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Militärdekan Peter Papst folgt zum Jahreswechsel Leszek Ryzka als Militärgeneralvikar im Militärordinariat nach. Freistetter: „Papst ist erfahrener Militärseelsorger und mit den Strukturen bestens vertraut.“

Wien, 03. Juni 2020. Militärdekan Peter Papst wird zum Jahreswechsel 2020/2021 Militärgeneralvikar Leszek Ryzka als Generalvikar des Militärordinariats nachfolgen, das gab die Militärdiözese heute in einer Aussendung bekannt. Ein Wechsel wird zum Jahreswechsel deswegen notwendig, da Ryzka als Bundesbeamter zu diesem Zeitpunkt in den Ruhestand gehen wird. „Ich danke Militärgeneralvikar Ryzka schon jetzt für sein engagiertes Wirken für die Militärseelsorge, freue mich aber auch noch auf die restliche Zusammenarbeit bis zum Jahresende“, so Bischof Freistetter.

Papst ist mit Strukturen vertraut

„Peter Papst ist ein erfahrener Militärseelsorger, der auch mit den Strukturen des Militärordinariats bestens vertraut ist“, betonte Militärbischof Freistetter. Als Militärgeneralvikar sei eine große Vertrautheit mit den Abläufen in der Kirche aber im Besonderen auch im Bundesheer von besonderer Bedeutung, begründete der Bischof seine Wahl. „Militärdekan Papst verfügt über diese Erfahrung und ich freue mich auf die Zusammenarbeit“, so der Bischof. 

Peter Papst wurde am 8. September 1961 in Villach geboren und ist derzeit als Militärdekan an der Militärpfarre an der Landesverteidigungs- und Theresianischen Militärakademie tätig. Der 58-Jährige ist seit 1991 im Bereich des Militärordinariats engagiert.

Er studierte Fachtheologie an der Universität Wien und der Hochschule Heiligenkreuz und schloss sein Studium zum Magister der Theologie im Jahr 1993 ab. Militärbischof Alfred Kostelecky weihte Peter Papst am 11. Oktober  1992 in der St. Georgs-Kathedrale in Wiener Neustadt zum Priester, mit 1. Dezember 1993 erfolgte die Ernennung zum Militärkaplan.

Viele Stationen in der Militärseelsorge

Militärdekan Papst blickt auf vielfältige Tätigkeiten im Bereich der Militärseelsorge zurück. So war er u.a. an der Heeresunteroffiziersakademie in Enns, in der Dekanatspfarre bei der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung in Wien, als Rektor der Spitalskapelle im Heeresspital in Wien, als Pfarradministrator der Militärpfarre 4 beim Militärkommando Niederösterreich, als Rektor der Stiftskirche sowie als Militärpfarrer an der Landesverteidigungs- und Theresianischen Militärakademie tätig. Zuletzt ernannte ihn Militärbischof Werner Freistetter 2018 zum stellvertretenden Dechant für den Dekanatsbereich I/Ost.

Peter Papst war zudem als Militärpfarrer in einer Reihe von Auslandseinsätzen, u.a. auf den Golan-Höhen und in Bosnien-Herzegowina, eingesetzt.

Die Wiedereinführung der jüdischen Militärseelsorge bei der deutschen Bundeswehr hat die österreichische Verteidigungsministerin Klaudia Tanner am Samstag zum Anlass genommen, auf die Bedeutung der Militärseelsorge hinzuweisen. "Gerade für den herausfordernden Soldatenberuf ist es wichtig, den Soldaten persönliche geistliche Begleitung und Unterstützung durch Glaubensvertreter aller für unser Land repräsentativen Religionen anzubieten", so Tanner in einer Aussendung.

Derzeit sind in der Militärseelsorge in Österreich sechs verschiedenen Religionen vertreten: von den christlichen Konfessionen traditionell seit Jahrzehnten die Römisch-katholische Kirche und die Evangelische Kirche; hinzu kamen in den letzten Jahren die Orthodoxe Kirche (seit 2011) sowie die Islamische (seit 2015), die Alevitische (seit 2016) und die Jüdische Militärseelsorge (seit 2017).

Im Österreichischen Bundesheer bestünden im Hinblick auf die Religionsfreiheit spezielle Regelungen für die Behandlung religiöser Minderheiten "mit dem Zweck und der Absicht, den Grundwehrdienern und allen Bediensteten die Ausübung ihrer Religion so gut es geht zu ermöglichen", hieß es in der Aussendung weiter.

Die Militärseelsorger der verschiedenen Konfessionen und Religionen pflegten einen guten Gedankenaustausch untereinander und würden ihre Aufgaben nicht nur im Inland, sondern auch bei Auslandseinsätzen wahrnahmen.
 
 

Bei wunderschönem Wetter konnte das Rektorat der St. Georgs-Kathedrale die Maiandacht hinter der Maria-Theresien-Statue im Akademiepark feiern.

Dreißig Gläubigen hatten sich zu dieser traditionellen Andacht zusammengefunden, die musikalisch von Claudia Kirnbauer einfühlsam begleitet wurde.

