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Die Österreichische Bischofskonferenz hat die für den kirchlichen Bereich geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekräftigt und konkretisiert. In einer am Donnerstag beschlossenen und am Freitag veröffentlichten Erklärung wird nochmals verbindlich festgehalten, dass bis auf Weiteres alle öffentlichen Gottesdienste und religiöse Versammlungen untersagt sind und abgesagt werden. Daher hat die Bischofskonferenz entschieden, dass die Erstkommunionen und Firmungen verschoben werden. Auch der österreichweite Pfarrgemeinderäte-Kongress (21.-23. Mai) findet nicht statt. Über eine alternative Durchführung werde bei der nächsten Vollversammlung beraten. Zudem wird die "Lange Nacht der Kirchen" (5. Juni) - in Absprache mit den anderen Kirchen in Österreich - für heuer abgesagt.
Alle öffentlichen Gottesdienste und religiöse Versammlungen sind zwar bis auf Weiteres untersagt, Pfarrkirchen sollen aber auch in der Zeit restriktiver Ausgangsbeschränkungen als "Orte der Hoffnung" nach Möglichkeit offen gehalten werden, heißt es in der Erklärung. Die Kirchen stünden allen Menschen für das individuelle Gebet zur Verfügung und seien damit "Teil einer seelischen Grundversorgung zum Wohl der gesamten Bevölkerung", halten die Bischöfe fest.
Die Bischöfe entbinden die Gläubigen von der Sonntagspflicht. "Die Eucharistiefeier darf und soll von den Priestern stellvertretend für die Anliegen der Welt und der Gemeinde gefeiert werden", heißt es wörtlich. Die Gläubigen sollen über die Medien den Sonntagsgottesdienst mitfeiern und die Angebote des ORF, anderer Medien und der Kirche dafür nützen.
Sämtliche Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen und Hochzeiten werden verschoben. Begräbnisfeiern können aber unter strengen Auflagen stattfinden. Sie sollen schlicht und mit so wenigen Personen wie möglich im Freien gefeiert werden. Erstkommunion und Firmung können frühestens nach der behördlichen Freigabe von regulären Versammlungen stattfinden, so die Bischöfe weiter. Um eine angemessene Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf den Empfang der Sakramente zu gewährleisten, mögen die Pfarren die Termine nach der Freigabe neu bestimmen.
Krankenkommunion und Beichte
Die Bischöfe haben auch die Handhabung des Sakraments der Krankenkommunion präzisiert. Grundsätzlich wird diese nicht mehr nach Hause gebracht, einzige Ausnahme: das Viaticum (Wegzehrung/Sterbekommunion).
Hinsichtlich des Bußsakraments erinnern die Bischöfe zum einen an das Gebot, das Beichtsakrament jährlich zu empfangen, sie entbinden aber gleichzeitig von der Empfehlung der Beichte vor Ostern. Wer einen schwerwiegenden und dringenden Grund für die Beichte hat, solle sich telefonisch an einen Priester wenden, der gemeinsam mit der betreffenden Person "einen Weg dafür suchen wird". Wer regelmäßig zur Beichte geht (Andachtsbeichte), solle diese Praxis vorübergehend aussetzen.
Anordnungen sind strikt zu befolgen
Die österreichischen Bischöfe betonen grundsätzlich, dass die staatlichen Anordnungen ebenso wie die diözesanen strikt zu befolgen sind. Dies beinhaltet u.a.: "Wer Krankheitssymptome hat oder zu den Risikogruppen gehört, bleibt zu Hause. Das gilt auch für das gesamte kirchliche Personal."
Die Bischöfe danken zugleich allen, die gegen die Pandemie kämpfen und sich für Kranke, die Versorgung und Sicherheit des Landes und das Funktionieren des Staates einsetzen. "Für andere da zu sein und dabei den körperlichen Kontakt zu meiden, rettet jetzt Leben. Diese Haltung entspricht in der gegenwärtigen Situation einer richtig verstandenen christlichen Selbst- und Nächstenliebe", heißt es in dem bischöflichen "Wort der Zuversicht und Hoffnung in der Corona-Krise".
Alle könnten dazu beitragen, "dass wir trotz gebotener körperlicher Distanz einander dennoch im Herzen nahe sind und einander beistehen". Ausdrücklich würdigen die Bischöfe die Familien, die Großes in diesen Tagen leisten und zugleich gefordert seien, "dass die gebotene Nähe nicht in Enge und Konflikt umschlägt". Nötig seien daher Barmherzigkeit, gelebte Sanftmut, Geduld, Achtsamkeit und Dankbarkeit sowie das gemeinsame Beten in der Familie. Es sei zudem Aufgabe von Familie, Nachbarn, Freunden und der öffentlichen Hand, sich um alleine lebende Menschen zu sorgen, freilich "innerhalb der gebotenen physischen Distanz".
