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Militärdekan Peter Papst folgt zum Jahreswechsel Leszek Ryzka als Militärgeneralvikar im Militärordinariat nach. Freistetter: „Papst ist erfahrener Militärseelsorger und mit den Strukturen bestens vertraut.“
Wien, 03. Juni 2020. Militärdekan Peter Papst wird zum Jahreswechsel 2020/2021 Militärgeneralvikar Leszek Ryzka als Generalvikar des Militärordinariats nachfolgen, das gab die Militärdiözese heute in einer Aussendung bekannt. Ein Wechsel wird zum Jahreswechsel deswegen notwendig, da Ryzka als Bundesbeamter zu diesem Zeitpunkt in den Ruhestand gehen wird. „Ich danke Militärgeneralvikar Ryzka schon jetzt für sein engagiertes Wirken für die Militärseelsorge, freue mich aber auch noch auf die restliche Zusammenarbeit bis zum Jahresende“, so Bischof Freistetter.
Papst ist mit Strukturen vertraut
„Peter Papst ist ein erfahrener Militärseelsorger, der auch mit den Strukturen des Militärordinariats bestens vertraut ist“, betonte Militärbischof Freistetter. Als Militärgeneralvikar sei eine große Vertrautheit mit den Abläufen in der Kirche aber im Besonderen auch im Bundesheer von besonderer Bedeutung, begründete der Bischof seine Wahl. „Militärdekan Papst verfügt über diese Erfahrung und ich freue mich auf die Zusammenarbeit“, so der Bischof.
Peter Papst wurde am 8. September 1961 in Villach geboren und ist derzeit als Militärdekan an der Militärpfarre an der Landesverteidigungs- und Theresianischen Militärakademie tätig. Der 58-Jährige ist seit 1991 im Bereich des Militärordinariats engagiert.
Er studierte Fachtheologie an der Universität Wien und der Hochschule Heiligenkreuz und schloss sein Studium zum Magister der Theologie im Jahr 1993 ab. Militärbischof Alfred Kostelecky weihte Peter Papst am 11. Oktober 1992 in der St. Georgs-Kathedrale in Wiener Neustadt zum Priester, mit 1. Dezember 1993 erfolgte die Ernennung zum Militärkaplan.
Viele Stationen in der Militärseelsorge
Militärdekan Papst blickt auf vielfältige Tätigkeiten im Bereich der Militärseelsorge zurück. So war er u.a. an der Heeresunteroffiziersakademie in Enns, in der Dekanatspfarre bei der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung in Wien, als Rektor der Spitalskapelle im Heeresspital in Wien, als Pfarradministrator der Militärpfarre 4 beim Militärkommando Niederösterreich, als Rektor der Stiftskirche sowie als Militärpfarrer an der Landesverteidigungs- und Theresianischen Militärakademie tätig. Zuletzt ernannte ihn Militärbischof Werner Freistetter 2018 zum stellvertretenden Dechant für den Dekanatsbereich I/Ost.
Peter Papst war zudem als Militärpfarrer in einer Reihe von Auslandseinsätzen, u.a. auf den Golan-Höhen und in Bosnien-Herzegowina, eingesetzt.
Bei wunderschönem Wetter konnte das Rektorat der St. Georgs-Kathedrale die Maiandacht hinter der Maria-Theresien-Statue im Akademiepark feiern.
Dreißig Gläubigen hatten sich zu dieser traditionellen Andacht zusammengefunden, die musikalisch von Claudia Kirnbauer einfühlsam begleitet wurde.
Nach einer einleitenden Besinnung über das „Sich Einlassen auf etwas, was man nicht einschätzen kann“ wurde die „Pfingstlesung“ vorgetragen, wo sich die Apostel in ein Haus zurückziehen und Jesus ihnen zum letzten Mal erscheint.
Die lauretanische Litanei durfte nicht fehlen, bis nach einem Vater Unser und Ave-Maria der Schlusssegen erteilt wurde.
