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Die Katholische Kirche setzt die Feier von öffentlichen Gottesdiensten zeitlich befristet von 17. November bis 6. Dezember aus. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz am Montagnachmittag in einer neuen Rahmenordnung zur Feier der Gottesdienste beschlossen. Die Regelung setzen eine dementsprechende Einigung um, die kurz zuvor von den 16 gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften bei einer Videokonferenz mit Kultusministerin Susanne Raab getroffen wurde. "Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen", hält das Regelwerk der Bischofskonferenz fest. Darüber hinaus ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienste im kleinsten Kreis an Sonn- und Wochentagen unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Weiters legen die Bischöfe fest, dass Taufen und Trauungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben sind. Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste - also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier - unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Weiterhin kann die "Beichte nur außerhalb des Beichtstuhles" stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt wird, so die Rahmenordnung. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und eine die Personen trennende Plexiglasscheibe auf einem Tisch werden empfohlen.

Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln nach Maßgabe der jeweiligen Einrichtung gewährleistet. Bei der Krankenkommunion und beim Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können.

Lackner: In Extremsituation Verantwortung zeigen

"Mit den neuen Regeln der Rahmenordnung unterstützt die Katholische Kirche wie bisher alle staatlichen Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Pandemie", erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, gegenüber Kathpress. "Weil sich unser Land in einer Extremsituation befindet und ab Dienstag ein sehr weitgehender Lockdown in Kraft tritt, wird die Kirche mitziehen und ab morgen öffentliche Gottesdienste bis zum 6. Dezember aussetzen. Christliche Nächstenliebe heißt jetzt, verantwortungsvoll zu handeln und einander zu schützen", so der Salzburger Erzbischof. "Die zeitlich befristeten Einschränkungen sind nötig, damit wir bald wieder gemeinsam Gottesdienste feiern können."

Auch und gerade während des Lockdowns gehe das religiöse Leben weiter, so der Erzbischof: "Die Kirchen bleiben zum persönlichen Gebet offen und im kleinsten Kreis wird hinter verschlossen Türen stellvertretend für die Gemeinde der Gottesdienst gefeiert und vielfach im Internet übertragen. Vor allem sollen wir jetzt als Hauskirche unseren Glauben leben. So können wir einander im Herzen nahe sein und die Herzen für jene öffnen, die Hilfe brauchen."

Gottesdienste im kleinsten Kreis

Detaillierte Regeln gibt es für "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste im kleinsten Kreis". Sie können am Sonntag, aber auch an Wochentagen, von höchstens fünf bis zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert werden. Dabei muss "Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten", heißt es ausdrücklich.

Wie bisher ist beim Gottesdienst ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Wenn für das Wahrnehmen eines liturgischen Dienstes etwa durch einen Priester das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zeitlich begrenzt nicht möglich ist, sind zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einzuhalten.

Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden. Nur der Sologesang ist zulässig, an die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel, Soloinstrumente) treten. Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren. Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.

Keine Mundkommunion

Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester den Mund-Nasenschutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.

Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Worte "Der Leib Christi - Amen" entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen. Der Priester kann diese Worte aber nach dem "Seht das Lamm Gottes ... Herr, ich bin nicht würdig" sprechen, worauf alle mit "Amen" antworten. Es ist - wie zuletzt - nur mehr die Handkommunion möglich: "Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben des MNS möglich ist", heißt es dazu weiter.

(Rahmenordnung im Volltext abrufbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung)

Österreichs Bischöfe drängen auf einen dauerhaften Frieden im Südkaukasus in der umkämpften Region Berg-Karabach (Artsach), wie sie in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung zum Abschluss der Herbstvollversammlung der Bischofskonferenz festhalten. Zum einen hoffen die Bischöfe sehr, dass der nun ausgehandelte Waffenstillstand hält und verweisen in der Erklärung u. a. auch auf die Rolle der OSZE für den Frieden in der Region. Zum anderen rufen sie zur verstärkten Hilfe für die Kriegsopfer bzw. Flüchtlinge auf.

Die heimischen Bischöfe weisen auf die historischen Verbindungen Österreichs mit dieser kulturell so bedeutsamen "Region des größeren Europa" hin und heben auch die besondere Beziehung zu den geistlichen Verantwortungsträgern im Südkaukasus hervor, insbesondere zum armenisch-apostolischen Katholikos-Patriarchen Karekin II., der in Wien studiert hat. Die Bischöfe machen sich sowohl dessen Friedensappell wie auch den von Papst Franziskus zu eigen.