Nach einer einleitenden Besinnung über das „Sich Einlassen auf etwas, was man nicht einschätzen kann“ wurde die „Pfingstlesung“ vorgetragen, wo sich die Apostel in ein Haus zurückziehen und Jesus ihnen zum letzten Mal erscheint.

Die lauretanische Litanei durfte nicht fehlen, bis nach einem Vater Unser und Ave-Maria der Schlusssegen erteilt wurde.

"Eine wunderbare Erfahrung so ein Gottesdienst im Freien!" hörte man trotz gesetzlichen vorgeschriebenen Abstands.

Bericht: S. Claus

Eine neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz bringt weitere Erleichterungen bei katholischen Gottesdiensten, Taufen, Trauungen und Begräbnissen. Sie wurde am Donnerstag veröffentlicht, gilt ab Freitag (29. Mai) und ersetzt die bisherigen Richtlinien. Dem vorausgegangen war eine am Mittwoch veröffentlichte Verordnung des Gesundheitsministeriums, die weitere Lockerungen für öffentliche Gottesdienste und das religiöse Leben mit sich bringt. Die wichtigsten auf die Verordnung zurückgehenden Änderungen betreffen das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und die Teilnehmerzahlen bei Hochzeiten und Begräbnissen, die deutlich erhöht werden.

Neu ist in der kirchlichen Rahmenordnung, dass die 10-Quadratmeter-Regel pro Gottesdienstteilnehmer in geschlossenen Räumen nicht mehr zum Tragen kommt. Diese Vorschrift beruhte auf der zwischen Staat, Kirchen und Religionen getroffenen Vereinbarung, die seit der Wiederzulassung öffentlicher Gottesdiensten Mitte Mai die Corona-Schutzmaßnahmen bei religiösen Feiern geregelt hat. Diese Vereinbarung läuft nun ebenfalls aus.

Die Vorgaben der Bischöfe geschehen "im Wissen um die gebotene Verantwortung, die wir weiterhin füreinander haben", wird in der Rahmenordnung grundsätzlich festgehalten. "Weitere Anpassungen werden gemäß dem Verlauf der Pandemie erfolgen." "Gläubige, die aus gesundheitlichen Gründen Bedenken haben oder verunsichert sind, bleiben bis auf weiteres von der Sonntagspflicht entbunden", wird von den Bischöfen betont. "Für das Beten und Feiern zu Hause gibt es weiterhin verschiedene Hilfen und Angebote."

Weiter nur Handkommunion

Vorgeschrieben ist in der kirchlichen Rahmenordnung weiterhin ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Mindestabstand darf nur für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden. Für das Betreten und Verlassen von Kirchenräumen sowie für das Bewegen innerhalb der Kirchenräume ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben, ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

Detaillierte und geänderte Regeln gibt es für den Empfang der Kommunion: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nach dem "Herr, ich bin nicht würdig" kann der Zelebrant nun laut die Worte sprechen: "Der Leib Christi". Die Gläubigen antworten gemeinsam mit "Amen". Diese Worte entfallen jedenfalls weiterhin beim unmittelbaren Akt der Kommunionspendung.

Nachdem der Zelebrant selbst kommuniziert hat, muss er vor der Kommunionspendung den Mund-Nasen-Schutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Wörtlich heißt es: "Beim Kommuniongang ist für die Gläubigen der Mund-Nasen-Schutz nun nicht mehr verpflichtend. Dafür sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln zu beachten: Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 1 Meter immer einzuhalten. Gemeindegesang ist während der Kommunion nicht möglich. Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen."

Hygiene, Ordner, Friedensgruß

Die schon bisher bestehenden Hygienevorschriften gelten im Wesentlichen auch weiterhin. Beim Kircheneingang sollen Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, Flächen und Gegenstände, die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt bzw. desinfiziert werden, ein "Willkommensdienst" (Ordner) soll auf die Einhaltung der Bestimmungen achten.

Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin leer. Die Kirchen sollen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden, die Körbchen für die Kollekte werden nicht durch die Bankreihen gereicht, sondern etwa am Kirchenausgang bereit gestellt.

Sollte es unbeabsichtigt bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes doch zu einem direkten Handkontakt kommen, wenn sich etwa bei der Kommunionspendung die Hände berühren, so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden.

Hieß es bisher, dass das gemeinsame laute Beten und Singen "auf ein Minimum zu reduzieren" sei, so wird nun die Formulierung verwendet, dass beides "gering zu halten" ist. Der Friedensgruß mit der Hand bleibt weiterhin untersagt: Stattdessen sind als Friedenszeichen das "gegenseitige Anblicken und Zuneigen und die Zusage des Friedens möglich".

Gottesdienste unter freiem Himmel

Bei Gottesdiensten im Freiem entfällt die bisherige Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. "Die wichtigste Grundregel ist stets einzuhalten: der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Mitfeiernden", halten die Bischöfe fest und betonen, dass darauf auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten ist. Weniger Abstand ist nur zwischen Personen erlaubt, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Darüber hinaus sollen wie schon bisher Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen. Ein von der Pfarre zu stellender Willkommensdienst soll auf das Einhalten der Bestimmungen sowie eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.

