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Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf die Liturgie am Aschermittwoch, mit dem in der katholischen Kirche die Fastenzeit beginnt: So wird der Aschenritus heuer "wortlos und ohne Berührung" gespendet, wie es die vatikanische Gottesdienstkongregation weltweit festgelegt hat. Die Gläubigen erhalten daher in diesem Jahr kein Aschenkreuz auf die Stirn, sondern es wird die Asche auf das Haupt gestreut. "Diese in anderen Ländern übliche Form, erinnert uns ganz nüchtern, realistisch und augenscheinlich an die Vergänglichkeit des Lebens", erklärte der österreichische Liturgie-Bischof Anton Leichtfried am Montag im Interview mit Kathpress. Neu ist auch, dass es beim diesjährigen Aschermittwochgottesdienst eine eigene Fürbitte für alle an Corona Verstorbenen geben wird.
Konkret bedeutet das für den Ritus, dass der Vorsteher des Gottesdienstes über die Asche ein Segensgebet spricht und die Asche ohne weitere Begleitworte mit Weihwasser besprengt. Der Priester, Diakon oder die bzw. der vom Bischof beauftragte Leiterin oder Leiter nimmt danach das Gefäß mit der gesegneten Asche und spricht für alle Anwesenden gut vernehmlich eines der im Messbuch vorgesehenen Worte. Das könne die Formel "Bekehrt euch und glaubt an das Evangelium" oder "Bedenke, Mensch, dass du Staub bist und wieder zum Staub zurückkehren wirst" sein, so der St. Pöltener Weihbischof. "Anschließend setzt sie bzw. er eine FFP2-Maske auf und streut ohne weitere Worte jenen, die zur Aschenauflegung herantreten, Asche in der Form eines Kreuzes auf das Haupt." Der Ritus werde somit wortlos und ohne Berührung vollzogen. Nach dem Austeilen der Asche sind die Hände zu waschen.
Fürbitte für Corona-Tote
In Österreich wird heuer am Aschermittwoch auch eigens für alle an Corona Verstorbenen gebetet. Dies geschieht im Rahmen einer europaweiten Gebetsinitiative. "Der Rat der Europäischen Bischofskonferenzen hat dazu aufgerufen, dass an jedem Tag der Fastenzeit je ein Land besonders für die Verstorbenen der Corona-Pandemie beten möge. Österreich ist gemeinsam mit Albanien gleich am Aschermittwoch an der Reihe", erklärte dazu Leichtfried.
Das Österreichische Liturgische Institut hat für die Fürbitte folgenden Text vorgeschlagen: "Wir beten für alle, die an der Corona-Pandemie verstorben sind: "Allmächtiger, ewiger Gott, du bist gnädig und reich an Huld. Erbarme dich all der Frauen und Männer, die an der Corona-Pandemie gestorben sind. Nimm sie auf in dein ewiges Reich und lass sie teilhaben an deiner Herrlichkeit."
Angesichts des Todes und der Trauer solle an diesem Aschermittwoch auch an die Begleitworte beim Begräbnis erinnert werden. Sie lauten: "Von der Erde bist du genommen und zur Erde kehrst du zurück. Der Herr aber wird dich auferwecken." Es gehe darum "mit Realismus, Ernst und mit der Zuversicht dieser frohen Botschaft diese Fastenzeit zu beginnen", hielt der Liturgie-Bischof fest.
Beginn der Fastenzeit
Am Aschermittwoch, in diesem Jahr am 17. Februar, beginnt die 40-tägige Fastenzeit vor Ostern. Seit Ende des 11. Jahrhunderts gibt es die Tradition, sich an diesem Tag in Gottesdiensten ein Aschenkreuz auf die Stirn zeichnen oder Asche aufs Haupt streuen zu lassen. Die aus gesegneten Palmzweigen vom Vorjahr gewonnene Asche gilt als Symbol der Trauer und Buße.
Das Aschenkreuz steht für den Beginn der Bußzeit und zugleich für die Hoffnung der Christen auf Auferstehung. Der Aschermittwoch ist neben dem Karfreitag der einzige Tag, der in der katholischen Kirche als strenger Fasttag gilt. Das Kirchenrecht schreibt Abstinenz und Fasten vor. Ausgenommen davon sind Kinder, Alte und Kranke.