Abschließend halten die Bischöfe fest: "Gebet und Glaube in Verbundenheit sind gerade in Notsituationen Kraftquellen des Lebens. In dieser Haltung und gestärkt durch ein religiöses Leben werden wir sicher die gegenwärtige Krise gemeinsam meistern können."
Bischöfliche Ad-hoc-Kommission
Vorbereitet wurden die Beschlüsse der Bischofskonferenz erstmals durch eine bischöfliche Ad-hoc-Kommission. Sie wurde am vergangenen Wochenende auf Basis eines schriftlichen Umlaufbeschlusses unter den Mitgliedern der Bischofskonferenz eingesetzt. Ihre Aufgabe ist, sich bis zur nächsten Vollversammlung der Bischöfe allen wichtigen und unaufschiebbaren Fragen zu widmen, die sich insbesondere aufgrund der Pandemie stellen.
Der Kommission gehören Kardinal Christoph Schönborn, Erzbischof Franz Lackner, Bischof Manfred Scheuer und Bischof Wilhelm Krautwaschl an. Kommuniziert wird via Telefon- bzw. Videokonferenz. Die Ad-hoc-Kommission hat diese Woche bereits auf diese Weise getagt und die entsprechenden Beschlüsse vorbereitet, die dann im Rundlauf unter allen Mitgliedern der Bischofskonferenz gefasst wurden.
Bereits letzte Woche wurde beschlossen, dass Kardinal Schönborn bis auf Weiteres Vorsitzender der Bischofskonferenz bleibt. Er wird dabei durch seinen Stellvertreter Erzbischof Lackner unterstützt und wo nötig entlastet.
Militärbischof Werner Freistetter zu den Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19-ErkrankungGroßer Dank und Anerkennung gilt allen, die zur Bewältigung dieser Krise beitragen. Besonders am Herzen liegen mir die Grundwehrdiener, die nicht abrüsten dürfen, und die Milizsoldaten, die zur Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben einberufen werden: Ihr Dienst wird dringend gebraucht.
Wien, 16. März 2020. In den letzten Tagen wurden seitens der staatlichen Behörden zahlreiche Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung von COVID-19-Erkrankungen ergriffen. Diese Einschränkungen betreffen in besonderer Weise auch den militärischen und den kirchlichen Bereich und damit die Arbeit der Militärseelsorge. Diese Maßnahmen sind auch aus christlicher Sicht von entscheidender Bedeutung, weil sie der Solidarität mit besonders gefährdeten Menschen in unserer Gesellschaft geschuldet sind: Vor allem bei alten Menschen und Patienten mit Vorerkrankungen kann die Krankheit einen schweren Verlauf nehmen, für sie muss im Notfall intensivmedizinische Betreuung in ausreichendem Maß sichergestellt sein.
Um Solidarität mit schwachen und benachteiligten Menschen geht es auch beim christlichen Fasten, gerade jetzt in der Österlichen Bußzeit, in diesen vierzig Tagen des Fastens und des bewussten Verzichts. Vielleicht gelingt es uns, auch dem erzwungenen Verzicht auf die Freude des gemeinsamen Feierns in der Gemeinde etwas Positives abzugewinnen und traditionelle Formen des Gottesdienstes neu zu entdecken, die man auch alleine oder im Kreis der Familie feiern kann: die Lesung in der Heiligen Schrift, das Stundengebet, das einfache Abend- und Morgengebet, das freie Gebet in der Familie, die stille Fürbitte für Menschen in Not. Eine Teilnahme an der Feier der Eucharistie ist während dieser Zeit über Fernsehen, Radio oder Livestream leicht möglich.
Mit großer Anerkennung und Bewunderung denke ich an alle, die in dieser schwierigen Situation als Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern, KrankenpflegerInnen, Zivildiener, ApothekerInnen, Angestellte in Lebensmittelhandel und Transport, PädagogInnen und BetreuerInnen, PolizistInnen, SoldatInnen und in vielen anderen Funktionen für das Wohl ihrer Mitmenschen arbeiten und dabei persönliche Nachteile (Ansteckungsrisiko, Urlaubssperre, erhöhter Arbeitsaufwand) in Kauf nehmen.
Besonders am Herzen liegen mir die Grundwehrdiener, die nicht abrüsten dürfen, und die Milizsoldaten, die zur Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben einberufen werden: Ihr Dienst wird dringend gebraucht, auch wenn er für mache von Ihnen überraschend und ungelegen kommen mag. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Menschen in unserem Land in einer sehr kritischen Situation!
Es sollen auch jene nicht vergessen werden, die durch die wirtschaftlichen Folgen der Krise ihre Beschäftigung verlieren und von Armut gefährdet sind. Erste Maßnahmen dagegen sind ebenfalls bereits beschlossen worden.