"Eine wunderbare Erfahrung so ein Gottesdienst im Freien!" hörte man trotz gesetzlichen vorgeschriebenen Abstands.
Bericht: S. Claus
Eine neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz bringt weitere Erleichterungen bei katholischen Gottesdiensten, Taufen, Trauungen und Begräbnissen. Sie wurde am Donnerstag veröffentlicht, gilt ab Freitag (29. Mai) und ersetzt die bisherigen Richtlinien. Dem vorausgegangen war eine am Mittwoch veröffentlichte Verordnung des Gesundheitsministeriums, die weitere Lockerungen für öffentliche Gottesdienste und das religiöse Leben mit sich bringt. Die wichtigsten auf die Verordnung zurückgehenden Änderungen betreffen das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und die Teilnehmerzahlen bei Hochzeiten und Begräbnissen, die deutlich erhöht werden.
Neu ist in der kirchlichen Rahmenordnung, dass die 10-Quadratmeter-Regel pro Gottesdienstteilnehmer in geschlossenen Räumen nicht mehr zum Tragen kommt. Diese Vorschrift beruhte auf der zwischen Staat, Kirchen und Religionen getroffenen Vereinbarung, die seit der Wiederzulassung öffentlicher Gottesdiensten Mitte Mai die Corona-Schutzmaßnahmen bei religiösen Feiern geregelt hat. Diese Vereinbarung läuft nun ebenfalls aus.
Die Vorgaben der Bischöfe geschehen "im Wissen um die gebotene Verantwortung, die wir weiterhin füreinander haben", wird in der Rahmenordnung grundsätzlich festgehalten. "Weitere Anpassungen werden gemäß dem Verlauf der Pandemie erfolgen." "Gläubige, die aus gesundheitlichen Gründen Bedenken haben oder verunsichert sind, bleiben bis auf weiteres von der Sonntagspflicht entbunden", wird von den Bischöfen betont. "Für das Beten und Feiern zu Hause gibt es weiterhin verschiedene Hilfen und Angebote."
Weiter nur Handkommunion
Vorgeschrieben ist in der kirchlichen Rahmenordnung weiterhin ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Mindestabstand darf nur für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden. Für das Betreten und Verlassen von Kirchenräumen sowie für das Bewegen innerhalb der Kirchenräume ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben, ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
Detaillierte und geänderte Regeln gibt es für den Empfang der Kommunion: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nach dem "Herr, ich bin nicht würdig" kann der Zelebrant nun laut die Worte sprechen: "Der Leib Christi". Die Gläubigen antworten gemeinsam mit "Amen". Diese Worte entfallen jedenfalls weiterhin beim unmittelbaren Akt der Kommunionspendung.
Nachdem der Zelebrant selbst kommuniziert hat, muss er vor der Kommunionspendung den Mund-Nasen-Schutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Wörtlich heißt es: "Beim Kommuniongang ist für die Gläubigen der Mund-Nasen-Schutz nun nicht mehr verpflichtend. Dafür sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln zu beachten: Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 1 Meter immer einzuhalten. Gemeindegesang ist während der Kommunion nicht möglich. Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen."
Hygiene, Ordner, Friedensgruß
Die schon bisher bestehenden Hygienevorschriften gelten im Wesentlichen auch weiterhin. Beim Kircheneingang sollen Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, Flächen und Gegenstände, die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt bzw. desinfiziert werden, ein "Willkommensdienst" (Ordner) soll auf die Einhaltung der Bestimmungen achten.
Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin leer. Die Kirchen sollen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden, die Körbchen für die Kollekte werden nicht durch die Bankreihen gereicht, sondern etwa am Kirchenausgang bereit gestellt.
Sollte es unbeabsichtigt bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes doch zu einem direkten Handkontakt kommen, wenn sich etwa bei der Kommunionspendung die Hände berühren, so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden.
Hieß es bisher, dass das gemeinsame laute Beten und Singen "auf ein Minimum zu reduzieren" sei, so wird nun die Formulierung verwendet, dass beides "gering zu halten" ist. Der Friedensgruß mit der Hand bleibt weiterhin untersagt: Stattdessen sind als Friedenszeichen das "gegenseitige Anblicken und Zuneigen und die Zusage des Friedens möglich".