Ab Sonntag, 7. Februar, sind öffentlich zugängliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Dienstag in einer neuen Vereinbarung mit Kultusministerin Susanne Raab geeinigt. Zusätzlich zu den bestehenden Schutzmaßnahmen wie der Zurverfügungstellung von ausreichend Desinfektionsmitteln und dem Aussetzen von Gemeinde- und Chorgesängen ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten, es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Darüber hinaus setzen die Kirchen und Religionsgesellschaften laut Vereinbarung zur Eindämmung des Virus wie bisher auf den Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und eingeschränkte Sitzplatzanzahl.
In den vergangenen Tagen hatten die katholischen Bischöfe über die Eckpunkte der Vereinbarung beraten. Das bestätigte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, im Interview mit Kathpress. Auf Grundlage der neuen Vereinbarung erarbeitet die Bischofskonferenz nun eine Rahmenordnung, die die Details für die Feier von Gottesdiensten im Bereich der Katholischen Kirche ab 7. Februar festlegt, u.a. auch die Regeln für den Beginn der Fastenzeit inklusive der Feier der Aschermittwochliturgie. Die neue Rahmenordnung soll bis Donnerstagabend fertig sein, kündigte Schipka an.
Kultusministerin Susanne Raab dankte am Dienstag in einer Aussendung den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie allen Gläubigen "für das Durchhalten während des Lockdowns". Sie hätten "einen wichtigen Beitrag geleistet, die Infektionszahlen zu senken". Sie sei sich bewusst, so Raab, "dass der Glaube für viele Menschen in unserem Land gerade in schwierigen Zeiten eine wichtige Stütze darstellt" und sie sei daher froh, dass öffentliche Gottesdienste nun wieder möglich sind. Mit den neuen Schutzmaßnahmen würden die Kirchen und Religionsgemeinschaften gleichzeitig sicherstellen, "dass sich das Coronavirus nicht weiterhin ausbreitet".
Bis Samstag, 6. Februar, finden demnach keine öffentlich zugänglichen Gottesdienste statt, die die Katholische Kirche von sich aus für die Dauer des strengen Lockdowns ausgesetzt hat. Weiterhin möglich sind - gemäß der "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste" in ihrer aktuellen Version - nicht-öffentlich zugängliche Gottesdienste mit maximal 10 Personen, die im Vorhinein namentlich erfasst sein müssen, damit auf diese Weise stellvertretend für die Gemeinde die heilige Messe gefeiert werden kann. - Schon bisher nur mit FFP2-Maske und 2 Metern Abstand.
Darüber hinaus sind die Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet, wo freilich ebenfalls - aufgrund staatlicher Vorgaben - der Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen ist.
Durch einen Priester aus Tansania, der sein Doktorat in Salzburg schrieb, wurde Bischofsvikar Christian Thomas Rachlé auf die Diözese Same am Fuße des Kilimandscharo-Massivs aufmerksam. Im Zuge seines Sabbaticals, in dem Rachlé Teile der Weltkirche kennen lernen wollte, bereiste er dieses afrikanische Land und es kam dort zur Begegnung mit Bischof Rogatus Kimaryo. Dieser gab ihm Einblicke in die junge aufblühende Diözese und bat Militärdekan Rachlé um Unterstützung für den Bau dieses religiösen Begegnungszentrums, da es für die stark wachsende christliche Gemeinde in dieser Region noch keinen geeigneten Platz für die Feier ihrer religiösen Feste gab.
Bischofsvikar Rachlé begann Spenden zu sammeln und damit den Bau dieses Zentrums zu mitfinanzieren und voran zu treiben. „Ich will den Menschen helfen, dort zu leben, wo sie geboren sind und ihre eigene Heimat zu erleben“, so Rachlé.
Das Weihnachtsfest wurde nun erstmals mit der Gemeinde in der neuen Kirche „Maria Goretti“ gefeiert. Dieses kirchliche Begegnungszentrum wurde durch unterschiedliche Unterstützungen, private Spenden und auch durch die Militärdiözese unterstützt, die die Kosten für das Dach des Zentrums übernahm
Das Bistum Same liegt in Tansania/Afrika am Fuß des Kilimandscharo. Es erstreckt sich über eine Fläche von 10000 km² und hat knapp 700 000 Einwohner. Der Anteil der katholischen Bevölkerung beträgt knapp 80.000 und ist stark wachsend.