Beschränkungen gibt es weiterhin beim gemeinsamen Singen und Beten. Diese "bleiben wie im Kirchenraum derzeit noch stark eingeschränkt". Lockerungen gibt es bei der musikalischen Gestaltung: Hier "können eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles beitragen. Die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten."

Weiters ist nach wie vor geregelt, dass die "Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen" sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.

Fronleichnam bleibt in schlichter Form

Weil die neuen Gottesdienst-Regeln auch für das Hochfest Fronleichnam (11. Juni) gelten, "kann die übliche feierliche Form der Prozession so in diesem Jahr nicht stattfinden", wird in der adaptierten Rahmenordnung erneut festgehalten.

Gemeinsames Singen und Sprechen bleiben beim Fest noch stark eingeschränkt. Erleichterungen gibt es gegenüber den ursprünglichen Regeln bei der musikalischen Gestaltung, wo jetzt "eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles" zulässig sind. "Die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten."

"Bei günstigem Wetter ist es möglich, dass die Eucharistie unter freiem Himmel gefeiert wird. Findet die Messe unweit der Kirche statt, kann anschließend das Allerheiligste in einfacher Form dorthin übertragen werden", heißt es weiter verdeutlichend. Sollte eine Prozession mit möglichst nur einer Statio geplant sein, dann nur in schlichter Form und unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen.

Lockerungen bei Taufen, Hochzeiten und Begräbnissen

Nichts Neues findet sich in der Rahmenordnung hinsichtlich der gemeinsamen Feier von Erstkommunion und Firmung. Diese finden bis auf Weiteres nicht statt, sondern werden jeweils nach diözesanen Regelungen verschoben.

Eine deutliche Lockerung gibt es hingegen bei kirchlichen Trauungen. Die Teilnehmerzahl ist nun nicht mehr auf den "engsten Familienkreis" beschränkt. Es dürfen bis maximal 100 Personen teilnehmen.

Auch für Begräbnisse am Friedhof gilt nun die maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen. Für Gottesdienste davor oder danach in einer Aufbahrungshalle oder Kirche gelten die entsprechenden Regeln der Rahmenordnung.

Keine zahlenmäßigen Beschränkungen gibt es mehr für Taufen. Die Rahmenordnung enthält zum Taufritus einige Regeln zum Schutz des Kindes und der Beteiligten. So ist beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ein Mund-Nasen-Schutz für den Priester bzw. Diakon verpflichtend, um besonders auch beim Sprechen die Gefahr einer Tröpfcheninfektion zu reduzieren.

Beichte und Krankenkommunion

Keine neuen Änderungen gibt es hinsichtlich der Beichte. Diese kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können.

Bei der Krankenkommunion außerhalb von Krankenhäusern hat der Spender wie bisher einen Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Da es sich hier in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuh zu verwenden. Die Verwendung eines Einweghandschuhs gilt auch für die Spendung der Krankensalbung.

Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab 29. Mai ersetzt die beiden bisher erlassenen Regelwerke.

Hier finden Sie die ab 29. MaI gültige adaptierte Rahmenordnung

Pfingsten ist das Fest des Heiligen Geistes, der zu jeder Zeit Neues schaffen kann. Die verängstigten Jünger wurden durch diesen Geist ermutigt, ihre Isolation zu verlassen. Freimütig haben sie zur Volksmenge über Gottes Wirken gesprochen. Dieses pfingstliche Ereignis sowie den fünften Jahrestag des Erscheinens der Umweltenzyklika „Laudato si“ von Papst Franziskus nehmen wir zum Anlass für ein Hirtenwort, das sich an alle Menschen in Österreich richtet. Jetzt stehen wir in der Krisenbewältigung an einer Schwelle. Das öffentliche Leben wird schrittweise normalisiert.

In dieser Phase der Neuausrichtung feiern wir das Fest des Heiligen Geistes. Bereits in den vergangenen Wochen war sein belebender Atem im erfreulichen Zusammenhalt von Politik und Gesellschaft zu spüren. Die rigorosen Einschränkungen der Grundrechte wurden von der Bevölkerung mitgetragen. Jetzt jedoch mehren sich kritische Stimmen, die nachträglich die Verhältnismäßigkeit der verordneten Maßnahmen in Frage stellen. Auf dieser heiklen Wegstrecke der weiteren Krisenbewältigung plädieren wir für eine nüchterne Reflexion des Vergangenen sowie für ein starkes konstruktives Miteinander. Ja, dafür brauchen wir einen Neuen Geist! Das pfingstliche Ur-Wunder von Verständigung und Aufbruch ist heute möglich – und nötig.

Pfingsten ist auch das Geburtsfest der Kirche. Papst Franziskus fordert alle Gläubigen auf, über die eigenen Grenzen hinauszugehen, um mit denen zu sein, die heute physisch, psychisch, sozial und geistlich verwundet sind. Der Heilige Geist ist für diese Weltzuwendung der wichtigste Herzschrittmacher. Er schenkt uns alles, was wir zum Leben und zur Krisenbewältigung brauchen. Die folgenden sieben Geistesgaben, die wir als Leitmotiv für unser Hirtenwort gewählt haben, empfinden wir als Einladung, Auftrag und Befähigung, eine „erneuerte Normalität“ aktiv mitzugestalten. Dankbar nehmen wir wahr, dass diese Gaben und Talente schon in vielen Menschen innerhalb und außerhalb der Kirche Großartiges bewirkt haben.

