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„Wie können Religionen in der Debatte zum sinnvollen Umgang mit Geld und materiellen Ressourcen einen Beitrag leisten?“ Mit dieser und anderen Fragestellungen beschäftigt sich eine interreligiöse Fachtagung der Kommission Weltreligionen am Mittwoch, 10. März. „Die Tagung nimmt dieses Spannungsverhältnis zwischen Religionen und Wirtschaft in den Blick, es kommen Personen aus den einzelnen Religionsgemeinschaften über ihren Umgang und Zugang zu Wort“, so Militärbischof Werner Freistetter. Er ist Vorsitzender der bischöflichen Kommission und wird sich zum Beginn der Tagung mit Grußworten an die Teilnehmer wenden.

 

„Religionsgemeinschaften sind einerseits Kritikerinnen im Feld der Wirtschaft, andererseits aber gleichzeitig durchaus bedeutende Player in diesem Metier.“ Dieser Spannungsbogen reiche von prophetischer Geißelung der Auswüchse eines hemmungslosen Kapitalismus, moralischen Geboten und Empfehlungen an die eigenen Gläubigen bis zur selbstkritischen Frage nach ethischen Kriterien im eigenen Umgang mit materiellen Ressourcen und zu visionären Entwürfen alternativer Wirtschaftsmodelle, so der Ankündigungstext der Veranstaltung. Und weiter: „Inwiefern können Religionen in diesem Sinne glaubwürdig ein Potenzial für eine bessere Zukunft unterstützen?“

Unter den Referierenden sind u.a. Georg Tafner, Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik, Humboldt-Universität zu Berlin, Nicole Bauer, Institut für Praktische Theologie, Universität Innsbruck, Jehoshua Ahrens, Gemeinderabbiner in Darmstadt und Beauftragter für interreligiösen Dialog des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Hessen, Mouddar Khouja, Generalsekretär der Österreichisch-Arabischen Handelskammer und Mitglied des Schura-Rates der IGGÖ in Wien, Birgit Feldbauer-Durstmüller, Institut für Controlling & Consulting, Johannes Kepler Universität Linz, Magdalena Kraus, Doktorandin, Institut für Internationale Entwicklung an der Universität Wien, Cornelia Schreiegg, Politik- und Religionswissenschafterin, Salzburg.

Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Kommission Weltreligionen der Österreichischen Bischofskonferenz und St. Virgil Salzburg mit dem Institut für Religionen und Frieden, der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Edith Stein, der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Graz, dem Referat für Dialog der Religionen der Erzdiözese Salzburg und dem Zentrum Theologie Interkulturell und Studium der Religionen der Universität Salzburg.

 

Die Teilnahme an der Online-Tagung ist kostenlos (Anmeldung unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Weitere Informationen: www.virgil.at/bildung/veranstaltung/geld-und-religionen-online-21-0192/  Anmeldung per mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Papst Franziskus beendet am Montag seine viertägige Irak-Reise. Es war der erste Papstbesuch in dem islamisch geprägten Krisenland. Nach der Abschiedszeremonie auf dem Flughafen Bagdad wird das Kirchenoberhaupt Montagfrüh den Rückflug nach Rom antreten. Die Ankunft in der Ewigen Stadt ist für 12.55 Uhr geplant. Üblicherweise gibt es während des Rückflugs von einer Auslandsreise eine sogenannte "Fliegende Pressekonferenz" des Papstes mit den mitreisenden Medienvertretern.

Zum Abschluss seines historischen Besuchs im Irak feierte Franziskus am Sonntagnachmittag in der kurdischen Regionalhauptstadt Erbil einen Gottesdienste mit Tausenden Gläubigen. Im Franso-Hariri-Stadion mahnte er die von jahrelangem Krieg und Terror gepeinigten Menschen, nicht nach Rache zu sinnen. Stattdessen sollten Angehörige aller Religionen "gemeinsam vereint für eine Zukunft in Frieden und Wohlstand arbeiten", so sein Appell.

Zuvor ehrte der Papst die Opfer der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) und verurteilte Gewalt im Namen der Religion. In der einstigen Terroristen-Hochburg Mossul betete er für all jene, die von den selbsternannten Gotteskriegern während ihrer blutigen Herrschaft im Nordirak ermordet, versklavt und vertrieben wurden. In Karakosch ermutigte er die christliche Minderheit des Landes, ihrer Heimat nicht den Rücken zu kehren und ihr geistliches Erbe zu bewahren.