Die Katholische Kirche hat ihre Corona-Schutzmaßnahmen adaptiert: Wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz in Kirchen und bei Gottesdiensten verpflichtend war, ist ab sofort eine FFP2-Maske zu tragen. Der bisher geltende Mindestabstand von 1,5 Metern wird darüber hinaus auf zwei Meter erhöht. Das hat die katholische Bischofskonferenz am Montag beschlossen. Die am Dienstag auf Grundlage des Beschlusses veröffentlichte "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste" gilt bis vorerst 6. Februar. In dieser Zeit bleibt wie bisher die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ausgesetzt. Die Kirchen stehen wie bisher tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet unter Einhaltung der neuen Regeln offen.
Die neuen Regelungen entsprechen - bis auf die beiden Neuerung - den bisherigen kirchlichen Vorschriften, die seit 28. Dezember 2020 für die Zeit des verschärften Lockdowns gelten. In dieser Zeit ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig. Taufen und Trauungen sind weiterhin auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Gottesdienste im kleinsten Kreis
Detaillierte Regeln gibt es für "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste": Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegten Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Dabei muss "Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten", heißt es ausdrücklich.
Anders als bisher ist beim Gottesdienst ein jetzt erhöhter Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr haben eine FFP2-Maske zu tragen. Keine Maskenpflicht besteht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Kinder von sechs bis 14 Jahren können statt der FFP2-Maske wie bisher einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Wenn für das Wahrnehmen eines liturgischen Dienstes etwa durch einen Priester das Tragen einer FFP2-Maske zeitlich begrenzt nicht möglich ist, sind zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einzuhalten.
Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden. "Innerhalb der Gruppe der fünf bis höchstens zehn Mitfeiernden ist nur der Gesang von Solisten bzw. Kantoren möglich, welche wenigstens die notwendigen Gesänge übernehmen sollen", heißt es im Blick auf die Gottesdienstgestaltung. An die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik treten, wobei ein Zusammenwirken von Vokal- und Instrumentalsolisten mit bis zu fünf Personen möglich ist.
Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.
Keine Mundkommunion
Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es darüber hinaus rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester bei der Kredenz im Altarraum die FFP2-Maske anlegen und die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.
Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. Es ist nur mehr die Handkommunion möglich: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der FFP2-Maske möglich ist", heißt es dazu weiter.
Taufen und Trauungen verschieben
Während des Lockdowns sind Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen der FFP2-Maske und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.
Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.
"Auch zwei Jahre nach dem schweren Dammbruch in Brumadinho in der Region Minas Gerais im Südosten Brasiliens, ist die Situation der Bevölkerung vor Ort noch immer katastrophal". Das hat Bischof Werner Freistetter am Montag in einer Aussendung anlässlich des zweiten Jahrestags der Katastrophe vom 25. Jänner 2019 betont. Bei dem Unglück, das mehr als 270 Menschen das Leben kostete, wurde giftiger Schlamm freigesetzt, der über Kilometer eine Schneise der Verwüstung hinterließ und die Gegend weiträumig unbewohnbar gemacht hat. Heute ist die Region zudem schwer vom grassierenden Coronavirus betroffen.
Freistetter ist innerhalb der österreichischen Bischofskonferenz als Referatsbischof für Mission und Entwicklung u.a. auch für die Dreikönigsaktion zuständig, die die Menschen in der Region Minas Gerais unterstützt. Seit einem Lokalaugenschein im Herbst 2019 ist Bischof Freistetter besonders mit der Region und der Diözese verbunden.
Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen
"Die Verantwortung für das Unglück wird von den ansässigen Bergbauunternehmen noch immer nicht ausreichend wahrgenommen", kritisierte Freistetter. Dabei sei es unübersehbar, welche fatalen Auswirkungen der Bergbau habe, der keine Rücksicht auf die Umwelt oder Menschenrechte nimmt. Die Notwendigkeit von verbindlichen internationalen Mechanismen für eine Unternehmensverantwortung im Blick auf Menschenrechte und Umweltschutz werde hier besonders deutlich.
Freistetter hatte sich deshalb im vergangenen Herbst einem internationalen Appell angeschlossen, in dem 230 Bischöfe aus über 40 Ländern strengere Gesetze forderten, um Unternehmen und Konzerne zu Umweltschutz und zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten.