Neue Lebensqualität mit dem Geist von Dankbarkeit und Demut

Dankbarkeit gibt ein Gespür für das rechte Maß und befähigt zum Staunen. Viele Menschen haben verlässlich ihren Dienst getan und damit zur vielfältigen Versorgung in unserem Land beigetragen. Nichts ist selbstverständlich! Wie verletzlich unser persönliches Leben und unsere Gesellschaft ist, hat uns doch die Krise deutlich vor Augen geführt. Uns wurde in der entbehrungsreichen Phase bewusst, wie sehr wir aufeinander verwiesen sind. Der wachsende Geist der Dankbarkeit und Demut kann einen neuen Lebensstil prägen. Daher laden wir alle zu einer „Spiritualität der Dankbarkeit“ ein. Unser Leben ist doch immer ein überraschendes Geschenk, eine freie Gabe Gottes – von seinem natürlichen Anfang bis zu seinem natürlichen Ende. Wer zu danken beginnt, befreit sich und andere aus dem Teufelskreis von Neid und Gier.

Ohne den Geist der Versöhnung gibt es keine Verbundenheit

Trotz des physischen Abstand-Haltens gab es in den letzten Wochen viele Initiativen einer berührenden sozialen Verbundenheit. Diese wertvolle Erfahrung dürfen wir nicht verlieren. Der Heilige Geist stellt sich mit Vorliebe als Anwalt und Tröster an die Seite der Verängstigten und Geschwächten. Aufgrund des häuslichen Naheseins kam es aber auch zu vielen Konflikten und Belastungen. Deshalb braucht es jetzt Schritte der Versöhnung. Ein versöhnter Mensch lebt gelassener und fröhlicher. Er kann Schwächen eingestehen und unterbricht den gefährlichen Teufelskreis des Beschuldigens. Anlässlich der 25-jährigen Mitgliedschaft in der Europäischen Union plädieren wir auch für eine erneuerte, über nationale Grenzen hinausgehende Verbundenheit in diesem einzigartigen Zivilisations- und Friedensprojekt.

Geist der Aufmerksamkeit und Solidarität sind Not-wendend

In den vergangenen Wochen haben wir ein Comeback von Solidarität erlebt. Der pfingstliche Geist schärft unsere Aufmerksamkeit für die Bedürfnisse des Anderen, er weitet Herz und Verstand. Der Corona-Lockdown zeigte, wie wichtig ein funktionierender Sozialstaat, ein leistungsfähiges Gesundheitssystem und eine gute Zusammenarbeit zwischen Politik und Sozialpartnerschaft sind. Diesen Geist dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Eine bedrängend hohe Arbeitslosigkeit, viele Existenzängste, die unheilvolle Verbindung zwischen Armut, Scham und sozialer Ausgrenzung bedürfen unserer Aufmerksamkeit und zukunftsweisender Lösungsansätze. Christliche Solidarität ist grenzenlos. Wir Bischöfe unterstützen daher alle Bemühungen, damit Flüchtlinge aus den Elendsquartieren an den Grenzen Europas auch in Österreich aufgenommen werden.

Nur Wertschätzung und Lernbereitschaft ermöglichen Zukunft

Mit einem Geist der Wertschätzung wurden bereits vielfach Frauen und Männer in den bislang unterbewerteten Berufsgruppen wie Handel, Dienstleistung und Pflege erwähnt. Viele dieser systemrelevanten Berufe werden von Frauen ausgeführt. Längst ist eine angemessene, also wertschätzende Entlohnung notwendig. Wir wünschen uns insgesamt eine neue Debattenkultur in Politik, Gesellschaft und Kirche. Nur eine lebendige Demokratie, wechselseitiger Respekt und eine menschliche Fehlerkultur ermöglichen Zukunft. Der weitreichende Einbruch der Wirtschaft und die dadurch verursachte Krise vieler Betriebe machen uns den Wert von unternehmerisch tätigen Menschen bewusst. Sie schaffen und erhalten Arbeitsplätze.

Geist der Achtsamkeit und Entschlossenheit bewahrt vor Erschöpfung

Papst Franziskus hat mit seiner ökosozialen Programmschrift „Laudato si“ eindringlich für eine nachhaltige Lebensweise geworben. Der Geist der Achtsamkeit drängt zu einem kritischen Blick auf das eigene Verhalten und zu zukunftsweisenden politischen Weichenstellungen. Ohne Umkehr gibt es keine geistvoll „erneuerte Normalität“. Wir können gemeinsam mit Achtsamkeit und Entschlossenheit eine finale Erschöpfung unseres Planeten Erde verhindern. Deswegen ist es wichtig, das Verhältnis von lokaler Erwirtschaftung und internationaler Kooperation neu zu gewichten. Ein bloßes Ankurbeln des Konsums darf uns nicht mehr genügen. Es treibt uns sonst wieder in jenes unersättliche Immer-Mehr, das uns selbst und die Natur krank gemacht hat.