Der 84-Jährige war am Freitag im Irak angekommen. Die Visite fand unter schwierigen Pandemie- und Sicherheitsbedingungen statt. In seiner Auftaktrede im Präsidentenpalast Bagdads rief Franziskus zu nationaler Einheit und religiöser Toleranz auf. Zugleich mahnte er zu dringenden Reformen, um gegen Machtmissbrauch, Korruption und Perspektivlosigkeit vorzugehen. Hass und Terror im Namen Gottes verurteilte er auch bei dieser Gelegenheit deutlich.

Mehrere symbolträchtige Begegnungen des Papst standen im Zeichen des interreligiösen Dialogs. In Nadschaf traf er am Samstag den einflussreichen schiitischen Großajatollah Ali al-Sistani zu einer privaten Unterredung. Viele Beobachter werteten dies als historischen Brückenschlag zwischen katholischer Kirche und schiitischem Islam. Für internationale Beachtung sorgte zudem ein interreligiöses Friedenstreffen in der südirakischen Stadt Ur. Sie gilt als Heimat der biblischen Gestalt Abraham, auf die sich Juden, Christen und Muslime gleichermaßen als Stammvater berufen.

Die österreichischen Bischöfe kommen ab Montag zu ihrer Frühjahrsvollversammlung zusammen. Die viertägigen Beratungen finden auch wegen einer am Donnerstag bekannt gewordenen Corona-Infektion im Umfeld des Salzburger Erzbischofs Franz Lackner erneut in Form einer Videokonferenz statt. Der Bischofskonferenz-Vorsitzende hat sich in Selbstisolation begeben, hat selbst aber keine Symptome einer Erkrankung und wurde inzwischen mehrfach negativ getestet. Lackner wird die Online-Vollversammlung wie geplant am Montagnachmittag eröffnen und bis zum voraussichtlichen Ende am Donnerstag leiten. Ursprünglich hatten sich die Bischöfe im niederösterreichischen Benediktinerkloster Seitenstetten treffen wollen.

Eröffnet wird die Vollversammlung mit einem Studiennachmittag zum Thema Menschenhandel, der vom Wiener Weihbischof Franz Scharl inhaltlich vorbereitet wurde. Auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das kirchliche Leben, die Seelsorge und Hilfsangebote werden erneut ein Hauptthema der Beratungen sein, erklärte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, im Kathpress-Interview. Der durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs virulent gewordene Themenbereich Suizidbeihilfe und Sterbebegleitung befindet sich ebenfalls auf der Tagesordnung der Bischöfe.

Die Österreichische Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller Diözesen in Österreich. Derzeit gehören ihr 15 Mitglieder aus den zwei Erzdiözesen, sieben Diözesen, der Militärdiözese und der Territorialabtei Wettingen-Mehrerau an. Aufgaben der Bischofskonferenz sind das Studium und die Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, die gegenseitige Beratung und notwendige Koordinierung der kirchlichen Arbeit, der gemeinsame Erlass von Entscheidungen sowie die Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Sie trifft ihre Entscheidungen in Rahmen von Vollversammlungen, die in der Regel im März, Juni und November stattfinden. (Infos: www.bischofskonferenz.at)
 

In Begleitung seines Rektors der St. Georgs Kathedrale und drei seiner Diakone zelebrierte Militärbischof Werner Freistetter das alljährliche Requiem für seinen Vorvorgänger und 1. Militärbischof Österreichs, Alfred Kostelecky.

Gottesdienstbegleitungen
Begleitet wurde dieser Festgottesdienst in Anwesenheit des Kommandanten der Theresianischen Militärakademie, GenMjr Karl Pronhagl sowie als Verteter der Stadt, Oberst i.R. Johann Machowetz und von einem Fahnentrupp der Wiener Neustädter Bürgergarde.

Musikalische Gestaltung
Die musikalische Begleitung gestaltete ein Wiener Männertrio von der Empore mit seinen gefühlvoll dargebotenen Psalmen und Messgesängen.

Abschluss vor der Bischofsgruft
Das Requiem endete nach dem bischöflichen Segen mit einer Prozession zur Bischofsgruft im Vorraum der St. Georgs Kathedrale.

