhalb eines Staates Maßnahmen ergreifen kann, ohne sich auf eine Gefährdung des internationalen Friedens berufen zu müssen.
Ursula Hann vom Referat Internationales Recht im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport sieht im R2P-Konzept, wie es von der ICISS vorgelegt wurde, eine Neuformulierung der staatlichen Souveränität. Zu den Souveränitätsrechten treten Pflichten den eigenen Bürgern gegenüber hinzu. Anders als das umstrittene Konzept der „Humanitären Intervention“ ist R2P innerhalb des UN-Systems angesiedelt: Primär soll der Sicherheitsrat zuständig sein, in zweiter Linie die Generalversammlung der UN oder regionale Abkommen. Nach der Übernahme von R2P in einen Text der UN-Generalversammlung 2005 bemühte sich der UN-Generalsekretär in mehreren Dokumenten um die Etablierung von Mechanismen und Kooperationen, bislang allerdings mit geringem Erfolg. Die Resolution des UN-Sicherheitsrats 1973 (2011) zu Libyen betonte die Verantwortung Libyens für den Schutz der Zivilbevölkerung, stellte fest, dass die Angriffe auf die Zivilbevölkerung möglicherweise bereits Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen und autorisierte ein Einschreiten zum Schutz von Zivilisten, erwähnte den Begriff R2P aber nicht in Bezug auf die Verantwortung der Staatengemeinschaft. Hann gab zu bedenken, dass der Libyeneinsatz ein Schritt in die falsche Richtung gewesen sein könnte, weitere Maßnahmen unter Berufung auf R2P (etwa im Blick auf Syrien) sowie die Entwicklung hin zu einer völkerrechtlichen Verpflichtung seien im Moment nicht absehbar.
Günther Fleck, der Leiter des Referats Militärpsychologie und Bildungswissenschaften am Institut für Human- und Sozialwissenschaften der Landesverteidigungsakademie in Wien, sprach über psychologische Aspekte protektiven personenbezogenen Handelns. Protektive Handlungen dürfen nicht isoliert gesehen werden, sind immer in einen Kontext eingebettet und haben einen zeitlichen Verlauf, der von der (Gefahren-)Wahrnehmung über die Erkenntnis des Bedarfs, die Handlungsabsicht bis zur Planung, Durchführung und Erfolgsüberprüfung fortschreitet. Wichtige psychologische Aspekte sind die Motivation sowie die Fähigkeit zur protektiven Handlung, die Bezogenheit und Beziehungsgestaltung, die Identifikation mit dem bedrohten Opfer, Einfühlung und Einsfühlung sowie Verantwortung und Verbindlichkeit. Eine besondere Gefahr sieht Fleck aus individualpsychologischer Perspektive in einer selektiven Identifikation mit Menschen, die gleiche Interessen haben oder ähnliche Persönlichkeitscharakteristika aufweisen, und in der Dehumanisierung des Feindes.
Im zweiten Panel stieg Bernhard Koch vom Institut für Theologie und Frieden (Hamburg) in die moralphilosophische Debatte um das Recht im Krieg ein. Während Michael Walzer in seinem einflussreichen Buch „Just and unjust wars“ die Unabhängigkeit des Rechts im Krieg vom Recht zum Krieg hervorstrich und in der Folge eine moralische Gleichrangigkeit der Kombattanten annahm, sehen Philosophen wie Jeff McMahan diese Position im Widerspruch zu sämtlichen anderen Formen, wie im Alltag Gewalt legitimiert oder delegitimiert wird, besonders bei einer Notwehrsituation. Sie gehen von einer unterschiedlichen Verantwortlichkeit der Beteiligten aus und leiten davon die Legitimität der Gewaltanwendung ab. Ist ein Angreifer am Angriff nicht schuld, darf gegen ihn auch keine Gewalt zur Abwehr des Angriffs angewendet werden, so als ob er ein Unbeteiligter wäre. Ist seine Verantwortlichkeit vermindert, ist der Verteidiger gehalten, verminderte Gewaltmittel einzusetzen. Wenn das nicht möglich ist, etwa wenn der eine nur überleben kann, wenn er den anderen tötet, so soll der den ganzen Schaden tragen, der größere Verantwortlichkeit trägt. Unterschiedliche Verantwortlichkeit ist auch in aktuellen militärischen Auseinandersetzungen anzunehmen: Wenn Soldaten für einen menschenrechtsverachtenden Diktator kämpfen, tun sie das heute, wo gemäß R2P das Menschenrechtsprinzip gegenüber dem Souveränitätsprinzip so stark gemacht wird, wie Komplizen eines Verbrechers, allerdings mit unterschiedlichem Grad an Verantwortlichkeit. Und umgekehrt: Wer als Soldat in humanitären Interventionen kämpft, tut das heute nicht so sehr als Instrument seines Staates, sondern im Dienst eines globalen Menschenrechtsschutzes. Eine sehr schwierige Frage ist dabei, in welchem Ausmaß Soldaten im Rahmen einer Intervention zum Schutz der Menschenrechte ihre Risiken minimieren dürfen (etwa durch Bombenabwürfe aus großer Höhe), wenn das die Gefahren für die Zivilbevölkerung erhöht.
Dass staatliche Souveränität eingeschränkt ist, ist in der kirchlichen Tradition kein neuer Gedanke, wie Gerhard Beestermöller, der stellvertretende Direktor des Instituts für Theologie und Frieden, anhand der Enzyklika „Pacem in terris“ zeigte. So war es auch nicht überraschend, dass Papst Benedikt XVI. den Begriff der Responsibility to protect positiv aufnahm. Allerdings dürfe dabei der Kontext nicht aus den Augen verloren werden: Die Überlegungen zum Schutz der Menschenrechte stehen im Kontext der kirchlichen Tradition der Kriegsächtung, nach der Krieg an sich eine äußerst schwerwiegende Verletzung der Rechte und Würde der Menschen darstellt. Die eigentliche Frage ist also nicht Souveränität kontra Responsibility to protect, sondern: Schützen wir die Menschenrechte eher, indem wir keinen Krieg führen, oder indem wir bei schweren Menschenrechtsverletzungen intervenieren? Und vor allem: Wie kann R2P dazu beitragen, dass militärische Maßnahmen in ihrem Kontext überflüssig werden? Die kirchliche Friedensethik denkt vom Weltgemeinwohl aus, denkt Gerechtigkeit und Sicherheit gleichrangig. Die Argumentation mit humanitären Gründen birgt eine beträchtliche Missbrauchsgefahr, wie etwa auch in Bezug auf den Irakkrieg deutlich wurde. Falls es eine global verstandene Pflicht zur Intervention gibt, dann müsste das auch beim Einzelnen ankommen können, d.h. dann müssten wir bereit sein zu akzeptieren, dass wir oder unsere Kinder eingezogen werden können, um für den Schutz der Menschenrechte in einer weit entfernten Region zu kämpfen. Eine Weltwehrpflicht müsste entsprechend dem Weltgemeinwohl zumindest denkbar sein. Eine glaubwürdige Legitimation militärischer Interventionen mit dem Schutz der Menschenrechte ist nicht möglich, wenn wir uns nicht auf anderen Ebenen ebenso energisch für den Schutz der Menschenrechte einsetzen, etwa bei der Hilfe für Hungernde.
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