Gottesdienste unter freiem Himmel
Bei Gottesdiensten im Freiem entfällt die bisherige Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. "Die wichtigste Grundregel ist stets einzuhalten: der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Mitfeiernden", halten die Bischöfe fest und betonen, dass darauf auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten ist. Weniger Abstand ist nur zwischen Personen erlaubt, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Darüber hinaus sollen wie schon bisher Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen. Ein von der Pfarre zu stellender Willkommensdienst soll auf das Einhalten der Bestimmungen sowie eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.
Beschränkungen gibt es weiterhin beim gemeinsamen Singen und Beten. Diese "bleiben wie im Kirchenraum derzeit noch stark eingeschränkt". Lockerungen gibt es bei der musikalischen Gestaltung: Hier "können eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles beitragen. Die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten."
Weiters ist nach wie vor geregelt, dass die "Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen" sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.
Fronleichnam bleibt in schlichter Form
Weil die neuen Gottesdienst-Regeln auch für das Hochfest Fronleichnam (11. Juni) gelten, "kann die übliche feierliche Form der Prozession so in diesem Jahr nicht stattfinden", wird in der adaptierten Rahmenordnung erneut festgehalten.
Gemeinsames Singen und Sprechen bleiben beim Fest noch stark eingeschränkt. Erleichterungen gibt es gegenüber den ursprünglichen Regeln bei der musikalischen Gestaltung, wo jetzt "eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles" zulässig sind. "Die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten."
"Bei günstigem Wetter ist es möglich, dass die Eucharistie unter freiem Himmel gefeiert wird. Findet die Messe unweit der Kirche statt, kann anschließend das Allerheiligste in einfacher Form dorthin übertragen werden", heißt es weiter verdeutlichend. Sollte eine Prozession mit möglichst nur einer Statio geplant sein, dann nur in schlichter Form und unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen.
Lockerungen bei Taufen, Hochzeiten und Begräbnissen
Nichts Neues findet sich in der Rahmenordnung hinsichtlich der gemeinsamen Feier von Erstkommunion und Firmung. Diese finden bis auf Weiteres nicht statt, sondern werden jeweils nach diözesanen Regelungen verschoben.
Eine deutliche Lockerung gibt es hingegen bei kirchlichen Trauungen. Die Teilnehmerzahl ist nun nicht mehr auf den "engsten Familienkreis" beschränkt. Es dürfen bis maximal 100 Personen teilnehmen.
Auch für Begräbnisse am Friedhof gilt nun die maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen. Für Gottesdienste davor oder danach in einer Aufbahrungshalle oder Kirche gelten die entsprechenden Regeln der Rahmenordnung.
Keine zahlenmäßigen Beschränkungen gibt es mehr für Taufen. Die Rahmenordnung enthält zum Taufritus einige Regeln zum Schutz des Kindes und der Beteiligten. So ist beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ein Mund-Nasen-Schutz für den Priester bzw. Diakon verpflichtend, um besonders auch beim Sprechen die Gefahr einer Tröpfcheninfektion zu reduzieren.
Beichte und Krankenkommunion
Keine neuen Änderungen gibt es hinsichtlich der Beichte. Diese kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können.
Bei der Krankenkommunion außerhalb von Krankenhäusern hat der Spender wie bisher einen Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Da es sich hier in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuh zu verwenden. Die Verwendung eines Einweghandschuhs gilt auch für die Spendung der Krankensalbung.
Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab 29. Mai ersetzt die beiden bisher erlassenen Regelwerke.