Wörtlich heißt es in der Stellungnahme der Bischöfe: "Die österreichischen Bischöfe hoffen, dass eine echte Friedenslösung in der Region zustande kommt. Sie sind überzeugt, dass der Schutz der Zivilbevölkerung - samt der Bewahrung der Gotteshäuser - vordringliche Bedeutung hat. Die bereits eingeleiteten humanitären Maßnahmen für die vielfach zur Flucht gezwungene Zivilbevölkerung müssen fortgesetzt und intensiviert werden."

Unklare Lage im Konfliktgebiet

Nach sechswöchigen Gefechten, bei denen Aserbaidschan, mit militärischer Unterstützung der Türkei, Teile Berg-Karabachs unter Kontrolle bringen konnte, wurde unter Vermittlung Russlands am Montag ein Waffenstillstand ausgehandelt. Die Einhaltung der Waffenruhe kontrollieren Soldaten Russlands, wobei die Lage nach wie vor unübersichtlich ist. Die Türkei vermeldete am Mittwoch, dass man gemeinsam mit Russland ein Zentrum zur Überwachung der Waffenruhe zwischen Aserbaidschan und Armenien einrichte; und zwar in Berg-Karabach "auf von der Besatzung befreitem aserbaidschanischem Gebiet". Die Türkei werde sich zusammen mit Russland an Friedenskräften beteiligen, um die Umsetzung der Waffenruhe zu beobachten.

Russland wies diese Darstellung aber umgehend zurück. Das Zentrum zum Monitoring der Waffenruhe werde auf aserbaidschanischem Gebiet und nicht in Berg-Karabach angesiedelt sein. Die Türkei werde auch keine Friedenstruppen entsenden.

In Armenien kam es in Folge der Vereinbarung der Waffenruhe zu heftigen Protesten und Ausschreitungen. Der Unmut richtet sich vor allem dagegen, dass das von der aserbaidschanischen Armee gewonnene Gelände unter Kontrolle Aserbaidschans bleiben soll. Dazu gehört auch Schuschi, die zweitgrößte Stadt Berg-Karabachs. Bis zum 1. Dezember sollen zudem weitere Gebiete unter aserbaidschanische Kontrolle kommen.

Armeniens Ministerpräsident Nikol Paschinian begründet seine Zustimmung zu der Waffenruhe-Vereinbarung damit, dass die eigene Armee ihn dazu gedrängt habe. Die Anführer in Berg-Karabach argumentieren, es habe das Risiko bestanden, dass die rasch vorrückenden aserbaidschanischen Soldaten nach dem Fall Schuschis das gesamte Gebiet unter ihre Kontrolle bekommen.

In Berg-Karabach, einer Enklave in Aserbaidschan, leben überwiegend christliche Armenier. Völkerrechtlich gehört die Region im Südkaukasus zum mehrheitlich islamischen Aserbaidschan, von dem es sich aber 1991 losgesagt hatte. International ist das nicht anerkannt.
 
Christliche Verantwortung in Zeiten der Covid-19-Pandemie zeigt sich in Eigenverantwortung, Rücksicht und Solidarität. Das betonen die heimischen Bischöfe in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung zum Abschluss der Bischofskonferenz-Herbstvollversammlung. Diese christliche Verantwortung müsse auch dann zum Tragen kommen, sobald es einen geeigneten Impfstoff gibt. Impfstoffe müssten weltweit zu vertretbaren Preisen zur Verfügung gestellt werden, mahnen die Bischöfe ein. Nationale Egoismen oder wirtschaftliche Interessen müssten diesem Prinzip untergeordnet werden. Die Bereitschaft zur eigenen Impfung sei zudem Ausdruck eigenverantwortlichen christlichen Haltung, so die Bischöfe.

Personen, die wegen ihrer beruflichen Funktion sehr häufig mit infizierten Personen in Kontakt kommen oder besonders schutzbedürftig sind, sollten freilich bei der Verteilung der anfänglich knappen Impfdosen bevorzugt werden.

Die Bischöfe halten weiters fest, dass sie anlässlich des aktuellen zweiten Lockdowns mit den im eigenen Bereich gesetzten Maßnahmen einen verantwortungsvollen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten wollen. So gilt bei öffentlichen Gottesdiensten sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Beide Maßnahmen seien strenger als die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen, wird in der Erklärung betont. Darüber hinaus habe sich die katholische Kirche von selbst dazu verpflichtet, alle Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen zu verschieben.