Die österreichische Militärdiözese unterstützt zudem die psychosoziale und pastorale Arbeit der Diözese in der Region Minas Gerais und des für die Region zuständigen Weihbischofs, Dom Vicente Ferreira. "Ich habe in den Gesprächen bei meinem Besuch die tiefe Verwundung und Hoffnungslosigkeit bei den Menschen bemerkt", so Bischof Freistetter. Heute sei mit Unterstützung der Militärdiözese ein junges Pastoralteam in der Region tätig, dessen Arbeit von pastoraler Begleitung, akuter Notfallhilfe in Pandemiezeiten für die vom Dammbruch Betroffenen bis hin zu alternativen einkommensschaffenden Projekten reicht.
"Die Kirche ist in der Region eine konstante und vertrauenswürdigen Begleiterin der Menschen vor Ort", so der Bischof. Es gehe dabei nicht nur um Geld, sondern auch um menschliche Anteilnahme, "dass die Menschen spüren, da ist jemand, der sich um sie annimmt, dass sie nicht vergessen sind".
Als "Zeichen der Hoffnung" für eine atomwaffenfreie Welt hat Militärbischof Werner Freistetter das Inkrafttreten des internationalen Atomwaffenverbotsvertrags bezeichnet. Das von Österreich mitinitiierte Abkommen, das am Freitag (22. Jänner) in Kraft tritt, beflügele "den Traum von einer atomwaffenfreien Welt", so der Bischof in einer Stellungnahme am Donnerstag. Nun sei es wichtig, möglichst viele Länder - besonders auch solche, die über beträchtliche Mengen an Atomwaffen verfügen - davon zu überzeugen, dass dieser Traum Wirklichkeit werden kann. Dass Österreich hier ein Vorreiter ist und sich in dieser Form ganz besonderes für eine nuklearwaffenfreie Welt einsetze, sei "besonders begrüßenswert", betonte Freistetter.
Der Militärbischof unterstrich in diesem Zusammenhang die klare Position des Vatikans. So habe der Heilige Stuhl den Atomwaffenverbotsvertrag als wichtiges Instrument zum Aufbau des Friedens und zur Stärkung der Abrüstungsbemühungen mitinitiiert und an die noch zögernden oder ablehnend eingestellten Staaten appelliert, diesen zu unterzeichnen bzw. zu ratifizieren.
Verbot ist moralische und humanitäre Pflicht
Zugleich erinnerte der Militärbischof an die eindeutigen Aussagen von Papst Franziskus: Dieser bezeichnete die Abschaffung von Atomwaffen mehrmals als "moralische und humanitäre Pflicht" und forderte die Abschaffung aller nuklearen Waffen. Man müsse sich - so das Kirchenoberhaupt - die Frage nach der Nachhaltigkeit einer "auf Angst gegründeten Stabilität" stellen, die "die Angst noch vergrößert und vertrauensvolle Beziehungen zwischen den Völkern untergräbt". Vielmehr sei wechselseitiges Vertrauen und auf das Gemeinwohl abzielender Dialog unabdingbar, erklärte der Papst etwa in seiner jüngsten Enzyklika "Fratelli tutti".
Und in seiner Videobotschaft zur 75. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 20. September 2020 hob Papst Franziskus hervor: "Insbesondere die 'nukleare Abschreckung' schürt einen Geist der Angst, der auf der Bedrohung der gegenseitigen Vernichtung gründet und letztlich die Beziehungen zwischen den Völkern vergiftet und den Dialog behindert. Deshalb ist es so wichtig, die wichtigsten internationalen Rechtsmittel zur nuklearen Abrüstung zu unterstützen: die Nichtverbreitung und das Verbot."
Wahre Gründe des Unfriedens beseitigen
Wie Bischof Freistetter betonte, reiche es aber nicht aus, nur die Abschaffung aller Atomwaffen zu fordern. Die Produktion von Atomwaffen folge der Logik einer gegenseitigen Abschreckung, die ihren Ursprung in internationalen Konflikten, Machtstreben und Bedrohungsszenarien hat. Man müsse daher die wahren Gründe, die zum Unfrieden unter den Völkern führen, verstehen und beseitigen. "Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, ist die Schaffung einer umfassenden internationalen Friedensordnung, wie sie Papst Franziskus immer wieder einfordert, der einzige Weg", zeigte sich der Militärbischof überzeugt.
Die Zeit für Betreuungsarbeit und Seelsorge ist derzeit nicht gerade ein leichte. Aber trotz dieser Widrigkeiten und Erschwernisse soll ein Zeichen der Nähe gesetzt werden. So nehmen die Militärseelsorger auch jetzt ihre Aufgabe wahr und gehen auf die Ihnen anvertrauten Soldaten zu – natürlich unter Einhaltung der gebotenen Covid-Sicherheitsbestimmungen. Hier ein Erfahrungsbericht von Militäroberkurat Oliver Hartl, Militärpfarrer der Militärpfarren NÖ1 und NÖ2 .