Hier finden Sie die ab 29. MaI gültige adaptierte Rahmenordnung
Pfingsten ist das Fest des Heiligen Geistes, der zu jeder Zeit Neues schaffen kann. Die verängstigten Jünger wurden durch diesen Geist ermutigt, ihre Isolation zu verlassen. Freimütig haben sie zur Volksmenge über Gottes Wirken gesprochen. Dieses pfingstliche Ereignis sowie den fünften Jahrestag des Erscheinens der Umweltenzyklika „Laudato si“ von Papst Franziskus nehmen wir zum Anlass für ein Hirtenwort, das sich an alle Menschen in Österreich richtet. Jetzt stehen wir in der Krisenbewältigung an einer Schwelle. Das öffentliche Leben wird schrittweise normalisiert.
In dieser Phase der Neuausrichtung feiern wir das Fest des Heiligen Geistes. Bereits in den vergangenen Wochen war sein belebender Atem im erfreulichen Zusammenhalt von Politik und Gesellschaft zu spüren. Die rigorosen Einschränkungen der Grundrechte wurden von der Bevölkerung mitgetragen. Jetzt jedoch mehren sich kritische Stimmen, die nachträglich die Verhältnismäßigkeit der verordneten Maßnahmen in Frage stellen. Auf dieser heiklen Wegstrecke der weiteren Krisenbewältigung plädieren wir für eine nüchterne Reflexion des Vergangenen sowie für ein starkes konstruktives Miteinander. Ja, dafür brauchen wir einen Neuen Geist! Das pfingstliche Ur-Wunder von Verständigung und Aufbruch ist heute möglich – und nötig.
Pfingsten ist auch das Geburtsfest der Kirche. Papst Franziskus fordert alle Gläubigen auf, über die eigenen Grenzen hinauszugehen, um mit denen zu sein, die heute physisch, psychisch, sozial und geistlich verwundet sind. Der Heilige Geist ist für diese Weltzuwendung der wichtigste Herzschrittmacher. Er schenkt uns alles, was wir zum Leben und zur Krisenbewältigung brauchen. Die folgenden sieben Geistesgaben, die wir als Leitmotiv für unser Hirtenwort gewählt haben, empfinden wir als Einladung, Auftrag und Befähigung, eine „erneuerte Normalität“ aktiv mitzugestalten. Dankbar nehmen wir wahr, dass diese Gaben und Talente schon in vielen Menschen innerhalb und außerhalb der Kirche Großartiges bewirkt haben.
Neue Lebensqualität mit dem Geist von Dankbarkeit und Demut
Dankbarkeit gibt ein Gespür für das rechte Maß und befähigt zum Staunen. Viele Menschen haben verlässlich ihren Dienst getan und damit zur vielfältigen Versorgung in unserem Land beigetragen. Nichts ist selbstverständlich! Wie verletzlich unser persönliches Leben und unsere Gesellschaft ist, hat uns doch die Krise deutlich vor Augen geführt. Uns wurde in der entbehrungsreichen Phase bewusst, wie sehr wir aufeinander verwiesen sind. Der wachsende Geist der Dankbarkeit und Demut kann einen neuen Lebensstil prägen. Daher laden wir alle zu einer „Spiritualität der Dankbarkeit“ ein. Unser Leben ist doch immer ein überraschendes Geschenk, eine freie Gabe Gottes – von seinem natürlichen Anfang bis zu seinem natürlichen Ende. Wer zu danken beginnt, befreit sich und andere aus dem Teufelskreis von Neid und Gier.
Ohne den Geist der Versöhnung gibt es keine Verbundenheit
Trotz des physischen Abstand-Haltens gab es in den letzten Wochen viele Initiativen einer berührenden sozialen Verbundenheit. Diese wertvolle Erfahrung dürfen wir nicht verlieren. Der Heilige Geist stellt sich mit Vorliebe als Anwalt und Tröster an die Seite der Verängstigten und Geschwächten. Aufgrund des häuslichen Naheseins kam es aber auch zu vielen Konflikten und Belastungen. Deshalb braucht es jetzt Schritte der Versöhnung. Ein versöhnter Mensch lebt gelassener und fröhlicher. Er kann Schwächen eingestehen und unterbricht den gefährlichen Teufelskreis des Beschuldigens. Anlässlich der 25-jährigen Mitgliedschaft in der Europäischen Union plädieren wir auch für eine erneuerte, über nationale Grenzen hinausgehende Verbundenheit in diesem einzigartigen Zivilisations- und Friedensprojekt.