Bericht: Oberst Johann Machowetz

Unter strenger Einhaltung der Corona-Maßnahmen und des Präventionskonzepts für einmalige Gottesdienste wurde am Freitag, 12. Februar eine Gruppe von Soldaten aus dem Bereich der Niederösterreichischen Militärpfarren von Probst Markus Grasl im Auftrag von Militärbischof Werner Freistetter gefirmt.

Drei Tage lang wurden Rekruten aus verschiedenen niederösterreichischen Garnisonen in der Militärpfarre NÖ 1 von Militärdekan Alfred Weinlich, Diakon Vizeleutnant Andreas Binder und unserem Militärpfarrer Militäroberkurat Oliver Hartl in geblockter Form vorbereitet. Am heutigen Freitag, 12. Februar 2021, empfingen sie in der St. Pöltener Franziskanerkirche das Sakrament der Firmung. Im Auftrag des Militärbischofs war als Firmspender Propst Markus Grasl vom Stift Reichersberg gekommen.

Propst Markus Grasl verwies in seiner Predigt auf die Zusage Gottes, dass ER in unserem Leben da ist, dass ER uns begleitet und uns annimmt, so wie wir sind: "Das ist unsere christliche Hoffnung, die trägt und uns immer wieder neue Perspektiven eröffnet. Lebt diese Zusage und gebt sie anderen weiter!", so der Propst zu den Kameraden.
Die Neugefirmten und ihre Paten freuten sich über einen lagebedingt zwar bescheidenen, aber trotzdem gelungenen Festtag, der ihnen hoffentlich ein Leben lang in guter Erinnerung bleibt.
 

Andrew Jensen war der erste Militärseelsorger der U.S. Navy, der überhaupt vor einem Kriegsgericht angeklagt wurde, und der erste Offizier der Navy, bei dem das ausschließlich wegen Ehebruchs der Fall war.

Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf die Liturgie am Aschermittwoch, mit dem in der katholischen Kirche die Fastenzeit beginnt: So wird der Aschenritus heuer "wortlos und ohne Berührung" gespendet, wie es die vatikanische Gottesdienstkongregation weltweit festgelegt hat. Die Gläubigen erhalten daher in diesem Jahr kein Aschenkreuz auf die Stirn, sondern es wird die Asche auf das Haupt gestreut. "Diese in anderen Ländern übliche Form, erinnert uns ganz nüchtern, realistisch und augenscheinlich an die Vergänglichkeit des Lebens", erklärte der österreichische Liturgie-Bischof Anton Leichtfried am Montag im Interview mit Kathpress. Neu ist auch, dass es beim diesjährigen Aschermittwochgottesdienst eine eigene Fürbitte für alle an Corona Verstorbenen geben wird.

Konkret bedeutet das für den Ritus, dass der Vorsteher des Gottesdienstes über die Asche ein Segensgebet spricht und die Asche ohne weitere Begleitworte mit Weihwasser besprengt. Der Priester, Diakon oder die bzw. der vom Bischof beauftragte Leiterin oder Leiter nimmt danach das Gefäß mit der gesegneten Asche und spricht für alle Anwesenden gut vernehmlich eines der im Messbuch vorgesehenen Worte. Das könne die Formel "Bekehrt euch und glaubt an das Evangelium" oder "Bedenke, Mensch, dass du Staub bist und wieder zum Staub zurückkehren wirst" sein, so der St. Pöltener Weihbischof. "Anschließend setzt sie bzw. er eine FFP2-Maske auf und streut ohne weitere Worte jenen, die zur Aschenauflegung herantreten, Asche in der Form eines Kreuzes auf das Haupt." Der Ritus werde somit wortlos und ohne Berührung vollzogen. Nach dem Austeilen der Asche sind die Hände zu waschen.

Fürbitte für Corona-Tote

In Österreich wird heuer am Aschermittwoch auch eigens für alle an Corona Verstorbenen gebetet. Dies geschieht im Rahmen einer europaweiten Gebetsinitiative. "Der Rat der Europäischen Bischofskonferenzen hat dazu aufgerufen, dass an jedem Tag der Fastenzeit je ein Land besonders für die Verstorbenen der Corona-Pandemie beten möge. Österreich ist gemeinsam mit Albanien gleich am Aschermittwoch an der Reihe", erklärte dazu Leichtfried.