Wie schon im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Juni vergangenen Jahres, so stehen seit 2020 wiederum zahlreiche Soldaten des Österreichischen Bundesheeres in Unterstützungsleistungen und Assistenzeinsätzen aufgrund der Covid-19-Situation. Soldaten aus Grundwehrdienst, Aktivstand und Miliz sind dazu in den verschiedensten Bereichen eingesetzt: Vom Grenzmanagement zur Unterstützung der Exekutive, über die Aufstockung des Personals bei Covid-19-Teststraßen bzw. bei den Massentests bis hin zum Telefondienst für das Contact Tracing. Die meisten im Bundesland Niederösterreich eingesetzten Einheiten und Soldaten fallen in meinen Zuständigkeitsbereich.
Viele der Kameraden waren auch über die Weihnachtsfeiertage eingesetzt. Deshalb war ich besonders auch an diesen Tagen in den Einsatzräumen – entlang der Grenze zur Tschechischen Republik und zur Slowakei, auf Bezirkshauptmannschaften und Magistraten sowie an Orten bzw. Plätzen von Testungen – unterwegs, um neben kleinen Präsenten auch Zuspruch und Motivation in dieser emotional besonderen Zeit zu geben oder zumindest ein offenes Ohr zu leihen.
Die Rekruten, denen ich bereits von Unterrichten im Lehrsaal bekannt bin, Kadersoldaten sowie auch die Kollegen von der Polizei oder eingesetzte Sanitäter vom Roten Kreuz über die Johanniter bis zum Samariterbund, freuen sich über einen Besuch abseits der sonst üblichen Dienstaufsichten. Es ist dies eine Gelegenheit, sich einmal mitzuteilen: Sei es über die Aufträge und so manche Erlebnisse dabei… Sei es über dieses oder jenes aus dem derzeit in mehrfacher Hinsicht spärlich-eingeschränkten Leben zu Hause… Oder vieles andere mehr… Als Militärpfarrer wirst einfach „in Beschlag genommen“ und das ist so ein wichtiger Faktor in der Bewältigung dieser derzeitigen Herausforderungen.
Am Montag haben die Kirchen und Religionsgesellschaften in Absprache mit Kultusministerin Susanne Raab die bisher geltende Corona-Vereinbarung verlängert: Analog zu den allgemein geltenden Ausgangsbeschränkungen im Lockdown werden die öffentlichen Gottesdienste vorerst bis zum Ende der ersten Februarwoche ausgesetzt. Wie es danach weitergeht, wird entsprechend der dann gültigen neuen allgemeinen Regelungen vereinbart, hieß es am Montagnachmittag in einer Aussendung des Ministeriums. Wie bereits jetzt stehen die Kirchen jedoch für persönliche Gebete weiter offen.
"Unser Ziel muss weiter sein, dass die Infektionszahlen in Österreich nach unten gehen. Die aktuelle Situation erfordert nun weiteres Durchhalten", erklärte Kultusministerin Raab und sagte: "Ich danke den Kirchen und Religionsgesellschaften für ihren Einsatz und dass sie mithelfen, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bringen."
Für den Bereich der Katholischen Kirche werden damit erneut jene Regelungen verlängert, die seit dem 28. Dezember gelten und seitens der Bischofskonferenz festgelegt wurden. Demnach sind derzeit "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste" im kleinsten Kreis zulässig. Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde und unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen gefeiert werden. Taufen und Trauungen sind während des Lockdowns auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)
Die Kirchen und Religionsgesellschaften haben in Absprache mit Kultusministerin Susanne Raab die bisher geltende Corona-Vereinbarung verlängert: Analog zum allgemein geltenden Lockdown werden bis vorerst Ende nächster Woche öffentliche Gottesdienste ausgesetzt. Wie es danach weitergeht, wird entsprechend der dann gültigen neuen allgemeinen Regelungen vereinbart, gab das Ministerium gegenüber Kathpress am Donnerstag bekannt. Wie bereits jetzt stehen die Kirchen für persönliche Gebete weiter offen.