Lebensfreude und Geduld ermöglichen Ausdauer

Eine erstrebenswerte Normalität zeichnet sich wesentlich durch Lebensfreude und ein gutes Maß an Geduld aus. Wahre Freude ist immer das erste Geschenk des pfingstlichen Geistes. Sie stellt sich dann ein, wenn Menschen nicht in der Sorge um ihre eigenen Befindlichkeiten steckenbleiben, sondern ihren Blick und ihr Herz auf die berechtigten Bedürfnisse ihrer Nächsten richten. Sie bewahrt vor Verbitterung und Ungeduld. Sie inspiriert zu kreativen Lösungsansätzen und trägt wesentlich zur Resilienz, zur inneren Belastbarkeit des Menschen bei. Lebensfreude bewahrt vor Verbitterung und Ungeduld. Sie wird gleichzeitig zur Quelle für Gelassenheit und Hoffnung.

Geist des Vertrauens und der Zuversicht sind Gottes Geschenk

„Mit Gott geht das Leben nie zugrunde!“ erinnerte der Papst am menschenleeren Petersplatz kurz vor Ostern. Christlicher Glaube wischt die Probleme nicht einfach weg. Er ist vielmehr eine Trotzdem-Kraft, die es zur Bewältigung krisenhafter Situationen braucht. Das Herzstück dieses Glaubens ist eine lebendige Beziehung zu Gott, getragen von einem Geist des Vertrauens. Ohne Vertrauen geht der Mensch schlichtweg zugrunde, hineingezogen in den Strudel bedrängender Ängste und negativer Prognosen. Auch eine Kultur des Sonntags gehört dazu, die wir nicht einem wirtschaftlichen Profit opfern dürfen. Gerade angesichts aller gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen braucht die menschliche Seele ihre Nahrung. Das geschieht durch einen herzhaft gelebten Glauben, durch Kultur und vieles mehr.

Wir vertrauen darauf, dass uns mit Hilfe des Heiligen Geistes eine „geistvoll erneuerte Normalität“ gelingen wird – sie beginnt an vielen Lern-, Denk- und auch Gebetsorten, wo eine pfingstliche Liebe jetzt schon spürbar ist. Gerne erbitten wir für alle Menschen unseres Landes Gottes Geist und seinen Leben schenkenden Segen!

Die katholischen Bischöfe Österreichs

Sie finden die Langversion des Hirtenworts hier zum Download!

Mit viel Engagement der kirchlichen Mitarbeiter und Disziplin der Gläubigen sind die ersten öffentlichen Gottesdienste am vergangenen Wochenende vonstattengegangen. Gröbere Verstöße gegen die Vorschriften oder auch Unstimmigkeiten wegen der limitierten Zahl der Messbesucher wurden nicht bekannt, wie ein österreichweiter Kathpress-Rundblick zeigt. - Für jeden Gottesdienstteilnehmer müssen 10 Quadratmeter Kirchenfläche zur Verfügung stehen. - Im Wiener Stephansdom gab es am Freitag, Samstag und Sonntag insgesamt bereits 22 Gottesdienste - mit sehr guten Erfahrungen, wie Dompfarrer Toni Faber am Montag im Kathpress-Interview sagte. Die Menschen hätten sich an die Maskenpflicht gehalten, auch die Abstandsregeln wurden eingehalten und die Kommunionspendung habe klaglos funktioniert, so der Dompfarrer.

Im Dom durften 300 Personen pro Gottesdienst teilnehmen. Bei keinem einzigen Gottesdienst habe man Menschen abweisen müssen, die erlaubte Gesamtzahl sei nie überschritten worden, so Faber. Das habe sicher auch damit zu tun, dass es derzeit keine Touristen gibt und vor allem viele ältere Menschen mit einem Messbesuch noch zuwarten würden.

Man werde deshalb auch weiterhin auf ein Anmeldesystem im Stephansdom verzichten, so Faber. Der Einlass durch das Riesentor wird mit einem Ordnerdienst geregelt. Eine elektronische Lichtschranke mit digitaler Anzeige sorgt - gemeinsam mit Ordnern - für den geregelten Personeneinlass, sodass nie mehr als 300 Personen im Dom sind.

Ein kleiner Zwischenfall am Sonntagabend stört freilich die sonst makellose Bilanz am ersten Gottesdienstwochenende im Stephansdom: Drei Personen, die sich im hinteren Bereich des Doms den Aufforderungen der Ordner widersetzten, Masken zu tragen - wobei eine Person aus gesundheitlichen Gründen davon befreit war - und den Gottesdienst lautstark störten, wurden schließlich von der Polizei aus dem Dom gebracht, wie Faber berichtete.