Das Österreichische Liturgische Institut hat für die Fürbitte folgenden Text vorgeschlagen: "Wir beten für alle, die an der Corona-Pandemie verstorben sind: "Allmächtiger, ewiger Gott, du bist gnädig und reich an Huld. Erbarme dich all der Frauen und Männer, die an der Corona-Pandemie gestorben sind. Nimm sie auf in dein ewiges Reich und lass sie teilhaben an deiner Herrlichkeit."

Angesichts des Todes und der Trauer solle an diesem Aschermittwoch auch an die Begleitworte beim Begräbnis erinnert werden. Sie lauten: "Von der Erde bist du genommen und zur Erde kehrst du zurück. Der Herr aber wird dich auferwecken." Es gehe darum "mit Realismus, Ernst und mit der Zuversicht dieser frohen Botschaft diese Fastenzeit zu beginnen", hielt der Liturgie-Bischof fest.

Beginn der Fastenzeit

Am Aschermittwoch, in diesem Jahr am 17. Februar, beginnt die 40-tägige Fastenzeit vor Ostern. Seit Ende des 11. Jahrhunderts gibt es die Tradition, sich an diesem Tag in Gottesdiensten ein Aschenkreuz auf die Stirn zeichnen oder Asche aufs Haupt streuen zu lassen. Die aus gesegneten Palmzweigen vom Vorjahr gewonnene Asche gilt als Symbol der Trauer und Buße.

Das Aschenkreuz steht für den Beginn der Bußzeit und zugleich für die Hoffnung der Christen auf Auferstehung. Der Aschermittwoch ist neben dem Karfreitag der einzige Tag, der in der katholischen Kirche als strenger Fasttag gilt. Das Kirchenrecht schreibt Abstinenz und Fasten vor. Ausgenommen davon sind Kinder, Alte und Kranke.

 

Ab Sonntag, 7. Februar, sind öffentlich zugängliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Dienstag in einer neuen Vereinbarung mit Kultusministerin Susanne Raab geeinigt. Zusätzlich zu den bestehenden Schutzmaßnahmen wie der Zurverfügungstellung von ausreichend Desinfektionsmitteln und dem Aussetzen von Gemeinde- und Chorgesängen ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten, es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Darüber hinaus setzen die Kirchen und Religionsgesellschaften laut Vereinbarung zur Eindämmung des Virus wie bisher auf den Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und eingeschränkte Sitzplatzanzahl.

In den vergangenen Tagen hatten die katholischen Bischöfe über die Eckpunkte der Vereinbarung beraten. Das bestätigte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, im Interview mit Kathpress. Auf Grundlage der neuen Vereinbarung erarbeitet die Bischofskonferenz nun eine Rahmenordnung, die die Details für die Feier von Gottesdiensten im Bereich der Katholischen Kirche ab 7. Februar festlegt, u.a. auch die Regeln für den Beginn der Fastenzeit inklusive der Feier der Aschermittwochliturgie. Die neue Rahmenordnung soll bis Donnerstagabend fertig sein, kündigte Schipka an.

Kultusministerin Susanne Raab dankte am Dienstag in einer Aussendung den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie allen Gläubigen "für das Durchhalten während des Lockdowns". Sie hätten "einen wichtigen Beitrag geleistet, die Infektionszahlen zu senken". Sie sei sich bewusst, so Raab, "dass der Glaube für viele Menschen in unserem Land gerade in schwierigen Zeiten eine wichtige Stütze darstellt" und sie sei daher froh, dass öffentliche Gottesdienste nun wieder möglich sind. Mit den neuen Schutzmaßnahmen würden die Kirchen und Religionsgemeinschaften gleichzeitig sicherstellen, "dass sich das Coronavirus nicht weiterhin ausbreitet".

Bis Samstag, 6. Februar, finden demnach keine öffentlich zugänglichen Gottesdienste statt, die die Katholische Kirche von sich aus für die Dauer des strengen Lockdowns ausgesetzt hat. Weiterhin möglich sind - gemäß der "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste" in ihrer aktuellen Version - nicht-öffentlich zugängliche Gottesdienste mit maximal 10 Personen, die im Vorhinein namentlich erfasst sein müssen, damit auf diese Weise stellvertretend für die Gemeinde die heilige Messe gefeiert werden kann. - Schon bisher nur mit FFP2-Maske und 2 Metern Abstand.