Die Austritte aus der Katholischen Kirche sind im vergangenen Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die Katholikenzahl in Österreich ist zugleich im letzten Jahr wieder leicht zurückgegangen, dabei aber weitgehend stabil. Das ergeben die am Mittwoch von den österreichischen Diözesen veröffentlichten Statistiken.
Demnach gibt es mit Stichtag 31. Dezember 2020 in Österreich 4,91 Millionen Katholiken. 2019 waren es laut amtlicher Statistik der Österreichischen Bischofskonferenz 4,98 Millionen Katholiken. Das entspricht einem Rückgang von rund 1,5 Prozent. Die amtliche Kirchenstatistik 2019 wurde ebenfalls am Mittwoch veröffentlicht.
Die Zahl der Kirchenaustritte ist 2020 gegenüber dem Vorjahr um 13,7 Prozent zurückgegangen. Insgesamt traten 58.535 Personen im Jahr 2020 aus der katholischen Kirche aus. 2019 waren es laut amtlicher Statistik 67.794. Alle österreichischen Diözesen meldeten einen Rückgang bei den Austrittszahlen.
Die Kirchenaustritte lagen damit 2020 etwas unter jenen von 2018 (58.807). 2017 verließen 53.698 Katholiken die Kirche, 2016 waren es 54.969, 2015 56.599, 2014 55.003, 2013 54.869, 2012 52.336, 2011 59.023 und 2009 53.269. 2010 musste die Kirche 85.960 Austritte verzeichnen - ein historischer Höchststand -, was damals zu einem Gutteil auf das Bekanntwerden von Missbrauchsfällen im kirchlichen Bereich zurückzuführen war.
Kircheneintritte und Widerrufe
Mit Stichtag vom 31. Dezember 2020 wurden 3.807 Personen in die Kirche wieder oder neu aufgenommen. Das ist um 28,7 Prozent weniger als 2019 (4.898). 2018 waren es 5.261, 2017 konnte die Kirche 5.461 Eintritte verzeichnen, 2016 waren es 5.269, 2015 5.064, 2014 4.995, 2013 4.771 und 2012 4.477.
461 Personen machten zudem 2020 von ihrem Recht auf Widerruf Gebrauch. Damit sind Menschen gemeint, die zunächst ihren Austritt erklärt hatten, nach einem Kontakt mit kirchlichen Verantwortlichen und innerhalb einer Dreimonatsfrist aber wieder Abstand von diesem Schritt nahmen. 2019 konnte die Kirche 637 Widerrufe verzeichnen, 2018 waren es 565. 2017 machten 562 Personen von ihrem Recht auf Widerruf Gebrauch, 2016 waren es 518, 2015 602, 2014 615 und 2013 552.
Bei den Angaben für 2019 handelt es sich um vorläufige Zahlen. Kleinere Korrekturen - vor allem bei den Neu- oder Wiedereintritten - sind noch zu erwarten, da noch nicht in allen Diözesen die Daten für die letzten Monate des Vorjahres umfassend vorliegen. Erfahrungsgemäß werden die Zahlen der Kircheneintritte (Aufnahmen und Wiederaufnahmen) und der Widerrufe noch leicht steigen.
Zu jener Zahl an Personen, die aus freien Stücken der katholischen Kirche beitreten, müssen auch noch jene hinzugezählt werden, die sich im Erwachsenenalter (ab 14 Jahren) taufen lassen. Hier gibt es für 2020 noch keine Daten. Die Zahl der amtlichen Statistik für 2019 weist hier 540 Taufen aus; 2018 waren es 650 Taufen, 2017 890, 2016 433, 2015 323.
Maßgebliche Faktoren für den leichten Rückgang der Katholikenzahl sind jedenfalls nicht nur das Verhältnis von Austritten zu Kircheneintritten, sondern vor allem auch von Taufen zu Sterbefällen und von Zuzügen zu Wegzügen.
Die Diözesen haben für 2020 folgende Katholikenzahlen bekanntgegeben (die Vergleichszahlen 2019 beziehen sich auf die amtliche Statistik der Österreichischen Bischofskonferenz):
Erzdiözese Wien
Für 2020 meldet die Erzdiözese Wien 1.135.072 Katholiken (2019: 1.156.923). 16.500 Personen traten aus der Kirche aus (2019: 19.198). Zugleich konnten bislang 714 Neu- und Wiedereintritte verzeichnet werden (2019: 1.120). 115 Personen widerriefen ihren Austritt (2019: 130).