Platz genug in Wien-Margareten

Sehr zufrieden mit der Akzeptanz der neue Regeln für öffentliche Gottesdienste zeigt man sich im Pfarrverband Wien Margareten, der die Pfarren Auferstehung Christi und St. Josef umfasst. In beiden Pfarren hat man am Sonntag eine zusätzliche Messe eingeführt, wie Dechant Wolfgang Unterberger gegenüber Kathpress erläuterte. Das wäre im Nachhinein nicht unbedingt notwendig gewesen, "aber wir wollten auf Nummer sicher gehen und niemanden abweisen." In der Kirche Auferstehung Christi können aufgrund der Größenbeschränkung 40 Personen zum Gottesdienst kommen und in St. Josef 70. Die Voranmeldung in beiden Kirchen habe sehr gut funktioniert "und für jene, die spontan ohne Voranmeldung gekommen sind, war dann durch die zusätzliche Messe auch noch Platz". Insgesamt entspreche der Gottesdienstbesuch einem sehr schwachen Sonntag oder der Ferienzeit, "umso größer war die Freude und Dankbarkeit bei denen, die am Sonntag erstmals wieder real die Messe mitfeiern konnten."

Keine Probleme habe es beim Willkommensdienst, der Desinfektion und der Platzzuteilung gegeben. Letztere habe den Gläubigen ein Lächeln entlockt, "weil die freien Plätze mit lachenden Smileys gekennzeichnet waren, dazwischen gab es traurige Smileys, die für den nötigen Abstand sorgten", so Unterberger.

Erstmals habe auch die Afrikanische Gemeinde wieder in Auferstehung Christ feiern können und am Sonntagnachmittag gleich zwei Messen statt üblicherweise eine angesetzt. Das im Pfarrverbandsgebiet Rektorat St. Johannes hat diesmal noch auf einen öffentlichen Gottesdienst verzichtet und wie bisher die Messe im kleinsten Kreis gefeiert und im Internet gestreamt. Aber auch dort plant man bereits eine Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten.

Vorsichtsmaßnahmen bei Gottesdiensten

Bei Gottesdiensten in Kirchen ist ein Meter Sicherheitsabstand gesetzlich vorgeschrieben, zwei Meter werden von Bischofskonferenz empfohlen. Das Tragen von Masken ist verpflichtend (mit Ausnahme von Kindern bis 6 Jahren). Die Gläubigen sind angehalten, nicht laut mitzubeten und auch nicht zu singen. Der Friedensgruß entfällt bzw. wird durch eine freundliche Geste auf Distanz ersetzt. Die Kommunionspendung erfolgt nur in Form der Handkommunion. Dabei tragen auch die Kommunionspender einen Mundschutz, die Gläubigen dürfen die Maske dafür kurz öffnen. Es wird beim Kommunionempfang geschwiegen und es gelten auch weitere strenge Hygienevorschriften: Kurz vor der Kommunion desinfizieren sich die Priester gründlich die Hände. Erst dann wird die Hostie an die Gläubigen weitergereicht.

Erfahrungen in den Bundesländern

Zwischen 90 und 120 Personen nehmen gewöhnlich am Sonntagsgottesdienst in der Pfarre Krems-St. Paul teil. Nun waren es - coronabedingt mit der 10-Quadratmeter-Regel - 65. Pfarrer Christoph Weiss berichtete am Sonntagabend in der ORF-Sendung "Niederösterreichn heute", dass viele Menschen bei der Anmeldung noch zurückhaltend seien und sich noch nicht zum Messbesuch entschieden hätten. Die größte Umstellung sei die Distanz zwischen den Menschen und auch die Form der Kommunionspendung sei noch etwas ungewöhnlich, zog der Pfarrer sonst aber eine sehr positive Bilanz.

Im Vorarlberger Altach hat sich die Pfarre für die Kommunion eine Besonderheit ausgedacht: Es wurden Plexiglasscheiben aufgestellt, unter denen hindurch den Gläubigen die Kommunion gereicht wurde. "Der direkte zwischenmenschliche Kontakt fehlt, der Gesang fehlt, aber es ist schön, dass wir uns alle wieder sehen können", so die Bilanz von Pfarrer Rainer Büchel in der ORF-Sendung "Vorarlberg heute" am Sonntagabend. Die Gläubigen zeigten sich ob der Tragens der Schutzmasken diszipliniert, wenn auch wenig begeistert. Alle hofften, dass es bald zu weiteren Lockerungen kommen wird.

P. Quirinus Greiwe, Kaplan in Herzogenburg, berichtete, dass der Gottesdienstbesuch am Sonntag rund 60 Prozent der Vor-Corona-Zeit ausmachte. "Da wir eine sehr kleine Kirche haben, habe ich eine zusätzliche hl. Messe am Vorabend eingeführt, sodass die Besucher sich aufteilen konnten, was auch sehr gut gelungen ist", berichtete Greiwe im Kathpress-Interview. Die Kirchgänger seien ausgesprochen diszipliniert gewesen, was etwa das Tragen der Masken anbelangte. "Auch bei der Kommunion haben sie Abstand gewahrt und geduldig abgewartet, bis sie herantreten konnten. Alles war sehr ruhig und unaufgeregt."