Darüber hinaus sind die Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet, wo freilich ebenfalls - aufgrund staatlicher Vorgaben - der Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen ist.

Durch einen Priester aus Tansania, der sein Doktorat in Salzburg schrieb, wurde Bischofsvikar Christian Thomas Rachlé auf die Diözese Same am Fuße des Kilimandscharo-Massivs aufmerksam. Im Zuge seines Sabbaticals, in dem Rachlé Teile der Weltkirche kennen lernen wollte, bereiste er dieses afrikanische Land und es kam dort zur Begegnung mit Bischof Rogatus Kimaryo. Dieser gab ihm Einblicke in die junge aufblühende Diözese und bat Militärdekan Rachlé um Unterstützung für den Bau dieses religiösen Begegnungszentrums, da es für die stark wachsende christliche Gemeinde in dieser Region noch keinen geeigneten Platz für die Feier ihrer religiösen Feste gab.

Bischofsvikar Rachlé begann Spenden zu sammeln und damit den Bau dieses Zentrums zu mitfinanzieren und voran zu treiben. „Ich will den Menschen helfen, dort zu leben, wo sie geboren sind und ihre eigene Heimat zu erleben“, so Rachlé.

Das Weihnachtsfest wurde nun erstmals mit der Gemeinde in der neuen Kirche „Maria Goretti“ gefeiert. Dieses kirchliche Begegnungszentrum wurde durch unterschiedliche Unterstützungen, private Spenden und auch durch die Militärdiözese unterstützt, die die Kosten für das Dach des Zentrums übernahm

Das Bistum Same liegt in Tansania/Afrika am Fuß des Kilimandscharo. Es erstreckt sich über eine Fläche von 10000 km² und hat knapp 700 000 Einwohner. Der Anteil der katholischen Bevölkerung beträgt knapp 80.000 und ist stark wachsend.

Die Katholische Kirche hat ihre Corona-Schutzmaßnahmen adaptiert: Wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz in Kirchen und bei Gottesdiensten verpflichtend war, ist ab sofort eine FFP2-Maske zu tragen. Der bisher geltende Mindestabstand von 1,5 Metern wird darüber hinaus auf zwei Meter erhöht. Das hat die katholische Bischofskonferenz am Montag beschlossen. Die am Dienstag auf Grundlage des Beschlusses veröffentlichte "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste" gilt bis vorerst 6. Februar. In dieser Zeit bleibt wie bisher die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ausgesetzt. Die Kirchen stehen wie bisher tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet unter Einhaltung der neuen Regeln offen.

Die neuen Regelungen entsprechen - bis auf die beiden Neuerung - den bisherigen kirchlichen Vorschriften, die seit 28. Dezember 2020 für die Zeit des verschärften Lockdowns gelten. In dieser Zeit ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig. Taufen und Trauungen sind weiterhin auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Gottesdienste im kleinsten Kreis

Detaillierte Regeln gibt es für "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste": Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegten Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Dabei muss "Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten", heißt es ausdrücklich.

Anders als bisher ist beim Gottesdienst ein jetzt erhöhter Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr haben eine FFP2-Maske zu tragen. Keine Maskenpflicht besteht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Kinder von sechs bis 14 Jahren können statt der FFP2-Maske wie bisher einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Wenn für das Wahrnehmen eines liturgischen Dienstes etwa durch einen Priester das Tragen einer FFP2-Maske zeitlich begrenzt nicht möglich ist, sind zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einzuhalten.

Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden. "Innerhalb der Gruppe der fünf bis höchstens zehn Mitfeiernden ist nur der Gesang von Solisten bzw. Kantoren möglich, welche wenigstens die notwendigen Gesänge übernehmen sollen", heißt es im Blick auf die Gottesdienstgestaltung. An die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik treten, wobei ein Zusammenwirken von Vokal- und Instrumentalsolisten mit bis zu fünf Personen möglich ist.

Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.

Keine Mundkommunion

Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es darüber hinaus rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum die FFP2-Maske anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.

Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. Es ist nur mehr die Handkommunion möglich: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der FFP2-Maske möglich ist", heißt es dazu weiter.

Taufen und Trauungen verschieben

Während des Lockdowns sind Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen der FFP2-Maske und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.

Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.

(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)
 

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