Die Religionsfreiheit sei ein sehr hohes Gut, das durch die Verfassung besonders geschützt ist. Eingriffe in dieses Grundrecht wie beispielsweise ein Aussetzen von öffentlichen Gottesdiensten seien so schwerwiegend, dass sie sehr gut begründet sein müssen, um nicht verfassungswidrig zu sein, heißt es in der Erklärung der Bischofskonferenz. Daher würden die Kirchen und Religionsgesellschaften seit Beginn der Pandemie sehr eng mit den staatlichen Stellen zusammenarbeiten, wenn es um Maßnahmen zur Einschränkung der Religionsfreiheit geht.

Diese Vorgangsweise und die vereinbarten Maßnahmen hätten sich bis jetzt sehr bewährt. Mit den geltenden Bestimmungen sei sichergestellt, dass die unverzichtbaren Grundvollzüge des Glaubens weiterhin möglich bleiben. Die Bischöfe würden auch dankbar wahrnehmen, "dass die allermeisten Gläubigen in diesen schwierigen Zeiten versuchen, die notwendigen Maßnahmen mit großer geistlicher Zuversicht und tätiger Liebe zu verbinden". Groß sei etwa das Engagement in der Seelsorge an Kranken und Alten, in der Telefonseelsorge, bei der Caritas und den Hilfseinrichtungen, aber auch in den Schulen.

"Wir stehen noch immer mitten in einer Pandemie mit enormen persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Dabei darf es zu keinem Lockdown der Herzen und der Hilfe kommen", halten die Bischöfe wörtlich fest.
 

Der Salzburger Erzbischof Franz Lackner hat erstmals in seinem neuen Amt als Bischofskonferenz-Vorsitzender eine Vollversammlung der österreichischen Bischöfe eröffnet. Anders als ursprünglich geplant, finden die am Montagnachmittag gestarteten viertägigen Beratungen inmitten der Corona-Pandemie nicht als Präsenzsitzung in Salzburg, sondern erstmals in Form einer Videokonferenz statt.

"Aufgrund des Lockdowns haben sich die Bischöfe bewusst dazu entschieden, sich dieses Mal digital zu treffen und auszutauschen", sagte Lackner unmittelbar vor Beginn der Beratungen im Kathpress-Interview. Die gemeinsame Videokonferenz sei "Ausdruck eines verantwortungsvollen Umgangs mit der aktuellen Corona-Lage". Zudem hätten die Bischöfe bereits in den vergangenen Monaten mit dieser Form der Kommunikation bei informellen Videokonferenzen Erfahrungen sammeln können.

Aus aktuellem Anlass werden die Auswirkungen der Corona-Situation auf das kirchliche Leben, die Seelsorge und Hilfsangebote ein Hauptthema der Beratungen des Episkopats sein, führte Lackner aus. Weitere wichtige Punkte werden die gesellschaftliche Situation nach dem Terroranschlag vor einer Woche in Wien sein. Auch die jüngste päpstliche Sozialenzyklika "Fratelli tutti" steht auf der Tagesordnung der Bischofskonferenz.

Die digitalen Beratungen der Bischöfe dauern bis Donnerstagmittag, 12. November. Erzbischof Lackner wird am Freitag, 13. November, um 10 Uhr, in Wien im Rahmen einer Pressekonferenz über die Ergebnisse der Beratungen der Bischöfe informieren.

Wegen der stark steigenden Corona-Infektionen sollen heuer zu Allerheiligen und Allerseelen keine gemeinsamen Friedhofsfeiern stattfinden. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz in einer am Donnerstag veröffentlichten Regelung festgelegt. Die Bischöfe reagieren damit auf ein Ersuchen der Bundesregierung im Blick auf die stark gestiegenen Corona-Infektionen und halten fest, dass das Totengedenken daher heuer nicht in gewohnter Weise möglich ist.

"Gemeinsame Gottesdienste zu Allerheiligen und Allerseelen am Friedhof können in diesem Jahr nicht stattfinden. Die Gräber werden aber gesegnet werden, wenn auch nicht im Rahmen einer gemeinsamen Feier", heißt es ausdrücklich in dem Aufruf der Bischofskonferenz, der an die Pfarrgemeinden adressiert ist.

Gleichzeitig ermutigen die Bischöfe ausdrücklich dazu, anlässlich von Allerheiligen und Allerseelen die Gräber zu besuchen und für die Verstorbenen zu beten. "Von größeren Familienzusammenkünften möge aber heuer in diesem Zusammenhang Abstand genommen werden", heißt es weiter.