Diözese Linz
Die Diözese Linz hat mit Stichtag 31. Dezember 2020 insgesamt 927.906 Katholiken (2019: 939.667). Im Jahr 2020 traten 10.108 Personen aus der Kirche aus (2019: 11.097). 679 Personen traten wieder oder neu ein. (2019 waren es 857 Personen.) Zusätzlich widerriefen 75 Personen ihren Austritt (2019: 141).
Diözese Graz-Seckau
In der Diözese Graz-Seckau gehörten 781.081 Personen im Jahr 2020 der katholischen Kirche an (2019: 794.169). 9.821 Personen traten 2020 aus der Kirche aus (2019: 11.617). Gleichzeitig konnten bislang 920 Wieder- und Neueintritte mit Jahresende 2020 verzeichnet werden (2019: 1.179). 102 Personen widerriefen ihren Austritt (2019: 138).
Diözese St. Pölten
476.433 Katholiken hatten mit Jahresende 2020 ihren Hauptwohnsitz in der Diözese St. Pölten (2019: 482.587). 5.170 Katholiken sind im vergangenen Jahr aus der Kirche ausgetreten (2019: 5.542). Weiters sind 285 Wieder- und Neueintritte zu verzeichnen (2019: 332), sowie 19 Widerrufe (2019: 35).
Erzdiözese Salzburg
In der Erzdiözese Salzburg wird die Gesamtzahl der Katholiken mit Stichtag 31. Dezember 2020 mit 453.423 angegeben (2019: 460.106). 5.177 Personen haben die Kirche verlassen (2019: 5.405), 374 sind wieder oder neu eingetreten (2019: 412). 34 Personen machten vom kirchlichen Angebot des Widerrufs Gebrauch (2019: 35).
Diözese Gurk
Mit Stichtag 31. Dezember 2020 sind 350.767 Kärntner römisch-katholisch (2019: 356.920). In der Diözese Gurk haben im vergangenen Jahr 3.901 Personen die Kirche verlassen (2019: 5.815). Die Zahl der Wiedereintritte und Übertritte beträgt bislang 318 (2019: 306). Außerdem widerriefen 37 Personen im Jahr 2020 ihren Austritt (2019: 62).
Diözese Innsbruck
Die Diözese Innsbruck zählte zum Jahreswechsel 369.768 Katholiken (2019: 374.034). 3.662 Personen verließen die Kirche (2019: 4.313). Die Zahl der Eintritte belief sich 2020 auf 289 (2019: 395). 37 Personen widerriefen ihren Austritt (2019: 54).
Diözese Feldkirch
2020 verzeichnet die Diözese Feldkirch 226.104 Katholiken (2019: 229.236). 2.887 Personen sind 2020 aus der Kirche ausgetreten (2019: 3.317). Zugleich konnten 130 Eintritte registriert werden (2019: 183). 22 Personen widerriefen ihren Austritt (2019: 34).
Diözese Eisenstadt
186.800 Katholiken gehören mit Jahresende 2020 der katholischen Kirche im Burgenland an (2019: 189.160). Die Diözese Eisenstadt vermeldet für das vergangene Jahr 1.309 Austritte (2019: 1.490). 98 Personen wurden neu oder wieder in die Kirche aufgenommen (2019: 114). 20 Widerrufe wurden für 2020 gemeldet, (2019: 8).