Ich bitte Sie, alle diese Menschen und besonders die schwer Erkrankten in den Spitälern in Ihr Gebet mit einzuschließen! Möge Gott ihnen und ihren Angehörigen in diesen schweren Stunden beistehen, dass sie gesund und voller Freude das kommende Fest der Auferstehung Christi feiern können!
Die 62. Internationale Soldatenwallfahrt nach Lourdes vom 13. bis 19. Mai 2020 wird nicht stattfinden. Der Gastgeber der Wallfahrt, der französische Militärbischof, Antoine de Romanet, hat die Wallfahrt am heutigen Donnerstag aufgrund der Coronavirus-Epidemie abgesagt. Er habe diese Entscheidung gemeinsam mit den beiden internationalen Ko-Direktoren und den Organisatoren der Wallfahrt getroffen, hieß es in der E-Mail, die auch die Österreichische Katholische Militärseelsorge erhalten hat.
Pilgerinnen und Pilger, die sich bereits für die Wallfahrt angemeldet haben, erfahren alles Weitere in den nächsten Tagen.
Der Katholische Militärbischof Werner Freistetter, und der Militärgeneralvikar, Leszek Ryzka, bedauern, dass die Wallfahrt in diesem Jahr ausgesetzt werden muss. Die Gesundheit aller geht aber in jedem Fall vor
Die Vertreter der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften haben sich heute Vormittag mit Bundeskanzler Sebastian Kurz, der für Kultusangelegenheiten zuständigen Kanzleramtsministerin Susanne Raab, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Innenminister Karl Nehammer im Bundeskanzleramt zu einem Gespräch getroffen. Dabei wurden den Kirchenvertretern von Seiten der Regierung die Expertise und jüngsten Erkenntnisse zum Coronavirus vorgelegt.
Aufgrund der Situation wurde gemeinsam vereinbart, dass öffentliche Gottesdienste und Versammlungen ab Montag weitestgehend ausgesetzt und kirchliche Familienfeiern wie Taufen und Hochzeiten verschoben werden. Die vereinbarten Maßnahmen dienen dem besonderen Schutz der älteren und besonders gefährdeten Menschen und sollen für die nächsten Wochen Gültigkeit haben. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften werden die konkrete Umsetzung im jeweiligen Bereich kommunizieren.
Alle großen Gottesdienste sind in Österreich seit Dienstag vorübergehend ausgesetzt: Die Bestimmung der Bundesregierung, wonach zur Eindämmung der Corona-Infektionen alle Veranstaltungen mit maximal 100 Personen in einem Raum bzw. 500 Personen im Freien stattfinden dürfen, betreffen einen Großteil der Sonntagsmessen des Landes. Die verbindlichen Erlässe, mit denen die Diözesen darauf reagiert haben, tragen dieser neuen Realität Folge und sind in den Grundzügen sehr ähnlich. Die unterschiedlichen Schwerpunktsetzung zeugen vom Bemühen, innerhalb der Vorgaben weiterhin kirchliches Leben möglichst umfassend aufrechtzuerhalten und über alle Maßnahmen und Hilfsangebote gut zu informieren.
Die schärfsten Vorgaben gibt es bislang in der Steiermark und im Burgenland. "Alle Veranstaltungen der Katholischen Kirche Steiermark unabhängig von der Anzahl der Beteiligten sind abgesagt", teilte Thomas Stanzer, Pressesprecher der Diözese Graz-Seckau, mit. Einzig die Gottesdienste und die seelsorgliche Betreuung sollen so gut wie möglich - insofern sie den Teilnehmer-Obergrenzen entsprechen - weitergehen. Unverändert bleibt auch der Dienst an Kranken: Dieser sei "eine Kernaufgabe der Kirche und soll im Ermessen der Priester und der Haupt- und Ehrenamtlichen in der Krankenhaus- und Pflegeheimseelsorge weitergehen, sofern das von den Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen erlaubt und gewünscht ist".
Ähnlich in der Diözese Eisenstadt, wo außer den nur in kleinem Rahmen stattfindenden Gottesdiensten ebenfalls ausnahmslos "alle kirchlichen Veranstaltungen unabhängig der teilnehmenden Personen abzusagen" sind. Als Beispiele dafür werden Pfarrvisitationen, Wallfahrten, Vorträge, Fastensuppen-Essen und Sitzungen genannt. Dennoch solle das kirchliche Leben im Rahmen der Vorgaben "so weit wie möglich weitergehen" und die Kirchen bleiben geöffnet. "Die Gläubigen werden aufgefordert, sich mit dieser für die ganze Gesellschaft völlig neuen Situation in Besonnenheit auseinanderzusetzen", heißt es in einem Schreiben der Diözesanleitung vom Mittwoch.