Da in Herzogenburg auf den Gesang vollständig verzichten wurde und nur die Orgel spielte, sei die Feieratmosphäre "sehr gedämpft gewesen, weniger österlich-fröhlich, aber keinesfalls gedrückt", so P. Greiwe. Die Abläufe in der Sakristei und in der Liturgie habe man zuvor geübt "und wir waren daher schon recht gut eingespielt". Jetzt hoffe man auf weitere Erleichterungen im Sommer, "sodass die ganze Gemeinde wieder zusammenkommen kann".

Freiluftmessen als Alternative

Eine andere Form, möglichst vielen Menschen die Teilnahme am Gottesdienst zu ermöglichen, sind Freiluftmessen. Der Eisenstädter Generalvikar Martin Korpitsch feierte am Sonntag im burgenländischen Zagersdorf mit der örtlichen kroatischsprachigen Gemeinde einen Freiluftgottesdienst. Es sei sehr berührend gewesen, wieder miteinander feiern zu können, so Korpitsch gegenüber Kathpress. Zum Sonntagsgottesdienst waren in etwa so viele Gläubige gekommen wie auch vor Corona.

So wie Zagersdorf gebe es auch andere Pfarren, die in der nächsten Zeit auf Freiluftgottesdienste setzen würden, berichtete der Generalvikar. In wieder anderen Pfarren werde eine zweite Messe am Sonntag angeboten. "Die Pfarren schöpfen alle Möglichkeiten aus", so Korpitsch. Es sei ihm jedenfalls nicht bekannt, dass es am Wochenende bei Gottesdiensten zu größeren Verstimmungen gekommen sei, weil Gläubigen der Einlass in Kirchen verweigert werden musste.

Ungewohnt sei für manche Pfarren hingegen noch, wie die Kommunionspendung bis auf weiteres durchzuführen ist. Deshalb hätten einige Pfarren an diesem Wochenende noch gänzlich auf die Kommunionspendung verzichtet, so der Eisenstädter Generalvikar. Grundsätzlich funktioniere die Kommunionspendung aber klaglos, sagte Korpitsch, der am Sonntagabend im mit 70 Personen "voll besetzten" Eisenstädter Dom dem Festgottesdienst zur Orgelweihe vorstand.

Originelle Sitzplätze

Die Pfarren sind auch sehr bemüht, trotz der ungewohnten Rahmenbedingungen für die Gottesdienstteilnehmer bestmögliche Bedingungen zu schaffen. In der niederösterreichischen Pfarre Kirchdorf an der Krems wurden beispielsweise die verfügbaren Sitzplätze mit Schildern markiert, die die Aufschrift tragen: "Schön, dass du da bist".

Pfarrer Roman Eder aus Maria Dürnberg in Salzburg berichtete wiederum von zahlreichen Gläubigen, die wegen der Maskenpflicht derzeit noch keinen Gottesdienst besuchen wollten. Also verlegte der Pfarrer die Messe aus der Wallfahrtskirche kurzerhand ins Freie, denn so hätten alle mitfeiern können. "Das wichtige ist einfach, den Abstand einzuhalten. Und auch die Maske ist nicht verpflichtend", so Pfarrer Eder gegenüber dem ORF-Salzburg. Auch für kommenden Donnerstag zum Christi Himmelfahrtsfest plant die Pfarre Dürrnberg den nächsten Freiluftgottesdienst. Und viele weitere Pfarren in ganz Österreich haben das auch vor.

Für Gottesdienste im Freien gibt es grundsätzlich keine Begrenzung der Teilnehmerzahl. Es gilt aber auch die Regel, dass ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten ist. Der Veranstalter des Gottesdienstes muss ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, wird aber seitens der Kirchen und Religionen dringend empfohlen. Gottesdienste im Freien sollen aber nur in Art und Umfang von gemeindeüblichen Gottesdiensten stattfinden und nicht zu regional-übergreifenden Großveranstaltungen mutieren.

Ökumenische Gastfreundschaft

Dass die Coronakrise die Kirchen näher zusammenbringen kann, wurde am Sonntag u.a. in Krems deutlich. Die rumänisch-orthodoxe Gemeinde in Krems feierte bisher ihre Gottesdienste in der Kremser Bürgerspitalskirche und stand nun vor dem Problem, dass aufgrund der 10-Quadratmeter-Regelung nur eine sehr geringe Anzahl von Gläubigen in der kleinen Kirche mitfeiern hätten dürfen. Mit Zustimmung des Pfarrgemeinderates kann die orthodoxe Gemeinde nun ihre Gottesdienste in der katholischen Pfarrkirche Krems-Lerchenfeld feiern. Aufgrund ihrer beachtlichen Größe bietet diese Platz für 90 Personen.

Die katholische Gemeinde wird weiterhin ihre Sonntagsmessen um 10.15 Uhr feiern, um 11.15 Uhr beginnt die orthodoxe Liturgie. Im Anschluss an die katholische Messe nutzten bereits zahlreiche Gläubige die Chance der Mitfeier beim orthodoxen Gottesdienstes, wie die Pfarre auf ihrer Website mitteilte.
 