Geist der Aufmerksamkeit und Solidarität sind Not-wendend
In den vergangenen Wochen haben wir ein Comeback von Solidarität erlebt. Der pfingstliche Geist schärft unsere Aufmerksamkeit für die Bedürfnisse des Anderen, er weitet Herz und Verstand. Der Corona-Lockdown zeigte, wie wichtig ein funktionierender Sozialstaat, ein leistungsfähiges Gesundheitssystem und eine gute Zusammenarbeit zwischen Politik und Sozialpartnerschaft sind. Diesen Geist dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Eine bedrängend hohe Arbeitslosigkeit, viele Existenzängste, die unheilvolle Verbindung zwischen Armut, Scham und sozialer Ausgrenzung bedürfen unserer Aufmerksamkeit und zukunftsweisender Lösungsansätze. Christliche Solidarität ist grenzenlos. Wir Bischöfe unterstützen daher alle Bemühungen, damit Flüchtlinge aus den Elendsquartieren an den Grenzen Europas auch in Österreich aufgenommen werden.
Nur Wertschätzung und Lernbereitschaft ermöglichen Zukunft
Mit einem Geist der Wertschätzung wurden bereits vielfach Frauen und Männer in den bislang unterbewerteten Berufsgruppen wie Handel, Dienstleistung und Pflege erwähnt. Viele dieser systemrelevanten Berufe werden von Frauen ausgeführt. Längst ist eine angemessene, also wertschätzende Entlohnung notwendig. Wir wünschen uns insgesamt eine neue Debattenkultur in Politik, Gesellschaft und Kirche. Nur eine lebendige Demokratie, wechselseitiger Respekt und eine menschliche Fehlerkultur ermöglichen Zukunft. Der weitreichende Einbruch der Wirtschaft und die dadurch verursachte Krise vieler Betriebe machen uns den Wert von unternehmerisch tätigen Menschen bewusst. Sie schaffen und erhalten Arbeitsplätze.
Geist der Achtsamkeit und Entschlossenheit bewahrt vor Erschöpfung
Papst Franziskus hat mit seiner ökosozialen Programmschrift „Laudato si“ eindringlich für eine nachhaltige Lebensweise geworben. Der Geist der Achtsamkeit drängt zu einem kritischen Blick auf das eigene Verhalten und zu zukunftsweisenden politischen Weichenstellungen. Ohne Umkehr gibt es keine geistvoll „erneuerte Normalität“. Wir können gemeinsam mit Achtsamkeit und Entschlossenheit eine finale Erschöpfung unseres Planeten Erde verhindern. Deswegen ist es wichtig, das Verhältnis von lokaler Erwirtschaftung und internationaler Kooperation neu zu gewichten. Ein bloßes Ankurbeln des Konsums darf uns nicht mehr genügen. Es treibt uns sonst wieder in jenes unersättliche Immer-Mehr, das uns selbst und die Natur krank gemacht hat.
Lebensfreude und Geduld ermöglichen Ausdauer
Eine erstrebenswerte Normalität zeichnet sich wesentlich durch Lebensfreude und ein gutes Maß an Geduld aus. Wahre Freude ist immer das erste Geschenk des pfingstlichen Geistes. Sie stellt sich dann ein, wenn Menschen nicht in der Sorge um ihre eigenen Befindlichkeiten steckenbleiben, sondern ihren Blick und ihr Herz auf die berechtigten Bedürfnisse ihrer Nächsten richten. Sie bewahrt vor Verbitterung und Ungeduld. Sie inspiriert zu kreativen Lösungsansätzen und trägt wesentlich zur Resilienz, zur inneren Belastbarkeit des Menschen bei. Lebensfreude bewahrt vor Verbitterung und Ungeduld. Sie wird gleichzeitig zur Quelle für Gelassenheit und Hoffnung.