Wien: Medien und Kirchenwechsel
In der Erzdiözese Wien setzt man in Corona-Zeiten auf den Ausbau des Gottesdienstangebotes über die Medien: Außer wie schon vorher der Sonntagsgottesdienst um 10.15 Uhr wird nun auch an jedem Werktag die 12-Uhr-Messe aus dem Stephansdom auf Radio Klassik Stephansdom übertragen. Der Dom selbst wurde für Touristen geschlossen, während Gläubige zu den üblichen Öffnungszeiten zum Gebet und Beichte eingelassen werden - jedoch nur jeweils 100 zur gleichen Zeit, um den staatlichen Vorgaben zu genügen.
Leichter als in ländlichen Regionen fällt in urbanen Gebieten - darunter vor allem in der Bundeshauptstadt - das Ausweichen auf weniger frequentierte Sonntagsgottesdienste, wozu die Erzdiözese in ihrem schon am Dienstag veröffentlichten Schreiben explizit rät. Auch die ohnehin von weniger Personen besuchten Werktagsmessen würden sich als Alternative anbieten. Die Kirchen seien zudem tagsüber wie bisher geöffnet und sollten verstärkt auch außerhalb der Gottesdienstzeiten zum persönlichen Gebet aufgesucht werden, so ein Wunsch von Kardinal Christoph Schönborn.
Info-Seiten, Hotline in Innsbruck
Etliche Diözesen haben eigene Websites eingerichtet, auf denen die Informationen und Präventionsmaßnahmen hinsichtlich der Corona-Krise gebündelt sind, darunter die Erzdiözese Wien (www.erzdioezese-wien.at/kircheundcorona) sowie die Diözese Feldkirch (www.kath-kirche-vorarlberg.at/corona). Der laufend aktualisierte Themenschwerpunkt von Kathpress (www.kathpress.at/coronavirus) gibt darüber hinaus einen österreichweiten und internationalen Einblick auf das Thema aus Kirchensicht.
Eine eigene Info-Hotline für ihre Mitarbeiter hat die Diözese Innsbruck im Seelsorgeamt eingerichtet, um somit konkrete Fragen insbesondere bezüglich der Durchführung von Gottesdiensten und Veranstaltungen zu beantworten. Weiters betonte Generalvikar Florian Huber in einem Schreiben mit Blick auf die Mitarbeiter und Ehrenamtlichen in den Pfarren und Organisationen, es gelte nun Sitzungen mit größeren Gruppen entweder zu verschieben oder online abzuhalten.
Detaillierte Informationen gibt es in Tirol zudem u.a. zum Betrieb kirchlicher Bildungshäuser, die kleinere Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern vorerst weiter durchführen können - auch mehrere dieser im selben Haus, selbst wenn dann insgesamt über 100 Menschen anwesend sind. Die Seelsorge bei Kranken und in Alten- und Pflegeheimen werde fortgesetzt, anders die derzeit laufende Caritas-Haussammlung: Sie wurde bis Ende April ausgedehnt, pausiert jedoch vorerst.
Gebetsvorschläge in Linz
In der Diözese Linz veröffentlichte das Liturgiereferat (www.liturgie-linz.at) Hilfen und Gebetsvorschläge für die Feier zu Hause, um damit statt im Pfarrgottesdienst durch privates Gebet im Familienkreis via Messübertragungen in Radio, Fernsehen oder Livestream den Sonntag zu begehen. Basis dieser Texte bilden das Neue Gotteslob sowie Internetseiten, auf welchen die jeweiligen Tageslesungen ersichtlich sind. Für Gläubigen gilt das Fehlen in der Sonntagsmesse als entschuldigt, sofern der Besuch unmöglich oder nicht angeraten ist, ist dem entsprechenden Dispens durch Bischof Manfred Scheuer zu entnehmen.
Im verbindlichen Erlass des Linzer Diözesanbischofs finden sich neben den Teilnehmer-Beschränkungen auch Maßnahmen wie das Aussetzen von Mund- und Kelchkommunion, Verzicht auf Weihwasser und Friedensgruß-Formen ohne Handschlag wieder. Weiters gilt auch in Oberösterreich, dass Beerdigungen nur im kleinen Familienkreis stattfinden dürfen, ebenso Taufen und Hochzeiten. Große Feiern oder Requiems müsse man allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Auch Militärdiözese betroffen
Alle Behördenvorgaben hinsichtlich der Corona-Präventionsmaßnahmen sind auch für die Gottesdienste und Veranstaltungen der katholischen Militärdiözese gültig, bestätigte Militärbischof Werner Freistetter in einem Schreiben an die Militärseelsorger vom Mittwoch. Anders als in den übrigen Diözesen wurde dabei in den Hygiene-Bestimmungen nicht auf die Empfehlungen der Liturgischen Kommission der Bischofskonferenz, sondern auf jene des Bundesheeres verwiesen.
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