Hilfen für das persönliche Gebet für die Verstorbenen zu Hause und an den Gräbern seien "im Gotteslob, den diözesanen Websites sowie unter www.netzwerk-gottesdienst.at"; zu finden, so die Bischöfe, die betonen: "Wie bei jedem Gottesdienst wird gerade auch zu Allerheiligen und Allerseelen in den Kirchen der Verstorbenen gedacht und für sie gebetet werden."

Im Interview mit Kathpress bekräftigte der Bischofskonferenz-Vorsitzende Lackner die Vorgangsweise und den Appell der Bundesregierung, heuer auf Feier und Familientreffen rund um Allerheiligen zu verzichten: "Für uns als Christinnen und Christen ist das gemeinsame Gebet für die Toten, denen wir vieles verdanken, überaus wichtig. Wir bedauern sehr, dass sich die Situation in den vergangenen Wochen derart zugespitzt hat und wir nun hinsichtlich der gemeinsamen Friedhofsfeiern Regelungen treffen müssen."

Als katholische Kirche wollen man "wie bisher verantwortungsvoll mit der schwierigen Situation umgehen und daher dem Ersuchen der Regierung und der Landeshauptleute nachkommen, dass das christliche Totengedenken heuer nur im kleinsten Rahmen stattfinden soll", sagte der Salzburger Erzbischof und schloss: "Bitte beten wir für die Verstorbenen und besuchen wir die Gräber unserer Lieben, aber diesmal nicht im Rahmen gemeinsamer Feiern oder größerer Familienzusammenkünfte."

Aufruf der Bischofskonferenz im Wortlaut unter: https://www.bischofskonferenz.at/handreichungen/allerheiligen-allerseelen-2020

Taufen, Erstkommunionen, Firmungen und Trauungen sind besondere Gottesdienstformen sowohl hinsichtlich der Liturgie als auch der Gottesdienstbesucher. Deshalb sind bei derartigen "religiösen Feiern aus einmaligem Anlass" spezielle Covid-Sicherheitsmaßnahmen wie die Erarbeitung eines Präventionskonzeptes und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Diese Regel gilt seit 21. September und wurde zuvor zwischen den Kirchen und Religionsgesellschaften mit dem Kultusministerium vereinbart. Die Bischofskonferenz hat dazu am Montag eine Handreichung für den Bereich der Katholischen Kirche veröffentlicht. Sie enthält vor allem Regelungen zur "Steuerung der Menschenströme" und für ein effizientes Kontaktpersonenmanagement.

Die Handreichung ergänzt die neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste, die ab Freitag 9. Oktober in Kraft tritt. Der Leitfaden ist eine Hilfestellung für die Pfarren und Diözesen bei der Erstellung ihrer jeweils eigenen Präventionskonzepte "für religiöse Feiern bzw. Gottesdienste aus einmaligem Anlass", wobei Begräbnisse und damit verbundene gottesdienstliche Feiern wie die Totenwache oder die Totenmesse davon ausdrücklich ausgenommen sind. Die nötigen Präventionskonzepte gelten zusätzlich zu den allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen für Gottesdienste.

Um das Einhalten der Mindestabstände während der Feier sowie beim Ein- und Austreten aus der Kirche gewährleisten zu können, sind etwa entsprechende Markierungen der Wege und Sitzplätze vorzusehen. Aber auch Einbahnregelungen beim Betreten und Verlassen der Kirche sollen vorgenommen werden.

Kontaktpersonenmanagement

Ganz wesentlich ist darüber hinaus ein effizientes Kontaktpersonenmanagement, also das Erfassen der anwesenden Feiergemeinde, um für den Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer beim Gottesdienst anwesend war. Dazu sollen Kontaktdatenblättern ausgefüllt werden. Die darauf vermerkten Daten der teilnehmenden Personen (Name und Telefonnummer) sind für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Daten unverzüglich zu löschen.

Wie auch immer die Datenerfassung konkret gehandhabt wird, es muss sichergestellt sein, dass im Nachhinein festgestellt werden kann, wer sich wo in der Kirche aufgehalten hat, um die Personen im Infektionsfall benachrichtigen zu können.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Möglichkeit der Erstellung eines Fotos der Feiergemeinde zum Zweck der Dokumentation hingewiesen. Freilich: Die Betroffenen sind zuvor über den Zweck des Fotos zu informieren und das Foto darf ausschließlich für den genannten Zweck angefertigt und verwendet werden (inklusive der 28-Tage-Löschfrist), heißt es.