Geist des Vertrauens und der Zuversicht sind Gottes Geschenk
„Mit Gott geht das Leben nie zugrunde!“ erinnerte der Papst am menschenleeren Petersplatz kurz vor Ostern. Christlicher Glaube wischt die Probleme nicht einfach weg. Er ist vielmehr eine Trotzdem-Kraft, die es zur Bewältigung krisenhafter Situationen braucht. Das Herzstück dieses Glaubens ist eine lebendige Beziehung zu Gott, getragen von einem Geist des Vertrauens. Ohne Vertrauen geht der Mensch schlichtweg zugrunde, hineingezogen in den Strudel bedrängender Ängste und negativer Prognosen. Auch eine Kultur des Sonntags gehört dazu, die wir nicht einem wirtschaftlichen Profit opfern dürfen. Gerade angesichts aller gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen braucht die menschliche Seele ihre Nahrung. Das geschieht durch einen herzhaft gelebten Glauben, durch Kultur und vieles mehr.
Wir vertrauen darauf, dass uns mit Hilfe des Heiligen Geistes eine „geistvoll erneuerte Normalität“ gelingen wird – sie beginnt an vielen Lern-, Denk- und auch Gebetsorten, wo eine pfingstliche Liebe jetzt schon spürbar ist. Gerne erbitten wir für alle Menschen unseres Landes Gottes Geist und seinen Leben schenkenden Segen!
Die katholischen Bischöfe Österreichs
Sie finden die Langversion des Hirtenworts hier zum Download!
Militärbischof Werner Freistetter hat eine Anordnung für Gottesdienste mit Angehörigen des Österreichischen Bundesheers erlassen. So ist es den katholischen Militärseelsorgern ab dem 15. Mai wieder möglich unter gewissen Voraussetzungen Gottesdienste mit Gläubigen aus dem Bereich des österreichischen Bundesheers in allen Bundesheerliegenschaften zu feiern.
Eine eigene Regelung für den Bereich der Militärseelsorge ist notwendig geworden, da es sich bei Gottesdiensfeiern in Bundesheerliegenschaften nicht um öffentliche Gottesdienste handelt. Deshalb wurden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Bundesheer, spezifische Vorgaben festgelegt.
So gelten für die Feier von Gottesdiensten grundsätzlich die Hygiene- und Abstandsregelungen des Österreichischen Bundesheers. In Absprache mit der Leitung des Gesundheitswesens beim Bundesheer, wurde zudem vereinbart Gottesdienste vorerst ohne Spendung der Kommunion an die Gläubigen zu feiern. Auch auf das gemeinsame Singen soll verzichtet werden. Gottesdienste sollen, wenn möglich vorzugsweise im Freien gefeiert werden. Für Gottesdienste in geschlossenen Räumlichkeiten soll auf eine gute Durchlüftbarkeit sowie eine ausreichende Größe des Raumes geachtet werden.
Soldatenfirmungen bleiben bis auf weiteres ausgesetzt. Eine Firmvorbereitung kann von den Militärseelsorgern allerdings sehr wohl vorgenommen werden. Die Firmkandidaten erhalten nach dem Abschluss der Vorbereitung eine Firmkarte, mit der sie sich, sobald dies wieder möglich ist, im ganzen Bereich der Militärseelsorge, aber auch in zivilen Pfarren firmen lassen können.
Öffentliche Gottesdienste nur in öffentlich zugänglichen Kirchen
Für Kirchen im Bereich des Militärordinariats, die über einen öffentlichen Zugang erreichbar sind, das sind die St. Georgs Kathedrale in Wiener Neustadt, die Stiftskirche in Wien-Neubau, sowie die Militärpfarrkirche St. Nepomuk in Wien-Hietzing, gilt ab dem 15. Mai die Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz zur Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten. Militärbischof Werner Freistetter wird demnach am 17. Mai den ersten Gottesdienst mit Gläubigen in seiner Bischofskirche, der St. Georgs - Kathedrale, feiern.
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