 
Die Österreichische Bischofskonferenz hat am Mittwochabend Detailregeln für die Feier von Gottesdiensten unter freiem Himmel erlassen, die ab 15. Mai gelten. Sie ergänzen die bereits veröffentlichte Rahmenordnung für gottesdienstliche Feiern in geschlossenen Räumen und enthalten auch spezielle Hinweise für das Fronleichnamsfest, das heuer nur in eingeschränkter und schlichter Form begangen werden soll. Die neuen Bestimmungen der Bischofskonferenz konkretisieren die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die am Mittwoch getroffenen Vereinbarungen des Kultusministeriums mit den Religionen für den Bereich der Katholischen Kirche.

"Die wichtigste Grundregel ist stets einzuhalten: der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Mitfeiernden", halten die Bischöfe fest und betonen, dass darauf auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten ist. Weniger Abstand ist nur zwischen Personen erlaubt, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Auch wenn es gesetzlich nicht verpflichtend ist, so empfiehlt die Bischofskonferenz das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Gottesdiensten im Freien. Darüber hinaus sollen Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen. Ein von der Pfarre zu stellender Willkommensdienst soll auf das Einhalten der Bestimmungen sowie eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.

Einschränkungen gibt es beim gemeinsamen Singen und Beten, die "wie im Kirchenraum auf ein Minimum zu beschränken" sind. Zur musikalischen Gestaltung können kleine Ensembles wie ein Vokalquartett, Bläser in kleiner Besetzung oder eine Band beitragen. "Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten. Das Spiel einer gesamten Musikkapelle oder Chorgesang sind zum Schutz der Musizierenden auch im Freien nicht möglich", wird festgehalten.

Weiters wird geregelt, dass die Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.

Fronleichnam in schlichter Form

Weil die neuen Gottesdienst-Regeln auch für das Hochfest Fronleichnam (11. Juni) gelten, "kann die übliche feierliche Form der Prozession so in diesem Jahr nicht stattfinden", wird ausdrücklich festgehalten. Weil Gebet und Gesang nur in eingeschränkter Form stattfinden könnten, sei die Mitwirkung eines Chors bzw. einer Blasmusikkapelle ausgeschlossen, ein Vokalquartett oder Bläserquartett seien jedoch zulässig.

"Bei günstigem Wetter ist es möglich, dass die Eucharistie unter freiem Himmel gefeiert wird. Findet die Messe unweit der Kirche statt, kann anschließend das Allerheiligste in einfacher Form dorthin übertragen werden", heißt es dazu verdeutlichend. Sollte eine Prozession mit möglichst nur einer Statio geplant sein, dann nur in schlichter Form und unter Einhaltung alle Schutzmaßnahmen.

Die Regeln der Bischofskonferenz für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab 15. Mai sind abrufbar unter: https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-ergaenzung
 

Militärbischof Werner Freistetter hat eine Anordnung für Gottesdienste mit Angehörigen des Österreichischen Bundesheers erlassen. So ist es den katholischen Militärseelsorgern ab dem 15. Mai  wieder möglich unter gewissen Voraussetzungen Gottesdienste mit Gläubigen aus dem Bereich des österreichischen Bundesheers in allen Bundesheerliegenschaften zu feiern.

Eine eigene Regelung für den Bereich der Militärseelsorge  ist notwendig geworden, da es sich bei Gottesdiensfeiern in Bundesheerliegenschaften nicht um öffentliche Gottesdienste handelt. Deshalb wurden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Bundesheer, spezifische Vorgaben festgelegt.

So gelten für die Feier von Gottesdiensten grundsätzlich die Hygiene- und Abstandsregelungen des Österreichischen Bundesheers. In Absprache mit der Leitung des Gesundheitswesens beim Bundesheer, wurde zudem vereinbart Gottesdienste vorerst ohne Spendung der Kommunion an die Gläubigen zu feiern. Auch auf das gemeinsame Singen soll verzichtet werden. Gottesdienste sollen, wenn möglich vorzugsweise im Freien gefeiert werden. Für Gottesdienste in geschlossenen Räumlichkeiten soll auf eine gute Durchlüftbarkeit sowie eine ausreichende Größe des Raumes geachtet werden.

Soldatenfirmungen bleiben bis auf weiteres ausgesetzt. Eine Firmvorbereitung kann von den Militärseelsorgern allerdings sehr wohl vorgenommen werden. Die Firmkandidaten erhalten nach dem Abschluss der Vorbereitung eine Firmkarte, mit der sie sich, sobald dies wieder möglich ist, im ganzen Bereich der Militärseelsorge, aber auch in zivilen Pfarren firmen lassen können.

Öffentliche Gottesdienste nur in öffentlich zugänglichen Kirchen

Für Kirchen im Bereich des Militärordinariats, die über einen öffentlichen Zugang erreichbar sind, das sind die St. Georgs Kathedrale in Wiener Neustadt, die Stiftskirche in Wien-Neubau, sowie die Militärpfarrkirche St. Nepomuk in Wien-Hietzing, gilt ab dem 15. Mai die Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz zur Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten. Militärbischof Werner Freistetter wird demnach am 17. Mai den ersten Gottesdienst mit Gläubigen in seiner Bischofskirche, der St. Georgs - Kathedrale, feiern.

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