Die Kirche setzt bei den empfohlenen Maßnahmen stark auf die Kooperation der Gottesdienstbesucher. So sollen die Familien der Täuflinge bereits im Vorfeld eine Liste der Mitfeiernden (mit zumindest Name und Telefonnummer) erstellen, die dann bei der Feier selbst mit den tatsächlich Anwesenden abgeglichen werden und am Ende der Taufe dem Vorsteher der Tauffeier übergeben werden. Selbiges Prozedere sollen im Wesentlichen auch im Rahmen einer Erstkommunion angewendet werden. Und auch die Firmlinge sollen eine solche Liste der mitfeiernden Angehörigen bereitstellen; Brautpaare eine solche der geladenen Gäste.

Präventionsbeauftragter

Sollte es während oder nach der Feier zu einem Verdachtsfall kommen, "müssen die Betroffenen umgehend abklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt", heißt es in der kirchlichen Handreichung weiter. Im Falle einer Infektion sei neben der zuständigen Gesundheitsbehörde jedenfalls umgehend auch die Pfarre zu informieren. Und: "Die Pfarre steht der Behörde für Auskünfte gegenüber der zuständigen Behörde zur Verfügung."

Ein wesentliches Element der kirchlichen Sicherheitsmaßnahmen ist zudem die Ernennung eines Präventionsbeauftragten für jeden Gottesdienst "aus einmaligem Anlass", der auf die Einhaltung des Konzepts zu achten hat. Freilich: Der Beauftragte wie auch die für die Feiern eingesetzten Personen oder Ordnerdienste, die das Einhalten der Präventionsmaßnahmen überwachen, "können für ein allfälliges Missachten der Vorgaben nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden", wie es wörtlich heißt.

(Handreichung als Download unter: https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-praeventionskonzept)
 
Die Kirchen und Religionsgesellschaften verschärfen in Absprache mit dem Kultusministerium ihre Corona-Schutzmaßnahmen für öffentliche Gottesdienste, die weiterhin möglich sind. Die wichtigste Änderung ist, dass ab Dienstag ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten einzuhalten ist. Wie bisher ist dabei ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Die Vereinbarung wurde am Sonntag geschlossen und tritt so wie die von der Regierung angekündigten Restriktionen zum zweiten Lockdown mit 3. November 0.00 Uhr in Kraft. Die Konkretisierung der neuen Maßnahmen für den Bereich der katholischen Kirche ist bereits in Arbeit und soll möglichst rasch abgeschlossen sein. Das erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, am Sonntag im Interview mit Kathpress.

Die neue Vereinbarung der Kirche mit der Bundesregierung ermögliche weiterhin den Menschen, "ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit auch angesichts der besorgniserregenden Corona-Lage in verantwortungsvoller Weise auszuüben", betonte der Salzburger Erzbischof und sagte: "Der gemeinsam gelebte Glaube soll uns dazu befähigen, denen beizustehen, die von der Pandemie und ihren Auswirkungen besonders betroffen sind. Christliche Nächstenliebe muss sich in diesen Tagen im rücksichtsvollen Schutz der Mitmenschen und in aufmerksamer Hilfe für Bedürftige bewähren."

Auch Kultusministerin Susanne Raab unterstrich in einer Aussendung das Grundrecht auf Religionsfreiheit und sagte: "Es ist wichtig, dass eine gemeinsame Religionsausübung in Form von öffentlichen Gottesdiensten weiterhin möglich sein wird, weil sie den Gläubigen in dieser herausfordernden Zeit auch viel Halt geben. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften tun alles, damit sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet und setzen deshalb weitere Maßnahmen." Wie die Ministerin betonte, sei die Zusammenarbeit mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Corona-Krise bislang "sehr positiv und kooperativ" gewesen. "Die gemeinsamen Vereinbarungen haben sich bewährt, dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken", so Raab.

Der neue Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, darf unterschritten werden, "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert - hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasenschutz zu tragen", heißt es in der Vereinbarung, die zwei zusätzliche Verschärfungen enthält: So werden Gemeinde- und Chorgesänge bis auf Weiteres ausgesetzt. "Aufschiebbare religiöse Feiern werden auch aufgeschoben", heißt es weiter und als Beispiel werden dafür Trauungen genannt. Wie bisher muss bei Gottesdiensten Desinfektionsmittel ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

"Darüber hinaus werden die Kirchen und Religionsgesellschaften weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus setzen", legt die Vereinbarung fest. Als Beispiele werden der Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank genannt.