(Weitere Informationen unter: www.katholisch.at/statistik)
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Am 25. März begeht die katholische Kirche das Hochfest der Verkündigung des Herrn. Der Ursprung dieses besonderen Tages liegt in einer der bewegendsten Szenen des Neuen Testaments: der Begegnung der... Weiterlesen
Nach mehr als fünf Wochen in der römischen Gemelli-Klinik ist Papst Franziskus am Sonntag in den Vatikan zurückgekehrt. Sein Genesungsweg bleibt jedoch anspruchsvoll: Eine zweimonatige Rekonvaleszenz unter strenger ärztlicher Aufsicht... Weiterlesen
Friedensappell zum Abschluss der Bischofskonferenz Mit eindringlichen Worten hat Erzbischof Franz Lackner, Vorsitzender der österreichischen Bischofskonferenz, an die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft appelliert. "Waffen alleine werden den Frieden nicht sichern", betonte... Weiterlesen
Ein Forum für sicherheitspolitische und friedensethische Debatten Die Gemeinschaft Katholischer Soldaten (GKS) der Deutschen Bundeswehr lud vom 16.18.03.2025 in die renommierte GKS-Akademie Oberst Dr. Helmut Korn ein. Die Veranstaltung, die im... Weiterlesen
In einer Welt, die von Kriegen und Konflikten zerrüttet ist, erhebt Papst Franziskus seine Stimme aus ungewohnter Umgebung. Aus der römischen Gemelli-Klinik heraus, in der er sich derzeit in medizinischer... Weiterlesen
Die Frühjahrsvollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz fand in diesem Jahr in der traditionsreichen Erzabtei Pannonhalma in Ungarn statt. Ein Höhepunkt der Zusammenkunft war der festliche Gottesdienst zum Hochfest des heiligen Josef... Weiterlesen
Ein Heiliger zwischen Legende und Geschichte Johannes Nepomuk, auch bekannt als Jan Nepomucký, ist eine der faszinierendsten Heiligengestalten Mitteleuropas. Sein Leben und Martyrium prägten nicht nur die katholische Kirche, sondern auch... Weiterlesen
Der stille Held des Glaubens Am 19. März feiert die katholische Kirche den Gedenktag des heiligen Josef, des Ziehvaters Jesu. Trotz seiner zentralen Rolle im Leben Jesu bleibt Josef eine eher... Weiterlesen
Ein außergewöhnliches Zusammentreffen der Fastenzeiten Im Jahr 2025 fällt eine seltene religiöse Konvergenz auf: In den Monaten März und April überschneiden sich die zentralen Fastenzeiten der drei großen abrahamitischen Religionen –... Weiterlesen
Zum Weltfrauentag mahnen die Präsidentinnen von Caritas und Arbeiterkammer eine konsequente Gleichstellungspolitik ein. Einkommensunterschiede, unfaire Verteilung der Sorgearbeit und Altersarmut seien Beweise dafür, dass Frauen in Österreich weiterhin strukturell benachteiligt... Weiterlesen
Ein Tag des Kampfes und der Errungenschaften Seit den gesellschaftlichen Umbrüchen der 1970er Jahre wird der Internationale Frauentag auch in Österreich am 8. März gefeiert. Doch der Kampf um Frauenrechte begann... Weiterlesen
Ein Heiliger zwischen Legende und Geschichte Der Name Fridolin bedeutet "der Friedensreiche" und spiegelt das Wirken dieses bemerkenswerten Mannes wider, der als Missionar, Abt und Wundertäter am Oberrhein bekannt wurde. Sein... Weiterlesen
Ein bewusster Verzicht für eine bessere Zukunft Jedes Jahr zur Fastenzeit räumt die Initiative "Autofasten" der Frage nach nachhaltiger Mobilität besonderen Platz ein. 2025 ruft die von katholischen und evangelischen Umweltbeauftragten... Weiterlesen
Heute um 11:00 Uhr fand in der Militärpfarre beim Militärkommando Wien die feierliche Spendung des Aschenkreuzes statt. Die Liturgie wurde von Militärerzdekan Harald Tripp geleitet. Auch wurde ein schönes Zeichen... Weiterlesen
25. Februar 2025 – Der Petersplatz füllt sich langsam mit Gläubigen, Kerzen flackern im kühlen Abendwind, Rosenkränze gleiten durch betende Finger. Doch anders als 2005, als Johannes Paul II. auf... Weiterlesen
Eine englische Prinzessin als deutsche Heilige Die Heilige Walburga, auch Walpurgis genannt, gehört zu den bedeutendsten Frauengestalten der christlichen Missionierung Europas. Geboren um 710 in Devonshire, England, war sie die Tochter... Weiterlesen
Nach intensiver Vorbereitung empfingen am Freitag, den 21. Februar 2025, zehn Rekruten aus niederösterreichischen Garnisonen das Sakrament der Firmung. Die feierliche Zeremonie fand in der Pfarrhofkirche Pitten statt und wurde... Weiterlesen
Ein stiller Marsch, bewegende Worte und ein gemeinsames Zeichen gegen Terror und Spaltung: Politik, Kirche und Gesellschaft vereinen sich in Villach im Gedenken an die Opfer der Gewalttat. Ein Stadtbild in... Weiterlesen
Ein Meilenstein in der Geschichte des Vatikans Zum ersten Mal in der Geschichte des Vatikanstaates übernimmt eine Frau die Regierungsgeschäfte: Papst Franziskus hat die 56-jährige Ordensfrau Raffaella Petrini zur neuen Regierungschefin... Weiterlesen