Aufgrund der neuen Vereinbarung muss auch die österreichweit geltende Rahmenordnung der Bischofskonferenz geändert werden. Sie wurde in den letzten Wochen bereits mehrfach angepasst. Bisher gilt für Gottesdienste im Innenbereich ein Mindestabstand von einem Meter und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Detaillierte Regeln gibt es etwa für den Kommunionempfang und für die Einschränkungen beim Singen. Bei Feiern aus einmaligem Anlass wie etwa bei der Taufe, Erstkommunion und Firmung sind eigens Präventionskonzepte zu erstellen. Darüber hinaus haben die Bischöfe verfügt, dass heuer zu Allerheiligen und Allerseelen keine gemeinschaftlichen Friedhofsfeiern und Gräbersegnungen stattfinden.
 

Österreich soll sich an der Aufnahme von Flüchtlingen aus dem niedergebrannten griechischen Lager Moria beteiligen und die katholische Kirche will diese Maßnahme im eigenen Bereich aktiv unterstützen. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz in einer gemeinsamen Stellungnahme zu den jüngsten Ereignissen auf Lesbos am Mittwoch erklärt. Darin danken die Bischöfe der Bundesregierung für die angekündigte großzügige Soforthilfe vor Ort, halten dies aber für nicht ausreichend. Die Bischofskonferenz empfiehlt daher der Bundesregierung nachdrücklich "die Aufnahme eines fairen Kontingents von Flüchtlingen".

"Mit größter Sorge und Betroffenheit" reagieren die Bischöfe auf die Szenen rund um den Brand des Flüchtlingslagers und halten fest: "Es sind Bilder des Elends, die zum Himmel schreien. Sie rufen uns in eine Verantwortung, von der wir uns nicht dispensieren können." Die schon zuvor katastrophale Situation tausender Fluchtreisender habe sich dort zu einem "wahren Alptraum" verschärft.

Jedes politische Kalkül über die Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen in Europa sei angesichts der aktuellen Notlage daher völlig verfehlt. "Jetzt zählt rasches und entschlossenes Handeln. Wir können und dürfen nicht wegschauen", appelliert die Bischofskonferenz und hält fest: "Es gibt keine Alternative zur schnellen und systematischen Evakuierung der Asylsuchenden aus den griechischen Lagern."

Neben der zugesagten Soforthilfe solle sich Österreich so wie andere europäische Länder auch an der Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria beteiligen. "Was hindert uns, dem Beispiel anderer Länder zu folgen? Europa hat die Kraft zur Solidarität - sie ist jetzt gefragt", betonen die katholischen Bischöfe. Sie verweisen darauf, dass es zahlreiche Einzelpersonen und Institutionen in Österreich gibt, die zur Aufnahme von Flüchtlingen bereit seien. "Selbstverständlich sind auch wir als katholische Kirche in Österreich wieder dazu bereit, ein angemessenes Kontingent von verzweifelten Menschen in unseren kirchlichen Einrichtungen und Räumen zu beherbergen", hält die Bischofskonferenz fest. "Wir folgen damit auch dem Beispiel von Papst Franziskus und erinnern dankbar an die humanitären Aufnahmeprogramme aus den syrischen Elendslagern vor wenigen Jahren."

Ausdrücklich danken die Bischöfe allen, die schon bisher mit höchstem Einsatz gegen das Flüchtlingselend an den südöstlichen Außengrenzen Europas gekämpft haben. "Lassen wir die vielen Engagierten im Dienst an den Notleidenden nicht allein! Jetzt braucht es weitere Schritte einer großzügigen Nächstenliebe, die Leben rettet."

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Feierlicher Gottesdienst und Austausch in Pannonhalma: Generalvollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz

Die Frühjahrsvollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz fand in diesem Jahr in der traditionsreichen Erzabtei Pannonhalma in Ungarn statt. Ein Höhepunkt der Zusammenkunft war der festliche Gottesdienst zum Hochfest des heiligen Josef... Weiterlesen

Johannes Nepomuk – Der Brückenheilige un…

Johannes Nepomuk – Der Brückenheilige und Patron der Verschwiegenheit

Ein Heiliger zwischen Legende und Geschichte Johannes Nepomuk, auch bekannt als Jan Nepomucký, ist eine der faszinierendsten Heiligengestalten Mitteleuropas. Sein Leben und Martyrium prägten nicht nur die katholische Kirche, sondern auch... Weiterlesen

Bildergalerien

Altarweihe in der...
Lourdes 2018
Requiem für Kaise...
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Konferenz der Mil...